Erläuterungen zur <strong>Anmeldung</strong> MVGWir bitten Sie, die <strong>Anmeldung</strong> für die Militärversicherungvollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und uns umgehendzuzustellen. Nachstehende Ausführungen mögenIhnen behilflich sein. Besten Dank für Ihre Mitarbeit.AllgemeinesDiese Formulargarnitur ist immer auszufüllen, wennVersicherungsleistungen der Militärversicherung beanspruchtwerden.Ausnahme: Behandlungen während eines besoldeten Militär-/Zivilschutzdienstes oder eines Zivildienstes und angeordnetePräventionsmassnahmen können mit den Angaben zumDienst/Anlass direkt in Rechnung gestellt werden. Die Überweisung/Anordnungist beizulegen.Für einen raschen und zielgerichteten Verfahrensablauf wurdenfolgende Meldepflichten im Bundesgesetz über dieMilitärversicherung (MVG) festgelegt:– Der/die Versicherte meldet jede Gesundheitsschädigungwährend des Dienstes dem Truppen-/Kursarzt, nach demDienst dem Zivilarzt (MVG Art. 83).– Der Zivilarzt ist verpflichtet, die Gesundheitsschädigungsofort der Militärversicherung anzumelden, wenn einZusammenhang mit dem Dienst in Betracht kommt oderwenn es der/die Versicherte verlangt (MVG Art. 84).Unter Dienst sind alle der Militärversicherung unterstelltenAnlässe und Tätigkeiten (z.B. Militär-, Zivilschutz- oderZivildienst, Bundesdienst der beruflich Versicherten, Teilnahmean friedenserhaltenden Aktionen und Guten Dienstedes Bundes, als Angehöriger des Schweiz. Korps für humanitäreHilfe) zu verstehen.Ist lediglich eine zahnärztliche Behandlung notwendig, sogenügt es, wenn Sie die <strong>Anmeldung</strong> mit den Angaben desPatienten der zuständigen Militärversicherung senden; dierestlichen Formulare können Sie vernichten. Die Militärversicherungwird die nötigen Formulare zustellen.Bei schweren Unfällen – insbesondere bei Todesfällen –wollen Sie die zuständige Militärversicherung zusätzlichsofort telefonisch benachrichtigen.Die Versicherungsleistungen sind vom Tage des ärztlich festgestelltenEintritts der Gesundheitsschädigung oder derwirtschaftlichen Schädigung an geschuldet. Ist der/die Versicherteinfolge der Gesundheitsschädigung arbeitsunfähigund erleidet er/sie eine Verdiensteinbusse, so hat er/sieAnspruch auf ein Taggeld.Bearbeiten von Personendaten (MVG Art. 94a)Die Militärversicherung ist befugt, die Personendaten zubearbeiten, die sie benötigt um• Leistungsansprüche zu beurteilen sowie Leistungen zuberechnen, zu gewähren und mit Leistungen andererSozialversicherungen zu koordinieren;• ein Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigenDritten geltend zu machen,• in anonymisierter Form Statistiken zu führen (u.a. für dieVerhütung von Gesundheitsschädigungen).Erläuterungen zu einzelnen Fragen der <strong>Anmeldung</strong>Angaben des PatientenZiffer 1Die Angaben über die Kinder, für deren Unterhalt Sie zurHauptsache aufkommen, sind für die Berechnung desTaggeldes nötig, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bzw.Verdiensteinbusse besteht.Ziffer 4 Dienstanlass und OrtEs ist Art (z.B. Rekrutenschule, Wiederholungskurs) und Ortder Dienstleistung anzugeben.Ziffer 7, 8 Einrückungstag und Entlassungstagentsprechen den Angaben auf dem Marschbefehl, demAufgebot bzw. der Einladung, oder dem ÖffentlichrechtlichenAnstellungsvertrag.Ziffer 10 SachverhaltDer Sachverhalt ist möglichst genau zu schildern. Beimbetroffenen Körperteil ist gegebenenfalls die Seite (rechts,links) anzugeben.Ziffer 11 Meldung der GesundheitsschädigungDie Militärversicherung erstreckt sich auf jedeGesundheitsschädigung, die während des Dienstes inErscheinung tritt und gemeldet oder sonstwie festgestelltwird.Vom Zivilarzt auszufüllenDer erstbehandelnde Zivilarzt ist gebeten, diese zwingendbenötigten Angaben einzutragen.Der Truppen-/Kursarzt füllt die vom Militärärztlichen Dienstzur Verfügung gestellten Formulare aus.Ziffer 15 DiagnoseDie Diagnose ist anzugeben•auf der <strong>Anmeldung</strong>, wenn das Formular nicht an denArbeitgeber weitergeleitet werden muss (weil keineArbeitsunfähigkeit besteht), andernfalls•auf dem separaten Krankheits- und Unfallschein mitder Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit, und•auf der Rechnung.Vom Arbeitgeber auszufüllenZiffer 17 Ausgeübter BerufEs ist eine möglichst genaue Bezeichnung der wichtigstenberuflichen Tätigkeit der versicherten Person anzugeben.Beispiele:«Metallschleifer» (statt «Schleifer») «Verkäuferin, Textilwaren»(statt «Verkäuferin») «Finanzdirektorin» (statt «Direktorin»)Angaben wie Hilfsarbeiter, Angestellter usw. genügen nicht.Ziffer 20 «Lohn»Es ist der nach AHV-massgebende Lohn (gemäss Art. 7der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung)anzugeben, d. h. der Bruttolohn vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen,Steuern usw., der dem/der Versichertenim Zeitpunkt des Unfalles zustand.Auch bei Löhnen über dem Höchstbetrag des versichertenVerdienstes ist der effektive Lohn anzugeben.Bei den Angaben zum Stundenlohn ist die Ferien- undFeiertagsentschädigung sowie die Gratifikation bzw. der13. Monatslohn separat anzugeben.Die Mitarbeitenden der Militärversicherung stehen Ihnen für die Beantwortung weiterer Fragenjederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an.Suva Bern, Militärversicherung, Postfach 8715, 3001 Bern, Tel. 031 387 35 35Suva St. Gallen, Militärversicherung, Postfach, 9001 St. Gallen, Tel. 071 227 75 11
MilitärversicherungApothekerschein MVGBitte Versicherten-Nummerhier vermerken▼Versicherten-Nummer▼Angaben des/r Versicherten:Name und Vorname Geburtsdatum AHV-NummerStrasseTel.-Nr.PLZ/WohnortDienstanlass und -Ort Einheit oder Organisation Grad / FunktionEinrückungstag Entlassungstag vorzeitige Entlassung ■ ja ■ neinwenn ja, wann?Hinweise für die/den Versicherte/nHat die Militärversicherung die Übernahme der Heilkostenzugesichert, so werden Ihnen die vom Arzt verordnetenMedikamente von der Apotheke ohne Bezahlung abgegeben.Alle Medikamente wollen Sie von der gleichen Apothekebeziehen, der dieser Schein abzugeben ist. Wir bitten Sie,die auf allen Zuschriften aufgeführte Versicherten-Nummeroben einzutragen bzw. durch den/die Apotheker/in eintragenzu lassen.Hinweise für die ApothekeEine Übernahme der Behandlungskosten wird dem/derVersicherten durch die Militärversicherung bekanntgegeben(Ausnahme: Bagatellfälle). Verlangen Sie bitte dieseBestätigung – die auch Ihnen gegenüber als Zahlungsgarantiedient – zur Einsicht und übertragen Sie die daraufvermerkte Versicherten-Nummer auf diesenApothekerschein.Rechnung der ApothekeDatum der Art und Menge PreisAbgabe CHF Rp.Senden Sie diese Rechnung bitte nach Abschluss derBehandlung – spätestens aber nach 3 Monaten – an dieMilitärversicherung.Einen neuen Apothekerschein können Sie unter Angabeder Versicherten-Nummer bei der Militärversicherungverlangen, wenn– der Platz für das Eintragen der Bezüge nicht ausreicht;– nach Ablauf von 3 Monaten weitere Medikamentebenötigt werden.Datum:Stempel und Adresse der Apotheke:Postkonto-Nr.4506.d – 2005 – Blatt 3Bitte Rezept beilegenTotaloder Name, Adresseund Konto-Nr. der BankGeht an: Versicherte/r ➞ Apotheker ➞ Militärversicherung