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THEMA GRUNDVERKEHR<br />

FOTO: LAND TIROL/BERGER EINHELLIGE RECHTSMEINUNG<br />

��Gesellschaften mit Sitz in der EU dürfen Tiroler Immobilien kaufen,<br />

aber LHStv Anton Steixner hält an einem strengen Grundverkehr<br />

fest. Nach einer ausführlichen Erörterung der Rechtslage ist<br />

eine Expertenrunde im Land Tirol einhellig zur Rechtsauffassung<br />

gekommen, dass der Erwerb von Immobilien durch Gesellschaften,<br />

die mehrheitlich im Besitz von EU-Ausländern sind, aber einen Unternehmenssitz<br />

in der EU haben, als EU-konform anzusehen ist.<br />

Anlass für die Diskussion gab der Kauf von drei Ötztaler Hotels<br />

durch russische Investoren. „In der sehr sachlich und auf höchstem<br />

LHStv. Anton Steixner hält an<br />

strengem Grundverkehr fest.<br />

Niveau geführten Fachdiskussion hat sich bestätigt, dass Gesellschaften<br />

mit Sitz in der EU in Tirol Immobilien kaufen dürfen – und<br />

zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eigentümer“,<br />

fasst LHStv Anton Steixner das Ergebnis zusammen. Dies bedeute<br />

jedoch nicht, dass dem Ausverkauf Tirols Tür und Tor geöffnet wäre.<br />

Einschränkungen wie etwa die Freizeitwohnsitzregelung im Baulandgrundverkehr<br />

oder das Interessentenmodell im landwirtschaftlichen<br />

Grundverkehr hätten nach wie vor auch für Gesellschaften<br />

Gültigkeit, die von EU-Ausländern dominiert werden. Steixner will<br />

beim Grundverkehr weiterhin besonders achtsam und so streng wie<br />

möglich sein und keine Aufweichung der Bestimmungen dulden:<br />

„Wir müssen jene Regelungen im Tiroler Grundverkehr, die nachweislich<br />

EU-konform sind, mit allen Mitteln verteidigen!“<br />

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