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Antragsformular - Stadtwerke Ettlingen GmbH

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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Ettlingen</strong> <strong>GmbH</strong>, Hertzstraße 33, 76275 <strong>Ettlingen</strong>Vertragsbedingungen:3. Vertragsbeginn und VertragsdauerDer Vertrag tritt zum nächsten Monatsersten bzw. zum nächstmöglichenvom Netzbetreiber/bisherigen Lieferanten bestätigtenTermin in Kraft jedoch frühestens zum 01.01.2012.Der Vertrag hat eine Laufzeit von maximal 24 Monaten und endetohne Kündigung zum 31.12.2013. Der Kunde erhält rechtzeitig vorAblauf des Vertrages ein Folgeangebot.Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag jederzeitmit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats, jedochfrühestens zum Datum des Auszuges, in Textform zu kündigen.Die SWE sind zur Aufnahme der Lieferung nicht verpflichtet, wennder Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Vertragsbeginn inberechtigter Weise unterbrochen ist.4. Bestandteil des VertragesBestandteil des Vertrages ist / sinda) die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für dieGrundversorgung von Haushaltskunden und dieErsatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz(GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigenFassung. Sollte die GasGVV durch eine neueVerordnung ersetzt werden, gilt die neue Verordnung abInkrafttreten.b) die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der SWE inihrer jeweils gültigen Fassung.5. Änderungen der VertragsbedingungenSWE ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zuändern. Von etwaigen Änderungen ausgenommen sind preislicheAnpassungen (Netto-Preisbestandteile), insofern sie nicht Punkt 2der Vertragsbedingungen (letzter Absatz) entsprechen. Werdengegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses desGaslieferungsvertrages seitens der SWE neue Vertragsbedingungenfestgelegt, so wird SWE den Kunden von denÄnderungen unverzüglich auf geeignete Art und Weise in Kenntnissetzen. Änderungen der Vertragsbedingungen erlangen mitBeginn des übernächsten Monats nach Verständigung desKunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigenRechtsbeziehungen im Rahmen des Gaslieferungsvertrageszwischen SWE und dem Kunden, sofern bis dahin nicht einWiderspruch des Kunden in Textform bei SWE eingeht.Die SWE wird den Kunden in der Verständigung von derÄnderung der Vertragsbedingungen auf die Tatsache aufmerksammachen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf derWiderspruchsfrist als Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungengilt. Wartungsverträge sind nicht Bestandteil diesesVertrages.Widerrufsbelehrung – Ihr WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassenwird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei derwiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vorEingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllungunserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichtengemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3 EGBGB.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendungdes Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richtenan:<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Ettlingen</strong> <strong>GmbH</strong>- Abteilung Vertrieb -Hertzstraße 3376275 <strong>Ettlingen</strong>Telefonnummer: 0 72 43 / 101 - 658Telefax: 0 72 43 / 101 - 642E-Mail:kundenservice@sw-ettlingen.de6. AnfangszählerstandDer Kunde ist damit einverstanden, dass der zu Vertragsbeginnerforderliche Zählerstand durch die SWE unter Berücksichtigungjahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen aus dem Gesamtjahresverbraucherrechnet wird.Auf Wunsch kann der Kunde aber auch den von ihm selbst zumVertragsbeginn abgelesenen Zählerstand den SWE unverzüglichmitteilen.7. SchlussbestimmungenÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen derTextform. Der vorliegende Gaslieferungsvertrag ersetzt für dieoben genannte Verbrauchsstelle den bisherigen Gaslieferungsvertrag,der mit Inkrafttreten dieses Vertrages einvernehmlichaufgehoben wird.Der Kunde willigt in die automatisierte Verarbeitung seiner imRahmen dieses Vertrages anfallenden Daten ein. Datenschutzbestimmungenwerden beachtet.Der Wechsel zu den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Ettlingen</strong> erfolgt unentgeltlichund im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristendes Vorlieferanten.Bei Störungen der Gasversorgung in <strong>Ettlingen</strong> ist im Netzgebietder SWE der Netzbetreiber <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Ettlingen</strong> <strong>GmbH</strong> zuständig,außerhalb dieses Netzgebietes ist der zuständige Netzbetreiberzuständig für die Entstörung. Der jeweilige Netzbetreiber haftet imRahmen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für denNetzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung inNiederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV).Der Kunde erhält aktuelle Informationen über geltende Preise undsonstige Entgelte bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Ettlingen</strong> <strong>GmbH</strong> oder überdie Internet-Seite der SWE unter www.sw-ettlingen.de.Bitte beachten Sie die Servicezeiten der SWE von montags bisfreitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.Rufnummern der Netzbetreiber:- Fortsetzung Vertragsbedingungen -Zentrale SWE: 07243 101-02Störungs-Rufnummer SWE: 07243 101-888WiderrufsfolgenAntragfür die Belieferung mitUmweltGasIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitsempfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. KönnenSie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B.Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur imverschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.Für die Verschlechterung der Sache und für gezogeneNutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit dieNutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mitder Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung derEigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht.Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligenWare, wie es etwas im Ladengeschäft möglich und üblich ist.Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahrzurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beiIhnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müsseninnerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Siemit der Absendung Ihrer Widerruferklärung für uns mit derenEmpfang.UmweltGas Neu 11/2011

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