Allgemeine Geschäftsbedingungen - bei der Halleschen Verkehrs-AG
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Hallesche <strong>Verkehrs</strong>-<strong>AG</strong>Freiimfel<strong>der</strong> Straße 7406112 Halle (Saale)Zu erreichen mit:Linie 10 abHauptbahnhof, Gleis B,in Richtung Göttinger Bogenbis Haltestelle BetriebshofFreiimfel<strong>der</strong> StraßeAbweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt <strong>der</strong> Bestellung undspätere Vertragsän<strong>der</strong>ungen gelten erst als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong>schriftlich bestätigt wurde.Soweit <strong>der</strong> Liefertermin in <strong>der</strong> Bestellung nicht schon festliegt, ist <strong>der</strong>selbe verbindlich in <strong>der</strong>Auftragsbestätigung aufzuführen. Wird nachträglich eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Leistungvereinbart, die höhere Preise bedingt, so ist <strong>der</strong> Preis für Ausführung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Lieferungo<strong>der</strong> Leistung auf Basis <strong>der</strong> ursprünglich vereinbarten Preise schriftlich zu vereinbaren.4. Liefertermine, Leistungsstörungen, GefahrenübergangDie vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum <strong>der</strong> Bestellung.Innerhalb <strong>der</strong> Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an <strong>der</strong> von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> angegebenenEmpfangsstelle eingegangen sein.Falls Verzögerungen zu erwarten sind bzw. eine vereinbarte Liefer- o<strong>der</strong> Leistungszeit nicht eingehaltenwerden kann, hat <strong>der</strong> Lieferant <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> dies unverzüglich mitzuteilen und die Entscheidung<strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. Durch verspätete Lieferungo<strong>der</strong> Leistung nachweisbar <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> erwachsene Aufwendungen und Schäden hat <strong>der</strong> Lieferantzu ersetzen, es sei denn, die Leistung o<strong>der</strong> Lieferung ist aufgrund eines Umstandes verspätet,die <strong>der</strong> Lieferant nicht zu vertreten hat.Teil- o<strong>der</strong> Mehrlieferungen o<strong>der</strong> -leistungen sind nur aufgrund beson<strong>der</strong>er schriftlicher Vereinbarungenmit <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> statthaft. Glaubt <strong>der</strong> Lieferant, sich in <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Fortführung<strong>der</strong> übernommenen Lieferung o<strong>der</strong> Leistung durch einen von <strong>der</strong> HAV<strong>AG</strong> zu vertretendenUmstand o<strong>der</strong> durch höhere Gewalt behin<strong>der</strong>t, so hat er die HAV<strong>AG</strong> sofort zu benachrichtigen.Unterlässt er die rechtzeitige Benachrichtigung, so steht ihm ein Anspruch auf Berücksichtigungdes angeblich hin<strong>der</strong>nden Umstandes nicht zu. Nach Beseitigung des Hin<strong>der</strong>ungsgrundes sind dieLieferungen o<strong>der</strong> Leistungen ohne weitere Auffor<strong>der</strong>ungen unverzüglich wie<strong>der</strong> aufzunehmen.Sollte die HAV<strong>AG</strong> durch höhere Gewalt bzw. infolge Betriebsstörungen o<strong>der</strong> -einschränkungendie Abnahme <strong>der</strong> Ware o<strong>der</strong> Leistungen einstellen müssen, so ist sie für diese Zeit in entsprechendemUmfang von ihren Vertragspflichten befreit.Vor Ablauf des Liefertermins ist die HAV<strong>AG</strong> zur Abnahme nicht verpflichtet.2