AUSGABE 1 Februar 2012 - Kölner Anwaltverein
AUSGABE 1 Februar 2012 - Kölner Anwaltverein
AUSGABE 1 Februar 2012 - Kölner Anwaltverein
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<strong>AUSGABE</strong> 1<br />
<strong>Februar</strong> <strong>2012</strong>
»<br />
Ich habe mich für<br />
ra-micro ent schie den,<br />
weil ich große Ziele<br />
habe. Und diese auch<br />
erreichen will<br />
RA Max Ziemer<br />
Kanzlei Bernhardt, Ziemer,<br />
Hüsges & Partner,<br />
Troisdorf<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />
Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />
Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />
E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />
Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln<br />
Druck: Hans Soldan GmbH<br />
www.ra-micro-koeln.de<br />
»
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
das Jahr <strong>2012</strong> ist für unseren Verein ein<br />
ganz besonderes Jahr – der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />
wird 125 Jahre alt! Gegründet<br />
am 31. Januar 1887 hat er sich nach einer<br />
wechselvollen Geschichte zum größten<br />
Vereins Deutschlands entwickelt. Leider<br />
gibt es keine Unterlagen mehr aus dem<br />
Gründungsjahr, deshalb sind weder der erste<br />
Vorsitzende des KAV noch seine Gründungsmitglieder<br />
bekannt. Bekannt ist nur,<br />
dass im Gründungsjahr 27 Rechtsanwälte<br />
beim OLG, 70 Rechtsanwälte am Landgericht<br />
und Amtsgericht zugelassen waren.<br />
Es dauerte übrigens 35 Jahre, das mit Frau<br />
Kollegin Dr. Marie Otto die erste Frau als<br />
Rechtsanwältin beim OLG und LG München<br />
zugelassen wurde!<br />
Motivation für die Gründung des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s<br />
war das Bestreben der Rechtsanwälte<br />
auf lokaler Ebene ein Organ für die<br />
Fortbildung, die kollegiale Information und<br />
die Meinungsberechnung zu haben. Diese<br />
Motivation der seinerzeit engagierten Kollegen<br />
ist der unsrigen durchaus vergleichbar,<br />
wobei es mich, verehrte Kolleginnen<br />
und Kollegen, doch überrascht hat, dass<br />
bereits vor 125 Jahren die Fortbildung ein<br />
Thema war. Damals wie heute war es also<br />
ein hohes Anliegen der Anwaltschaft, dem<br />
Rechtssuchenden ein qualifizierter Ratgeber<br />
und Interessenvertreter zu sein. Ganz<br />
offensichtlich haben die Bemühungen der<br />
Kollegen seinerzeit Früchte getragen, denn<br />
der Anwaltsstand war sehr hoch angesehen.<br />
Friedrich List hatte im Staats-Lexikon<br />
von Rotteck und Welcker 1834 ausgeführt,<br />
es gäbe kein sichereres Barometer der politischen<br />
Bildung als den Grad der Achtung,<br />
den der Advokatenstand genieße. Dieses<br />
hohe Ansehen galt und gilt es zu erhalten.<br />
So waren es die Anwälte selbst, die die Disziplinargewalt<br />
der Rechtsanwaltskammern<br />
forderten. Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> sieht es<br />
auch heute noch als seine vordringlichste<br />
Aufgabe an, Sie, verehrte Kolleginnen und<br />
Kollegen in Ihrem täglichen Bemühen zu<br />
unterstützen, Ihren Mandanten ein konkurrenzlos<br />
guter Berater zu sein.<br />
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten<br />
wurde der Verein im Jahr 1933<br />
aufgelöst, den jüdischen Kolleginnen und<br />
Kollegen wurde jede anwaltliche Tätigkeit<br />
untersagt. Die Wiederbegründung des<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s erfolgte im Jahre<br />
1946, der erste Vorsitzende war Herr<br />
Kollege Dr. Walter Oppenhoff. Seither hat<br />
sich der Verein durch das großartige Engagement<br />
seiner ehrenamtlich tätigen<br />
Kolleginnen und Kollegen zu einer Interessenvertretung<br />
entwickelt, die bundesweit<br />
Aufmerksamkeit und Anerkennung findet.<br />
Ganz maßgeblich zu diesem Erfolg haben<br />
der damalige Vorsitzende, Herr Kollege Dr.<br />
h. c. Ludwig Koch und die Strafverteidiger<br />
beigetragen. Diese legten den Grundstein<br />
für das Herzstück des Vereins, den inzwischen<br />
24 Ausschüssen. Um nämlich zu<br />
verhindern, dass die Strafverteidiger eine<br />
eigenständige Vereinigung bildeten, hatte<br />
Herr Kollege Dr. h. c. Koch ihnen angeboten,<br />
als Strafrechtsausschuss des <strong>Kölner</strong><br />
<strong>Anwaltverein</strong>s in diesem tätig zu werden.<br />
Diese entschieden sich nahezu einstimmig<br />
für sein Angebot, so dass der Strafrechtsausschuss<br />
in der Mitgliederversammlung<br />
am 07. März 1979 als erster Ausschuss<br />
des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s konstituiert wurde.<br />
Welch weitsichtige und kluge Entscheidung!<br />
Heute ist der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />
ohne die Mitarbeit der Kolleginnen und Kol-<br />
Editorial<br />
legen in den Ausschüssen nicht vorstellbar.<br />
Es gibt noch eine Vielzahl von Personen<br />
und Projekten, die Erwähnung finden müssen.<br />
Dies wird auch geschehen, allerdings<br />
in weiteren Editorialen, denn nur so wird<br />
man diesen besonderen Leistungen gerecht.<br />
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />
am 31. August <strong>2012</strong> wollen wir gemeinsam<br />
mit Ihnen allen die Gründung unseres<br />
großartigen Vereins feiern als lebendige<br />
Vereinigung von Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälten in Köln. Hierzu lade ich<br />
Sie bereits jetzt sehr herzlich ein. Ich verspreche<br />
Ihnen eine sehr würdige und den<br />
Zeitgeist widerspiegelnde Feier.<br />
Mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />
stets Ihre<br />
RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />
Vorsitzende<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />
Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />
Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />
E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © <strong>2012</strong> KAV<br />
Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln<br />
Druck: Hans Soldan GmbH<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 3
4<br />
Inhalt<br />
KAV-SeminAre<br />
S. 5 ÜberSicht<br />
S. 7 Neue SemiNare<br />
S. 10 bereitS aNgekÜNdigte SemiNare<br />
S. 12 abfrage deS iNtereSSeS aN NeueN fachaNwaltSlehrgäNgeN<br />
im herbSt <strong>2012</strong><br />
Die AuSSchüSSe unD ArbeitSKreiSe informieren<br />
S.13 arbeitSrecht<br />
S. 14 iNSolveNzrecht<br />
S. 14 JuNge aNwälte<br />
S. 14 mediziNrecht<br />
S. 15 rvg<br />
S. 15 rubrik verfahreNSrecht uNd zwaNgSvollStreckuNg<br />
VerAnStAltungen unD termine<br />
S. 16 herauSforderuNg iNterNet am 28. märz <strong>2012</strong><br />
S. 16 Save the date: frÜhJahrSempfaNg deS kav im arbeitSgericht kölN<br />
am 23. mai <strong>2012</strong><br />
S. 16 wichtige termiNe <strong>2012</strong><br />
KAV intern<br />
S. 17 herzlich willkommeN im kav<br />
S. 17 kav goeS Social media – eiN Neuer weg der iNformatioN<br />
uNd Netzwerkpflege<br />
S. 17 rechtzeitig iNformiert<br />
WiSSenWerteS<br />
S. 18 moderNe techNikeN iN der aNwaltSkaNzlei uNd dereN<br />
rechtliche riSikeN, teil 1<br />
S. 18 geSchäftSverteiluNgSpläNe <strong>2012</strong><br />
S. 18 NeueS voN kölNer autoreN<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
impreSSum<br />
eDitoriAl<br />
reVerS SeminAre<br />
Annoncen & Anzeigen<br />
reVerS intereSSenbeKunDung fAchAnWAltlehrgänge<br />
Seite 3<br />
Seite 3<br />
Seite 19<br />
Seite 20<br />
Seite 21
Seminare<br />
KAV-Seminare - übersicht<br />
Der KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten<br />
auch <strong>2012</strong> eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />
10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />
„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte<br />
ArbeitSrecht<br />
01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses S. 10<br />
Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf<br />
StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />
08.05.<strong>2012</strong> Highendveranstaltung Arbeitsrecht: Tarifrecht und Mindestlohn S. 9<br />
Referent: Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, Universität zu Köln<br />
bAnK- unD KApitAlmArKtrecht<br />
09.-10.03.<strong>2012</strong> 2. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag S. 7<br />
Referenten: Vors. Richter am BGH Wolfgang Ball, Karlsruhe<br />
Dr. Rainer Metz, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin<br />
RA Jens Moericke, Frankfurt am Main,<br />
RA Ralf Josten, LL.M. oec., Kreissparkasse Köln,<br />
Sven Dietrich, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn<br />
fAmilienrecht<br />
15.03.<strong>2012</strong> Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht S. 11<br />
Referenten: RAin Carmen Grebe, Köln,<br />
RAin Simone Huckert, Köln,<br />
RAin Ruth Unverzagt, Köln,<br />
RA Harald Rieger, Wesseling,<br />
RA Dr. Rudolf Schumacher, Köln,<br />
RA Andreas Thiel, Köln<br />
23.05.<strong>2012</strong> Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern?<br />
Referentinnen: RAin Dr. Silke Recksiek, S. 10<br />
RAin Susanne Christ,<br />
beide Köln<br />
geWerblicher rechtSSchutz<br />
18.04.<strong>2012</strong> Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz S. 8<br />
Referentin: RAin Dr. Nathalie Mahmoudi, Köln<br />
inSolVenzrecht<br />
17.04.<strong>2012</strong> Lieferantenrechte in der Insolvenz S. 8<br />
Referent: RA Dr. Christian Wolf, Köln<br />
Junge AnWälte<br />
15.03.<strong>2012</strong> Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht S. 11<br />
Referenten: RAin Carmen Grebe, Köln,<br />
RAin Simone Huckert, Köln,<br />
RAin Ruth Unverzagt, Köln,<br />
RA Harald Rieger, Wesseling,<br />
RA Dr. Rudolf Schumacher, Köln,<br />
RA Andreas Thiel, Köln<br />
KAnzleimAnAgement<br />
27.04.<strong>2012</strong> Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 8<br />
Referentin: Frau Gerhild Voigtländer, Bonn<br />
meDiAtion- unD KonfliKtmAnAgement<br />
04.05.<strong>2012</strong> Visualisierungstechnik in der Mediation - 1.000 Wörter oder 1 Bild S. 9<br />
Referentin: Frau Dorothee Wolters, Grafikerin und Illustratorin, Köln<br />
meDizinrecht<br />
28.03.<strong>2012</strong> Medizinische Fachterminologie für Sozial- und Medizinrechtler S. 7<br />
Referent: Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle,<br />
Chefarzt Klinikum Holweide, Köln<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 5
6<br />
Seminare<br />
miet- unD Weg-recht<br />
29.02.<strong>2012</strong> Bauliche Änderungen im WEG-Recht S. 11<br />
Referent: RA Thomas Brandt, Köln<br />
mitArbeiterSeminAre<br />
25.02.<strong>2012</strong> Klausurenkurs - RVG S. 11<br />
Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />
03.03.<strong>2012</strong> Klausurenkurs - Rechtskunde S. 11<br />
Referent: StD. i.R. Peter Iffland, Much<br />
18.04.<strong>2012</strong> Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz S. 8<br />
Referentin: RAin Dr. Nathalie Mahmoudi, Köln<br />
27.04.<strong>2012</strong> Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 8<br />
Referentin: Frau Gerhild Voigtländer, Bonn<br />
SoziAlrecht<br />
01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses S. 11<br />
Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf<br />
StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />
28.03.<strong>2012</strong> Medizinische Fachterminologie für Sozial- und Medizinrechtler S. 7<br />
Referent: Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle,<br />
Chefarzt Klinikum Holweide, Köln<br />
09.05.<strong>2012</strong> Neueste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts S. 9<br />
Referentin: Vors. Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />
Steuerrecht<br />
01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses S. 11<br />
Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf<br />
StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />
23.05.<strong>2012</strong> Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern? S. 10<br />
Referentinnen: RAin Dr. Silke Recksiek,<br />
RAin Susanne Christ,<br />
beide Köln<br />
StrAfrecht<br />
08.03.<strong>2012</strong> Das letzte Wort vor Gericht - ein versteckter Nachteil für die Strafverteidigung? S. 7<br />
Referentin: Prof. Dr. Birte Englich, Universität zu Köln<br />
15.05.<strong>2012</strong> Das Strafvollstreckungsrecht - Chancen und Risiken für die Verteidigung S. 10<br />
Referenten: Richter am LG Köln Dr. Achim Hengstenberg,<br />
RA Dr. Heinrich Comes,<br />
beide Köln<br />
VerWAltungSrecht<br />
22.03.<strong>2012</strong> Fehler im Verwaltungsverfahren S. 11<br />
Referent RA Rainer Schmitz, Köln<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTER: www.k av-seminare.de odER üBER dIE K AV-GESchäFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
strafrecht<br />
Das letzte Wort vor gericht - ein versteckter nachteil für die Strafverteidigung?<br />
Es lädt ein:<br />
Strafrechtsausschuss<br />
Das letzte Wort vor Gericht - ein versteckter Nachteil für die Strafverteidigung? Im Gerichtssaal wird verhandelt, begutachtet,<br />
befragt, überzeugt, beeinflusst, gelogen und entschieden. Vor allem dann, wenn das Urteil nicht eindeutig klar ist, wenn es<br />
sich um komplexere Sachverhalte handelt und wenn die Strafzumessung stark von der Bewertung des Vergehens abhängt,<br />
dürften psychologische Prozesse und Einflüsse sowohl direkt als auch indirekt in die richterliche Urteilsfindung hineinwirken.<br />
Reihenfolgeeffekte bei der Präsentation von Informationen, hier vor allem der sogenannte Ankereffekt, zeigen hierbei eine<br />
besonders robuste Wirkung. Forschungsergebnisse zu diesem Phänomen auch im strafrechtlichen Anwendungskontext<br />
legen nahe, dass die gegebene Plädoyerreihenfolge vor Gericht eigentlich einen prozeduralen Nachteil für die Angeklagten<br />
darstellt. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen Eindruck von Forschungsparadigmen der empirisch<br />
arbeitenden Sozialpsychologie im juristischen Anwendungskontext sowie auch einen kurzen praktischen Einblick anhand<br />
einer experimentellen Demonstration. Im Anschluss wird ausreichend Zeit für eine Diskussion gegeben sein.<br />
Wir freuen uns, Frau Prof. Dr. Birte Englich als Referentin dieses Vortrags ankündigen zu dürfen. Sie ist Professorin für<br />
Angewandte Sozialpsychologie und Entscheidungsforschung an der Universität zu Köln und arbeitet seit vielen Jahren in<br />
der Fortbildung für Juristen unter anderem an der Deutschen Richterakademie. Einer ihrer Forschungsschwerpunkte ist die<br />
richterliche Entscheidungsfindung.<br />
Bank- und kapitalmarktrecht<br />
2. <strong>Kölner</strong> bankrechtstag<br />
Datum:<br />
Donnerstag, 08. März <strong>2012</strong><br />
18.00 - 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Straße 26<br />
50674 Köln<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Es lädt ein:<br />
Arbeitskreis Bank- und<br />
Kapitalmarktrecht<br />
Datum:<br />
Freitag, 09. März <strong>2012</strong> -<br />
14.00-21.30 Uhr<br />
Samstag, 10. März <strong>2012</strong> -<br />
09.00-13.15 Uhr<br />
Ort:<br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Helenenstraße 14<br />
50667 Köln<br />
Nach dem großen Erfolg des 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstages im Jahre 2011 freut sich der Arbeitskreis Bank- und Kapitalmarktrecht, im Jahre<br />
<strong>2012</strong> zum 2. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag einzuladen. Wie auch im Vorjahr findet der <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch können<br />
sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO<br />
erforderlichen Stunden absolvieren. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus.<br />
Herr Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Ball wird einen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />
im Leasingrecht geben, während Herr Dr. Rainer Metz die Anlegerschutzpolitik der Bundesregierung erläutern und Ausblicke auf die zu<br />
erwartende Entwicklung geben wird. Herr Kollege Jens Moericke widmet sich der grenzüberschreitenden Erbringung von Bankdienstleistungen<br />
sowie der Depotbankhaftung. Herr Kollege Ralf Josten erläutert die Haftung von Bank- und Sparkassenvorständen und Herr Sven Dietrich trägt<br />
zu Aufsichtsfragen bei Geschäftsleitern von Banken und zu der Prüfung der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten von Banken durch<br />
die BaFin vor.<br />
Kostenbeitrag: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) inkl. Kaffeepausen an beiden Tagen und Imbiss am Freitagabend.<br />
Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 10 Std. erteilt.<br />
sozialrecht, medizinrecht<br />
medizinische fachterminologie für Sozial- und medizinrechtler<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Sozialrecht,<br />
Ausschuss Medizinrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 28. März <strong>2012</strong><br />
17.00 - 20.15 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referentin:<br />
Prof. Dr. Birte Englich, Universität zu Köln<br />
Prof. Dr. Birte Englich<br />
Referenten:<br />
Vors. Richter am BGH Wolfgang Ball,<br />
Karlsruhe<br />
Dr. Rainer Metz, BM für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />
Berlin<br />
RA Jens Moericke, Frankfurt am Main<br />
RA Ralf Josten, LL.M. oec.,<br />
Kreissparkasse Köln<br />
Sven Dietrich, Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle,<br />
Chefarzt Klinikum Holweide, Köln<br />
Die im Medizin- und Sozialrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen sind immer wieder mit medizinischen Gutachten konfrontiert, deren Auswertung<br />
manchmal diverse Schwierigkeiten bieten, da die verwendete Terminologie nicht geläufig ist. Die Fortbildungsveranstaltung ist dazu gedacht, ein<br />
Grundverständnis der von den Medizinern verwendeten Terminologie zu vermitteln. Das Lexikon der Medizin wird hierdurch mit Sicherheit nicht<br />
ersetzt werden können, es wird jedoch ein schnelleres Verständnis und auch ein schnelleres Auffinden der entsprechenden Begrifflichkeiten<br />
möglich sein.<br />
Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Prof. Dr. med. Hans Friedrich Kienzle als Referenten dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Er ist<br />
Facharzt für Allgemeine Chirurgie und war lange Jahre Chefarzt im Krankenhaus Köln Holweide.<br />
Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong><br />
7
8<br />
Seminare<br />
insolvenzrecht<br />
lieferantenrechte in der insolvenz<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Insolvenzrecht<br />
Lieferanten stehen im Fall der Insolvenz ihres Abnehmers vor einer Vielzahl von drängenden Fragen: Wie geht es mit dem<br />
Schuldnerunternehmen weiter? Was ist mit meinen offenen Forderungen? Kann ich unbezahlte Ware zurückholen? Welche<br />
rechtlichen Möglichkeiten habe ich im Insolvenzantragsverfahren und welche im eröffneten Verfahren? Haben meine vor<br />
der Insolvenz vereinbarten Sicherungsrechte Bestand? Was ist ein Lieferantenpool? Und vor allem: Kann ich mich für<br />
zukünftige Fälle besser absichern? Das Seminar möchte auf diese (und weitere) Fragen Antworten geben. Es vermittelt<br />
einen konzentrierten Überblick über Rechte und Pflichten von Lieferanten in der Kundeninsolvenz und richtet sich vor allem<br />
an solche Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht ausschließlich mit dem Insolvenzrecht befassen.<br />
Es freut uns sehr, Herrn Kollegen Dr. Christian Wolf als Referent dieses interessanten Seminars ankündigen zu dürfen.<br />
Er ist Rechtsanwalt und Partner einer in Köln und Frankfurt am Main ansässigen Kanzlei. Als Restrukturierungsberater,<br />
Vertreter von Gläubigern in Insolvenzverfahren und Verwalter von Lieferantenpools ist er regelmäßig tätig. Im Jahr 2010<br />
kam ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der außergerichtlichen Sanierung von geschlossenen Immobilienfonds,<br />
insbesondere durch Übernahme der Geschäftsführung in den jeweiligen Investmentgesellschaften hinzu.<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTER: www.k av-seminare.de odER üBER dIE K AV-GESchäFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Dienstag, 17. April <strong>2012</strong><br />
18.00 - 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Azimut Hotel Köln City Center<br />
Hansaring 97<br />
50670 Köln<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
GewerBlicher rechtsschutz<br />
gebührenoptimierung im gewerblichen rechtsschutz<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Gewerblicher<br />
Rechtsschutz<br />
Referent:<br />
RA Dr. Christian Wolf, Köln<br />
Die Besonderheiten des gewerblichen Rechtsschutzes werden in der Ausbildung der Rechtsanwaltfachangestellten und<br />
Rechtsfachwirte allenfalls rudimentär vermittelt, in den meisten Fällen jedoch gar nicht behandelt. Die Materie weist im<br />
Hinblick auf die Abrechnung zahlreiche Besonderheiten auf, die sie von anderen Rechtsgebieten grundlegend unterscheidet.<br />
Ein Großteil der Fälle wird im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Daran schließt sich die Aufforderung zur<br />
Abgabe einer Abschlusserklärung an. Diese dient der Verhinderung der Hauptsache, so dass es sich gebührenrechtlich<br />
um eine neue Angelegenheit handelt, für die eine von der Abmahnung zu trennende Geschäftsgebühr berechnet wird. Das<br />
Seminar vermittelt ferner Praxiswissen zur Streitwertermittlung, Anrechnungspraxis, zu den Gebührensätzen, Streitwerten<br />
einschließlich deren Ermäßigung. Das Seminar richtet sich an interessierte Kolleginnen und Kollegen ebenso wie an<br />
Kanzleimitarbeiter/innen.<br />
Es freut uns sehr, unsere <strong>Kölner</strong> Kollegin Dr. Nathalie Mahmoudi als Referentin dieses Vortrags ankündigen zu können. Sie<br />
ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partnerin einer vor sieben Jahren in Köln gegründeten Kanzlei, die sich<br />
auf die Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie<br />
im Urheber- und Medienrecht spezialisiert hat.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
kanzleimanaGement, mitarBeiterseminare<br />
Der telefonkontakt - Die Visitenkarte ihres hauses<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Kanzleimanagement,<br />
KAV<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 18. April <strong>2012</strong><br />
18.00 - 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Freitag, 27. April <strong>2012</strong><br />
09.30 - 16.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Diese Schulung richtet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. In diesem Seminar werden die<br />
Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht. Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:<br />
Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden, Kundenorientiert und professionell telefonieren, Beherrschung des<br />
„Telefonknigges“, Ziele setzen und erreichen, Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt. Diese<br />
Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 16 Teilnehmern.<br />
Es ist uns eine Freude Frau Gerhild Voigtländer als Referentin dieses Seminars begrüßen zu können. Sie leitet ein<br />
Unternehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen, unter anderem im Office Bereich konzentriert.<br />
Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten.<br />
Kostenbeitrag: € 115,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 136,85) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen.<br />
Auszubildende: € 80,00 zzgl. 19 % MwSt. ( € 95,20). Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat auf dem Postwege.<br />
RA Dr. Christian Wolf<br />
Referentin:<br />
RAin Dr. Nathalie Mahmoudi, Köln<br />
RAin Dr. Nathalie Mahmoudi<br />
Referentin:<br />
Gerhild Voigtländer, Bonn<br />
Gerhild Voigtländer
mediation- und konfliktmanaGement<br />
Visualisierungstechnik in der mediation – 1.000 Wörter oder 1 bild<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Mediation- und<br />
Konfliktmanagement<br />
Das Seminar richtet sich an AnwaltmediatorInnen und Interessierte. In der Mediation geht es um die Klärung der zentralen<br />
Differenzen in unterschiedlichen Konflikten. Bildliche Darstellungen können helfen, die Interessen der Beteiligten<br />
herauszuarbeiten und das Gespräch unterstützen. Ziel des Seminars ist, den TeilnehmerInnen Methoden und Techniken an<br />
die Hand zu geben, eine Vielzahl von Themen an dem Flip-Chart visuell darzustellen und dabei Kernfragen und Schnittmengen<br />
herauszuarbeiten. Dabei geht es zuerst darum, den richtigen Umgang mit der Flip-Chart kennenzulernen und sich mit<br />
dieser Kenntnis dem „weißen Blatt“ zu nähern. Nach dieser Einführung werden die TeilnehmerInnen in Kleingruppen selbst<br />
den Stift in die Hand nehmen. Dabei haben sie die Möglichkeit, eigene Themen und Fragestellungen zur Visualisierung<br />
einzubringen. Im Abschlussplenum werden die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.<br />
Die Referentin ist freiberufliche Grafikerin und Illustratorin in Köln. Sie ist für Verlage mit einem Schwerpunkt im Bereich<br />
Pädagogik tätig und arbeitet mit verschiedenen Unternehmensberatungen zusammen. Daneben erstellt sie im Auftrag<br />
visuelle Protokolle und verfügt über Erfahrung als Dozentin und Seminarleiterin (FH Köln).<br />
arBeitsrecht<br />
highendveranstaltung Arbeitsrecht: tarifrecht und mindestlohn<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Arbeitsrecht<br />
sozialrecht<br />
neueste rechtsprechung des lSg nrW und des bundessozialgerichts<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Sozialrecht<br />
Datum:<br />
Freitag, 04. Mai <strong>2012</strong><br />
14.00 - 18.15 Uhr<br />
Datum:<br />
Dienstag, 08. Mai <strong>2012</strong><br />
18.00 - 20.00 Uhr<br />
In Zeiten der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und der<br />
Diskussion über flächendeckende Mindestlöhne rücken auch sonst gelegentlich als exotisch empfundene Rechtsgebiete<br />
in den Fokus des Arbeitsrechtlers. Im Rahmen dieses Seminars werden deshalb in tarifrechtlicher Hinsicht die neue<br />
Rechtsprechung des BAG zu Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit, Tarifkonkurrenz und -pluralität, sowie zu Nachbindung<br />
und -wirkung vorgestellt. Im Bereich des Mindestlohns soll das Verhältnis der verschiedenen Regelungsebenen<br />
(§ 5 TVG, Arbeitnehmerentsendegesetz, Landesvergabemindestlohn, richterlicher Mindestlohn und Gesetz über<br />
Mindestarbeitsbedingungen) erörtert werden.<br />
Wir freuen uns außerordentlich, dass sich mit Herrn Prof. Dr. Peter Hanau von der Universität zu Köln, einer der<br />
renommiertesten und profiliertesten Arbeitsrechtler die Ehre gibt, im Rahmen dieser Veranstaltung für uns zu referieren.<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 09. Mai <strong>2012</strong><br />
17.00 - 20.15 Uhr<br />
Ort:<br />
Landgericht Köln<br />
Luxemburger Straße 101<br />
50939 Köln<br />
Kostenbeitrag: € 65,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Die Teilnehmerzahl ist auf 18 limitiert.<br />
Eine Teilnahmebestätigung wird für 4 Std. erteilt.<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referentin:<br />
Frau Dorothee Wolters,<br />
Grafikerin und Illustratorin, Köln<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referentin:<br />
Vors. Richterin am LSG NRW<br />
Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />
Das Seminar - welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde - wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />
der Rechtsprechung des vergangenen Jahres - über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts - befassen. Frau<br />
Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts<br />
mit der Judikatur des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle<br />
interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.<br />
Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am<br />
Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juli 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin<br />
am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend<br />
war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16.<br />
Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht).<br />
Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare,<br />
insbesondere zu Themenbereichen der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />
Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />
Dorothee Wolters<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau,<br />
Universität zu Köln<br />
Prof. Dr. Dres. h.c. Peter<br />
Hanau<br />
Vors. Richterin am LSG NRW<br />
Astrid Lente-Poertgen<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong><br />
9
10<br />
Seminare<br />
strafrecht<br />
Das Strafvollstreckungsrecht - chancen und risiken für die Verteidigung<br />
Es lädt ein:<br />
Strafrechtsausschuss<br />
familienrecht, steuerrecht<br />
Klage auf zustimmung zur zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern?<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Familienrecht,<br />
Ausschuss Steuerrecht<br />
Das zum Jahresende beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat Regelungen eingeführt, die auch Auswirkungen auf die familienrechtliche<br />
Beratung haben. Hervorzuheben sind die Änderungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Veranlagung von Eheleuten. Auch aktuelle steuerliche<br />
Entwicklungen wie die Tendenz zur vollständigen steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten werden erläutert,<br />
soweit sie für die familienrechtliche Beratungspraxis von Bedeutung sind.<br />
Es freut uns sehr, Frau Kollegin Susanne Christ sowie Frau Kollegin Dr. Silke Recksiek als gemeinsame Referentinnen für dieses Seminar gewinnen<br />
zu können. Frau Kollegin Christ ist Fachanwältin für Steuerrecht mit eigener Steuer- und Wirtschaftskanzlei und Sprecherin des Ausschusses für<br />
Erbrecht beim KAV. Sie publiziert zu allen Bereichen des Steuerrechts und ist als Dozentin bundesweit tätig. Frau Kollegin Dr. Silke Recksiek ist<br />
Mitglied des Ausschusses für Familienrecht im KAV und als Fachanwältin für Familienrecht tätig.<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTER: www.k av-seminare.de odER üBER dIE K AV-GESchäFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Dienstag, 15. Mai <strong>2012</strong><br />
18.00 - 20.00 Uhr<br />
Mit der Verurteilung des Mandanten zu einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe sollte die Tätigkeit des Verteidigers nicht enden. Oftmals bietet das<br />
Strafvollstreckungsverfahren Möglichkeiten, die effektive Haftzeit zu verkürzen und eine vorzeitige Entlassung zu erkämpfen. Nach der engagierten<br />
und professionellen Verteidigung in der Instanz dürfen in der Vollstreckung nicht leichtfertig Chancen vertan werden. Die Veranstaltung soll die<br />
tägliche Entscheidungspraxis der <strong>Kölner</strong> Strafvollstreckungskammer bei Reststrafenaussetzungen beleuchten und so der Verteidigung aufzeigen,<br />
an welchen Stellen sie für den Verurteilten Pluspunkte sammeln kann. Auch die Anordnung von Führungsaufsicht und der entsprechenden Auflagen<br />
und Weisungen soll dargelegt und kritisch diskutiert werden.<br />
Wir freuen uns sehr, mit Herrn RiLG Dr. Achim Hengstenberg ein Mitglied der <strong>Kölner</strong> Strafvollstreckungskammer als Referenten gewonnen zu<br />
haben, der für uns seit Jahren einer der entscheidenden Verhandlungspartner in diesem Bereicht ist. Herr Kollege Dr. Heinrich Comes ist neben<br />
seiner Tätigkeit als Strafverteidiger auch in der Strafvollstreckung erfolgreich und erfahren. Er wird mit kritischen Ausführungen und Tipps aus<br />
seiner langjährigen Erfahrung Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 23. Mai <strong>2012</strong><br />
18.00 - 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Straße 26<br />
50674 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referenten:<br />
Richter am LG Köln Dr. Achim Hengstenberg,<br />
RA Dr. Heinrich Comes,<br />
beide Köln<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referentinnen:<br />
RAin Susanne Christ,<br />
RAin Dr. Silke Recksiek,<br />
beide Köln<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
bereits im mitteilungsheft 6/2011 angekündigt<br />
mitArbeiterSeminAre<br />
25.02.<strong>2012</strong> Klausurenkurs RVG<br />
Uhrzeit: 09.00 - 13.00 Uhr<br />
Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />
Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />
miet- unD Weg-recht<br />
29.02.<strong>2012</strong> Bauliche Änderungen im WEG-Recht<br />
Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr<br />
Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />
Referent: RA Thomas Brandt, Köln
ArbeitSrecht, SoziAlrecht, Steuerrecht<br />
01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr<br />
Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />
Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf,<br />
StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />
mitArbeiterSeminAre<br />
03.03.<strong>2012</strong> Klausurenkurs Rechtskunde<br />
Uhrzeit: 09.00 - 13.00 Uhr<br />
Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />
Referent: StD i.R. Peter Iffland, Much<br />
fAmilienrecht, Junge AnWälte<br />
15.03.<strong>2012</strong> Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht<br />
Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr<br />
Ort: Azimut Hotel Köln City Center, Hansaring 97, 50670 Köln<br />
Referenten: RAin Carmen Grebe, Köln,<br />
RAin Simone Huckert, Köln,<br />
RAin Ruth Unverzagt, Köln<br />
RA Harald Rieger, Wesseling,<br />
RA Dr. Rudolf Schumacher, Köln,<br />
RA Andreas Thiel, Köln<br />
VerWAltungSrecht<br />
22.03.<strong>2012</strong> Fehler im Verwaltungsverfahren<br />
Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr<br />
Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />
Referent: RA Rainer Schmitz, Köln<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong><br />
11
Abfrage des interesses an neuen fachanwaltslehrgängen im herbst <strong>2012</strong><br />
In den vergangenen Jahren hat der KAV sehr erfolgreich Fachanwaltslehrgänge<br />
durchgeführt. Auch in der Zukunft möchte der Verein seinen Mitgliedern<br />
gewohnt günstige Fachanwaltslehrgänge anbieten. Dies setzt allerdings<br />
voraus, dass auch ein ausreichend großes Interesse an diesen Lehrgängen<br />
besteht, da diese nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt<br />
werden können. Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Interesse zu den<br />
nachfolgend genannten Fachanwaltslehrgängen zu bekunden. Ein entsprechendes<br />
Formular finden Sie in der Ausgabe dieser Mitteilungen sowie im<br />
Download-Bereich unserer Website.<br />
Aufgrund der bereits eingegangenen Interessensbekundungen<br />
möchten wir Ihnen folgende Lehrgänge zur Wahl stellen:<br />
»» Arbeitsrecht<br />
»» Bau- und Architektenrecht<br />
»» Erbrecht<br />
»» Gewerblicher Rechtschutz<br />
»» Medizinrecht<br />
»» IT-Recht<br />
»» Urheber- und Medienrecht<br />
»» Verkehrsrecht<br />
Die Kosten für die Lehrgänge des KAV sind traditionell äußerst günstig. Je<br />
nach Höhe der Teilnehmerzahlen wird der Kostenbeitrag voraussichtlich zwischen<br />
€ 1.500,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 1.785,00) und € 2.000,00 zzgl. 19 %<br />
MwSt. (€ 2.380,00) betragen. Darin enthalten sind 4 Klausuren à 5 Stunden,<br />
die Arbeitsunterlagen sowie der Pausenkaffee/Tee. Für Mitglieder des KAV,<br />
die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch in einem Zeitraum von 5 Jahren<br />
nach Erstzulassung befinden, wird es einen gewohnten Rabatt in Höhe von €<br />
200,00 netto geben. Die Voraussetzung zur Beantragung des Fachanwaltstitels<br />
finden Sie in der aktuellen Fachanwaltsordnung, die Sie ebenfalls über<br />
den Download-Bereich der Website erhalten. Auskünfte zu den KAV- Fachanwaltslehrgängen<br />
erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV, die Sie unter<br />
0221 / 28 56 02 - 0 erreichen können.<br />
Ansprechpartner für die Fachanwaltslehrgänge im Besonderen ist Herr Martin<br />
V. Sampedrano Gonzalez, den Sie unter der Durchwahl -18 erreichen können.<br />
Gerne steht er Ihnen auch für eine schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen<br />
via e-mail unter: sampedrano@koelner.anwaltverein.de zur Verfügung.<br />
Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Faxrevers mit Ihren Angaben bis<br />
zum 26. März <strong>2012</strong> an folgende Faxnummer: 0221-285602-21.
die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
Der Ausschuss Arbeitsrecht informiert<br />
Die Entwicklung beim Arbeitsgericht Köln -<br />
Übersicht und Anregungen<br />
Der Ausschuss für Arbeitsrecht hat mich gebeten, einige Worte zur organisatorischen<br />
und personellen Entwicklung des Arbeitsgerichts Köln zu<br />
schreiben. Ich komme dieser Bitte gerne nach. Die Bindungen zwischen<br />
Anwaltschaft und Arbeitsgericht sind traditionell sehr eng; die gute Zusammenarbeit<br />
ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen. Das zeigt sich nicht nur<br />
in den regelmäßigen Konsultationen zwischen dem Ausschuss und dem<br />
Gericht, sondern auch und nicht zuletzt in dem gemeinsamen Frühjahrsempfang,<br />
der dieses Jahr am 23. Mai stattfinden wird. Für Anregungen<br />
und Kritik seitens der Anwaltschaft ist das Arbeitsgericht immer dankbar.<br />
Beides hilft uns, bei der Bewältigung unseres gesetzlichen Auftrags besser<br />
zu werden.<br />
Nachdem das Arbeitsgericht im vergangenen Jahr auf 200 Jahre Arbeitsrechtsprechung<br />
in Köln zurückblicken konnte, ist nunmehr wieder der Alltag<br />
eingekehrt. Das Jahr <strong>2012</strong> begann für das Arbeitsgericht mit einem<br />
Paukenschlag. Von den bislang 20 Kammern können auf absehbare Zeit<br />
nur 18 mit Vorsitzenden besetzt sein, da eine Kollegin und ein Kollege an<br />
andere Gerichte des Bezirks abgeordnet werden mussten. Neueinstellungen<br />
waren wegen der noch notwendigen Realisierung von KW-Vermerken<br />
nicht möglich. Die Bestände der beiden verwaisten Kammern wurden daher<br />
auf die anderen Kammern verteilt. Bitte gehen Sie davon aus, dass<br />
die neuen Termine so zeitnah wie möglich anberaumt wurden. Gleichwohl<br />
ließen sich Verzögerungen auch bei seit längerer Zeit anhängigen Rechtsstreiten<br />
nicht immer vermeiden. Ein Trost bleibt: Im Jahr <strong>2012</strong> haben sich<br />
die Eingänge aufgrund der guten Konjunkturlage mit ca. 10.000 Klageverfahren<br />
auf einem erträglichen Maß konsolidiert, wenn auch die Verfahren<br />
nach allgemeiner Einschätzung an Komplexität weiter zugenommen haben.<br />
Weitere Kolleginnen und Kollegen werden das Gericht verlassen. Herr Richter<br />
am Arbeitsgericht Dr. Roloff wird ab dem 01.03.<strong>2012</strong> als wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Frau Richterin<br />
am Arbeitsgericht Schmitz-DuMont wird nach über 35jähriger Tätigkeit<br />
beim Arbeitsgericht Köln mit Ablauf des 30.04.<strong>2012</strong> in den Ruhestand<br />
treten. Ihre Nachfolger(innen) stehen noch nicht fest. Es besteht jedoch<br />
Anlass zur Zuversicht, dass die vakanten Stellen zeitnah wieder besetzt<br />
werden können.<br />
Im Geschäftsstellen- und Kanzleidienst ist der Personalbestand derzeit<br />
noch auskömmlich. Hier droht jedoch ebenfalls die Realisierung von KW-<br />
Vermerken. Das ist sehr bedauerlich, da nennenswerte Bearbeitungsrückstände<br />
in diesem Bereich nicht mehr zu verzeichnen sind. Die sehr motivierten<br />
Mitarbeiterinnen erledigen ihre Aufgaben in der Regel tagfrisch.<br />
Den jetzigen Stand zu halten, wird daher eine der großen Herausforderungen<br />
der nahen Zukunft sein.<br />
Das Arbeitsgericht Köln ist daher auf Ihre Unterstützung angewiesen. Aus<br />
diesem Grunde erlaube ich mir, einige praktische Anregungen zu geben,<br />
die aus unserer Sicht ohne großen Aufwand zur Effizienzsteigerung der<br />
gerichtlichen Arbeit führen und somit mutmaßlich auch in Ihrem Interesse<br />
liegen. Diese Tipps sind auch im Internet unter Service/Wichtige Verfahrenshinweise<br />
(www.arbg-koeln.nrw.de/service/hinweise/index.php) abrufbar<br />
und betreffen in erster Linie die wechselseitige Korrespondenz.<br />
Schriftsätze und Verfügungen nehmen sowohl die kostbare und teure Zeit<br />
der Anwalt- und Richterschaft als auch die der Kanzlei- und Servicekräfte<br />
in Anspruch. Entbehrlicher Schriftwechsel sollte daher vermieden werden.<br />
Sicher werden Sie hier eine Reihe von Beispielen nennen können, wo unnötiger<br />
Korrespondenz seitens des Gerichts verursacht wurde. Bitte scheuen<br />
Sie sich nicht, uns entsprechende Hinweise auf typische Fallgestaltungen<br />
zu geben.<br />
Uns sind folgende Punkte wichtig:<br />
Anträge: Bitte heben Sie Sach- und Verfahrensanträge im Text deutlich<br />
hervor, damit sie sofort auffallen. Kündigen Sie Sachanträge bitte so frühzeitig<br />
an, dass bei der Zustellung an die Gegenseite die notwendige Einlassungsfrist<br />
gewahrt werden kann. Dabei können Sie von der Möglichkeit<br />
der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195 ZPO) Gebrauch machen. Bis zu<br />
der Vorbereitung der Sitzungstermine werden die eingehenden Schriftsätze<br />
im Gericht anders als in Anwaltskanzleien in der Regel nur kursorisch<br />
überflogen. Eine solche Handhabung ist der Anwaltschaft schon aus Haftungsgründen<br />
fremd; für die Richterinnen und Richter wäre jede andere<br />
Arbeitsweise aber unökonomisch. Im Fließtext „versteckte“ Anträge oder<br />
Hinweise, etwa auf Urlaubszeiten etc., können so leicht übersehen werden.<br />
Örtliche Zuständigkeit: Bitte begründen Sie die örtliche Zuständigkeit<br />
des Arbeitsgerichts Köln in der Klageschrift, wenn die beklagte Partei ihren<br />
Sitz nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts Köln hat. Der erste Blick bei einer<br />
eingehenden Klage fällt auf den Sitz der beklagten Partei. Liegt dieser nicht<br />
im Bezirk des Arbeitsgerichts Köln und wird die örtliche Zuständigkeit nicht<br />
begründet, erfolgt in der Regel zunächst keine Terminierung. Vielmehr<br />
werden die Parteien zu einer beabsichtigten Verweisung angehört. Durch<br />
Angaben zur örtlichen Zuständigkeit kann dies vermieden und sofort ein<br />
Termin anberaumt werden.<br />
Parallelverfahren: Ein drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf ein<br />
bereits anhängiges Parallelverfahren zwischen denselben Parteien, möglichst<br />
auf der ersten Seite der Klageschrift hilft, dass der Rechtsstreit der<br />
zuständigen Kammer mit der älteren Sache sofort und nicht erst in einem<br />
späteren Verfahrensstadium zu der nach dem Geschäftsverteilungsplan<br />
vorgeschriebenen Übernahmeprüfung vorgelegt werden kann. Nr. 2.2.1.<br />
des Geschäftsverteilungsplans <strong>2012</strong> sieht vor, dass Klageverfahren (nicht<br />
Beschlussverfahren oder Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz) zwischen<br />
denselben Parteien bzw. deren Rechtsnachfolgern von der Kammer<br />
zu übernehmen ist, die den Rechtsstreit mit dem ältesten Eingangsdatum<br />
beim Arbeitsgericht Köln hat. Der Fall soll in einer Hand liegen, um divergierende<br />
Entscheidungen und Aussetzungen wegen Vorgreiflichkeit zu<br />
vermeiden.<br />
Streitwertfestsetzung: Anträge auf Festsetzung des Streitwerts sollten<br />
mit einem kurz begründeten Vorschlag zur Höhe des Streitwertes verbunden<br />
sein, mindestens aber die maßgeblichen Grundlagen für die Streitwertfestsetzung<br />
enthalten. Zuweilen wird Streitwertfestsetzung beantragt,<br />
ohne dass die Richterin oder der Richter die hierfür notwendigen<br />
Informationen hat. Wird etwa in einem Kündigungsschutzrechtsstreit um<br />
Wertfestsetzung gebeten, müssen sie wegen § 42 Abs. 3 GKG die Akte<br />
durchblättern, ob sich Angaben zur Höhe des Bruttomonatseinkommens<br />
der klagenden Partei finden. Ist dies nicht der Fall, werden die Parteien<br />
diesbezüglich angeschrieben. Das verursacht für beide Seiten unnötige<br />
Schreibarbeit und unnötigen Zeitverlust.<br />
Telefaxe: Telefaxe sollten nur versandt werden, wenn besondere Eile geboten<br />
ist oder die Wahrung von Fristen nachgewiesen werden soll. Telefaxe<br />
sind für jedes Gericht ein Ärgernis. Sie verursachen Arbeit beim Zuordnen,<br />
Einheften und Foliieren, machen die Akten unhandlicher und kosten<br />
letztendlich teuren Archivraum. Eine Vorabsendung von Telefaxen ist in der<br />
Regel aus Sicht des Gerichts auch nicht notwendig. Sie liegen den Vorsitzenden<br />
in der Regel nicht schneller vor als die Originalschriftsätze. Telefaxe<br />
können wichtig sein, wenn es um die Wahrung von Fristen geht und den<br />
Nachweis der Fristwahrung geht. Dann sind sie auch willkommen.<br />
Telefonate: Das Arbeitsgericht hat beschränkte Telefonzeiten eingeführt.<br />
Die Serviceteams sind jetzt<br />
montags bis freitags 08.30 bis 12.30 Uhr<br />
dienstags und donnerstags 13.30 bis 15.30 Uhr<br />
unmittelbar telefonisch zu erreichen. Wir haben die Telefonzeiten nicht gerne<br />
eingeschränkt, da telefonische Erreichbarkeit ein wichtiger Bestandteil<br />
der Bürgerfreundlichkeit ist und zu unserem Service-Verständnis gehört.<br />
Hier sieht sich das Gericht jedoch einem Zielkonflikt ausgesetzt. Denn Telefonate<br />
unterbrechen Arbeitsabläufe und kosten insbesondere dann viel<br />
Zeit, wenn die benötigte Information nicht sofort aus der EDV gezogen werden<br />
kann, sondern einen Blick in die Akte erfordert. Zuweilen, insbesondere<br />
bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen, befindet sich diese Akte in einem<br />
anderen Geschäftsstellenzimmer. Ich bitte Sie daher um Verständnis,<br />
dass wir mit der Einrichtung der Telefonzeiten eine Lösung finden wollten,<br />
die allen Belangen hinlänglich gerecht wird.<br />
Terminverlegung: Bitte stellen Sie einen Terminverlegungsantrag so<br />
frühzeitig, dass eine Umladung noch rechtzeitig erfolgen kann. Heben Sie<br />
den Antrag drucktechnisch deutlich hervor, damit er nicht im Fließtext untergeht.<br />
Bitte informieren Sie die Gegenseite bei einer kurzfristigen Verhinderung<br />
vorab von dem Antrag. Noch besser: Stimmen Sie zunächst<br />
telefonisch mit der Geschäftsstelle bzw. mit der Richterin oder dem Richter<br />
und sodann mit der Gegenseite einen freien Termin ab. Die Verwaltung der<br />
Gütetermine liegt bei der Geschäftsstelle. In der Regel unterschreiben die<br />
Richterinnen und Richter lediglich die Verlegungsverfügung. Anders ist es<br />
bei Kammerterminen: Hier legen die Vorsitzenden die Termine nach ihren<br />
persönlichen Sitzungskalendern fest.<br />
Vergleiche nach § 278 Abs. 6 ZPO: Bei längeren Vergleichstexten empfiehlt<br />
es sich, den Text unaufgefordert neben dem Original-Schriftsatz als<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 13
14<br />
E-Mail-Anhang (Word-Datei) unter Angabe des Aktenzeichens im Betreff<br />
an poststelle@arbg-koeln.nrw.de zu senden. Von dort wird er an die Geschäftsstelle<br />
der zuständigen Kammer weitergeleitet. So wird unnötige<br />
Schreibarbeit erspart und die Gefahr von fehlerhaften Übertragungen vermieden.<br />
Der Ausschuss insolvenzrecht informiert<br />
Zwei interessante Entscheidungen von BGH und BFH<br />
Mit Beschluss vom 13.10.2011 (IX ZR 80/11) hat der BGH klargestellt,<br />
dass der Insolvenzschuldner nicht tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs<br />
ist. Dieser Entscheidung lag zugrunde, dass der Insolvenzschuldner<br />
wenige Wochen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
die Umwandlung seiner Rentenversicherung in eine dem Pfändungsschutz<br />
unterliegende Altersrentenversicherung vorgenommen hat und der Insolvenzverwalter<br />
die Umwandlung anfechten wollte, um sodann den vorhandenen<br />
Rückkaufswert zur Masse zu ziehen. Ein Insolvenzschuldner kann<br />
keine unentgeltliche Leistung an sich selbst erbringen, daher können die<br />
Voraussetzungen eines Anfechtungsanspruchs gegenüber dem Schuldner<br />
auch nicht erfüllt sein.<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte informiert<br />
1. Junge Anwälte treffen sich<br />
„Junge Anwälte treffen sich“ - So lautet der Titel des an jedem ersten Donnerstag<br />
im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte,<br />
welches stets um 19.00 Uhr im Gonzalez & Gonzalez, Aachener Straße 52,<br />
50674 Köln, stattfindet.<br />
Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphäre<br />
gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren Fragen und<br />
Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können.<br />
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />
Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />
und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />
Der Ausschuss medizinrecht informiert<br />
Was ist eigentlich Vertragsarztrecht? -<br />
Können Ärzte bestochen werden?<br />
Der Vertragsarzt (früher Kassenarzt) behandelt gesetzlich versicherte Patienten.<br />
Daneben hat er eine mehr oder weniger große Privatpraxis in den<br />
gleichen Räumlichkeiten zur Behandlung von Privatpatienten. Der Umfang<br />
hängt in der Regel von der soziokulturellen örtlichen Umgebung ab.<br />
Ein Vertragsarzt kann sich nicht ohne Weiteres niederlassen, da die Gebiete<br />
ähnlich wie bei Notaren - in der Regel gesperrt sind. Daher muss<br />
in der Regel ein bestehender Sitz gekauft werden, d. h. juristisch korrekt<br />
eine Vertragsarztpraxis nachbesetzt werden. Der abgebende Vertragsarzt,<br />
der wegen Alter oder Krankheit ausscheidet, muss seine Praxis über den<br />
Zulassungsausschuss ausschreiben. Es gibt eine sozialrechtliche und eine<br />
zivilrechtliche Ebene. Mit einem der Bewerber wird er den Vertrag zur Übernahme<br />
der Praxis schließen. Der Zulassungsausschuss hat die Aufgabe,<br />
die eingehenden Bewerbungen zu prüfen und den geeigneten Bewerber<br />
unter Berücksichtigung eines nicht überhöhten Kaufpreises auszuwählen.<br />
Sinnvollerweise wird er den Bewerber wählen, mit dem der Praxisabgeber<br />
einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen hat, und nicht versuchen,<br />
ihm einen anderen Bewerber anzudienen. Soweit ein übergangener Mitbewerber<br />
Widerspruch einlegt, hat dieser aufschiebende Wirkung und die<br />
Praxisnachbesetzung findet zunächst nicht statt. Dies müssen übernehmende<br />
Ärzte im Hinblick auf eine Kündigung ihres Arbeitsvertrages im<br />
Krankenhaus oder abzuschließende Mietverträge wissen. Manchmal hat<br />
ein widersprechender Arzt auch nur finanzielle Interessen. Erst der Berufungsausschuss,<br />
der über den Widerspruch entscheidet, kann die sofortige<br />
Vollziehung und damit die Erlaubnis zum sofortigen Tätigwerden im öffentlichen<br />
Interesse anordnen.<br />
Ist der Vertragsarzt zugelassen, kümmert er sich tunlich um seine Abrechnung.<br />
Vielen Ärzten ist die Abrechnung zu kompliziert und sie schauen im<br />
Abrechnungsbescheid lediglich „unter den Strich“ und ob genügend üb-<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Das Arbeitsgericht Köln freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.<br />
Dr. Hans Jörg Gäntgen<br />
Direktor des Arbeitsgerichts Köln<br />
Der Bundesfinanzhof hat in einem Gerichtsbescheid vom 08.07.2011 (II R<br />
49/09) ausdrücklich festgestellt, dass er die in einem frühren Urteil des 9.<br />
BFH-Senats vom 29.08.2007 vertretene Auffassung, die Rechtsposition<br />
des Insolvenzschuldners als Halter eines Kraftfahrzeugs gehöre zur Insolvenzmasse,<br />
nicht teilt. Nach dem 2. Senat des BFH ist die Rechtsposition<br />
des Halters eines Kraftfahrzeugs kein Vermögen im Sinne des § 35 InsO<br />
und gehört deshalb auch nicht zur Insolvenzmasse. Die Kfz-Steuerbescheide<br />
sind nach dieser Entscheidung unmittelbar an den Schuldner zu richten.<br />
Man wird abwarten müssen, ob sich die Finanzverwaltung dieser Erkenntnis<br />
anschließt.<br />
Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen<br />
dieser Mitteilungen bedient<br />
im Monat <strong>Februar</strong> <strong>2012</strong><br />
von Herrn Kollegen Jörg Mück,<br />
0163 / 251 77 81,<br />
im Monat März <strong>2012</strong><br />
von Herrn Kollegen Christoph Reinhold,<br />
0 22 61 / 97 81 82<br />
und im Monat April <strong>2012</strong> von<br />
Frau Kollegin Dr. Maren Schlimm,<br />
0221 / 13 30 13.<br />
riggeblieben ist. Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung<br />
gestellte Gesamtvergütung wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)<br />
unter die Vertragsärzte verteilt. Dieser Mechanismus gestaltet sich relativ<br />
kompliziert und ändert sich schnell. Innerhalb weniger Jahre ändert der<br />
Gesetzgeber die maßgeblichen Bestimmungen des Vertragsarztrechtes<br />
und insbesondere die Art und Weise der Vergütungsvorschriften. Derzeit<br />
setzt sich die Gesamtvergütung zusammen aus einem budgetierten Teil<br />
(Regelleistungsvolumen und qualitätsgebundene Zusatzvolumina) sowie<br />
Leistungen, die von den Krankenkassen extrabudgetär bezahlt werden<br />
(z. B. Früherkennung), für die Honorarkontingente gebildet werden (z. B.<br />
schmerztherapeutische Behandlungen) sowie Leistungen, die innerhalb<br />
der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung bezahlt<br />
werden (z. B. organisierter Notfalldienst).<br />
Der wesentliche Teil der Vergütung, das Regelleistungsvolumen, setzt sich<br />
zusammen aus dem Fallwert der Fachgruppe in EUR multipliziert mit den<br />
Fallzahlen des Arztes des Vorjahresquartals. Abgerechnet wird nach der<br />
Gebührenordnung EBM in Punkten, bis das RLV umgerechnet in EUR ausgeschöpft<br />
ist. Im nächsten Jahr steht bereits wieder eine Gesetzesnovelle<br />
„Das Versorgungsgesetz“ an, mit der die Honorarverteilung früherer Regelungen<br />
wieder aufgenommen und Honorarverteilungsverträge mit den<br />
Kassen nach Facharztgruppen geschlossen werden sollen. Das Konfliktpotenzial,<br />
welches Honorarvolumen welcher Fachgruppe zugeordnet wird,<br />
steigt hierdurch. Der einzelne Kassenarzt kann dies inzidenter über den<br />
Widerspruch gegen seine Honorarabrechnung geltend machen.<br />
Der Vertragsarzt ist im Hinblick auf die abzurechnenden Leistungen nicht<br />
frei. Im Hinblick auf das Honorar darf er nur Leistungen abrechnen, die<br />
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen<br />
nicht überschreiten.<br />
Bei Honoraren werden Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt und die<br />
abgerechneten Leistungen des Arztes mit denen der Fachgruppe stati-
stisch verglichen, weil man davon ausgeht, dass Ärzte der gleichen Fachgruppe<br />
in der Regel die gleichen Behandlungen bei gleichen Erkrankungen<br />
durchführen. Der Arzt kann Praxisbesonderheiten wie ein spezielles Patientengut<br />
einwenden, welches herauszurechnen wäre, bevor festgestellt<br />
wird, ob er den Gesamtfallwert, den Spartenfallwert oder den Einzelfallwert<br />
überschreitet.<br />
Auch im Rahmen von Arzneimitteln ist der Vertragsarzt nicht frei. In der<br />
Regel vereinbaren die Partner der Gesamtverträge Arzneimittelrichtgrößen<br />
in EUR pro Patient für eine bestimmte Fachgruppe. Überschreitet der Arzt<br />
diese Richtgröße im Rahmen der Verordnung, werden von Amts wegen zu<br />
berücksichtigende Praxisbesonderheiten herausgerechnet und der Arzt<br />
kann weitere (allerdings schwieriger zu begründende) Praxisbesonderheiten<br />
vortragen.<br />
Die Leistungen des Vertragsarztes werden weiterhin im Hinblick auf ihre<br />
zeitliche Erbringbarkeit im Rahmen von Plausibilitätsverfahren geprüft. Es<br />
werden in der Regel Tagesprofile erstellt, mit denen geprüft wird, ob die<br />
für eine bestimmte Leistung vorgegebene Zeit an einem Tag summiert und<br />
von dem Arzt innerhalb der üblichen Arbeitszeit erbracht werden kann. Hier<br />
ergeben sich - insbesondere zu Quartalsanfang - Ungereimtheiten, weil<br />
Vertragsärzte am Anfang des Quartals Wiederholungsrezepte ausstellen<br />
oder Wiederholungsuntersuchungen bei bekannten Patienten durchführen,<br />
die nicht die zugrunde gelegte Zeit benötigen und sich dann hohe Überschreitungen<br />
ergeben.<br />
Verstoßen Vertragsärzte gegen vertragsärztliche Verpflichtungen, die sich<br />
aus dem Gesetz oder aus untergesetzlichen Normen, insbesondere aus den<br />
Der Ausschuss rVg informiert<br />
Sehnsucht oder Erwartung –<br />
Wann kommt die Gebührenanpassung im RVG?<br />
Der Gesetzentwurf liegt jetzt auf dem Tisch. Die Gebührentabellen waren<br />
zuletzt im Jahr 1994 angepasst worden. Eine strukturelle Erhöhung<br />
der Gebühren erfolgte durch den Wechsel von der BRAGO zum RVG am<br />
01.07.2004.<br />
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)<br />
befasst sich in Art. 1 hauptsächlich mit der Schaffung eines neuen „Gesetzes<br />
über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gericht und Notare“<br />
(GNotKG). Art. 8 enthält aber auch insgesamt 191 Änderungen des RVG<br />
und des VV. Die wichtigste Änderung ist die Anpassung der Gebührentabelle.<br />
Der Orientierungswert für die Höhe der Anpassung beträgt 19%.<br />
Dieser Wert wird von der Entwicklung der Tarifgehälter für den Zeitraum<br />
01.07.2004 bis 01.07.2013 abgeleitet. Der hohe Prozentsatz wirkt sich bei<br />
rubrik Verfahrensrecht und zwangsvollstreckung<br />
1. Rückwirkung der Zustellung „demnächst“ –<br />
Zeitraum, Beginn und Dauer<br />
Soll durch die Zustellung einer Klageschrift die Frist gewahrt oder die<br />
Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des<br />
Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt,<br />
§ 167 ZPO.<br />
Am 30.12.20.. wird eine Klage zur Hemmung der Verjährung beim Gericht<br />
eingereicht. Am 07.02.20.. geht die Anforderung der Gerichtskosten bei<br />
dem Kläger ein. Die Überweisung erfolgte am 16.02.20.. Am 11.03.20..<br />
wird die Klageschrift dem Beklagten zugestellt. Das zuständige Gericht<br />
weist die Klage ab, weil die Zustellung zur Hemmung der Verjährung nicht<br />
mehr als „demnächst“ gewertet werden kann.<br />
Der BGH stellt mit Urteil vom 10.02.2011 (Az. VII ZR 185/07) demgegenüber<br />
fest, dass mit Eingang der Klageschrift bei Gericht am 30.12.20.. die<br />
Hemmung der Verjährung nach § 204 BGB eingetreten ist. Grundsätzlich<br />
dürfe der Zeitraum von 14 Tagen für die Annahme einer Zustellung demnächst<br />
nicht überschritten werden. Dieser Zeitraum beginnt jedoch nicht<br />
mit der Einreichung der Klageschrift, sondern mit der Aufforderung zur<br />
Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. Diese Frist hat der Kläger eingehalten.<br />
Bundesmantelverträgen und den Abrechnungsvorschriften ergeben, kann<br />
ein Disziplinarverfahren drohen. Die Ärzte sind daher im Ergebnis von einem<br />
sehr dichten Regelungsmantel umgeben. Es ist ihnen dringend empfohlen,<br />
diesen zu kennen und sich hiernach zu richten.<br />
Eine weitere Verschärfung der Vorschriften insbesondere in Kooperation zu<br />
anderen Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie könnte<br />
sich durch eine zu erwartende Entscheidung des großen Senates für<br />
Strafsachen des BGH ergeben. Der BGH hat in einem verhandelten Fall,<br />
ob Vertragsärzte Amtsträger oder Beauftragte von gesetzlichen Krankenkassen<br />
sind, diese Frage nicht beantwortet, sondern dem großen Senat<br />
vorgelegt, der für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen dann<br />
zuständig ist, wenn dies zur Fortbildung des Rechtes erforderlich ist. Die<br />
Unterscheidung ist wichtig für die Frage der Bestechlichkeit „nur“ nach den<br />
Straftaten gegen den Wettbewerb oder nach den schärferen Straftaten im<br />
Amt wie für Beamte.<br />
Da das Vertragsarztrecht ein relativ kompliziertes Gebiet aus einem Normengeflecht<br />
von gesetzlichen, untergesetzlichen und vertraglichen Normen<br />
ist, bietet es sich für Kollegen mit anderen Schwerpunkten an, mit<br />
Fachanwälten für Medizinrecht als spezialisierte Anwälte vernetzt und im<br />
Einzelfall projektbezogen zum gegenseitigen Nutzen zusammenzuarbeiten.<br />
RA Uwe H. Hohmann<br />
Mitglied im Ausschuss Medizinrecht<br />
der Neubestimmung der Gegenstandswerte für die Wertgebühren nach §<br />
13 RVG nicht vollständig aus. Die Erhöhung des Gebührenaufkommens für<br />
die Rechtsanwälte wird durchschnittlich ein Volumen von plus 11 Prozent<br />
haben.<br />
Die Veränderungen der Gebührensprünge führen im unteren Bereich<br />
teilweise zu überproportionalen Anpassung der Anwaltsgebühren. Die<br />
bisherigen Wertstufen € 300 bis € 1.500 werden erhöht auf € 500 bis<br />
€ 2.000. Die 1,0 Gebühr bei einem Gegenstandswert von € 300 beträgt zur<br />
Zeit € 25 und künftig € 40. Das bedeutet eine Steigerung von 60 Prozent.<br />
Bei Gegenstandswerten in Höhe von € 2.000 ergibt sich nur eine Steigerung<br />
von 9 Prozent.<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
Mitglied im Vorstand und im Ausschuss RVG<br />
Die Zeit bis zum Eingang der Kostenanforderung hat der Kläger nicht zu<br />
vertreten. Dies gilt ebenso für die Zeit nach Überweisung der Gerichtsgebühren<br />
bis zur Zustellung.<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
Mitglied im Vorstand und im Ausschuss RVG<br />
2. Pfändungsschutzkonto – bereits gepfändetes Arbeitseinkommen<br />
Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens wird von dem Arbeitgeber<br />
der verbleibende unpfändbare Betrag auf das Konto des Schuldners überwiesen.<br />
Diese Beträge können von dem pfändungsfreien Sockelbetrag von<br />
derzeit € 1.030,00 abweichen und ein erheblich höheres Guthaben darstellen.<br />
Zum Schutz des höheren Differenzbetrages kann der Schuldner<br />
bei dem Vollstreckungsgericht nach § 850 Abs. 4 ZPO die Anpassung des<br />
Sockelbetrages nach oben unter Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber<br />
monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen beantragen.<br />
BGH Beschluss vom 10.11.2011 – VII ZB 64/10<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 15
16<br />
Veranstaltungen & Termine<br />
herausforderung internet am 28. märz <strong>2012</strong><br />
In Zusammenarbeit des Arbeitskreis EDV und Recht e.V. Köln, der <strong>Kölner</strong><br />
Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln, der Gesellschaft<br />
für Informatik, der Arbeitsgemeinschaft Technologierecht im DAV sowie des<br />
KAV-Arbeitskreises Informationstechnologierecht kann diese eindrucksvolle<br />
IT-Veranstaltung realisiert werden. Diese findet am Mittwoch, den 28. März<br />
<strong>2012</strong>, von 16.30 – 20.00 Uhr im art‘otel cologne, Holzmarkt 4, 50676 Köln,<br />
statt. Hierbei steht das Internet mit all seinen umfangreichen Neuheiten,<br />
Möglichkeiten und Konsequenzen im Fokus. Neben den Herausforderungen,<br />
die das World Wide Web mit sich bringt, über das Leben in sozialen<br />
Netzwerken und deren Konsequenzen bis hin zur Beantwortung von Fragen<br />
zum geistigen Eigentum und vielem mehr, bietet diese Veranstaltung einen<br />
eindrucksvollen Ablauf mit bekannten Referenten.<br />
In der Halbtagesveranstaltung widmen sich die Vorträge dem Phänomen Internet<br />
und betrachtet in drei Blöcken folgende aktuelle Themen:<br />
1. Soziale Netzwerke bergen enormes Potential, aber auch einige Risiken.<br />
Die Referenten zeigen die aktuellen Möglichkeiten in Sozialen Netzwerken<br />
und die zum Teil problematischen rechtlichen Folgen für die Nutzer und Gefahren<br />
für die Diensteanbieter auf.<br />
2. Der Programmpunkt Netzneutralität beschäftigt sich in technischer und<br />
rechtlicher Hinsicht z.B. mit der Frage, ob einzelne Pakete im Internet bevorzugt<br />
transportiert werden können und dürfen oder ob technisch eine zentrale<br />
Stelle Inhalte kontrollieren können darf und soll.<br />
3. Die Vorträge zum Thema Geodaten/Location Based Services stellen<br />
aktuelle Möglichkeiten und Gefahren dieser Dienste dar (z.B. was zeichnet<br />
ein Smart-Phone über seinen Nutzer auf und leitet es an wen weiter) und<br />
befassen sich mit den daraus resultierenden rechtlichen Problemen.<br />
Die Veranstaltung richtet sich an Juristen und IT-Verantwortliche in Unternehmen.<br />
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche<br />
Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und<br />
typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.<br />
Der Arbeitsrechtsausschuss im KAV bittet wie jedes Jahr alle arbeitsrechtlich<br />
interessierten Kolleginnen und Kollegen, sich bereits jetzt den traditionellen<br />
Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht Köln vorzumerken, der in diesem Jahr<br />
stattfindet am<br />
Mittwoch, dem 23. Mai <strong>2012</strong><br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Foyer des <strong>Kölner</strong> Arbeitsgerichts<br />
Pohligstr. 9, 50939 Köln<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einem<br />
kleinen Buffet persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches<br />
Kennzeichen des Arbeitskreises.<br />
Tagungsmoderation:<br />
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, <strong>Kölner</strong> Forschungsstelle für Medienrecht,<br />
Fachhochschule Köln<br />
RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Köln,<br />
Referenten:<br />
Leben in sozialen Netzwerken und deren Konsequenzen<br />
Till Krause, Redakteur SZ Magazin<br />
RA Thomas Schwenke, Berlin, spreerecht.de<br />
Netzneutralität<br />
Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Internetwirtschaft<br />
e.V. - eco e.V.<br />
Dr. Ralf Meinberg, Deutsche Telekom AG, Bonn<br />
Geodaten/Location Based Services<br />
Ralf Rottmann, CTO GrandCentrix GmbH, Köln<br />
N.N., Datenschutzbeauftragter<br />
Mitgliedern des KAV und/oder des Arbeitskreises EDV und Recht e.V. wird<br />
die Teilnahme an dieser Veranstaltung zum reduzierten Beitrag von € 30,00<br />
angeboten. Für Nichtmitglieder wird ein Teilnahmebeitrag von € 40,00 erhoben.<br />
Anmeldungen nimmt der Arbeitskreis EDV und Recht e.V. online unter<br />
www.akeur.de sowie per Fax an 02236-336649 entgegen.<br />
Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3,5 Std. erteilt.<br />
Save the Date: frühjahrsempfang des KAV im Arbeitsgericht Köln am 23. mai <strong>2012</strong><br />
Wichtige termine <strong>2012</strong><br />
Bitte merken Sie sich für <strong>2012</strong> bereits folgende Termine vor:<br />
23.05.<strong>2012</strong> Frühjahrsempfang Arbeitsgericht Köln<br />
14.-16.06.<strong>2012</strong> 63. Deutscher Anwaltstag in München<br />
20.06.<strong>2012</strong> 5. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Mitgliederversammlung<br />
22.06.<strong>2012</strong> Ausbildungsgala Sommer <strong>2012</strong><br />
29.06.<strong>2012</strong> Sommerempfang des KAV<br />
31.08.<strong>2012</strong> Festveranstaltung 125 Jahre KAV<br />
15./16.11.<strong>2012</strong> 5. Europäisches Anwaltsforum<br />
16.11.<strong>2012</strong> Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
Die von dem Arbeitsrechtsausschuss des KAV gemeinsam mit dem Direktor<br />
des Arbeitsgerichts Herrn Dr. Hans Jörg Gäntgen organisierte Veranstaltung<br />
bietet wie in jedem Jahr die bewährte Gelegenheit zum ungezwungenen<br />
fachlichen Austausch, zu dem auch die Richterschaft des <strong>Kölner</strong> Arbeitsgerichts<br />
und Landesarbeitsgerichts sehr herzlich eingeladen ist.
KAV intern<br />
herzlich willkommen im KAV<br />
Wir freuen uns, seit dem 30. September 2011 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen<br />
Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />
RAin Chiara Bahrig, Köln<br />
RAin Anna Barbara van Bühren, Köln<br />
RAin Natalia Chakroun, Köln<br />
RAin Dr. Céline Chazelas, Köln<br />
RAin Almuth Floto, Köln<br />
RAin Susanne Gerritzen, Köln<br />
RAin Anna-Catharina von Girsewald, Köln<br />
RAin Melanie Haack, Köln<br />
RAin Verena Heiser, Köln<br />
RAin Christiane Juhnke, Köln<br />
RAin Dr. Juliane Netzer-Nawrocki, Köln<br />
RAin Saskia Ratz, Köln<br />
RAin Julia Schäfer, Köln<br />
RAin Anja Schirmeisen, Köln<br />
RAin Maria-Susanna Schumacher, Köln<br />
RAin Sabine Stier, Köln<br />
RAin Johanna Gabriele Turba, Langenfeld<br />
Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />
» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />
» Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />
» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />
» Ein großes Online Angebot:<br />
» Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />
» Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />
» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppen-<br />
versicherungsverträgen,<br />
» dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflicht-<br />
versicherung<br />
RA Dr. Alexander Beyer, Köln<br />
RA Henning Feldmann, Köln<br />
RA Wolfhard Gosewisch, Köln<br />
RA Franz Graf Wolff Metternich, Köln<br />
RA Julian Heß, Köln<br />
RA Arash Hessamzadeh Hedjazi, Frechen<br />
RA Sven Jansen, Köln<br />
RA Christian Knezovic, Köln<br />
RA Dieter Krüger, Leverkusen<br />
RA Tim Kusch, Köln<br />
RA Dr. Frank Müller, Köln<br />
RA Thomas Nagel, Köln<br />
RA Mario Nelles, Wuppertal<br />
RA Long Nguyen, Köln<br />
RA Peter-Christian Ratzlaff, Köln<br />
RA Dr. Knut Seidel, Köln<br />
RA Hermann-Josef Völker, Leichlingen<br />
RA Stephan Völker, Leichlingen<br />
RA Jörg Weiler, Hürth<br />
RA Alexander von Willich, Köln<br />
RA Daniel Wölky, Köln<br />
» Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />
» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />
» Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
» Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />
» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />
» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />
» Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />
» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten<br />
» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher<br />
Angebote des DAV.<br />
KAV goeS SociAl meDiA - ein neuer Weg der information und netzwerkpflege<br />
Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicherlich<br />
möglich, doch für die Meisten kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen<br />
konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution<br />
kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer<br />
Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der<br />
Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen.<br />
Ergänzend zu der Ihnen allen bekannten KAV Webseite und dem Buchungsportal<br />
der von der KAV Service GmbH angebotenen Seminare (www.kavseminare.de)<br />
bietet der KAV auch drei weitere Präsenzen im Internet an. Zum<br />
einen informieren wir über den Onlineinformationsdienst Twitter all jene, die<br />
stets auf dem neusten Stand gehalten werden möchten. Hinzu kommt ein<br />
entsprechendes KAV Profil bei Facebook sowie eine eigene Gruppe für Nutzer<br />
des Online Business Clubs namens Xing.<br />
rechtzeitig informiert<br />
Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem<br />
Newsletter namens RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende<br />
Emaildienst informiert stets über die im Folgemonat stattfindenden<br />
Seminare und Veranstaltungen. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff<br />
auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und<br />
bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hin-<br />
Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des<br />
KAV mit diesen Social-Media-Tools eine weitere Möglichkeit zu geben, sich<br />
miteinander auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Termine zu<br />
verwalten, bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Aus diesem<br />
Grunde freuen wir uns schon sehr auf Ihre individuellen Registrierungen<br />
und erwarten einen erfolgreichen Ausbau dieser Möglichkeiten.<br />
Und so erreichen Sie uns:<br />
Xing http://www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />
Twitter http://www.twitter.com/koelneranwalt<br />
Facebook http://www.facebook.com/KAVerein<br />
aus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen<br />
und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit.<br />
Interessierte Mitglieder können sich bequem unter folgender Emailadresse<br />
registrieren:<br />
newsletter@koelner.anwaltverein.de<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 17
18<br />
Wissenswertes<br />
moderne techniken in der Anwaltskanzlei und deren rechtliche risiken, teil 1<br />
Moderne Techniken haben in den letzten Jahren die Welt verändert. Dies<br />
gilt auch für die Anwaltskanzleien. Eine Anwaltskanzlei ohne moderne Technik<br />
existiert nur noch in Ausnahmefällen. Die modernen Techniken fordern<br />
neue Verhaltensweisen und bedeuten Rechtsfolgen, die nicht immer präsent<br />
sind. Diese Reihe soll daher zukünftig in loser Folge auf einzelne Aspekte<br />
dieser Entwicklung hinweisen und auf bestehende oder potentielle Risiken<br />
hinweisen. Der erste Teil dieser Reihe befasst sich mit datenschutzrechtlichen<br />
Aspekten.<br />
Der Streit über die Frage, ob das allgemeine Datenschutzrecht überhaupt auf<br />
die mandatsbezogene Informationsverarbeitung durch Anwälte angewendet<br />
werden kann, wird seit Jahrzehnten geführt (zuletzt Ralph, BRAK-Mitt. 2011,<br />
S. 2 m.w.N.). Im Ergebnis verbleibt es neben der vorrangigen Anwendbarkeit<br />
der berufsrechtlichen Verschwiegenheit im Verhältnis zwischen Anwalt und<br />
Mandant im Übrigen bei der Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Regelungen.<br />
Jede Anwaltskanzlei, die mit IT arbeitet, verarbeitet personenbezogene<br />
Daten von Gegnern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Multiplikatoren, Kooperationspartnern<br />
und anderen Personen. Jedenfalls für deren personenbezogene<br />
Daten gilt das BDSG (so auch Brisch, Kammer-Forum 2009, S. 6 ff.). Aus<br />
dem BDSG ergibt sich für eine Anwaltskanzlei eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen<br />
Pflichten. Daher folgende nicht abschließende Hinweise:<br />
a) Sobald in der Anwaltskanzlei mehr als neun Personen personenbezogene<br />
Daten elektronisch verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter nach § 4f<br />
BGSG schriftlich zu bestellen. Die Anwaltskanzlei kann einen Angestellten<br />
– nicht die Inhaber der Anwaltskanzlei oder den IT-Beauftragten – oder aber<br />
einen externen Dritten (der aber keinen Zugriff auf Mandanteninformationen<br />
erhalten darf) als Datenschutzbeauftragten beauftragen. Ein Angestellter der<br />
Anwaltskanzlei unterliegt nach seiner Bestellung dem besonderen Kündigungsschutz<br />
des § 4f Abs. 3 S. 5, 6 BDSG. Keinen Datenschutzbeauftragten<br />
zu bestellen, stellt nach § 43 Abs. 1 BDSG eine Ordnungswidrigkeit dar, die<br />
mit einer Geldbuße bis € 50.000,00 geahndet werden kann.<br />
Aus den Häusern der einzelnen Datenschutzbeauftragten der Länder werden<br />
die Rufe nach einer strengeren Kontrolle der freien Berufe, vor allem der<br />
Rechtsanwälte, der Steuerberater und der niedergelassenen Ärzte, immer<br />
lauter.<br />
b) Die Anwaltskanzlei muss eine Übersicht nach den §§ 4g Abs. 2 S. 1, 4<br />
e BDSG (Verfahrensverzeichnis) erstellen und diese Dokumentation dem<br />
Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.<br />
geschäftsverteilungspläne <strong>2012</strong><br />
Folgende aktuelle Geschäftsverteilungspläne sind in der Geschäftsstelle des<br />
KAV, Zi. 101, zum Preis von je € 2,50 erhältlich:<br />
neues von <strong>Kölner</strong> Autoren<br />
In der Reihe Praxis der Strafverteidigung (sog. Gelben Reihe) des C.F. Müller<br />
Verlages ist von unserer <strong>Kölner</strong> Kollegin Gabriele Jansen die 2., neu<br />
bearbeitete und erweiterte Auflage des grundlegenden Buches Zeuge und<br />
Aussagepsychologie erschienen. Das Werk umfasst 410 Seiten und ist unter<br />
der ISBN 978-3-8114-4861-2 zum Preis von € 44,95 erhältlich.<br />
Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Die Beurteilung<br />
der Aussage ist insbesondere in Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“<br />
steht, entscheidend für die Einstellung oder Anklageerhebung, den<br />
Freispruch oder die Verurteilung. Seit der Grundsatzentscheidung des BGH<br />
zu den Mindestanforderungen, die an Glaubhaftigkeitsgutachten zu stellen<br />
sind, hat die Aussagepsychologie im Strafprozess eine enorme Aufwertung<br />
erfahren. Nicht nur die Aussageanalyse, schon die Vernehmung des Zeugen<br />
hat sich allseits an den Erkenntnissen der modernen Aussagepsychologie<br />
auszurichten. Dabei sind die höchstrichterlich anerkannten Glaubhaftig-<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
c) Die Anwaltskanzlei muss die in der Anlage zu § 9 BDSG niedergelegten<br />
Anforderungen der Datensicherheit erfüllen. Diese Regelungen bedeuten<br />
beispielsweise, dass für den Zugang zu einer IT-Anlage immer ein sicheres<br />
Passwort (Zugangskontrolle - Nr. 3 der Anlage zu § 9) verwendet werden<br />
muss. Zu den Anforderungen gehört auch die Verschlüsselung von Daten.<br />
Daher ist es beispielsweise erforderlich, alle Verbindungen zwischen einem<br />
Server und mobilen Geräten (z.B. Smart-Phone oder Laptop) immer zu verschlüsseln.<br />
d) Sobald der Zugriff auf personenbezogene Daten durch Dritte im Auftrag<br />
der Anwaltskanzlei möglich ist, müssen die strengen Anforderungen des §<br />
11 BDSG erfüllt werden. Neben den klassischen Wartungsverträgen zur<br />
Wartung von IT-Anlagen fällt gemäß § 11 Abs. 5 BDSG hierunter auch beispielsweise<br />
die Wartung einer Telefonanlage, sobald Mitarbeiternamen in die<br />
Anlage eingegeben werden. Auch die Wartung und Pflege eines digitalen<br />
Kopierers, mit dem Unterlagen Dritter kopiert werden, fällt in der Regel unter<br />
§ 11 Abs. 5 BDSG, denn der Kopierer verfügt meist über eine Festplatte,<br />
auf der die Unterlagen und damit personenbezogene Daten (zwischen)gespeichert<br />
werden. Nach § 11 Abs. 2 BDSG muss ein schriftlicher Vertrag<br />
geschlossen werden, der die zehn konkreten, umfangreichen Inhalte nach §<br />
11 Abs. 2 S. 2 BDSG enthält. Hinzu kommt, dass sich die Anwaltskanzlei vor<br />
Beginn des Vertrages sowie dann regelmäßig von der Einhaltung der beim<br />
Vertragspartner getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen<br />
überzeugen muss, was zu dokumentieren ist. Ein Verstoß gegen diese Pflichten<br />
stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 43 Abs. 2 BDSG dar und kann mit<br />
einer Geldbuße bis zu € 300.000,00 geahndet werden.<br />
Wesentlich ist, dass die Regelung des § 11 BDSG nicht auf Mandantendaten<br />
angewendet wird. Dies bedeutet, dass IT-Outsourcing-Maßnahmen oder<br />
Wartungsverträge nur dann vorgenommen bzw. abgeschlossen werden dürfen,<br />
wenn von den betroffenen Mandanten zuvor konkrete Zustimmungserklärungen<br />
eingeholt worden sind (siehe auch Brisch, Kammer-Forum 2010,<br />
S. 3 ff.).<br />
RA und Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Köln,<br />
Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied des KAV-Vorstands<br />
Oberlandesgericht Köln<br />
Landgericht Köln<br />
Amtsgericht Köln<br />
Amtsgericht Bergheim<br />
Amtsgericht Leverkusen<br />
keitsmerkmale zu beachten; und das nicht nur bei kindlichen, sondern<br />
auch erwachsenen Zeugen. Die Verfasserin vermittelt das notwendige<br />
Grundwissen zur Zeugenvernehmung, zur Würdigung der Zeugenaussage<br />
und zur Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten. Sie stellt dazu<br />
die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und die einschlägige aussagepsychologische<br />
Literatur ausführlich dar. Damit ist das Buch auch als<br />
Nachschlagewerk zu verwenden. Die erweiterte Neuauflage behandelt nun<br />
z.B. auch folgende Themen: Selbstpräsentation des Zeugen; die Auswirkungen<br />
des Opferschutzes (insbesondere der Opferhilfeeinrichtungen) auf die<br />
Zeugenaussage; Beurteilung von Aussagen über Traumata. Wichtige neue<br />
Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Durch die Aufnahme zahlreicher Praxishinweise<br />
und Checklisten wird die Beurteilung von Aussagen oder die<br />
Befragung von Zeugen erleichtert.
Anmeldungen für Seminare des KAV<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />
Wichtige Info zu den Seminaren:<br />
Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />
erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />
die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />
25.02.<strong>2012</strong> KAV2-02-12 Klausurenkurs - RVG € 12,60 (zzgl. MwSt. € 2,40 = € 15,00)<br />
29.02.<strong>2012</strong> MietR1-02-12 Bauliche Änderungen im WEG-Recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
01.03.<strong>2012</strong> ArbR2-02-12<br />
Name:<br />
Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />
Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />
Tel.: E-Mail:<br />
Köln, den Unterschrift<br />
Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses<br />
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung. Vielen Dank!<br />
€ 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
03.03.<strong>2012</strong> KAV1-02-12 Klausurenkurs - Rechtskunde € 12,60 (zzgl. MwSt. € 2,40 = € 15,00)<br />
08.03.<strong>2012</strong> StrafR1-03-12 Das letzte Wort vor Gericht - ein versteckter Nachteil für die Strafverteidigung? € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
09.+10.03.<strong>2012</strong> BankR1-03-12 2. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag € 180,00 (zzgl. MwSt. € 34,20 = € 214,20)<br />
15.03.<strong>2012</strong> FamR1-03-12 Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
22.03.<strong>2012</strong> VerwR1-03-12 Fehler im Verwaltungsverfahren € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
28.03.<strong>2012</strong> SozR1-03-12 Medizinische Fachterminologie für Sozial- und Medizinrechtler € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
17.04.<strong>2012</strong> InsoR1-04-12 Lieferantenrechte in der Insolvenz € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
18.04.<strong>2012</strong> GR1-04-12 Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
27.04.<strong>2012</strong> KAV1-04-12 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses € 115,00 (zzgl. MwSt. € 21,85 = € 136,85)<br />
27.04.<strong>2012</strong> KAV1-04-12 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses - Auszubildende - € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)<br />
04.05.<strong>2012</strong> MediR1-05-12 Visualisierungstechnik in der Mediation - 1.000 Wörter oder 1 Bild € 65,00 (zzgl. MwSt. € 6,40 = € 71,40)<br />
08.05.<strong>2012</strong> ArbR1-05-12 Highendveranstaltung Arbeitsrecht: Tarifrecht und Mindestlohn € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
09.05.<strong>2012</strong> SozR1-05-12 Neueste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
15.05.<strong>2012</strong> StrafR1-05-12 Das Strafvollstreckungsrecht - Chancen und Risiken für die Verteidigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
23.05.<strong>2012</strong> FamR1-05-12 Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern? € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren<br />
aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 19
20<br />
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Rechtsanwalt, Alter: Anf. 50, LG-Bezirk Köln, sucht wegen der beabsichtigten Kanzleiaufgabe Anstellung/freie Mitarbeit als RA in den LG-Bezirken Köln/<br />
Bonn/Aachen. Bislang war ich hauptsächlich auf dem Gebiet des MietR u. des WEGR tätig. Vertiefte Kenntnisse sind in den Bereichen ArbR, BauR, StrafR<br />
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Büroraum (ca. 16 qm) in angenehmer Atmosphäre u. professioneller Umgebung. Nutzung der kompletten Infrastruktur nebst Telefonanlage, Empfang, Konferenzraum,<br />
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<strong>Kölner</strong> Rechtsanwältin, 36 J., Fachanwältin für FamR u. Fachanwältin für ErbR sucht promotionsbegleitend Tätigkeit im Umfang von 2 Arbeitstagen pro<br />
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ein/e Steuerberater/in. Eine Integration in die Sozietät ist erwünscht. Zur Mandantenbindung steht der bisherige Kollege bis auf weiteres mit Rat und Tat zur<br />
Verfügung. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-4<br />
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Zum 01.01.<strong>2012</strong> o. später wird wegen beruflicher Veränderung von Fr. RAin Laumen eine nette/r Kollegin/Kollege zum Einstieg in BÜROGEMEINSCHAFT<br />
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sollten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden, ebenso wie eine eventuell angebotene Bearbeitung vorhandener Mandate.<br />
Anfragen an: Witzmann Rechtsanwälte, Tel. 02234-40 21 0<br />
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verfügen, würden wir uns über eine schriftliche u. aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen freuen.<br />
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Anfragen an: HKMW Rechtsanwälte, RA Heimann, Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel. 233240, E-Mail: heimann@hkmw.de<br />
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zum/r Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin setzen wir voraus. Abitur o. Fachabitur sind erwünscht, jedoch nicht zwingend. Sie sollten über ein freundliches Auftreten,<br />
gutes Organisationsvermögen u. Teamfähigkeit verfügen.<br />
Anfragen an: Friedrich Graf v. Westphalen, RAin J. Schumacher, Agrippinawerft 24, 50678 Köln, E-Mail: julia.schumacher@fgvw.de<br />
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Strafverteidigerbüro sucht zeitnah Rechtsanwaltsfachangestellte(n) mit Organisationstalent für verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Büro. Wir<br />
bieten eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem netten Team. Anfragen an: m.buendgens@strafverteidigerbuero.de<br />
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mindestens 30 Std./Woche gesucht. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-7<br />
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Freundliche, flexible u. engagierte RA-Fachangestellte in Teilzeit in Köln, Altstadt Nord, ab Juni <strong>2012</strong> gesucht.<br />
Anfragen an: RAin Dr. G. Altenhofen, Tel. 0175-222 80 42, Email: Dr.Altenhofen@web.de<br />
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Nebengebiete interessiert u. sich wünscht, dies zu seiner/ihrer Profession zu machen. Bei entsprechender Bewährung ist die Übernahme in eine Tätigkeit als<br />
Anwalt/Anwältin angestrebt. Anfragen an: RAin Dr. G. Altenhofen, Tel. 0175-222 80 42, Email: Dr.Altenhofen@web.de<br />
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Wir suchen fortlaufend eine/n motivierte/n Referendar/in zur Mitarbeit im immobilienrechtlichen Dezernat eines Partners unserer Sozietät. Wir sind eine<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
Luxemburger Str. 101<br />
50939 Köln<br />
Fax-Nr. 0221 / 28 56 02 - 21<br />
R e v e r s<br />
Neue Fachanwaltslehrgänge<br />
ab Herbst / Winter <strong>2012</strong><br />
Name:..................................................................................................................................................................<br />
Anschrift:..............................................................................................................................................................<br />
Gerichtsfach-Nr.:...........................................Tel.:................................................Fax:........................................<br />
E-Mail-Adresse:..................................................................................................................................................<br />
Hiermit bekunde ich mein konkretes Interesse an der Teilnahme des folgenden Fachanwaltslehrgangs<br />
Arbeitsrecht �<br />
Bau- und Architektenrecht �<br />
Erbrecht �<br />
Gewerblicher Rechtschutz �<br />
Medizinrecht �<br />
IT-Recht �<br />
Urheber- und Medienrecht �<br />
Verkehrsrecht �<br />
mit Start im Herbst / Winter <strong>2012</strong>.<br />
_____________, den____________ _______________________________<br />
Unterschrift<br />
Die Interessenten werden zur Teilnahme am betreffenden Fachanwaltslehrgang bereits jetzt vorgemerkt.
22<br />
Kanzlei mit neun Rechtanwälten und beraten bundesweit überwiegend mittelständische Unternehmen, Investoren, Städte/Gemeinden und Banken im Bereich<br />
des ImmobilienR. Wenn Sie praktische Erfahrungen im Bau-, Bauträger-, Architekten- und MietR sammeln möchten, sollten wir uns kennenlernen.<br />
Weitere Informationen über uns erhalten Sie unter www.ra-mauel.de. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Kurzbewerbung. Wir freuen uns auf eine<br />
Zusammenarbeit. Anfragen an: a.schmidt@ra-mauel.de<br />
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großer Besprechungsraum, Küche, WC, Archiv. Die zeitliche u. finanzielle Beteiligung wird individuell vereinbart. Die hiesigen Kollegen beschäftigen sich im<br />
allg. mit dem ZivilR, im Besonderen mit FamR. Anfragen an: RAin K. König, Goltsteinstr. 28, 50968 Köln, Tel. 80 16 353, E-Mail: koenig@kanzlei-koenig.com<br />
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46,5 qm, Einbauspülküche, WC, mit neuem Fußboden u. Schrankwand beidseitig, Lamellenvorhänge innen u. Außenjalousie; NKM 460,00 € plus NK.<br />
Zusammenarbeit u. Ergänzung mit bestehender Bürogemeinschaft ist möglich, wünschenswert wäre Ergänzung im Gesellschafts- und/oder Steuerrecht.<br />
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werden sollen. Auch andere interessierte Freischaffende sind willkommen. Küche, Diele und Bad zur Mitbenutzung, Sekretariat kann mitbenutzt werden.<br />
Anfragen an: Tel.: 0172-213 80 59<br />
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Kanzleihaus in bester Lage, Bergheim-Quadrath-Ichendorf ab dem 01.09.2011 vom Eigentümer zu vermieten. Maklercourtage fällt nicht an. Das Mietobjekt<br />
verfügt über 3 Etagen u. hat eine Nutzfläche von 228 qm. Parkraum ist ausreichend vorhanden. Das Objekt wurde seit 15 Jahren von einer nun aus dem Ort<br />
weichenden Anwaltskanzlei genutzt. Anfragen an: K.-H. Schnitzler, Weierstr. 53, 52349 Düren, Tel. 02421-170 56<br />
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Wir bieten einen sehr schönen Büroraum in unserer repräsentativen Anwaltssozietät in Köln-Innenstadt zur Vermietung an eine/n Kollegin/en an. Der Raum<br />
verfügt über eigene Anschlüsse für Telefon u. Internet. Die Benutzung des Konferenzraums sowie der Küche ist im Mietpreis enthalten, unsere Preisvorstellung<br />
liegt bei € 600,00 brutto inkl. aller Betriebskosten. Gerne können wir die Nutzung der Infrastruktur (Empfang/Sekretariat) miteinander abstimmen. Es<br />
besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf einen zweiten Raum anzumieten. Anfragen an: Frau Dr. S. Kirchheim, Tel. 222 88 50<br />
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Ruhiger Büroraum/Domnähe an Kollegin/Kollegen in Bürogemeinschaft zu vermieten. Anfragen an: sielso@gmx.de<br />
Verkauf<br />
Gebundene NJW Jahrgänge 1986 – 1988 u. 1990 – 1991 u. ungebundene NJW Jahrgänge 1994 – 2010 sowie gebundene FamRZ Jahrgänge 1976 – 2005 u.<br />
ungebundene FamRZ Jahrgänge 2006 – 2011 kostengünstig abzugeben.<br />
Anfragen an: RAe Krings u. Hollacher, Tel. 912 68 80, E-Mail: info@kanzlei-recht.de<br />
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Sozietätsanteil aus Altersgründen abzugeben (Köln-Lindenthal). Vorwiegend bundesweite Beratungsmandate im Zivil-/WirtschaftsR (Schwerp.: gewerb.<br />
Rechtsschutz, WettbewerbsR, InternetR, GesellschaftsR). Konditionen gestaltbar, begleitende Übergabe. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-9<br />
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Anwaltskanzlei in Köln zu verkaufen. Die Kanzlei besteht seit ca. 25 J., Schwerp. ist das nationale u. internationale VerkR u. die Schadenregulierung, insbesondere<br />
für französische, belgische, niederländische Kfz-Haftpflicht-, Kasko- u. Rechtsschutzversicherungen. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-10<br />
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Bundessteuerblatt, Ausgaben 1955 bis 1964, in Leinen gebunden, sowie Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG), Ausgaben 1953 bis 1980, in Karton oder<br />
Leinen gebunden gegen Höchstgebot abzugeben. Anfragen an: RA Basilios Papaioannou, Tel.: 836957 bis 13 Uhr.<br />
Anwaltskanzlei zur zeitnahen Übernahme im <strong>Kölner</strong> Bereich oder nahen Umfeld von jungem Anwaltsteam gesucht.<br />
Anfragen an: Tel. 0170-58 37 444, Email: rechtsanwalt-g@gmx.de<br />
Schaltung von Annoncen in den KAV-mitteilungen<br />
Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos. Für auswärtige Kolleginnen<br />
und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00<br />
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Weitere Informationen unter:<br />
www.rak-koeln.de/mediation<br />
oder 0221 - 97 30 10 - 0<br />
Eine Initiative der Rechtsanwaltskammer Köln<br />
WER`S GLAUBT, WIRD SELIG...
termine <strong>2012</strong><br />
23.05.<strong>2012</strong> FrühjahrsempFang arbeitsgericht Köln<br />
14.-16.06.<strong>2012</strong> 63. Deutscher anwaltstag in münchen<br />
20.06.<strong>2012</strong> 5. <strong>Kölner</strong> anwaltstag unD mitglieDerversammlung<br />
22.06.<strong>2012</strong> ausbilDungsgala sommer <strong>2012</strong><br />
29.06.<strong>2012</strong> sommerempFang Des Kav<br />
31.08.<strong>2012</strong> Festveranstaltung 125 jahre Kav<br />
15./16.11.<strong>2012</strong> 5. europäisches anwaltsForum<br />
16.11.<strong>2012</strong> gala <strong>Kölner</strong> juristen