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kammernachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark ...

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031KAMMERUMLAGENBESCHLUSS 20081.5. Kin<strong>der</strong>-RegelungZiviltechnikerinnen mit ausgeübter Befugnis werdenbei <strong>der</strong> Geburt eines Kindes im Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>der</strong>Geburt und im darauf folgenden Jahr von <strong>der</strong><strong>Kammer</strong>umlage befreit. Bereits einbezahlte<strong>Kammer</strong>umlagen werden bei Nachweis <strong>der</strong> Geburtsurkundezurückerstattet.2. Verspätungsumlage gem.§ 4 Umlagenordnung12 % p.a. <strong>der</strong> rückständigen Umlagen und sonstigenBeiträge nach Eintritt <strong>der</strong> Fälligkeit.Startbonus und Nachfor<strong>der</strong>ungen aufgrund geän<strong>der</strong>ter Umlagenvorschreibungengemäß § 8 Abs. 3 Umlagenordnung sowieaufgrund eines berechnungsrelevanten Statuswechsels währenddes Kalen<strong>der</strong>jahres bzw. Aliquotierung (siehe Punkt 1.4.)sind einen Monat nach Vorschreibung fällig.Anfahrtsplanzur vollversammlungDER KAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTENFÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN23.11.2007KUSS (Kultur-Stadtsäle) WolfsbergSt.-Michaeler-Straße 23. Mahnumlage gem. § 5UmlagenordnungPro Mahnschreiben: € 8,004. Übertrittsgebühr gem.§ 6 UmlagenordnungDie Übertrittsgebühr aus dem örtlichenWirkungsbereich einer an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>kammer in denWirkungsbereich <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten undIngenieurkonsulenten <strong>für</strong> <strong>Steiermark</strong> und Kärntenbeträgt: € 0,005. Pauschbetrag <strong>für</strong>EWR-DienstleistungserbringerInnen(BGBl. Nr. 694/1995, 695/1995) sowie SchweizerischeDienstleistungserbringerInnen gem. § 7UmlagenordnungIm Kalen<strong>der</strong>jahr des Ansuchens um Eintragung in dieEWR-Dienstleistungserbringer-Liste beträgt <strong>der</strong>Pauschbetrag: € 150,00Sollten in einem Kalen<strong>der</strong>jahr mehrere Projektegemeldet werden, ist <strong>der</strong> Pauschbetrag nur einmalfällig.6. FälligkeitenDie <strong>Kammer</strong>umlage ist zu folgenden Terminen fällig:28. Februar 2008 ½ <strong>Kammer</strong>umlage31. Juli 2008 ½ <strong>Kammer</strong>umlageIMPRESSUMEigentümer, Herausgeber, Verleger:<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> <strong>Steiermark</strong> und Kärnten,8010 Graz, Schönaugasse 7, Tel: +43(0)316 82 63 44, Fax: Tel: +43(0)316 82 63 44-25,www.aikammer.org, office@aikammer.orgContract Publishing:BSX-Ba<strong>der</strong> & Schmölzer GmbHProjektleitung: Hansjürgen SchmölzerChef vom Dienst & Redaktion: Hermann GötzDesign & Grafik: Jörg AscherFotografie: Annika Lehmann (bis auf U1, U4 und Seite 018: www.photocase.com)Grafik Anfahrtsspinne: Jörg AscherProducing: Jutta FrickVertrieb: Michaela KienleitnerAlle: Elisabethinergasse 27a, 8020 Graz. Tel.: 0 316 / 766 700, www.bsx.atDruck: Medienfabrik GrazÖsterr. Post Info.Mail Entgelt bezahlt,ergeht an alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> <strong>Steiermark</strong> und Kärnten.ZT_KAMMERNACHRICHTEN_2/07

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