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WINTER - bei Schumann Reisen

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Allgemeine Reisebedingungen und Hinweise<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen von <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden,<br />

Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird<br />

dem <strong>Reisen</strong>den die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine<br />

kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.<br />

b) An die Reiseanmeldung ist der <strong>Reisen</strong>de zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt.<br />

Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die<br />

Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.<br />

c) Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche<br />

Reiseanmeldung, die der <strong>Reisen</strong>de unverzüglich unterschrieben an uns zurückzuleiten hat, und die Reisebestätigung<br />

geschlossen wird. Sendet der <strong>Reisen</strong>de die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach<br />

Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der<br />

<strong>Reisen</strong>de nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten.<br />

Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong><br />

bestätigt dem <strong>Reisen</strong>den <strong>bei</strong> elektronischen Buchungen den Zugang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.<br />

d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des <strong>Reisen</strong>den ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer<br />

Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der <strong>Reisen</strong>de innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die<br />

Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen.<br />

e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt<br />

bezeichneten Fremdleistungen ist <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine<br />

vertragliche Haftung – außer <strong>bei</strong> Körperschäden – als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum<br />

Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.Wir haften insofern grundsätzlich nur für die<br />

Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die<br />

Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.<br />

2. Zahlung<br />

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als<br />

Anzahlung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung<br />

der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder<br />

Beförderungsschein), zu zahlen.<br />

b) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den <strong>Reisen</strong>den zur sofortigen Zahlung<br />

des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise<br />

erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).<br />

c) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden<br />

dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.<br />

3. Leistungen<br />

a) Prospekt- und Katalogangaben sind für <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich<br />

berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt<br />

und Preisangaben zu erklären, über die der <strong>Reisen</strong>de vor Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />

b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen<br />

Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung<br />

und der Reisebestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten.<br />

c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des <strong>Reisen</strong>den<br />

sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser<br />

Bedingungen wird Bezug genommen.<br />

4. Preisänderungen<br />

a) <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen,<br />

wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der<br />

Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende<br />

Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind<br />

nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret<br />

berechnet auf den Reisepreis auswirkt.<br />

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 28. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4. a)<br />

zulässige Preisänderung erklären wir dem <strong>Reisen</strong>den unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund.<br />

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der <strong>Reisen</strong>de kostenlos<br />

zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in<br />

der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den <strong>Reisen</strong>den aus unserem Angebot anzubieten.<br />

d) Die Rechte nach Ziffer 4. c) hat der <strong>Reisen</strong>de unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber<br />

geltend zu machen.<br />

5. Leistungsänderungen<br />

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />

Vertragsabschluss notwendig werden und von <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> nicht wider Treu und Glauben her<strong>bei</strong>geführt wurden, sind<br />

nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />

Reise nicht beeinträchtigen.<br />

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> dem <strong>Reisen</strong>den unverzüglich nach<br />

Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.<br />

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der <strong>Reisen</strong>de vom Vertrag zurücktreten oder<br />

stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> in der<br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den <strong>Reisen</strong>den aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4. c) gilt entsprechend.<br />

d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.<br />

6. Rücktritt des Kunden<br />

a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der <strong>Reisen</strong>de verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu<br />

zahlen: Erfolgt der Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen<br />

vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises, <strong>bei</strong> Rücktritt bis zu 3 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises,<br />

<strong>bei</strong> Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn fallen 75 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. Bei einem Rücktritt<br />

ab 1 Woche vor Reisebeginn, <strong>bei</strong> Rücktritt am Tag des Reiseantritts oder <strong>bei</strong> Nichtantritt der Reise ist der <strong>Reisen</strong>de verpflichtet,<br />

90% des Gesamtreisepreises als Entschädigung zu zahlen.<br />

b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung <strong>bei</strong> <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> oder <strong>bei</strong> der<br />

Buchungsstelle. Dem <strong>Reisen</strong>den wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.<br />

c) Dem <strong>Reisen</strong>den wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht<br />

entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.<br />

7. Änderungen auf Verlangen des <strong>Reisen</strong>den<br />

Verlangt der <strong>Reisen</strong>de nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir <strong>bei</strong> Vornahme entsprechender<br />

Umbuchungen ein Bear<strong>bei</strong>tungsentgelt von 16 Euro pro Person verlangen, soweit wir nach entsprechender<br />

Information des <strong>Reisen</strong>den nicht eine höhere Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter<br />

Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was wir<br />

durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können. Umbuchungen auf andere Reisetermine bzw.<br />

andere <strong>Reisen</strong> sind nur bis 6 Wochen vor Reisebeginn möglich. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche nur<br />

nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 6. a zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.<br />

8. Ersatzreisende<br />

a) Der <strong>Reisen</strong>de kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen<br />

Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />

entgegenstehen und <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.<br />

b) Der <strong>Reisen</strong>de und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.<br />

c) Der <strong>Reisen</strong>de und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten<br />

entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 16 Euro.<br />

9. Reiseabbruch<br />

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des <strong>Reisen</strong>den liegt (z. B. Krankheit), so ist<br />

<strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> verpflichtet, <strong>bei</strong> den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus<br />

der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche<br />

Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

10. Störung durch den <strong>Reisen</strong>den<br />

Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der <strong>Reisen</strong>de trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine<br />

weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der <strong>Reisen</strong>de sich<br />

nicht an sachlich begründete Hinweise hält. <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht<br />

ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.<br />

Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.<br />

11. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere<br />

Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,<br />

Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen <strong>bei</strong>de Teile zur Kündigung des Reisevertrages.<br />

b) Im Fall der Kündigung kann <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach<br />

§ 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.<br />

c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit<br />

umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.<br />

d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der <strong>Reisen</strong>de zu tragen.<br />

12. Gewährleistung und Abhilfe<br />

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der <strong>Reisen</strong>de Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen<br />

unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer<br />

gleichwertigen Ersatzleistung.<br />

b) Der <strong>Reisen</strong>de kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel<br />

<strong>bei</strong>m Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, <strong>bei</strong>m Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche<br />

Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und<br />

Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der <strong>Reisen</strong>de schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen<br />

ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der <strong>Reisen</strong>de mehr als die geminderte Vergütung gezahlt,<br />

so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden<br />

entsprechende Anwendung.<br />

c) Ist die Reise mangelhaft und leistet <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> nicht innerhalb der vom <strong>Reisen</strong>den bestimmten angemessenen Frist<br />

Abhilfe, so kann der <strong>Reisen</strong>de auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.<br />

Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigert haben oder ein besonderes Interesse des <strong>Reisen</strong>den die<br />

sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.<br />

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der <strong>Reisen</strong>de eine angemessene Frist zur Abhilfe<br />

setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der <strong>Reisen</strong>de den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn<br />

die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des <strong>Reisen</strong>den<br />

gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem <strong>Reisen</strong>den die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für<br />

<strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.<br />

e) Bei berechtigter Kündigung kann <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende<br />

Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen<br />

sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Das<br />

gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den <strong>Reisen</strong>den kein Interesse haben. <strong>Schumann</strong><br />

<strong>Reisen</strong> hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die<br />

Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu<br />

tragen.<br />

f ) Der <strong>Reisen</strong>de kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es<br />

sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.<br />

13. Mitwirkungspflicht<br />

Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf<br />

die Ziffern 10. und 12. wird Bezug genommen.<br />

14. Haftungsbeschränkung<br />

a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt,<br />

aa) soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her<strong>bei</strong>geführt wird oder<br />

ab)soweit der Reiseveranstalter für einen dem <strong>Reisen</strong>den entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen<br />

beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> gegenüber dem<br />

<strong>Reisen</strong>den auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />

c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1. e) dieser Bedingungen zu beachten.<br />

d) Für alle gegen <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter <strong>bei</strong> Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache<br />

Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese<br />

Haftungshöchstsummen gelten jeweils je <strong>Reisen</strong>dem und Reise. Dem <strong>Reisen</strong>den wird in diesem Zusammenhang im<br />

eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />

15. Ausschlussfrist und Verjährung<br />

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der <strong>Reisen</strong>de innerhalb eines Monats<br />

nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf<br />

dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der <strong>Reisen</strong>de die genannte Frist ohne eigenes<br />

Verschulden nicht einhalten konnte.<br />

b) Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den im Sinne der Ziffer 16. a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung<br />

eines Mangels an uns durch den <strong>Reisen</strong>den beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 15. a) betroffenen<br />

Ansprüche in zwei Jahren.<br />

c) Schweben zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch<br />

begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der <strong>Reisen</strong>de oder <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> die Fortsetzung der<br />

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch <strong>bei</strong> arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei<br />

Jahren.<br />

16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

a) <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und<br />

gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem <strong>Reisen</strong>den zur Verfügung gestellten<br />

Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor<br />

Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten<br />

wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.<br />

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> hat der <strong>Reisen</strong>de die Voraussetzungen für die<br />

Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.<br />

c) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten<br />

des <strong>Reisen</strong>den zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der <strong>Reisen</strong>de nicht<br />

kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern<br />

6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend.<br />

17. Gerichtsstand<br />

a) Der <strong>Reisen</strong>de kann <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> an deren Sitz verklagen.<br />

b) Sitz von <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> ist 07819 Triptis/Oberpöllnitz.<br />

c) Für Klagen von <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> gegen den <strong>Reisen</strong>den ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um<br />

Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins<br />

Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In<br />

diesen Fällen ist der Sitz von <strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> maßgeblich.<br />

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.<br />

<strong>Schumann</strong> <strong>Reisen</strong> • Am Storchennest 1 • 07819 Triptis • Telefon: 03 64 82 /35 60 • Fax: 03 64 82 /35 641 • E-mail: info@schumann-reisen.de • Internet: www.schumann-reisen.de

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