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Seite 4 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • 14. Oktober 2010<br />
31.07.2014 zur Betreuung für Kinder unter 3 Jahren.<br />
Die Anzahl der Tagespflegestellen wird auf insgesamt<br />
maximal 30 Tagespflegeplätze begrenzt.<br />
2. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beauftragt den Oberbürgermeister,<br />
die Vereinbarungen zwischen Kommune<br />
und der Tagespflegepersonen gemäß Anlage<br />
abzuschließen.<br />
Beschluss Nr. S-191<br />
1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die 2. Änderungssatzung<br />
der Großen Kreisstadt <strong>Werdau</strong> über die<br />
förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />
<strong>Werdau</strong> „Südliche Innenstadt“ in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002.<br />
2. Die Satzung ist gemäß § 143 BauGB ortsüblich bekannt<br />
zu machen.<br />
Bekanntmachungen des<br />
Landkreises Zwickau<br />
Vereinfachtes<br />
Flurbereinigungsverfahren<br />
nach § 86 FlurbG Leubnitz<br />
(Forst)<br />
Gemeinde: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />
Gemarkungen: Leubnitz, Steinpleis<br />
Aufforderung<br />
zur Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Mit Beschluss vom 31.08.2010, Az. 1550, 1552 -<br />
780.4125/240151 hat das Amt für Ländliche Entwicklung<br />
und Flurneuordnung des Landratsamtes Zwickau das Vereinfachte<br />
Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG<br />
Leubnitz (Forst) angeordnet und das Verfahrensgebiet<br />
festgestellt.<br />
Das Verfahrensgebiet umfasst<br />
die Flurstücke 4/3, 4/4, 4/5, 4/10, 4/13, 4/14, 4/15,<br />
442/15, 445/1, 447, 516/4, 516/8,<br />
516/9, 516/13, 516/14, 516/16,<br />
516/18, 517/1, 606/1, 606/2, 607,<br />
608, 609/1, <strong>61</strong>0/1, <strong>61</strong>1 und 671<br />
der Gemarkung Leubnitz sowie<br />
das Flurstück 564 der Gemarkung Steinpleis.<br />
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,<br />
aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen,<br />
sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei<br />
Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses<br />
beim Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung<br />
und Flurneuordnung, 08<strong>37</strong>1 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg<br />
2, Haus 1, als zuständige Flurbereinigungsbehörde<br />
anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Tag Bekanntgabe.<br />
Auf Verlangen des Landratsamtes, Amt für Ländliche Entwicklung<br />
und Flurneuordnung, hat der Anmeldende sein<br />
Recht innerhalb einer vom Amt für Ländliche Entwicklung<br />
und Flurneuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen.<br />
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende<br />
nicht mehr beteiligt.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist<br />
angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für<br />
Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung die bisherigen<br />
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14<br />
Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch<br />
ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der<br />
Anmeldung eingetretenen Fristenablaufs ebenso gegen<br />
sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die<br />
Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in<br />
Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).<br />
Glauchau, den 02.09.2010<br />
Stark<br />
Amtsleiterin DS<br />
Flurbereinigungsverfahren<br />
Leubnitz (Forst)<br />
Gemeinde: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />
Landkreis: Zwickau<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und<br />
Eigentümer von selbstständigem Eigentum an Gebäuden<br />
gemäß Sachenrechtsbereinigungsgesetz der Flurstücke<br />
4/3, 4/4, 4/5, 4/10, 4/13, 4/14, 4/15, 442/15, 445/1, 447,<br />
516/4, 516/8, 516/9, 516/13, 516/14, 516/16, 516/18,<br />
517/1, 606/1, 606/2, 607, 608, 609/1, <strong>61</strong>0/1, <strong>61</strong>1 und 671<br />
der Gemarkung Leubnitz und Flurstück 564 der Gemarkung<br />
Steinpleis werden hiermit eingeladen zu einer<br />
Teilnehmerversammlung zur Wahl<br />
des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />
Leubnitz (Forst)<br />
Ort: Leubnitz, Pferdehof Kampe<br />
Erlenweg 2, 08412 <strong>Werdau</strong>/OT Leubnitz<br />
Datum: 09.11.2010<br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des<br />
Wahlverfahrens<br />
2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer<br />
Stellvertreter<br />
3. Allgemeine Aussprache<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />
Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen.<br />
Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele<br />
Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung<br />
beim Landratsamt Zwickau hat die Zahl der zu wählenden<br />
Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je<br />
zwei festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder<br />
Bevollmächtigte kann somit als Mitglieder und Stellvertreter<br />
insgesamt vier Personen in den Vorstand wählen.<br />
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind<br />
die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden<br />
Grundstücke und Erbbauberechtigte, die den Eigentümern<br />
gleichstehen (§ 10 FlurbG Nr. 1). Die Eigentümer von<br />
selbstständigem Eigentum an Gebäuden, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz<br />
unterliegen, sind den<br />
Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten<br />
ebenfalls gleichgestellt.