Spezifikationsbericht Schülerbeförderung
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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„SCHÜLERBEFÖRDERUNG“<br />
• Es muss festgelegt werden, ob der Datentransfer automatisiert erfolgt oder manuell<br />
ausgelöst werden soll.<br />
• In das Papier-Antragsformular sollte das Feld „Datum der Antragserfassung in<br />
der LUSD“ aufgenommen werden.<br />
• Es sollte rechtlich und verfahrenstechnisch geprüft werden, ob die Papieranträge<br />
im Schulsekretariat verbleiben können.<br />
• Das geänderte Verfahren sowie die Aufgaben der beteiligten Akteure sollten<br />
transparent und verständlich dokumentiert werden.<br />
• Ein Einsatz der digitalen Signatur ist grundsätzlich möglich.<br />
4.2 Funktionale Anforderungen<br />
Die funktionalen Anforderungen an die Schnittstelle zwischen LUSD und kommunalem<br />
Fachverfahren zur Bearbeitung der Anträge auf <strong>Schülerbeförderung</strong> werden im<br />
Folgenden beschrieben. Sie ergeben sich weitgehend aus dem oben dargestellten<br />
Soll-Prozess.<br />
4.2.1 Benötigte Datenfelder<br />
Die Schnittstelle zwischen LUSD und kommunalem Fachverfahren muss alle Datenfelder<br />
umfassen, die für die Beurteilung der Anträge auf Fahrtkostenerstattung bzw.<br />
-übernahme notwendig sind. In der folgenden Abbildung sind diese Datenfelder aufgeführt<br />
(s. Abbildung 9). Die Datenfelder wurden vom Main-Kinzig-Kreis gemeinsam<br />
mit dem Hessischen Kultusministerium und einem Softwareanbieter definiert 11 .<br />
11 Die gestrichelten Felder waren ursprünglich vorgesehen, sind inzwischen jedoch entweder in andere Felder aufgenommen<br />
(Hausnummer Schüler/in, Hausnummer Antragsteller/in) oder aufgrund des zu erwartenden Datenumfangs<br />
verworfen worden (Passbild Schüler).<br />
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