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AUSGABE 1 Februar 2012 - Kölner Anwaltverein

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<strong>AUSGABE</strong> 1<br />

<strong>Februar</strong> <strong>2012</strong>


»<br />

Ich habe mich für<br />

ra-micro ent schie den,<br />

weil ich große Ziele<br />

habe. Und diese auch<br />

erreichen will<br />

RA Max Ziemer<br />

Kanzlei Bernhardt, Ziemer,<br />

Hüsges & Partner,<br />

Troisdorf<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />

Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />

Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />

E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />

Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln<br />

Druck: Hans Soldan GmbH<br />

www.ra-micro-koeln.de<br />

»


Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

das Jahr <strong>2012</strong> ist für unseren Verein ein<br />

ganz besonderes Jahr – der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

wird 125 Jahre alt! Gegründet<br />

am 31. Januar 1887 hat er sich nach einer<br />

wechselvollen Geschichte zum größten<br />

Vereins Deutschlands entwickelt. Leider<br />

gibt es keine Unterlagen mehr aus dem<br />

Gründungsjahr, deshalb sind weder der erste<br />

Vorsitzende des KAV noch seine Gründungsmitglieder<br />

bekannt. Bekannt ist nur,<br />

dass im Gründungsjahr 27 Rechtsanwälte<br />

beim OLG, 70 Rechtsanwälte am Landgericht<br />

und Amtsgericht zugelassen waren.<br />

Es dauerte übrigens 35 Jahre, das mit Frau<br />

Kollegin Dr. Marie Otto die erste Frau als<br />

Rechtsanwältin beim OLG und LG München<br />

zugelassen wurde!<br />

Motivation für die Gründung des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

war das Bestreben der Rechtsanwälte<br />

auf lokaler Ebene ein Organ für die<br />

Fortbildung, die kollegiale Information und<br />

die Meinungsberechnung zu haben. Diese<br />

Motivation der seinerzeit engagierten Kollegen<br />

ist der unsrigen durchaus vergleichbar,<br />

wobei es mich, verehrte Kolleginnen<br />

und Kollegen, doch überrascht hat, dass<br />

bereits vor 125 Jahren die Fortbildung ein<br />

Thema war. Damals wie heute war es also<br />

ein hohes Anliegen der Anwaltschaft, dem<br />

Rechtssuchenden ein qualifizierter Ratgeber<br />

und Interessenvertreter zu sein. Ganz<br />

offensichtlich haben die Bemühungen der<br />

Kollegen seinerzeit Früchte getragen, denn<br />

der Anwaltsstand war sehr hoch angesehen.<br />

Friedrich List hatte im Staats-Lexikon<br />

von Rotteck und Welcker 1834 ausgeführt,<br />

es gäbe kein sichereres Barometer der politischen<br />

Bildung als den Grad der Achtung,<br />

den der Advokatenstand genieße. Dieses<br />

hohe Ansehen galt und gilt es zu erhalten.<br />

So waren es die Anwälte selbst, die die Disziplinargewalt<br />

der Rechtsanwaltskammern<br />

forderten. Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> sieht es<br />

auch heute noch als seine vordringlichste<br />

Aufgabe an, Sie, verehrte Kolleginnen und<br />

Kollegen in Ihrem täglichen Bemühen zu<br />

unterstützen, Ihren Mandanten ein konkurrenzlos<br />

guter Berater zu sein.<br />

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten<br />

wurde der Verein im Jahr 1933<br />

aufgelöst, den jüdischen Kolleginnen und<br />

Kollegen wurde jede anwaltliche Tätigkeit<br />

untersagt. Die Wiederbegründung des<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s erfolgte im Jahre<br />

1946, der erste Vorsitzende war Herr<br />

Kollege Dr. Walter Oppenhoff. Seither hat<br />

sich der Verein durch das großartige Engagement<br />

seiner ehrenamtlich tätigen<br />

Kolleginnen und Kollegen zu einer Interessenvertretung<br />

entwickelt, die bundesweit<br />

Aufmerksamkeit und Anerkennung findet.<br />

Ganz maßgeblich zu diesem Erfolg haben<br />

der damalige Vorsitzende, Herr Kollege Dr.<br />

h. c. Ludwig Koch und die Strafverteidiger<br />

beigetragen. Diese legten den Grundstein<br />

für das Herzstück des Vereins, den inzwischen<br />

24 Ausschüssen. Um nämlich zu<br />

verhindern, dass die Strafverteidiger eine<br />

eigenständige Vereinigung bildeten, hatte<br />

Herr Kollege Dr. h. c. Koch ihnen angeboten,<br />

als Strafrechtsausschuss des <strong>Kölner</strong><br />

<strong>Anwaltverein</strong>s in diesem tätig zu werden.<br />

Diese entschieden sich nahezu einstimmig<br />

für sein Angebot, so dass der Strafrechtsausschuss<br />

in der Mitgliederversammlung<br />

am 07. März 1979 als erster Ausschuss<br />

des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s konstituiert wurde.<br />

Welch weitsichtige und kluge Entscheidung!<br />

Heute ist der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

ohne die Mitarbeit der Kolleginnen und Kol-<br />

Editorial<br />

legen in den Ausschüssen nicht vorstellbar.<br />

Es gibt noch eine Vielzahl von Personen<br />

und Projekten, die Erwähnung finden müssen.<br />

Dies wird auch geschehen, allerdings<br />

in weiteren Editorialen, denn nur so wird<br />

man diesen besonderen Leistungen gerecht.<br />

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />

am 31. August <strong>2012</strong> wollen wir gemeinsam<br />

mit Ihnen allen die Gründung unseres<br />

großartigen Vereins feiern als lebendige<br />

Vereinigung von Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälten in Köln. Hierzu lade ich<br />

Sie bereits jetzt sehr herzlich ein. Ich verspreche<br />

Ihnen eine sehr würdige und den<br />

Zeitgeist widerspiegelnde Feier.<br />

Mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />

stets Ihre<br />

RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />

Vorsitzende<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />

Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />

Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />

E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © <strong>2012</strong> KAV<br />

Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln<br />

Druck: Hans Soldan GmbH<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 3


4<br />

Inhalt<br />

KAV-SeminAre<br />

S. 5 ÜberSicht<br />

S. 7 Neue SemiNare<br />

S. 10 bereitS aNgekÜNdigte SemiNare<br />

S. 12 abfrage deS iNtereSSeS aN NeueN fachaNwaltSlehrgäNgeN<br />

im herbSt <strong>2012</strong><br />

Die AuSSchüSSe unD ArbeitSKreiSe informieren<br />

S.13 arbeitSrecht<br />

S. 14 iNSolveNzrecht<br />

S. 14 JuNge aNwälte<br />

S. 14 mediziNrecht<br />

S. 15 rvg<br />

S. 15 rubrik verfahreNSrecht uNd zwaNgSvollStreckuNg<br />

VerAnStAltungen unD termine<br />

S. 16 herauSforderuNg iNterNet am 28. märz <strong>2012</strong><br />

S. 16 Save the date: frÜhJahrSempfaNg deS kav im arbeitSgericht kölN<br />

am 23. mai <strong>2012</strong><br />

S. 16 wichtige termiNe <strong>2012</strong><br />

KAV intern<br />

S. 17 herzlich willkommeN im kav<br />

S. 17 kav goeS Social media – eiN Neuer weg der iNformatioN<br />

uNd Netzwerkpflege<br />

S. 17 rechtzeitig iNformiert<br />

WiSSenWerteS<br />

S. 18 moderNe techNikeN iN der aNwaltSkaNzlei uNd dereN<br />

rechtliche riSikeN, teil 1<br />

S. 18 geSchäftSverteiluNgSpläNe <strong>2012</strong><br />

S. 18 NeueS voN kölNer autoreN<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

impreSSum<br />

eDitoriAl<br />

reVerS SeminAre<br />

Annoncen & Anzeigen<br />

reVerS intereSSenbeKunDung fAchAnWAltlehrgänge<br />

Seite 3<br />

Seite 3<br />

Seite 19<br />

Seite 20<br />

Seite 21


Seminare<br />

KAV-Seminare - übersicht<br />

Der KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten<br />

auch <strong>2012</strong> eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />

10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />

„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte<br />

ArbeitSrecht<br />

01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses S. 10<br />

Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf<br />

StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />

08.05.<strong>2012</strong> Highendveranstaltung Arbeitsrecht: Tarifrecht und Mindestlohn S. 9<br />

Referent: Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, Universität zu Köln<br />

bAnK- unD KApitAlmArKtrecht<br />

09.-10.03.<strong>2012</strong> 2. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag S. 7<br />

Referenten: Vors. Richter am BGH Wolfgang Ball, Karlsruhe<br />

Dr. Rainer Metz, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin<br />

RA Jens Moericke, Frankfurt am Main,<br />

RA Ralf Josten, LL.M. oec., Kreissparkasse Köln,<br />

Sven Dietrich, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn<br />

fAmilienrecht<br />

15.03.<strong>2012</strong> Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht S. 11<br />

Referenten: RAin Carmen Grebe, Köln,<br />

RAin Simone Huckert, Köln,<br />

RAin Ruth Unverzagt, Köln,<br />

RA Harald Rieger, Wesseling,<br />

RA Dr. Rudolf Schumacher, Köln,<br />

RA Andreas Thiel, Köln<br />

23.05.<strong>2012</strong> Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern?<br />

Referentinnen: RAin Dr. Silke Recksiek, S. 10<br />

RAin Susanne Christ,<br />

beide Köln<br />

geWerblicher rechtSSchutz<br />

18.04.<strong>2012</strong> Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz S. 8<br />

Referentin: RAin Dr. Nathalie Mahmoudi, Köln<br />

inSolVenzrecht<br />

17.04.<strong>2012</strong> Lieferantenrechte in der Insolvenz S. 8<br />

Referent: RA Dr. Christian Wolf, Köln<br />

Junge AnWälte<br />

15.03.<strong>2012</strong> Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht S. 11<br />

Referenten: RAin Carmen Grebe, Köln,<br />

RAin Simone Huckert, Köln,<br />

RAin Ruth Unverzagt, Köln,<br />

RA Harald Rieger, Wesseling,<br />

RA Dr. Rudolf Schumacher, Köln,<br />

RA Andreas Thiel, Köln<br />

KAnzleimAnAgement<br />

27.04.<strong>2012</strong> Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 8<br />

Referentin: Frau Gerhild Voigtländer, Bonn<br />

meDiAtion- unD KonfliKtmAnAgement<br />

04.05.<strong>2012</strong> Visualisierungstechnik in der Mediation - 1.000 Wörter oder 1 Bild S. 9<br />

Referentin: Frau Dorothee Wolters, Grafikerin und Illustratorin, Köln<br />

meDizinrecht<br />

28.03.<strong>2012</strong> Medizinische Fachterminologie für Sozial- und Medizinrechtler S. 7<br />

Referent: Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle,<br />

Chefarzt Klinikum Holweide, Köln<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 5


6<br />

Seminare<br />

miet- unD Weg-recht<br />

29.02.<strong>2012</strong> Bauliche Änderungen im WEG-Recht S. 11<br />

Referent: RA Thomas Brandt, Köln<br />

mitArbeiterSeminAre<br />

25.02.<strong>2012</strong> Klausurenkurs - RVG S. 11<br />

Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

03.03.<strong>2012</strong> Klausurenkurs - Rechtskunde S. 11<br />

Referent: StD. i.R. Peter Iffland, Much<br />

18.04.<strong>2012</strong> Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz S. 8<br />

Referentin: RAin Dr. Nathalie Mahmoudi, Köln<br />

27.04.<strong>2012</strong> Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 8<br />

Referentin: Frau Gerhild Voigtländer, Bonn<br />

SoziAlrecht<br />

01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses S. 11<br />

Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf<br />

StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />

28.03.<strong>2012</strong> Medizinische Fachterminologie für Sozial- und Medizinrechtler S. 7<br />

Referent: Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle,<br />

Chefarzt Klinikum Holweide, Köln<br />

09.05.<strong>2012</strong> Neueste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts S. 9<br />

Referentin: Vors. Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

Steuerrecht<br />

01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses S. 11<br />

Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf<br />

StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />

23.05.<strong>2012</strong> Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern? S. 10<br />

Referentinnen: RAin Dr. Silke Recksiek,<br />

RAin Susanne Christ,<br />

beide Köln<br />

StrAfrecht<br />

08.03.<strong>2012</strong> Das letzte Wort vor Gericht - ein versteckter Nachteil für die Strafverteidigung? S. 7<br />

Referentin: Prof. Dr. Birte Englich, Universität zu Köln<br />

15.05.<strong>2012</strong> Das Strafvollstreckungsrecht - Chancen und Risiken für die Verteidigung S. 10<br />

Referenten: Richter am LG Köln Dr. Achim Hengstenberg,<br />

RA Dr. Heinrich Comes,<br />

beide Köln<br />

VerWAltungSrecht<br />

22.03.<strong>2012</strong> Fehler im Verwaltungsverfahren S. 11<br />

Referent RA Rainer Schmitz, Köln<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTER: www.k av-seminare.de odER üBER dIE K AV-GESchäFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


strafrecht<br />

Das letzte Wort vor gericht - ein versteckter nachteil für die Strafverteidigung?<br />

Es lädt ein:<br />

Strafrechtsausschuss<br />

Das letzte Wort vor Gericht - ein versteckter Nachteil für die Strafverteidigung? Im Gerichtssaal wird verhandelt, begutachtet,<br />

befragt, überzeugt, beeinflusst, gelogen und entschieden. Vor allem dann, wenn das Urteil nicht eindeutig klar ist, wenn es<br />

sich um komplexere Sachverhalte handelt und wenn die Strafzumessung stark von der Bewertung des Vergehens abhängt,<br />

dürften psychologische Prozesse und Einflüsse sowohl direkt als auch indirekt in die richterliche Urteilsfindung hineinwirken.<br />

Reihenfolgeeffekte bei der Präsentation von Informationen, hier vor allem der sogenannte Ankereffekt, zeigen hierbei eine<br />

besonders robuste Wirkung. Forschungsergebnisse zu diesem Phänomen auch im strafrechtlichen Anwendungskontext<br />

legen nahe, dass die gegebene Plädoyerreihenfolge vor Gericht eigentlich einen prozeduralen Nachteil für die Angeklagten<br />

darstellt. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen Eindruck von Forschungsparadigmen der empirisch<br />

arbeitenden Sozialpsychologie im juristischen Anwendungskontext sowie auch einen kurzen praktischen Einblick anhand<br />

einer experimentellen Demonstration. Im Anschluss wird ausreichend Zeit für eine Diskussion gegeben sein.<br />

Wir freuen uns, Frau Prof. Dr. Birte Englich als Referentin dieses Vortrags ankündigen zu dürfen. Sie ist Professorin für<br />

Angewandte Sozialpsychologie und Entscheidungsforschung an der Universität zu Köln und arbeitet seit vielen Jahren in<br />

der Fortbildung für Juristen unter anderem an der Deutschen Richterakademie. Einer ihrer Forschungsschwerpunkte ist die<br />

richterliche Entscheidungsfindung.<br />

Bank- und kapitalmarktrecht<br />

2. <strong>Kölner</strong> bankrechtstag<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 08. März <strong>2012</strong><br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Straße 26<br />

50674 Köln<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Es lädt ein:<br />

Arbeitskreis Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht<br />

Datum:<br />

Freitag, 09. März <strong>2012</strong> -<br />

14.00-21.30 Uhr<br />

Samstag, 10. März <strong>2012</strong> -<br />

09.00-13.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstraße 14<br />

50667 Köln<br />

Nach dem großen Erfolg des 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstages im Jahre 2011 freut sich der Arbeitskreis Bank- und Kapitalmarktrecht, im Jahre<br />

<strong>2012</strong> zum 2. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag einzuladen. Wie auch im Vorjahr findet der <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch können<br />

sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO<br />

erforderlichen Stunden absolvieren. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus.<br />

Herr Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Ball wird einen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />

im Leasingrecht geben, während Herr Dr. Rainer Metz die Anlegerschutzpolitik der Bundesregierung erläutern und Ausblicke auf die zu<br />

erwartende Entwicklung geben wird. Herr Kollege Jens Moericke widmet sich der grenzüberschreitenden Erbringung von Bankdienstleistungen<br />

sowie der Depotbankhaftung. Herr Kollege Ralf Josten erläutert die Haftung von Bank- und Sparkassenvorständen und Herr Sven Dietrich trägt<br />

zu Aufsichtsfragen bei Geschäftsleitern von Banken und zu der Prüfung der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten von Banken durch<br />

die BaFin vor.<br />

Kostenbeitrag: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) inkl. Kaffeepausen an beiden Tagen und Imbiss am Freitagabend.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 10 Std. erteilt.<br />

sozialrecht, medizinrecht<br />

medizinische fachterminologie für Sozial- und medizinrechtler<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Sozialrecht,<br />

Ausschuss Medizinrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 28. März <strong>2012</strong><br />

17.00 - 20.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referentin:<br />

Prof. Dr. Birte Englich, Universität zu Köln<br />

Prof. Dr. Birte Englich<br />

Referenten:<br />

Vors. Richter am BGH Wolfgang Ball,<br />

Karlsruhe<br />

Dr. Rainer Metz, BM für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />

Berlin<br />

RA Jens Moericke, Frankfurt am Main<br />

RA Ralf Josten, LL.M. oec.,<br />

Kreissparkasse Köln<br />

Sven Dietrich, Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle,<br />

Chefarzt Klinikum Holweide, Köln<br />

Die im Medizin- und Sozialrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen sind immer wieder mit medizinischen Gutachten konfrontiert, deren Auswertung<br />

manchmal diverse Schwierigkeiten bieten, da die verwendete Terminologie nicht geläufig ist. Die Fortbildungsveranstaltung ist dazu gedacht, ein<br />

Grundverständnis der von den Medizinern verwendeten Terminologie zu vermitteln. Das Lexikon der Medizin wird hierdurch mit Sicherheit nicht<br />

ersetzt werden können, es wird jedoch ein schnelleres Verständnis und auch ein schnelleres Auffinden der entsprechenden Begrifflichkeiten<br />

möglich sein.<br />

Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Prof. Dr. med. Hans Friedrich Kienzle als Referenten dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Er ist<br />

Facharzt für Allgemeine Chirurgie und war lange Jahre Chefarzt im Krankenhaus Köln Holweide.<br />

Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong><br />

7


8<br />

Seminare<br />

insolvenzrecht<br />

lieferantenrechte in der insolvenz<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Insolvenzrecht<br />

Lieferanten stehen im Fall der Insolvenz ihres Abnehmers vor einer Vielzahl von drängenden Fragen: Wie geht es mit dem<br />

Schuldnerunternehmen weiter? Was ist mit meinen offenen Forderungen? Kann ich unbezahlte Ware zurückholen? Welche<br />

rechtlichen Möglichkeiten habe ich im Insolvenzantragsverfahren und welche im eröffneten Verfahren? Haben meine vor<br />

der Insolvenz vereinbarten Sicherungsrechte Bestand? Was ist ein Lieferantenpool? Und vor allem: Kann ich mich für<br />

zukünftige Fälle besser absichern? Das Seminar möchte auf diese (und weitere) Fragen Antworten geben. Es vermittelt<br />

einen konzentrierten Überblick über Rechte und Pflichten von Lieferanten in der Kundeninsolvenz und richtet sich vor allem<br />

an solche Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht ausschließlich mit dem Insolvenzrecht befassen.<br />

Es freut uns sehr, Herrn Kollegen Dr. Christian Wolf als Referent dieses interessanten Seminars ankündigen zu dürfen.<br />

Er ist Rechtsanwalt und Partner einer in Köln und Frankfurt am Main ansässigen Kanzlei. Als Restrukturierungsberater,<br />

Vertreter von Gläubigern in Insolvenzverfahren und Verwalter von Lieferantenpools ist er regelmäßig tätig. Im Jahr 2010<br />

kam ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der außergerichtlichen Sanierung von geschlossenen Immobilienfonds,<br />

insbesondere durch Übernahme der Geschäftsführung in den jeweiligen Investmentgesellschaften hinzu.<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTER: www.k av-seminare.de odER üBER dIE K AV-GESchäFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Dienstag, 17. April <strong>2012</strong><br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Azimut Hotel Köln City Center<br />

Hansaring 97<br />

50670 Köln<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

GewerBlicher rechtsschutz<br />

gebührenoptimierung im gewerblichen rechtsschutz<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Gewerblicher<br />

Rechtsschutz<br />

Referent:<br />

RA Dr. Christian Wolf, Köln<br />

Die Besonderheiten des gewerblichen Rechtsschutzes werden in der Ausbildung der Rechtsanwaltfachangestellten und<br />

Rechtsfachwirte allenfalls rudimentär vermittelt, in den meisten Fällen jedoch gar nicht behandelt. Die Materie weist im<br />

Hinblick auf die Abrechnung zahlreiche Besonderheiten auf, die sie von anderen Rechtsgebieten grundlegend unterscheidet.<br />

Ein Großteil der Fälle wird im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Daran schließt sich die Aufforderung zur<br />

Abgabe einer Abschlusserklärung an. Diese dient der Verhinderung der Hauptsache, so dass es sich gebührenrechtlich<br />

um eine neue Angelegenheit handelt, für die eine von der Abmahnung zu trennende Geschäftsgebühr berechnet wird. Das<br />

Seminar vermittelt ferner Praxiswissen zur Streitwertermittlung, Anrechnungspraxis, zu den Gebührensätzen, Streitwerten<br />

einschließlich deren Ermäßigung. Das Seminar richtet sich an interessierte Kolleginnen und Kollegen ebenso wie an<br />

Kanzleimitarbeiter/innen.<br />

Es freut uns sehr, unsere <strong>Kölner</strong> Kollegin Dr. Nathalie Mahmoudi als Referentin dieses Vortrags ankündigen zu können. Sie<br />

ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partnerin einer vor sieben Jahren in Köln gegründeten Kanzlei, die sich<br />

auf die Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie<br />

im Urheber- und Medienrecht spezialisiert hat.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

kanzleimanaGement, mitarBeiterseminare<br />

Der telefonkontakt - Die Visitenkarte ihres hauses<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Kanzleimanagement,<br />

KAV<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 18. April <strong>2012</strong><br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Freitag, 27. April <strong>2012</strong><br />

09.30 - 16.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Diese Schulung richtet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. In diesem Seminar werden die<br />

Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht. Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:<br />

Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden, Kundenorientiert und professionell telefonieren, Beherrschung des<br />

„Telefonknigges“, Ziele setzen und erreichen, Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt. Diese<br />

Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 16 Teilnehmern.<br />

Es ist uns eine Freude Frau Gerhild Voigtländer als Referentin dieses Seminars begrüßen zu können. Sie leitet ein<br />

Unternehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen, unter anderem im Office Bereich konzentriert.<br />

Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten.<br />

Kostenbeitrag: € 115,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 136,85) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen.<br />

Auszubildende: € 80,00 zzgl. 19 % MwSt. ( € 95,20). Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat auf dem Postwege.<br />

RA Dr. Christian Wolf<br />

Referentin:<br />

RAin Dr. Nathalie Mahmoudi, Köln<br />

RAin Dr. Nathalie Mahmoudi<br />

Referentin:<br />

Gerhild Voigtländer, Bonn<br />

Gerhild Voigtländer


mediation- und konfliktmanaGement<br />

Visualisierungstechnik in der mediation – 1.000 Wörter oder 1 bild<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Mediation- und<br />

Konfliktmanagement<br />

Das Seminar richtet sich an AnwaltmediatorInnen und Interessierte. In der Mediation geht es um die Klärung der zentralen<br />

Differenzen in unterschiedlichen Konflikten. Bildliche Darstellungen können helfen, die Interessen der Beteiligten<br />

herauszuarbeiten und das Gespräch unterstützen. Ziel des Seminars ist, den TeilnehmerInnen Methoden und Techniken an<br />

die Hand zu geben, eine Vielzahl von Themen an dem Flip-Chart visuell darzustellen und dabei Kernfragen und Schnittmengen<br />

herauszuarbeiten. Dabei geht es zuerst darum, den richtigen Umgang mit der Flip-Chart kennenzulernen und sich mit<br />

dieser Kenntnis dem „weißen Blatt“ zu nähern. Nach dieser Einführung werden die TeilnehmerInnen in Kleingruppen selbst<br />

den Stift in die Hand nehmen. Dabei haben sie die Möglichkeit, eigene Themen und Fragestellungen zur Visualisierung<br />

einzubringen. Im Abschlussplenum werden die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.<br />

Die Referentin ist freiberufliche Grafikerin und Illustratorin in Köln. Sie ist für Verlage mit einem Schwerpunkt im Bereich<br />

Pädagogik tätig und arbeitet mit verschiedenen Unternehmensberatungen zusammen. Daneben erstellt sie im Auftrag<br />

visuelle Protokolle und verfügt über Erfahrung als Dozentin und Seminarleiterin (FH Köln).<br />

arBeitsrecht<br />

highendveranstaltung Arbeitsrecht: tarifrecht und mindestlohn<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Arbeitsrecht<br />

sozialrecht<br />

neueste rechtsprechung des lSg nrW und des bundessozialgerichts<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Sozialrecht<br />

Datum:<br />

Freitag, 04. Mai <strong>2012</strong><br />

14.00 - 18.15 Uhr<br />

Datum:<br />

Dienstag, 08. Mai <strong>2012</strong><br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

In Zeiten der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und der<br />

Diskussion über flächendeckende Mindestlöhne rücken auch sonst gelegentlich als exotisch empfundene Rechtsgebiete<br />

in den Fokus des Arbeitsrechtlers. Im Rahmen dieses Seminars werden deshalb in tarifrechtlicher Hinsicht die neue<br />

Rechtsprechung des BAG zu Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit, Tarifkonkurrenz und -pluralität, sowie zu Nachbindung<br />

und -wirkung vorgestellt. Im Bereich des Mindestlohns soll das Verhältnis der verschiedenen Regelungsebenen<br />

(§ 5 TVG, Arbeitnehmerentsendegesetz, Landesvergabemindestlohn, richterlicher Mindestlohn und Gesetz über<br />

Mindestarbeitsbedingungen) erörtert werden.<br />

Wir freuen uns außerordentlich, dass sich mit Herrn Prof. Dr. Peter Hanau von der Universität zu Köln, einer der<br />

renommiertesten und profiliertesten Arbeitsrechtler die Ehre gibt, im Rahmen dieser Veranstaltung für uns zu referieren.<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 09. Mai <strong>2012</strong><br />

17.00 - 20.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Landgericht Köln<br />

Luxemburger Straße 101<br />

50939 Köln<br />

Kostenbeitrag: € 65,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Die Teilnehmerzahl ist auf 18 limitiert.<br />

Eine Teilnahmebestätigung wird für 4 Std. erteilt.<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referentin:<br />

Frau Dorothee Wolters,<br />

Grafikerin und Illustratorin, Köln<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referentin:<br />

Vors. Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

Das Seminar - welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde - wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung des vergangenen Jahres - über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts - befassen. Frau<br />

Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts<br />

mit der Judikatur des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle<br />

interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am<br />

Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juli 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin<br />

am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend<br />

war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16.<br />

Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht).<br />

Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare,<br />

insbesondere zu Themenbereichen der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />

Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />

Dorothee Wolters<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau,<br />

Universität zu Köln<br />

Prof. Dr. Dres. h.c. Peter<br />

Hanau<br />

Vors. Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong><br />

9


10<br />

Seminare<br />

strafrecht<br />

Das Strafvollstreckungsrecht - chancen und risiken für die Verteidigung<br />

Es lädt ein:<br />

Strafrechtsausschuss<br />

familienrecht, steuerrecht<br />

Klage auf zustimmung zur zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern?<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Familienrecht,<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

Das zum Jahresende beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat Regelungen eingeführt, die auch Auswirkungen auf die familienrechtliche<br />

Beratung haben. Hervorzuheben sind die Änderungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Veranlagung von Eheleuten. Auch aktuelle steuerliche<br />

Entwicklungen wie die Tendenz zur vollständigen steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten werden erläutert,<br />

soweit sie für die familienrechtliche Beratungspraxis von Bedeutung sind.<br />

Es freut uns sehr, Frau Kollegin Susanne Christ sowie Frau Kollegin Dr. Silke Recksiek als gemeinsame Referentinnen für dieses Seminar gewinnen<br />

zu können. Frau Kollegin Christ ist Fachanwältin für Steuerrecht mit eigener Steuer- und Wirtschaftskanzlei und Sprecherin des Ausschusses für<br />

Erbrecht beim KAV. Sie publiziert zu allen Bereichen des Steuerrechts und ist als Dozentin bundesweit tätig. Frau Kollegin Dr. Silke Recksiek ist<br />

Mitglied des Ausschusses für Familienrecht im KAV und als Fachanwältin für Familienrecht tätig.<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTER: www.k av-seminare.de odER üBER dIE K AV-GESchäFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Dienstag, 15. Mai <strong>2012</strong><br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

Mit der Verurteilung des Mandanten zu einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe sollte die Tätigkeit des Verteidigers nicht enden. Oftmals bietet das<br />

Strafvollstreckungsverfahren Möglichkeiten, die effektive Haftzeit zu verkürzen und eine vorzeitige Entlassung zu erkämpfen. Nach der engagierten<br />

und professionellen Verteidigung in der Instanz dürfen in der Vollstreckung nicht leichtfertig Chancen vertan werden. Die Veranstaltung soll die<br />

tägliche Entscheidungspraxis der <strong>Kölner</strong> Strafvollstreckungskammer bei Reststrafenaussetzungen beleuchten und so der Verteidigung aufzeigen,<br />

an welchen Stellen sie für den Verurteilten Pluspunkte sammeln kann. Auch die Anordnung von Führungsaufsicht und der entsprechenden Auflagen<br />

und Weisungen soll dargelegt und kritisch diskutiert werden.<br />

Wir freuen uns sehr, mit Herrn RiLG Dr. Achim Hengstenberg ein Mitglied der <strong>Kölner</strong> Strafvollstreckungskammer als Referenten gewonnen zu<br />

haben, der für uns seit Jahren einer der entscheidenden Verhandlungspartner in diesem Bereicht ist. Herr Kollege Dr. Heinrich Comes ist neben<br />

seiner Tätigkeit als Strafverteidiger auch in der Strafvollstreckung erfolgreich und erfahren. Er wird mit kritischen Ausführungen und Tipps aus<br />

seiner langjährigen Erfahrung Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 23. Mai <strong>2012</strong><br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Straße 26<br />

50674 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referenten:<br />

Richter am LG Köln Dr. Achim Hengstenberg,<br />

RA Dr. Heinrich Comes,<br />

beide Köln<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referentinnen:<br />

RAin Susanne Christ,<br />

RAin Dr. Silke Recksiek,<br />

beide Köln<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

bereits im mitteilungsheft 6/2011 angekündigt<br />

mitArbeiterSeminAre<br />

25.02.<strong>2012</strong> Klausurenkurs RVG<br />

Uhrzeit: 09.00 - 13.00 Uhr<br />

Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />

Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

miet- unD Weg-recht<br />

29.02.<strong>2012</strong> Bauliche Änderungen im WEG-Recht<br />

Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />

Referent: RA Thomas Brandt, Köln


ArbeitSrecht, SoziAlrecht, Steuerrecht<br />

01.03.<strong>2012</strong> Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr<br />

Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />

Referenten: RA Hans-Wilhelm Köster, Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V., Düsseldorf,<br />

StB Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Köln<br />

mitArbeiterSeminAre<br />

03.03.<strong>2012</strong> Klausurenkurs Rechtskunde<br />

Uhrzeit: 09.00 - 13.00 Uhr<br />

Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />

Referent: StD i.R. Peter Iffland, Much<br />

fAmilienrecht, Junge AnWälte<br />

15.03.<strong>2012</strong> Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht<br />

Uhrzeit: 17.00 - 20.15 Uhr<br />

Ort: Azimut Hotel Köln City Center, Hansaring 97, 50670 Köln<br />

Referenten: RAin Carmen Grebe, Köln,<br />

RAin Simone Huckert, Köln,<br />

RAin Ruth Unverzagt, Köln<br />

RA Harald Rieger, Wesseling,<br />

RA Dr. Rudolf Schumacher, Köln,<br />

RA Andreas Thiel, Köln<br />

VerWAltungSrecht<br />

22.03.<strong>2012</strong> Fehler im Verwaltungsverfahren<br />

Uhrzeit: 18.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort: Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln<br />

Referent: RA Rainer Schmitz, Köln<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong><br />

11


Abfrage des interesses an neuen fachanwaltslehrgängen im herbst <strong>2012</strong><br />

In den vergangenen Jahren hat der KAV sehr erfolgreich Fachanwaltslehrgänge<br />

durchgeführt. Auch in der Zukunft möchte der Verein seinen Mitgliedern<br />

gewohnt günstige Fachanwaltslehrgänge anbieten. Dies setzt allerdings<br />

voraus, dass auch ein ausreichend großes Interesse an diesen Lehrgängen<br />

besteht, da diese nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt<br />

werden können. Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Interesse zu den<br />

nachfolgend genannten Fachanwaltslehrgängen zu bekunden. Ein entsprechendes<br />

Formular finden Sie in der Ausgabe dieser Mitteilungen sowie im<br />

Download-Bereich unserer Website.<br />

Aufgrund der bereits eingegangenen Interessensbekundungen<br />

möchten wir Ihnen folgende Lehrgänge zur Wahl stellen:<br />

»» Arbeitsrecht<br />

»» Bau- und Architektenrecht<br />

»» Erbrecht<br />

»» Gewerblicher Rechtschutz<br />

»» Medizinrecht<br />

»» IT-Recht<br />

»» Urheber- und Medienrecht<br />

»» Verkehrsrecht<br />

Die Kosten für die Lehrgänge des KAV sind traditionell äußerst günstig. Je<br />

nach Höhe der Teilnehmerzahlen wird der Kostenbeitrag voraussichtlich zwischen<br />

€ 1.500,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 1.785,00) und € 2.000,00 zzgl. 19 %<br />

MwSt. (€ 2.380,00) betragen. Darin enthalten sind 4 Klausuren à 5 Stunden,<br />

die Arbeitsunterlagen sowie der Pausenkaffee/Tee. Für Mitglieder des KAV,<br />

die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch in einem Zeitraum von 5 Jahren<br />

nach Erstzulassung befinden, wird es einen gewohnten Rabatt in Höhe von €<br />

200,00 netto geben. Die Voraussetzung zur Beantragung des Fachanwaltstitels<br />

finden Sie in der aktuellen Fachanwaltsordnung, die Sie ebenfalls über<br />

den Download-Bereich der Website erhalten. Auskünfte zu den KAV- Fachanwaltslehrgängen<br />

erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV, die Sie unter<br />

0221 / 28 56 02 - 0 erreichen können.<br />

Ansprechpartner für die Fachanwaltslehrgänge im Besonderen ist Herr Martin<br />

V. Sampedrano Gonzalez, den Sie unter der Durchwahl -18 erreichen können.<br />

Gerne steht er Ihnen auch für eine schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen<br />

via e-mail unter: sampedrano@koelner.anwaltverein.de zur Verfügung.<br />

Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Faxrevers mit Ihren Angaben bis<br />

zum 26. März <strong>2012</strong> an folgende Faxnummer: 0221-285602-21.


die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

Der Ausschuss Arbeitsrecht informiert<br />

Die Entwicklung beim Arbeitsgericht Köln -<br />

Übersicht und Anregungen<br />

Der Ausschuss für Arbeitsrecht hat mich gebeten, einige Worte zur organisatorischen<br />

und personellen Entwicklung des Arbeitsgerichts Köln zu<br />

schreiben. Ich komme dieser Bitte gerne nach. Die Bindungen zwischen<br />

Anwaltschaft und Arbeitsgericht sind traditionell sehr eng; die gute Zusammenarbeit<br />

ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen. Das zeigt sich nicht nur<br />

in den regelmäßigen Konsultationen zwischen dem Ausschuss und dem<br />

Gericht, sondern auch und nicht zuletzt in dem gemeinsamen Frühjahrsempfang,<br />

der dieses Jahr am 23. Mai stattfinden wird. Für Anregungen<br />

und Kritik seitens der Anwaltschaft ist das Arbeitsgericht immer dankbar.<br />

Beides hilft uns, bei der Bewältigung unseres gesetzlichen Auftrags besser<br />

zu werden.<br />

Nachdem das Arbeitsgericht im vergangenen Jahr auf 200 Jahre Arbeitsrechtsprechung<br />

in Köln zurückblicken konnte, ist nunmehr wieder der Alltag<br />

eingekehrt. Das Jahr <strong>2012</strong> begann für das Arbeitsgericht mit einem<br />

Paukenschlag. Von den bislang 20 Kammern können auf absehbare Zeit<br />

nur 18 mit Vorsitzenden besetzt sein, da eine Kollegin und ein Kollege an<br />

andere Gerichte des Bezirks abgeordnet werden mussten. Neueinstellungen<br />

waren wegen der noch notwendigen Realisierung von KW-Vermerken<br />

nicht möglich. Die Bestände der beiden verwaisten Kammern wurden daher<br />

auf die anderen Kammern verteilt. Bitte gehen Sie davon aus, dass<br />

die neuen Termine so zeitnah wie möglich anberaumt wurden. Gleichwohl<br />

ließen sich Verzögerungen auch bei seit längerer Zeit anhängigen Rechtsstreiten<br />

nicht immer vermeiden. Ein Trost bleibt: Im Jahr <strong>2012</strong> haben sich<br />

die Eingänge aufgrund der guten Konjunkturlage mit ca. 10.000 Klageverfahren<br />

auf einem erträglichen Maß konsolidiert, wenn auch die Verfahren<br />

nach allgemeiner Einschätzung an Komplexität weiter zugenommen haben.<br />

Weitere Kolleginnen und Kollegen werden das Gericht verlassen. Herr Richter<br />

am Arbeitsgericht Dr. Roloff wird ab dem 01.03.<strong>2012</strong> als wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Frau Richterin<br />

am Arbeitsgericht Schmitz-DuMont wird nach über 35jähriger Tätigkeit<br />

beim Arbeitsgericht Köln mit Ablauf des 30.04.<strong>2012</strong> in den Ruhestand<br />

treten. Ihre Nachfolger(innen) stehen noch nicht fest. Es besteht jedoch<br />

Anlass zur Zuversicht, dass die vakanten Stellen zeitnah wieder besetzt<br />

werden können.<br />

Im Geschäftsstellen- und Kanzleidienst ist der Personalbestand derzeit<br />

noch auskömmlich. Hier droht jedoch ebenfalls die Realisierung von KW-<br />

Vermerken. Das ist sehr bedauerlich, da nennenswerte Bearbeitungsrückstände<br />

in diesem Bereich nicht mehr zu verzeichnen sind. Die sehr motivierten<br />

Mitarbeiterinnen erledigen ihre Aufgaben in der Regel tagfrisch.<br />

Den jetzigen Stand zu halten, wird daher eine der großen Herausforderungen<br />

der nahen Zukunft sein.<br />

Das Arbeitsgericht Köln ist daher auf Ihre Unterstützung angewiesen. Aus<br />

diesem Grunde erlaube ich mir, einige praktische Anregungen zu geben,<br />

die aus unserer Sicht ohne großen Aufwand zur Effizienzsteigerung der<br />

gerichtlichen Arbeit führen und somit mutmaßlich auch in Ihrem Interesse<br />

liegen. Diese Tipps sind auch im Internet unter Service/Wichtige Verfahrenshinweise<br />

(www.arbg-koeln.nrw.de/service/hinweise/index.php) abrufbar<br />

und betreffen in erster Linie die wechselseitige Korrespondenz.<br />

Schriftsätze und Verfügungen nehmen sowohl die kostbare und teure Zeit<br />

der Anwalt- und Richterschaft als auch die der Kanzlei- und Servicekräfte<br />

in Anspruch. Entbehrlicher Schriftwechsel sollte daher vermieden werden.<br />

Sicher werden Sie hier eine Reihe von Beispielen nennen können, wo unnötiger<br />

Korrespondenz seitens des Gerichts verursacht wurde. Bitte scheuen<br />

Sie sich nicht, uns entsprechende Hinweise auf typische Fallgestaltungen<br />

zu geben.<br />

Uns sind folgende Punkte wichtig:<br />

Anträge: Bitte heben Sie Sach- und Verfahrensanträge im Text deutlich<br />

hervor, damit sie sofort auffallen. Kündigen Sie Sachanträge bitte so frühzeitig<br />

an, dass bei der Zustellung an die Gegenseite die notwendige Einlassungsfrist<br />

gewahrt werden kann. Dabei können Sie von der Möglichkeit<br />

der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195 ZPO) Gebrauch machen. Bis zu<br />

der Vorbereitung der Sitzungstermine werden die eingehenden Schriftsätze<br />

im Gericht anders als in Anwaltskanzleien in der Regel nur kursorisch<br />

überflogen. Eine solche Handhabung ist der Anwaltschaft schon aus Haftungsgründen<br />

fremd; für die Richterinnen und Richter wäre jede andere<br />

Arbeitsweise aber unökonomisch. Im Fließtext „versteckte“ Anträge oder<br />

Hinweise, etwa auf Urlaubszeiten etc., können so leicht übersehen werden.<br />

Örtliche Zuständigkeit: Bitte begründen Sie die örtliche Zuständigkeit<br />

des Arbeitsgerichts Köln in der Klageschrift, wenn die beklagte Partei ihren<br />

Sitz nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts Köln hat. Der erste Blick bei einer<br />

eingehenden Klage fällt auf den Sitz der beklagten Partei. Liegt dieser nicht<br />

im Bezirk des Arbeitsgerichts Köln und wird die örtliche Zuständigkeit nicht<br />

begründet, erfolgt in der Regel zunächst keine Terminierung. Vielmehr<br />

werden die Parteien zu einer beabsichtigten Verweisung angehört. Durch<br />

Angaben zur örtlichen Zuständigkeit kann dies vermieden und sofort ein<br />

Termin anberaumt werden.<br />

Parallelverfahren: Ein drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf ein<br />

bereits anhängiges Parallelverfahren zwischen denselben Parteien, möglichst<br />

auf der ersten Seite der Klageschrift hilft, dass der Rechtsstreit der<br />

zuständigen Kammer mit der älteren Sache sofort und nicht erst in einem<br />

späteren Verfahrensstadium zu der nach dem Geschäftsverteilungsplan<br />

vorgeschriebenen Übernahmeprüfung vorgelegt werden kann. Nr. 2.2.1.<br />

des Geschäftsverteilungsplans <strong>2012</strong> sieht vor, dass Klageverfahren (nicht<br />

Beschlussverfahren oder Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz) zwischen<br />

denselben Parteien bzw. deren Rechtsnachfolgern von der Kammer<br />

zu übernehmen ist, die den Rechtsstreit mit dem ältesten Eingangsdatum<br />

beim Arbeitsgericht Köln hat. Der Fall soll in einer Hand liegen, um divergierende<br />

Entscheidungen und Aussetzungen wegen Vorgreiflichkeit zu<br />

vermeiden.<br />

Streitwertfestsetzung: Anträge auf Festsetzung des Streitwerts sollten<br />

mit einem kurz begründeten Vorschlag zur Höhe des Streitwertes verbunden<br />

sein, mindestens aber die maßgeblichen Grundlagen für die Streitwertfestsetzung<br />

enthalten. Zuweilen wird Streitwertfestsetzung beantragt,<br />

ohne dass die Richterin oder der Richter die hierfür notwendigen<br />

Informationen hat. Wird etwa in einem Kündigungsschutzrechtsstreit um<br />

Wertfestsetzung gebeten, müssen sie wegen § 42 Abs. 3 GKG die Akte<br />

durchblättern, ob sich Angaben zur Höhe des Bruttomonatseinkommens<br />

der klagenden Partei finden. Ist dies nicht der Fall, werden die Parteien<br />

diesbezüglich angeschrieben. Das verursacht für beide Seiten unnötige<br />

Schreibarbeit und unnötigen Zeitverlust.<br />

Telefaxe: Telefaxe sollten nur versandt werden, wenn besondere Eile geboten<br />

ist oder die Wahrung von Fristen nachgewiesen werden soll. Telefaxe<br />

sind für jedes Gericht ein Ärgernis. Sie verursachen Arbeit beim Zuordnen,<br />

Einheften und Foliieren, machen die Akten unhandlicher und kosten<br />

letztendlich teuren Archivraum. Eine Vorabsendung von Telefaxen ist in der<br />

Regel aus Sicht des Gerichts auch nicht notwendig. Sie liegen den Vorsitzenden<br />

in der Regel nicht schneller vor als die Originalschriftsätze. Telefaxe<br />

können wichtig sein, wenn es um die Wahrung von Fristen geht und den<br />

Nachweis der Fristwahrung geht. Dann sind sie auch willkommen.<br />

Telefonate: Das Arbeitsgericht hat beschränkte Telefonzeiten eingeführt.<br />

Die Serviceteams sind jetzt<br />

montags bis freitags 08.30 bis 12.30 Uhr<br />

dienstags und donnerstags 13.30 bis 15.30 Uhr<br />

unmittelbar telefonisch zu erreichen. Wir haben die Telefonzeiten nicht gerne<br />

eingeschränkt, da telefonische Erreichbarkeit ein wichtiger Bestandteil<br />

der Bürgerfreundlichkeit ist und zu unserem Service-Verständnis gehört.<br />

Hier sieht sich das Gericht jedoch einem Zielkonflikt ausgesetzt. Denn Telefonate<br />

unterbrechen Arbeitsabläufe und kosten insbesondere dann viel<br />

Zeit, wenn die benötigte Information nicht sofort aus der EDV gezogen werden<br />

kann, sondern einen Blick in die Akte erfordert. Zuweilen, insbesondere<br />

bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen, befindet sich diese Akte in einem<br />

anderen Geschäftsstellenzimmer. Ich bitte Sie daher um Verständnis,<br />

dass wir mit der Einrichtung der Telefonzeiten eine Lösung finden wollten,<br />

die allen Belangen hinlänglich gerecht wird.<br />

Terminverlegung: Bitte stellen Sie einen Terminverlegungsantrag so<br />

frühzeitig, dass eine Umladung noch rechtzeitig erfolgen kann. Heben Sie<br />

den Antrag drucktechnisch deutlich hervor, damit er nicht im Fließtext untergeht.<br />

Bitte informieren Sie die Gegenseite bei einer kurzfristigen Verhinderung<br />

vorab von dem Antrag. Noch besser: Stimmen Sie zunächst<br />

telefonisch mit der Geschäftsstelle bzw. mit der Richterin oder dem Richter<br />

und sodann mit der Gegenseite einen freien Termin ab. Die Verwaltung der<br />

Gütetermine liegt bei der Geschäftsstelle. In der Regel unterschreiben die<br />

Richterinnen und Richter lediglich die Verlegungsverfügung. Anders ist es<br />

bei Kammerterminen: Hier legen die Vorsitzenden die Termine nach ihren<br />

persönlichen Sitzungskalendern fest.<br />

Vergleiche nach § 278 Abs. 6 ZPO: Bei längeren Vergleichstexten empfiehlt<br />

es sich, den Text unaufgefordert neben dem Original-Schriftsatz als<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 13


14<br />

E-Mail-Anhang (Word-Datei) unter Angabe des Aktenzeichens im Betreff<br />

an poststelle@arbg-koeln.nrw.de zu senden. Von dort wird er an die Geschäftsstelle<br />

der zuständigen Kammer weitergeleitet. So wird unnötige<br />

Schreibarbeit erspart und die Gefahr von fehlerhaften Übertragungen vermieden.<br />

Der Ausschuss insolvenzrecht informiert<br />

Zwei interessante Entscheidungen von BGH und BFH<br />

Mit Beschluss vom 13.10.2011 (IX ZR 80/11) hat der BGH klargestellt,<br />

dass der Insolvenzschuldner nicht tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs<br />

ist. Dieser Entscheidung lag zugrunde, dass der Insolvenzschuldner<br />

wenige Wochen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

die Umwandlung seiner Rentenversicherung in eine dem Pfändungsschutz<br />

unterliegende Altersrentenversicherung vorgenommen hat und der Insolvenzverwalter<br />

die Umwandlung anfechten wollte, um sodann den vorhandenen<br />

Rückkaufswert zur Masse zu ziehen. Ein Insolvenzschuldner kann<br />

keine unentgeltliche Leistung an sich selbst erbringen, daher können die<br />

Voraussetzungen eines Anfechtungsanspruchs gegenüber dem Schuldner<br />

auch nicht erfüllt sein.<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte informiert<br />

1. Junge Anwälte treffen sich<br />

„Junge Anwälte treffen sich“ - So lautet der Titel des an jedem ersten Donnerstag<br />

im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte,<br />

welches stets um 19.00 Uhr im Gonzalez & Gonzalez, Aachener Straße 52,<br />

50674 Köln, stattfindet.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphäre<br />

gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren Fragen und<br />

Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können.<br />

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />

Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />

und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />

Der Ausschuss medizinrecht informiert<br />

Was ist eigentlich Vertragsarztrecht? -<br />

Können Ärzte bestochen werden?<br />

Der Vertragsarzt (früher Kassenarzt) behandelt gesetzlich versicherte Patienten.<br />

Daneben hat er eine mehr oder weniger große Privatpraxis in den<br />

gleichen Räumlichkeiten zur Behandlung von Privatpatienten. Der Umfang<br />

hängt in der Regel von der soziokulturellen örtlichen Umgebung ab.<br />

Ein Vertragsarzt kann sich nicht ohne Weiteres niederlassen, da die Gebiete<br />

ähnlich wie bei Notaren - in der Regel gesperrt sind. Daher muss<br />

in der Regel ein bestehender Sitz gekauft werden, d. h. juristisch korrekt<br />

eine Vertragsarztpraxis nachbesetzt werden. Der abgebende Vertragsarzt,<br />

der wegen Alter oder Krankheit ausscheidet, muss seine Praxis über den<br />

Zulassungsausschuss ausschreiben. Es gibt eine sozialrechtliche und eine<br />

zivilrechtliche Ebene. Mit einem der Bewerber wird er den Vertrag zur Übernahme<br />

der Praxis schließen. Der Zulassungsausschuss hat die Aufgabe,<br />

die eingehenden Bewerbungen zu prüfen und den geeigneten Bewerber<br />

unter Berücksichtigung eines nicht überhöhten Kaufpreises auszuwählen.<br />

Sinnvollerweise wird er den Bewerber wählen, mit dem der Praxisabgeber<br />

einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen hat, und nicht versuchen,<br />

ihm einen anderen Bewerber anzudienen. Soweit ein übergangener Mitbewerber<br />

Widerspruch einlegt, hat dieser aufschiebende Wirkung und die<br />

Praxisnachbesetzung findet zunächst nicht statt. Dies müssen übernehmende<br />

Ärzte im Hinblick auf eine Kündigung ihres Arbeitsvertrages im<br />

Krankenhaus oder abzuschließende Mietverträge wissen. Manchmal hat<br />

ein widersprechender Arzt auch nur finanzielle Interessen. Erst der Berufungsausschuss,<br />

der über den Widerspruch entscheidet, kann die sofortige<br />

Vollziehung und damit die Erlaubnis zum sofortigen Tätigwerden im öffentlichen<br />

Interesse anordnen.<br />

Ist der Vertragsarzt zugelassen, kümmert er sich tunlich um seine Abrechnung.<br />

Vielen Ärzten ist die Abrechnung zu kompliziert und sie schauen im<br />

Abrechnungsbescheid lediglich „unter den Strich“ und ob genügend üb-<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Das Arbeitsgericht Köln freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.<br />

Dr. Hans Jörg Gäntgen<br />

Direktor des Arbeitsgerichts Köln<br />

Der Bundesfinanzhof hat in einem Gerichtsbescheid vom 08.07.2011 (II R<br />

49/09) ausdrücklich festgestellt, dass er die in einem frühren Urteil des 9.<br />

BFH-Senats vom 29.08.2007 vertretene Auffassung, die Rechtsposition<br />

des Insolvenzschuldners als Halter eines Kraftfahrzeugs gehöre zur Insolvenzmasse,<br />

nicht teilt. Nach dem 2. Senat des BFH ist die Rechtsposition<br />

des Halters eines Kraftfahrzeugs kein Vermögen im Sinne des § 35 InsO<br />

und gehört deshalb auch nicht zur Insolvenzmasse. Die Kfz-Steuerbescheide<br />

sind nach dieser Entscheidung unmittelbar an den Schuldner zu richten.<br />

Man wird abwarten müssen, ob sich die Finanzverwaltung dieser Erkenntnis<br />

anschließt.<br />

Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen<br />

dieser Mitteilungen bedient<br />

im Monat <strong>Februar</strong> <strong>2012</strong><br />

von Herrn Kollegen Jörg Mück,<br />

0163 / 251 77 81,<br />

im Monat März <strong>2012</strong><br />

von Herrn Kollegen Christoph Reinhold,<br />

0 22 61 / 97 81 82<br />

und im Monat April <strong>2012</strong> von<br />

Frau Kollegin Dr. Maren Schlimm,<br />

0221 / 13 30 13.<br />

riggeblieben ist. Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung<br />

gestellte Gesamtvergütung wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)<br />

unter die Vertragsärzte verteilt. Dieser Mechanismus gestaltet sich relativ<br />

kompliziert und ändert sich schnell. Innerhalb weniger Jahre ändert der<br />

Gesetzgeber die maßgeblichen Bestimmungen des Vertragsarztrechtes<br />

und insbesondere die Art und Weise der Vergütungsvorschriften. Derzeit<br />

setzt sich die Gesamtvergütung zusammen aus einem budgetierten Teil<br />

(Regelleistungsvolumen und qualitätsgebundene Zusatzvolumina) sowie<br />

Leistungen, die von den Krankenkassen extrabudgetär bezahlt werden<br />

(z. B. Früherkennung), für die Honorarkontingente gebildet werden (z. B.<br />

schmerztherapeutische Behandlungen) sowie Leistungen, die innerhalb<br />

der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung bezahlt<br />

werden (z. B. organisierter Notfalldienst).<br />

Der wesentliche Teil der Vergütung, das Regelleistungsvolumen, setzt sich<br />

zusammen aus dem Fallwert der Fachgruppe in EUR multipliziert mit den<br />

Fallzahlen des Arztes des Vorjahresquartals. Abgerechnet wird nach der<br />

Gebührenordnung EBM in Punkten, bis das RLV umgerechnet in EUR ausgeschöpft<br />

ist. Im nächsten Jahr steht bereits wieder eine Gesetzesnovelle<br />

„Das Versorgungsgesetz“ an, mit der die Honorarverteilung früherer Regelungen<br />

wieder aufgenommen und Honorarverteilungsverträge mit den<br />

Kassen nach Facharztgruppen geschlossen werden sollen. Das Konfliktpotenzial,<br />

welches Honorarvolumen welcher Fachgruppe zugeordnet wird,<br />

steigt hierdurch. Der einzelne Kassenarzt kann dies inzidenter über den<br />

Widerspruch gegen seine Honorarabrechnung geltend machen.<br />

Der Vertragsarzt ist im Hinblick auf die abzurechnenden Leistungen nicht<br />

frei. Im Hinblick auf das Honorar darf er nur Leistungen abrechnen, die<br />

ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen<br />

nicht überschreiten.<br />

Bei Honoraren werden Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt und die<br />

abgerechneten Leistungen des Arztes mit denen der Fachgruppe stati-


stisch verglichen, weil man davon ausgeht, dass Ärzte der gleichen Fachgruppe<br />

in der Regel die gleichen Behandlungen bei gleichen Erkrankungen<br />

durchführen. Der Arzt kann Praxisbesonderheiten wie ein spezielles Patientengut<br />

einwenden, welches herauszurechnen wäre, bevor festgestellt<br />

wird, ob er den Gesamtfallwert, den Spartenfallwert oder den Einzelfallwert<br />

überschreitet.<br />

Auch im Rahmen von Arzneimitteln ist der Vertragsarzt nicht frei. In der<br />

Regel vereinbaren die Partner der Gesamtverträge Arzneimittelrichtgrößen<br />

in EUR pro Patient für eine bestimmte Fachgruppe. Überschreitet der Arzt<br />

diese Richtgröße im Rahmen der Verordnung, werden von Amts wegen zu<br />

berücksichtigende Praxisbesonderheiten herausgerechnet und der Arzt<br />

kann weitere (allerdings schwieriger zu begründende) Praxisbesonderheiten<br />

vortragen.<br />

Die Leistungen des Vertragsarztes werden weiterhin im Hinblick auf ihre<br />

zeitliche Erbringbarkeit im Rahmen von Plausibilitätsverfahren geprüft. Es<br />

werden in der Regel Tagesprofile erstellt, mit denen geprüft wird, ob die<br />

für eine bestimmte Leistung vorgegebene Zeit an einem Tag summiert und<br />

von dem Arzt innerhalb der üblichen Arbeitszeit erbracht werden kann. Hier<br />

ergeben sich - insbesondere zu Quartalsanfang - Ungereimtheiten, weil<br />

Vertragsärzte am Anfang des Quartals Wiederholungsrezepte ausstellen<br />

oder Wiederholungsuntersuchungen bei bekannten Patienten durchführen,<br />

die nicht die zugrunde gelegte Zeit benötigen und sich dann hohe Überschreitungen<br />

ergeben.<br />

Verstoßen Vertragsärzte gegen vertragsärztliche Verpflichtungen, die sich<br />

aus dem Gesetz oder aus untergesetzlichen Normen, insbesondere aus den<br />

Der Ausschuss rVg informiert<br />

Sehnsucht oder Erwartung –<br />

Wann kommt die Gebührenanpassung im RVG?<br />

Der Gesetzentwurf liegt jetzt auf dem Tisch. Die Gebührentabellen waren<br />

zuletzt im Jahr 1994 angepasst worden. Eine strukturelle Erhöhung<br />

der Gebühren erfolgte durch den Wechsel von der BRAGO zum RVG am<br />

01.07.2004.<br />

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)<br />

befasst sich in Art. 1 hauptsächlich mit der Schaffung eines neuen „Gesetzes<br />

über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gericht und Notare“<br />

(GNotKG). Art. 8 enthält aber auch insgesamt 191 Änderungen des RVG<br />

und des VV. Die wichtigste Änderung ist die Anpassung der Gebührentabelle.<br />

Der Orientierungswert für die Höhe der Anpassung beträgt 19%.<br />

Dieser Wert wird von der Entwicklung der Tarifgehälter für den Zeitraum<br />

01.07.2004 bis 01.07.2013 abgeleitet. Der hohe Prozentsatz wirkt sich bei<br />

rubrik Verfahrensrecht und zwangsvollstreckung<br />

1. Rückwirkung der Zustellung „demnächst“ –<br />

Zeitraum, Beginn und Dauer<br />

Soll durch die Zustellung einer Klageschrift die Frist gewahrt oder die<br />

Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des<br />

Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt,<br />

§ 167 ZPO.<br />

Am 30.12.20.. wird eine Klage zur Hemmung der Verjährung beim Gericht<br />

eingereicht. Am 07.02.20.. geht die Anforderung der Gerichtskosten bei<br />

dem Kläger ein. Die Überweisung erfolgte am 16.02.20.. Am 11.03.20..<br />

wird die Klageschrift dem Beklagten zugestellt. Das zuständige Gericht<br />

weist die Klage ab, weil die Zustellung zur Hemmung der Verjährung nicht<br />

mehr als „demnächst“ gewertet werden kann.<br />

Der BGH stellt mit Urteil vom 10.02.2011 (Az. VII ZR 185/07) demgegenüber<br />

fest, dass mit Eingang der Klageschrift bei Gericht am 30.12.20.. die<br />

Hemmung der Verjährung nach § 204 BGB eingetreten ist. Grundsätzlich<br />

dürfe der Zeitraum von 14 Tagen für die Annahme einer Zustellung demnächst<br />

nicht überschritten werden. Dieser Zeitraum beginnt jedoch nicht<br />

mit der Einreichung der Klageschrift, sondern mit der Aufforderung zur<br />

Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. Diese Frist hat der Kläger eingehalten.<br />

Bundesmantelverträgen und den Abrechnungsvorschriften ergeben, kann<br />

ein Disziplinarverfahren drohen. Die Ärzte sind daher im Ergebnis von einem<br />

sehr dichten Regelungsmantel umgeben. Es ist ihnen dringend empfohlen,<br />

diesen zu kennen und sich hiernach zu richten.<br />

Eine weitere Verschärfung der Vorschriften insbesondere in Kooperation zu<br />

anderen Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie könnte<br />

sich durch eine zu erwartende Entscheidung des großen Senates für<br />

Strafsachen des BGH ergeben. Der BGH hat in einem verhandelten Fall,<br />

ob Vertragsärzte Amtsträger oder Beauftragte von gesetzlichen Krankenkassen<br />

sind, diese Frage nicht beantwortet, sondern dem großen Senat<br />

vorgelegt, der für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen dann<br />

zuständig ist, wenn dies zur Fortbildung des Rechtes erforderlich ist. Die<br />

Unterscheidung ist wichtig für die Frage der Bestechlichkeit „nur“ nach den<br />

Straftaten gegen den Wettbewerb oder nach den schärferen Straftaten im<br />

Amt wie für Beamte.<br />

Da das Vertragsarztrecht ein relativ kompliziertes Gebiet aus einem Normengeflecht<br />

von gesetzlichen, untergesetzlichen und vertraglichen Normen<br />

ist, bietet es sich für Kollegen mit anderen Schwerpunkten an, mit<br />

Fachanwälten für Medizinrecht als spezialisierte Anwälte vernetzt und im<br />

Einzelfall projektbezogen zum gegenseitigen Nutzen zusammenzuarbeiten.<br />

RA Uwe H. Hohmann<br />

Mitglied im Ausschuss Medizinrecht<br />

der Neubestimmung der Gegenstandswerte für die Wertgebühren nach §<br />

13 RVG nicht vollständig aus. Die Erhöhung des Gebührenaufkommens für<br />

die Rechtsanwälte wird durchschnittlich ein Volumen von plus 11 Prozent<br />

haben.<br />

Die Veränderungen der Gebührensprünge führen im unteren Bereich<br />

teilweise zu überproportionalen Anpassung der Anwaltsgebühren. Die<br />

bisherigen Wertstufen € 300 bis € 1.500 werden erhöht auf € 500 bis<br />

€ 2.000. Die 1,0 Gebühr bei einem Gegenstandswert von € 300 beträgt zur<br />

Zeit € 25 und künftig € 40. Das bedeutet eine Steigerung von 60 Prozent.<br />

Bei Gegenstandswerten in Höhe von € 2.000 ergibt sich nur eine Steigerung<br />

von 9 Prozent.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

Mitglied im Vorstand und im Ausschuss RVG<br />

Die Zeit bis zum Eingang der Kostenanforderung hat der Kläger nicht zu<br />

vertreten. Dies gilt ebenso für die Zeit nach Überweisung der Gerichtsgebühren<br />

bis zur Zustellung.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

Mitglied im Vorstand und im Ausschuss RVG<br />

2. Pfändungsschutzkonto – bereits gepfändetes Arbeitseinkommen<br />

Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens wird von dem Arbeitgeber<br />

der verbleibende unpfändbare Betrag auf das Konto des Schuldners überwiesen.<br />

Diese Beträge können von dem pfändungsfreien Sockelbetrag von<br />

derzeit € 1.030,00 abweichen und ein erheblich höheres Guthaben darstellen.<br />

Zum Schutz des höheren Differenzbetrages kann der Schuldner<br />

bei dem Vollstreckungsgericht nach § 850 Abs. 4 ZPO die Anpassung des<br />

Sockelbetrages nach oben unter Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber<br />

monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen beantragen.<br />

BGH Beschluss vom 10.11.2011 – VII ZB 64/10<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 15


16<br />

Veranstaltungen & Termine<br />

herausforderung internet am 28. märz <strong>2012</strong><br />

In Zusammenarbeit des Arbeitskreis EDV und Recht e.V. Köln, der <strong>Kölner</strong><br />

Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln, der Gesellschaft<br />

für Informatik, der Arbeitsgemeinschaft Technologierecht im DAV sowie des<br />

KAV-Arbeitskreises Informationstechnologierecht kann diese eindrucksvolle<br />

IT-Veranstaltung realisiert werden. Diese findet am Mittwoch, den 28. März<br />

<strong>2012</strong>, von 16.30 – 20.00 Uhr im art‘otel cologne, Holzmarkt 4, 50676 Köln,<br />

statt. Hierbei steht das Internet mit all seinen umfangreichen Neuheiten,<br />

Möglichkeiten und Konsequenzen im Fokus. Neben den Herausforderungen,<br />

die das World Wide Web mit sich bringt, über das Leben in sozialen<br />

Netzwerken und deren Konsequenzen bis hin zur Beantwortung von Fragen<br />

zum geistigen Eigentum und vielem mehr, bietet diese Veranstaltung einen<br />

eindrucksvollen Ablauf mit bekannten Referenten.<br />

In der Halbtagesveranstaltung widmen sich die Vorträge dem Phänomen Internet<br />

und betrachtet in drei Blöcken folgende aktuelle Themen:<br />

1. Soziale Netzwerke bergen enormes Potential, aber auch einige Risiken.<br />

Die Referenten zeigen die aktuellen Möglichkeiten in Sozialen Netzwerken<br />

und die zum Teil problematischen rechtlichen Folgen für die Nutzer und Gefahren<br />

für die Diensteanbieter auf.<br />

2. Der Programmpunkt Netzneutralität beschäftigt sich in technischer und<br />

rechtlicher Hinsicht z.B. mit der Frage, ob einzelne Pakete im Internet bevorzugt<br />

transportiert werden können und dürfen oder ob technisch eine zentrale<br />

Stelle Inhalte kontrollieren können darf und soll.<br />

3. Die Vorträge zum Thema Geodaten/Location Based Services stellen<br />

aktuelle Möglichkeiten und Gefahren dieser Dienste dar (z.B. was zeichnet<br />

ein Smart-Phone über seinen Nutzer auf und leitet es an wen weiter) und<br />

befassen sich mit den daraus resultierenden rechtlichen Problemen.<br />

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen und IT-Verantwortliche in Unternehmen.<br />

Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche<br />

Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und<br />

typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.<br />

Der Arbeitsrechtsausschuss im KAV bittet wie jedes Jahr alle arbeitsrechtlich<br />

interessierten Kolleginnen und Kollegen, sich bereits jetzt den traditionellen<br />

Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht Köln vorzumerken, der in diesem Jahr<br />

stattfindet am<br />

Mittwoch, dem 23. Mai <strong>2012</strong><br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Foyer des <strong>Kölner</strong> Arbeitsgerichts<br />

Pohligstr. 9, 50939 Köln<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einem<br />

kleinen Buffet persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches<br />

Kennzeichen des Arbeitskreises.<br />

Tagungsmoderation:<br />

Prof. Dr. Rolf Schwartmann, <strong>Kölner</strong> Forschungsstelle für Medienrecht,<br />

Fachhochschule Köln<br />

RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Köln,<br />

Referenten:<br />

Leben in sozialen Netzwerken und deren Konsequenzen<br />

Till Krause, Redakteur SZ Magazin<br />

RA Thomas Schwenke, Berlin, spreerecht.de<br />

Netzneutralität<br />

Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Internetwirtschaft<br />

e.V. - eco e.V.<br />

Dr. Ralf Meinberg, Deutsche Telekom AG, Bonn<br />

Geodaten/Location Based Services<br />

Ralf Rottmann, CTO GrandCentrix GmbH, Köln<br />

N.N., Datenschutzbeauftragter<br />

Mitgliedern des KAV und/oder des Arbeitskreises EDV und Recht e.V. wird<br />

die Teilnahme an dieser Veranstaltung zum reduzierten Beitrag von € 30,00<br />

angeboten. Für Nichtmitglieder wird ein Teilnahmebeitrag von € 40,00 erhoben.<br />

Anmeldungen nimmt der Arbeitskreis EDV und Recht e.V. online unter<br />

www.akeur.de sowie per Fax an 02236-336649 entgegen.<br />

Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3,5 Std. erteilt.<br />

Save the Date: frühjahrsempfang des KAV im Arbeitsgericht Köln am 23. mai <strong>2012</strong><br />

Wichtige termine <strong>2012</strong><br />

Bitte merken Sie sich für <strong>2012</strong> bereits folgende Termine vor:<br />

23.05.<strong>2012</strong> Frühjahrsempfang Arbeitsgericht Köln<br />

14.-16.06.<strong>2012</strong> 63. Deutscher Anwaltstag in München<br />

20.06.<strong>2012</strong> 5. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Mitgliederversammlung<br />

22.06.<strong>2012</strong> Ausbildungsgala Sommer <strong>2012</strong><br />

29.06.<strong>2012</strong> Sommerempfang des KAV<br />

31.08.<strong>2012</strong> Festveranstaltung 125 Jahre KAV<br />

15./16.11.<strong>2012</strong> 5. Europäisches Anwaltsforum<br />

16.11.<strong>2012</strong> Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

Die von dem Arbeitsrechtsausschuss des KAV gemeinsam mit dem Direktor<br />

des Arbeitsgerichts Herrn Dr. Hans Jörg Gäntgen organisierte Veranstaltung<br />

bietet wie in jedem Jahr die bewährte Gelegenheit zum ungezwungenen<br />

fachlichen Austausch, zu dem auch die Richterschaft des <strong>Kölner</strong> Arbeitsgerichts<br />

und Landesarbeitsgerichts sehr herzlich eingeladen ist.


KAV intern<br />

herzlich willkommen im KAV<br />

Wir freuen uns, seit dem 30. September 2011 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen<br />

Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

RAin Chiara Bahrig, Köln<br />

RAin Anna Barbara van Bühren, Köln<br />

RAin Natalia Chakroun, Köln<br />

RAin Dr. Céline Chazelas, Köln<br />

RAin Almuth Floto, Köln<br />

RAin Susanne Gerritzen, Köln<br />

RAin Anna-Catharina von Girsewald, Köln<br />

RAin Melanie Haack, Köln<br />

RAin Verena Heiser, Köln<br />

RAin Christiane Juhnke, Köln<br />

RAin Dr. Juliane Netzer-Nawrocki, Köln<br />

RAin Saskia Ratz, Köln<br />

RAin Julia Schäfer, Köln<br />

RAin Anja Schirmeisen, Köln<br />

RAin Maria-Susanna Schumacher, Köln<br />

RAin Sabine Stier, Köln<br />

RAin Johanna Gabriele Turba, Langenfeld<br />

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />

» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />

» Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />

» Ein großes Online Angebot:<br />

» Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />

» Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />

» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppen-<br />

versicherungsverträgen,<br />

» dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflicht-<br />

versicherung<br />

RA Dr. Alexander Beyer, Köln<br />

RA Henning Feldmann, Köln<br />

RA Wolfhard Gosewisch, Köln<br />

RA Franz Graf Wolff Metternich, Köln<br />

RA Julian Heß, Köln<br />

RA Arash Hessamzadeh Hedjazi, Frechen<br />

RA Sven Jansen, Köln<br />

RA Christian Knezovic, Köln<br />

RA Dieter Krüger, Leverkusen<br />

RA Tim Kusch, Köln<br />

RA Dr. Frank Müller, Köln<br />

RA Thomas Nagel, Köln<br />

RA Mario Nelles, Wuppertal<br />

RA Long Nguyen, Köln<br />

RA Peter-Christian Ratzlaff, Köln<br />

RA Dr. Knut Seidel, Köln<br />

RA Hermann-Josef Völker, Leichlingen<br />

RA Stephan Völker, Leichlingen<br />

RA Jörg Weiler, Hürth<br />

RA Alexander von Willich, Köln<br />

RA Daniel Wölky, Köln<br />

» Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />

» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />

» Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

» Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />

» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />

» Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />

» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten<br />

» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher<br />

Angebote des DAV.<br />

KAV goeS SociAl meDiA - ein neuer Weg der information und netzwerkpflege<br />

Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicherlich<br />

möglich, doch für die Meisten kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen<br />

konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution<br />

kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer<br />

Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der<br />

Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen.<br />

Ergänzend zu der Ihnen allen bekannten KAV Webseite und dem Buchungsportal<br />

der von der KAV Service GmbH angebotenen Seminare (www.kavseminare.de)<br />

bietet der KAV auch drei weitere Präsenzen im Internet an. Zum<br />

einen informieren wir über den Onlineinformationsdienst Twitter all jene, die<br />

stets auf dem neusten Stand gehalten werden möchten. Hinzu kommt ein<br />

entsprechendes KAV Profil bei Facebook sowie eine eigene Gruppe für Nutzer<br />

des Online Business Clubs namens Xing.<br />

rechtzeitig informiert<br />

Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem<br />

Newsletter namens RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende<br />

Emaildienst informiert stets über die im Folgemonat stattfindenden<br />

Seminare und Veranstaltungen. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff<br />

auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und<br />

bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hin-<br />

Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des<br />

KAV mit diesen Social-Media-Tools eine weitere Möglichkeit zu geben, sich<br />

miteinander auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Termine zu<br />

verwalten, bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Aus diesem<br />

Grunde freuen wir uns schon sehr auf Ihre individuellen Registrierungen<br />

und erwarten einen erfolgreichen Ausbau dieser Möglichkeiten.<br />

Und so erreichen Sie uns:<br />

Xing http://www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

Twitter http://www.twitter.com/koelneranwalt<br />

Facebook http://www.facebook.com/KAVerein<br />

aus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen<br />

und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit.<br />

Interessierte Mitglieder können sich bequem unter folgender Emailadresse<br />

registrieren:<br />

newsletter@koelner.anwaltverein.de<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 17


18<br />

Wissenswertes<br />

moderne techniken in der Anwaltskanzlei und deren rechtliche risiken, teil 1<br />

Moderne Techniken haben in den letzten Jahren die Welt verändert. Dies<br />

gilt auch für die Anwaltskanzleien. Eine Anwaltskanzlei ohne moderne Technik<br />

existiert nur noch in Ausnahmefällen. Die modernen Techniken fordern<br />

neue Verhaltensweisen und bedeuten Rechtsfolgen, die nicht immer präsent<br />

sind. Diese Reihe soll daher zukünftig in loser Folge auf einzelne Aspekte<br />

dieser Entwicklung hinweisen und auf bestehende oder potentielle Risiken<br />

hinweisen. Der erste Teil dieser Reihe befasst sich mit datenschutzrechtlichen<br />

Aspekten.<br />

Der Streit über die Frage, ob das allgemeine Datenschutzrecht überhaupt auf<br />

die mandatsbezogene Informationsverarbeitung durch Anwälte angewendet<br />

werden kann, wird seit Jahrzehnten geführt (zuletzt Ralph, BRAK-Mitt. 2011,<br />

S. 2 m.w.N.). Im Ergebnis verbleibt es neben der vorrangigen Anwendbarkeit<br />

der berufsrechtlichen Verschwiegenheit im Verhältnis zwischen Anwalt und<br />

Mandant im Übrigen bei der Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Regelungen.<br />

Jede Anwaltskanzlei, die mit IT arbeitet, verarbeitet personenbezogene<br />

Daten von Gegnern, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Multiplikatoren, Kooperationspartnern<br />

und anderen Personen. Jedenfalls für deren personenbezogene<br />

Daten gilt das BDSG (so auch Brisch, Kammer-Forum 2009, S. 6 ff.). Aus<br />

dem BDSG ergibt sich für eine Anwaltskanzlei eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen<br />

Pflichten. Daher folgende nicht abschließende Hinweise:<br />

a) Sobald in der Anwaltskanzlei mehr als neun Personen personenbezogene<br />

Daten elektronisch verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter nach § 4f<br />

BGSG schriftlich zu bestellen. Die Anwaltskanzlei kann einen Angestellten<br />

– nicht die Inhaber der Anwaltskanzlei oder den IT-Beauftragten – oder aber<br />

einen externen Dritten (der aber keinen Zugriff auf Mandanteninformationen<br />

erhalten darf) als Datenschutzbeauftragten beauftragen. Ein Angestellter der<br />

Anwaltskanzlei unterliegt nach seiner Bestellung dem besonderen Kündigungsschutz<br />

des § 4f Abs. 3 S. 5, 6 BDSG. Keinen Datenschutzbeauftragten<br />

zu bestellen, stellt nach § 43 Abs. 1 BDSG eine Ordnungswidrigkeit dar, die<br />

mit einer Geldbuße bis € 50.000,00 geahndet werden kann.<br />

Aus den Häusern der einzelnen Datenschutzbeauftragten der Länder werden<br />

die Rufe nach einer strengeren Kontrolle der freien Berufe, vor allem der<br />

Rechtsanwälte, der Steuerberater und der niedergelassenen Ärzte, immer<br />

lauter.<br />

b) Die Anwaltskanzlei muss eine Übersicht nach den §§ 4g Abs. 2 S. 1, 4<br />

e BDSG (Verfahrensverzeichnis) erstellen und diese Dokumentation dem<br />

Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.<br />

geschäftsverteilungspläne <strong>2012</strong><br />

Folgende aktuelle Geschäftsverteilungspläne sind in der Geschäftsstelle des<br />

KAV, Zi. 101, zum Preis von je € 2,50 erhältlich:<br />

neues von <strong>Kölner</strong> Autoren<br />

In der Reihe Praxis der Strafverteidigung (sog. Gelben Reihe) des C.F. Müller<br />

Verlages ist von unserer <strong>Kölner</strong> Kollegin Gabriele Jansen die 2., neu<br />

bearbeitete und erweiterte Auflage des grundlegenden Buches Zeuge und<br />

Aussagepsychologie erschienen. Das Werk umfasst 410 Seiten und ist unter<br />

der ISBN 978-3-8114-4861-2 zum Preis von € 44,95 erhältlich.<br />

Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Die Beurteilung<br />

der Aussage ist insbesondere in Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“<br />

steht, entscheidend für die Einstellung oder Anklageerhebung, den<br />

Freispruch oder die Verurteilung. Seit der Grundsatzentscheidung des BGH<br />

zu den Mindestanforderungen, die an Glaubhaftigkeitsgutachten zu stellen<br />

sind, hat die Aussagepsychologie im Strafprozess eine enorme Aufwertung<br />

erfahren. Nicht nur die Aussageanalyse, schon die Vernehmung des Zeugen<br />

hat sich allseits an den Erkenntnissen der modernen Aussagepsychologie<br />

auszurichten. Dabei sind die höchstrichterlich anerkannten Glaubhaftig-<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

c) Die Anwaltskanzlei muss die in der Anlage zu § 9 BDSG niedergelegten<br />

Anforderungen der Datensicherheit erfüllen. Diese Regelungen bedeuten<br />

beispielsweise, dass für den Zugang zu einer IT-Anlage immer ein sicheres<br />

Passwort (Zugangskontrolle - Nr. 3 der Anlage zu § 9) verwendet werden<br />

muss. Zu den Anforderungen gehört auch die Verschlüsselung von Daten.<br />

Daher ist es beispielsweise erforderlich, alle Verbindungen zwischen einem<br />

Server und mobilen Geräten (z.B. Smart-Phone oder Laptop) immer zu verschlüsseln.<br />

d) Sobald der Zugriff auf personenbezogene Daten durch Dritte im Auftrag<br />

der Anwaltskanzlei möglich ist, müssen die strengen Anforderungen des §<br />

11 BDSG erfüllt werden. Neben den klassischen Wartungsverträgen zur<br />

Wartung von IT-Anlagen fällt gemäß § 11 Abs. 5 BDSG hierunter auch beispielsweise<br />

die Wartung einer Telefonanlage, sobald Mitarbeiternamen in die<br />

Anlage eingegeben werden. Auch die Wartung und Pflege eines digitalen<br />

Kopierers, mit dem Unterlagen Dritter kopiert werden, fällt in der Regel unter<br />

§ 11 Abs. 5 BDSG, denn der Kopierer verfügt meist über eine Festplatte,<br />

auf der die Unterlagen und damit personenbezogene Daten (zwischen)gespeichert<br />

werden. Nach § 11 Abs. 2 BDSG muss ein schriftlicher Vertrag<br />

geschlossen werden, der die zehn konkreten, umfangreichen Inhalte nach §<br />

11 Abs. 2 S. 2 BDSG enthält. Hinzu kommt, dass sich die Anwaltskanzlei vor<br />

Beginn des Vertrages sowie dann regelmäßig von der Einhaltung der beim<br />

Vertragspartner getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen<br />

überzeugen muss, was zu dokumentieren ist. Ein Verstoß gegen diese Pflichten<br />

stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 43 Abs. 2 BDSG dar und kann mit<br />

einer Geldbuße bis zu € 300.000,00 geahndet werden.<br />

Wesentlich ist, dass die Regelung des § 11 BDSG nicht auf Mandantendaten<br />

angewendet wird. Dies bedeutet, dass IT-Outsourcing-Maßnahmen oder<br />

Wartungsverträge nur dann vorgenommen bzw. abgeschlossen werden dürfen,<br />

wenn von den betroffenen Mandanten zuvor konkrete Zustimmungserklärungen<br />

eingeholt worden sind (siehe auch Brisch, Kammer-Forum 2010,<br />

S. 3 ff.).<br />

RA und Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Köln,<br />

Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied des KAV-Vorstands<br />

Oberlandesgericht Köln<br />

Landgericht Köln<br />

Amtsgericht Köln<br />

Amtsgericht Bergheim<br />

Amtsgericht Leverkusen<br />

keitsmerkmale zu beachten; und das nicht nur bei kindlichen, sondern<br />

auch erwachsenen Zeugen. Die Verfasserin vermittelt das notwendige<br />

Grundwissen zur Zeugenvernehmung, zur Würdigung der Zeugenaussage<br />

und zur Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten. Sie stellt dazu<br />

die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und die einschlägige aussagepsychologische<br />

Literatur ausführlich dar. Damit ist das Buch auch als<br />

Nachschlagewerk zu verwenden. Die erweiterte Neuauflage behandelt nun<br />

z.B. auch folgende Themen: Selbstpräsentation des Zeugen; die Auswirkungen<br />

des Opferschutzes (insbesondere der Opferhilfeeinrichtungen) auf die<br />

Zeugenaussage; Beurteilung von Aussagen über Traumata. Wichtige neue<br />

Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Durch die Aufnahme zahlreicher Praxishinweise<br />

und Checklisten wird die Beurteilung von Aussagen oder die<br />

Befragung von Zeugen erleichtert.


Anmeldungen für Seminare des KAV<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />

Wichtige Info zu den Seminaren:<br />

Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />

erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />

die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

25.02.<strong>2012</strong> KAV2-02-12 Klausurenkurs - RVG € 12,60 (zzgl. MwSt. € 2,40 = € 15,00)<br />

29.02.<strong>2012</strong> MietR1-02-12 Bauliche Änderungen im WEG-Recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

01.03.<strong>2012</strong> ArbR2-02-12<br />

Name:<br />

Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />

Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />

Tel.: E-Mail:<br />

Köln, den Unterschrift<br />

Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme bei der Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung. Vielen Dank!<br />

€ 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

03.03.<strong>2012</strong> KAV1-02-12 Klausurenkurs - Rechtskunde € 12,60 (zzgl. MwSt. € 2,40 = € 15,00)<br />

08.03.<strong>2012</strong> StrafR1-03-12 Das letzte Wort vor Gericht - ein versteckter Nachteil für die Strafverteidigung? € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

09.+10.03.<strong>2012</strong> BankR1-03-12 2. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag € 180,00 (zzgl. MwSt. € 34,20 = € 214,20)<br />

15.03.<strong>2012</strong> FamR1-03-12 Basic-Seminar: Einführung in das Familienrecht € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

22.03.<strong>2012</strong> VerwR1-03-12 Fehler im Verwaltungsverfahren € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

28.03.<strong>2012</strong> SozR1-03-12 Medizinische Fachterminologie für Sozial- und Medizinrechtler € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

17.04.<strong>2012</strong> InsoR1-04-12 Lieferantenrechte in der Insolvenz € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

18.04.<strong>2012</strong> GR1-04-12 Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

27.04.<strong>2012</strong> KAV1-04-12 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses € 115,00 (zzgl. MwSt. € 21,85 = € 136,85)<br />

27.04.<strong>2012</strong> KAV1-04-12 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses - Auszubildende - € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)<br />

04.05.<strong>2012</strong> MediR1-05-12 Visualisierungstechnik in der Mediation - 1.000 Wörter oder 1 Bild € 65,00 (zzgl. MwSt. € 6,40 = € 71,40)<br />

08.05.<strong>2012</strong> ArbR1-05-12 Highendveranstaltung Arbeitsrecht: Tarifrecht und Mindestlohn € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

09.05.<strong>2012</strong> SozR1-05-12 Neueste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

15.05.<strong>2012</strong> StrafR1-05-12 Das Strafvollstreckungsrecht - Chancen und Risiken für die Verteidigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

23.05.<strong>2012</strong> FamR1-05-12 Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zukünftig Schnee von gestern? € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren<br />

aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | <strong>AUSGABE</strong> 1 | FEBRUAR <strong>2012</strong> 19


20<br />

Annoncen & Anzeigen<br />

rechtsanwälte/rechtsanwältinnen<br />

Rechtsanwalt, Alter: Anf. 50, LG-Bezirk Köln, sucht wegen der beabsichtigten Kanzleiaufgabe Anstellung/freie Mitarbeit als RA in den LG-Bezirken Köln/<br />

Bonn/Aachen. Bislang war ich hauptsächlich auf dem Gebiet des MietR u. des WEGR tätig. Vertiefte Kenntnisse sind in den Bereichen ArbR, BauR, StrafR<br />

u. VerkR vorhanden. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-1<br />

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Bürogemeinschaft von 3 Anwälten (Köln-Lindenthal/langjährig etabliert) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mieter/in für einen schön gelegenen<br />

Büroraum (ca. 16 qm) in angenehmer Atmosphäre u. professioneller Umgebung. Nutzung der kompletten Infrastruktur nebst Telefonanlage, Empfang, Konferenzraum,<br />

Archivkeller, Kopierer u. ggf. Personal ist ebenso möglich wie Mandatsübergabe. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-2<br />

=========<br />

<strong>Kölner</strong> Rechtsanwältin, 36 J., Fachanwältin für FamR u. Fachanwältin für ErbR sucht promotionsbegleitend Tätigkeit im Umfang von 2 Arbeitstagen pro<br />

Woche in Köln ab dem 01.03.<strong>2012</strong>. Anfragen an: anwaeltinkoeln@aol.de<br />

=========<br />

Anwaltskanzlei im Zentrum von Düsseldorf (Nähe Hofgarten) sucht insbesondere für die selbstständige Bearbeitung familienrechtlicher Mandate erfahrene/n<br />

Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht für langfristige Zusammenarbeit. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-3<br />

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Altersbedingt abzugeben ist der Steuerberatungsbereich einer wirtschaftsrechtlich und familienrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Gesucht wird ein/e Kollege/<br />

in möglichst mit steuerrechtlichen Kenntnissen und ggf. auch eigenen Mandaten, möglichst mit Fachanwaltstitel oder Bereitschaft, diesen zu erwerben oder<br />

ein/e Steuerberater/in. Eine Integration in die Sozietät ist erwünscht. Zur Mandantenbindung steht der bisherige Kollege bis auf weiteres mit Rat und Tat zur<br />

Verfügung. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-4<br />

bürogemeinschaft<br />

Zum 01.01.<strong>2012</strong> o. später wird wegen beruflicher Veränderung von Fr. RAin Laumen eine nette/r Kollegin/Kollege zum Einstieg in BÜROGEMEINSCHAFT<br />

gesucht. Der Ankauf eines Teiles der Mandate ist möglich (Verhandlungsbasis). Die Kanzlei besteht seit 1984 in der Fußgängerzone im Zentrum von Köln-<br />

Porz. Freundliches Arbeitsklima. Faire Kostenbeteiligung. Alternativ sind 1 – 2 Räume zu vermieten. Anfragen an: Tel. 02203-95 55 20<br />

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Fachanwältin für FamR, Köln-Zentrum bietet Aufnahme in BÜROGEMEINSCHAFT o. Untermiete in langjährig bestehender Einzelkanzlei, Ziel ist Entlastung<br />

u. spätere Übergabe, kein Verkauf. Gesucht wird Kollegin/Kollege gern mit ergänzendem Tätigkeitsschwerpunkt. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-5<br />

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Repräsentative, alteingesessene Kanzlei in Köln-Weiden (2 RAe) mit anspruchsvoller Klientel bietet BÜROGEMEINSCHAFT. Gesucht wird eine/ein<br />

engagierte/r Kollegin/Kollege, die/der an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert ist. Die Einbeziehung/Mitbenutzung der kompletten Büroorganisation<br />

inkl. qualifizierten Personals, modernster Technik, Anwaltssoftware, Bibliothek, etc. ist selbstverständlich. Die einzelnen Modalitäten sind verhandelbar u.<br />

sollten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden, ebenso wie eine eventuell angebotene Bearbeitung vorhandener Mandate.<br />

Anfragen an: Witzmann Rechtsanwälte, Tel. 02234-40 21 0<br />

=========<br />

Welche Bürogemeinschaft sucht „gemachtes Nest“? Einmalige Chance für ein Zweier- oder Dreierteam zur Übernahme und Weiterführung einer repräsentativen,<br />

alteingesessenen <strong>Kölner</strong> Kanzlei mit modernster Bürokommunikation in verkehrsgünstiger Lage. Insbesondere für ein junges, erfolgsorientiertes Team<br />

ein wirkliches Schnäppchen! Anfrage an: KAV 1-<strong>2012</strong>-6<br />

========<br />

referendare und mitarbeiter<br />

Ausbildungsplatz Rechtsanwaltsfachangestellte/r. Wir suchen für unsere ausschließlich im Medizinrecht tätige Kanzlei zum 01.08.<strong>2012</strong> eine/n motivierte/n<br />

Auszubildende/n zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n. Gerne auch schon früher im Rahmen eines Praktikums. Wir bieten einen interessanten u. abwechslungsreichen<br />

Ausbildungsplatz in einem sympathischen Arbeitsumfeld. Wenn Sie mindestens über die Fachoberschulreife u. gute Deutschkenntnisse<br />

verfügen, würden wir uns über eine schriftliche u. aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen freuen.<br />

Anfragen an: Dr. Schmitz & Partner Rechtsanwälte, Hr. RA Dr. Christopher F. Büll, Josef-Lammerting-Allee 25, 50933 Köln, E-Mail: info@dr-schmitz.de<br />

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Erfahrene Anwaltssekretärin unterstützt Sie im Sekretariat durch Schreibarbeiten, Akten- u. Kalenderführung, Post u. Telefon sowie Mandantenbetreuung u.<br />

a.. Ich biete gute Internet- u. RA-Microkenntnisse. Anfragen an: E-Mail: neuer-Job-1000@web.de<br />

=========<br />

Anwaltskanzlei sucht Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Teilzeit für 12 – 18 Wochenstunden ab März oder April <strong>2012</strong>.<br />

Anfragen an: HKMW Rechtsanwälte, RA Heimann, Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel. 233240, E-Mail: heimann@hkmw.de<br />

=========<br />

Wir suchen für unser Büro in Köln ab sofort freundliche, engagierte u. gut qualifizierte Rechtsfachwirte. Mehrjährige Berufserfahrung sowie die Ausbildung<br />

zum/r Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin setzen wir voraus. Abitur o. Fachabitur sind erwünscht, jedoch nicht zwingend. Sie sollten über ein freundliches Auftreten,<br />

gutes Organisationsvermögen u. Teamfähigkeit verfügen.<br />

Anfragen an: Friedrich Graf v. Westphalen, RAin J. Schumacher, Agrippinawerft 24, 50678 Köln, E-Mail: julia.schumacher@fgvw.de<br />

=========<br />

Strafverteidigerbüro sucht zeitnah Rechtsanwaltsfachangestellte(n) mit Organisationstalent für verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Büro. Wir<br />

bieten eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem netten Team. Anfragen an: m.buendgens@strafverteidigerbuero.de<br />

=========<br />

RA-Fachangestellte/r mit Berufserfahrung u. hervorragenden Kenntnissen in RA-Micro (gerne inkl. Buchhaltung) sowie Zwangsvollstreckung in Vollzeit bzw.<br />

mindestens 30 Std./Woche gesucht. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-7<br />

=========<br />

Freundliche, flexible u. engagierte RA-Fachangestellte in Teilzeit in Köln, Altstadt Nord, ab Juni <strong>2012</strong> gesucht.<br />

Anfragen an: RAin Dr. G. Altenhofen, Tel. 0175-222 80 42, Email: Dr.Altenhofen@web.de<br />

=========<br />

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams einen Referendar/eine Referendarin, die sich für den Bereich des ImmobilienR/BauR (öffentlich u. privat) u. deren<br />

Nebengebiete interessiert u. sich wünscht, dies zu seiner/ihrer Profession zu machen. Bei entsprechender Bewährung ist die Übernahme in eine Tätigkeit als<br />

Anwalt/Anwältin angestrebt. Anfragen an: RAin Dr. G. Altenhofen, Tel. 0175-222 80 42, Email: Dr.Altenhofen@web.de<br />

=========<br />

Wir suchen fortlaufend eine/n motivierte/n Referendar/in zur Mitarbeit im immobilienrechtlichen Dezernat eines Partners unserer Sozietät. Wir sind eine<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

Luxemburger Str. 101<br />

50939 Köln<br />

Fax-Nr. 0221 / 28 56 02 - 21<br />

R e v e r s<br />

Neue Fachanwaltslehrgänge<br />

ab Herbst / Winter <strong>2012</strong><br />

Name:..................................................................................................................................................................<br />

Anschrift:..............................................................................................................................................................<br />

Gerichtsfach-Nr.:...........................................Tel.:................................................Fax:........................................<br />

E-Mail-Adresse:..................................................................................................................................................<br />

Hiermit bekunde ich mein konkretes Interesse an der Teilnahme des folgenden Fachanwaltslehrgangs<br />

Arbeitsrecht �<br />

Bau- und Architektenrecht �<br />

Erbrecht �<br />

Gewerblicher Rechtschutz �<br />

Medizinrecht �<br />

IT-Recht �<br />

Urheber- und Medienrecht �<br />

Verkehrsrecht �<br />

mit Start im Herbst / Winter <strong>2012</strong>.<br />

_____________, den____________ _______________________________<br />

Unterschrift<br />

Die Interessenten werden zur Teilnahme am betreffenden Fachanwaltslehrgang bereits jetzt vorgemerkt.


22<br />

Kanzlei mit neun Rechtanwälten und beraten bundesweit überwiegend mittelständische Unternehmen, Investoren, Städte/Gemeinden und Banken im Bereich<br />

des ImmobilienR. Wenn Sie praktische Erfahrungen im Bau-, Bauträger-, Architekten- und MietR sammeln möchten, sollten wir uns kennenlernen.<br />

Weitere Informationen über uns erhalten Sie unter www.ra-mauel.de. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Kurzbewerbung. Wir freuen uns auf eine<br />

Zusammenarbeit. Anfragen an: a.schmidt@ra-mauel.de<br />

Vermietungen<br />

Erftstadt-Lechenich, Nachmieter für modernes Büro in denkmalgeschütztem Haus gesucht, beste Lage direkt am Markt, Mietbeginn variabel, ca. 60 qm,<br />

großer Keller, 2 Stellplätze, 730,00 € warm inkl. Stromkosten. Anfragen an: Frau Rey, Tel. 02235-98 94 60<br />

=========<br />

Bürosharing in Bayenthal. In einer Bürogemeinschaft, derzeit bestehend aus 3 Kollegen (1 RAin, 2 RAe) im Herzen von Köln-Bayenthal (Goltsteinstr.) biete<br />

ich außergewöhnlich schönen u. hellen Büroraum in modern u. repräsentativ gestalteten Räumlichkeiten zur Teilzeitmiete an. Die Kanzlei befindet sich in<br />

einer ehemaligen Druckerei, das Treppenhaus besticht mit (gepflegtem) Industriecharme. Auf insgesamt 110 qm verteilen sich Sekretariat, 3 RA-Räume,<br />

großer Besprechungsraum, Küche, WC, Archiv. Die zeitliche u. finanzielle Beteiligung wird individuell vereinbart. Die hiesigen Kollegen beschäftigen sich im<br />

allg. mit dem ZivilR, im Besonderen mit FamR. Anfragen an: RAin K. König, Goltsteinstr. 28, 50968 Köln, Tel. 80 16 353, E-Mail: koenig@kanzlei-koenig.com<br />

=========<br />

Alteingesessene Rechtsanwaltskanzlei in Köln-Rodenkirchen, bestehend aus Fachanwaltschaften Arbeits-, Familien- u. VerwaltungsR, bietet Anmietung<br />

eines separaten Büros in bester Bürolage Köln-Rodenkirchen Zentrum an. Es handelt sich um ein eigenständiges Büro, bestehend aus 2 Räumen, insgesamt<br />

46,5 qm, Einbauspülküche, WC, mit neuem Fußboden u. Schrankwand beidseitig, Lamellenvorhänge innen u. Außenjalousie; NKM 460,00 € plus NK.<br />

Zusammenarbeit u. Ergänzung mit bestehender Bürogemeinschaft ist möglich, wünschenswert wäre Ergänzung im Gesellschafts- und/oder Steuerrecht.<br />

Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-8<br />

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<strong>Kölner</strong> Norden: RAin (FAin für Bau- u. ArchitektenR mit weiterem Schwerp. MietR) bietet einer/m netten Kollegin/en ein schönes helles Arbeitszimmer in modernen<br />

u. gepflegten Büroräumen zu günstigen Konditionen. Mitbenutzung der vorhandenen Kanzleiorganisation u. Infrastruktur, repräsentativem Empfang<br />

u. Besprechungsraum, Sekretariat, RA-Micro etc. nach Bedarf u. Absprache möglich. Sehr gute Verkehrsanbindung. Parkplätze vorhanden.<br />

Anfragen an: Tel.: 790 47 31<br />

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Anwaltskanzlei mit Sitz in Köln-Nippes (auf der Neusser Str.) bietet 1-2 helle, freundliche Büroräume, die gerne an eine/n nette/n Kollegin/Kollegen vermietet<br />

werden sollen. Auch andere interessierte Freischaffende sind willkommen. Küche, Diele und Bad zur Mitbenutzung, Sekretariat kann mitbenutzt werden.<br />

Anfragen an: Tel.: 0172-213 80 59<br />

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Kanzleihaus in bester Lage, Bergheim-Quadrath-Ichendorf ab dem 01.09.2011 vom Eigentümer zu vermieten. Maklercourtage fällt nicht an. Das Mietobjekt<br />

verfügt über 3 Etagen u. hat eine Nutzfläche von 228 qm. Parkraum ist ausreichend vorhanden. Das Objekt wurde seit 15 Jahren von einer nun aus dem Ort<br />

weichenden Anwaltskanzlei genutzt. Anfragen an: K.-H. Schnitzler, Weierstr. 53, 52349 Düren, Tel. 02421-170 56<br />

=========<br />

Wir bieten einen sehr schönen Büroraum in unserer repräsentativen Anwaltssozietät in Köln-Innenstadt zur Vermietung an eine/n Kollegin/en an. Der Raum<br />

verfügt über eigene Anschlüsse für Telefon u. Internet. Die Benutzung des Konferenzraums sowie der Küche ist im Mietpreis enthalten, unsere Preisvorstellung<br />

liegt bei € 600,00 brutto inkl. aller Betriebskosten. Gerne können wir die Nutzung der Infrastruktur (Empfang/Sekretariat) miteinander abstimmen. Es<br />

besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf einen zweiten Raum anzumieten. Anfragen an: Frau Dr. S. Kirchheim, Tel. 222 88 50<br />

=========<br />

Ruhiger Büroraum/Domnähe an Kollegin/Kollegen in Bürogemeinschaft zu vermieten. Anfragen an: sielso@gmx.de<br />

Verkauf<br />

Gebundene NJW Jahrgänge 1986 – 1988 u. 1990 – 1991 u. ungebundene NJW Jahrgänge 1994 – 2010 sowie gebundene FamRZ Jahrgänge 1976 – 2005 u.<br />

ungebundene FamRZ Jahrgänge 2006 – 2011 kostengünstig abzugeben.<br />

Anfragen an: RAe Krings u. Hollacher, Tel. 912 68 80, E-Mail: info@kanzlei-recht.de<br />

=========<br />

Sozietätsanteil aus Altersgründen abzugeben (Köln-Lindenthal). Vorwiegend bundesweite Beratungsmandate im Zivil-/WirtschaftsR (Schwerp.: gewerb.<br />

Rechtsschutz, WettbewerbsR, InternetR, GesellschaftsR). Konditionen gestaltbar, begleitende Übergabe. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-9<br />

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Anwaltskanzlei in Köln zu verkaufen. Die Kanzlei besteht seit ca. 25 J., Schwerp. ist das nationale u. internationale VerkR u. die Schadenregulierung, insbesondere<br />

für französische, belgische, niederländische Kfz-Haftpflicht-, Kasko- u. Rechtsschutzversicherungen. Anfragen an: KAV 1-<strong>2012</strong>-10<br />

=========<br />

Bundessteuerblatt, Ausgaben 1955 bis 1964, in Leinen gebunden, sowie Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG), Ausgaben 1953 bis 1980, in Karton oder<br />

Leinen gebunden gegen Höchstgebot abzugeben. Anfragen an: RA Basilios Papaioannou, Tel.: 836957 bis 13 Uhr.<br />

Anwaltskanzlei zur zeitnahen Übernahme im <strong>Kölner</strong> Bereich oder nahen Umfeld von jungem Anwaltsteam gesucht.<br />

Anfragen an: Tel. 0170-58 37 444, Email: rechtsanwalt-g@gmx.de<br />

Schaltung von Annoncen in den KAV-mitteilungen<br />

Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos. Für auswärtige Kolleginnen<br />

und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


MEDIATION,<br />

DAS IST DOCH RINGELPIEZ MIT ANFASSEN!<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.rak-koeln.de/mediation<br />

oder 0221 - 97 30 10 - 0<br />

Eine Initiative der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

WER`S GLAUBT, WIRD SELIG...


termine <strong>2012</strong><br />

23.05.<strong>2012</strong> FrühjahrsempFang arbeitsgericht Köln<br />

14.-16.06.<strong>2012</strong> 63. Deutscher anwaltstag in münchen<br />

20.06.<strong>2012</strong> 5. <strong>Kölner</strong> anwaltstag unD mitglieDerversammlung<br />

22.06.<strong>2012</strong> ausbilDungsgala sommer <strong>2012</strong><br />

29.06.<strong>2012</strong> sommerempFang Des Kav<br />

31.08.<strong>2012</strong> Festveranstaltung 125 jahre Kav<br />

15./16.11.<strong>2012</strong> 5. europäisches anwaltsForum<br />

16.11.<strong>2012</strong> gala <strong>Kölner</strong> juristen

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