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DER BEZIRKSVERBAND - Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern

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F O R U MAnspruch auf Vorlage einerKopie der PatientenakteOrganisation, Qualitätsmanagement,Betriebswirtschaft, Steuern und Recht,Marketing, Webdesign, darüber hinausauch Trainer und Coachs für Persönlichkeitsentwicklungund Kommunikationsowie professionelle Dienstleister ausdem Zahntechnikerhandwerk.Machen Sie mit und profitieren Sie vonden Erfahrungen anderer! Gelegenheitbieten die nächsten Veranstaltungen:• 06.07.2013 –KVZD-SommerTreff in Hannover, Themenschwerpunkt:„Funktionsdiagnostik& Funktionstherapie“ mit anschließendemgemütlichen Beisammensein.• 09.11.2013 –GOZ-Gipfeltreffen in Frankfurt.Diese Veranstaltungstermine sollten Siesich jetzt schon vormerken und buchenunter www.kvzd.de.Ein Patient klagte vor dem Oberlandesgericht(OLG) München (Urteilvom 06.09.2012, Az.: 14 U4805/11) gegen seine private Zusatzversicherungauf Erstattung von Zahnarztkosten.Der Patient hatte zuvor seinen Arztzwecks Auskunftserteilung von derSchweigepflicht entbunden. Der Versicherunggenügten die vom Arzt undPatienten erhaltenen Auskünfte jedochnicht, so dass sie zusätzlich eine Kopieder Patientenakte begehrte. Diese wurdeihr jedoch nicht vorgelegt, so dass sie dieZahlung verweigerte.Das OLG entschied im Ergebnis, dass derVersicherer nicht zur Zahlung verpflichtetsei, bis ihm eine Kopie der Akte vorgelegtwerde. Zwar machte der Senat Bedenkendagegen geltend, dass von dem Wortlautdes im Versicherungsvertrag vorgesehenenRechts auf Auskunftserteilung auchdie Anforderung von Belegen (wie einerKopie der Patientenakte) gedeckt sei. DerPatient sei im vorliegenden Fall aber aufgrundder gesetzlich geregelten Mitwirkungspflichtverpflichtet gewesen, eineKopie der Patientenakte vorzulegen. Eslagen nämlich konkrete Hinweise dafürvor, dass der für die Leistungspflicht desVersicherers maßgebliche Zeitpunkt desBehandlungsbeginns tatsächlich bereitsvor dem Vertragsschluss lag.Dr. Dirk ErdmannQuelle: Information der Kanzlei Dr. HalbeRechtsanwälte, Justitiar des DZVNachdruck aus adp vom 05.05.2013mit freundlicher Genehmigung von:Dr. Dirk Erdmann – adp®-medien,agentur & verlagTelefon: 0172-5959231Fax: 02129-56 79 31Mail 1: redaktion@adp-medien.deMail 2: adp-medien@gmx.deweb: www.adp-medien.deFriedhofstr. 65,42781 Haan/Rheinlandwww.notdienst-zahn.de4 <strong>DER</strong> <strong>BEZIRKSVERBAND</strong> I 6-2013

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