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4 Tage - Volk Travel Service GmbH

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

uns liegt sehr daran, Ihre Reisen zur vollen Zufriedenheit Ihrer Reisegäste zu organisieren. Klare rechtliche Verhältnisse sind eine unerlässliche<br />

Grundlage dafür. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma <strong>Volk</strong> <strong>Travel</strong><br />

<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> – nachfolgend VTS genannt – und dem Käufer – nachfolgend Vertragspartner genannt – die als Wiederverkäufer Reiseveranstalter<br />

im Sinne des § 651 a ff. BGB (Reiserecht) sind.<br />

1. Angebote<br />

Angebote werden grundsätzlich schriftlich<br />

unterbreitet. Sie sind kostenlos, unverbindlich<br />

und freibleibend. VTS ist bis zum Ablauf der<br />

jeweils ausgewiesenen Bindefrist an ein unterbreitetes<br />

Angebot gebunden. Die Korrektur<br />

von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt<br />

VTS bis zum Leistungsbeginn vorbehalten.<br />

2. Anmeldung/Buchung und Bestätigung<br />

Mit der Anmeldung/Buchung, die mündlich<br />

oder schriftlich erfolgen kann, wird der Abschluss<br />

eines Werkvertrages verbindlich angeboten.<br />

Der Vertrag wird erst gültig, wenn VTS<br />

die Buchung in Form einer Auftragsbestätigung<br />

schriftlich bestätigt. Weicht die Auftragsbestätigung<br />

von der Anmeldung ab, so<br />

liegt ein neues Angebot vor, an das VTS für<br />

die Dauer von 10 <strong>Tage</strong>n gebunden ist. Reklamiert<br />

der Vertragspartner die Änderungen<br />

nicht innerhalb dieser Frist, kommt der Vertrag<br />

auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />

zustande.<br />

3. Bezahlung<br />

Bis 30 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn muss eine Anzahlung<br />

in Höhe von 90% des Reisepreises eingegangen<br />

sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist<br />

behält sich VTS vor, die Reiseunterlagen per<br />

Nachnahme zu versenden oder vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Bei Nichtannahme der Nachnahme<br />

tritt Ziffer 8 in Kraft. Die Restzahlung<br />

erfolgt sofort nach Erhalt der Originalrechnung.<br />

Es erfolgt eine Rechnungslegung unter Berücksichtigung<br />

der geleisteten Anzahlung.<br />

Zahlungen können per Verrechnungsscheck<br />

oder als Banküberweisung auf das nachfolgende<br />

Konto vorgenommen werden:<br />

Bankverbindung VTS: Sparkasse Koblenz<br />

BLZ: 57050120 Swift: MALADE51KOB<br />

Konto-Nr.: 46002283<br />

IBAN: DE03 5705 0120 0046 0022 83<br />

Bei nicht fristgemäßer Begleichung fälliger<br />

Forderungen behält sich VTS vor, Verzugszinsen<br />

in Höhe von 10% zu erheben. Diese Zinsen<br />

werden ohne weitere Mahnung fällig<br />

und sind unbeschadet der Möglichkeit, einen<br />

weiteren Schaden nach Nachweis geltend zu<br />

machen.<br />

4. Preise und Preisänderungen<br />

Soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben<br />

wird, verstehen sich alle Preisangaben in<br />

den Angeboten und Auftragsbestätigungen<br />

pro Person in EUR. Liegt der Reisetermin später<br />

als vier Monate nach Vertragsabschluss, so<br />

kann VTS auf Grund zwischenzeitlich eingetretener,<br />

nicht vorhersehbarer Umstände eine<br />

Preiserhöhung bis zu 5% vornehmen. Eine<br />

Preisveränderung ist nur bis 21 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn<br />

möglich und ist dem Vertragspartner<br />

unverzüglich mit Angabe der Gründe mitzuteilen.<br />

Erhöht sich der Preis um mehr als<br />

5%, kann der Vertragspartner kostenlos vom<br />

Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung<br />

behalten wir uns eine<br />

Preisangleichung vor.<br />

5. Leistungen und Leistungsänderungen<br />

Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang<br />

ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in<br />

der Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Veränderungen,<br />

Sonderwünsche und Zusatzleistungen<br />

bedürfen der Schriftform. Abweichungen<br />

einzelner Leistungen vom Vertragsinhalt<br />

sind zulässig, soweit sie nicht von VTS verschuldet<br />

werden, nicht erheblich sind und<br />

den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

6. Teilnehmerzahl<br />

Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders<br />

ausgewiesen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl<br />

20 Personen. Wird die Reise mit einer<br />

geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt, behält<br />

sich VTS eine Preiserhöhung im Umfang<br />

der nachgewiesenen Mehrkosten vor.<br />

7. Umbuchung oder Rücktritt<br />

durch den Vertragspartner<br />

Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden<br />

mit einer Neuanmeldung, behandelt. Ein<br />

Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich<br />

und bedarf der Schriftform. Bei einem Gesamt-Rücktritt<br />

später als 30 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn<br />

ist eine Stornogebühr von 20% des Auftragswertes<br />

zu entrichten. Eine höhere Gebühr<br />

ist nur dann zu zahlen, wenn VTS höhere<br />

Kosten durch Leerbettgebühren etc. entstanden<br />

sind. Die Stornokosten sind dann in Höhe<br />

der nachgewiesenen Kosten zu leisten. Bei einem<br />

Rücktritt einzelner Teilnehmer später als<br />

40 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn ist nur dann eine<br />

Stornogebühr zu zahlen, wenn VTS entsprechende<br />

Kosten entstanden sind. Die Stornogebühr<br />

ist in Höhe der durch VTS nachzuweisenden<br />

Kosten zu entrichten. Erfolgen Rücktritte<br />

Einzelner später als 7 <strong>Tage</strong> vor Reisebeginn,<br />

ist ungeachtet der o.g. Regelung in jedem<br />

Fall eine Bearbeitungspauschale von<br />

25,– EUR pro Person zu entrichten. Bei allen<br />

oben aufgeführten Stornogebühren bleibt es<br />

dem Vertragspartner vorbehalten, einen geringeren<br />

Schaden nachzuweisen. Ausnahmen<br />

zu den vorgenannten Stornierungsbedingungen<br />

entnehmen Sie bitte Ihrem Reisevertrag.<br />

8. Kündigung des Vertrages durch VTS<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn<br />

sich der Vertragspartner mit Zahlungen, auch<br />

aus anderen Verträgen, im Verzug befi ndet.<br />

Die Entschädigungsansprüche richten sich in<br />

jedem Fall nach Ziffer 7.<br />

9. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

Sowohl VTS als auch der Vertragspartner können<br />

den Vertrag kündigen, wenn die Reise<br />

durch höhere Gewalt gefährdet oder erheblich<br />

beeinträchtigt wird und diese Umstände<br />

bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.<br />

VTS kann in diesem Fall eine angemessene<br />

Entschädigung für erbrachte Leistungen<br />

verlangen.<br />

10. Haftung<br />

VTS haftet mit der Sorgfaltspfl icht eines ordentlichen<br />

Kaufmanns für die Richtigkeit der<br />

Vertragsausschreibung, für eine sorgfältige<br />

Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte<br />

Reisevorbereitung und eine ordnungsgemäße<br />

Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen<br />

entsprechend der Ortsüblichkeit<br />

des Ziellandes bzw. -ortes. Eine Haftung für<br />

gelegentliche Störungen in der Strom-, Wasser-<br />

und Wärmeversorgung ist jedoch ebenso<br />

davon ausgeschlossen wie für die ständige Betriebsbereitschaft<br />

von Einrichtungen wie<br />

Swimmingpool, Klimaanlage oder Lift sowie<br />

für unerlaubte und ungesetzliche Handlungen<br />

einzelner Leistungsträger. Die Haftung wird<br />

auf die Höhe des dreifachen Arrangementpreises<br />

beschränkt, soweit ein Schaden weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wurde. Ansprüche können nur dann geltend<br />

gemacht werden, wenn sie schriftlich innerhalb<br />

eines Monats nach Leistungsende vorgebracht<br />

werden.<br />

Maßgebend ist das Eingangsdatum bei VTS.<br />

Für bestätigte Zusatzleistungen wie Kultur-<br />

oder Sportprogramme können Ansprüche nur<br />

in Höhe der für die Zusatzleistungen bezahlten<br />

Preise geltend gemacht werden.<br />

11. Mitwirkungspfl icht<br />

Der Vertragspartner hat bei auftretenden Leistungsstörungen<br />

die Pfl icht zu sofortiger Information<br />

an die örtliche Reiseleitung bzw. an<br />

VTS, um eventuelle Schäden zu verhindern<br />

oder zu mindern und eine schnelle Abhilfe zu<br />

ermöglichen. Eine sofortige Mängelanzeige ist<br />

auch Voraussetzung für das Geltendmachen<br />

einer eventuellen späteren Preisminderung.<br />

Abhilfe ist auch durch die Erbringung einer<br />

gleichwertigen Ersatzleistung oder einer anderen<br />

als Ersatz akzeptierten Leistung möglich.<br />

Die Beanstandung ist gleichzeitig dem<br />

jeweiligen Leistungsträger mitzuteilen. Leistungsträger<br />

sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche<br />

anzuerkennen.<br />

12. Pass-, Zoll-, Devisen- und<br />

Gesundheitsbestimmungen<br />

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist<br />

der Vertragspartner gegenüber dem Reisenden<br />

zuständig. VTS bemüht sich nach aktuellem<br />

Wissensstand in der Auftragsbestätigung<br />

bzw. in späteren Reiseunterlagen um eine Information<br />

über die jeweiligen nationalen Bestimmungen,<br />

bezogen auf die vertragsgemäß<br />

zu erbringenden Leistungen. Eine Gewähr für<br />

die Richtigkeit der Informationen wird nicht<br />

übernommen.<br />

13. Unterbringung<br />

Soweit die Unterbringung in Jugendherbergen<br />

und anderen, von der Mehrwertsteuer<br />

befreiten Einrichtungen erfolgt, wird die entsprechende<br />

Leistung durch VTS im Namen<br />

und im Auftrag des betreffenden Hauses erbracht.<br />

VTS erhält dafür eine Vermittlungsgebühr.<br />

VTS erhebt einen Buchungsschutz von 3<br />

Jahren auf alle Unterkünfte, die der Vertragspartner<br />

im Rahmen eines mit VTS abgeschlossenen<br />

Vertrages nutzt.<br />

14. Allgemeine Bestimmungen<br />

Das postalische Risiko liegt beim Vertragspartner.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit<br />

des gesamten Vertrages zur Folge.<br />

Soweit VTS als Reiseveranstalter im Sinne des<br />

§ 651 a ff. BGB auftritt, wird die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Absicherung der Kundengelder<br />

gewährleistet. Darin eingeschlossen ist die<br />

Ausgabe der Sicherungsscheine durch VTS an<br />

die Kunden. Gerichtsstand, auch für Mahnverfahren,<br />

ist Lahnstein. Stand: Mai 2011

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