Statuten Kaufmännischer Verband Solothurn - KV Schweiz
Statuten Kaufmännischer Verband Solothurn - KV Schweiz
Statuten Kaufmännischer Verband Solothurn - KV Schweiz
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
III. MitgliedschaftArt. 3Der <strong>KV</strong>S besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:a) Ehrenmitglieder (Art. 4)b) Veteranenmitglieder <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> (Art. 5)c) Veteranenmitglieder <strong>KV</strong>S (Art. 6)d) Aktivmitglieder (Art. 7)e) Auslandmitglieder (Art. 8)f) Lernende 1. Lehrjahr (Art. 9)g) Lernende 2. + 3. Lehrjahr (Art. 10)h) Jugendmitglieder (Art. 11)i) Verkäufer (Art. 12)j) Gönner (Art. 13)Art. 4Wer sich um den <strong>KV</strong>S besonders verdient gemacht hat, kann auf Vorschlag des Vorstandesdurch die GV zum Ehrenmitglied ernannt werden.Art. 5Veteranenmitglied <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> wird, wer dem <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> während 50 Jahren angehörthat.Art. 6Veteranenmitglied <strong>KV</strong> <strong>Solothurn</strong> wird, wer dem <strong>KV</strong>S 25 Jahre angehört hat.Art. 7Als Aktivmitglieder können auf schriftliche Anmeldung natürliche Personen aufgenommenwerden, die das 25. Altersjahr zurückgelegt haben und dem Berufsstand gemässArt. 2 angehören.Art. 8Als Auslandmitglied gilt, wer seinen Wohn- und Arbeitsort im Ausland hat.Art. 9Als Lernende 1. Lehrjahr werden alle Lernenden im 1. Lehrjahr gem. Art. 2.1 aufgenommen.2