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Aktuelles aus dem Regelwerk Gasversorgung (Juli – Dezember 2009)

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Übersicht – LK 1EntwürfeG 100-B1 (A) „Qualifikationsanforderungen an DVGW-Sachverständigeder <strong>Gasversorgung</strong> – 1. Beiblatt: Qualifikationsanforderungen an DVGW-Sachverständige für Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung vonBiogas in Erdgasnetze“ (09/<strong>2009</strong>)G 410 (A) „Schaden- und Unfallstatistik Gas“ (in Planung)G 463 (A) „Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren für einen Betriebsdruck größerals 16 bar – Errichtung“ (07/<strong>2009</strong>)G 466-1(A) „Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren für einen Betriebsdruck größerals 5 bar – Instandhaltung“ (07/<strong>2009</strong>)G 491 (A) „Gas-Druckregelanalagen für Eingangsdrücke bis einschließlich100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb(09/<strong>2009</strong>)G 685-B1 Entwurf – „Marktrollenübergreifende Anwendung der Vorgabendes DVGW-Arbeitsblattes G 685 für die Prozesse der GeLi Gas bei SLP-Zählpunkten“ (08/<strong>2009</strong>)www.dvgw.de


G 487 (A) „Gasexpansionsanlagen – Planung,Errichtung, Betrieb“ (08/<strong>2009</strong>)Gründe für die ÜberarbeitungBei der Novellierung des vorliegenden Arbeitsblattes fanden neue gesetzlicheRegelungen und aktuelle Normen und Technische Regeln Beachtung.Der neu definierte Geltungsbereich des Energierechts, der nach allgemeinemVerständnis zugunsten eines weiten Begriffs der Energieanlagen nun auch die<strong>dem</strong> sicheren Betrieb der Energieanlagen dienenden Mess-, Steuer- undRegeleinrichtungen umfasst, wurde berücksichtigt. Somit gehören nunmehr zuden Energieanlagen auch die mit diesen in einem funktionalen undsicherheitstechnischen Zusammenhang stehenden Einrichtungen undAnlagenkomponenten der Gasexpansionsanlage.www.dvgw.de


G 487 (A) „Gasexpansionsanlagen – Planung,Errichtung, Betrieb“ (08/<strong>2009</strong>)Anwendungsbereich– Diese Technische Regel gilt für die Planung, Errichtung und den Betriebvon Gasexpansionsanlagen, die Energieanlagen nach § 3 Nr. 15 EnWGsind und in denen das Druckgefälle von Gasen nach <strong>dem</strong> DVGW-Arbeitsblatt G 260, 1. und 2. Gasfamilie, zur Energiewandlung genutzt wird.– Die Abgrenzung der Gasexpansionsanlage zu übrigen Anlagen (z. B. MessundRegelanlagen) bilden die Hauptabsperrarmaturen in den Ein- undAusgangsleitungen. Diese Armaturen gehören zur Gasexpansionsanlage.Wesentliche Änderungen– Die normativen Verweisungen wurden aktualisiert.– Die Anforderungen an die <strong>dem</strong> sicheren Betrieb der Energieanlagendienenden Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen wurden definiert.www.dvgw.de


G 687 (A) „Technische Mindestanforderungen an dieGasmessung“ (07/<strong>2009</strong>)Gründe für Erarbeitung– Vorgabe von einheitlichen, sachlich gerechtfertigten und nichtdiskriminierenden Technischen Mindestanforderungen an die Gasmessung,die Gasnetzbetreiber nach EnWG § 21 b an die Durchführung derGasmessung durch Dritte stellen können– Grundlage: Handlungsempfehlung (veröffentlicht als DVGW-Rundschreiben06/04 ) für die Mengen und Leistungserfassung zur Abrechnung nach <strong>dem</strong>DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung"www.dvgw.de


G 687 (A) „Technische Mindestanforderungen an dieGasmessung“ (07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Inhalte– Messwerte, Registrierungs- und Übertragungsverfahren– Messdatenerhebung– Rohdatensicherung– Messdatenverarbeitung– Kennzeichnung der Messwerte– Datenbereitstellung und Datenweitergabe– Nachprüfung der bereitgestellten Messwerte– Datensicherheit und DatenschutzBedeutung für betriebliche Umsetzung– Einführung neues <strong>Regelwerk</strong>– Ausfüllung neuer gesetzlicher Vorgaben (Novellierung Zähl- und Messwesen)www.dvgw.de


G 689 (A) „Technische Mindestanforderungen an denMessstellenbetrieb Gas“ (07/<strong>2009</strong>)Gründe für Erarbeitung– Vorgabe von einheitlichen, sachlich gerechtfertigten und nichtdiskriminierenden Technischen Mindestanforderungen an denMessstellenbetrieb Gas, die Gasnetzbetreiber nach EnWG § 21 b an dieDurchführung des Messstellenbetriebes durch Dritte stellen können– Ausgangspunkt: Formulierungshilfe der Verbände VDEW, VDN, VKU undBGW im September 2006 veröffentlichte Anlage 2.2 zumMessstellenbetreiberrahmenvertrag „Technische Mindestanforderungen anMesseinrichtungen im Gasnetz“www.dvgw.de


G 2000 (A) „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilitätund Anschluss an <strong>Gasversorgung</strong>snetze“ (07/<strong>2009</strong>)Gründe für die Überarbeitung– Anpassung an die aktuellen gesetzlichen regulatorischen Entwicklungen.– Hierbei Aufnahme des 1. BeiblattsAnwendungsbereich– Beschreibt die Mindestanforderungen bzgl. Interoperabilität und Anschlussan <strong>Gasversorgung</strong>snetze im liberalisierten Gasmarkt– Gilt für <strong>Gasversorgung</strong>snetze, die mit Gasen nach <strong>dem</strong> DVGW ArbeitsblattG 260, 2. Gasfamilie, betrieben werden– Gilt auch für die Einspeisung von Biogas gemäß § 41a ff. GasNZV. DVGW-Arbeitsblatt G 262 ist zu beachten– Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von <strong>Gasversorgung</strong>snetzenund -anlagen gelten weiterhin die allgemein anerkannten Regeln derTechnikwww.dvgw.de


G 2000 (A) „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilitätund Anschluss an <strong>Gasversorgung</strong>snetze“ (07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Inhalte– Beschreibung von Netztypen und Netzelementen– Technische Anforderungen an Netzbetrieb, Netzanschlüsse und Anlagen– Technisches Netzmanagement– Datenmanagement– Ermittlung des NetzpuffersBedeutung für betriebliche Umsetzung– stellt die Umsetzung der technischen Anforderungen des EU-weiten undnationalen Energierechtes sicher.– gewährleistet objektiv und diskriminierungsfrei• die Interoperabilität von <strong>Gasversorgung</strong>snetzen,• den korrekten Anschluss an <strong>Gasversorgung</strong>snetze und• eine korrekte Abwicklung der Transporte zwischen den Netzbetreibern und ihrenTransportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinanderwww.dvgw.de


GW 100 (G) „Tätigkeit der DVGW-Fachgremien undAusarbeitung des DVGW-<strong>Regelwerk</strong>es“ (06/<strong>2009</strong>)Wesentliche Änderungen– Festlegung eines klaren und systematischen Regelsetzungsprozesses– Anpassungen im Aufbau des <strong>Regelwerk</strong>es (z. B. Wegfall von Merkblättern)– Präzisierung einzelner AbschnitteBedeutung für betriebliche Umsetzung– Durch die Fortschreibung des GW 100 soll ein stringenterer Regelsetzungsprozessund eine größere Rechtssicherheit erreicht werdenwww.dvgw.de


VP 300-B1 (A) „Gas-Anbohrarmaturen <strong>aus</strong> metallenenWerkstoffen ohne Betriebsabsperrung“ (08/<strong>2009</strong>)Gründe für die Überarbeitung- Im September 2006 ist die VP 300 nach der zweiten Überarbeitungveröffentlicht worden. Damit war es weiterhin möglich Gas-Anbohrarmaturen <strong>aus</strong> metallenen Werkstoffen mit eingebauterBetriebsabsperrung für Guss- und Stahlrohre zertifizieren zu lassen.- Betriebsabsperrungen sind in der <strong>Gasversorgung</strong> nicht generell gefordert,sondern erst wenn bestimmte Vorr<strong>aus</strong>setzungen gegeben sind. Aus diesemGrund ist es Praxis, dass in einigen Bereichen Gas-Anbohrarmaturen ohneBetriebsabsperrung eingesetzt werden. Dieses Beiblatt zur VP 300 stelltabweichende Anforderungen zur VP 300 dar, um unter Berücksichtigungdieser Änderungen eine Möglichkeit zu schaffen, Gas-Anbohrarmaturenohne Betriebsabsperrung prüfen und zertifizieren zu lassen.Anwendungsbereich– Dieses Beiblatt gilt im Zusammenhang mit der DVGW-VP 300 fürAnforderungen und Prüfungen von Gas-Anbohrarmaturen ohneBetriebsabsperrung, unter Berücksichtigung der nachstehendenÄnderungen zur DVGW-VP 300.www.dvgw.de


VP 300-B1 (A) „Gas-Anbohrarmaturen <strong>aus</strong> metallenenWerkstoffen ohne Betriebsabsperrung“ (08/<strong>2009</strong>)Folgende Anforderungen und Prüfungen entfallen:--------------------------------------------------------------------------------4.4.3 Werkstoffe für Abschlusskörper---------------------------------------------------------------------------------4.6 Gestaltung der Spindel bzw. Wellendurchführung---------------------------------------------------------------------------------4.9 Festigkeit des Abschlusskörpers--------------------------------------------------------------------------------4.10 Dichtheit des Abschlusses--------------------------------------------------------------------------------4.11 Betätigungwww.dvgw.de


VP 304-B1 (A) „Gas-Anbohrarmaturen ohne Betriebsabsperrungfür Polyethylen-Rohrleitungen“ (08/<strong>2009</strong>)Gründe für die Überarbeitung- Im September 2006 ist die VP 304 nach der zweiten Überarbeitungveröffentlicht worden. Damit war es weiterhin möglich Gas-Anbohrarmaturen mit eingebauter Betriebsabsperrung für Polyethylen-Rohrleitungen zertifizieren zu lassen.- Betriebsabsperrungen sind in der <strong>Gasversorgung</strong> nicht generell gefordert,sondern erst wenn bestimmte Vorr<strong>aus</strong>setzungen gegeben sind. Aus diesemGrund ist es Praxis, dass in einigen Bereichen Gas-Anbohrarmaturen ohneBetriebsabsperrung eingesetzt werden. Dieses Beiblatt zur VP 304 stelltabweichende Anforderungen zur VP 304 dar, um unter Berücksichtigungdieser Änderungen eine Möglichkeit zu schaffen, Gas-Anbohrarmaturenohne Betriebsabsperrung prüfen und zertifizieren zu lassen.Anwendungsbereich– Dieses Beiblatt gilt im Zusammenhang mit der DVGW-VP 304 fürAnforderungen und Prüfungen von Gas-Anbohrarmaturen ohneBetriebsabsperrung, unter Berücksichtigung der nachstehendenÄnderungen zur DVGW-VP 304.www.dvgw.de


VP 304-B1 (A) „Gas-Anbohrarmaturen ohne Betriebsabsperrungfür Polyethylen-Rohrleitungen“ (08/<strong>2009</strong>)Folgende Anforderungen und Prüfungen entfallen:--------------------------------------------------------------------------------------------------4.6.1 Festigkeit des Abschlusskörpers--------------------------------------------------------------------------------------------------4.11 Dichtheit des Abschlusses--------------------------------------------------------------------------------------------------4.12. Betätigung--------------------------------------------------------------------------------------------------4.14.2 Werkstoffe für Abschlusskörper in metallenen Armaturen--------------------------------------------------------------------------------------------------4.14.3 Werkstoffe für Abschlusskörper in Armaturen <strong>aus</strong> PE 80 und PE 100--------------------------------------------------------------------------------------------------www.dvgw.de


Entwurf G 100-B1 (A) „Qualifikationsanforderungen anDVGW-Sachverständige der <strong>Gasversorgung</strong> - 1. Beiblatt:Qualifikationsanforderungen an DVGW-Sachverständigefür Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung vonBiogas in Erdgasnetze (09/<strong>2009</strong>)AnwendungsbereichDieses Beiblatt legt in Ergänzung des Arbeitsblattes G 100 diespezifischen Qualifikationsanforderungen für DVGW-Sachverständige fest,deren Einsatz in der DVGW-Prüfgrundlage VP 265-11 gefordert wird.Die im DVGW-Arbeitsblatt G 100 festgelegten grundlegendenAnforderungen sind ebenfalls zu beachten.www.dvgw.de


Entwurf G 100-B1 (A) „Qualifikationsanforderungen anDVGW-Sachverständige der <strong>Gasversorgung</strong> - 1. Beiblatt:Qualifikationsanforderungen an DVGW-Sachverständigefür Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung vonBiogas in Erdgasnetze (09/<strong>2009</strong>)Wesentliche Änderungen– Das DVGW-Arbeitsblatt G 100:2005-03 wird um folgende Punkte ergänzt:– a) neues Fachgebiet Nr. VIII in Abschnitt 3;– b) spezielle Kenntnisse und Erfahrungen für das Fachgebiet VIII als neuerAbschnitt 4.2.2.8;– c) für das Fachgebiet VIII erforderliche Referenzen in Abschnitt 4.2.3.Bedeutung für betriebliche Umsetzung– Es dient als Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung von DVGWSachverständigen für die Errichtung von Anlagen für die Aufbereitung undEinspeisung von Biogas in Erdgasnetze nach DVGW VP 265-1.www.dvgw.de


E G 410 (A) „Schaden- und Unfallstatistik Gas“ (inPlanung)Vor<strong>aus</strong>sichtlicher Titel: Strukturdaten der <strong>Gasversorgung</strong>Gründe für Erarbeitung– Forderung der Energieaufsicht zur Überführung in ein <strong>Regelwerk</strong>– Die Erhebung in den Status einer technischen Regel soll zu einer 100%igenBeteiligung führen– Die Datenstrukturen werden erweitert, z. B. § 52 EnWG, umweltrelevanteDaten, Abgleich mit anderen Datenerfassungen (Marcogaz, GERG,BDEW …)www.dvgw.de


Entwurf G 410 (A) „Schaden- und Unfallstatistik Gas“ (inPlanung)Wesentliche Inhalte– Erläuterungen zur Erfassung der Daten– Erfassungsformulare– ErfassungsartenBedeutung für betriebliche und überbetriebliche Umsetzung– Schaffung der Datenhoheit für den DVGW– Betriebsübergreifende Daten<strong>aus</strong>wertungen sind Basis, um z. B. mit derBNetzA „auf Augenhöhe“ zu kommunizieren– Größere Akzeptanz im Unternehmen– Erleichterung bei der Bearbeitungwww.dvgw.de


DVGW Schaden- und UnfallstatistikAb sofort stehen je<strong>dem</strong> <strong>Gasversorgung</strong>sunternehmen die Eigendaten, die es zurDVGW Schaden- und Unfallstatistik Gas gemeldet hat als Download zurVerfügung. Es besteht die Möglichkeit zur Auswahl eines oder mehrerer Jahre undaller oder bestimmter Erfassungsformulare. Ermöglicht wird dies durch das neuinstallierte Exportmodul.Auf Anfrage bieten wir darüber hin<strong>aus</strong> an: Auswertungen der jährlichen betriebsübergreifenden Schadenstatistiken jährliche Zusammenfassungen der bundesweiten GasunfälleIn einem weiteren Schritt werden die bundesweiten Auswertungen der jährlichenSchadenstatistiken für alle <strong>Gasversorgung</strong>sunternehmen online abrufbarhinterlegt.Die Zugangsberechtigung, d. h. die GVU-Kontrollnummer und das Passwort,können Sie den DVGW-Rundschreiben entnehmen, die Ihr Unternehmen für dieAbfrage der Daten erhalten hat.www.dvgw.de


Entwurf G 463 (A) „Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren für einenBetriebsdruck größer als 16 bar – Errichtung“ (07/<strong>2009</strong>)Gründe für Erarbeitung– Dieses DVGW-Arbeitsblatt ist in Verbindung mit der DIN EN 1594„<strong>Gasversorgung</strong>ssysteme; Rohrleitungen für einen maximal zulässigenBetriebsdruck über 16 bar; Funktionale Anforderungen“ anzuwenden– Diese Norm beschreibt die allgemeinen Grundsätze für die Planung, denBau, den Betrieb und die Instandhaltung von Gashochdruckleitungen– Diese allgemeinen Grundsätze stellen Mindestanforderungen dar, auf diesich die an der Normung beteiligten europäischen Fachleute geeinigthaben, und diese Mindestanforderungen sind durch detaillierte TechnischeRegeln und/oder nationale Normen inhaltlich <strong>aus</strong>zufüllen und umzusetzenWesentliche Inhalte– Die Ausfüllung und Umsetzung erfolgt in diesem DVGW-Arbeitsblatt G 463– Die aufgeführten Anforderungen sind grundsätzlich als die DIN EN 1594ergänzenden, verbindlich zu betrachtenden Anforderungen zu verstehenwww.dvgw.de


Entwurf G 463 (A) „Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren für einenBetriebsdruck größer als 16 bar – Errichtung“ (07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Änderungen– Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 463:2001 wurden folgende Änderungenvorgenommen:a) Der Inhalt des DVGW-Arbeitsblattes wurde an die gelebte Praxis bei derErrichtung von Gasleitungen mit maximal zulässigen Betriebsdrückengrößer als 16 bar angepasst und beschreibt somit den Stand der Technikb) Die in der Vorgängerfassung enthaltenen Fehler wurden korrigiertc) Die normativen Verweisungen wurden aktualisiertBedeutung für betriebliche Umsetzung– Diese technische Regel gilt in Verbindung mit der DIN EN 1594 für dasErrichten von Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren, die der öffentlichen <strong>Gasversorgung</strong>dienen und die mit Gasen der 1. oder der 2. Gasfamilie nach<strong>dem</strong> DVGW-Arbeitsblatt G 260 mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck(MOP) von mehr als 16 bar betrieben werden sollenwww.dvgw.de


Entwurf G 466-1 (A) „Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren füreinen Betriebsdruck größer als 5 bar – Instandhaltung“(07/<strong>2009</strong>)Gründe für Erarbeitung– Die in diesem DVGW-Arbeitsblatt aufgeführten Anforderungen sind grundsätzlich inVerbindung mit folgenden Normen zu sehen:• DIN EN 1594• DIN EN 12007-1• DIN EN 12007-3• DIN EN 12327• DIN EN 12732– Diese Normen beschreiben die allgemeinen Grundsätze für den Betrieb und dieInstandhaltung von Gasleitungen. Die allgemeinen Grundsätze stellen Mindestanforderungendar, auf die sich die an der Normung beteiligten europäischenFachleute geeinigt haben.Wesentliche Inhalte– Diese Mindestanforderungen sind durch detaillierte Technische Regeln und/odernationale Normen inhaltlich <strong>aus</strong>zufüllen und umzusetzen. Dies geschieht imvorliegenden DVGW-Arbeitsblatt G 466-1www.dvgw.de


Entwurf G 466-1 „Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren für einenBetriebsdruck größer als 5 bar – Instandhaltung“(07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Änderungen– Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 466-1:2002-04 wurden folgende Änderungenvorgenommen:a) Der Inhalt des DVGW-Arbeitsblattes wurde an die gelebte Praxis bei derInstandhaltung von Gasleitungen <strong>aus</strong> Stahlrohren mit maximal zulässigenBetriebsdrücken größer als 5 bar angepasst und beschreibt somit den Stand derTechnikb) Die Inspektionsmolchungen und die Zustandsanalyse wurden explizit als neueMaßnahmen zur Sicherung der Integrität der Gasleitung in das DVGW-Arbeitsblattaufgenommenc) Die normativen Verweisungen wurden aktualisiertBedeutung für betriebliche Umsetzung– Diese Technische Regel gilt für die Instandhaltung (Inspektion, Wartung undInstandsetzung) von Gasleitungen der öffentlichen <strong>Gasversorgung</strong> sowie der damitverbundenen Energieanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicherGasverwendung mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck (MOP) von mehr als5 bar <strong>aus</strong> Stahlrohren, die der Fortleitung von Gasen der 1. oder 2. Gasfamilie nach<strong>dem</strong> DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen.www.dvgw.de


Entwurf G 685-B1 (A) „MarktrollenübergreifendeAnwendung und Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685für die Prozesse der GeLiGas bei SLP-Zählpunkten (08/<strong>2009</strong>)Gründe für die Erarbeitung– Das 1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt „Gasabrechnung“ dient alsGrundlage für die Umsetzung der Vorgaben des DVGW-ArbeitsblattesG 685 im Rahmen des Lieferantenwechsels entsprechend denFestlegungen im Beschluss BK7-06-067 der Bundesnetzagentur„Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas – (GeLi Gas)“.Bedeutung für betriebliche Umsetzung– Die Anforderungen der aktuellen Ausgabe November 2008 des DVGW-Arbeitsblattes G 685 sind bis spätestens 01. Januar 2010 umzusetzen.Dieser Stichtag gilt auch für die Umsetzung der in diesem Beiblattbeschriebenen Festlegungen.www.dvgw.de


Entwurf G 685-B1 (A) „MarktrollenübergreifendeAnwendung und Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685für die Prozesse der GeLiGas bei SLP-Zählpunkten (08/<strong>2009</strong>)Anwendungsbereich– In diesem Dokument wird die konkrete Anwendung der Vorgaben der G 685in verschiedenen Ereignissen beschrieben. Sie bilden diefachliche/eichrechtliche Vorgabe zur Durchführung der Marktprozesse.– Zur Erläuterung ist nachstehend an verschiedenen Stellen eine Zuordnungzu einer der Marktrollen Lieferant (LF) und Netzbetreiber (NB) dargestellt.Die fachlichen/eichrechtlichen Aussagen ändern sich durch dieBerücksichtigung weiterer Marktrollen wie z. B. die desMessstellenbetreibers oder des Messdienstleister nicht.www.dvgw.de


<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Regelwerk</strong>Gasverwendung (<strong>Juli</strong> – <strong>Dezember</strong><strong>2009</strong>)LK 2 Gasanwendung


Übersicht – LK 2Neu<strong>aus</strong>gaben– G 264 A „Erdgas als Kraftstoff – Probenahme und Analyse“ (05/<strong>2009</strong>)– G 621 A „Gasanlagen in Laborräumen und naturwissenschaftlichenUnterrichtsräumen – Installation und Betrieb“ (11/09)– G 648 A „DVGW-TRGI-Sachverständige“ (11/09)– G 651 A „Erdgastankstellen“ (07/<strong>2009</strong>)– G 1020 A „Qualitätssicherung für Planung, Erstellung, Änderung,Instandhaltung und Betrieb von Gasinstallationen“ (01/2010)– GW 392 A „Nahtlosgezogene Rohre <strong>aus</strong> Kupfer für Gas- und Trinkwasser-Installationen und nahtlosgezogene, innenverzinnte Rohre <strong>aus</strong> Kupfer fürTrinkwasser-Installationen; Anforderungen und Prüfungen“ (07/<strong>2009</strong>)Entwürfewww.dvgw.de


Übersicht - LK 2Zurückziehungen– G 665:1972-10 (Ersatz durch G 1020)– G 666:1972-10 (Ersatz durch G 1020)Neue Projekte– DVGW Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“– DVGW-Arbeitsblatt G 262 „Nutzung von Gasen <strong>aus</strong> regenerativen Quellenin der öffentlichen <strong>Gasversorgung</strong>“– DVGW-Arbeitsblatt G 280-1 „Odorierung“www.dvgw.de


DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“Gründe für die Überarbeitung:Anträge von E.ON-Ruhrgas AG und VNG Verbundnetz Gas AG zurAbsenkung des Gesamtschwefelgehalts in Erdgas auf 8 mg/m³aufgrund der Anforderungen von DIN 51624 für Erdgas als Kraftstoff;Berücksichtigung der aufkommenden Rückspeisung von Verteilungs- inTransportnetze aufgrund von Biogaseinspeisungen;Verständlichere, numerische Formulierung des zulässigenWassergehalts in Erdgas;Überdenkung der Untergrenze des Wobbeindex-Bereichs für Erdgas Haufgrund europäischer Rahmenbedingungen;Festlegung einer Mindestmethanzahl aufgrund der Anforderungen vonDIN 51624www.dvgw.de


DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“Dauer der Überarbeitung: Beginn: 9.12.<strong>2009</strong>Entwurf: nicht vor Ende 2010, da hinsichtlichSchwefelgehaltsabsenkung sowohl technische (deutsches Erdgas L)als auch vertragliche (Importverträge) Problemfelder abgearbeitetwerden müssen.www.dvgw.de


DVGW-Arbeitsblatt G 262 „Nutzung von Gasen <strong>aus</strong>regenerativen Quellen in der öffentlichen <strong>Gasversorgung</strong>“Gründe für die Überarbeitung:Aufweitung der Einspeisemöglichkeiten durch Festlegung vonGrenzwerten für einige Begleitstoffe von Gasen <strong>aus</strong> regenerativenQuellen;Festlegung von Grenzwerten für Begleitstoffe von Erdgas und Biogas,deren Handhabung infolge unterschiedlicher Auslegung der GasNZVvon 2008 zu Konfliktfällen geführt hatte;Neufassung erstellt in Zusammenarbeit mit Fachverband Biogas undBundesnetzagentur.Entwurf: im 1. Quartal 2010www.dvgw.de


DVGW-Arbeitsblatt G 280-1 „Odorierung“Gründe für die Überarbeitung:Neufestlegung der Mindestodoriermittelkonzentrationen aufgrundverbesserter odorimetrischer Bestimmungsmöglichkeiten;Berücksichtigung von marktüblichen Odoriermittelgemischen.Entwurf: im 1. Quartal 2010.www.dvgw.de


G 264 A „Erdgas als Kraftstoff – Probenahme undAnalyse“ (05/<strong>2009</strong>)Gründe für Erarbeitung– Prüfgrundlage für Beamte der Gewerbeaufsichtsbehörden– Dient der Prüfung der Einhaltung der Anforderungen von DIN 51624 (´02-2008) und damit der 10. BImSchV (Novellierung vom 30.01.<strong>2009</strong>)www.dvgw.de


G 264 A „Erdgas als Kraftstoff – Probenahme undAnalyse“ (05/<strong>2009</strong>)Wesentliche Inhalte– Beschreibung der Probenahmeverfahren für Erdgas an Erdgastankstellen– Prüfverfahren für die Bestimmung des Gehalts an Feststoffen und Ölnebel imErdgas (dafür gibt es bislang keine andere Referenznorm)Bedeutung für betriebliche Umsetzung– Zur Anwendung durch Gewerbaufsichtsmitarbeiter im Rahmen der Prüfung aufEinhaltung der 10. BImSchV– Auch geeignet zur Prüfung der Gasbeschaffenheit an Erdgastankstellen imRahmen einer Betriebsmessungwww.dvgw.de


G 621 (A) „Gasanlagen in Laborräumen und naturwissenschaftlichenUnterrichtsräumen – Installation undBetrieb“ (11/09)Gründe für Erarbeitung– Fortschreibung des <strong>Regelwerk</strong>s– Anpassung an aktuelle Normen und Regeln insbesondere aufgrund• Ablösung von DIN 3537-3 durch DIN 12918-2 „Laboreinrichtungen-Laborarmaturen – Teil 2: Entnahmestellen für Brenngase“• Erscheinen neuer DVGW-TRGI 2008• Weitergehende Anforderungen an die zentrale Absperreinrichtung mitSicherheitseinrichtung– Berücksichtigung aktueller berufsgenossenschaftlichen Vorschriften undRegeln sowie Anforderungen der Unfallkassenwww.dvgw.de


G 621 (A) „Gasanlagen in Laborräumen und naturwissenschaftlichenUnterrichtsräumen – Installation undBetrieb“ (11/09)Wesentliche Inhalte– Festlegung der Anforderungen für Planung, Erstellung, Änderung,Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen bis 100 mbar inUnterrichtsräumen und Laborräumen– Anforderungen an• Leitungsanlagen• Laboreinrichtungen (ortsfeste und ortsbewegliche Laboreinrichtungen)• Absperreinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Laborbrenner– Bestimmungen für Unterrichtsräume, Laborräume und „Kleinlaboratorien“– Hinweise und Betriebsanweisungen für den Nutzer zur ordnungsgemäßenHandhabung der AnlagenBedeutung für betriebliche Umsetzung– Einhaltung der gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und technischenAnforderungenwww.dvgw.de


G 648 (A) „DVGW-TRGI-Sachverständige“ (11/09)Gründe für Überarbeitung– Fortschreibung und Aktualisierung der Rahmenvorgaben zur Sicherstellungeines entsprechenden Qualitätsstandards der DVGW-TRGI-Sachverständigen– Anpassung an neue TRGI 2008– Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde beschlossen die bisherigePrüfgrundlage VP 633 in ein Arbeitsblatt zu überführenwww.dvgw.de


G 648 (A) „DVGW-TRGI-Sachverständige“ (11/09)Wesentliche Inhalte– Anforderungen zur Zertifizierung von Personen als DVGW-TRGI-Sachverständige durchdie DVGW CERT GmbH– Formale Vor<strong>aus</strong>setzungen (z. B. Tätigkeitsnachweise, gewerbliche Vor<strong>aus</strong>setzungen)– Personelle Vor<strong>aus</strong>setzungen (Ausbildung, Kenntnisse)– Sachliche Vor<strong>aus</strong>setzungen (gerätetechnische Ausrüstung, Vorhalten vonRechtsvorschriften und Regeln der Technik)– Hinweise auf das Zertifizierungsverfahren der DVGW CERT GmbH– Auflistung der Aufgaben und Tätigkeiten des SachverständigenBedeutung für betriebliche Umsetzung– Die Beurteilung von Gasinstallationen im Kundenbereich wird in der Regel im Auftrag desNetzbetreibers <strong>aus</strong>geführt, der nach NDAV ein jederzeitiges Prüfrecht der Installationen hat, obwohlder Betreiber der Gasinstallation für diesen Teil der Anlage allein verantwortlich ist. Dieses Prüfrechtwird durch eigene Kräfte durchgeführt oder kann z. B. auf DVGW-TRGI-Sachverständige übertragenwerden.www.dvgw.de


G 651 A „Erdgastankstellen“ (07/<strong>2009</strong>)Gründe für Erarbeitung– Ersatz für G 651 (1999)– Anpassung an aktuellen Rechtsrahmen und Stand der Technikwww.dvgw.de


G 651 A „Erdgastankstellen“ (07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Inhalte– Auch G 651 (<strong>2009</strong>) wird wieder durch Merkblatt 510 des VdTÜV gespiegelt– Bezug nicht mehr auf DruckbehälterV, sondern auf BetrSichV– Druckklassifizierung nach SIL– Erdgastankgeräte sind nicht mehr Gegenstand des Arbeitsblattes– Tankstellen für Biogase können nach G 651/VdTÜV 510 begutachtetwerden.Bedeutung für betriebliche Umsetzung– Anpassung an Stand der Technik (z. B. zweites, umfahrsicheresAbsperrventil im Bereich der Säule– Geänderte Prüfverfahren an Tankstellen, die nicht unter EnWG betriebenwerden.www.dvgw.de


G 1020 A „Qualitätssicherung für Planung, Erstellung,Änderung, Instandhaltung und Betrieb vonGasinstallationen“ (01/2010)Gründe für Erarbeitung– Erhalt der technischen Selbstverwaltung des Gasfaches• Qualitätssicherung im Bereich der Gasinstallation des Kunden damit dieVorgaben der Aufsichtsbehörden (Energieaufsicht, Bauaufsicht) hinsichtlich derSicherheit bei Gasinstallationen erfüllt werden.– Unterstützung des Betreibers der Gasinstallation bei der Wahrnehmungseiner Verkehrssicherungspflicht– Darstellung der Schnittstellen und Aufgabengebiete im Bereich derKundenanlage– Aufrechterhaltung der im liberalisierten Markt (erfolgtes Unbundling)weiterhin erforderlichen Aufgaben des NB im Bereich der Kundenanlage– Notwendiges Nachfolgeblatt zu den veralteten Arbeitsblättern G 665 und G666 (Stand: 1972)www.dvgw.de


G 1020 A „Qualitätssicherung für Planung, Erstellung,Änderung, Instandhaltung und Betrieb vonGasinstallationen“ (01/2010)Wesentliche Inhalte– Darstellung der Ablauforganisation• Schnittstellen und Zusammenarbeit der Vertragspartner Netzbetreiber (NB),Messstellenbetreiber (MSB), Vertragsinstallationsunternehmen (VIU),Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) und Betreiber im Bereich der Kundenanlagewerden beschrieben.– Die Anforderungen und Aufgabengebiete im Bereich der Kundenanlagezwischen Betreiber, NB, MSB, VIU und BSM werden definiertBedeutung für betriebliche Umsetzung– Qualitätssicherung der gesamten Ablaufkette der Energieanlage, angefangenbei der Qualitätseinstellung des Erdgases über Transport, Verteilung biseinschließlich der Kundenanlage = Gasinstallation, durch Anwenden undAusfüllen des DVGW-<strong>Regelwerk</strong>es.– G 1020 ist hinsichtlich der Qualitätssicherung des Betriebes auch aufbestehende Gasinstallationen anzuwendenwww.dvgw.de


GW 392 A „Nahtlosgezogene Rohre <strong>aus</strong> Kupfer für Gas- undTrinkwasser-Installationen und nahtlosgezogene, innenverzinnteRohre <strong>aus</strong> Kupfer für Trinkwasser-Installationen; Anforderungen undPrüfungen“ (07/<strong>2009</strong>)Gründe für Überarbeitung– Anpassung an veränderte europäische Grundnormen (DIN EN 1057, DINEN 13349)– Zusammenführung des <strong>Regelwerk</strong>es für innenverzinnte Rohre <strong>aus</strong> Kupferund „normale“ Rohre <strong>aus</strong> Kupfer– neue Erkenntnisse über verarbeitungstechnische Gepflogenheiten und denheute üblichen Einsatz von Kupferrohren, bei Berücksichtigung der zurzeitbestehenden ökonomischen und hygienischen Anforderungenwww.dvgw.de


GW 392 A „Nahtlosgezogene Rohre <strong>aus</strong> Kupfer für Gas- undTrinkwasser-Installationen und nahtlosgezogene, innenverzinnteRohre <strong>aus</strong> Kupfer für Trinkwasser-Installationen; Anforderungen undPrüfungen“ (07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Änderungen– Prüfanforderungen für die hygienische Unbedenklichkeit– Innenverzinnte Kupferrohre und Kupferrohre werden zusammen in einem<strong>Regelwerk</strong> beschrieben– Neue Wanddicken für einige Dimensionen werden gemäß DIN EN 1057integriert– Ummantelte Kupferrohre nach DIN EN 13349 werden beschriebenwww.dvgw.de


GW 392 A „Nahtlosgezogene Rohre <strong>aus</strong> Kupfer für Gas- undTrinkwasser-Installationen und nahtlosgezogene, innenverzinnteRohre <strong>aus</strong> Kupfer für Trinkwasser-Installationen; Anforderungen undPrüfungen“ (07/<strong>2009</strong>)Wesentliche Inhalte– Prüfanforderungen an Grenzabmaße und Wanddicken– Hygienische Anforderungen an Kupferrohre– Angaben für die Verpackung von Kupferrohren– Vorgaben für die Kennzeichnung von Kupferrohren– Qualitätssicherungsprüfungen– Analyse des Kupfergehaltes und Phosphorbestimmung im Kupfer– Durchführung der Migrationsprüfung innenverzinnter Kupferrohrewww.dvgw.de


GW 392 A „Nahtlosgezogene Rohre <strong>aus</strong> Kupfer für Gas- undTrinkwasser-Installationen und nahtlosgezogene, innenverzinnteRohre <strong>aus</strong> Kupfer für Trinkwasser-Installationen; Anforderungen undPrüfungen“ (07/<strong>2009</strong>)Bedeutung für betriebliche Umsetzung– Ca. 40% der Installationen in Deutschland sind <strong>aus</strong> Kupfer. Hier werden jetztneue Abmessungen (z. B. 28 x 1,0) eingeführt– Das Arbeitsblatt wird als Grundlage für die Anwendernormen TRGI und DIN1988 (TRWI) genommen– Durch dünnere Wanddicken, wie sie jetzt im GW 392 zu finden sind, wird derEinsatz von Kupferrohren wirtschaftlicher– Eine Nachrüstung bzw. Nachbesserung von Kupferrohrinstallationen imbestand ergibt sich nicht. Die neuen Rohre sind auch für Modernisierungen vollkompatibel. Fokus des Arbeitsblattes sind neue Installationenwww.dvgw.de

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