R+V Betriebskrankenkasse
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Pflichtkriterien<br />
Für das Erreichen des Bonus müssen Sie<br />
nachweisen, dass Sie die folgenden Pflichtkriterien<br />
erfüllt haben:<br />
Gesundheitsuntersuchungen<br />
Die Teilnahme an Gesundheitsuntersuchungen<br />
zur Früherkennung von Krankheiten. Ab<br />
dem Alter von 35 Jahren ist diese Untersuchung<br />
erforderlich (alle zwei Jahre).<br />
Falls Sie bereits im Vorjahr an einer solchen<br />
Untersuchung teilgenommen haben, benötigen<br />
Sie im laufenden Jahr keinen weiteren<br />
Stempel. Sie sind trotzdem berechtigt, einen<br />
Bonus zu erhalten.<br />
Krebsvorsorgeuntersuchung<br />
Die Teilnahme an jährlichen Untersuchungen<br />
zur Früherkennung von Krebserkrankungen<br />
(Frauen ab 20 Jahren; Männer ab 45 Jahren).<br />
Falls Sie noch nicht das erforderliche Alter<br />
erreicht haben, ist kein Stempel erforderlich.<br />
Sie sind trotzdem berechtigt, einen Bonus zu<br />
erhalten.<br />
Die Hautkrebsvorsorge (das Hautkrebs-Screening)<br />
ist davon ausgenommen. Stempel über<br />
durchgeführte Hautkrebs-Screenings reichen<br />
also nicht aus, um das Kriterium „Krebsvorsorgeuntersuchung“<br />
zu erfüllen.<br />
Zahnvorsorge<br />
Die Teilnahme an Untersuchungen zur Verhütung<br />
von Erkrankungen der Zähne und<br />
des Mundraumes sowie zur Überprüfung von<br />
Zahnprothesen. Von 6 bis 17 Jahren eine<br />
Untersuchung im Kalender-Halbjahr, ab 18<br />
Jahren eine Untersuchung im Jahr.