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4<br />

Pflichtkriterien<br />

Für das Erreichen des Bonus müssen Sie<br />

nachweisen, dass Sie die folgenden Pflichtkriterien<br />

erfüllt haben:<br />

Gesundheitsuntersuchungen<br />

Die Teilnahme an Gesundheitsuntersuchungen<br />

zur Früherkennung von Krankheiten. Ab<br />

dem Alter von 35 Jahren ist diese Untersuchung<br />

erforderlich (alle zwei Jahre).<br />

Falls Sie bereits im Vorjahr an einer solchen<br />

Untersuchung teilgenommen haben, benötigen<br />

Sie im laufenden Jahr keinen weiteren<br />

Stempel. Sie sind trotzdem berechtigt, einen<br />

Bonus zu erhalten.<br />

Krebsvorsorgeuntersuchung<br />

Die Teilnahme an jährlichen Untersuchungen<br />

zur Früherkennung von Krebserkrankungen<br />

(Frauen ab 20 Jahren; Männer ab 45 Jahren).<br />

Falls Sie noch nicht das erforderliche Alter<br />

erreicht haben, ist kein Stempel erforderlich.<br />

Sie sind trotzdem berechtigt, einen Bonus zu<br />

erhalten.<br />

Die Hautkrebsvorsorge (das Hautkrebs-Screening)<br />

ist davon ausgenommen. Stempel über<br />

durchgeführte Hautkrebs-Screenings reichen<br />

also nicht aus, um das Kriterium „Krebsvorsorgeuntersuchung“<br />

zu erfüllen.<br />

Zahnvorsorge<br />

Die Teilnahme an Untersuchungen zur Verhütung<br />

von Erkrankungen der Zähne und<br />

des Mundraumes sowie zur Überprüfung von<br />

Zahnprothesen. Von 6 bis 17 Jahren eine<br />

Untersuchung im Kalender-Halbjahr, ab 18<br />

Jahren eine Untersuchung im Jahr.

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