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Telefon: (0 37 61) - Stadt Werdau

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Seite 4 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • 14. Oktober 2010<br />

31.07.2014 zur Betreuung für Kinder unter 3 Jahren.<br />

Die Anzahl der Tagespflegestellen wird auf insgesamt<br />

maximal 30 Tagespflegeplätze begrenzt.<br />

2. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beauftragt den Oberbürgermeister,<br />

die Vereinbarungen zwischen Kommune<br />

und der Tagespflegepersonen gemäß Anlage<br />

abzuschließen.<br />

Beschluss Nr. S-191<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die 2. Änderungssatzung<br />

der Großen Kreisstadt <strong>Werdau</strong> über die<br />

förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />

<strong>Werdau</strong> „Südliche Innenstadt“ in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002.<br />

2. Die Satzung ist gemäß § 143 BauGB ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

Bekanntmachungen des<br />

Landkreises Zwickau<br />

Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren<br />

nach § 86 FlurbG Leubnitz<br />

(Forst)<br />

Gemeinde: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />

Gemarkungen: Leubnitz, Steinpleis<br />

Aufforderung<br />

zur Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Mit Beschluss vom 31.08.2010, Az. 1550, 1552 -<br />

780.4125/240151 hat das Amt für Ländliche Entwicklung<br />

und Flurneuordnung des Landratsamtes Zwickau das Vereinfachte<br />

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG<br />

Leubnitz (Forst) angeordnet und das Verfahrensgebiet<br />

festgestellt.<br />

Das Verfahrensgebiet umfasst<br />

die Flurstücke 4/3, 4/4, 4/5, 4/10, 4/13, 4/14, 4/15,<br />

442/15, 445/1, 447, 516/4, 516/8,<br />

516/9, 516/13, 516/14, 516/16,<br />

516/18, 517/1, 606/1, 606/2, 607,<br />

608, 609/1, <strong>61</strong>0/1, <strong>61</strong>1 und 671<br />

der Gemarkung Leubnitz sowie<br />

das Flurstück 564 der Gemarkung Steinpleis.<br />

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,<br />

aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen,<br />

sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei<br />

Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses<br />

beim Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung<br />

und Flurneuordnung, 08<strong>37</strong>1 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg<br />

2, Haus 1, als zuständige Flurbereinigungsbehörde<br />

anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Tag Bekanntgabe.<br />

Auf Verlangen des Landratsamtes, Amt für Ländliche Entwicklung<br />

und Flurneuordnung, hat der Anmeldende sein<br />

Recht innerhalb einer vom Amt für Ländliche Entwicklung<br />

und Flurneuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen.<br />

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende<br />

nicht mehr beteiligt.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist<br />

angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für<br />

Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung die bisherigen<br />

Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14<br />

Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch<br />

ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der<br />

Anmeldung eingetretenen Fristenablaufs ebenso gegen<br />

sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die<br />

Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in<br />

Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).<br />

Glauchau, den 02.09.2010<br />

Stark<br />

Amtsleiterin DS<br />

Flurbereinigungsverfahren<br />

Leubnitz (Forst)<br />

Gemeinde: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />

Landkreis: Zwickau<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und<br />

Eigentümer von selbstständigem Eigentum an Gebäuden<br />

gemäß Sachenrechtsbereinigungsgesetz der Flurstücke<br />

4/3, 4/4, 4/5, 4/10, 4/13, 4/14, 4/15, 442/15, 445/1, 447,<br />

516/4, 516/8, 516/9, 516/13, 516/14, 516/16, 516/18,<br />

517/1, 606/1, 606/2, 607, 608, 609/1, <strong>61</strong>0/1, <strong>61</strong>1 und 671<br />

der Gemarkung Leubnitz und Flurstück 564 der Gemarkung<br />

Steinpleis werden hiermit eingeladen zu einer<br />

Teilnehmerversammlung zur Wahl<br />

des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />

Leubnitz (Forst)<br />

Ort: Leubnitz, Pferdehof Kampe<br />

Erlenweg 2, 08412 <strong>Werdau</strong>/OT Leubnitz<br />

Datum: 09.11.2010<br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des<br />

Wahlverfahrens<br />

2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer<br />

Stellvertreter<br />

3. Allgemeine Aussprache<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />

Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen.<br />

Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele<br />

Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung<br />

beim Landratsamt Zwickau hat die Zahl der zu wählenden<br />

Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je<br />

zwei festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder<br />

Bevollmächtigte kann somit als Mitglieder und Stellvertreter<br />

insgesamt vier Personen in den Vorstand wählen.<br />

Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind<br />

die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden<br />

Grundstücke und Erbbauberechtigte, die den Eigentümern<br />

gleichstehen (§ 10 FlurbG Nr. 1). Die Eigentümer von<br />

selbstständigem Eigentum an Gebäuden, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz<br />

unterliegen, sind den<br />

Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten<br />

ebenfalls gleichgestellt.

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