Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf die im Gesuch angegebene ...
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•<strong>Gesuch</strong> um <strong>Vorbescheid</strong> für <strong>die</strong> Zulassung zureidg. • Berufsprüfung für Kommunikationsplanerin/Kommunikationsplaner••(Art. 8 des Prüfungsreglementes Ausgabe 2009 (vorbehältlich Genehmigung BBT)Prüfungsjahr:––––––––––––––––––––––––––<strong>Der</strong> <strong>Vorbescheid</strong> <strong>ergeht</strong> <strong>mit</strong> <strong>Blick</strong> <strong>auf</strong> <strong>die</strong> <strong>im</strong> <strong>Gesuch</strong> <strong>angegebene</strong> Berufsprüfung und unter derAuflage, dass <strong>die</strong> Berufspraxis gemäss Angabe bis zum Stichtag der Prüfung (Prüfungsbeginn)erbracht wird, soweit <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Zulassung erforderliche Praxiszeit zum Zeitpunkt des<strong>Vorbescheid</strong>es nicht bereits erfüllt ist.• Eine Anmeldung zur Berufsprüfung hat zu gegebener Zeit separat zu erfolgen.• <strong>Gesuch</strong>e um <strong>Vorbescheid</strong>e sind vollständig ausgefüllt und unter Beilage derreglementarischen Unterlagen zu richten an: Prüfungskommission der Schweizer WerbungZulassungsausschuss KP, Postfach 3021, 8022 Zürich• Unvollständige <strong>Gesuch</strong>e oder Unterlagen führen zur kostenfälligen Rückweisung.• <strong>Der</strong> <strong>Vorbescheid</strong> wird den <strong>Gesuch</strong>sstellern/innen in der Regel innert 30 Tagen nachEingang eröffnet.• <strong>Der</strong> <strong>Vorbescheid</strong> über <strong>die</strong> Zulassung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt Fr. 150.–und ist <strong>auf</strong> das Postcheckkonto 80-32189-5, «Werbe Prüfungen», 8001 Zürich einzuzahlen.<strong>Der</strong> Nachweis über <strong>die</strong> bezahlte Gebühr ist dem <strong>Gesuch</strong> beizulegen, ansonsten <strong>die</strong>sesnicht bearbeitet wird.PersonalienName:Vorname:Bürgerort:Geburtsdatum:Strasse, Nummer:PLZ, Wohnort:E-Mail:Tel.:ArbeitgeberFirma:Strasse, Nummer:PLZ, Ortschaft:E-Mail:Tel.:Beruf:Tätigkeit:1/4 1.6.2008
• Nachweis der praktischen Tätigkeit in den Bereichen Werbung, Public Relations,Marketing, Verk<strong>auf</strong> oder Direkt Marketing, nach Beendigung der Ausbildung.• Über sämtliche innegehabten Stellen sind Fotokopien von Arbeitszeugnissen, Arbeitsbestätigungenusw. beizulegen.• Vom jetzigen Arbeitgeber ist ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung/Stellenbeschreibung beizulegen.• Selbständigerwerbende müssen <strong>die</strong> praktische Tätigkeit in obengenannten Bereichendurch einen Auszug aus dem Handelsregister oder drei Bestätigungen vonAuftraggebern nachweisen.Von – bis Arbeitgeber FunktionBemerkungen oder nähere Angaben:Beilagen (es werden nur vollständige <strong>Gesuch</strong>e berücksichtigt):3/4 1.6.2008
• Vollständige Fotokopien von Ausweisen über den Besuch von Werbefachschulen undWerbefachkursen sowie sonstige berufliche Ausweise (Fähigkeitsausweis usw.).• Vollständige Fotokopien aller Zeugnisse über <strong>die</strong> gesamte praktische Werbetätigkeit.• Fotokopie des Zertifikats der Markom Zulassungsprüfung.• Sonstige Arbeitsbestätigungen in Form von Fotokopien.❒Nachweis über <strong>die</strong> bezahlte Gebühr von Fr. 150.– (Fotokopie Einzahlungsschein)Bemerkung:Ort, Datum:Unterschrift:Beilagen:1. Informationen <strong>mit</strong> Zulassungsbedingungen (siehe nachfolgende Seiten)2. Einzahlungsschein4/4 1.6.2008