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I. Schulordnung - BBS-Holzminden

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Werkstattordnung, Regeln für den Fachpraxisunterricht Ernährungund Hauswirtschaft, Laborordnung6. UnfallverhütungSchmuck und Uhren sind während der Fachpraxis abzulegen.Lange Haare müssen zusammen gebunden werden.Rutschfestes, flaches, geschlossenes Schuhwerk ist erforderlich.Die Regeln der Unfallverhütung sind anzuwenden.7. Geräte, Maschinen und EinrichtungenFür mutwillig zerstörtes oder entwendetes Inventar haften die Schüler undSchülerinnen. Den Bedienungsanweisungen ist Folge zu leisten.8. Umgang mit NahrungsmittelnDie Kosten für ungenießbar gemachte Nahrungsmittel werden von denSchüler und Schülerinnen getragen.VI. LaborordnungDiese Laborordnung ist Bestandteil der <strong>Schulordnung</strong>.1. Allgemeine Vorschriften und Hinweise für die Arbeit im Labor− Diese Regeln gelten verbindlich.− Vor dem erstmaligen Arbeiten in Chemie-/Physikräumen, in Laboren bzw.den Chemie-/Physikvorbereitungsräumen (nachstehend Labore genannt)und dem Beginn der Laborarbeiten hat eine allgemeine Sicherheitsunterweisungstattzufinden.− Die Labore dürfen nur in Gegenwart bzw. mit Erlaubnis einer Fachlehrkraftbetreten werden. Ausnahme: Nutzung des Labors als allgemeiner Unterrichtsraum.− Den Anweisungen der Lehrkraft ist sofort und uneingeschränkt Folge zu leisten.− Vor Beginn der praktischen Arbeit im Labor muss jeder die folgenden örtlichenSicherheitseinrichtungen kennen:Not-Aus-Schalter für Gas und StromNot-Duschen, Augenwaschflaschen und VerbandszeugFluchtweg und Notruf-TelefonFeuerlöschmittel wie Sand und Feuerlöscher, Löschdecken25

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