Kunst- und Kulturpreissatzung - Wernigerode
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Satzungüber die Verleihung des <strong>Kunst</strong>preises der Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> desKulturpreises der Stadt <strong>Wernigerode</strong>Auf der Gr<strong>und</strong>lage der §§ 4 <strong>und</strong> 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigenFassung hat der Stadtrat von <strong>Wernigerode</strong> in seiner Sitzung am 30.09.2010 folgende Satzung über dieVerleihung des <strong>Kunst</strong>preises der Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> des Kulturpreises der Stadt <strong>Wernigerode</strong>beschlossen.Der <strong>Kunst</strong>preis sowie der Kulturpreis der Stadt <strong>Wernigerode</strong> dienen der Pflege der kulturellen Traditionen<strong>und</strong> der Fortentwicklung des kulturellen Lebens der Stadt. Mit den Preisen sollen Leistungen aufdem Gebiet der <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> der Kultur in der Stadt gefördert <strong>und</strong> anerkannt werden.§ 1Vergabe(1) Die Stadt <strong>Wernigerode</strong> verleiht jährlich im Wechsel den <strong>Kunst</strong>preis der Stadt <strong>Wernigerode</strong>beziehungsweise den Kulturpreis der Stadt <strong>Wernigerode</strong> als Förderpreis.(2) Die Preise werden nicht ausgeschrieben. Eine Bewerbung um diese Ehrung ist ausgeschlossen.(3) Vorschläge können von allen Wernigeröder Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern bei der Jury eingereichtwerden.§ 2Vergabegremium(1) Über die Verleihung des <strong>Kunst</strong>preises bzw. des Kulturpreises der Stadt <strong>Wernigerode</strong> entscheideteine Jury. Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Kulturausschusses jeweils füreine Wahlperiode des Stadtrates berufen. Die Berufung erfolgt in öffentlicher Sitzung durchden Stadtrat.(2) Mitglieder der Jury sind:- der Oberbürgermeister der Stadt <strong>Wernigerode</strong>- der Vorsitzende des Kulturausschusses des Stadtrates- der Vorsitzende des <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> Kulturvereins- je ein Fraktionsmitglied des Stadtrates- eine Person aus dem Bereich Kultur- eine Person aus dem Bereich Wirtschaft(3) Die Jury wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder.(4) Die Beschlüsse der Jury bedürfen der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder. Abstimmungenim schriftlichen Verfahren über Gegenstände einfacher Art sind zulässig. Bei Stimmengleichheitentscheidet die Stimme des Vorsitzenden.(5) Die Jury berät <strong>und</strong> entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungist ausgeschlossen. Der Vorsitzende der Jury informiert den Stadtrat über getroffeneEntscheidungen zur Vergabe des <strong>Kunst</strong>preises bzw. Kulturpreises der Stadt <strong>Wernigerode</strong>.
§ 3Vergabekriterien(1) Gewürdigt werden hervorragende Leistungen in künstlerischen <strong>und</strong> kulturellen Bereichen wieBildende <strong>Kunst</strong>, Design, Architektur, Denkmalpflege, Darstellende <strong>Kunst</strong>, Fotografie, <strong>Kunst</strong>handwerk,Musik oder Literatur sowie in wissenschaftlichen - kulturellen Bereichen.(2) Der <strong>Kunst</strong>preis der Stadt <strong>Wernigerode</strong> wird für hervorragende Leistungen auf künstlerischemGebiet an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Institutionen verliehen, die dem AnsehenStadt auch überregional dienen.(3) Der Kulturpreis der Stadt <strong>Wernigerode</strong> wird in Anerkennung der kulturellen Arbeit, auch mitüberregionaler Wirkung, an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Institutionen vergeben.§ 4Vergabeform(1) Der <strong>Kunst</strong>preis bzw. der Kulturpreis der Stadt <strong>Wernigerode</strong> besteht aus einer Verleihungsurk<strong>und</strong>e<strong>und</strong> einem Geldbetrag in Höhe von 2.500,00 EURO.(2) Die Preisverleihung findet jährlich im feierlichen Rahmen in einer Sondersitzung des Stadtratesim Festsaal des Rathauses, zeitlich im Zusammenhang mit dem Rathausfest, statt.§ 5Sprachliche GleichstellungPersonen- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher <strong>und</strong>weiblicher Form.§ 5In-Kraft-TretenDie Satzung über die Verleihung des <strong>Kunst</strong>preises der Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> des Kulturpreises derStadt <strong>Wernigerode</strong> tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung vom 10.02.2000 außer Kraft.<strong>Wernigerode</strong>, 13.10.2010GaffertOberbürgermeisterBekanntmachungsanordnung:Die vorstehende Satzung wurde am 30. September 2010 vom Stadtrat der Stadt <strong>Wernigerode</strong> beschlossen<strong>und</strong> im Amtsblatt Nr.10/2010, vom 30.10.2010, bekannt gemacht.