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Wegleitung für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz

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<strong>Wegleitung</strong><strong>für</strong> <strong>Ärzt<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>7.4. • Erteilung <strong>der</strong> Berufsausübungsbewilligung zurselbständigen ärztlichen Tätigkeit• Bewilligung bzw. Meldepflicht <strong>für</strong> Dienstleister (ausländische<strong>Ärzte</strong>, welche weniger als 3 Monate proJahr <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> selbständig berufstätig s<strong>in</strong>d)• Erteilung von Auskünften <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> mit ausländischemDiplom, welche e<strong>in</strong>e unselbständige Tätigkeit aufnehmenwollen► Kantone► Kantone► Kantone• Praxisassistenz / Praxisstellvertretung ► Kantone7.5. • Erteilung <strong>der</strong> Zulassungsbewilligung <strong>für</strong> dieKrankenkassentätigkeit► Kantone• Erteilung <strong>der</strong> Abrechnungsnummer (ZSR-Nummer) ► santésuisse• Zulassung zur obligatorischen Unfall- <strong>und</strong>Invalidenversicherung► lokale <strong>und</strong> regionale SUVA<strong>und</strong>IV-Agenturen7.6. • Erteilung <strong>der</strong> Aufenthaltsbewilligung <strong>für</strong> Auslän<strong>der</strong> ► KantonaleFremdenpolizeibehörden29. Oktober 2009 / ch/li7/7

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