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nr. 20 donnerstag, 18. oktober 2007 - Königsmoos

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N Ä C H S T E R B L U T S P E N D E T E R M I N<br />

am Dienstag, den 30. Oktober <strong>20</strong>07 von 17.00 bis <strong>20</strong>.00 Uhr, in der Schule in Stengelheim<br />

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ZUSTELLUNG DER LOHNSTEUERKARTEN <strong>20</strong>08<br />

Die Lohnsteuerkarten für das Jahr <strong>20</strong>08 werden bis Ende Oktober <strong>20</strong>07 zugestellt.<br />

Es wird gebeten, die Lohnsteuerkarten zu überprüfen und etwaige Beanstandungen umgehend<br />

in der Gemeindeverwaltung zu melden.<br />

Bezüglich der in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge<br />

verweisen wir auf das ausgegebene Beratungsblatt.<br />

Kinder über 18 Jahre, die noch in der Berufsausbildung stehen oder noch zur Schule gehen,<br />

können nur vom Finanzamt Neuburg a.d.Donau in die Lohnsteuerkarte eingetragen<br />

werden. Hierbei ist ein ausgefüllter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, der in der Gemeindeverwaltung<br />

erhältlich ist, sowie die Lohnsteuerkarte, der Lehrvertrag oder sonstiger<br />

Nachweis vorzulegen.<br />

Sofern jemand, der keine Lohnsteuerkarte erhalten hat, benötigt, wird um Beantragung in<br />

der Gemeindeverwaltung gebeten.<br />

Lohnsteuerkarten für das laufende Jahr <strong>20</strong>07 können nach dem 31.12.<strong>20</strong>07 in keinem<br />

Fall mehr ausgestellt werden. Dabei wird darauf verwiesen, dass auch bereits Auszubildende<br />

eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen, auch wenn die Vergütung unter der Besteuerungsgrenze<br />

liegt. Außerdem ist zu beachten, dass Änderungen der Lohnsteuerkarten<br />

für <strong>20</strong>07 nur bis 30.11.<strong>20</strong>07 vorgenommen werden können.<br />

Alle diejenigen, die für das Jahr <strong>20</strong>08 eine Lohnsteuerkarte erhalten haben,<br />

aber nicht mehr benötigen, werden gebeten,<br />

diese in der Gemeindeverwaltung abzugeben.<br />

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STAATLICHE FISCHERPRÜFUNG <strong>20</strong>07<br />

ANMELDUNG ZUR HAUPTPRÜFUNG<br />

Online-Anmeldung<br />

Über www.fischerprüfung.bayern.de oder www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung)<br />

können Sie die Online-Anmeldung sowie nähere Informationen aufrufen und<br />

Ihre Anmeldedaten bis einschließlich 1. Dezember <strong>20</strong>07 (Ausschlussfrist) des der Prüfung<br />

vorhergehenden Jahres eingeben. Bitte beachten Sie die Hinweise, die während der<br />

Eingabe auf dem Bildschirm erscheinen und drücken Sie am Ende Ihre Anmeldebestätigung<br />

und Rechnung aus.<br />

ANMELDUNG PER POST<br />

Das Anmeldeformular (auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich) ist an das zuständige<br />

Landwirtschaftsamt, Bürgermeister-Stocker-Ring 33, 86529 Schrobenhausen, zu senden.<br />

Das Formular muss vollständig und leserlich (Druckbuchstaben) ausgefüllt werden und<br />

nachweislich (am besten per Einschrieben) bis spätestens 1. Dezember <strong>20</strong>07 (Ausschlussfrist)<br />

zur Post gegeben werden. Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung wird Ihnen<br />

dann vom Landwirtschaft zugesandt.<br />

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen<br />

(Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung). Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte<br />

entnehmen Sie dem Ausbildungsplan. Sie finden den Plan unter<br />

www.fischerpruefung.bayern.de und www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).<br />

Bewerber, die vor Prüfungsbeginn den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang<br />

nicht vorlegen können, werden zur Prüfung nicht zugelassen.

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