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Mietkauf

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VD8<br />

<strong>Mietkauf</strong><br />

– Handelsrecht Mi<br />

Dirk J. Lamprecht<br />

• Leasing:<br />

Leasing stellt eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung<br />

von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen<br />

/ Wirtschaftsgütern dar. Leasing (to lease = mieten)<br />

ist eine besondere Art der Miete, bei der die Zurechnung<br />

des Gegenstands je nach Vertragsgestaltung entweder beim<br />

Leasinggeber oder beim Leasingnehmer erfolgt. Bei Leasingverträgen<br />

ist der Leasingnehmer grundsätzlich verpflichtet, den<br />

Gegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten<br />

Zustand zu erhalten; dieses ist bei Mietverträgen grundsätzlich<br />

nicht der Fall. Bei der vertraglichen Ausgestaltung<br />

kann es sich jedoch auch um reine Mietverträge oder sogar<br />

Ratenkaufverträge handeln. Zur weiteren Abgrenzung und<br />

bilanziellen Behandlung der Gegenstände vgl. den Beitrag zu<br />

Õ Leasing.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung 1 wird der <strong>Mietkauf</strong> in<br />

einen echten <strong>Mietkauf</strong> und unechten <strong>Mietkauf</strong> unterteilt, wobei<br />

auf die Gesamtgestaltung des zu Grunde liegenden Vertrags<br />

abzustellen ist 2 :<br />

1 OFD Frankfurt vom 12. März 2008, S 2170 A – 103 – St 219.<br />

2 BFH-Urteil vom 12. September 1991, BStBl 1992 II S. 182.<br />

Leasing<br />

echter vs.<br />

unechter<br />

<strong>Mietkauf</strong><br />

Bilanzierung aktuell – Praxishandbuch für das Rechnungswesen Seite 3

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