4 Tage - Volk Travel Service GmbH
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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
uns liegt sehr daran, Ihre Reisen zur vollen Zufriedenheit Ihrer Reisegäste zu organisieren. Klare rechtliche Verhältnisse sind eine unerlässliche<br />
Grundlage dafür. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma <strong>Volk</strong> <strong>Travel</strong><br />
<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> – nachfolgend VTS genannt – und dem Käufer – nachfolgend Vertragspartner genannt – die als Wiederverkäufer Reiseveranstalter<br />
im Sinne des § 651 a ff. BGB (Reiserecht) sind.<br />
1. Angebote<br />
Angebote werden grundsätzlich schriftlich<br />
unterbreitet. Sie sind kostenlos, unverbindlich<br />
und freibleibend. VTS ist bis zum Ablauf der<br />
jeweils ausgewiesenen Bindefrist an ein unterbreitetes<br />
Angebot gebunden. Die Korrektur<br />
von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt<br />
VTS bis zum Leistungsbeginn vorbehalten.<br />
2. Anmeldung/Buchung und Bestätigung<br />
Mit der Anmeldung/Buchung, die mündlich<br />
oder schriftlich erfolgen kann, wird der Abschluss<br />
eines Werkvertrages verbindlich angeboten.<br />
Der Vertrag wird erst gültig, wenn VTS<br />
die Buchung in Form einer Auftragsbestätigung<br />
schriftlich bestätigt. Weicht die Auftragsbestätigung<br />
von der Anmeldung ab, so<br />
liegt ein neues Angebot vor, an das VTS für<br />
die Dauer von 10 <strong>Tage</strong>n gebunden ist. Reklamiert<br />
der Vertragspartner die Änderungen<br />
nicht innerhalb dieser Frist, kommt der Vertrag<br />
auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />
zustande.<br />
3. Bezahlung<br />
Bis 30 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn muss eine Anzahlung<br />
in Höhe von 90% des Reisepreises eingegangen<br />
sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist<br />
behält sich VTS vor, die Reiseunterlagen per<br />
Nachnahme zu versenden oder vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Bei Nichtannahme der Nachnahme<br />
tritt Ziffer 8 in Kraft. Die Restzahlung<br />
erfolgt sofort nach Erhalt der Originalrechnung.<br />
Es erfolgt eine Rechnungslegung unter Berücksichtigung<br />
der geleisteten Anzahlung.<br />
Zahlungen können per Verrechnungsscheck<br />
oder als Banküberweisung auf das nachfolgende<br />
Konto vorgenommen werden:<br />
Bankverbindung VTS: Sparkasse Koblenz<br />
BLZ: 57050120 Swift: MALADE51KOB<br />
Konto-Nr.: 46002283<br />
IBAN: DE03 5705 0120 0046 0022 83<br />
Bei nicht fristgemäßer Begleichung fälliger<br />
Forderungen behält sich VTS vor, Verzugszinsen<br />
in Höhe von 10% zu erheben. Diese Zinsen<br />
werden ohne weitere Mahnung fällig<br />
und sind unbeschadet der Möglichkeit, einen<br />
weiteren Schaden nach Nachweis geltend zu<br />
machen.<br />
4. Preise und Preisänderungen<br />
Soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben<br />
wird, verstehen sich alle Preisangaben in<br />
den Angeboten und Auftragsbestätigungen<br />
pro Person in EUR. Liegt der Reisetermin später<br />
als vier Monate nach Vertragsabschluss, so<br />
kann VTS auf Grund zwischenzeitlich eingetretener,<br />
nicht vorhersehbarer Umstände eine<br />
Preiserhöhung bis zu 5% vornehmen. Eine<br />
Preisveränderung ist nur bis 21 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn<br />
möglich und ist dem Vertragspartner<br />
unverzüglich mit Angabe der Gründe mitzuteilen.<br />
Erhöht sich der Preis um mehr als<br />
5%, kann der Vertragspartner kostenlos vom<br />
Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung<br />
behalten wir uns eine<br />
Preisangleichung vor.<br />
5. Leistungen und Leistungsänderungen<br />
Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang<br />
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in<br />
der Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Veränderungen,<br />
Sonderwünsche und Zusatzleistungen<br />
bedürfen der Schriftform. Abweichungen<br />
einzelner Leistungen vom Vertragsinhalt<br />
sind zulässig, soweit sie nicht von VTS verschuldet<br />
werden, nicht erheblich sind und<br />
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
6. Teilnehmerzahl<br />
Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders<br />
ausgewiesen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl<br />
20 Personen. Wird die Reise mit einer<br />
geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt, behält<br />
sich VTS eine Preiserhöhung im Umfang<br />
der nachgewiesenen Mehrkosten vor.<br />
7. Umbuchung oder Rücktritt<br />
durch den Vertragspartner<br />
Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden<br />
mit einer Neuanmeldung, behandelt. Ein<br />
Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich<br />
und bedarf der Schriftform. Bei einem Gesamt-Rücktritt<br />
später als 30 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn<br />
ist eine Stornogebühr von 20% des Auftragswertes<br />
zu entrichten. Eine höhere Gebühr<br />
ist nur dann zu zahlen, wenn VTS höhere<br />
Kosten durch Leerbettgebühren etc. entstanden<br />
sind. Die Stornokosten sind dann in Höhe<br />
der nachgewiesenen Kosten zu leisten. Bei einem<br />
Rücktritt einzelner Teilnehmer später als<br />
40 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn ist nur dann eine<br />
Stornogebühr zu zahlen, wenn VTS entsprechende<br />
Kosten entstanden sind. Die Stornogebühr<br />
ist in Höhe der durch VTS nachzuweisenden<br />
Kosten zu entrichten. Erfolgen Rücktritte<br />
Einzelner später als 7 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn,<br />
ist ungeachtet der o.g. Regelung in jedem<br />
Fall eine Bearbeitungspauschale von<br />
25,– EUR pro Person zu entrichten. Bei allen<br />
oben aufgeführten Stornogebühren bleibt es<br />
dem Vertragspartner vorbehalten, einen geringeren<br />
Schaden nachzuweisen. Ausnahmen<br />
zu den vorgenannten Stornierungsbedingungen<br />
entnehmen Sie bitte Ihrem Reisevertrag.<br />
8. Kündigung des Vertrages durch VTS<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn<br />
sich der Vertragspartner mit Zahlungen, auch<br />
aus anderen Verträgen, im Verzug befi ndet.<br />
Die Entschädigungsansprüche richten sich in<br />
jedem Fall nach Ziffer 7.<br />
9. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />
Sowohl VTS als auch der Vertragspartner können<br />
den Vertrag kündigen, wenn die Reise<br />
durch höhere Gewalt gefährdet oder erheblich<br />
beeinträchtigt wird und diese Umstände<br />
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.<br />
VTS kann in diesem Fall eine angemessene<br />
Entschädigung für erbrachte Leistungen<br />
verlangen.<br />
10. Haftung<br />
VTS haftet mit der Sorgfaltspfl icht eines ordentlichen<br />
Kaufmanns für die Richtigkeit der<br />
Vertragsausschreibung, für eine sorgfältige<br />
Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte<br />
Reisevorbereitung und eine ordnungsgemäße<br />
Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen<br />
entsprechend der Ortsüblichkeit<br />
des Ziellandes bzw. -ortes. Eine Haftung für<br />
gelegentliche Störungen in der Strom-, Wasser-<br />
und Wärmeversorgung ist jedoch ebenso<br />
davon ausgeschlossen wie für die ständige Betriebsbereitschaft<br />
von Einrichtungen wie<br />
Swimmingpool, Klimaanlage oder Lift sowie<br />
für unerlaubte und ungesetzliche Handlungen<br />
einzelner Leistungsträger. Die Haftung wird<br />
auf die Höhe des dreifachen Arrangementpreises<br />
beschränkt, soweit ein Schaden weder<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wurde. Ansprüche können nur dann geltend<br />
gemacht werden, wenn sie schriftlich innerhalb<br />
eines Monats nach Leistungsende vorgebracht<br />
werden.<br />
Maßgebend ist das Eingangsdatum bei VTS.<br />
Für bestätigte Zusatzleistungen wie Kultur-<br />
oder Sportprogramme können Ansprüche nur<br />
in Höhe der für die Zusatzleistungen bezahlten<br />
Preise geltend gemacht werden.<br />
11. Mitwirkungspfl icht<br />
Der Vertragspartner hat bei auftretenden Leistungsstörungen<br />
die Pfl icht zu sofortiger Information<br />
an die örtliche Reiseleitung bzw. an<br />
VTS, um eventuelle Schäden zu verhindern<br />
oder zu mindern und eine schnelle Abhilfe zu<br />
ermöglichen. Eine sofortige Mängelanzeige ist<br />
auch Voraussetzung für das Geltendmachen<br />
einer eventuellen späteren Preisminderung.<br />
Abhilfe ist auch durch die Erbringung einer<br />
gleichwertigen Ersatzleistung oder einer anderen<br />
als Ersatz akzeptierten Leistung möglich.<br />
Die Beanstandung ist gleichzeitig dem<br />
jeweiligen Leistungsträger mitzuteilen. Leistungsträger<br />
sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche<br />
anzuerkennen.<br />
12. Pass-, Zoll-, Devisen- und<br />
Gesundheitsbestimmungen<br />
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist<br />
der Vertragspartner gegenüber dem Reisenden<br />
zuständig. VTS bemüht sich nach aktuellem<br />
Wissensstand in der Auftragsbestätigung<br />
bzw. in späteren Reiseunterlagen um eine Information<br />
über die jeweiligen nationalen Bestimmungen,<br />
bezogen auf die vertragsgemäß<br />
zu erbringenden Leistungen. Eine Gewähr für<br />
die Richtigkeit der Informationen wird nicht<br />
übernommen.<br />
13. Unterbringung<br />
Soweit die Unterbringung in Jugendherbergen<br />
und anderen, von der Mehrwertsteuer<br />
befreiten Einrichtungen erfolgt, wird die entsprechende<br />
Leistung durch VTS im Namen<br />
und im Auftrag des betreffenden Hauses erbracht.<br />
VTS erhält dafür eine Vermittlungsgebühr.<br />
VTS erhebt einen Buchungsschutz von 3<br />
Jahren auf alle Unterkünfte, die der Vertragspartner<br />
im Rahmen eines mit VTS abgeschlossenen<br />
Vertrages nutzt.<br />
14. Allgemeine Bestimmungen<br />
Das postalische Risiko liegt beim Vertragspartner.<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit<br />
des gesamten Vertrages zur Folge.<br />
Soweit VTS als Reiseveranstalter im Sinne des<br />
§ 651 a ff. BGB auftritt, wird die gesetzlich<br />
vorgeschriebene Absicherung der Kundengelder<br />
gewährleistet. Darin eingeschlossen ist die<br />
Ausgabe der Sicherungsscheine durch VTS an<br />
die Kunden. Gerichtsstand, auch für Mahnverfahren,<br />
ist Lahnstein. Stand: Mai 2011