11.07.2015 Aufrufe

Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung der ...

Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung der ...

Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Art. 9Berufsfachschule, Interkantonale Fachkurse <strong>und</strong> <strong>über</strong>betriebliche Kurse1 Die Berufsfachschule, <strong>die</strong> interkantonalen Fachkurse <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>über</strong>betrieblichenKurse werden wie folgt an <strong>die</strong> Arbeitszeit angerechnet:– Ein ganzer Schultag (morgens <strong>und</strong> nachmittags) gilt als ganzer Arbeitstag.– Ein halber Schultag (morgens o<strong>der</strong> nachmittags) gilt als halber Arbeitstag.2 An einem ganzen Schultag darf <strong>der</strong> Lernende nicht mehr zur Arbeitsleistungaufgeboten werden.Art. 10Arbeitsplan <strong>und</strong> Arbeitskontrolle1 Der Arbeitgeber hat jeweils mindestens 2Wochen imVoraus für wenigstens2Wochen Arbeitspläne aufzustellen.2 Der Lernende hat seine Arbeits- <strong>und</strong> Ruhezeit in einem Arbeitszeitkontrollhefteinzutragen. Das Arbeitszeitkontrollheft ist wöchentlich vom Vorgesetzten <strong>und</strong>monatlich vom Berufsbildner zu visieren.3 Kommen <strong>die</strong> Verantwortlichen ihrer Kontroll- <strong>und</strong> Visumspflicht nicht nach,wird das Arbeitskontrollheft des Lernenden im Streitfall als Beweismittel zugelassen.IV FerienArt. 11FerienDer Ferienanspruch des Lernenden beträgt 5Wochen (2,92 Kalen<strong>der</strong>tage proMonat entsprechend).VUnterkunft <strong>und</strong> VerpflegungArt. 12Unterkunft1 Stellt <strong>der</strong> Arbeitgeber dem Lernenden eine Unterkunft zur Verfügung, so istdafür eine schriftliche <strong>Vereinbarung</strong> abzuschliessen.2 Fehlt eine schriftliche <strong>Vereinbarung</strong>, gelten als Mietzins <strong>die</strong> AHV-Ansätze,zurzeit Fr. 345.– pro Monat, resp. Fr. 11.50 pro Tag (Stand 1. Januar 2007).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!