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Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte

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144 Hans Buchheim<br />

Himmlers, der sowohl <strong>für</strong> die Allgemeine SS als auch <strong>für</strong> die bewaffneten SS-Verbände<br />

Hitler direkt unterstellt und ihm allein verantwortlich war 29 .<br />

Nach der in Pohls „Mitteilung" bekanntgegebenen Rechtslage ließe sich eine<br />

Verbindung der bewaffneten SS-Verbände mit der Partei nur noch aus den Befugnissen<br />

des Stellvertreters des Führers ableiten, der ja dem Staate gegenüber die<br />

Einheit der Bewegung repräsentierte, ganz gleich, welche Rechtsformen deren Teile<br />

im einzelnen besaßen. Dieses Amt erlosch jedoch, als Rudolf Heß am 10. Mai 1941<br />

nach England flog. Sein Nachfolger Martin Bormann übernahm zwar den Reichsbehörden<br />

gegenüber alle Rechte, die der Stellvertreter des Führers wahrgenommen<br />

hatte, er trug jedoch nicht mehr diese Bezeichnung und war nicht mehr „Repräsentant<br />

der Gesamtbewegung", weder dem Staat gegenüber noch intern, sondern<br />

bekleidete nur die Stellung eines „Leiters der Parteikanzlei". Die Führung der<br />

Partei übernahm Hitler wieder selbst, wie es in einem Rundschreiben Bormanns<br />

vom 2. April 1942 heißt 30 :<br />

„Die Parteikanzlei ist eine Dienststelle des Führers. Er bedient sich ihrer <strong>für</strong> die<br />

Führung der NSDAP, deren Leitung er seit dem 12. Mai 1941 wieder vollständig<br />

und ausschließlich selbst übernommen hat."<br />

Bormanns Ernennung zum „Sekretär des Führers" am 12. April 1943 bestätigt<br />

nur, daß er die „Teilsouveränität" eines „Stellvertreters des Führers" nicht besaß 31 .<br />

Es gab also keine gesonderte Repräsentation der „Gesamtgemeinschaft" der NSDAP,<br />

ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände mehr, sondern nur noch die allumfassende<br />

Repräsentation der gesamten nationalsozialistischen Bewegung und des<br />

deutschen Staates durch Hitler allein. Nur noch der Führer selbst verkörperte die<br />

Einheit der nationalsozialistischen Bewegung, und unter seiner obersten Führung<br />

waren die Partei und die SS gleichgestellte Formationen verschiedenen Charakters,<br />

wobei auf Seiten der SS die Verschmelzung von Bewegung und Staat schon weit<br />

fortgeschritten war, während sie auf Seiten der Partei jetzt erst in Angriff genommen<br />

wurde. Wenn der Parteikanzlei 1941 erneut die Aufgabe zugewiesen wurde, die<br />

Mitwirkung der nationalsozialistischen Bewegung bei der staatlichen Gesetzgebung<br />

zu sichern 32 , so war das schon fast ein Anachronismus in einer Zeit, da diese Bewegung<br />

durch die Einheit von SS und Polizei von der Exekutive her die staatliche<br />

Gesetzgebung immer nachhaltiger beeinflußte. In ähnlicher Weise muß es <strong>für</strong> die<br />

Kriegsjahre als Relikt einer überholten Konzeption angesehen werden, wenn die<br />

Allgemeine SS weiterhin als Gliederung der NSDAP geführt wurde; sie wäre eher<br />

als eine Gliederung der „Gesamtgemeinschaft" der SS zu bezeichnen gewesen,<br />

deren Schwerpunkt bei der „emanzipierten" SS lag. Zu dieser „emanzipierten"<br />

SS gehörten nicht nur die bewaffneten Verbände und die mit der deutschen Polizei<br />

29 Verfügung vom 20. Juli 1934 (vgl. Anmerkung 14) und Anordnung vom 17. August 1938<br />

(Nürnberger Dokument PS-647; vgl. unten S. 145).<br />

30 Verfügungen, Anordnungen und Bekanntgaben der Parteikanzlei, Band I, S. 4 und 6.<br />

31 A. a. O., Band IV, S. 1.<br />

32 A. a. O., Band I, S. 5.

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