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KulturBetrieb - Berthold Schmitt, Kunsthistoriker, Kurator, Public ...

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Im Fokus<br />

Es muss nicht immer der Billigste sein<br />

Tipps zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen<br />

Diebstahl und Vandalismus machen auch vor Kultureinrichtungen<br />

nicht Halt. Technische und personelle Sicherheitsmaßnahmen<br />

erlangen daher hohe Bedeutung. Dabei gilt: Jede Technik<br />

ist nur so gut wie der Mensch, der sie bedient bzw. überwacht.<br />

Berücksichtigt werden muss weiterhin, dass Erscheinungsbild<br />

und Auftreten der externen Sicherheitsmitarbeiter wesentlich zur<br />

Wahrnehmung und Bewertung der Einrichtung durch die Besucher<br />

beitragen. Daher muss die Auswahl des passenden<br />

Dienstleisters sehr sorgfältig erfolgen.<br />

Orientierung bei einer Fülle von Anbietern<br />

Fast alle der annähernd 3.800 Sicherheitsunternehmen in<br />

Deutschland behaupten, hohe Qualität bei niedrigen Preisen zu<br />

bieten. Allerdings zeigt die allgemeine Lebenserfahrung, dass<br />

die Kombination dieser beiden Ziele nur äußerst schwer erreichbar<br />

ist, gerade auch in dieser Branche.<br />

Bei Ausschreibungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung<br />

für Leistungen (VOL) fällt die Entscheidung in der Regel zugunsten<br />

des billigsten Bieters. Bedenken an die zu erwartende Qualität<br />

spielen kaum eine Rolle. Die Konsequenz ist oftmals<br />

Unzufriedenheit mit der Dienstleistung, verbunden mit einer gewissen<br />

Ohnmacht, da man außer Abmahnungen und Kündigung<br />

kaum Sanktionsmöglichkeiten hat, um eine Änderung der<br />

Situation herbeizuführen.<br />

Überprüfbare Kriterien für mehr Qualität<br />

Aber ist es wirklich so, muss man sich dem Schicksal ergeben<br />

und mit den Billiganbietern leben? Um es vorwegzunehmen:<br />

Nein, muss man nicht!<br />

Die VOL lässt dem Auftraggeber Spielraum, denn sie sagt nicht,<br />

dass das billigste, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot<br />

den Zuschlag erhalten soll. Es können (und sollten) also<br />

durchaus auch qualitative Komponenten in die Entscheidung<br />

einfließen. Bei der Ausschreibung von Technik ist dies leicht, da<br />

man deren Leistung anhand objektiver Parameter vergleichen<br />

kann. Aber auch die Qualität personeller Dienstleistungen kann<br />

man messbar machen und sie so bewerten.<br />

Hierzu muss der Ausschreibende einen Katalog mit Kriterien,<br />

die er für seine Einrichtung als wichtig erachtet, erstellen. Die<br />

einzelnen Merkmale, z. B. ein nachhaltiges Personalkonzept<br />

oder bestimmte Referenzen, werden dabei unterschiedlich ge-<br />

14 | <strong>KulturBetrieb</strong><br />

wichtet und mit Punkten versehen. Zusammen mit der Wertung<br />

für den Preis ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl, die das<br />

Verhältnis von Preis zu Qualität widerspiegelt (z. B. 60% Preis,<br />

40% Qualität). Dieses Bewertungssystem muss den Bietern vor<br />

Angebotsabgabe bekannt gemacht werden, so dass die einzelnen<br />

Fragen beantwortet werden können.<br />

Bei der Auswertung der Angebote werden die Konzepte anhand<br />

der eigenen Erwartungen bewertet. Bei den Preisen erhält der<br />

günstigste Bieter die maximale Wertung, die übrigen erhalten<br />

im Verhältnis weniger Punkte (5% höherer Preis = 5% weniger<br />

Punkte). Aus der so ermittelten Gesamtpunktzahl ergibt sich ein<br />

„Bestbieter“, der dann den Zuschlag erhält.<br />

„Service Level Agreement“ – Instrument zur Leistungskontrolle<br />

Das passende Unternehmen ist also gefunden, aber wie lässt<br />

sich nun sicherstellen, dass es auch das hält, was es in der Ausschreibung<br />

versprochen hat?<br />

Um die Qualität der Dienstleistung über die gesamte Vertragslaufzeit<br />

zu gewährleisten, bietet sich ein sog. „Service Level<br />

Agreement“ an. Dabei werden im Vertrag Kriterien genannt, die<br />

das Sicherheitsunternehmen später einhalten muss (z. B. Qualifikation<br />

oder Sprachkenntnisse der Mitarbeiter). Bei Nichteinhaltung<br />

dieser Service Level wird eine zuvor festgelegte<br />

Vertragsstrafe fällig. Damit liegt es im eigenen kaufmännischen<br />

Interesse des Sicherheitsunternehmens, die vertraglichen Forderungen<br />

sowie die Erwartungen des Auftraggebers vollständig<br />

zu erfüllen.<br />

Stephan Leukert<br />

Von zur Mühlen´sche GmbH, BdSI<br />

Sicherheitsberatung – Sicherheitsplanung – Rechenzentrumsplanung<br />

Stephan Leukert, Sicherheitsberater (Schwerpunkt „Ausschreibung<br />

von personellen Sicherheitsdienstleistungen“)<br />

Alte Heerstraße 1, 53121 Bonn, E-Mail sl@vzm.de, www.vzm.de<br />

Tel 0049 | 228 | 96293-28, Fax 0049 | 228 | 96293-90

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