11.07.2015 Aufrufe

VERWALTUNGSVERTRAG - WOHNUNGSEIGENTUM

VERWALTUNGSVERTRAG - WOHNUNGSEIGENTUM

VERWALTUNGSVERTRAG - WOHNUNGSEIGENTUM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Für die Abhaltung der Eigentümerversammlung gelten folgende Grundsätze:Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung ist darauf zu achten, dassdiese nicht zur allgemeinen Urlaubszeit (Juli, August, Weihnachts- undSemesterferien) stattfindet. Der Verwalter hat über das Geschehen derEigentümerversammlung, insbesondere über die Ergebnisse vonAbstimmungen und die gefassten Beschlüsse, eine Niederschriftaufzunehmen. Nach der Eigentümerversammlung ist die Niederschrift überdas Geschehen bei der Eigentümerversammlung allen Eigentümern zurKenntnis zu bringen. Dies hat durch Anschlag an einer deutlich sichtbarenStelle des Hauses und Übersendung an die Anschrift desWohnungseigentumsobjektes oder eine andere bekanntgegebeneinländische Zustellanschrift zu erfolgen.- Information des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten imZusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:- Erstellung der Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über dielaufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussichtgenommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zurRücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem dieBewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, biszum Ende der laufenden Abrechnungsperiode;- Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen;Die Vorschreibungen zu den Liegenschaftsaufwendungen erfolgen inmonatlichen Akonti, welche jeweils am 05. eines jeden Kalendermonats fälligsind. Soweit dies zur Bestreitung der Liegenschaftsaufwendungen imEinzelfall erforderlich ist, ist der Verwalter berechtigt, nach pflichtgemäßemErmessen die erforderlichen Beträge im Rahmen vonSondervorschreibungen einzuheben. Die Aufnahme von Darlehen für dieEigentümergemeinschaft bedarf einer vorhergehenden Beschlussfassungder Eigentümergemeinschaft. Ausgenommen davon sindKontoüberziehungen auf den für die Eigentümergemeinschaft geführtenKonten, die zu dem für die ordentliche Verwaltung derWohnungseigentumsanlage erforderlichen Zahlungsverkehr gehören.4©erh reimitz hafner rechtsanwältewww.engin-deniz.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!