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Ausbildung & Beruf

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44 BERUFLICHER AUFSTIEG, BEGABTENFÖRDERUNGgebenen „Blätter zur <strong>Beruf</strong>skunde”, die Datenbanken„Kurs“ und „<strong>Beruf</strong>eNet“ sowiedas „Verzeichnis der anerkannten <strong>Ausbildung</strong>sberufedes Bundesinstituts für <strong>Beruf</strong>sbildung“.Die Agentur für Arbeit, dieKammern und Ämter für <strong>Ausbildung</strong>sförderunggeben auch Auskunft über die zahlreichenfinanziellen Hilfen für die Teilnahmean geeigneten Bildungsmaßnahmen.Wer die <strong>Beruf</strong>sausbildung erfolgreichabschließt hat für die Vorbereitung auf diePrüfung zum Meister oder zur Meisterin,Techniker oder Technikerin, Fachkaufmannoder Fachkauffrau oder auf einenanderen vergleichbaren, rechtlich geregeltenFortbildungsabschluss einen gesetzlichenAnspruch auf finanzielle Unterstützungnach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG). Dieses auch„Meister-BAföG” genannte Gesetz siehtfür Vollzeitmaßnahmen einen nach Familiengrößegestaffelten – einkommens- undvermögensabhängigen – Unterhaltsbeitragvor, der aus einem Zuschuss und einemzinsgünstigen Bankdarlehen besteht.Darüber hinaus können über einen Zuschussund ein solches Bankdarlehen beiVollzeit- und Teilzeitmaßnahmen dieLehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu10.226 € finanziert werden. Auch KinderbetreuungskostenAlleinerziehender werdenunter bestimmten Voraussetzungenübernommen. Wer sich nach bestandenerPrüfung selbständig macht und mindestenszwei Arbeits- oder <strong>Ausbildung</strong>splätzeschafft erhält einen Darlehensteilerlass.Wer sich später beruflich weiterbildenwill, um im <strong>Beruf</strong> voranzukommen,braucht die finanziellen Hürden nicht zufürchten. Zuständige Behörden sind inder Regel die kommunalen Ämter für<strong>Ausbildung</strong>sförderung bei den Kreisenund kreisfreien Städten am gewöhnlichenAufenthaltsort des Antragstellers.Wer die <strong>Ausbildung</strong> mit einem hervorragendenErgebnis abgeschlossen odererfolgreich an einem überregionalen Leistungswettbewerbteilgenommen hat kannsich bei der für die jeweilige <strong>Beruf</strong>sausbildungzuständigen Stelle (in der Regel dieKammern) um ein Stipendium der „Begabtenförderungberufliche Bildung“ des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschungbewerben. Für anspruchsvolle berufsbegleitendeWeiterbildungsmaßnahmen(z. B. Englisch-Intensivkurse, EDV-, Betriebswirt-,CAD- oder Meisterkurse) könnendie Stipendiatinnen und Stipendiatendrei Jahre lang insgesamt bis zu 5.100 €erhalten.

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