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Solidarität für… - SGB - CISL

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Vorsorge & FürsorgeRENTENSYSTEMEinige NeuerungenÜber das staatliche Sparpaket hat der Gesetzgeber im Sommer einige wichtige Rentenbestimmungenabgeändert. Lohnabhängige wie Selbständige müssen nun nach Erreichen der Voraussetzungen längerauf den Rentenantritt warten. Das gesetzliche Rentenalter für Frauen im öffentlichen Dienst wirdab 2012 von 61 auf 65 Jahre angehoben.Voraussetzungen für die AltersrenteDie Angleichung des Rentenaltersan die Männer trifft Frauen im öffentlichenDienst nun viel früher alsursprünglich vorgesehen. So solltedas Rentenalter eigentlich alle zweiJahre um ein Jahr angehoben werden.Nun müssen Frauen im öffentlichenDienst bereits ab 2012 (stattab 2018) 65 Jahre alt sein, um dieAltersrente antreten zu können. Fürdie Frauen in der Privatwirtschaftbleibt das Rentenalter (noch) bei 60Jahren.Ab 2015 wird das gesetzliche Rentenalterfür alle Versicherten flexibler,da es laufend an die steigendeLebenserwartung angepasst wird.Je nachdem, wie stark die Lebenserwartungansteigt, wird auch dasgesetzliche Rentenalter aufgrundeiner eigenen Berechnung in Monatsschrittenangehoben.Voraussetzungen für die DienstaltersrenteUm die Dienstaltersrente antretenzu können, sind entweder 40rentenversicherte Arbeitsjahre unabhängigvom Alter erforderlichoder das Erreichen der so genannte„Quote“, einer Summe aus LebensundBeitragsjahren. Es müssen abermindestens 35 Beitragsjahre undein Mindestlebensalter von 60 Jahrenerreicht werden.Auch bei der „Quote“ wird ab 2015das Mindestalter an die Lebenserwartungangepasst. Davon sindjene Versicherten ausgenommen,die 40 Beitragsjahre erreichen.Längere „Renteneinstiegsfenster“Neu geregelt hat der Gesetzgeberauch die so genannten „Renteneinstiegsfenster“,also den Zeitpunktdes Rentenantritts. Lohnabhängigegehen nun frühestens 12 Monatenach Erreichen der Voraussetzungenin Rente, SelbständigeÜbersicht Altersrentenach 18 Monaten. Zuvor gab esfixe Termine im Laufe eines Jahres,an denen der Ruhestand angetretenwerden konnte. Aufgrundder neuen Bestimmungen müssenLohnabhängige wie Selbständigenun länger auf den Rentenantrittwarten. Die neue Regelung gilt sowohlfür die Altersrente als auch fürdie Dienstaltersrente.Wer die Voraussetzungen noch innerhalb31.12.2010 erfüllt, kannweiterhin nach der alten Regelungin Rente gehen. Eine Sonderregelungbetrifft die Lehrpersonen derstaatlichen Schulen, die ein fixesRenteneinstiegsfenster am 1. Septembereines jeden Jahres haben.Voraussetzungen LebensalterJahr Männer Frauen Privatsektor Frauen Öffentlicher Dienst2011 65 60 612012-2014 65 60 652015-2018 65 + A 60 + A 65 + A2019-2021 65 + B 60 + B 65 + Bab 2022 65 + C 60 + C 65 + CA, B, C = Anhebung aufgrund der steigenden LebenserwartungÜbersicht DienstaltersrenteVoraussetzung „Quote“Voraussetzungen Lohnabhängige Selbständigeerreicht im Jahr (Lebensalter + Beitragsjahre) (Lebensalter + Beitragsjahre)2011-2012 96 97(60+36 oder 61+35) (61+36 oder 62+35)2013-2014 97 98(61+36 oder 62+35) (62+36 oder 63+35)2015-2018 97+A 98+A(61+A+36 oder 62+A+35) (62+A+36 oder 63+A+35)2019-2021 97+B 98+B(61+B+36 oder 62+B+35) (62+B+36 oder 63+B+35)ab 2022 97+C 98+C(61+C+36 oder 62+C+35) (62+C+36 oder 63+C+35)A, B, C = Anhebung aufgrund der steigenden LebenserwartungWeitere MaßnahmenEine Reihe von Körperschaften sindabgeschafft worden. So übernimmtbeispielsweise das INPS/NISF vomIPOST die Rentenversicherung unddie Auszahlung der Renten derPostangestellten.Weiters wird die Übertragung vonBeitragszeiten von einer Rentenversicherungin eine andere („Zusammenlegung“)neu geregelt unddadurch in vielen Fällen unvorteilhafter.Rudi NöcklerPatronat INAS Brixen13

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