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Patientenverfügung - Dr. Thomas Wachter Notar | München

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PatientenverfügungLeiden – Krankheit – SterbenWie bestimme ich, was medizinisch unternommenwerden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?PatientenverfügungLeiden – Krankheit – SterbenWie bestimme ich, was medizinisch unternommenwerden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?


PatientenverfügungLeiden – Krankheit – SterbenWie bestimme ich, was medizinisch unternommenwerden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?


4VorwortSehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,liebe Mitbürgerin und lieber Mitbürger,der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass wirheute schwerstkranken Menschen helfen können, für die es noch vor fünfzigJahren keine Rettung gegeben hätte. Während diese Perspektive für viele MenschenHoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- undSterbensverlängerung durch Apparatemedizin. Jeder Mensch hat das Rechtfür sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihnergriffen werden.Ärztinnen und Ärzte brauchen für jede Behandlung die Einwilligung desBetroffenen. Das gilt für die Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie.Solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst demArzt diese Einwilligung geben oder verweigern.Wie stellt man aber den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr inder Lage ist, seinen Willen zu äußern? Wer in einer solchen Situation nichtmöchte, dass ein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlungentscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkretbeschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmenwünscht oder ob sie unterlassen werden sollen.Mit dem <strong>Dr</strong>itten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügungim Betreuungsrecht verankert. Die Bürgerinnen und Bürger, aberauch die Ärztinnen und Ärzte, Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigtehaben endlich Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit beim Umgangmit Patientenverfügungen. Im Gesetz ist klargestellt, dass die Menschen injeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandeltwerden möchten. Zugleich ist gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oderZweifeln über den Patientenwillen ein Gericht als neutrale Instanz entscheidet.Diese Broschüre gibt eine Hilfestellung für diejenigen, die eine solche individuellePatientenverfügung treffen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen


5und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältigsind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich darausergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können. Deshalb findenSie in dieser Broschüre kein fertiges Formular. Stattdessen sind Empfehlungenmit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen zusammengestellt, mit denen SieIhre individuellen Entscheidungen formulieren können. Zur besseren Veranschaulichungsind zwei Beispiele, wie eine Patientenverfügung aussehenkönnte, am Ende der Broschüre abgedruckt.Die Empfehlungen zur Patientenverfügung wurden von der Arbeitsgruppe„Patientenautonomie am Lebensende“ unter der Leitung von Klaus Kutzer(Vors. Richter am Bundesgerichtshof a. D.) entwickelt. Der Sachverstand unddie praktische Erfahrung von Ärzten, Juristen, Vertretern aus der Hospizbewegungsowie aus Wohlfahrts-, Patienten- und Verbraucherschutzverbänden undder beiden großen Kirchen sind in diese Empfehlungen eingeflossen. Für dievorliegende 2. Auflage hat eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Prof. <strong>Dr</strong>. Borasio(Lehrstuhl für Palliativmedizin an der Universität Lausanne) die Empfehlungenim Sommer 2012 aus medizinischer Sicht überarbeitet und aktualisiert.Nehmen Sie sich Zeit, diese schwierigen Fragen in Ruhe für sich selbst zuüberdenken und die dabei auftauchenden Fragen mit Ihrem Hausarzt oder mitMenschen in fachkundigen Organisationen zu besprechen. Diese Broschüresoll Sie anregen und unterstützen, rechtzeitig für den Ernstfall Vorkehrungenzu treffen. Sie ergänzt die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebeneBroschüre „Betreuungsrecht”, in der Sie weitere wichtige Informationen rundum das Betreuungsrecht und auch Muster für eine Vorsorgevollmacht und eineBetreuungsverfügung finden.Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdBBundesministerin der Justiz


6 InhaltInhaltsverzeichnis1. Die Patientenverfügung 91.1 Was ist eine Patientenverfügung? 91.2 Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung, was sollte ich bedenken? 101.3 Welche Form muss meine Patientenverfügung haben? 111.4 Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung? 111.5 Muss meine Patientenverfügung beachtet werden? 121.6 Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eine Beschreibung meinerpersönlichen Wertvorstellungen beifügen? 131.7 Wie kann ich noch vorsorgen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? 141.8 Wo kann ich mich näher informieren? 161.9 Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung? 161.10 Handreichungen für eine schriftliche Patientenverfügung 171.11 Empfohlener Aufbau einer schriftlichen Patientenverfügung 192. Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung 212.1 Eingangsformel 212.2 Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll 212.3 Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicherMaßnahmen, zum Beispiel: 222.3.1 Lebenserhaltende Maßnahmen 222.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung 232.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 232.3.4 Wiederbelebung 242.3.5 Künstliche Beatmung 24


72.3.6 Dialyse 252.3.7 Antibiotika 252.3.8 Blut/Blutbestandteile 252.4 Ort der Behandlung, Beistand 262.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 262.6 Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zumWiderruf der Patientenverfügung 272.7 Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen 282.8 Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung 292.9 Organspende 292.10 Schlussformel 292.11 Schlussbemerkungen 302.12 Information/Beratung 302.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit 302.14 Aktualisierung 313. Die Beispiele 333.1 Beispiel 1 333.2 Beispiel 2 374. Die Fußnoten 40Impressum 42


81.


9Die Patienten verfügung1.1 Was ist eine Patientenverfügung?In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeitim Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmtenSituationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert diePatientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob siein bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehendeUntersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oderärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des BürgerlichenGesetzbuchs – BGB). Sie können die Patientenverfügung auch um Bittenoder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für diebehandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen. Zudemkann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungenzum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzungund Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern.Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlungnehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zumZeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähigsind.Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arztund das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigteoder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichenVertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzungder Patientenverfügung enthalten.


10 Die Patientenverfügung1.2 Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung, wassollte ich bedenken?Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen odernicht, empfiehlt es sich zunächst darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammenhangmit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie Angst habenund was Sie sich erhoffen. Manche Menschen haben Angst, dass vielleicht nichtmehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, wenn sie altoder schwer krank sind. Andere befürchten, dass man sie in solchen Situationenunter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt.Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, dieKrankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig,weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werdenmuss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst dieVerantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesenAnordnungen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmtenGrenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischerMaßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind.Wenn Sie Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffenwollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzichtunter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sichdarüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweiseAbhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen.Am Ende Ihrer persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen,eine Patientenverfügung zu erstellen oder der Entschluss, keine Vorsorge treffenzu wollen. Sie sollten sich deshalb für diese Überlegungen Zeit nehmen undsich nicht unter <strong>Dr</strong>uck setzen.Natürlich ist niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung abzufassen. DasGesetz stellt deshalb ausdrücklich klar, dass die Errichtung oder Vorlage einerPatientenverfügung nicht zur Bedingung für einen Vertragsschluss (zum Beispielden Abschluss eines Versicherungsvertrages oder eines Vertrages über dieÜberlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen) gemachtwerden darf (§ 1901a Absatz 4 BGB).


111.3 Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass eine Pa tientenverfügungschriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändigoder durch ein von einer <strong>Notar</strong>in oder einem <strong>Notar</strong> beglaubigtes Handzeichenunterzeichnet werden muss (§ 1901a Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB).Niemand ist aber an seine schriftliche Patientenverfügung ein für alle Malgebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden(§ 1901 Absatz 1 Satz 3 BGB).Mündliche Äußerungen sind deshalb aber nicht wirkungslos, denn sie müssenbei der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens von der Vertreterinoder dem Vertreter beachtet werden.Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügungin bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zubestätigen. So kann man im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob dieeinmal getroffenen Festlegungen noch gelten sollen oder eventuell konkretisiertoder abgeändert werden sollten.1.4 Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arztmeine Patientenverfügung?Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere IhreÄrztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuerin oder Ihr Betreuer, aber gegebenenfallsauch das Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziertKenntnis von der Existenz und vom Aufbewahrungsort einer Patientenverfügungerlangen können. Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zutragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei der Aufnahme in einKrankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, sollte auch dieseinformiert sein.


12Die Patientenverfügung1.5 Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungenfür bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn durch dieseFestlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituationeindeutig und sicher festgestellt werden kann. Dafür müssen Sie in der Patientenverfügunggenau bezeichnen, ob Sie in eine indizierte ärztliche Behandlungoder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Die Ärztin oderder Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten, auchwenn keine Vertreterin oder kein Vertreter bestellt ist. Die Missachtung desPatientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.Wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellt haben, ist diese Personverpflichtet, die Patientenverfügung zu prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellenund ihm Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901a Absatz 1 Satz2 BGB). Sie darf nicht ihren Willen an die Stelle des Patientenwillens setzen.Damit Ihre Patientenverfügung beachtet werden kann, müssen Sie die darinenthaltenen Erklärungen freiverantwortlich, insbesondere ohne äußeren<strong>Dr</strong>uck, abgegeben haben. Zudem darf die Patientenverfügung nicht widerrufenworden sein. Festlegungen in einer Patientenverfügung sind daher nichtbindend, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Siesie zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen. Unbeachtlichsind Anordnungen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB).Deshalb kann in einer Patientenverfügung beispielsweise vom Arzt keine strafbareTötung auf Verlangen gefordert werden.Handelt es sich bei den in einer Patientenverfügung genannten ärztlichenMaßnahmen um einen Eingriff in die körperliche Integrität (beispielsweiseeine Operation), ist die Einwilligung nur wirksam, wenn ihr eine ärztliche Aufklärungvorausgegangen ist, es sei denn, Sie haben auf eine solche Aufklärungverzichtet. Aus der Patientenverfügung soll sich ergeben, ob diese Voraussetzungenerfüllt sind.Wenn Sie keine Patientenverfügung haben oder wenn die Festlegungen in einerPatientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituationzutreffen, muss für Sie eine Vertreterin oder ein Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigter)entscheiden, ob sie oder er in die ärztlich indizierte Maßnahme ein-


13willigt oder nicht. Bei dieser Entscheidung darf die Vertreterin oder der Vertreterkeine eigenen Maßstäbe zugrunde legen, sondern muss Ihre Behandlungswünscheoder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlageentscheiden (§ 1901a Absatz 2 BGB). Dabei sind insbesondere Ihre früherenÄußerungen, Ihre Überzeugungen und Wertvorstellungen zu berücksichtigen.1.6 Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eineBeschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungenbeifügen?Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Lebenund Sterben und religiöse Anschauungen schriftlich niederlegen, können sieals Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung dienen. Dies giltbesonders dann, wenn eine Patientenverfügung noch „in gesunden Tagen“erstellt wird.Die in einer Patientenverfügung festgelegten Anordnungen zum Ob und Wieärztlicher Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen beruhen meist aufpersönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen,Hoffnungen oder Ängsten. Um die Festlegungen in einer Patientenverfügungbesser nachvollziehen zu können, kann es für das medizinische Behandlungsteamebenso wie für Bevollmächtigte, Betreuerin oder Betreuer hilfreich sein,Ihre persönlichen Auffassungen dazu zu kennen. Das ist insbesondere dannwichtig, wenn es in Bezug auf den Patientenwillen Auslegungsprobleme gibtoder wenn die konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht, die Siein der Patientenverfügung beschrieben haben. Insofern kann die schriftlicheFestlegung eigener Wertvorstellungen eine wichtige Ergänzung einer Patientenverfügungsein.Folgende exemplarische Fragen sollen Sie dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken. Sie beziehen sich auf:→das bisherige Leben (Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen?Bin ich mit meinem Leben zufrieden, so wie es war? Was hätte ich miranders gewünscht in meinem Leben? Würde ich mein Leben anders führen,wenn ich es von vorn anfangen könnte? ...),


14Die Patientenverfügung→→→→→das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben? Oder ist mir dieQualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer, wenn beides nicht ingleichem Umfang zu haben ist? Welche Wünsche/Aufgaben sollen nocherfüllt werden? Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben? ...),eigene leidvolle Erfahrungen (Wie bin ich mit Krankheiten oder Schicksalsschlägenfertig geworden? Was hat mir in schweren Zeiten geholfen? ...),die Beziehungen zu anderen Menschen (Welche Rolle spielen Familie oderFreunde für mich? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Oder habe ichAngst, anderen zur Last zu fallen? ...),das Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben anderer (Welche Erfahrungenhabe ich damit? Löst das Angst bei mir aus? Was wäre für mich dieschlimmste Vorstellung? ...),die Rolle von Religion/Spiritualität im eigenen Leben (Was bedeutet mirmein Glaube/meine Spiritualität angesichts von Leid und Sterben? Waskommt nach dem Tod? ...).Die Beschäftigung mit diesen und ähnlichen Fragen kann helfen, sich darüberklar zu werden, was Sie in bestimmten Situationen an ärztlicher Hilfe inAnspruch nehmen wollen oder nicht. Eine schriftliche Dokumentation dereigenen Wertvorstellungen kann zudem die Ernsthaftigkeit einer Patientenverfügungunterstreichen.1.7 Wie kann ich noch vorsorgen, wenn ich nicht mehr selbstentscheiden kann?Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie behandeltwerden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Es istjedoch wichtig, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltunggebracht werden kann, der Sie vertritt, wenn Sie nicht mehr für sich selbst


15sprechen können. Das kann eine Person sein, der Sie vertrauen und die Sie dazuausdrücklich bevollmächtigt haben. Wenn Sie eine solche Person bevollmächtigthaben, Sie in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, sollten Sie IhrePatientenverfügung unbedingt mit ihr besprechen; denn diese Person soll IhreAnordnungen durchsetzen.Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgerichtim Bedarfsfall für Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen, derdann alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheitsfürsorge nach IhremWillen entscheidet. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie eine Personbestimmen, die dem Betreuungsgericht zur Bestellung als Betreuerin oder Betreuervorgeschlagen wird. Auch die Betreuerin oder der Betreuer ist verpflichtet,Ihren zuvor in einer Patientenverfügung festgelegten Willen bei allen fürSie zu treffenden Entscheidungen zu beachten; diese Person hat – so sagt es dasGesetz – „dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.“(§ 1901a Absatz 1 Satz 2 BGB).Gerade wenn Sie allein leben und keine Ihnen nahestehenden Verwandtenoder Bekannten mehr haben, sollten Sie Ihre Patientenverfügung auch mitPersonen aus Ihrem Umfeld besprechen; das kann auch Ihre Hausärztin oderIhr Hausarzt, eine Vertreterin oder ein Vertreter Ihrer Religionsgemeinschaftoder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes sein. Wenn Siein Ihrer Patientenverfügung darauf hinweisen, mit wem Sie darüber gesprochenhaben, wird das für eine Betreuerin oder einen Betreuer, die oder der Sienicht genau kennt, eine wichtige Hilfe sein.Unabhängig davon, ob Sie eine Patientenverfügung errichtet haben oder nicht,sind eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sehr zu empfehlendeMöglichkeiten der Vorsorge. Sie können damit Einfluss darauf nehmen,wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regelnkönnen. Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, ist es sehr empfehlenswert,diese mit einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten oder zumindestmit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.


16Die Patientenverfügung1.8 Wo kann ich mich näher informieren?Nähere Informationen zum Betreuungsrecht, in dem auch die Patientenverfügunggesetzlich geregelt ist, können Sie der vom Bundesministerium der Justizherausgegebenen Broschüre „Betreuungsrecht“ 1 entnehmen. Dort finden Siehilfreiche Informationen und Erläuterungen der gesetzlichen Vorschriften,aber auch das Muster einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügungmit Erläuterungen.1.9 Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Personoder Organisation beraten, bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügungabfassen.Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie z. B.: „Solangeeine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht,erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenenMöglichkeiten“ oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“,„qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. Solche Aussagen sind wenig hilfreich,denn sie sagen nichts darüber aus, was für den Betroffenen beispielsweise ein„erträgliches“ Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, in welchenSituationen die Patientenverfügung gelten soll und welche BehandlungswünscheSie in diesen Situationen haben.Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z. B. fürdie Sterbephase, bei einem dauernden Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit,im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen,ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oderdie Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung undFlüssigkeitszufuhr, die künstliche Beatmung und anderes) in allen beschrie-


18Die PatientenverfügungGlaubensüberzeugungen der Bürgerinnen und Bürger sind, können auch dieindividuellen Entscheidungen des Einzelnen sein, die sich daraus ergeben unddie dann ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung finden. Deshalb kannes kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßengeeignet wäre.Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe „Patientenautonomieam Lebensende“ hat sich allerdings damit befasst, wie man Bürgerinnenund Bürgern Entscheidungshilfen geben und sie bei der Formulierungeiner schriftlichen Patientenverfügung unterstützen kann. Dazu dienen dienachstehenden Textbausteine, an denen Sie sich orientieren können.Diese Textbausteine verstehen sich lediglich als Anregungen und Formulierungshilfen.Wenn Sie sich für eine der vielen angebotenen Muster-Patientenverfügungenentscheiden, können Sie die Formulierungshilfen auch dazunutzen, eine Musterverfügung zu ändern oder zu ergänzen.Für konkret beschriebene Situationen finden Sie auf den nächsten Seiten Textbausteine.Für ein und dieselbe Situation finden Sie jeweils Textbausteine fürjemanden, der als Therapieziel die Lebenserhaltung hat. Für dieselbe Situationfinden Sie aber auch Textbausteine für jemanden, dessen Therapieziel ausschließlichdie Beschwerdelinderung ist. Daneben sind viele Zwischenstufendenkbar. Deshalb noch einmal die Empfehlung: Setzen Sie sich ganz persönlichmit diesen Fragen auseinander und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.Die nachstehenden Textbausteine enthalten zum Teil sich ausschließendeMöglichkeiten (durch das Wort „oder“ gekennzeichnet).Hinweis: Die Befolgung der in den aufgeführten Textbausteinen beschriebenenBehandlungswünsche ist nach geltendem Recht keine Tötung auf Verlangen(sog. „aktive Sterbehilfe“) und keine Beihilfe zu einer Selbsttötung.


191.11 Empfohlener Aufbau einer Patientenverfügungund ergänzende Aussagen→→→→→→→→→→→→→Eingangsformel*Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll*Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen*Wünsche zu Ort und BegleitungAussagen zur VerbindlichkeitHinweise auf weitere VorsorgeverfügungenHinweis auf beigefügte Erläuterungen zur PatientenverfügungOrganspendeSchlussformel*SchlussbemerkungenDatum, Unterschrift*Aktualisierung(en), Datum, UnterschriftAnhang: WertvorstellungenDie eigentlichen Bestandteile einer Patientenverfügung sind mit Sternchen*gekennzeichnet. Aber auch die ergänzenden Aussagen können zum Verständnisdes Gewollten beitragen und Anordnungen und Wünsche des Verfassersdeutlich machen.


202.


22Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung→→ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. beiDemenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in derLage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen 5 .Eigene Beschreibung der Anwendungssituation: _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ (Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschriebenwerden, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.)2.3 Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigungbestimmter ärztlicher Maßnahmen2.3.1 Lebenserhaltende MaßnahmenIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,→→dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich amLeben zu erhalten.oderdass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger undDurst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfebei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechtePflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung,Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot,Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.


232.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung 6In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechteSchmerz- und Symptombehandlung,→→→aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung.oderwenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- undSymptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zurBeschwerdelinderung.die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meinerLebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ichin Kauf.2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 7In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,→→→dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oderweitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.oderdass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhrnur bei palliativmedizinischer Indikation 8 zur Beschwerdelinderungerfolgen.oderdass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichenZuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke,venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.


24Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung2.3.4 Wiederbelebung 9A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich→→→Versuche der Wiederbelebung.oderdie Unterlassung von Versuchen der Wiederbelebung., dass eine Notärztin oder ein <strong>Notar</strong>zt nicht verständigt wird bzw. im Falleiner Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmeninformiert wird.B. Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fälleneines Kreislaufstillstands oder Atemversagens→→lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.oderlehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nichtim Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet eintreten.2.3.5 Künstliche BeatmungIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich→→eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.oderdass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingelei teteBeatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medi kamentezur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfungoder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durchdiese Medikamente nehme ich in Kauf.


252.3.6 DialyseIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich→→eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.oderdass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestelltwird.2.3.7 AntibiotikaIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich→→→Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.oderAntibiotika nur bei palliativmedizinischer Indikation 8 zur Beschwerdelinderung.oderkeine Antibiotika.2.3.8 Blut/BlutbestandteileIn den oben beschriebenen Situationen wünsche ich→→→die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängernkann.oderdie Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischerIndikation 8 zur Beschwerdelinderung.oderkeine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen.


26Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung2.4 Ort der Behandlung, BeistandIch möchte→→→zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.oderwenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.oderwenn möglich in einem Hospiz sterben.Ich möchte→→→Beistand durch folgende Personen: _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oderWeltanschauungsgemeinschaft: ________________________________________________________________________________________________________________hospizlichen Beistand.2.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht→Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflichtgegenüber folgenden Personen: _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


272.6 Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzungund zum Widerruf der Patientenverfügung→→→→Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmtenärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelndenÄrztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e)Vertreter(in) – z. B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen,dass mein Patientenwille durchgesetzt wird.Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereitsein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen,erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerischeBehandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z. B.Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlungso organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügungnicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst imKonsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügungals Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen überanzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmensoll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:(Alternativen)meiner/meinem Bevollmächtigten.meiner Betreuerin/meinem Betreuer.der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.anderer Person: …Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünscheich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderungmeines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnenund Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassungvertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügungdoch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist


28Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügungmöglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungenin meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen.Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassungfolgender Person besondere Bedeutung zukommen:(Alternativen)meiner/meinem Bevollmächtigten.meiner Betreuerin/meinem Betreuer.der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.anderer Person: ….2.7 Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen→→Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht fürGesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügungmit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:Bevollmächtigte(r)Name: _________________________________________________________________Anschrift: ______________________________________________________________Telefon: __________________________ Telefax: _____________________________Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder desBetreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).Gewünschte(r) Betreuerin/BetreuerName: _________________________________________________________________Anschrift: ______________________________________________________________Telefon: __________________________ Telefax: _____________________________


292.8 Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur PatientenverfügungAls Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt:→→Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen.Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte:2.9 Organspende→→Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszweckenzu 10 (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweisausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnendenHirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztlicheMaßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügungausgeschlossen habe, dann(Alternativen)geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor. gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.oderIch lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszweckenab.2.10 Schlussformel→Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ichausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.


30Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung2.11 Schlussbemerkungen→→→→Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügungbekannt.Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenenEntscheidungen bewusst.Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohneäußeren <strong>Dr</strong>uck erstellt.Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.2.12 Information/Beratung→Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei/durch __________________________________________________________________und beraten lassen durch _______________________________________________2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der EinwilligungsfähigkeitHerr/Frau __________________________________________________________________wurde von mir am __________________________________________________________bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt.Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.Datum _____________________________________________________________________Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes _______________________________________________________________________________________________________________→Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine <strong>Notar</strong>in oder einen <strong>Notar</strong>bestätigt werden.


312.14 Aktualisierung→→→Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.oderDiese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe) ihre Gültigkeitverlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen,bestätige ich diesen nachstehend:(Alternativen)in vollem Umfang.mit folgenden Änderungen: ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Datum _____________________________________________________________________Unterschrift ________________________________________________________________


32 Kapitel3.


33Die BeispieleDie nachstehenden Beispiele sollen veranschaulichen, wie anhand der Textbausteineeine individuelle Patientenverfügung erstellt werden könnte. Eine persönlicheAuseinandersetzung mit der individuellen Lebenssituation und den eigenenWünschen und Vorstellungen über Krankheit, Leiden und Sterben ist unerlässlich.Die Angaben in den Beispielen sind daher auf erfundene Personen bezogen undeignen sich nicht dazu, als eigene Patientenverfügung abgeschrieben zu werden.Eine fachkundige Beratung bei der Erstellung einer individuellen Patientenverfügungist an dieser Stelle nochmals zu empfehlen.3.1 Beispiel 1„PatientenverfügungIch, Lieselotte Beispiel,geboren am: 18.06.1926,wohnhaft in: Zechenstraße 623, 44581 Castrop-Rauxel,bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bildenoder verständlich äußern kann:Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen,Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontaktzu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte (<strong>Dr</strong>. med. Hausarzt und<strong>Dr</strong>. med. Neurologe) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschenist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, oder wennich bereits infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. beiDemenz erkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in derLage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen,oder wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung befinde,so treffe ich folgende Festlegungen:Es sollen alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hungerund Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit


34Die BeispieleHilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechtePflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung,Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit,Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.Ich erwarte eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung. Wenn allesonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolleversagen, sollen bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderungeingesetzt werden. Dabei nehme ich die unwahrscheinliche Möglichkeit einerungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlinderndeMaßnahmen in Kauf.Ich wünsche, dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhrnur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderungerfolgen.Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen sondern in allen Fällen einesKreislaufstillstandes oder Atemversagens lehne ich Maßnahmen der Wiederbelebungab.Künstliche Beatmung lehne ich ab und eine schon eingeleitete Beatmung solleingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderungder Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung odereiner ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamentenehme ich in Kauf.Ich lehne eine Dialyse ab und möchte auch keine fremden Gewebe oderOrgane empfangen. Ich wünsche Blut oder Blutersatzstoffe nur zur Beschwerdelinderung.Zu einer Entnahme von Organen zu Transplantationszwecken binich nicht bereit.Ich möchte, wenn möglich, in einem Hospiz sterben und dort geistlichen Beistandmeines Heimatpfarrers oder, wenn dies nicht möglich ist, den Beistanddurch einen Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche.Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmtenärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelndenÄrztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein Bevollmächtigtersoll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird.


35Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieserPatientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eineanderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird.Von meinem Bevollmächtigten erwarte ich, dass er die weitere Behandlung soorganisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, istmein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln.Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Beiunterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassendeärztliche/-pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung meines Bevollmächtigtenbesondere Bedeutung zukommen.Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ichnicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meinesWillens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte oder das Behandlungsteamaufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen dieAuffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügungdoch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann istmöglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen inmeiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Auchin diesen Fällen soll bei unterschiedlichen Meinungen der Auffassung meinesBevollmächtigten besondere Bedeutung zukommen.Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheitenerteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügungmit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:Bevollmächtigter:Name: Max RührigAnschrift: Zum Rosenblick 12, 98765 MusterstadtTelefon: 0123 / 456789Telefax: 0123 / 987654Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich eine Darstellungmeiner allgemeinen Wertvorstellungen beigelegt.Soweit ich in dieser Verfügung bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne,verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.


36 Die BeispieleIch bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungenbewusst.Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren<strong>Dr</strong>uck erstellt.Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügungbekannt. Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.Meine Wertvorstellungen:Ich habe nun schon meinen 80. Geburtstag gefeiert und ein abwechslungsreichesLeben geführt. Meine Kinder und Enkel sind alle schon im Beruf undweggezogen, aber ich bin sehr stolz auf sie.Als mein Mann vor 15 Jahren verstarb, bin ich regelmäßig mit meinem Kegelklubweggefahren. Dies fällt mir seit meiner Hüftoperation immer schwerer.Körperliche Beschwernisse und Untätigkeit zu ertragen, wie nach meiner Operation,fällt mir schwer, aber ich kann es aushalten. Dann kann ich auch fremdeHilfe annehmen. Unerträglich ist mir aber die Vorstellung, geistig nicht mehrfit und dann auf Hilfe angewiesen zu sein. Ich habe bei meiner Freundin gesehen,wie sie sich mit ihrer Demenz verändert hat. So möchte ich nicht leben.Mir ist es sehr wichtig, dass ich mich mit meinen Freunden und meiner Familieunterhalten kann. Wenn ich einmal so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß,wer ich bin, wo ich bin und Familie und Freunde nicht mehr erkenne, so solles dann auch nicht mehr lange dauern, bis ich sterbe. Daher möchte ich dannkeine Behandlung und auch keine Maschinen, die mein Sterben nur hinauszögern.Die ganzen Schläuche und die ganzen Apparate machen mir Angst undich möchte auch nicht mehr vom <strong>Notar</strong>zt reanimiert werden, weil es doch auchmal gut sein soll, wenn mein Herz zu schlagen aufgehört hat.Als ich vor einigen Jahren ein Plakat zu einer Informationsveranstaltung desHospizes in Recklinghausen gesehen habe, war ich einige Male dort und habemich informiert. In einer solchen netten und lieben Umgebung möchte ich auchsterben. Ich bin froh, dass mich die Leiterin des Hospizes so gut informiert hat.Lieselotte BeispielCastrop-Rauxel, den 1. September 2009 “


37Frau Lieselotte Beispiel wurde von mir am 1. September 2009 bezüglich dermöglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Sie war in vollemUmfang einwilligungsfähig.Datum: 1. September 2009Unterschrift <strong>Dr</strong>. HausarztStempel des HausarztesUm meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen,bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang.Castrop-Rauxel, den 15. Oktober 2012,Lieselotte Beispiel3.2 Beispiel 2„PatientenverfügungIch, Max Beispiel,geboren am: 14. Juni 1950,wohnhaft in: 10179 Berlin, Beispielsstraße 1,bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bildenoder verständlich äußern kann:Meine Verfügung soll gelten, wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren,tödlich verlaufenden Krankheit befinde und wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeitnach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Auch fürandere Situationen erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unterAusschöpfung aller angemessenen medizinischen Möglichkeiten.In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass alles medizinischMögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten; auch fremde Gewebeund Organe, wenn dadurch mein Leben verlängert werden kann. Zur Linderungvon Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastenderSymptome wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptom-


38 Die Beispielebehandlung, aber nicht, wenn dadurch ungewollt eine Verkürzung meinerLebenszeit eintreten kann.Ich wünsche, dass eine künstliche Ernährung und ebenso eine künstliche Flüssigkeitszufuhrund eine künstliche Beatmung begonnen oder weitergeführtwerden, wenn mein Leben dadurch verlängert werden kann.In jedem Fall möchte ich bei einem Notfall, dass Versuche meiner Wiederbelebungdurchgeführt werden und ein <strong>Notar</strong>zt verständigt wird.Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille von denbehandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird.Meine Bevollmächtigte soll dafür sorgen, dass meinem Willen entsprochenwird.Ich möchte zum Sterben in ein Krankenhaus verlegt werden.Ich möchte Beistand durch meine Ehefrau.Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ichnicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meinesWillens unterstellt wird.Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheitenerteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügungmit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:BevollmächtigteName: Erna BeispielAnschrift: 10179 Berlin, Beispielsstraße 1Telefon: 030 / 123456Telefax: 030 / 789012Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich eine Darstellungmeiner allgemeinen Wertvorstellungen beigelegt.Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ichausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.


39Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügungbekannt. Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungenbewusst. Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortungund ohne äußeren <strong>Dr</strong>uck erstellt.Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert beimBetreuungsverein und habe mich beraten lassen durch meine Hausärztin Frau<strong>Dr</strong>. Schmidt.Meine Wertvorstellungen:Ich bin 62 Jahre alt und werde in 6 Monaten den Ruhestand antreten. Ich binmit meinem Leben zufrieden, habe im Beruf meinen Mann gestanden undimmer alles gut im Griff gehabt. Auch meine Krankheiten (Hoher Blutdruck,5-fach-Bypass) habe ich gut wegstecken können. Seit 5 Jahren bin ich zumzweiten Mal glücklich verheiratet. Zu meiner ersten Frau und unseren zweierwachsenen Kindern habe ich nur gelegentlich Kontakt.Mir war es immer wichtig, dass ich möglichst lange leben kann, unabhängigdavon, wie es mir geht, und dass mir umfassende medizinische und pflegerischeHilfe zuteil wird, auch wenn ich schon sehr alt und sehr krank sein sollte.Deshalb macht es mir auch nichts aus, wenn ich weitestgehend auf fremdeHilfe angewiesen bin. Ich weiß, dass meine Familie das nicht als Belastungempfinden würde. Mein Lebenswillen ruht auf einem starken Vertrauen indie Errungenschaften der Medizin, von denen ich möglichst lange profitierenmöchte. Die schon länger dauernde Diskussion um eine Altersrationierungfinde ich erschreckend und lehne die Verweigerung von Maßnahmen aufgrundmeines Alters ab.Max BeispielBerlin, den 1. September 2012 “


404. Die Fußnoten1 Sie können die Broschüre im Internet unter www.bmj.de oder auf dem Postwegbeim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock,oder über das Servicetelefon (018 05) 77 80 90 (14 Ct./Minute, abweichende Preise ausden Mobilfunknetzen möglich) bestellen.2 Ein hilfreicher, aus der Beratungspraxis in der Palliativ- und Hospizarbeit entstandenerLeitfaden ist zum Beispiel der Abschnitt „Ergänzung der Patientenverfügungim Fall schwerer Krankheit“ in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriumsder Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, die Sie unter dem Linkwww.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/Broschuerenbestellendownloaden oder im Buchhandel (Verlag C.H.Beck) bestellen können.3 Dort finden Sie auch einen Hinweis zu der in der Fußnote 2 bereits genannten Broschüre„Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“.4 Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädigungen mit dem Verlust der Fähigkeit,Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen inKontakt zu treten. Es handelt sich dabei häufig um Zustände von Dauerbewusstlosigkeitoder um wachkomaähnliche Krankheitsbilder, die mit einem vollständigen oderweitgehenden Ausfall der Großhirnfunktionen einhergehen. Diese Patientinnenoder Patienten sind in der Regel unfähig zu bewusstem Denken, zu gezielten Bewegungenoder zu Kontaktaufnahme mit anderen Menschen, während lebenswichtigeKörperfunktionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit erhalten sind, wie auchmöglicherweise die Fähigkeit zu Empfindungen. Wachkoma-Patientinnen oder-Patienten sind bettlägerig, pflegebedürftig und müssen künstlich mit Nahrung undFlüssigkeit versorgt werden. In seltenen Fällen können sich auch bei Wachkoma-Patienten nach mehreren Jahren noch günstige Entwicklungen einstellen, die eineingeschränkt selbstbestimmtes Leben erlauben. Eine sichere Voraussage, ob diebetroffene Person zu diesen wenigen gehören wird oder zur Mehrzahl derer, die ihrLeben lang als Pflegefall betreut werden müssen, ist bislang nicht möglich.5 Dieser Punkt betrifft Gehirnschädigungen infolge eines weit fortgeschrittenenHirnabbauprozesses, wie sie am häufigsten bei Demenzerkrankungen (z. B.Alzheimer’sche Erkrankung) eintreten. Im Verlauf der Erkrankung werden diePatienten zunehmend unfähiger, Einsichten zu gewinnen und mit ihrer Umweltverbal zu kommunizieren, während die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten bleibt.Im Spätstadium erkennt der Kranke selbst nahe Angehörige nicht mehr und istschließlich auch nicht mehr in der Lage, trotz Hilfestellung Nahrung und Flüssigkeitauf natürliche Weise zu sich zu nehmen.


416 Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin wirktin der Regel nicht lebensverkürzend. Nur in äußerst seltenen Situationen kann gelegentlichdie zur Symptomkontrolle notwendige Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmittelnso hoch sein, dass eine unbeabsichtigte geringe Lebenszeitverkürzungdie Folge sein kann (erlaubte sog. indirekte Sterbehilfe).7 Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jederlindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben allerdings kein Hungergefühl;dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch fürWachkoma-Patientinnen oder -Patienten. Das Durstgefühl ist bei Schwerkrankenzwar länger als das Hungergefühl vorhanden, aber künstliche Flüssigkeitsgabehat nur sehr begrenzten Einfluss darauf. Viel besser kann das Durstgefühl durchAnfeuchten der Atemluft und durch fachgerechte Mundpflege gelindert werden. DieZufuhr großer Flüssigkeitsmengen bei Sterbenden kann schädlich sein, weil sie u. a.zu Atemnotzuständen infolge von Wasseransammlung in der Lunge führen kann(für Details siehe den Leitfaden „Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr“ desBayerischen Sozialministeriums, erhältlich unter www.stmas.bayern.de/pflege/dokumentation/leitfaden.php).8 Palliativmedizin ist die medizinische Fachrichtung, die sich primär um die Beschwerdelinderungund Aufrechterhaltung der Lebensqualität bei Patientinnenund Patienten mit unheilbaren Erkrankungen kümmert. Eine palliativmedizinischeIndikation setzt daher immer das Ziel der Beschwerdelinderung und nicht das Zielder Lebensverlängerung voraus.9 Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden vermindern als auch Lebenverlängern. Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Wiederbelebungsmaßnahmensind nicht leidensmindernd, sondern dienen der Lebenserhaltung. Gelegentlichkann es im Rahmen von geplanten medizinischen Eingriffen (z. B. Operationen) zukurzfristigen Problemen kommen, die sich durch Wiederbelebungsmaßnahmenohne Folgeschäden beheben lassen.10 Die Informationsbroschüren „Antworten und wichtige Fragen“ und „Wie ein zweitesLeben“ informieren rund um das Thema Organ- und Gewebespende. Sie könnenebenso wie der Organspendeausweis kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung (BZgA) bestellt werden.Per Post unter: BZgA, 51101 Köln, per Fax unter: (02 21) 899 22 57 und per E-Mailunter: order@bzga.de. Unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 90 40 400 erreichenSie das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Teamdes Infotelefons beantwortet Ihre Fragen zur Organ- und Gewebespende und zurTransplantation.


42ImpressumHerausgeber:Bundesministerium der Justiz; Referat Presse- undÖffentlichkeitsarbeit; 11015 Berlin; www.bmj.deGestaltung der Broschüre: andesee Werbeagentur GmbH & Co. KG, Berlin<strong>Dr</strong>uck:Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 PaderbornStand: Dezember 2012Publikationsbestellung:Bildnachweis:www.bmj.deInternet: www.bmj.dePer Post: Publikationsversand der Bundesregierung;Postfach 48 10 09; 18132 RostockTelefon: (018 05) 77 80 90 (14 Ct./Minute, abweichendePreise aus den Mobilfunknetzen möglich)Fax: (01805) 77 80 94Titelbild: Hemera Technologies © Getty Images, Pixland @www.thinkstockphotos.de; Seite 4: <strong>Thomas</strong> Imo © photothek;Seite 8: Kerstin Klaassen © www.istockphoto.com; Seite 20: StephanMorrosch © www.fotolia.de; Seite 32: dv76 © www.fotolia.de


Hinweis:Diese <strong>Dr</strong>uckschrift wird vom Bundesministerium der Justiz im Rahmen seinerÖffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht zumVerkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oderWahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendetwerden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie fürWahlen im Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilungauf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Partei sowie das Einlegen,Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel.Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an <strong>Dr</strong>itte zum Zwecke der Wahlwerbung.Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schriftdem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einerbevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahmeder Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werdenkönnte.Hinweis:Diese <strong>Dr</strong>uckschrift wird vom Bundesministerium der Justiz im Rahmen seinerÖffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nichtzum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbernoder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbungverwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlensowie für Wahlen im Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesonderedie Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteisowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationoder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an <strong>Dr</strong>itte zum Zweckeder Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcherAnzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichenBezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, dieals Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppenverstanden werden könnte.

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