26.11.2012 Aufrufe

reinlein - Stadl-Paura

reinlein - Stadl-Paura

reinlein - Stadl-Paura

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADLINGER POST<br />

Personelles<br />

Aufgrund der Pensionierung<br />

unseres Bauhofleiters Herrn Gerhard<br />

Schamberger, hat der Gemeindevorstand<br />

beschlossen, Herrn<br />

Mario Leitner die Leitung des Bauhofes<br />

zu übertragen. Als Bauhofleiter-Stellvertreterin<br />

wurde Frau<br />

Andrea Meißner bestellt. Bezüglich<br />

dieser Umstrukturierungen waren<br />

zwei Dienstposten neu zu besetzen:<br />

Der Gemeindevorstand hat den<br />

Beschluss gefasst, Herrn Markus<br />

Eymannsberger (Foto links) als<br />

Facharbeiter im Straßenbauhof aufzunehmen.<br />

Herr Eymannsberger hat<br />

seinen Dienst im Bauhof am 15. Juli<br />

2012 angetreten.<br />

Der Gemeindevorstand hat den<br />

Beschluss gefasst, Herrn Stefan<br />

Binder (Foto rechts) für die Stelle<br />

nach Herrn Mario Leitner, aufzunehmen.<br />

Seit 1. September 2012 ist<br />

Herr Binder im Dienst der Marktgemeinde<br />

<strong>Stadl</strong>-<strong>Paura</strong> tätig.<br />

Grundbuch neu<br />

Prüfpflicht und Berichtigungsmöglichkeit bis 6. November möglich<br />

Das Grundbuch wurde bis in die<br />

80er Jahre des 20. Jahrhundert<br />

händisch geführt und seither wurde<br />

daran gearbeitet, dieses in einer<br />

Datenbank zusammenzufassen.<br />

Im heurigen Mai wurden sämtliche<br />

vorhandenen Grundbuchseintragungen<br />

in eine neue Grundbuchsdatenbank<br />

vereinigt. Dies bringt<br />

neben vielen Vorteilen auch die<br />

Gefahr, dass bei der Übertragung<br />

Fehler passiert sein könnten. Das<br />

Grundbuchumstellungsgesetz sieht<br />

eine Prüfpflicht bzw. Berichtigungsmöglichkeit<br />

vor.<br />

Für jeden - der im Grundbuch als<br />

Berechtigter (Eigentümer, oder<br />

durch ein Wegerecht, Vorkaufsrecht...)<br />

bereits eingetragen ist -<br />

ist es nicht nur empfehlenswert<br />

sondern auch ratsam, seine eigetragenen<br />

Rechte zu prüfen. Ist ein<br />

Fehler passiert, steht Ihnen eine<br />

von Verwaltungsgebühren befrei-<br />

Bürgermeister Ing. Alfred Meisinger<br />

heißt die neuen Bediensteten<br />

herzlich willkommen und wünscht<br />

alles Gute für diese Tätigkeit!<br />

te Berichtigungsmöglichkeit zu,<br />

jedoch besteht diese Möglichkeit<br />

nur bis zum 6. November 2012.<br />

Gerichte, Vermessungsämter, Notare<br />

und Zivilgeometer verfügen über die<br />

edv-technischen Einrichtungen zur<br />

Abfrage der Grundbuchsdaten. Näheres<br />

können Sie unter www.help.gv.at<br />

- Rubrik Bauen und Wohnen - Grundbuch<br />

- NEU! Grundbuch neu - nachlesen.<br />

Juli bis September 2012 · 3/12<br />

7<br />

AMTLICHES

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!