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Historische Tatsachen - Nr. 15 - Udo Walendy

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SonderzügeRaul Hilberg, geboren 1926, u.a. Engländer, hatmehrere Bücher über die Thematik Judenvernichtungverfaßt und wird gegenwärtig vom Institut für Zeitgeschichtein München als Starpublizist emporgelobt, sodaß nicht mitreden könne, wer seine "Dokumentationen"bzw. historischen Untersuchungen nicht gelesenund verarbeitet hat. Zwar mangelt es Raul Hilbergdurchgängig an quellenkritischer Akribie, sobald es um"Dokumente", "Zeugenaussagen" oder Darstellungengeht, die Deutschland belasten oder belasten sollen,doch gerade das scheint manchen Leuten als Qualifikationzugerechnet zu werden.Daher ist eine wissenschaftliche Analyse des Buches"Sonderzüge nach Auschwitz" notwendig, aber auchdeshalb, weil es erstmalig in der "Holocaust-Literatur"auf die Reichsbahnverhältnisse im ehemals deutschbesetztenPolen etwas eingeht. Etwas, wie gesagt. Eskann keinesfalls als ausreichend gelten, was zum Teilsicher auch darauf zurückführt, daß es selbst einemsolchen Autoren schwergefallen ist, an die hierfür notwendigenund mit Sicherheit irgendwo vorhandenenDokumente heranzukommen. So ist die Dokumentationsgrundlagedieses Buches dürftig und bleibt unkritischbehandelt. Praktisch wird das äußerst fragwürdigbleibende und durch präzise Sachverhalte widerlegte"Dokument Ganzenmüller" — ein angebliches Schreibendes ehemaligen deutschen Staatssekretärs im Reichsverkehrsministeriuman SS-Obergruppenführer KarlWolff vom 28. Juli 1942 — mit der angeblichen Information"täglich ein Zug mit 5.000 Juden von Warschaunach Treblinka seit dem 22.7." — in den Mittelpunktdieses Buches gestellt. Der Verfasser hat sich mit diesem"Dokument" bereits im Heft <strong>Nr</strong>. 13 "<strong>Historische</strong> <strong>Tatsachen</strong>"S. 35 - 37 auseinandergesetzt. Es ist lediglich einBriefbogen ohne Zusammenhang mit einem Aktenvorgang,sowie mit einem Inhalt, der sachwidrig ist. Da derehemalige Staatssekretär im ReichsverkehrsministeriumDr. Ganzenmüller im Brennpunkt des Buches "Sonderzügenach Auschwitz" steht, die von Raul Hilbergveröffentlichten Auszüge des Prozeßberichtes jedoch zukümmerlich sind, um eine sachgerechte Klärung dieses"Dokumentes" zu ermöglichen, sei hier nur angedeutet:Entweder hat Dr. Ganzenmüller nicht gewußt odergewagt in seinem Prozeß gegenüber den Richtern festzustellen,daß sich die Siegermächte zur Durchführungihrer einseitigen "Kriegsverbrecherprozesse", aber auchzur Durchführung ihrer "Umerziehung" des deutschenVolkes einer Fülle gefälschter "Dokumente" bedienthaben. Dieser Aspekt wäre hier nachzutragen.Immerhin ist der Fall Dr. Ganzenmüller für dieGeschichtswissenschaft so instruktiv, daß es notwendigerscheint, einige Passagen aus dem Buch Raul Hilberghier zu zitieren, wobei schon grundsätzlich beachtlichist, daß Dr. Ganzenmüller im Jahre 1952 aus freienStücken aus Argentinien in die Bundesrepublik zurückgekehrtwar — was er kaum getan haben dürfte, wenn eraus seiner Führungstätigkeit in der NS-Zeit ein schlechtesGewissen zurückbehalten hätte. Denn die jahrelangeeinseitige Verfolgungshektik in den Bonner Landenkonnte er von Südamerika aus gut beobachten. RaulHilberg ist dem Fall nachgegangen:"Der einzige Fall, in dem in der Bundesrepublik Deutschlandvon einer Staatsanwaltschaft gegen einen Angehörigen der ehemaligenDeutschen Reichsbahn Anklage wegen seiner BeteiligungamAbtransport der Juden in die Vernichtungslager erhobenwurde, betraf den damaligen Staatssekretär im Reichsverkehrsministeriumund stellvertretenden Generaldirektor der DeutschenReichsbahn Dr. Albert Ganzenmüller. ... (S. 13)In dem Strafverfahren gegen Dr. Ganzenmüller lehnte dagegenim Jahre 1970 eine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf dieEröffnung des Hauptverfahrens ab und setzte den Angeschuldigtenaußer Verfolgung. Die Richter waren der Ansicht, daß in einerHauptverhandlung nicht mit einer Verurteilung des Angeschuldigtenzu rechnen sei, weil die von der Staatsanwaltschaft angebotenenBeweismittel nicht ausreichten, um die Behauptung Dr.Ganzenmüllers zu widerlegen, ihm sei der Endzweck dieser Transportenicht bekannt gewesen und er habe überhaupt erst nachdem Kriege von der Existenz der Vernichtungslager erfahren. Aufdie Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das OberlandesgerichtDüsseldorf den Beschluß des Landgerichts auf und ordnete — miteiner gewissen Einschränkung des Prozeßstoffes — die Eröffnungdes Hauptverfahrens an. Im April 1973 begann schließlich dieHauptverhandlung gegen Dr. Ganzenmüller vor dem Schwurgerichtin Düsseldorf. Schon nach wenigen Verhandlungstagen,gerade als die ersten Belastungszeugen vor Gericht auftraten, erlittder damals 68 Jahre alte Angeklagte einen Herzinfarkt. DasVerfahren mußte wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit vorläufigeingestellt werden. Es konnte seither nicht wieder aufgenommen21

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