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magazin für intermodalen transport und logistik - Schiffahrt und ...

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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />

können. Dieses ist ein typischer Thesaurierungsfall. Toplicht hat über<br />

die Medien erfahren, dass die Steuersätze <strong>für</strong> Kapitalgesellschaften ab<br />

2008 deutlich reduziert werden <strong>und</strong> als Ausgleich <strong>für</strong> die Einzel -<br />

unternehmen/Personengesellschaften eine so genannte Gewinn the -<br />

sau rierungsrücklage (§ 34a EStG) eingeführt wird. Toplicht beauftragt<br />

nun seinen Steuerberater Ahnungslos <strong>für</strong> ihn zu prüfen, welche<br />

Unternehmensform ab 2008 die steuerlich günstigste <strong>für</strong> ihn ist.<br />

Ahnungslos macht sich an die Arbeit <strong>und</strong> legt Toplicht folgende<br />

Berechnungen vor.<br />

Zwar versteht Toplicht nicht alle Einzelheiten dieser Vergleichs rech -<br />

nung, aber als ausgeprägter Steuersparfuchs entnimmt er der Gegen -<br />

überstellung, dass er sofort in die Unternehmensform der GmbH<br />

wechseln sollte, da dort die geringste Steuerbelastung zu verzeichnen<br />

ist. Toplicht beschließt also, die Unternehmensform zu wechseln <strong>und</strong><br />

tut dieses auch.<br />

Beispiel 7b: Nun kommt es, wie es kommen musste, Gattin Prada<br />

bemängelt zunehmend das Entnahmeverhalten von Toplicht <strong>und</strong><br />

verlangt unmissverständlich, dass er seinen Lebensunterhalt bitte wieder<br />

aus eigenen Mitteln bestreiten möge. Folge: aus Thesaurierung wird<br />

(Teil-) Abschöpfung der Ergebnisse. Da Toplicht sein Unter nehmen nun<br />

in der Rechtsform der GmbH betreibt, zahlt er sich ab sofort ein<br />

angemessenes Gehalt in Höhe von 100.000 Euro. Wie stellt sich nun die<br />

Steuerbelastung der verschiedenen Unternehmensformen dar:<br />

Nun gut, sagt Toplicht, die GmbH scheint ja weiterhin die richtige<br />

Unternehmensform <strong>für</strong> mich zu sein. Toplicht ist beruhigt.<br />

Beispiel 7c: Fortsetzung des Dramas: Mittlerweile hat sich der<br />

Lebensstil von Toplicht seit seiner Heirat mit Prada deutlich an -<br />

gehoben. Toplicht kommt mit seinem Gehalt nicht mehr aus. Damit er<br />

keinen Ärger mit seiner holden Ehefrau bekommt, erhöht Toplicht<br />

notgedrungen sein Gehalt auf 150.000 €. Wie sieht es nun mit der<br />

Vorteilhaftigkeit der GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen/<br />

Personengesellschaft aus? Da noch nicht das gesamte Ergebnis durch<br />

das Gehalt abgeschöpft wurde, ein Teil des Ergebnisses somit noch im<br />

32 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />

8/2007<br />

Unternehmen verbleibt, stellt sich die GmbH weiterhin als die aus<br />

steuerlicher Sicht günstigste Unternehmensform dar.<br />

Beispiel 7d: Zuspitzung des Dramas: Toplicht kommt mit seinem<br />

Gehalt immer noch nicht aus. Große Autos, feinste Kleidung <strong>und</strong> teure<br />

Ablöser fordern ihren Tribut. Also beabsichtigt Toplicht, sein Gehalt<br />

auf 200.000 a anzuheben. Steuerberater Ahnungslos warnt ihn wegen<br />

der Gefahr so genannter verdeckter Gewinnausschüttungen <strong>und</strong><br />

empfiehlt Toplicht, die Differenz zwischen Gewinn <strong>und</strong> Gehalt<br />

auszuschütten. Ahnungslos bietet an, die daraus resultierende<br />

Steuerbelastung <strong>für</strong> die verschiedenen Unternehmensformen zu<br />

ermitteln.<br />

Toplicht fällt vom Glauben ab <strong>und</strong> beschließt, die Unternehmensform<br />

noch einmal zu wechseln nach dem Motto: „Das Vergleichen ist das<br />

Ende des Glücks <strong>und</strong> der Anfang der Unzufriedenheit“ (Sören<br />

Kierkgaard, dänischer Philosoph, 1813 bis 1855). Reumütig kehrt er in<br />

die Rechtsform des Einzelunternehmens zurück.<br />

Fazit: In der Tendenz kann also festgehalten werden:<br />

Die Senkung der Steuersätze <strong>für</strong> Kapitalgesellschaften im Zuge der<br />

Unternehmenssteuerreform ist <strong>für</strong> Unternehmer von Vorteil, deren<br />

Geschäftsphilosophie die vollständige oder teilweise Thesaurierung<br />

des Ergebnisses ist.<br />

Je höher der Thesaurierungsbetrag ist, desto vorteilhafter gestaltet<br />

sich die Besteuerung der Rechtsform der GmbH gegenüber der<br />

Rechtsform des Einzelunternehmens/der Personengesellschaft<br />

Wird das Ergebnis vollständig ausgeschüttet <strong>und</strong>/oder durch Gehalt<br />

dem Unternehmen entzogen, entfällt der Besteuerungsvorteil der<br />

GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen/Personengesellschaft<br />

ein Wechsel der Rechtsform vom Einzelunternehmen/von der<br />

Personengesellschaft in die Rechtsform der GmbH allein aus steuer-<br />

lichen Gründen will aber auch nach der Unternehmenssteuerreform<br />

2008 gut überlegt sein<br />

Der Mix aus außersteuerlichen Gründen <strong>und</strong> steuerlich relevanten<br />

Komponenten ist entscheidend <strong>für</strong> die Entscheidung zur GmbH.<br />

Diplom Kaufmann Harald Steinborn, Steuerberater<br />

h.steinborn@steinborn-partner.eu · www.steinborn-partner.eu ❑

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