Entgeltverzeichnis NEB
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<strong>Entgeltverzeichnis</strong><br />
für<br />
die Benutzung der Zugtrassen sowie<br />
der sonstigen Anlagen und Einrichtun-<br />
gen der Eisenbahninfrastruktur der<br />
<strong>NEB</strong> Niederbarnimer Eisenbahn-<br />
Gültig ab: 10. Oktober 2005<br />
Aktiengesellschaft<br />
Anlage __1__ zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag
- 2 -<br />
0 Verzeichnis der Abkürzungen …………………………………………………. 4<br />
1 Zweck und Geltungsbereich ………………………………………………….. 5<br />
1.1 Allgemeines …………………………………………………………………………………………. 5<br />
1.2 Geltungsbereich …………………………………………………………………………………… 5<br />
1.3 Voraussetzung Netzzugang ………………………………………………………………… 5<br />
1.4 Änderungen und Erklärungsirrtum ……………………………………………………… 5<br />
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen ………………………………………… 5<br />
2.1 Schienennetz-Benutzungsbedingungen ……………………………………………… 5<br />
2.2 Einsichtnahme in die SNB-AT/BT und NBS-AT/BT ……………………………. 6<br />
3 Streckennetz der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />
……………………………………………… 6<br />
3.1 Übersichten der Streckenabschnitte …………………………………………………… 6<br />
3.2 Getrennte Berechnungen nach Nutzung …………………………………………….. 6<br />
4 Preise für die Nutzung von Zugtrassen …………………………………… 7<br />
- Trassenpreise -<br />
4.1 Berechnungsgrundlagen für Zugtrassen ……………………………………………. 7<br />
4.2 Im Trassenpreis für eine Zugtrasse enthaltene Leistungen ……………… 7<br />
4.3 Übersichten der Trassenpreise …………………………………………………………… 8<br />
4.4 Preisnachlass ………………………………………………………………………………………. 8<br />
4.5 Preise für Züge die einer besonderen Planung bedürfen ………………….. 8<br />
4.6 Preise für Bedarfstrassen …………………………………………………………………... 9<br />
4.7 Stornierungskosten …………………………………………………………………………….. 9<br />
5 Preise für die Nutzung der Personenbahnhöfe und Haltepunkte … 9<br />
- Stationspreise -<br />
5.1 Übersichten der Personenbahnhöfe und Haltepunkte ………………………… 9<br />
5.2 Im Stationspreis enthaltene Leistungen ……………………………………………… 10<br />
5.3 Stationspreise ………………………………………………………………………………………. 10<br />
5.4 Zuschläge …………………………………………………………………………………………….. 11<br />
5.5 Kostenbeteiligungen des EVU für Fahrgastinformationen …………………. 11
- 3 -<br />
5.6 Sondervereinbarungen ………………………………………………………………………… 11<br />
5.7 Im Stationspreis nicht enthaltene Leistungen ……………………………………. 12<br />
5.8 Mindestmietdauer und Zuschlagsregelung …………………………………………. 12<br />
5.9 Preisnachlass ……………………………………………………………………………………….. 12<br />
6 Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen ………………………… 12<br />
- Anlagenpreise -<br />
6.1 Begriffe der örtlichen Gleisanlagen …………………………………………………….. 12<br />
6.2 Berechnungsgrundlagen für Anlagenpreise ……………………………………….. 12<br />
6.3 Zuschlagsregelung ………………………………………………………………………………. 13<br />
6.4 Mindestmietdauer für örtliche Gleisanlagen ………………………………………. 13<br />
6.5 Preisnachlass ……………………………………………………………………………………….. 13<br />
7 Zeitstaffel für Preisnachlässe ………………………………………………… 13<br />
7.1 Übersichten der Zeitstaffel …………………………………………………………………. 13<br />
7.2 Ausschluß der Übertragung von Preisnachlässen ……………………………… 14<br />
7.3 Pönale bei Rücktritt von mehrjähriger Bestellung …………………………….. 14<br />
8 Entgelt für sonstige Leistungen ……………………………………………… 14<br />
8.1 Personaldienstleistungen ……………………………………………………………………… 14<br />
8.2 Medienversorgung und Nutzung von Gebäuden …………………………………. 14<br />
8.3 Nutzung von Nebenanlagen …………………………………………………………………. 15
0 Verzeichnis der Abkürzungen<br />
Abs. Absatz<br />
- 4 -<br />
AEG Allgemeines Eisenbahn Gesetz<br />
AT Allgemeiner Teil<br />
bspw. beispielsweise<br />
BT Besonderer Teil<br />
BZA Beförderung Zugart, Außergewöhnlich<br />
bzw. beziehungsweise<br />
EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung<br />
EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung<br />
ETV Eisenbahn-Tarifvertrag<br />
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn<br />
lfd. laufend<br />
LÜ Lademaßüberschreitung<br />
NBS Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen<br />
Pos. Position<br />
SbV Sammlung betrieblicher Vorschriften<br />
SNB Schienennetz-Benutzungsbedingungen<br />
Tfz Triebfahrzeug<br />
tgl. Täglich<br />
zzgl. zuzüglich
1 Zweck und Geltungsbereich<br />
1.1 Allgemeines<br />
- 5 -<br />
Das <strong>Entgeltverzeichnis</strong> der Niederbarnimer Eisenbahn AG gewährleistet -<br />
gem. den Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahn Gesetzes (AEG) und<br />
der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) - allen zugelas-<br />
senen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), denen dieses Recht nach §<br />
14 AEG zusteht, den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Streckennetz<br />
und Serviceeinrichtungen.<br />
1.2 Geltungsbereich<br />
Das <strong>Entgeltverzeichnis</strong> gilt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur<br />
und den zugehörigen Serviceeinrichtungen der Niederbarnimer Eisenbahn<br />
AG - soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen - durch zugelassene EVU.<br />
1.3 Voraussetzung Netzzugang<br />
Bezüglich der Voraussetzungen für den Netzzugang – insbesondere die Zu-<br />
lassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen – wird auf die gesetzlichen Re-<br />
gelungen und die SNB-AT/BT der Niederbarnimer Eisenbahn AG verwiesen.<br />
1.4 Änderungen und Erklärungsirrtum<br />
Das <strong>Entgeltverzeichnis</strong> gilt ab dem 10.10.2005 bis auf weiteres. Änderun-<br />
gen des <strong>Entgeltverzeichnis</strong>ses - die den Kunden der Niederbarnimer Eisen-<br />
bahn AG in angemessener Frist vorab bekannt gemacht werden - sowie Irr-<br />
tum bleiben vorbehalten.<br />
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
2.1 Schienennetz-Benutzungsbedingungen<br />
Für die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrich-<br />
tungen der, gelten die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Nieder-<br />
barnimer Eisenbahn AG (SNB-AT/BT) sowie die Nutzungsbedingungen für<br />
Serviceeinrichtungen (NBS-AT/BT),<br />
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 007 am 10.10.2005.
- 6 -<br />
2.2 Einsichtnahme in die SNB-AT/BT und NBS-AT/BT<br />
Das vorliegende <strong>Entgeltverzeichnis</strong> sowie die SNB-AT/BT und NBS-AT/BT<br />
können in den Geschäftsräumen der Niederbarnimer Eisenbahn AG eingese-<br />
hen und gegen Erstattung der Kosten an Interessenten versandt werden.<br />
Es kann darüber hinaus unter folgender Internetadresse abgerufen werden:<br />
www.neb.de<br />
3 Streckennetz der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />
3.1 Übersicht der Streckenabschnitte<br />
Das Streckennetz der Niederbarnimer Eisenbahn AG umfasst die in der Ta-<br />
belle 1 aufgeführten Streckenabschnitte.<br />
Tabelle 1<br />
Strecken Nr. Streckenabschnitt<br />
521 Berlin-Karow (Einfahrsignal aus Richtung Schönerlinde) –<br />
Abzw. Schönwalde - Basdorf – Wensickendorf - Schmachtenhagen<br />
522 Basdorf – Klosterfelde – Groß Schönebeck<br />
ohne Abzw. Schönwalde – Berlin-Wilhelmsruh (km 1,2)<br />
3.2 Getrennte Berechnung nach Nutzung<br />
Die Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer<br />
Eisenbahn AG werden getrennt nach Preisen für Zugtrassen (Trassenprei-<br />
se), örtliche Gleisanlagen (Anlagenpreise) und Personenbahnhöfen/ Halte-<br />
punkten etc. (Stationspreise) berechnet.<br />
4 Preise für die Nutzung von Zugtrassen<br />
- Trassenpreise -
- 7 -<br />
4.1 Berechnungsgrundlage für Zugtrassen<br />
Die Preise für Zugtrassen gelten für die Nutzung einzelner Streckenab-<br />
schnitte. Befährt ein Zug auf dem Netz der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />
mehrere Streckenabschnitte, so ergibt sich der Gesamtpreis für den Zuglauf<br />
aus der Addition der Einzelpreise.<br />
4.2 Im Trassenpreis für eine Zugtrasse enthaltene Leistungen:<br />
4.2.1 die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Haupt-, Strecken-<br />
, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise,<br />
4.2.2 die Nutzung der Gleise für je eine Fahrt zur Bereitstellung bzw. zum<br />
Abziehen eines Zuges zwischen einer örtlichen Anlage und dem Gleis<br />
innerhalb desselben Bahnhofs, an dem die dazugehörige Zugfahrt be-<br />
ginnt bzw. endet oder unterbrochen wird,<br />
4.2.3 im Einzelfall vereinbarte Aufenthaltszeiten vor Abfahrt bzw. nach An-<br />
kunft eines Zuges im Anfangs- bzw. Endbahnhof, wenn eine Zeitdau-<br />
er von insgesamt 30 Minuten nicht überschritten wird,<br />
4.2.3 die vereinbarten planmäßigen Aufenthalte während der Zugfahrt,<br />
4.2.4 außerplanmäßige Halte, die durch die Betriebsführung bedingt sind,<br />
4.2.5 die Betriebsführung der Infrastruktur während der Besetzungszeit der<br />
Betriebsstellen im üblichen Umfang.
4.3 Übersicht der Trassenpreise<br />
Tabelle 2<br />
Pos. Streckenabschnitt<br />
- 8 -<br />
1 Berlin-Wilhelmsruh (km 1,2) –<br />
Abzw. Schönwalde<br />
2 Berlin-Karow (Einfahrsignal aus<br />
Richtung Schönerlinde)<br />
- Basdorf<br />
- Schönerlinde<br />
Abzw. Schönwalde – Basdorf<br />
Personenverkehr<br />
€ / Zugtrasse<br />
Güterverkehr<br />
€ / Zugtrasse<br />
bis 800 t ab 800 t<br />
128,85 147,50 162,10<br />
37,95<br />
14,10<br />
10,55<br />
43,45<br />
25,25<br />
12,10<br />
58,00<br />
33,80<br />
16,15<br />
3 Basdorf - Wandlitz 16,40 18,00 20,40<br />
4 Wandlitz - Klosterfelde 20,45 24,30 27,55<br />
5 Klosterfelde – Groß Schönebeck<br />
(bis Ruhlsdorf-Zerpenschleuse)<br />
6 Basdorf – Wensickendorf<br />
Wensickendorf - Schmachtenhagen<br />
7 Berlin-Nordost – Berlin-<br />
Hohenschönhausen<br />
4.4 Preisnachlass<br />
61,20<br />
-<br />
26,30<br />
18,90<br />
-<br />
66,15<br />
33,30<br />
29,70<br />
-<br />
7,00<br />
78,00<br />
37,75<br />
33,65<br />
-<br />
9,15<br />
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.<br />
Für leer fahrende Personenzüge bzw. leer fahrende Triebwagen wird ein Ab-<br />
schlag von 5 % auf den Preis für Personenzugtrassen gewährt.<br />
Für einzeln fahrende Lokomotiven wird der Preis für Güterzüge (bis 800 t)<br />
abzüglich eines Abschlags von 10 % berechnet.<br />
Bei einer verbindlichen Bestellung von mehr als zwei Jahren gilt die Zeit-<br />
staffel im Abschnitt 7.<br />
4.5 Preise für Züge die einer besonderen Planung bedürfen<br />
Zugtrassen für Züge, die einer besonderen Planung bedürfen - bspw. Fahr-<br />
ten mit historischen Fahrzeugen oder Züge mit besonderen Anforderungen<br />
an die Infrastruktur - unterliegen einer besonderen Kalkulation, die von der<br />
Niederbarnimer Eisenbahn AG im Einzelfall durchgeführt wird.
4.6 Preise für Bedarfstrassen<br />
- 9 -<br />
Für Personen- und Güterzüge können Bedarfstrassen reserviert werden.<br />
Hierfür wird ein Reservierungsentgelt in Höhe von 20 % des jeweiligen Re-<br />
gelpeises erhoben, das bei tatsächlicher Inanspruchnahme mit dem Preis<br />
für die Zugtrasse verrechnet wird.<br />
4.7 Stornierungskosten<br />
Für die Abbestellung von Zugtrassen, wird von der Niederbarnimer Eisen-<br />
bahn AG ein Stornierungsentgelt nach den in Tabelle 3 dargestellten<br />
Grundsätzen erhoben.<br />
Tabelle 3<br />
Zeitpunkt der Stornierung, vor<br />
Wirksamwerden der Trasse (in Tagen)<br />
Stornokosten vom Trassenpreis<br />
5 kostenfrei<br />
kleiner 5 bis 3 30 %<br />
kleiner 3 bis 1 60 %<br />
kleiner 1 90 %<br />
Für den Fall eines Rücktritts von einer mehrjährigen Bestellung gilt der<br />
Punkt 7.3 des <strong>Entgeltverzeichnis</strong>ses.<br />
5 Preise für die Nutzung der Personenbahnhöfe und Haltepunkte<br />
- Stationspreise -<br />
5.1 Übersicht der Personenbahnhöfe und Haltepunkte/ Haltestellen<br />
Personenbahnhöfe und Haltepunkte/ Haltestellen der Niederbarnimer Eisen-<br />
bahn AG sind diejenigen Betriebsstellen, an denen planmäßig Reisezüge<br />
zum Aus- und Einsteigen von Reisenden halten können. Die in der Tabelle 4<br />
genannten Betriebsstellen stehen zur Verfügung.
Tabelle 4<br />
- 10 -<br />
Personenbahnhof Haltepunkt/ Haltestelle<br />
Schönerlinde Schönwalde<br />
Basdorf Wandlitz<br />
Klosterfelde Wandlitzsee<br />
Groß Schönebeck Lottschesee<br />
5.2 Im Stationspreis enthaltene Leistungen<br />
Ruhlsdorf-Zerpenschleuse<br />
Klandorf<br />
Zühlsdorf<br />
Wensickendorf<br />
Schmachtenhagen<br />
5.2.1 Zu den in Tabelle 4 genanten Betriebsstellen zählen die Bahnsteige,<br />
die Zu- und Abgänge zu den Bahnsteigen und – soweit vorhanden –<br />
die für die Nutzung durch die Reisenden bestimmten Teile der Emp-<br />
fangsgebäude einschließlich von deren Zu- und Abgangsflächen.<br />
5.2.2 Die Nutzung der Personenbahnhöfe durch die EVU beinhaltet das Hal-<br />
ten von Zügen an den Bahnsteigen zum Ein- und Aussteigen von Per-<br />
sonen.<br />
5.2.3 Mit dem Stationspreis wird die Nutzung der Personenbahnhöfe und<br />
5.3 Stationspreis<br />
Haltepunkte/ Haltestellen durch die Reisenden, ihre Begleiter und das<br />
Personal des EVU im normalen Umfang abgedeckt.<br />
Die Niederbarnimer Eisenbahn AG berechnet für die Nutzung von Personen-<br />
bahnhöfen bzw. Haltepunkten eines Preis von:<br />
2,10 € / Zughalt<br />
(zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe)
- 11 -<br />
Dabei zählen die Abfahrt eines Zuges am Startbahnhof, die Ankunft eines<br />
Zuges am Zielbahnhof und der Halt eines Zuges an einem Unterwegsbahn-<br />
hof jeweils als ein Halt. Die Haltezeiten bestimmen sich nach dem zwischen<br />
der Niederbarnimer Eisenbahn AG und dem EVU vereinbarten Fahrplan.<br />
5.4 Zuschlag bei Zughalt größer 30 Minuten<br />
Für beginnende bzw. endende Züge, die planmäßig mehr als 30 Minuten vor<br />
Beginn bzw. nach Ende der Zugfahrt auf Wunsch des EVU am Bahnsteig<br />
halten, wird ein Zuschlag auf den Preis/Zughalt erhoben. Dieser Zuschlag<br />
beträgt die in Tabelle 5 genannten Werte.<br />
Tabelle 5<br />
Abstellzeit in Stunden Zuschlag in €<br />
bis 2 1 x 2,10<br />
größer 2 bis 4 2 x 2,10<br />
größer 4 bis 6 3 x 2,10<br />
5.5 Kostenbeteiligung des EVU für Fahrgastinformationen<br />
Die Niederbarnimer Eisenbahn AG erstellt nach Abstimmung mit dem EVU<br />
einen Aushangfahrplan nach dem Design der Niederbarnimer Eisenbahn AG<br />
und hängt diesen an den Personenbahnhöfen bzw. Haltepunkten, an denen<br />
planmäßig Züge des EVU halten, zur Information der Reisenden aus. Das<br />
Erstellen, Anbringen, Aktualisieren und Entfernen erfolgt durch die Nieder-<br />
barnimer Eisenbahn AG.<br />
Gem. § 3 Abs. 3 EIBV, tragen die Niederbarnimer Eisenbahn AG und das<br />
EVU die entstehenden Kosten anteilig.<br />
5.6 Sondervereinbarungen<br />
Für das Abstellen von Zügen oder Wagen zu besonderen Zwecken (z. B. für<br />
Ausstellungen) gelten besonders zu vereinbarende Preise.
- 12 -<br />
5.7 Im Stationspreis nicht enthaltene Leistungen<br />
Die Bereitstellungen von Räumen für das Personal des EVU, Verkaufsräume<br />
und Werbeflächen für das EVU, besondere Ausstattung von Bahnsteigen o-<br />
der Gebäuden sowie die Müllentsorgung von Zügen des EVU, sind im Stati-<br />
onspreis nicht erfasst.<br />
5.8 Mindestmietdauer und Zuschlagsregelung<br />
Für die Nutzung von Personenbahnhöfen, Haltepunkte und Haltestellen gilt<br />
mindestens eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Bei Unterschreitung wird<br />
ein Zuschlag in Höhe von 20 % / Zughalt berechnet. Bei einer Nutzung von<br />
weniger als einem Monat wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % / Zughalt be-<br />
rechnet.<br />
5.9 Preisnachlass<br />
Bei einer verbindlichen Bestellung von mehr als zwei Jahren gilt die Zeit-<br />
staffel im Abschnitt 7.<br />
6 Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen<br />
- Anlagenpreise -<br />
6.1 Begriff der örtlichen Gleisanlagen<br />
Örtliche Gleisanlagen sind alle Gleisanlagen, die der Bildung von Zügen, der<br />
Bereitstellung von Wagen und Zügen oder der Abstellung von Fahrzeugen<br />
dienen, soweit ihre Nutzung nicht gemäß Abschnitt 4 durch den Preis für<br />
Zugtrassen abgegolten sind.<br />
6.2 Berechnungsgrundlage für Anlagenpreise<br />
Die Niederbarnimer Eisenbahn AG stellt dem EVU örtliche Gleisanlagen zur<br />
Verfügung. Der Mietpreis für eine örtliche Gleisanlage bestimmt sich nach<br />
der Nutzlänge des vermieteten Gleises und der Art der Anbindung des Glei-<br />
ses an die Strecken- bzw. übrigen Bahnhofsgleise (Tabelle 6).
Tabelle 6<br />
Pos. Art der Anbindung<br />
- 13 -<br />
Jahresmiete<br />
in €<br />
zzgl. Preis in €<br />
pro lfd. Meter<br />
1 Einseitig angebundene Gleise 2.150,00 15,60<br />
2 Zweiseitig angebundene Gleise 4.300,00 15,60<br />
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe<br />
6.3 Mindestmietdauer und Stornoregelung für örtliche Gleisanlagen<br />
Für die Vermietung von örtlichen Gleisanlagen gilt mindestens eine Miet-<br />
dauer von einem Jahr. Bei Unterschreitung dieser Mietdauer wird eine Mo-<br />
natsmiete in Höhe von 10 % der Jahresmiete pro Kalendermonat berechnet.<br />
Bei einer Anmietung von weniger als einem Monat wird eine Tagesmiete in<br />
Höhe von 0,5 % der Jahresmiete berechnet.<br />
6.4 Preisnachlass<br />
Bei einer verbindlichen Bestellung von mehr als zwei Jahren gilt die Zeit-<br />
staffel im Abschnitt 7.<br />
7 Zeitstaffel für Preisnachlässe<br />
7.1 Übersicht der Zeitstaffel<br />
Die längerfristige, verbindliche Bestellung von Zugtrassen, örtlichen Anlagen<br />
und Stationshalten wird von der Niederbarnimer Eisenbahn AG mit einem<br />
prozentualen Preisnachlass (Tabelle 7) bewertet.<br />
Die Zeitstaffel bezieht sich auf konkret vereinbarte Zugtrassen und ggfs. die<br />
zu den Zugtrassen gehören Halte an Personenbahnhöfen und Haltepunkten<br />
bzw. auf die Nutzung bestimmter örtlicher Gleisanlagen.
Tabelle 7<br />
- 14 -<br />
Pos. Verbindliche Bestellung für Preisnachlass<br />
1 2 Jahre 2 %<br />
2 3 Jahre 3 %<br />
3 4 Jahre 4 %<br />
4 5 Jahre 5 %<br />
5 6 Jahre 6 %<br />
7.2 Ausschluss der Übertragung von Preisnachlässen<br />
Eine Übertragung von Preisnachlässen auf andere als die bestellten Zug-<br />
trassen, Stationshalte oder örtlichen Gleisanlagen ist nicht möglich.<br />
7.3 Pönale bei Rücktritt von mehrjähriger Bestellung<br />
Im Fall eines vorzeitigen Rücktritts von einer mehrjährigen Bestellung wer-<br />
den die gewährten Preisnachlässe nachträglich belastet. Darüber hinaus<br />
wird von der Niederbarnimer Eisenbahn AG eine Pönale in Höhe von 5 %<br />
der vom EVU bestellten Jahresleistung, pro Jahr des vorzeitigen Rücktritts<br />
erhoben. Auf die Erhebung der Pönale wird verzichtet, wenn die frei wer-<br />
denden Kapazitäten anderweitig vermarktet werden können.<br />
8 Entgelt für sonstige Leistungen<br />
8.1 Personaldienstleistungen<br />
Der Stundensatz für Nebenleistungen (bspw. Lotseneinsatz, zusätzliche<br />
Stellwerksbesetzung an Feiertagen u. Sonntagen etc.) beträgt 40,00<br />
€/Stunde (zzgl. der tarif- und ortsüblichen Zuschläge)- Mindestsatz 3 Stun-<br />
den. Dieser Satz wird mit der tariflichen Steigerung des Tarifvertrages für<br />
die Bediensteten der NE-Bahnen (ETV) fortgeschrieben. Arbeitszeitverkür-<br />
zungen werden dabei wie Tariferhöhungen behandelt.<br />
8.2 Medienversorgung und Nutzung von Gebäuden<br />
Die Preise für die Nutzung weiterer Infrastruktureinrichtungen und Leistun-<br />
gen der Niederbarnimer Eisenbahn AG – z. B. Nutzung von Nebenanlagen<br />
und Gebäuden oder Anschlüssen für elektrische Energie oder Wasser – tei-<br />
len wir auf Anfrage gerne mit.
8.3 Nutzung von Nebenanlagen<br />
- 15 -<br />
Über die Nutzung von Nebenanlagen wie Ladestraßen, Bunkern oder Ram-<br />
pen sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.