magazin für intermodalen transport und logistik - Schiffahrt und ...
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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />
können. Dieses ist ein typischer Thesaurierungsfall. Toplicht hat über<br />
die Medien erfahren, dass die Steuersätze <strong>für</strong> Kapitalgesellschaften ab<br />
2008 deutlich reduziert werden <strong>und</strong> als Ausgleich <strong>für</strong> die Einzel -<br />
unternehmen/Personengesellschaften eine so genannte Gewinn the -<br />
sau rierungsrücklage (§ 34a EStG) eingeführt wird. Toplicht beauftragt<br />
nun seinen Steuerberater Ahnungslos <strong>für</strong> ihn zu prüfen, welche<br />
Unternehmensform ab 2008 die steuerlich günstigste <strong>für</strong> ihn ist.<br />
Ahnungslos macht sich an die Arbeit <strong>und</strong> legt Toplicht folgende<br />
Berechnungen vor.<br />
Zwar versteht Toplicht nicht alle Einzelheiten dieser Vergleichs rech -<br />
nung, aber als ausgeprägter Steuersparfuchs entnimmt er der Gegen -<br />
überstellung, dass er sofort in die Unternehmensform der GmbH<br />
wechseln sollte, da dort die geringste Steuerbelastung zu verzeichnen<br />
ist. Toplicht beschließt also, die Unternehmensform zu wechseln <strong>und</strong><br />
tut dieses auch.<br />
Beispiel 7b: Nun kommt es, wie es kommen musste, Gattin Prada<br />
bemängelt zunehmend das Entnahmeverhalten von Toplicht <strong>und</strong><br />
verlangt unmissverständlich, dass er seinen Lebensunterhalt bitte wieder<br />
aus eigenen Mitteln bestreiten möge. Folge: aus Thesaurierung wird<br />
(Teil-) Abschöpfung der Ergebnisse. Da Toplicht sein Unter nehmen nun<br />
in der Rechtsform der GmbH betreibt, zahlt er sich ab sofort ein<br />
angemessenes Gehalt in Höhe von 100.000 Euro. Wie stellt sich nun die<br />
Steuerbelastung der verschiedenen Unternehmensformen dar:<br />
Nun gut, sagt Toplicht, die GmbH scheint ja weiterhin die richtige<br />
Unternehmensform <strong>für</strong> mich zu sein. Toplicht ist beruhigt.<br />
Beispiel 7c: Fortsetzung des Dramas: Mittlerweile hat sich der<br />
Lebensstil von Toplicht seit seiner Heirat mit Prada deutlich an -<br />
gehoben. Toplicht kommt mit seinem Gehalt nicht mehr aus. Damit er<br />
keinen Ärger mit seiner holden Ehefrau bekommt, erhöht Toplicht<br />
notgedrungen sein Gehalt auf 150.000 €. Wie sieht es nun mit der<br />
Vorteilhaftigkeit der GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen/<br />
Personengesellschaft aus? Da noch nicht das gesamte Ergebnis durch<br />
das Gehalt abgeschöpft wurde, ein Teil des Ergebnisses somit noch im<br />
32 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />
8/2007<br />
Unternehmen verbleibt, stellt sich die GmbH weiterhin als die aus<br />
steuerlicher Sicht günstigste Unternehmensform dar.<br />
Beispiel 7d: Zuspitzung des Dramas: Toplicht kommt mit seinem<br />
Gehalt immer noch nicht aus. Große Autos, feinste Kleidung <strong>und</strong> teure<br />
Ablöser fordern ihren Tribut. Also beabsichtigt Toplicht, sein Gehalt<br />
auf 200.000 a anzuheben. Steuerberater Ahnungslos warnt ihn wegen<br />
der Gefahr so genannter verdeckter Gewinnausschüttungen <strong>und</strong><br />
empfiehlt Toplicht, die Differenz zwischen Gewinn <strong>und</strong> Gehalt<br />
auszuschütten. Ahnungslos bietet an, die daraus resultierende<br />
Steuerbelastung <strong>für</strong> die verschiedenen Unternehmensformen zu<br />
ermitteln.<br />
Toplicht fällt vom Glauben ab <strong>und</strong> beschließt, die Unternehmensform<br />
noch einmal zu wechseln nach dem Motto: „Das Vergleichen ist das<br />
Ende des Glücks <strong>und</strong> der Anfang der Unzufriedenheit“ (Sören<br />
Kierkgaard, dänischer Philosoph, 1813 bis 1855). Reumütig kehrt er in<br />
die Rechtsform des Einzelunternehmens zurück.<br />
Fazit: In der Tendenz kann also festgehalten werden:<br />
Die Senkung der Steuersätze <strong>für</strong> Kapitalgesellschaften im Zuge der<br />
Unternehmenssteuerreform ist <strong>für</strong> Unternehmer von Vorteil, deren<br />
Geschäftsphilosophie die vollständige oder teilweise Thesaurierung<br />
des Ergebnisses ist.<br />
Je höher der Thesaurierungsbetrag ist, desto vorteilhafter gestaltet<br />
sich die Besteuerung der Rechtsform der GmbH gegenüber der<br />
Rechtsform des Einzelunternehmens/der Personengesellschaft<br />
Wird das Ergebnis vollständig ausgeschüttet <strong>und</strong>/oder durch Gehalt<br />
dem Unternehmen entzogen, entfällt der Besteuerungsvorteil der<br />
GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen/Personengesellschaft<br />
ein Wechsel der Rechtsform vom Einzelunternehmen/von der<br />
Personengesellschaft in die Rechtsform der GmbH allein aus steuer-<br />
lichen Gründen will aber auch nach der Unternehmenssteuerreform<br />
2008 gut überlegt sein<br />
Der Mix aus außersteuerlichen Gründen <strong>und</strong> steuerlich relevanten<br />
Komponenten ist entscheidend <strong>für</strong> die Entscheidung zur GmbH.<br />
Diplom Kaufmann Harald Steinborn, Steuerberater<br />
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