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Entgeltverzeichnis NEB

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<strong>Entgeltverzeichnis</strong><br />

für<br />

die Benutzung der Zugtrassen sowie<br />

der sonstigen Anlagen und Einrichtun-<br />

gen der Eisenbahninfrastruktur der<br />

<strong>NEB</strong> Niederbarnimer Eisenbahn-<br />

Gültig ab: 10. Oktober 2005<br />

Aktiengesellschaft<br />

Anlage __1__ zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag


- 2 -<br />

0 Verzeichnis der Abkürzungen …………………………………………………. 4<br />

1 Zweck und Geltungsbereich ………………………………………………….. 5<br />

1.1 Allgemeines …………………………………………………………………………………………. 5<br />

1.2 Geltungsbereich …………………………………………………………………………………… 5<br />

1.3 Voraussetzung Netzzugang ………………………………………………………………… 5<br />

1.4 Änderungen und Erklärungsirrtum ……………………………………………………… 5<br />

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen ………………………………………… 5<br />

2.1 Schienennetz-Benutzungsbedingungen ……………………………………………… 5<br />

2.2 Einsichtnahme in die SNB-AT/BT und NBS-AT/BT ……………………………. 6<br />

3 Streckennetz der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />

……………………………………………… 6<br />

3.1 Übersichten der Streckenabschnitte …………………………………………………… 6<br />

3.2 Getrennte Berechnungen nach Nutzung …………………………………………….. 6<br />

4 Preise für die Nutzung von Zugtrassen …………………………………… 7<br />

- Trassenpreise -<br />

4.1 Berechnungsgrundlagen für Zugtrassen ……………………………………………. 7<br />

4.2 Im Trassenpreis für eine Zugtrasse enthaltene Leistungen ……………… 7<br />

4.3 Übersichten der Trassenpreise …………………………………………………………… 8<br />

4.4 Preisnachlass ………………………………………………………………………………………. 8<br />

4.5 Preise für Züge die einer besonderen Planung bedürfen ………………….. 8<br />

4.6 Preise für Bedarfstrassen …………………………………………………………………... 9<br />

4.7 Stornierungskosten …………………………………………………………………………….. 9<br />

5 Preise für die Nutzung der Personenbahnhöfe und Haltepunkte … 9<br />

- Stationspreise -<br />

5.1 Übersichten der Personenbahnhöfe und Haltepunkte ………………………… 9<br />

5.2 Im Stationspreis enthaltene Leistungen ……………………………………………… 10<br />

5.3 Stationspreise ………………………………………………………………………………………. 10<br />

5.4 Zuschläge …………………………………………………………………………………………….. 11<br />

5.5 Kostenbeteiligungen des EVU für Fahrgastinformationen …………………. 11


- 3 -<br />

5.6 Sondervereinbarungen ………………………………………………………………………… 11<br />

5.7 Im Stationspreis nicht enthaltene Leistungen ……………………………………. 12<br />

5.8 Mindestmietdauer und Zuschlagsregelung …………………………………………. 12<br />

5.9 Preisnachlass ……………………………………………………………………………………….. 12<br />

6 Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen ………………………… 12<br />

- Anlagenpreise -<br />

6.1 Begriffe der örtlichen Gleisanlagen …………………………………………………….. 12<br />

6.2 Berechnungsgrundlagen für Anlagenpreise ……………………………………….. 12<br />

6.3 Zuschlagsregelung ………………………………………………………………………………. 13<br />

6.4 Mindestmietdauer für örtliche Gleisanlagen ………………………………………. 13<br />

6.5 Preisnachlass ……………………………………………………………………………………….. 13<br />

7 Zeitstaffel für Preisnachlässe ………………………………………………… 13<br />

7.1 Übersichten der Zeitstaffel …………………………………………………………………. 13<br />

7.2 Ausschluß der Übertragung von Preisnachlässen ……………………………… 14<br />

7.3 Pönale bei Rücktritt von mehrjähriger Bestellung …………………………….. 14<br />

8 Entgelt für sonstige Leistungen ……………………………………………… 14<br />

8.1 Personaldienstleistungen ……………………………………………………………………… 14<br />

8.2 Medienversorgung und Nutzung von Gebäuden …………………………………. 14<br />

8.3 Nutzung von Nebenanlagen …………………………………………………………………. 15


0 Verzeichnis der Abkürzungen<br />

Abs. Absatz<br />

- 4 -<br />

AEG Allgemeines Eisenbahn Gesetz<br />

AT Allgemeiner Teil<br />

bspw. beispielsweise<br />

BT Besonderer Teil<br />

BZA Beförderung Zugart, Außergewöhnlich<br />

bzw. beziehungsweise<br />

EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung<br />

EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung<br />

ETV Eisenbahn-Tarifvertrag<br />

EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn<br />

lfd. laufend<br />

LÜ Lademaßüberschreitung<br />

NBS Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen<br />

Pos. Position<br />

SbV Sammlung betrieblicher Vorschriften<br />

SNB Schienennetz-Benutzungsbedingungen<br />

Tfz Triebfahrzeug<br />

tgl. Täglich<br />

zzgl. zuzüglich


1 Zweck und Geltungsbereich<br />

1.1 Allgemeines<br />

- 5 -<br />

Das <strong>Entgeltverzeichnis</strong> der Niederbarnimer Eisenbahn AG gewährleistet -<br />

gem. den Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahn Gesetzes (AEG) und<br />

der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) - allen zugelas-<br />

senen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), denen dieses Recht nach §<br />

14 AEG zusteht, den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Streckennetz<br />

und Serviceeinrichtungen.<br />

1.2 Geltungsbereich<br />

Das <strong>Entgeltverzeichnis</strong> gilt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur<br />

und den zugehörigen Serviceeinrichtungen der Niederbarnimer Eisenbahn<br />

AG - soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen - durch zugelassene EVU.<br />

1.3 Voraussetzung Netzzugang<br />

Bezüglich der Voraussetzungen für den Netzzugang – insbesondere die Zu-<br />

lassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen – wird auf die gesetzlichen Re-<br />

gelungen und die SNB-AT/BT der Niederbarnimer Eisenbahn AG verwiesen.<br />

1.4 Änderungen und Erklärungsirrtum<br />

Das <strong>Entgeltverzeichnis</strong> gilt ab dem 10.10.2005 bis auf weiteres. Änderun-<br />

gen des <strong>Entgeltverzeichnis</strong>ses - die den Kunden der Niederbarnimer Eisen-<br />

bahn AG in angemessener Frist vorab bekannt gemacht werden - sowie Irr-<br />

tum bleiben vorbehalten.<br />

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

2.1 Schienennetz-Benutzungsbedingungen<br />

Für die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrich-<br />

tungen der, gelten die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Nieder-<br />

barnimer Eisenbahn AG (SNB-AT/BT) sowie die Nutzungsbedingungen für<br />

Serviceeinrichtungen (NBS-AT/BT),<br />

veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 007 am 10.10.2005.


- 6 -<br />

2.2 Einsichtnahme in die SNB-AT/BT und NBS-AT/BT<br />

Das vorliegende <strong>Entgeltverzeichnis</strong> sowie die SNB-AT/BT und NBS-AT/BT<br />

können in den Geschäftsräumen der Niederbarnimer Eisenbahn AG eingese-<br />

hen und gegen Erstattung der Kosten an Interessenten versandt werden.<br />

Es kann darüber hinaus unter folgender Internetadresse abgerufen werden:<br />

www.neb.de<br />

3 Streckennetz der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />

3.1 Übersicht der Streckenabschnitte<br />

Das Streckennetz der Niederbarnimer Eisenbahn AG umfasst die in der Ta-<br />

belle 1 aufgeführten Streckenabschnitte.<br />

Tabelle 1<br />

Strecken Nr. Streckenabschnitt<br />

521 Berlin-Karow (Einfahrsignal aus Richtung Schönerlinde) –<br />

Abzw. Schönwalde - Basdorf – Wensickendorf - Schmachtenhagen<br />

522 Basdorf – Klosterfelde – Groß Schönebeck<br />

ohne Abzw. Schönwalde – Berlin-Wilhelmsruh (km 1,2)<br />

3.2 Getrennte Berechnung nach Nutzung<br />

Die Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer<br />

Eisenbahn AG werden getrennt nach Preisen für Zugtrassen (Trassenprei-<br />

se), örtliche Gleisanlagen (Anlagenpreise) und Personenbahnhöfen/ Halte-<br />

punkten etc. (Stationspreise) berechnet.<br />

4 Preise für die Nutzung von Zugtrassen<br />

- Trassenpreise -


- 7 -<br />

4.1 Berechnungsgrundlage für Zugtrassen<br />

Die Preise für Zugtrassen gelten für die Nutzung einzelner Streckenab-<br />

schnitte. Befährt ein Zug auf dem Netz der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />

mehrere Streckenabschnitte, so ergibt sich der Gesamtpreis für den Zuglauf<br />

aus der Addition der Einzelpreise.<br />

4.2 Im Trassenpreis für eine Zugtrasse enthaltene Leistungen:<br />

4.2.1 die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Haupt-, Strecken-<br />

, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise,<br />

4.2.2 die Nutzung der Gleise für je eine Fahrt zur Bereitstellung bzw. zum<br />

Abziehen eines Zuges zwischen einer örtlichen Anlage und dem Gleis<br />

innerhalb desselben Bahnhofs, an dem die dazugehörige Zugfahrt be-<br />

ginnt bzw. endet oder unterbrochen wird,<br />

4.2.3 im Einzelfall vereinbarte Aufenthaltszeiten vor Abfahrt bzw. nach An-<br />

kunft eines Zuges im Anfangs- bzw. Endbahnhof, wenn eine Zeitdau-<br />

er von insgesamt 30 Minuten nicht überschritten wird,<br />

4.2.3 die vereinbarten planmäßigen Aufenthalte während der Zugfahrt,<br />

4.2.4 außerplanmäßige Halte, die durch die Betriebsführung bedingt sind,<br />

4.2.5 die Betriebsführung der Infrastruktur während der Besetzungszeit der<br />

Betriebsstellen im üblichen Umfang.


4.3 Übersicht der Trassenpreise<br />

Tabelle 2<br />

Pos. Streckenabschnitt<br />

- 8 -<br />

1 Berlin-Wilhelmsruh (km 1,2) –<br />

Abzw. Schönwalde<br />

2 Berlin-Karow (Einfahrsignal aus<br />

Richtung Schönerlinde)<br />

- Basdorf<br />

- Schönerlinde<br />

Abzw. Schönwalde – Basdorf<br />

Personenverkehr<br />

€ / Zugtrasse<br />

Güterverkehr<br />

€ / Zugtrasse<br />

bis 800 t ab 800 t<br />

128,85 147,50 162,10<br />

37,95<br />

14,10<br />

10,55<br />

43,45<br />

25,25<br />

12,10<br />

58,00<br />

33,80<br />

16,15<br />

3 Basdorf - Wandlitz 16,40 18,00 20,40<br />

4 Wandlitz - Klosterfelde 20,45 24,30 27,55<br />

5 Klosterfelde – Groß Schönebeck<br />

(bis Ruhlsdorf-Zerpenschleuse)<br />

6 Basdorf – Wensickendorf<br />

Wensickendorf - Schmachtenhagen<br />

7 Berlin-Nordost – Berlin-<br />

Hohenschönhausen<br />

4.4 Preisnachlass<br />

61,20<br />

-<br />

26,30<br />

18,90<br />

-<br />

66,15<br />

33,30<br />

29,70<br />

-<br />

7,00<br />

78,00<br />

37,75<br />

33,65<br />

-<br />

9,15<br />

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.<br />

Für leer fahrende Personenzüge bzw. leer fahrende Triebwagen wird ein Ab-<br />

schlag von 5 % auf den Preis für Personenzugtrassen gewährt.<br />

Für einzeln fahrende Lokomotiven wird der Preis für Güterzüge (bis 800 t)<br />

abzüglich eines Abschlags von 10 % berechnet.<br />

Bei einer verbindlichen Bestellung von mehr als zwei Jahren gilt die Zeit-<br />

staffel im Abschnitt 7.<br />

4.5 Preise für Züge die einer besonderen Planung bedürfen<br />

Zugtrassen für Züge, die einer besonderen Planung bedürfen - bspw. Fahr-<br />

ten mit historischen Fahrzeugen oder Züge mit besonderen Anforderungen<br />

an die Infrastruktur - unterliegen einer besonderen Kalkulation, die von der<br />

Niederbarnimer Eisenbahn AG im Einzelfall durchgeführt wird.


4.6 Preise für Bedarfstrassen<br />

- 9 -<br />

Für Personen- und Güterzüge können Bedarfstrassen reserviert werden.<br />

Hierfür wird ein Reservierungsentgelt in Höhe von 20 % des jeweiligen Re-<br />

gelpeises erhoben, das bei tatsächlicher Inanspruchnahme mit dem Preis<br />

für die Zugtrasse verrechnet wird.<br />

4.7 Stornierungskosten<br />

Für die Abbestellung von Zugtrassen, wird von der Niederbarnimer Eisen-<br />

bahn AG ein Stornierungsentgelt nach den in Tabelle 3 dargestellten<br />

Grundsätzen erhoben.<br />

Tabelle 3<br />

Zeitpunkt der Stornierung, vor<br />

Wirksamwerden der Trasse (in Tagen)<br />

Stornokosten vom Trassenpreis<br />

5 kostenfrei<br />

kleiner 5 bis 3 30 %<br />

kleiner 3 bis 1 60 %<br />

kleiner 1 90 %<br />

Für den Fall eines Rücktritts von einer mehrjährigen Bestellung gilt der<br />

Punkt 7.3 des <strong>Entgeltverzeichnis</strong>ses.<br />

5 Preise für die Nutzung der Personenbahnhöfe und Haltepunkte<br />

- Stationspreise -<br />

5.1 Übersicht der Personenbahnhöfe und Haltepunkte/ Haltestellen<br />

Personenbahnhöfe und Haltepunkte/ Haltestellen der Niederbarnimer Eisen-<br />

bahn AG sind diejenigen Betriebsstellen, an denen planmäßig Reisezüge<br />

zum Aus- und Einsteigen von Reisenden halten können. Die in der Tabelle 4<br />

genannten Betriebsstellen stehen zur Verfügung.


Tabelle 4<br />

- 10 -<br />

Personenbahnhof Haltepunkt/ Haltestelle<br />

Schönerlinde Schönwalde<br />

Basdorf Wandlitz<br />

Klosterfelde Wandlitzsee<br />

Groß Schönebeck Lottschesee<br />

5.2 Im Stationspreis enthaltene Leistungen<br />

Ruhlsdorf-Zerpenschleuse<br />

Klandorf<br />

Zühlsdorf<br />

Wensickendorf<br />

Schmachtenhagen<br />

5.2.1 Zu den in Tabelle 4 genanten Betriebsstellen zählen die Bahnsteige,<br />

die Zu- und Abgänge zu den Bahnsteigen und – soweit vorhanden –<br />

die für die Nutzung durch die Reisenden bestimmten Teile der Emp-<br />

fangsgebäude einschließlich von deren Zu- und Abgangsflächen.<br />

5.2.2 Die Nutzung der Personenbahnhöfe durch die EVU beinhaltet das Hal-<br />

ten von Zügen an den Bahnsteigen zum Ein- und Aussteigen von Per-<br />

sonen.<br />

5.2.3 Mit dem Stationspreis wird die Nutzung der Personenbahnhöfe und<br />

5.3 Stationspreis<br />

Haltepunkte/ Haltestellen durch die Reisenden, ihre Begleiter und das<br />

Personal des EVU im normalen Umfang abgedeckt.<br />

Die Niederbarnimer Eisenbahn AG berechnet für die Nutzung von Personen-<br />

bahnhöfen bzw. Haltepunkten eines Preis von:<br />

2,10 € / Zughalt<br />

(zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe)


- 11 -<br />

Dabei zählen die Abfahrt eines Zuges am Startbahnhof, die Ankunft eines<br />

Zuges am Zielbahnhof und der Halt eines Zuges an einem Unterwegsbahn-<br />

hof jeweils als ein Halt. Die Haltezeiten bestimmen sich nach dem zwischen<br />

der Niederbarnimer Eisenbahn AG und dem EVU vereinbarten Fahrplan.<br />

5.4 Zuschlag bei Zughalt größer 30 Minuten<br />

Für beginnende bzw. endende Züge, die planmäßig mehr als 30 Minuten vor<br />

Beginn bzw. nach Ende der Zugfahrt auf Wunsch des EVU am Bahnsteig<br />

halten, wird ein Zuschlag auf den Preis/Zughalt erhoben. Dieser Zuschlag<br />

beträgt die in Tabelle 5 genannten Werte.<br />

Tabelle 5<br />

Abstellzeit in Stunden Zuschlag in €<br />

bis 2 1 x 2,10<br />

größer 2 bis 4 2 x 2,10<br />

größer 4 bis 6 3 x 2,10<br />

5.5 Kostenbeteiligung des EVU für Fahrgastinformationen<br />

Die Niederbarnimer Eisenbahn AG erstellt nach Abstimmung mit dem EVU<br />

einen Aushangfahrplan nach dem Design der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />

und hängt diesen an den Personenbahnhöfen bzw. Haltepunkten, an denen<br />

planmäßig Züge des EVU halten, zur Information der Reisenden aus. Das<br />

Erstellen, Anbringen, Aktualisieren und Entfernen erfolgt durch die Nieder-<br />

barnimer Eisenbahn AG.<br />

Gem. § 3 Abs. 3 EIBV, tragen die Niederbarnimer Eisenbahn AG und das<br />

EVU die entstehenden Kosten anteilig.<br />

5.6 Sondervereinbarungen<br />

Für das Abstellen von Zügen oder Wagen zu besonderen Zwecken (z. B. für<br />

Ausstellungen) gelten besonders zu vereinbarende Preise.


- 12 -<br />

5.7 Im Stationspreis nicht enthaltene Leistungen<br />

Die Bereitstellungen von Räumen für das Personal des EVU, Verkaufsräume<br />

und Werbeflächen für das EVU, besondere Ausstattung von Bahnsteigen o-<br />

der Gebäuden sowie die Müllentsorgung von Zügen des EVU, sind im Stati-<br />

onspreis nicht erfasst.<br />

5.8 Mindestmietdauer und Zuschlagsregelung<br />

Für die Nutzung von Personenbahnhöfen, Haltepunkte und Haltestellen gilt<br />

mindestens eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Bei Unterschreitung wird<br />

ein Zuschlag in Höhe von 20 % / Zughalt berechnet. Bei einer Nutzung von<br />

weniger als einem Monat wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % / Zughalt be-<br />

rechnet.<br />

5.9 Preisnachlass<br />

Bei einer verbindlichen Bestellung von mehr als zwei Jahren gilt die Zeit-<br />

staffel im Abschnitt 7.<br />

6 Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen<br />

- Anlagenpreise -<br />

6.1 Begriff der örtlichen Gleisanlagen<br />

Örtliche Gleisanlagen sind alle Gleisanlagen, die der Bildung von Zügen, der<br />

Bereitstellung von Wagen und Zügen oder der Abstellung von Fahrzeugen<br />

dienen, soweit ihre Nutzung nicht gemäß Abschnitt 4 durch den Preis für<br />

Zugtrassen abgegolten sind.<br />

6.2 Berechnungsgrundlage für Anlagenpreise<br />

Die Niederbarnimer Eisenbahn AG stellt dem EVU örtliche Gleisanlagen zur<br />

Verfügung. Der Mietpreis für eine örtliche Gleisanlage bestimmt sich nach<br />

der Nutzlänge des vermieteten Gleises und der Art der Anbindung des Glei-<br />

ses an die Strecken- bzw. übrigen Bahnhofsgleise (Tabelle 6).


Tabelle 6<br />

Pos. Art der Anbindung<br />

- 13 -<br />

Jahresmiete<br />

in €<br />

zzgl. Preis in €<br />

pro lfd. Meter<br />

1 Einseitig angebundene Gleise 2.150,00 15,60<br />

2 Zweiseitig angebundene Gleise 4.300,00 15,60<br />

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe<br />

6.3 Mindestmietdauer und Stornoregelung für örtliche Gleisanlagen<br />

Für die Vermietung von örtlichen Gleisanlagen gilt mindestens eine Miet-<br />

dauer von einem Jahr. Bei Unterschreitung dieser Mietdauer wird eine Mo-<br />

natsmiete in Höhe von 10 % der Jahresmiete pro Kalendermonat berechnet.<br />

Bei einer Anmietung von weniger als einem Monat wird eine Tagesmiete in<br />

Höhe von 0,5 % der Jahresmiete berechnet.<br />

6.4 Preisnachlass<br />

Bei einer verbindlichen Bestellung von mehr als zwei Jahren gilt die Zeit-<br />

staffel im Abschnitt 7.<br />

7 Zeitstaffel für Preisnachlässe<br />

7.1 Übersicht der Zeitstaffel<br />

Die längerfristige, verbindliche Bestellung von Zugtrassen, örtlichen Anlagen<br />

und Stationshalten wird von der Niederbarnimer Eisenbahn AG mit einem<br />

prozentualen Preisnachlass (Tabelle 7) bewertet.<br />

Die Zeitstaffel bezieht sich auf konkret vereinbarte Zugtrassen und ggfs. die<br />

zu den Zugtrassen gehören Halte an Personenbahnhöfen und Haltepunkten<br />

bzw. auf die Nutzung bestimmter örtlicher Gleisanlagen.


Tabelle 7<br />

- 14 -<br />

Pos. Verbindliche Bestellung für Preisnachlass<br />

1 2 Jahre 2 %<br />

2 3 Jahre 3 %<br />

3 4 Jahre 4 %<br />

4 5 Jahre 5 %<br />

5 6 Jahre 6 %<br />

7.2 Ausschluss der Übertragung von Preisnachlässen<br />

Eine Übertragung von Preisnachlässen auf andere als die bestellten Zug-<br />

trassen, Stationshalte oder örtlichen Gleisanlagen ist nicht möglich.<br />

7.3 Pönale bei Rücktritt von mehrjähriger Bestellung<br />

Im Fall eines vorzeitigen Rücktritts von einer mehrjährigen Bestellung wer-<br />

den die gewährten Preisnachlässe nachträglich belastet. Darüber hinaus<br />

wird von der Niederbarnimer Eisenbahn AG eine Pönale in Höhe von 5 %<br />

der vom EVU bestellten Jahresleistung, pro Jahr des vorzeitigen Rücktritts<br />

erhoben. Auf die Erhebung der Pönale wird verzichtet, wenn die frei wer-<br />

denden Kapazitäten anderweitig vermarktet werden können.<br />

8 Entgelt für sonstige Leistungen<br />

8.1 Personaldienstleistungen<br />

Der Stundensatz für Nebenleistungen (bspw. Lotseneinsatz, zusätzliche<br />

Stellwerksbesetzung an Feiertagen u. Sonntagen etc.) beträgt 40,00<br />

€/Stunde (zzgl. der tarif- und ortsüblichen Zuschläge)- Mindestsatz 3 Stun-<br />

den. Dieser Satz wird mit der tariflichen Steigerung des Tarifvertrages für<br />

die Bediensteten der NE-Bahnen (ETV) fortgeschrieben. Arbeitszeitverkür-<br />

zungen werden dabei wie Tariferhöhungen behandelt.<br />

8.2 Medienversorgung und Nutzung von Gebäuden<br />

Die Preise für die Nutzung weiterer Infrastruktureinrichtungen und Leistun-<br />

gen der Niederbarnimer Eisenbahn AG – z. B. Nutzung von Nebenanlagen<br />

und Gebäuden oder Anschlüssen für elektrische Energie oder Wasser – tei-<br />

len wir auf Anfrage gerne mit.


8.3 Nutzung von Nebenanlagen<br />

- 15 -<br />

Über die Nutzung von Nebenanlagen wie Ladestraßen, Bunkern oder Ram-<br />

pen sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

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