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Telefon: 0 85 04 - Landkreis Passau

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong><br />

Die Geschichte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Passau</strong><br />

Die Gliederung der bayerischen <strong>Landkreis</strong>e geht hauptsächlich<br />

auf die kurfürstliche Entschließung vom 24. März 1802 zurück.<br />

Im Wesentlichen sind die Vorgänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Passau</strong> gebietsmäßig<br />

betrachtet die Landgerichte <strong>Passau</strong> I und II, das Landgericht<br />

Vilshofen, das Landgericht Griesbach und das Landgericht<br />

Rotthalmünster. Den endgültigen Bestand in der Ausgangsphase<br />

erhielt der Bereich erst mit dem „Preßburger Frieden“<br />

vom 26. Dezember 1805 mit der Zuteilung der Wegscheider Bereiche<br />

zum Kurfürstentum Bayern. Dieser Teil wurde am 25. Februar<br />

1803 dem Großherzog Ferdinand von Toscana abgetreten.<br />

Innerhalb der Landgerichtsbezirke gab es ständig Verschiebungen.<br />

So waren die Bereiche Tittling, Aicha, Fürstenstein, Haselbach<br />

und Witzmannsberg bis zum Jahre 1805 dem Landgericht<br />

Vilshofen zugehörig. 1805 konnte die Reichsgrafschaft Ortenburg<br />

ebenfalls in die Organisation des Kurfürstentums eingegliedert<br />

werden; man hatte die Grafschaft Ortenburg gegen die<br />

Ämter Tambach und Seßlach in Franken eingetauscht. Die Gemeinden<br />

Kirchberg, Otterskirchen, Rathsmannsdorf und Teile<br />

von Albersdorf gehörten zum Landgericht <strong>Passau</strong>.<br />

Als Verwaltung und Justiz im Jahr 1862 getrennt wurden, erfuhr<br />

die Landgerichtseinteilung hinsichtlich der Zuständigkeit eine<br />

wesentliche Änderung. Von den Landgerichten wurden die Aufgaben<br />

der Verwaltung abgetrennt und als Bezirksämter eingerichtet.<br />

Vom räumlichen Umfang her hatten sie dieselbe Ausdehnung<br />

wie die Landgerichtsbezirke. Diese Bezirksämter hatten<br />

die Aufgaben einer staatlichen Ausführungsbehörde, die sogenannte<br />

„Untere Staatliche Verwaltungsbehörde“.<br />

Die formelle Bildung von Distriktgemeinden erfolgte im Jahr 1<strong>85</strong>2;<br />

am 01. Januar 1920 passte man die Sprengel der Distriktgemeinden<br />

und die Grenzen der Bezirksämter an. Durch das Gleichschaltungsgesetz<br />

von 1933 erfuhr die Selbstverwaltung einen<br />

herben Rückschlag. 1939 wurden die Bezirke in <strong>Landkreis</strong>e umbenannt<br />

und die Bezirksämter in Landratsämter. Einen weiteren<br />

großen Einschnitt in der Geschichte der bayerischen <strong>Landkreis</strong>e,<br />

im Besonderen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Passau</strong>, stellte die kommunale<br />

Gebietsreform in Bayern im Jahre 1972 dar. Die aus dem<br />

19. Jahrhundert stammende kommunale Gebietsgliederung Bayerns<br />

wurde nicht mehr als tragfähige Grundlage für eine moder-<br />

ne Verwaltung angesehen, die die Probleme des 20. Jahrhunderts<br />

zu lösen und deren Weiterentwicklung im 21. Jahrhundert<br />

zu bedenken hat.<br />

Die Entstehung des neuen <strong>Landkreis</strong>es <strong>Passau</strong><br />

In seiner Regierungserklärung vom 21. Januar 1971 stellte der<br />

damalige bayerische Ministerpräsident Alfons Goppel die kommunale<br />

Gebietsreform Bayerns als Instrument vor, mit dessen<br />

Hilfe die Basis für die moderne Verwaltung Bayerns geschaffen<br />

werden kann. Ein Anspruch, dem die aus dem 19. Jahrhundert<br />

stammende Gliederung Bayerns nicht mehr gerecht werden<br />

konnte. Die <strong>Landkreis</strong>e wurden aufgefordert, Vorschläge für eine<br />

Neugliederung zu erarbeiten. Während der <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong><br />

vom eigenen <strong>Landkreis</strong> ausging und eine Angliederung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Wegscheid vorschlug, setzten sich die <strong>Landkreis</strong>e Griesbach<br />

i.Rottal, Vilshofen, Wegscheid und Wolfstein für die Bildung<br />

eines Nord- und eines Südlandkreises ein. Die Regierung<br />

von Niederbayern wiederum plädierte für die Entkernung des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Passau</strong> zugunsten der Stadt. Die restlichen Gemeinden<br />

südlich der Donau und westlich der Ilz sowie die <strong>Landkreis</strong>e<br />

Griesbach i.Rottal und Vilshofen sollten, mit Ausnahme des<br />

Osterhofener Teils, einen <strong>Landkreis</strong> bilden. Im nördlichen Bereich<br />

war geplant, den <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> östlich der Ilz, den<br />

<strong>Landkreis</strong> Wolfstein und den <strong>Landkreis</strong> Wegscheid zu einem<br />

<strong>Landkreis</strong> zusammenzufügen.<br />

Statt dieser Vorschläge wurde jedoch das Konzept des Bayerischen<br />

Staatsministeriums des Innern Realität, das im Mai 1971<br />

vorgestellt wurde. Nach der Anhörung der betroffenen Gemeinden<br />

und <strong>Landkreis</strong>e und geringfügigen Änderungen wurde mit<br />

Rechtsverordnung vom 27. Dezember 1971 der neue <strong>Landkreis</strong><br />

geschaffen.<br />

Er wurde wie folgt beschrieben:<br />

„Die Zuordnung der Gebiete aus den früheren <strong>Landkreis</strong>en<br />

Wegscheid, Vilshofen, Griesbach i.Rottal und kleinen Teilen aus<br />

Pfarrkirchen und Eggenfelden folgt der strahlenförmigen Verkehrsschließung<br />

des gesamten Raumes zur Stadt <strong>Passau</strong> und

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