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Mediadaten BioPhotonik_2011 - deutsch.pdf - AT-Fachverlag GmbH

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<strong>Mediadaten</strong>3. Jahrgang • No. 2-2010 • September • Sonderausgabe der • € 20.–E 45114<strong>BioPhotonik</strong>Optische Technologien in den Life SciencesSchnelle Piezotechnologiefür Echtzeitmessungen vonNervenzellaktivitätMehr dazu ab S. 26E 45114<strong>BioPhotonik</strong>Optische Technologien in den Life SciencesPerspektiven der Biophotonik – S. 20Optische Frühdiagnostik vom AMD – S. 8Fundusautofluoreszenz – S. 28Optische Kohärenztomographie – S. 24Fluoreszenzmikroskopische Schnittbilder – S. 34Vor-Ort-Analyse organspezifischer Laborparameter – S. 40Fluoreszenzmikroskopie – S. 10LEDs in der Medizintechnik – S. 24Mikroskopie: Multimodale Bildgebung – S. 36Ramanspektroskopie und Raman-Imaging – S. 403D-Fluoreszenzbildgebung: Intraoperative Tumorlokalisation – S. 46<strong>2011</strong>www.bio-photonik.de


AnzeigenformateSatzspiegel-/Anschnittformate (Breite x Höhe in mm, Grundpreis s/w)1/1 Seite€ 3.340,-€ 3.674,-3/4 Seitehoch3/4 Seitequer€ 2.620,-€ 2.882,-2/3Seitehoch2/3 Seitequer€ 2.380,-€ 2.618,-185 x 264210 x 297136 x 264148 x 297185 x 197210 x 215120 x 264131 x 297185 x 175210 x 193Juniorpage135 x 190148 x 2081/4 Seitehoch43 x 26454 x 297€ 2.080,-€ 2.288,-1/4 Seitequer185 x 63210 x 811/2Seitehoch90 x 130101 x 2971/4 Seite2-spaltig90 x 130101 x 1481/2 Seitequer185 x 130210 x 149€ 1.030,-€ 1.133,-€ 1.900,-€ 2.090,-1/3Seitehoch58 x 26469 x 2971/8 Seite1, 2- oder4-spaltig43 x 130 54 x 14890 x 63 101 x 81185 x 30 210 x 481/3 Seitequer185 x 88210 x 106€ 490,-€ 539,-€ 1.265,-€ 1.391,-Bei den Anschnittformatensind die Beschnittzugabennicht eingerechnet.Die Beschnittzugabebeträgt pro Seitezusätzlich 3 mm.3Anzeigenformate


Media-Informationen<strong>2011</strong>Anzeigen-Preislistegültig ab 01.09.2010P1 Auflage:Druckauflage:10.000 ExemplareTatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt:9.742 Exemplare2 Zeitschriftenformat: 210 mm breit x 297 mm hoch, DIN A4Satzspiegel:185 mm breit, 264 mm hoch4 Spalten á 43 mm3 Spalten á 58 mm3 Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen:Bogen-Offsetdruck im CTP-Verfahren (Computer to Plate), Klebebindung.Digitale Daten mit ausreichender Auflösung bis 60er Raster.4 Termine:Erscheinungsweise:Termine:2 x jährlichsiehe Termin- und Themenplan5 Verlag:Hausanschrift:Telefon:Fax:Internet:6 Media-/Anzeigenleitung:Auftragsmanagement:<strong>AT</strong>-<strong>Fachverlag</strong> <strong>GmbH</strong>Saarlandstraße 28, 70734 Fellbach0711 / 95 29 51-00711 / 95 29 51-99www.at-fachverlag.deNorbert Schöne (Anzeigenleiter)E-Mail: schoene@at-fachverlag.deUte Fauck-BelzE-Mail: fauck@at-fachverlag.de7 Zahlungsbedingungen:Nach Rechnungserhalt mit Bankeinzug 3% Skonto, innerhalb8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage netto. Ust.IdNr. DE147831192Bankverbindungen:Südwestbank AG 536 373 000 (BLZ 600 907 00)SWIFT: SWB SDESS IBAN: DE 66 6009 0700 0536 3730 00Stuttgarter Volksbank AG 569 908 000 (BLZ 600 901 00)SWIFT: VOBA DE SS IBAN: DE 63 6009 0100 0569 9080 007 Anzeigenformate und Preise: Allen Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.Format Spaltenzahl Breite x Höhe in mm Grundpreis s/w 2-farbig 3-farbig 4-farbig1/1 Seite 4-spaltig 185 x 264 € 3.340,- € 3.440,- € 3.540,- € 3.640,-3/4 Seite2/3 Seite3-spaltig4-spaltig2-spaltig4-spaltig136 x 264185 x 197120 x 264185 x 175€ 2.620,- € 2.720,- € 2.820,- € 2.920,-€ 2.380,- € 2.480,- € 2.580,- € 2.680,-Juniorpage (9/16) 3-spaltig 135 x 190 € 2.080,- € 2.180,- € 2.280,- € 2.380,-1/2 Seite2-spaltig4-spaltig90 x 264185 x 130€ 1.900,- € 2.000,- € 2.100,- € 2.200,-4P Anzeigen-Preisliste


VerlagsvertretungenInland:213Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarlandund Rhein-Neckar-Raum:Dipl.-Wirt.-Ing.Helge-Bodo FeigenbutzIm Höchsten 1663303 DreieichTelefon: 06103 / 87 07 11Telefax: 06103 / 87 07 13E-Mail: feigenbutz@at-fachverlag.deBaden-Württemberg:Hüller & Roloff MedienserviceMaliweg 370192 StuttgartTelefon: 0711 / 256 00 15Telefax: 0711 / 257 35 56E-Mail: hueller-roloff@at-fachverlag.deAusland:Großbritannien:UK RepresentativeDave Harvett8 Hollington Way, MonkspathGB-Solihul, West Midlands, B90 4YDPhone: +44 (0) 121 705 2120Fax: +44 (0) 121 704 3102E-mail: daveharvett@btconnect.com12132Niederlande, Belgien, Luxemburg:InterMundio BVSigrid Jahn & Jens PaulischPostbus 63558NL-2502 JN Den HaagPhone: +31 (0)70 / 360 23 90Fax: +31 (0)70 / 360 24 74E-mail: intermundio@at-fachverlag.deNiedersachsen, HamburgBremen, Schleswig-Holstein:Hagen DöhnerHegelstraße 930625 HannoverTelefon: 0511 / 55 23 25Telefax: 0511 / 55 12 34E-Mail: doehner@at-fachverlag.deBayern:Michael ElisonPfarrer-Niederhuber-Straße 1185258 WeichsTelefon: 08136 / 30 48 215E-Mail: elison@at-fachverlag.deUSA und Kanada:Alle anderen Staaten und Bundesländer: Bitte wenden Sie sich an den Verlag.424EuroSpace Intern. Advertising SalesDavid J. Richards92 Harrison AvenueUSA-Harrison, NY 10528Phone: +1 (914) 777 14 34Fax: +1 (914) 777 14 31E-mail: richards@at-fachverlag.de6Verlagsvertretungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag überdie Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserentenin einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist derAuftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die ersteAnzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genanntenFrist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat derAuftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährtenund dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. DieErstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlagesberuht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend inAnzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssenso rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteiltwerden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden inder jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden alssolche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetzeoder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigungbindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck einesBestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagenist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordertder Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel üblicheDruckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigemAbdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nurin dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfürgestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat derAuftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss undunerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz desvorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters undseines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherterEigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinausauch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüberKaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schadenbis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nichtoffensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltendgemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortungfür die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alleFehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteiltwerden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächlicheAbdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehnTage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preislisteersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnenFall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitigeZahlung werden nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlagkann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellenund für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel ander Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit einesAnzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartesZahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehenderRechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang desAnzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindlicheBescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretendeerhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch aufPreisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnendenInsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflageoder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenenKalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderungberechtigter Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20%bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15%beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlagdem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vorErscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebotedie Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werdennur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vierWochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. WertvolleUnterlagen sendet der Verlag zurück ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesseund zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung vonMissbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichenAnpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. DiePflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichenSondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüchedes Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand beiNicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt desAuftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat derAuftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus demGeltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.7AGB

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