11.07.2015 Aufrufe

Diplomarbeit - Jana Milosovicova - Urban Design English

Diplomarbeit - Jana Milosovicova - Urban Design English

Diplomarbeit - Jana Milosovicova - Urban Design English

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SCHRITTE zum grünen urbanen RaumZUR REALISIERUNG EINES KONZEPTES LANDSCHAFT UND FREIRAUM FÜR DAS INNERESTADTGEBIET VON BRATISLAVA MIT HILFE EINES KOMPENSATIONSFLÄCHENPOOLS<strong>Diplomarbeit</strong> Technische Universität DresdenFakultät ArchitekturLehr- und Forschungsgebiet LandschaftsplanungBearbeiter <strong>Jana</strong> Milošovičová, Matr. Nr. 2963312Betreuer Prof. Dipl.-Ing. Gerhard Hahn-HerseDipl.-Ing. Anja StarickWintersemester 2005/2006


TU Dresden, Institut für LandschaftsarchitekturLehr- und Forschungsgebiet LandschaftsplanungTitel der <strong>Diplomarbeit</strong>Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraumfür das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe einesKompensationsflächenpoolsBearbeiter<strong>Jana</strong> Milošovičovájana.milosovicova@gmx.net


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools2 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisAbkürzungsverzeichnis 91 Einleitung 11TEIL 1Konzept Landschaft und Freiraum2 Ermittlung der planerischen Ausgangssituation in Bratislava 132.1 Stellung der Landschaftsplanung – Gegenüberstellung der Situationin Deutschland und in der Slowakei 132.2 Ergänzende Anmerkungen zur Ermittlung der Planungssituation in Bratislava 142.3 Behördliche Struktur im Aufgabenfeld der Grünflächenverwaltung 153 Grünräume – Bedeutung im urbanen Raum 163.1 Situation in Bratislava 163.2 Bedeutung der Umweltgüter Boden, Klima, Wasserhaushalt, Flora und Faunafür die Ökologie der Stadt 173.3 Städtische historische Kulturlandschaft, Landschaftsbild und naturorientierte Erholung 183.4 Methodik zum Aufstellen eines Konzeptes „Landschaft und Freiraum“ 183.5 Naturschutz und Landschaftspflege in der deutschen Gesetzgebung 193.6 Naturschutz und Landschaftspflege in der slowakischen Gesetzgebung 204 Angaben über Bratislava 224.1 Statistische Angaben 224.2 Physisch-geographische Charakteristik des Gebietes 224.2.1 Naturräumliche Gliederung 224.2.2 Geologie 224.2.3 Hydrogeologische Bedingungen 224.2.4 Böden 234.2.5 Klimatische Verhältnisse 234.3 Abgrenzung des Planungsgebietes 245 Klima 245.1 Klima in der Stadt 245.2 Klima im Bearbeitungsgebiet 295.3 Methodik 315.4 Leitbild Klima im Bearbeitungsgebiet 325.5 Entwicklungskonzeption 335.5.1 Handlungskategorien 34<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 3


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools5.6 Fazit Klima 365.7 Klimaschutz in der deutschen Gesetzgebung 365.8 Klimaschutz in der slowakischen Gesetzgebung 376 Boden 386.1 Bedeutung von Böden im Naturhaushalt 386.2 Böden in der Stadt 386.3 Methodik 396.4 Böden im Bearbeitungsgebiet 396.5 Leitbilder und Ziele für Böden im Planungsgebiet 416.6 Entwicklungskonzeption 416.7 Fazit Böden 426.8 Bodenschutz in der deutschen Gesetzgebung 426.9 Bodenschutz in der slowakischen Gesetzgebung 437 Wasserhaushalt 447.1 Wasser in der Stadt 457.2 Gewässer im Bearbeitungsgebiet 477.3 Methodik 497.4 Leitbild Wasserhaushalt 497.5 Entwicklungskonzeption 497.6 Fazit Wasserhaushalt 517.7 Wasserschutz in der deutschen Gesetzgebung 517.8 Wasserschutz in der slowakischen Gesetzgebung 528 Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raum 538.1 Länderübergreifende Betrachtung 548.2 Lebensräume im Bearbeitungsgebiet 548.3 Bewältigung der planerischen Fragen 568.4 RSÖS – „Biotopschutz“ in der Slowakei 578.5 Entwicklungspotential 608.6 Methodik 618.7 Leitbild Lebensräume im Bearbeitungsgebiet 618.8 Entwicklungskonzeption 618.9 Fazit Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raum 648.10 Pflanzen, Tiere und Lebensräume in der deutschen Gesetzgebung 658.11 Pflanzen, Tiere und Lebensräume in der slowakischen Gesetzgebung 654 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Inhaltsverzeichnis9 Historische Kulturlandschaft 669.1 Historische Entwicklung der Kulturlandschaft Bratislavas 669.2 Bebauungstypen 709.3 Handlungsrahmen Kulturlandschaft 7110 Landschaftsbild 7110.1 Das urbane Landschaftsbild 7310.2 Charakteristik der urbanen Landschaftsgestalt im Bearbeitungsgebiet 7410.3 Leitbilder für die historische Kulturlandschaft und das Landschaftsbild 7610.4 Entwicklung 7710.4.1 Hauptziel - Ausbau des Radial-Ring-Grünsystems 7710.4.2 Zusätzliche Planungshinweise 7810.5 Fazit historische Kulturlandschaft und Landschaftsbild 7910.6 Kulturlandschaft und Landschaftsbild in der deutschen Gesetzgebung 7910.7 Kulturlandschaft und Landschaftsbild in der slowakischen Gesetzgebung 8011 Erholung 8111.1 Erholungsbedürfnisse in der Stadt 8111.2 Methodik zur Ermittlung des Erholungspotentials und des Erholungsbedarfsim Bearbeitungsgebiet 8211.2.1 Anlagenbezogene Bewertung 8211.2.2 Unterscheidung der Erholungsräume nach Bezugsebenen 8411.3 Erholungsangebot im Bearbeitungs-gebiet 8511.3.2 Wesentliche Defizite des Erholungssystems im Bearbeitungsgebiet 8811.4 Leitbild Erholung 8811.5 Entwicklungskonzeption 8911.5.1 Radial-Ring-Grünsystem 8911.5.2 Weitere planerische Ansätze zur Steuerung der Erholungsflächenentwicklung 8911.6 Fazit Erholung 9111.7 Erholung in der deutschen Gesetzgebung 9111.8 Erholung in der slowakischen Gesetzgebung 9212 Integrierte Entwicklungskonzeption 9312.1 Ermittlung der Potentiale und Defizite von Natur und Landschaft im Bearbeitungsgebiet 9312.1.1 Potentiale 9312.1.2 Defizite 9412.2 Allgemeines Leitbild 9512.3 Entwicklungskonzeption 9612.3.1 Radial-Ring-Grünsystem 97<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 5


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools13 Fazit Teil 1 – Konzept Landschaft und Freiraum 98TEIL 2Eingriffsregelung - Schritt zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Hilfe vonKompensationen der Eingriffe in Natur und Landschaft14 Einleitung zum Teil 2 9915 Ausgangssituation in der Slowakei 9915.1 Gesetzliche Vorgaben 9915.2 Vollzugsprobleme in Bratislava 10115.3 Aus der Sicht der Investoren 10316 Lösungsansatz 10517 Überblick über die Prinzipien der deutschen Eingriffsregelung 10617.1 Eingriffstatbestand 10617.2 Gesetzliche Grundlagen 10717.3 Ablauf der Eingriffsregelung nach BNatSchG 10717.4 Eingriffsregelung und Bauleitplanung 10917.5 Bauleitplanung und Ökokonto 11017.6 Kompensationsflächenpool 11017.6.1 Finanzierung des Flächenpools 11117.6.2 Umsetzungsbeispiel F-Pool - Der APK der Stadt Cottbus 11217.7 Gegenüberstellung Ökokonto und Flächenpool 11217.8 Kompensationsflächenkataster 11217.9 Auswertung der Meinungsumfrage 11318 Einige wichtige Anmerkungen zur Eingriffsregelung– Hinweise für die Planungspraxis 11418.1 Effektivität der Eingriffsregelung 11418.2 Ermittlung des Kompensationsum-fangs - Bilanzierung in der Eingriffsregelung 11518.3 Anforderungen an Kompensations-flächen und -maßnahmen 11519 Methoden zur Bilanzierung in der Eingriffsregelung 11619.1 Biotopwertverfahren 11619.1.1 Beispiel für Biotopwertverfahren –Ausgleichsabgabeverordnung in Hessen 11719.1.2 Biotopwertverfahren – Bilanz 11719.1.3 Anwendbarkeit in der slowakischen Verwaltung 11819.2 Kompensationsfaktorenmodelle 1186 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Inhaltsverzeichnis19.2.1 Beispiel – Geldleistungsverordnung Berlin 11819.2.2 Kompensationsfaktorenmodelle –Bilanz 11919.2.3 Anwendbarkeit in der slowakischen Verwaltung 11919.3 Herstellungskostenansatz 12019.3.1 Beispiel – Ökokonto der Stadt Rottenburg am Neckar 12019.3.2 Herstellungskostenansatz – Bilanz 12119.3.3 Anwendbarkeit in der slowakischen Verwaltung 12119.4 Verbal-argumentative Methode 12119.4.1 Beispiel für die Anwendung der verbal–argumentativen Methode– Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung des Landes Brandenburg 12219.4.2 Verbal-argumentative Methode –Bilanz 12319.4.3 Anwendbarkeit in der slowakischen Verwaltung 12319.5 Zusammenfassung Bilanzierungsver-fahren– Anwendbarkeit in der slowakischen Verwaltung 12420 Anwendung der Prinzipien der Eingriffsregelung im Untersuchungsraum Bratislava 12520.1 Wahl der Vorgehensweise 12520.2 Untersuchte Vorhaben und ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft 12620.3 Aufstellung eines Kompensationsflächenpools 12920.3 Finanzierung des Flächenpools 13020.4 Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs 13020.5 Kompensationsflächenkataster 13120.6 Anmerkung zur Anwendung der Prinzipien der Eingriffsregelungim Untersuchungsraum Bratislava 13121 Fazit Eingriffsregelung 13221.1 Lösungsansätze zur Einführung und zum Vollzug der Eingriffsregelung in der Slowakei 13221.1.1 Gesetzesebene – Naturschutzrecht 13221.1.2 Ebene der Bauleitplanung 13321.1.3 Vollzug der Eingriffsregelung 13322 Schlusswort 13623 Quellenverzeichnis 13824 Abbildungsverzeichnis 145<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 7


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsAnhang1 Begriffsdefinitionen2 Slowakisches Gesetz über den Schutz von Natur und Landschaft (GSchNatLa)3 Gesetz über die Landschaftsplanung – Entwurf4 Räumliches System der ökologischen Stabilität (RSÖS)5 Anlagen zur Regenwasserversickerung und -bewirtschaftung6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV)7 Historischen Grünringsysteme8 Abbildung des Datenbankeintrages für den Gutspark Grozschocher in Leipzig9 Dateiblatt eines Kompensationsflächenkatasters8 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


AbkürzungsverzeichnisAbkürzungsverzeichnisAAV 8/93BauGBBNatSchGB-PlanFNPGSchNatLahpnVRSÖSSächsNatSchGUVPGskUVPAllgemein verbindliche Verordnung zur Pflege des öffentlichen Grün in BratislavaNr. 8/1993, Fassung vom 9. September 1993Baugesetzbuch (Deutschland)Bundesnaturschutzgesetz (Deutschland)Bebauungsplan. Die genaue Übersetzung des slowakischen Begriffes wäre„Räumlicher Plan der Zone“ bzw. „Zonaler Plan“. In der Arbeit wird zur sofortigenNachvollziehbarkeit der deutsche Begriff verwendet.Flächennutzungsplan. Die genaue Übersetzung des slowakischen Begriffeswäre „Raum-“, „Gebiets-“ oder „Regionalplan“. In der Arbeit wird zur sofortigenNachvollziehbarkeit der deutsche Begriff verwendet.slowakisches „Gesetz über den Schutz von Natur und Landschaft“, Gesetz Nr.543/2002, vom 1.1.2003heutige potentielle natürliche VegetationRäumliches System der ökologischen StabilitätSächsisches Naturschutzgesetzslowakisches UmweltverträglichkeitsprüfungsgesetzUmweltverträglichkeitsprüfung. In der Slowakei wird der internationale Begriff EIA(Ecological Impact Assessment) benutzt.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 9


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools10 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Einleitung1 EinleitungBratislava, heutzutage auch die „jüngste Metropolean der Donau“ genannt, unterliegt seitden letzten fünfzehn Jahren einem enormenWirtschaftswachstum. Damit ist eine erhöhtebauliche Investitionstätigkeit im gesamtenStadtgebiet verbunden, das Untersuchungsgebietals weiter gefasstes Zentrum bildet hierkeine Ausnahme. Umnutzungen bestehenderGrünräume, bauliche Sanierungen der innerstädtischenBrachen, Ausweisungen neuerBaugebiete in günstiger, innenstadtnaher Lageund Verdichtungen des Stadtzentrums bringenzahlreiche finanzielle, wirtschaftliche und sozialeVorteile für eine zukunftsorientierte Hauptstadt.Die positiven Auswirkungen dieser Vorhaben fürdie Stadt und ihre Einwohner lassen sich nichtverschweigen - die Stadtentwicklung darf nichtgehindert werden.Welche Position in diesen Stadtplanungsprozessender Aspekt der Umweltverträglichkeiteinnimmt, d.h. unter anderem das Maß derBerücksichtigung der Landschafts- bzw. Grünkonzeptein der Bauleitplanung, soll in der vorliegendenArbeit ermittelt werden.Wien 0,3 %Dresden 3,0 %Prag 3,4 %In Bratislava erfolgt die bauliche Entwicklungin der Regel zu Lasten der bestehenden oderpotentiellen Grünräume, was nicht nur eineVerschlechterung der Umwelt- und Lebensqualitätbedeutet, sondern auch negative Reaktionenunter den Stadtbewohnern und Naturschutzverbändenhervorruft. Auf der anderen Seitefehlt in der Stadt eine konzeptionelle Grünplanung,die eine Ausweisung neuer Grünraume imRahmen der Bauleitplanung durchsetzen könnte.Aufgrund dessen wird der Grünanteil immergeringer.Die bereits bestehenden Anlagen zeichnen sichheutzutage überwiegend durch relativ niedrigeGestaltqualitäten und mangelhafte Pflegezuständeaus. Hauptgründe dafür sind der derzeitigePlanungsstand und die unzureichendenFinanzmittel. Eine Vielzahl der bestehendenGrünräume unterliegt dem Verfall und wartetauf Instandsetzung, entsprechende Pflege odersogar auf Umwandlung in eine Baustelle...Die naturräumlichen Bedingungen und diebis heute erhaltenen Grünräume zeugen trotzalledem von einem enormen natürlichenund kulturhistorischen Potential. Wenn diesePotentiale stadtplanerisch ergriffen und weiterentwickeltwürden, könnten die natürlichensowie die kulturellen Werte besonders erlebbarwerden.In der gängigen Praxis werden allerdings dienatürlichen und kulturhistorischen Potentialezugunsten der baulichen Entwicklungstendenzenunterdrückt, ohne Rücksicht auf dieBratislava-typischen natürlichen Gegebenheiten.Diesen Tendenzen steht keine strategische Grün-Bratislava 5,5 %Abb. 1 Wirtschaftswachstum Bratislavas im Vergleichzu Wien, Prag und Dresden; 1. bis 3. Quartal 2005<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 11


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsplanung 1 entgegen, die festlegen könnte:bis zu welchem Maß die Vernichtung vonNatur- und Grünräumen bei der Stadtentwicklungverträglich ist,welche Schritte zur Kompensation der bei denBauvorhaben in Anspruch genommenen FreiundGrünräume folgen sollten.gütern bei sechs bereits geplanten Beispielvorhabenprognostiziert. Anschließend wird nachkonkreten Lösungen gesucht, wie diese Beeinträchtigungenkompensiert werden könnten.Letzteres kann zur Realisierung des aufgestelltenKonzeptes beitragen.Gegenstand der Arbeit ist demzufolge nichtnur eine Aufstellung eines Konzeptes Landschaftund Freiraum für einen gewähltenStadtausschnitt 2 , sondern auch die Erarbeitungeines Konzeptes zur Kompensation, da bei derVerfolgung der Ziele einer nachhaltigen StadtentwicklungEingriffe in bestehende Grünräumevermieden oder kompensiert werden sollen.Anhand von Bestandsuntersuchungen und -analysen werden Entwicklungskonzeptionen fürdie Naturgüter Klima, Boden, Wasser, Lebensräumevon Pflanzen und Tieren sowie für diehistorische Kulturlandschaft, das Landschaftsbildund die Erholungsvorsorge erarbeitet.Sodann werden die Möglichkeiten der Ermittlungdes Beeinträchtigungsausmaßes von Naturund Landschaft (d.h. von den oben genanntenUmweltgütern und ihrer Wirkungsgefüge) vorgestellt.Auch wird auf weitere Lösungswege beiKompensationen hingewiesen.Als Beispiel einer praktischen Anwendungwerden im Bearbeitungsgebiet Bratislavas dieBeeinträchtigungen von den genannten Umwelt-1 welche sich mit Bestandsaufnahme und –bewertung dernatürlichen Gegebenheiten sowie mit Entwicklungskonzeptionenfür diese auseinandersetzen würde2 das innere Stadtgebiet von Bratislava. Stadtteil Staré Mesto(Altstadt) und Bereiche von Stadtteilen Petržalka undRužinov; im gewählten Stadtgebiet kommt es zu einerenormen Konzentration von geplanten Bauvorhaben12 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Situation in Bratislava2 Ermittlung der planerischenAusgangssituation in Bratislava2.1 Stellung der Landschaftsplanung– Gegenüberstellung der Situation inDeutschland und in der SlowakeiDie Landschaftsplanung in Deutschland wirdals raumbezogene Umweltvorsorge vom technischenUmweltschutz unterschieden. Sie dientals Mittel zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätzedes Naturschutzes und der Landschaftspflege.Nach § 14 BNatSchG obliegt der Landschaftsplanungdie Beurteilung des Zustandsvon Natur und Landschaft und Erarbeitung derEntwicklungskonzeptionen für die NaturgüterBoden, Wasser und Grundwasser, Klima/Luft,Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume sowie fürLandschaftsbild und Erholungsvorsorge.Die Landschaftsplanung beschäftigt sich also mitdem Landschaftshaushalt und mit dem Landschaftsbild,welche im Landschaftsplan detailliertdargestellt werden. Räumliches Bezugsobjektist die gesamte Erdoberfläche 1 im besiedeltenund unbesiedelten Bereich (vgl. HH 98, S. 3,BNatSchG).Die bei den jeweiligen Umweltgütern gewonnenenTeilergebnisse werden in einer integriertenEntwicklungskonzeption (= Landschaftsplan)zusammengefasst. Je nach Bundesland werdendiese ganz oder teilweise zu einem verbindlichenTeil des Flächennutzungsplanes.Landschaftsplanung befasst sich auch mit denStrategien zur Umsetzung der Ziele in der Praxis.1 Erdoberfläche schließt den Untergrund mit dem Grundwasserebenso ein wie die unteren Luftschichten, speziellals Raum, in dem sich klimatische und meteorologischeVorgänge abspielen.Für Landschaftsplanung, die sich mit Konzeptionenfür Natur und Landschaft im urbanen Raumbefasst, wird in dieser Arbeit der Begriff Grünplanungangewandt.Demgegenüber wird in der Slowakei die Landschaftsplanungund der Landschaftsplan wederim Naturschutzrecht (GSchNatLa) noch imBaurecht (Baugesetz) erwähnt. Die Verfolgungder Ziele von Naturschutz und Landschaftspflegeobliegt demnach nicht der Landschaftsplanung.Dies hat zur Folge, dass auf der Ebene der vorbereitendenBauleitplanung kein Landschaftsplansowie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanungkein Grünordnungsplan erarbeitet wird(!).Laut § 54 Abs. 2 GSchNatLa wird eine „Dokumentationdes Natur- und Landschaftsschutzes“angefertigt:a) Konzeption des Natur- und Landschaftsschutzes2 ,b) Pflegedokumente für besonders geschützteLandschafts- und Naturteile und für Gebietevon internationaler Bedeutung,c) Dokumente des räumlichen Systems derökologischen Stabilität (RSÖS) 3 ,d) Dokumente der besonders geschützten Teileder Natur und Landschaft,e) Dokumente der Gehölzpflege.Die Aufgaben der Landschaftsplanung werdenin der Flächennutzungsplanung nur von den aufdas RSÖS zielenden Konzepten übernommen.Hauptziel des Dokumentes RSÖS ist, ein „gesamträumlichesSystem der ökologischen Stabilität“2 Staats- und Regionalebene3 Gemeindeebene; RSÖS für die Stadt Bratislava im Anhang<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 13


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsaufzustellen, wobei Wert auf die Herstellungvon einem Netz von „Biozentren“, „Biokorridoren“und „interaktiven Elementen“ gelegt wird 1 . EineBetrachtung der Naturgüter Geologie, Boden,Klima und Wasserhaushalt findet lediglich auf derEbene der Raumuntersuchungen und -analysenzum Flächennutzungsplan statt (FNPua03).Die Entwicklungskonzepte für die Naturgüterwerden nicht erarbeitet, da diese weiterhin nurals Umweltfaktoren im Rahmen des technischenUmweltschutzes ohne Bezug zu Landschaftsplanungbehandelt werden. Die Landschaftsgestaltkonzeptionwird im Rahmen der vorbereitendenBauleitplanung ansatzweise gemeinsam mit demRSÖS erarbeitet, Aussagen zur Erholungsvorsorgefinden hier jedoch nicht statt.Die Landschaftsplanung in der Slowakeiwartet auf ihre gesetzliche Verankerung. In denkommenden Monaten soll ein Gesetz über dieLandschaftsplanung verabschiedet werden,womit die Position der Landschaftsplanung imRahmen der Flächennutzungsplanung gesichertwerden soll. Das Aufgabenspektrum desNatur- und Landschaftsschutzes bleibt jedochunverändert. Die Naturgüter werden auch indiesem Gesetz nur als „Umweltbestandteile“zusammenfassend erwähnt. Wert wird insbesondereauf die ökologische Stabilität, den Erhaltdes Natur- und Kulturerbes und die schonendeNutzung der Ressourcen gelegt. Ein Auszug ausdiesem Gesetz befindet sich im Anhang.2.2 Ergänzende Anmerkungen zur Ermittlungder Planungssituation in Bratislavazept. Die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes(FNPBa04, Kap. 11.2.3., S. 5) sagt: „DieBemühungen um eine gesetzliche Implementationder Landschaftsplanung in Bauleitplanungsprozessedauern seit einigen Jahren. DieVerpflichtung, einen landschaftsökologischenPlan aufzustellen, ist lediglich an die Etappeder Untersuchungen und Analysen im Rahmendes Flächennutzungsplanes gebunden… .“Das slowakische Baugesetz § 19 c) Abs. 2besagt: „Für den Regionalplan und Flächennutzungsplanwird im Rahmen von Untersuchungenund Analysen eine optimaleräumliche Anordnung und Raumnutzung imHinblick auf landschaftsökologische, kulturhistorischeund sozioökonomische Bedingungen(weiter nur „LandschaftsökologischerPlan“) erarbeitet.“In der kommenden Planungsetappe zurAufstellung des Flächennutzungsplans wirdnach § 21 Abs. 6 b) des Baugesetzes lediglichnur die „Begutachtung der Tragfähigkeit derGebietsbelastung, der schonenden Nutzungder Naturressourcen, der Sicherung des RSÖS,[...] “ in Betracht gezogen.„In weiteren Aufstellungsabschnitten desFlächennutzungsplanes erscheinen mehrereBegriffe – Dokumente RSÖS, Dokumente zumSchutz von Natur und Landschaft, Landschaftspflegeprogramme,Landschaftsgestaltung inAbstimmung mit Prinzipien der nachhaltigenEntwicklung, Naturschutz – Landschaftsgestalt– RSÖS, Dokumente der Gehölzpflege;In der Flächennutzungsplanung gibt es keinverbindliches Landschafts- und Freiraumkon-1 näheres s. Kap. 314 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Situation in Bratislavain keinem handelt es sich aber um einenkomplexen Prozess der Landschaftsplanung(FNP Ba 04, Kap. 11.2.3, S. 5)“. Es fehlt an eindeutiger,gesetzlich verankerter oder zumindestnormierter Methodik für das Gebiet der Aufstellungeines landschaftsökologischen Planesim weiteren Sinne 1 . Dies hat eine geminderteAussagekraft der landschaftsplanerischen undnaturschützerischen Bemühungen und einekaum stattfindende Berücksichtigung derLandschaftskonzepte in der Bauleitplanungzur Folge.Aus Sicht der Raumplanung und Gesetzgebungwerden Grünräume nur als Beitrag zumRSÖS angesehen und auf weitere wichtigeGrünraumfunktionen und ihren Beitrag für dieStadt wird im allgemeinen verzichtet.Der sog. „Grüne Plan” als Bestandteil desFlächennutzungsplans soll Grundsätze undRegelungen der Umweltpflege, des RSÖSund der Landschaftsgestaltkonzeption sowieGrundsätze und Regelungen der Ressourcennutzungund des Ressourcenschutzes, desSchutzes der kulturhistorischen Werte undbedeutsamer Landschaftselemente vereinen(FNPBa04). In der Praxis stellt er aber nur eineAusweisung der verbliebenen Flächen 2 vonNatur und Landschaft in der Flächennutzungsplanungdar. Es wird kein verbindlich umzusetzendeslandschaftsplanerisches Konzeptaufgestellt. Daraus lässt sich erkennen, weshalbkeine Neuanlagen von neuen Grünräumen füreinen Zeitraum von ca. 30 Jahren (vorgeseheneWirksamkeit des FNP Ba) absehbar sind.Laut § 5 Abs. 3 AAV 8/93 muss sich die Anlagevon Grün den verabschiedeten konzeptionellenGrünplanungen unterordnen. Leiderexistiert diese Art von Planungen in Bratislavanicht, woraus sich u.a. die mangelhafte Situationhinzukommender Grünräume ergibt.2.3 Behördliche Struktur im Aufgabenfeldder GrünflächenverwaltungZuständig für die Grünflächenpflege in Bratislavasind die Umweltreferate der Ortsämter derjeweiligen Stadtteile. Eine Institution „Grünflächenamt“,welche nicht nur für die Pflege,sondern auch für eine konzeptionelle Entwicklungder Grünräume auf der gesamtstädtischenEbene zuständig wäre, ist in der städtischenBehördenstruktur nicht vorgesehen.Kompetenzen der Stadt in der Grünflächenverwaltung(wBa5): „Die Stadt äußert sichzur Genehmigung geplanter Gehölzbeseitigungen,hält Flächen für Ersatzpflanzungenauf dem von ihr verwaltetem Gebiet 3 bereitund kann eine Satzung zum Schutz der Bäumeerlassen, die ein Bestandteil des öffentlichenGrüns sind.“Weitere konkrete Aufgaben wurden in den90er Jahren in die Verantwortung der Stadtteile4 übertragen. Diese sind verpflichtet, dieDokumentation (Evidenz) der bestehendenGrünflächen anzufertigen oder anfertigenzu lassen und für diese Flächen ein Pflege-1 ein landschaftsökologischer Plan sollte sich außer mit einerVernetzung der Biotope auch mit der landschaftsplanerischenAnalyse, Bewertung und den Konzepten für dieUmweltgüter Klima, Boden, Wasserhaushalt, Kulturlandschaft,Landschaftsbild und Erholung auseinandersetzen2 zur Zeit noch nicht bauplanungsrelevante Flächen3 Die Stadt Bratislava ist für die Pflege um ca. 90 ha innenstädtischenGrüns und um ca. 7000 – 8000 Bäume entlangder Kommunikationen der I. und II. Klasse verantwortlich,was zusätzlich ca. 220 ha darstellt (wBa5), (GLu05).4 Die Stadteile verwalten ca. 800 ha von Grünflächen(GRe05).<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 15


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsund Entwicklungskonzept aufzustellen. Dieentsprechenden Planungsprozesse wurden inden meisten Stadtteilen noch nicht initiiert; ineinigen wird lediglich nur an der Evidenz gearbeitet.Für den Stadtteil Staré Mesto (Altstadt)liegt eine Evidenz aus dem Jahre 2000 vor.Der Stadtteil Petržalka verfügt über keineFinanzmittel, um eine solche Evidenz anfertigenzu lassen (GGa05). Die Verpflichtungder Evidenzerhebung und der eines PflegeundEntwicklungskonzeptes ist zwar im §69 Abs. 1 i) GSchNatLa verankert, jedoch inkeinem verbindlichen Dokument befristet. Dasbegründet die zeitliche Verzögerung.3 Grünräume – Bedeutung imurbanen RaumStädtische Grünräume stellen ein sehr heterogenesSystem dar. Zu ihrem Bestandteil werdennicht nur naturnahe Pflanzengesellschaften 1 undverschiedene vom Menschen angelegte undgepflegte Grünräume wie Parks, Alleen, Räumefür Erholung und Sport, Kleingärten usw. gezählt.Sie beinhalten zudem auch spontan entstandeneVegetations- und Biotoptypen, die auf dentemporär nicht genutzten Flächen (Industriebrachen,verlassenen Kleingartenanlagen, Ruderalflächen)entstehen können (vgl. VN04).Die große Bedeutung von Grünräumen imurbanen Raum ist unbestreitbar. Sie bringen fürdie Stadt und ihre Einwohner wichtige Vorteile.Neben einer Steigerung der Identifikation mitdem Ort und der Vermittlung des Raumes fürErholung und für Kontakt mit Natur haben sieunmittelbar positive Auswirkungen auf dieUmweltqualität. Das verbessert wesentlich dieQualität des Wohn- und Arbeitsumfeldes innerhalbder urbanisierten Gebiete. In diesem Fall gilteine direkte Proportionalität: Je höher der Anteilan verschiedenen Grünräumen in der Stadt ist,desto höher ist auch die Umweltqualität (RP03).3.1 Situation in BratislavaDie Wertschätzung des Grüns in den Städtenunterliegt einem gesellschaftlichen Wandel.Innerhalb mittelalterlicher Stadtbefestigungengab es kaum Platz für Grün. Hier war aber derBedarf an Grünräumen noch nicht so hoch, dadie umgebende Kulturlandschaft reiche natürlicheund naturnahe Landschaftsteile, Gärten1 am häufigsten von Wäldern repräsentiert16 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Grünräume – Bedeutung im urbanen Raumund Weinberge enthielt. Nach der Beseitigungder Stadtmauern Ende des 18. Jh. entstandenzusammenhängende öffentliche Grünräume alsso genannte Grüne Ringe, die bis zum Ende des19. Jh. zu Parks oder öffentlichem Grün umgewandeltwurden (s. Kap. 9 – Historische Kulturlandschaft).Die damaligen „Verschönerungsverbände“konnten sogar Grün auf dem Gebiet desehemals mittelalterlichen Stadtgebietes durchsetzen.Besonders in der Gegenwart und in den letztenzehn Jahren, konnte man Zeuge eines Gegentrendswerden. Den Grünräumen in der Stadt wirdstetig weniger Platz gelassen und ihre Flächenwerden bei Rekonstruktionen der öffentlichenFreiräume (Verpflasterung) oder bei anderenBau- und Investitionsvorhaben minimiert (Hu05).Im Jahr 1999 entfielen in Bratislava auf einenEinwohner ca. 110 m² des innerstädtischenGrüns. Laut Statistiken (MZP02, S. 55, 56: minimaleFläche 96 – 115 m²/EW) reicht das aus. Hier abermuss beachtet werden, dass die Stadtwälder derKleinen Karpaten große Anteile darstellen unddiese statistische Aussage deshalb verwirrend ist,da sie nicht zwischen Stadtwald und Grünraumdirekt innerhalb der Siedlung unterscheidet.Es fehlt eine lang- sowie kurzzeitliche Konzeptionder Grünraumentwicklung und eine systematischePflegekonzeption (wBa5, GGa05).Zur Zeit werden in Bratislava Grünräume ständigreduziert. Zur Sicherung der bestehenden Grünräumewurde lediglich ein Projekt ausgearbeitet,mit dem Ziel die sog. intakten – nicht antastbaren– Flächen auszuweisen. Diese Flächen sollen aufjeden Fall gesichert und gegenüber Eingriffengeschützt werden 1 . Aber selbst der Ausweisung1 Projekt als Auftrag des Magistrats Bratislava, (RP03)von Flächen laut des Projektes wurde aufgrundeiner fehlenden Verpflichtung, die sich aus derrechtlichen Verankerung ergeben würde, nichtauf allen Stadtebenen zugestimmt.3.2 Bedeutung der Umweltgüter Boden,Klima, Wasserhaushalt, Flora und Fauna fürdie Ökologie der StadtDie Ökologie der Stadt und die Umweltqualitätenspiegeln sich in den Problemen der Stadt wider.Laut Angaben des Staatsgesundheitsinstituts 2beeinflussen die Qualität des Arbeitsumfeldesund die der Umwelt den Gesundheitszustandder Bevölkerung um ca. 15 – 20 % (zum Vergleich:Erblichkeit 20 %, Gesundheitspflege 10 %, Lebensweise50 %).Aus den Angaben im vorlaufenden Teil der Bauleitplanungsdokumentation(FNPua03) kannzitiert werden: „Die Umweltqualität in der Hauptstadtder Slowakischen Republik Bratislava erfüllttrotz einiger positiver Trends nicht die Anforderungenan eine qualitativ hochwertige Umwelt.Der Innenraum der Stadt wird vor allem vongasförmigen Emissionen aus Industrie, Energetik,Verkehr und kommunaler Sphäre, von Abfalldeponien,aber auch von Agrarwirtschaft usw.verunreinigt. Bratislava mit seinen Umweltproblemenwird zu den am stärksten verunreinigtenGebieten der Slowakei gezählt. Die erwähntenQuellen verursachen unter anderem auch Gewässerverunreinigungenund erhöhte Bodenkontaminationen.Die Beeinträchtigungen der Naturelementesind ebenfalls von großer Bedeutung.Ihr Ausmaß ist in den einzelnen Stadtteilen verschiedenausgeprägt.“In den Untersuchungen und Analysen für2 Staatsgesundheitsinstitut Bratislava, Štátny fakultný zdravotnýústav hl. m. SR Bratislavy, 2003, in (FNP Ba 05)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 17


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsden Flächennutzungsplan (FNP) handelt essich vorerst nur um allgemeine Aussagen, diekeine verbindliche Aussagekraft für die Aufstellungweiterer Handlungsoptionen haben. Siekönnen aber als Ausgangsgrundlage für einelandschaftsplanerische Konzeption dienen. Wiebereits erwähnt, im Rahmen der kommunalenPlanungen in Bratislava herrscht zur Zeit eineFehlbetrachtung und -behandlung von Grünräumen.Diese werden lediglich als Beitrag zumSystem der ökologischen Stabilität betrachtet.Die anderen, auf Menschen bezogenen Aspekte,werden nicht angemessen berücksichtigt. DieKriterien Klima-, Boden- und Gewässerschutzsollten dem Rahmen des technischen Umweltschutzeszu entnehmen sein und in eine konzeptionelleGrünplanung eingebunden werden.In den folgenden Kapiteln wird der Beitragder urbanen Grünräume zur Verbesserung derUmweltqualität anhand der einzelnen UmweltgüterBoden, Wasser, Klima, Flora und Fauna undihrer Wechselwirkungen vorgestellt.3.3 Städtische historische Kulturlandschaft,Landschaftsbild und naturorientierteErholungGrünräume und markante Landschaftselementeprägen die Stadt in starkem Maße. Kulturdenkmaleohne Bezug zur Landschaft und zu natürlichenBestandteilen besäßen keine so hoheAussagekraft, wie sie die in dieser Zusammenwirkungerwerben. Deswegen sind die städtischenGrünräume auch aus dieser Sicht zu betrachten.Sie werden vom Menschen mit allen Sinnenpositiv wahrgenommen, was zu Wohlbefindenund Erholung führt. Aus diesem Grund solltenauch für die Kulturlandschaft, das Landschaftsbildund die naturgebundene Erholungsvorsorgeweiterreichende Konzeptionen erarbeitetund diese jeweils in die LandschaftsplanungsundGrünkonzepte sowie in alle raumbezogenenPlanungen einbezogen werden. Dem ThemaKulturlandschaft, Landschaftsbild und naturgebundeneErholung in der Stadt widmet sich derTeil der Arbeit, welcher nach den Kapiteln überökologische Bedeutung der Grünräume folgt.3.4 Methodik zum Aufstellen eines Konzeptes„Landschaft und Freiraum“Bei den einzelnen Umweltgütern sowie beimLandschaftsbild und der Erholung wird eineBestandserhebung und -beurteilung imPlanungsgebiet durchgeführt. Danach folgteine zielorientierte Bewertung des Bestandes.Um einen gewünschten Zustand der jeweiligenUmweltgüter erzielen zu können, müssen Leitbildererstellt werden. Der Ist-Zustand wird mitdiesen verglichen und folglich kann eine Aussageüber den Grad der Erfüllung des Soll-Zustandsgetroffen werden.Die Leitbilder werden in Deutschland aus übergeordnetenPlanungen und Gesetzen hergeleitetund gebietsspezifisch weiterentwickelt.In der Slowakei sind die einzelnen Bestandteiledes Naturhaushaltes im Gesetz leider nur unzureichenddefiniert. Im GSchNatLa werden lediglichdie Klauseln Umwelt, ökologische Stabilitätund Landschaftsgestalt hervorgehoben. Mit derArbeit soll auf die Komplexität der zu untersuchendenUmweltgüter hingewiesen werden, umangemessene Handlungsvorschläge erbringenzu können. Deshalb werden bei Aussagen zurEntwicklung vor allem die deutschen gesetzlichenund planerischen Vorgaben berücksichtigtund diese auch zur Leitbilderarbeitung benutzt.Eine abschließende Entwicklungskonzeptionschlägt Handlungsoptionen gemäß dem18 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Grünräume – Bedeutung im urbanen RaumZustand, der Entwicklungspotentiale und denbestehenden sowie potentiellen Beeinträchtigungenund Defiziten vor. Die Entwicklungskonzeptionist zuerst immer in Bezug auf einbestimmtes Umweltgut aufzustellen. Die Belangealler Umweltgüter, des Landschaftsbildes und derErholung sowie deren Wechselwirkungen undWirkungsgefüge sollen zusammen erst in einerintegrierten Entwicklungskonzeption berücksichtigtwerden. Dies ermöglicht eine komplexeBetrachtung eines Umweltgutes und führt zuaussagekräftigen Untersuchungsergebnissenund Teilkonzeptionen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes.In der Arbeit werden Eigenschaften der Umweltgütersowie der UntersuchungsgegenständeLandschaftsbild und Erholung nur auf einerkonzeptionellen Ebene betrachtet. Es wäre eineweitere Aufgabe, anhand verfügbarer statistischerWerte 1 Aussagen über die Funktionsfähigkeitder Untersuchungsgegenstände zu treffen.Diese Funktionsfähigkeit sollte qualitativ sowiequantitativ bewertet werden, um den möglichenGrad der Beeinträchtigung bestimmen zukönnen (welcher Grad der Beeinträchtigung derUmweltgüter ist noch zulässig, und ab welchemPunkt kommt es zu negativen Auswirkungen aufden Naturhaushalt und auf die Lebensqualitätdes Menschen). Hierfür müssten detailliertereBestandsaufnahmen, Messungen, Analysen undDatenauswertungen in vertieften Bearbeitungsschrittenerfolgen, was aber in dieser Arbeit nichtmöglich ist.An einzelne Kapitel anschliessend werden diedeutschen sowie die slowakischen gesetzlichenRegelungen zum Umgang mit einzelnen1 z.B. Angaben zu Immissionen, Boden- und Gewässerverunreinigungetc. in (FNPua) und in (FNPBa04)Umweltgütern vorgestellt, um die Prioritäten unddas Niveau der Behandlung in beiden Länderndarzustellen und vergleichen zu können. Diegesetzliche Definition und die Sicherung stellenVoraussetzungen für eine Betrachtung undBehandlung des Landschaftshaushaltes, sowie fürBestimmung der Basis und des Ausmaßes einesEingriffes in Natur und Landschaft und die sichdaraus ergebende Handlungsbedürftigkeit dar.Dieser Schritt soll für die zukünftige slowakischeGesetzgebung, die auf die Ziele der Nachhaltigkeitorientiert ist, maßgebend sein.3.5 Naturschutz und Landschaftspflege in derdeutschen GesetzgebungLaut BNatSchG § 1 sind Ziele des Naturschutzesund der Landschaftspflege:„Natur und Landschaft sind auf Grund ihreseigenen Wertes und als Lebensgrundlagen desMenschen auch in Verantwortung für die künftigenGenerationen im besiedelten und unbesiedeltenBereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickelnund, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltigeNutzungsfähigkeit der Naturgüter,3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrerLebensstätten und Lebensräume sowie4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie derErholungswert von Natur und Landschaftauf Dauer gesichert sind. “Der erste Paragraph des deutschen Bundesnaturschutzgesetzestrifft unter anderem Aussagen zuHandlungskategorien für die Erreichung der Zielefür einzelne Umweltgüter sowie zur notwendigenNachhaltigkeit des Handelns. Dies erfolgt mit Betonungauf die Sicherung der Natur und Landschaftauch für den Menschen, wobei auch Wert auf die<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 19


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsErholung gelegt wird. Genauere Aussagen zumSchutz einzelner Umweltkomponenten werden im§ 2 Grundsätze getroffen. Diese werden zu jedemUmweltgut in den entsprechenden Kapiteln einzelnaufgeführt.Baugesetzbuch (BauGB)Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind nach § 1Abs. 6 BauGB insbesondere zu berücksichtigen:7. „die Belange des Umweltschutzes, einschließlichdes Naturschutzes und der Landschaftspflege,insbesonderea) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologischeVielfalt,b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck derGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung undder Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne desBundesnaturschutzgesetzes,c) umweltbezogene Auswirkungen auf denMenschen und seine Gesundheit […],d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüterund sonstige Sachgüter,g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowievon sonstigen Plänen, […]i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnenBelangen des Umweltschutzes nach den Buchstabena, c und d, [...].“slowakischen GesetzgebungDie Aussagen der slowakischen Gesetzgebung zuNaturgütern sind beschränkt auf die Betrachtungvon Gestein, Boden, Wasser, Luft, Pflanzen undTiere als Umweltkomponenten/-güter. Alle diesewerden folgend nur noch allgemein als Umweltkomponentenbezeichnet, die es zu schützengilt, ohne aber die Gründe für den Schutz oderHandlungskategorien wie Entwicklung und Wiederherstellungzu erwähnen.GSchNatLa § 1 Gegenstand des Gesetzes(1) „Dieses Gesetz regelt die Tätigkeiten der Organeder Staatsverwaltung und der Kommunen, sowieRechte und Verpflichtungen der juristischen undphysischen Personen beim Schutz von Natur undLandschaft mit dem Ziel, zur Erhaltung der Vielfaltvon Bedingungen und Lebensformen auf der Erde,zur Regeneration und zur rationalen Nutzung vonNaturressourcen, zur Rettung des Naturerbes undder charakteristischen Landschaftsgestalt und zumErreichen und zur Erhaltung einer ökologischenStabilität beizutragen.“GSchNatLa § 2 Grundbegriffe(1) „Unter Schutz von Natur und Landschaft wird dieEinschränkung von Eingriffen verstanden, die dieLebensformen und -bedingungen, Naturerbe, Landschaftsgestaltund ökologische Stabilität der Landschaftbedrohen, beeinträchtigen oder vernichtenkönnen sowie die Beseitigung von Nachwirkungensolcher Eingriffe. Unter Naturschutz wird auch diePflege der Ökosysteme verstanden.(2) „Zu Zwecken dieses Gesetzes werden betrachtetDas Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)besagt:„Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen, Tiere,Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäresowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichenUmwelteinwirkungen zu schützen unddem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungenvorzubeugen.“3.6 Naturschutz und Landschaftspflege in dera) das räumliche System der ökologischenStabilität als eine gesamträumliche Struktur vonmiteinander verbundenen Ökosystemen, die inihren Bestandteilen und Elementen eine Vielfalt derLebensformen und –bedingungen in der Landschaftgewährleisten. Die Schwerpunkte dieses Systemsstellen Biozentren, Biokorridore und Interaktionselementevon überregionaler, regionaler oder lokalerBedeutung dar.b) die Ökosystembestandteile Gestein, Boden,20 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Grünräume – Bedeutung im urbanen RaumWasser, Luft, Pflanzen und Tiere und anthropischeObjekte und Stoffe; … “ (Wobei es fraglich bleibt, obsich der Schutz auch auf anthropische Objekte undStoffe bezieht?)Das slowakische Waldgesetz besagt mehr zurSchutzwürdigkeit des Waldes im Bezug auf dieUmweltgüter Kulturlandschaft und Erholung:§1 Abs. 2 Zweck dieses Gesetzes ista) „Erhaltung, Entwicklung und Schutz vonWäldern als ein Bestandteil der Umwelt und desNaturreichtums des Landes und für die Erfüllungihrer unersetzbaren Funktionen, […]“§ 2 f ) „Nichtproduktionsfunktionen der Wäldersind die ökologischen Funktionen, wie dieBodenschutz-, Wasserwirtschaft- und klimatischeFunktion und gesellschaftliche Funktionen, die vorallem durch Gesundheits-, kulturelle, Erholungsfunktionund Wasserschutzfunktion vertreten sind,[…]“§ 2 Abs. 1 „Flächennutzungsplanungschließt diese Aufgaben und Tätigkeiten ein:c) weist Schutzgebiete, beschützte Objekte, Ruhezonenund Schutzzonen aus, wenn sie nach Sondervorschriftennicht anders entstehen, und gewährleistetSchutz aller schützenswerten Landschaftsteile,g) stellt die Grundsätze der Nutzung der Naturressourcen,der Gebietsbedingungen und Bedingungender ganzen Umwelt so auf, dass die verträglicheGebietsbelastung nicht überschritten wird,damit die ökologische Stabilität entwickelt und gesichertwird, […]“§ 39a Abs. 2 „In Bedingungen für die Platzierungeines Baukörpers werden Anforderungen gestellt an:a) Natur- und Landschaftsschutz und an die Sicherungder Umweltpflege, […]“Behandlung der Naturschutzfragen und Umweltgüterim slowakischen Baugesetz:§ 1 Abs. 1 „In der Raumplanung wird ständig undkomplex eine räumliche Anordnung und funktionaleNutzung eines Gebietes behandelt; es werdendie Grundsätze bestimmt; es wird eine sachliche undzeitliche Koordination von den Aktivitäten, die dieUmwelt, die ökologische Stabilität, die kultur-historischenWerte des Gebietes, die räumliche Entwicklungund die Landschaftsgestalt im Einklang mitPrinzipien einer nachhaltigen Entwicklung, beeinflussen,bestimmt.§ 1 Abs. 2 Flächennutzungsplanung bildet dieVoraussetzungen für eine dauerhafte Übereinstimmungaller Tätigkeiten im Gebiet mit besonderemHinblick auf Umweltpflege, Erreichen des ökologischenGleichgewichtes und Sicherung einer nachhaltigenEntwicklung, auf schonende Nutzung vonNaturressourcen und auf Erhalt von Natur-, Zivilisations-und Kulturwerten.“<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 21


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools4 Angaben über Bratislava4.1 Statistische Angaben 1Fläche: 3676 km 2Einwohner: 425.155 EWAdministrative Gliederung: 5 Bezirke, 17 Stadteile,20 KatasterSeit 1.1.1993 Hauptstadt der selbständigenSlowakischen Republik.4.2 Physisch-geographische Charakteristikdes Gebietes 24.2.1 Naturräumliche GliederungIm Gebiet Bratislavas werden drei Naturräumeunterschieden:Gebirge Kleine Karpaten (Kleine Karpaten undDevínske Karpaten)Záhorská Tiefland, dessen Teil Borská Tieflandbis nach Bratislava hineinreichtPodunajská Tiefland, dessen Teil PodunajskáFlachland bis nach Bratislava hineinreichtBratislava liegt an der Scheide von zweiprägenden Tiefländen (Podunajská und ZáhorskáTiefland) vor und bis auf den Fuß der kleinenKarpaten, sowie im Bereich des Zusammenlaufesvon Donau und March. Die Donau teiltdie Karpaten in zwei bewaldete Gebirgssysteme,die Kleinen Karpaten (mit südlichen DevínskeKarpaten) in der Slowakei und das Litauer Berglandin Österreich. Besiedelt ist dieses Gebiet1 (wBa), Angaben zum 31. Dezember 20042 (SAZP94), (FNPBa04, Kap. 14)vor allem im fruchtbaren Podunajská Flachland,welches einen Teil des Podunajská Tieflanddarstellt.4.2.2 GeologieDie Naturräume unterscheiden sich aus geologischerSicht:Kleine Karpaten werden im Zentralteil ausGesteinen des Paläozoikums gebildet (biotischeGranite bis Granodiorite des sog. Bratislava-Typs.In Randlagen sind reich proterozoische, paläozoische3 , mesozoische 4 , neogene 5 Gesteine sowiequartäre diluviale Sedimente 6 vertreten.Borská Tiefland besteht überwiegend aus quartärenalluvialen und diluvialen Sedimenten.Das Podunajská Flachland bilden holozäne undpleistozäne Sedimente 7 , am Fuß der KleinenKarpaten überwiegen neogene Kiese undSande, in Richtung der ungarischen und österreichischenGrenze findet man pleistozäne alluvialeKies-sandige Terrassen vor.4.2.3 Hydrogeologische BedingungenIn Hinsicht der Qualität sowie der Quantität desGrundwassers gehört das Bratislava-Gebiet zuden bedeutendsten Gebieten der Slowakei.Das wichtigste Grundwasservorkommen tritt inPodunajská Tiefland entlang der Donau auf, imBorská Tiefland haben die Grundwasservorräteeine geringere und in den kleinen Karpaten fastkeine Bedeutung.3 Phyllit, Trümmergesteine, bunte Schiefer, usw.4 Silikate, bunte Schiefer5 Kiese, Sande, Lehme, usw.6 sandig-kiesige und lehmig-kiesige Schutte7 Kiese, Sande, sandige Kiese, lehmig-sandige Sedimente22 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Angaben über Bratislava4.2.4 BödenAn Bodentypen überwiegen Schwarzerden,Auenböden, Tschernizen und Auenbraunerden.In höheren Lagen dominieren Braunerden mitihren Subtypen, halb schwer mit Gleyen undRendzinen, überwiegend lehmig. In stark anthropogenbeeinflussten Gebieten sind Kultisols,Böden mit negativ veränderten mechanischensowie chemischen Eigenschaften und somiteingeschränkter ökologischer Leistungsfähigkeit,vorzufinden.4.2.5 Klimatische VerhältnisseAus den orographisch recht komplizierten Verhältnissendes gesamtstädtischen Gebietes ergebensich spezifische Eigenschaften des Klimas derStadt und ihrer Umgebung. Vor allem die Näheder Kleinen Karpaten beeinflusst wesentlich dieZirkulationsprozesse und dadurch auch andereklimatische Charakteristika in beiden Tieflandgebietenvon Bratislava.Bratislava liegt in der warmen bis mäßig warmenklimatischen Zone, einem kontinentalem Klimamit milden Wintern und warmen Sommern. DasGebiet ist eines der wärmsten in der Slowakei(durchschnittliche Jahrestemperatur in Jahren1997-2002 10,33˚C).Die häufigste Windrichtung ist Nord-West, diedurchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt3,3 m/s.Tab. 1 Ausgewählte charakteristische meteorologische Angaben. Quelle: (wBa)JahrWertgeber1997 1998 1999 2000 2001 2002Durchschnittliche Lufttemperatur in ˚C 10,0 11,0 10,8 11,8 10,6 11,5Maximale Lufttemperatur in ˚C 32,7 35,6 34,3 37,8 35,7 36,1Minimale Lufttemperatur in ˚C -14,4 -12,1 -10,9 -11,4 -18,1 -18,2Niederschlag in mm/Jahr 518 556,5 624,1 528,8 505,5 618,5Relative Luftfeuchtigkeit in % 73 69,8 73,8 68,9 70 71<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 23


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools4.3 Abgrenzung des PlanungsgebietesAls Bearbeitungsgebiet wurde eine zentral in derStadt liegende Zone gewählt, die die Altstadt(Staré Mesto), den nördlichen Teil des StadtteilesPetržalka und den westlichen Teil des StadteilesRužinov umfasst.Angaben zu den entsprechenden Stadtteilen 1 :Staré Mesto - AltstadtFläche: 9,6 km 2Einwohnerzahl: 44.798Petržalka - EngerauFläche: 4,8 km 2 von Gesamtfläche 28,7 km 2Einwohnerzahl (Gesamter Stadtteil): 117.227Zum Untersuchungsgebiet gehören auch ca.26 ha im Südwesten des Stadtteiles Ružinov -Rosental (Gewerbebrache Pribinova, Donau).Fläche: 0,26 km 2 von Gesamtfläche 39,7 km 2Einwohnerzahl (Gesamter Stadtteil): 70.004, imPlanungsgebiet 0Das Gebiet erstreckt sich über beide Donauufer,der nördliche Teil Staré Mesto (Altstadt) reicht biszum Fuß der Kleinen Kapraten hinauf. Der nördlicheTeil ist von dichter Bebauung als Stadtzentrumgeprägt. Im südlichen Teil überwiegen bisheute naturnahe Wälder und der bedeutendstehistorische Park Bratislavas Sad Janka Kráľa ist hiergelegen.1 (wBa5)5 KlimaZahlreiche natürliche und anthropogeneFaktoren bestimmen die Ausprägung des Klimasan einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche.Die wichtigsten, das Klima beeinflussendennatürlichen Faktoren sind die geographischeLage, der Sonnenstand und die Strahlungsintensität,die Lage zum Meer, die Höhenlage, dasRelief und die Neigung (Hohlform, Vollform).Diese sind feststehend und sollten in der Planungberücksichtigt werden.Anthropogene Einflüsse wirken sich hauptsächlichin der Art der Flächennutzung undder damit verbundenen Bodenbedeckung inForm von versiegelter Fläche, Acker usw. aus.Auch der Verkehr und industrielle oder gewerblicheNutzungen, die mit Lärm und vermehrterSchadstoffemission einhergehen werden zu denanthropogenen Einflussfaktoren gezählt.Die sich aus natürlich gegebenen sowie anthropogenbedingten Faktoren ergebenden klimatischenVerhältnisse sind bedeutende Einflussfaktorenauf den gesamten Naturhaushalt sowieauf die Ausprägung einzelner Naturgüter undbesitzen eine große Bedeutung für die bioklimatischeSituation (LS03, S. 15).5.1 Klima in der StadtStädte beeinflussen die kleinklimatischen Bedingungeninfolge ihres hohen Versiegelungsgrades(Strassen und Gebäude), der Konzentration vonBaumassen, dem Verlust von Grün- und Freiräumensowie durch die vom Menschen verursachteWärmeproduktion. Diese ist so erheblich,dass von einem eigenen Stadtklima gesprochenwerden kann, welches sich vom Klima des24 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


KlimaUmlandes unterscheidet.Typisch für das Stadtklima ist der sog. Wärmeinseleffekt.Dieser zeichnet sich dadurch aus, dassBauwerke und versiegelte Flächen sich stärkererwärmen als mit Vegetation bewachsene Freiräume(oder z. B. auch begrünte Dächer). Auchgeben sie die Wärme langsamer wieder ab. Dienächtliche Abkühlung in einem dichten Wohngebietist somit wesentlich geringer als in einerParkanlage oder im Stadtumland. Die Luft wirdim Sommer als schwül empfunden. Die Temperaturdifferenzzwischen Stadtkern und Umlandkann bis zu 10 °Celsius, in Ausnahmefällen auchmehr, betragen (Ka05, S. 19).Den Lufttemperatur-Erwärmungstrend in derStadt Bratislava verdeutlicht Tabelle 2.Um Wärmebelastungen im Sommer und lufthygienischeBelastungen während des ganzenJahres möglichst gering zu halten, sind eineständige Belüftung und Luftaustausch nötig.Diese können für den gewünschten Temperatur-und Klimaausgleich zwischen Stadtkernund Umland sowie zwischen großen innerstädtischenGrünflächen und den dicht besiedeltenGebieten sorgen. Abgekühlte Luft muss ausden Kaltluftentstehungsgebieten über Leitbahnenin die Stadtkerne strömen und auchwieder abgeleitet werden können.Die Belüftung des bodennahen Raumes istsowohl horizontal als auch vertikal möglich.In hochverdichteten Innenstädten bei Schwachwindlagensind schon kleinräumige Vertikalzirkulationenwie etwa zwischen Häuserblockund wohnungsnahem Grünraum wirksam.Bereits 50 bis 100 m breite Grünräume kühlendie Temperatur an heißen Tagen gegenüber denangrenzenden Häusern um 3 bis 4˚C ab (AS81, inKa05, S. 20).Für den horizontalen Austausch müssenLuftleitbahnen vorhanden sein, die für eineausreichende Be- und Entlüftung sorgen. DieseFunktion erfüllen Freiräume mit geringemStrömungswiderstand. Für die Kaltluftführungsind Bahnstrecken oder geradlinige Wasserflächenideal, da von ihnen selbst im Gegensatzzu Autobahnen kaum Belastungen ausgehen.Begrünte Frischluftleitbahnen weisen einehöhere lufthygienische Klimafunktion auf, da siegeeignet sind, Schadstoffe und Staub zu filtern.Der Luftaustausch kann über diese Bahnen großräumigzwischen Stadt und Umland erfolgen(Ka05, S. 19 - 20). Aus diesem Grund sind keilförmigeGrünsysteme als besonders günstigfür den klimatischen Ausgleich der Stadt zubetrachten (HH97, Kap. 8, S. 60).Tab. 2 Lufttemperatur-Erwärmungstrend in Bratislava (FNPBa04, Kap. 14.2)WertgeberJahr1997 1998 1999 2000 2001 2002Durchschnittliche Lufttemperatur in ˚C 10,0 11,0 10,8 11,8 10,6 11,5Maximale Lufttemperatur in ˚C 32,7 35,6 34,3 37,8 35,7 36,1Minimale Lufttemperatur in ˚C -14,4 -12,1 -10,9 -11,4 -18,1 -18,2<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 25


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsCharakteristisch für Städte ist ebenso eine starkverminderte Kühlung durch fehlende Verdunstungsmöglichkeiten.Bei Regen fließt dasWasser von den Straßen, Parkplätzen undDächern sofort in die Kanalisation ab, anstatt imErdreich zu versickern oder über die Blätter derPflanzen zu verdunsten (siehe Kap. Wasser Abb.,Tab. 6). Deshalb ist die Begrünung von Fassaden,Mauern und Dächern in der Stadt wichtig. DieVerdunstung wird gefördert und begünstigtdamit eine positive Veränderung des örtlichenKleinklimas, vor allem den Temperaturausgleich.Durch dieses klimatische Verhalten derVegetation wird das Aufheizen von begrüntenFlächen beträchtlich vermindert.Bäume sind die effektivsten Verdunster. Einegesunde Buche oder Linde verdunstet täglichbis zu 500 Liter Wasser, wobei theoretisch100.000 m 3 Luft von 30% auf 60% angefeuchtetwerden und dem Nahbereich des Baumes eineWärmemenge von 300.000 kcal entzogen wird.Ein mächtiger Baum kann zum Beispiel einenHinterhof klimatisch günstig beeinflussen.Wald- und Gehölzbestände besitzen, aufgrunddes wärmeregulierenden Kronendaches, dieFähigkeit Schwankungen der Lufttemperaturtageszeitlich, saisonal und jahreszeitlich auszugleichen.Ihr Klima wird aus diesen Gründen denSchonklimaten zugeordnet (LS03, S. 30).Bäume, Sträucher und Hecken sind außerdemunersetzliche Staubfilter, da von diesen Vegetationsbeständenein Großteil der Schmutzpartikel,Schadstoffe und aufgewehten Stäube herausgefiltertwerden und somit die Lufthygienegefördert wird (EHM96, in Ka05, S. 22, 23). Dabeiunterscheidet man die Fähigkeit feste Luftpartikel(Aerosole) und Gase aus der Luft auszufiltern. ImBezug auf Aerosole besitzt der Gehölzbestandein höheres Filtervermögen, die mit Abnahmeder Windgeschwindigkeit zunimmt. Bezüglichder Gase (z.B. SO 2, Stickoxide, CO 2) ist die Filterwirkunggeringer.Das klimatische Verhalten von Wasserkörpernunterscheidet sich im Vergleich zu Grünräumenin vielfacher Hinsicht. Gewässer sind außerordentlichgute Absorber von Strahlungsenergie. Dergrößte Anteil des Energieaustausches zwischenWasser und Luft erfolgt über den turbulenten,latenten Wärmetransport. Besonders bei Strahlungswetterlagenweisen Wasseroberflächen einegeringere Temperatur im Vergleich zur bebautenUmgebung auf. Dies wird auch als „Oaseneffekt“bezeichnet. Die Energie, die ein Gewässer zusätzlichzur Verdunstung benötigt, wird durch Zufuhrsensibler Wärme aus dem bebauten Gebietkompensiert, was diese entlastet. Die Größeeines Gewässers bestimmt, ähnlich wie bei Grünräumen,dessen mikroklimatische Ufer- undRandeffekte. Bei einem überwärmten Stadtteilund einer relativ kühlen Wasseroberfläche kannzu einem Glockeneffekt kommen, wobei diewarme Luft oberhalb der Siedlung aufsteigt undmit dem somit verursachtem Luftunterdruck diekalte Luft von der Umgebung einzieht. Somitkann sich bei großen Gewässern eine bodennahwirksam werdende Ausgleichsströmung in Richtungdes bebauten Gebietes einstellen.Gewässer beeinflussen neben der Lufttemperaturauch die Luftfeuchte in Städten. Dazuwurde festgestellt, dass Änderungen der relativenLuftfeuchtigkeit in dicht bebauten Gebieten bismaximal 50 m nachzuweisen sind. In Bereichen,die weniger dicht bebaut sind, kann der Einflussvom Gewässer bis zu 150 m tief reichen. Beiaufgelockert angeordneten Gebäudekomplexen,deren Längsachsen senkrecht zum Gewässerrand26 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


KlimaTab. 3 Charakteristika des Großstadtklimas in mittleren BreitenFaktorenVeränderungen gegenüber dem nichtbebauten UmlandStrahlungGlobalstrahlung auf horizontaler OberflächeGegenstrahlungUltraviolett im WinterUltraviolett im Sommer-20%+10%-70% (im Extremfall -100%)-30 bis -10%SonnenscheindauerIm WinterIm Sommer-8%-10%NiederschlagGesamtbetragTauabsatz+10%-65%LufttemperaturJahresmittelWinterminimaMax. TemperaturunterschiedeDauer der winterlichen Frostperiode0,5 bis 1°Celsius höher1 bis 3°Celsius höher3 bis 10°Celsius höher-25%NebelAnzahl der Nebeltage -10 bis -20%VerdunstungGesamtbetrag -60 bis -30%Relative LuftfeuchtigkeitJahresmittelSpitzenböenWindstille-6%-2%-8%WindgeschwindigkeitJahresmittelSpitzenböenWindstille-25%-15%+13%Vegetationsbedeckte FlächeVerlängerung der städtischen VegetationsperiodeCa. 8-10 TageQuelle: (SW98, S. 129)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 27


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsTab. 4 Klimafunktionen bei städtischen KlimatopenKlimatopOffene FlächenWaldInnenstädtische GrünanlagenBahntrassenKFZ-VerkehrstrassenLockere BebauungDichte BebauungKlimafunktionenVentilation, Kaltluftentstehung, bei oberen Hanglagen Kaltluftabfluss,FrischluftregenerationFrischluftregeneration, Kaltluftentstehung, Verschattung derOberfläche, Kaltluftabfluss bei oberen HanglagenFrischluftregeneration, Kaltluftentstehung, VentilationVentilation (offene, teilweise bewachsene Fläche)Ventilation, Belastung durch EmissionenBelastungsfaktor (Erwärmung), durch Reibung der Oberflächeherabgesetzte Luftbewegung; Freiräume zwischen Bauwerkenermöglichen teilweise den KlimaausgleichBelastungsfaktor (Erwärmung), Ventilation im Falle einer zusammenhängendeDachfläche, sonst durch Reibung der Oberflächeherabgesetzte LuftbewegungQuelle: (HH97, Kap. 8, S. 41), überarbeitetliegen, ist eine besonders günstige Verteilung dervon einem Gewässer produzierten Luftfeuchtemöglich. In diesem Fall kann der Einfluss bis zu300 m weit in das bebaute Gebiet reichen undeinen Feuchtanstieg bis zu 5% bewirken (SW98,S. 157-162).Für die charakteristische Ausprägung des Stadtklimassind zahlreiche Faktoren verantwortlich. Zudiesen zählen die nicht nur die bereits erwähnteVeränderung der natürlichen Bodenoberflächeinfolge der Beseitigung der Vegetationsdeckedurch Versiegelung mit künstlichen Materialien,sondern auch die Einwirkungen des Menschenin Form von menschlichen Einrichtungen. Dazugehören die thermischen und lufthygienischenAuswirkungen des Kraftfahrzeugverkehrs, derIndustrie und des Hausbrandes der Heimfeueranlagen.Die aufgeführten Faktoren beeinflussendie Zusammensetzung der Stadtatmosphäresowie den Strahlungs- und Energiehaushaltsowie den bodennahen Luftaustausch. Diesführt zu mikro- und mesoklimatischen Besonderheitenin der Stadt, die sich vom Umland unterscheiden.Die Größenordnungen der zu erwartendenKlimamodifikationen, die sich allgemeinfür Großstädte in den mittleren Breiten gegenüberihrem Umland ergeben, sind in der Tabelle3 dargestellt.Ein Landschaftsraum übt dann die gewünschteklimatisch-hygienische Funktion aus, wenn erbioklimatische Belastungssituationen benachbarterRäume vermindern kann. In der Stadt sinddies vor allem die Waldreste, Frei- und Grünräumesowie Wasserflächen. Ihre Funktionen umfassenden Klimaausgleich, die Luftreinhaltung und dieFrischluftregeneration.Je größer die zum Ausgleich und zur Regenerationgeeigneten Flächen und je besser die28 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


KlimaTab. 5 Empfindlichkeit städtischer Klimatope gegenüber StörungenKlimatopOffene FlächenWaldInnerstädtische GrünanlagenKFZ-VerkehrstrassenLockere BebauungDichte BebauungEmpfindlichkeitBebauung, Versiegelung, BarrierenBeeinträchtigung der Vitalität, Zerschneidung, NutzungsänderungVerkleinerung (z. B. Randzonen von Sad Janka Kráľa), Zerschneidung,Erhöhung der Immissionsbelastung, Bebauung von Baulücken,Beseitigung von offenen FlächenBeseitigung von begleitenden GrünelementenVerdichtung der Bebauung, Beseitigung von Grünelementen,Barrieren, Erhöhung der ImmissionVerdichtung der Bebauung, Beseitigung von Grünelementen,Barrieren, Erhöhung der ImmissionQuelle: (HH97, Kap. 8, S. 43), überarbeitetAustauschverhältnisse zu den Belastungsräumen(Vorhandensein von Ventilations- und Kaltluftabflussbahnen,Nähe zum Belastungsraum) sind,desto höher ist ihr klimatisch-lufthygienischesPotential. Aus dieser Sicht ist die Erhaltung vongrößeren zusammenhängenden Ausgleichsflächen,vor allem im unmittelbaren Kontakt zuSiedlungsräumen oder als ihre Durchnetzung,von besonderem Belang (HH97, Kap. 8, S. 40).In Abhängigkeit von Größe und Lage weisenOffenland, Wald und innerstädtisches Grün imAllgemeinen ein hohes Klimapotential auf. Innerhalbder Siedlungsflächen können kleinere Grünräumeund Verkehrstrassen in beschränktemMaße eine Funktion für die Regeneration übernehmen.Sie bleibt jedoch auf einen engenRaum begrenzt. Als Feststellung aber gilt, dassalle Flächen, die Klimafunktionen ausüben, alswirksam gegenüber den Belastungsräumen zubetrachten sind. Deshalb sind in der Stadt selbstkleine Flächen für den Klimaausgleich wertvollund gerade sie sind unverzichtbar (vgl. Tab. 4).Die Flächen mit Ausgleichsfunktionen besitzeneine hohe Empfindlichkeit gegenüber Änderungender Bodenbedeckung, welche dieAustauschverhältnisse oder die Kaltluft- undFrischluftentstehung beeinträchtigen oder sieverhindern. Sie sind empfindlich auch gegenüberder Erhöhung von Emissionen und Immissionen.5.2 Klima im BearbeitungsgebietIm Siedlungsraum Bratislava dehnt sich dieBebauung stetig auch bis in dato unbesiedelteGebiete aus. Frisch- und Kaltluftentstehungsflächensowie Luftleitbahnen werden bei einerUmwandlung in Baugebiete beeinträchtigt undzerstört. Die Belastungsflächen entstehen somitzugleich zu Lasten der Flächen mit Ausgleichswirkung.Die bioklimatische Situation im nordöstlichenTeil des untersuchten Stadtgebiets von Bratislavaist aufgrund der dichten Besiedlung bereitsals ungünstig zu betrachten. Es sind hier kaum<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 29


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsLuftleitbahnen, die für Kalt- und Frischluftzufuhrsorgen würden, vorzufinden. Die voneinanderisolierten Grünräume und offenen Bereichewerden nach und nach der baulichen Entwicklunggeopfert. So bringt jedes Vorhaben mitAuswirkungen auf die Kalt- und Frischluftentstehungund auf die Austauschverhältnisse eineweitere Verschlechterung der bioklimatischenFunktion mit sich. Im städtischen Klimahaushaltsind so mit der dichter werdenden Bebauungirreversible Schäden zu erwarten.Wald, Grün- und Freiräume, Luftleitbahnen undoffene Wasserflächen besitzen in ihren unterschiedlichenAusprägungen (Laubwald, Gehölzgruppenin Parkanlagen) verschiedene klimatischeEntlastungsfunktionen. Aufgrund derüberwiegend kleinen Flächen der Entlastungsgebieteinnerhalb von bebautem und hochversiegeltemStadtgebiet weist die Mehrheitnur mäßige Kaltluft- bzw. Frischluftbildung unddamit verbundene Filterwirkung auf. Die Flächenvon Bedeutung für Kaltluft- und Frischluftbildungsind im Plan Klima – Bestand und Bewertungdargestellt.Für den thermischen Ausgleich in Bratislava ist vorallem die Entstehung von frischer, abgekühlterLuft im Bereich der Weinberge und der bewaldetenHügel der Kleinen Karpaten (nördlich desBearbeitungsgebietes) und ihre Heranführungin die Siedlung von großer Bedeutung. Sie wirddurch die zunehmende Bebauung erheblichminimiert, da die Luftaustauschprinzipien beider Planung leider nicht angemessen in Betrachtgezogen werden.Die größte Luftleitbahn stellt im Bearbeitungsgebietdie Donau dar. Die Funktion der Kalt- undFrischluftabgabe an das überwärmte Stadtgebietwird bei ihr jedoch eingeschränkt, daAbb. 2 Weinberge nördlich des Bearbeitungsgebietessorgen für Zufuhr von abgekühlter Luft in das Stadtzentrumder gesamte Flusslauf ausgebaut wurde undder Fluss im Normalfall einige Meter unter derStadtebene liegt. Die Austauschverhältnissewerden von einer hohen Uferkante mit mächtigenSchutzmauern gebremst. An der Altstadt-Seite kommt eine dichte Bebauung hinzu, diedas Durchdringen von Kaltluft über die ersteBaufluchtlinie hinaus verhindert. Zudem begünstigtdie oberhalb der Donau transportierte Kaltluftaufgrund der überwiegend nord-westlichenAbb. 3 Wasserlauf der Donau stellt eine augezeichneteLuftleitbahn dar.30 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


KlimaWindrichtung vor allem das nördliche Petržalka-Gebiet und weiter hin die Slovnaft-Raffinerie.Bei auftretendem „Stadtwind“ (NW-SO) sind hierdie Temperaturabnahme von der überwärmtenAltstadt und die Eindringtiefe in diese geringerals sie bei „Flusswind“ (S-N) wären.Außer der Donau selbst spielen Offenland- undWaldflächen eine wichtige Rolle als „Grüngefüge“entlang des Flusses. Dazu zählen vor allem imFlächennutzungsplan als Baugebiete vorgeseheneBereiche:Zone am linken Donauufer im Westen des Bearbeitungsgebiets,wo es bereits zur Beseitigungdes Gehölzbestandes des „Parks der Kultur undder Erholung“ gekommen ist,Die Brache Pribinova, die ein Sukzessionsstadiummit sehr gut ausgeprägter Krautschichtund teilweise Gehölzbeständen aufweist,Auenwälder auf dem Gebiet des zukünftigengesamtstädtischen Zentrums auf der nördlichenSeite vom Stadtteil Petržalka,Grün auf dem Fuß des Burgberges.Lage und Reliefgegebenheiten dieser Flächenermöglichen hier zwar kein tiefes Eindringen derKaltluft in den Siedlungsraum, dennoch verhindernsie aufgrund ihrer Frisch- und Kaltluftproduktionsrateeine großflächige Ausbildung einerWärmeinsel über Bratislava. So besteht nur einekleinere Wärmeinsel über der Altstadt.Bei jeder Beeinträchtigung dieser klimatischenEntlastungsflächen sind erhebliche Folgen fürden dicht besiedeltem Raum zu erwarten. Zu denGebieten mit zukünftiger baulicher Entwicklungzählen nach FNP auch Kleingärten in der LokalitätBôrik im Westen der Altstadt, wo der Bau vonEinfamilienhäusern vorgesehen ist. Dieser Bauträgt zur Umwandlung von Flächen mit bisherigerAusgleichfunktion zum Belastungsgebietbei.Weitere klimatisch-lufthygienisch bedeutsameGebiete in der Donaunähe wie Sad Janka Kráľaund Auenwälder im süd-westlichem Bereichdes Untersuchungsgebietes sind zur Zeit vonBebauung nicht direkt bedroht. Andere nennenswerteAusgleichs- und vor allem Frischluftentstehungsgebietesind z.B. die Waldparks HorskýPark und Kalvária, der Hangwald Machnáč sowieder historischer Friedhof Ondrejský cintorín. Imgewissen Maße sind auch die historischen GärtenGrassalkovich und Medická sowie der Garten desRegierungssitzes dazuzuzählen.Außer der Donau werden im PlanungsgebietLuftleitbahnen mit parallelen Grünlandzonen imnördlichen Teil Petržalkas und Bahntrassen dargestellt.Von besonderer Bedeutung sind Verkehrstrassenwie z.B. Einsteinova und Pražská Straße,die aber aufgrund hoher Frequentierung ehereine Belastung darstellen, da über diese nichtnur Kalt- und Frischluft, sondern auch Emissionendirekt in das Zentrum gebracht werden.Die meisten Verkehrstrassen werden nicht vonGehölzen oder Schutzpflanzungen begleitet,was zu einer erheblichen Emissionsausbreitungin das Umfeld beiträgt.5.3 MethodikDie Einteilung der Flächen erfolgt unter Betrachtungdes Verhältnisses von bebauten Flächen(Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbeflächen),Freiflächen und Grünräumen in Flächen mit Belastungs-und Flächen mit Entlastungsfunktion. Fürdiese Kategorien werden Handlungsvorschlägeaufgestellt.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 31


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsFlächen mit Belastungsfunktion:Sehr dichter Siedlungsbereich/Gewerbedichte Bebauung und somit hoher Versiegelungsgrad(Hochbauten, Stadtzentrum)Stadtparks und Grünräume:Frischluftentstehung, Filterfunktion, auf offenerFläche KaltluftentstehungFreiräume: Kaltluftentstehungkaum Grünflächenoffene Wasserflächen:Luftleitbahngroße Emissionsbelastung durch Hausbrandund IndustrieKaltluftentste-Luftleitbahnen/Bahngelände:hung, Kaltluftführungohne Verbindung zum Offenland bzw. KaltluftundFrischluftbahnendichterer Siedlungsbereichdichtere Bebauung (Blockrandbebauung,historischer Stadtkern)wenig Grünanteilohne Verbindung zum Offenland bzw. zu Kaltluft-und Frischluftleitbahnenmehr Haushalte auf einer Fläche und somitmehr Emission durch Hausheizanlagenlockerer Siedlungsbereichlockere Bebauung mit hohem Grünanteil,Siedlungskerne und Ränder in Verbindungzum Offenlandweniger Haushalte und somit weniger Emissiondurch HausheizanlagenLuftleitbahnenAutobahn, Hauptverkehrsstrassen (Emissionenaus Verkehr)Flächen mit Entlastungsfunktion:Wälder und Waldparks: Frischluftentstehung,Filterfunktion5.4 Leitbild Klima im BearbeitungsgebietUnter klimatischen Gesichtspunkten gilt eine Stadtals ideal geordnet, wenn sie ein System radialerGrünzüge und Luftleitbahnen besitzt, über dieein Zuströmen von Kalt- und Frischluft bis in dasStadtzentrum stattfinden kann (HH97, Kap. 8, S.60). Die klimatisch-lufthygienischen Funktionender klimatischen Entlastungsgebiete (Offenland,Waldbestände, innerstädtische Grünräume undWasserflächen) vermeiden bzw. mindern sodie Negativwirkungen der Belastungsgebiete.Das Erreichen eines optimalen Siedlungsklimasund einer günstigen bioklimatischen Situationgewährleistet die Frischluftentstehung und dasFiltervermögen, welche mit dem Schutz bestehenderinnerstädtischer Grünräume und derAnlage neuer Grünräume bedingt werden. DieAnlage von Immissionsschutzpflanzungen beiden stark befahrenen Verkehrstrassen trägt ebenfallsdazu bei. Stillgewässer und Fließgewässer alspositiv wirkende lokalklimatische Faktoren sindgeschützt und werden entwickelt.Das ideale Stadtklima ist ein räumlich undzeitlich variabler Zustand der Atmosphäre inurbanen Bereichen, bei dem sich möglichstkeine anthropogen erzeugten Schadstoffe inder Luft befinden und den Stadtbewohnerneine möglichst große Vielfalt der urbanen32 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


KlimaMezoklimate unter Vermeidung von Extremenangeboten wird (Ka05, S. 19). Dabei steht bei derStadtentwicklung der Erhalt und die Entwicklungvon klimatischen Entlastungsräumen und dieSicherung ihrer Funktionen im Vordergrund.5.5 EntwicklungskonzeptionDer planerische Auftrag besteht darin, menschlicheNutzungen, vor allem die Siedlungsentwicklung,so zu steuern, dass vorhandene klimatischeund lufthygienische Belastungen abgebaut undneue zusätzliche Belastungen vermieden werden.Die klimatisch-lufthygienischen Verhältnisse desBearbeitungsgebietes sind auf Belastungs- undEntlastungswirkungen zu untersuchen (HH97,Kap. 8, S. 60 ff ). Anschließend werden vorhandeneEntlastungspotentiale aufgezeigt undein Konzept für neu zu schaffende Entlastungsmöglichkeitenerarbeitet.Aus den beschriebenen Belastungen des Stadtklimasergeben sich vor allem zwei Handlungsschwerpunkte,zum einen die Reduzierungder thermischen Belastung und zum anderendie Verbesserung der lufthygienischen Situation(Reduzierung der Schadstoffe). Dazu istdie Sicherung und Entwicklung gesamträumlicher,schadstoffarmer Durchlüftungssystemenotwendig. Diese Systeme werden von denElementen Kaltluftentstehungsgebiet, Frischluftregenerationsraumund Luftleitbahn gebildet.Im lokalklimatischen Bereich ist die Sicherung undWiederherstellung schadstoffarmer Belüftungssystemenotwendig. Dazu dienen Flächen, dieeine Filterfunktion, Frisch- und Kaltluftproduktionübernehmen. Wichtig für die Frisch- und Kaltluftzufuhrin belasteten Stadtbereichen sind die mitden genannten Flächen verbundenen Luftleitbahnen.In bereits dicht bebauten Bereichen, wo esnicht möglich ist, neue Frischluftleitbahnenauszuweisen, ist es notwendig, an den Schutzund die Entwicklung kleinräumiger Vegetationsbeständezu denken.Die Schutzwürdigkeit der einzelnen Flächen mitEntlastungsfunktion bzw. die Notwendigkeit derEntwicklung dieser wird aus dem klimatischenPotential der Flächen innerhalb bestimmter Siedlungsgebieteabgeleitet. Ein hoher bis sehr hoherBedarf klimatisch wirksamer Entlastungsräumeist innerhalb und in der näheren Umgebung vongrößeren, dichten Siedlungsflächen gegeben.Ein besonders hoher Bedarf besteht in bebautenGebieten mit deutlicher Ausprägung des Stadtklimas.Hier sind besonders der Stadtkern vonBratislava und die sich baulich stetig entwickelndeZone entlang der Autobahn Einsteinova(D1) zu nennen. Besonders im Sommer mussjede, auch kleinste Möglichkeit genutzt werden,um die Temperaturbelastung auszugleichenoder zu reduzieren. Schon geringfügig niedrigereTemperaturen können von erheblichen Bedeutungsein (HH97, Kap. 8, S. 43).Alle Flächen mit einem hohen klimatischenPotential zur Sicherung und zur Verbesserungdes Klimas weisen eine hohe Schutzbedürftigkeitund ein hohes Beeinträchtigungsrisiko auf. Daherverlangt jegliche Beeinträchtigung klimatischwirksamer Flächen eine vollgültige Kompensation(s. Kap. 19).<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 33


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools5.5.1 Handlungskategorien 1Innerstädtische Grün- und Freiflächen mitFrisch- und Kaltluftentstehungsfunktion –Erhaltung, Schutz und EntwicklungIm Belastungsgebiet Bratislava-Altstadt sind allekleinteiligen Gebiete mit entlastenden Klimafunktionenunbedingt zu sichern. In den restlichenBereichen ist auf die mögliche Verbesserungder bioklimatischen sowie lufthygienischenFunktion zu achten. Baumpflanzungen dienender Beschattung von Plätzen und Straßenräumenund verringern die Aufheizung. Gleichzeitigdienen sie der individuellen Dosierung derStrahlung. Begrünte Randstreifen vermindern dieStaubbelastung in den Verkehrsräumen. WeitereEntlastungswirkungen können im Stadtzentrumteilweise von begrünten Innenhöfen, Fassadenoder Dachgärten übernommen werden. Auchdie vorhandenen Grünräume können in ihrerbioklimatischen Wirkung verbessert werden, z. B.durch Ergänzung von überalterten Pflanzungen,Hinzufügen von Wasserelementen, Bodenentsiegelung.Der Bestand an Freiflächen ist zu vermehren,wo es die Raumbedingungen erlauben. BesondersBrachen und andere nicht bebaute Flächensollten dafür in Erwägung gezogen und genutztwerden.Offenlandflächen alsKaltluftentstehungsgebiete undLuftleitbahnen – Erhaltung und EntwicklungIn den Offenlandbereichen sollte ganzjährig einegeschlossene Vegetationsdecke vorhanden sein.Eine Zerschneidung oder Flächenreduzierungvon diesen Gebieten durch Bauanlagen sollteausgeschlossen werden, da sonst ihre Entlastungsfunktionerheblich herab gesetzt würde.Im Gebiet der Zone Pribinova wäre die Brache imunbebauten Stadium zu belassen und möglichstals Dauergrünland zu entwickeln. Dies würdediese Zone als Offenland mit hoher Kaltluftproduktionerhalten. Um einen günstigen Luftaustauschzwischen Donau und der Innenstadtzu gewährleisten, wäre es jedoch erforderlich,Möglichkeiten für die Kaltluftdurchdringung und-ausbreitung in die Stadt hinein zu schaffen.Wasserflächen als Kaltluftentstehungsgebieteund Luftleitbahnen – Erhaltung undEntwicklungEntlang der Donau sollten Bedingungen gesichertund geschaffen werden, um die Kaltluftausbreitungin die Siedlungsbereiche zuermöglichen. Das bedeutet ein Offenhalten vonnicht bebauten Gebieten und Beseitigen vonAltbauten, die die Luftströmung verhindern.In dem Siedlungsbereich ist über eine Anlagevon größeren Wasserkörpern mit Abkühlungsfunktion,wie Becken auf Plätzen oder Teichen inGrünanlagen, nachzudenken.Wald, Waldparks und großräumigeStadtparks mit Frisch- und teilweiseKaltluftentstehungsfunktion – Erhaltung,Schutz und EntwicklungAufgrund ihres hohen klimatischen sowie biologischenWertes sind alle Wald- und Gehölzbeständeim Untersuchungsgebiet zu erhalten.Zusätzlich sind Maßnahmen zu ergreifen, die derSicherung oder Wiederherstellung der Vitalitätder Gehölzbestände dienen. Die größtmögliche1 (HH97, Kap. 8, S. 61-65)34 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


KlimaStabilität besitzen i.d.R. Bestände, die aus standortgerechtenArten zusammengesetzt sind. 1 ZurStärkung der Filterleistung sind Waldmäntel undSchutzgürtel auszubilden. Aus diesen Gründensollte im Auenwaldgebiet entlang der südlichenDonauufer auf eine forstliche Bewirtschaftungverzichtet werden und die Schutzzonen desParks Sad Janka Kráľa wiederhergestellt und aufDauer gesichert werden. In diesen Bereichenliegt der Vorrang in der Erhaltung der klimatischenVerhältnisse.Grünzüge mit Filter-, Frischluftentstehungund Luftleitungsfunktion – EntwicklungDie Schaffung von Grünzügen dient der Verbesserungder Austauschverhältnisse innerhalbder Siedlungen. Sie sind vor allem in der dichtbebauten Altstadt anzulegen, z.B. in Form vonstraßenbegleitenden Alleen oder Grünstreifen.Lockere Bebauung – ErhaltungDie lockere Bebauung der Villenviertel ist voneinem wesentlichen Grünanteil (Hausgärten)geprägt, welcher klimatisch ausgleichend wirktund aus diesem Grund zu erhalten ist. Die weitereVerdichtung dieser Bebauung sollte möglichstvermieden werden.Dichtere und sehr dichte Bebauung –SanierungInnerhalb dichter Bebauung ist das Stadtklimastark ausgeprägt (Wärmebelastung, Immissionsbelastung,schlechte Austauschverhältnisse).In diesem Bereich können auch begrenzt wirksameMaßnahmen zu einer spürbaren Verbesserungführen. Soweit möglich sind Flächen, Plätzeund Innenhöfe zu entsiegeln und zu begrünen.Vorhandene Straßenbegrünungen sind durchPflegemaßnahmen zu erhalten und weiterauszudehnen. In der Innenstadt von Bratislavasollte die Straßenbahn auf begrünten Rasentrassengeführt werden. Die Staubbelastungund die Aufheizung des Stadtklimas würden sichverringern. Eine nächtliche Abkühlung könnteschneller und stärker erfolgen. Auch die Wirkungvon Straßen als Ventilationsbahnen würde sicherhöhen.Über technische Maßnahmen ist die Emission(bei Hausheizung oder Industrieflächen)zu verringern. Der Individualverkehr sollte ausden Innenstadtbereichen so weit wie möglichausgelagert werden. Ein Ausbau des ÖPNV imSinne einer Erhöhung der Attraktivität und derLeistungsfähigkeit sowie dem Einsatz umweltfreundlicherVerkehrsmittel ist aus stadtklimatischerSicht dringend zu empfehlen.Lockere Siedlungsränder – EntwicklungWenn Kalt- und Frischluft in die Siedlungeindringen soll, dürfen die Siedlungskantennicht geschlossen sein. Auch die Begrenzung mitdichten Gehölzsäumen ist ungünstig. Von Vorteilsind Baukörper von geringeren Dimensionensowie größere Abstände zwischen den einzelnenGebäuden. Die aufgelockerten Stadträndersollten leicht mit Gehölzen durchgrünt werden,die weiter als Grünzüge bis in das Zentrumreichen. Dies betrifft die bebauten Zonen entlangder Donau sowie die an die Grünraumzonen derhöheren Lage des Bearbeitungsgebietes angrenzendenWohngebiete.1 Die geeigneten Arten sind der heutigen potentiellennatürlichen Vegetation – hpnV – zuentnehmen, s. Anhang 6<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 35


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsVentilationsbahnen (Frisch- undKaltluftleitbahnen) – Erhaltung undEntwicklungDie für die Durchlüftung der Stadt wichtigenVentilationsbahnen sind unbedingt zu erhalten.Die Bebauung in der Umgebung der Ventilationsbahnensollte in Bauhöhe und Dimensionangepasst sein. Windexponierte Baukörpererhöhen die Rauhigkeit der Oberflächen undführen zu Turbulenzen und zur Reduzierung derWindgeschwindigkeit. Der Abtransport von mitSchadstoffen belasteter Luft wird eingeschränkt.Aus dem Grund ist in der Nachbarschaft derVentilationsbahnen auf einzelne hohe Gebäudezu verzichten. Ähnliche Wirkungen können auchnatürliche Barrieren verursachen. Pflanzungen mithoch wachsenden Bäumen, z.B. Säulenpappelnsind in Ventilationsbahnen zu unterlassen.Mit Ventilationsbahnen soll die Quer- und Längsdurchlüftungin Bratislava verbessert, die Frischluftverstärkt in die Siedlung transportiert undbelastete Luft abgeführt werden. Die Maßnahmezielt vorrangig auf eine Verbesserung der klimatischenSituation im Kernbereich von Bratislava.5.6 Fazit KlimaLaut wissenschaftlichen Prognosen wird bis zumJahre 2100 die klimatische Situation durch eineTemperaturerhöhung von 1 bis-6 (11) °C gekennzeichnet(Hu05, S. 1). Die Ereignisse in den letztenJahrzehnten sind ein Beweis von globaler Erwärmungund klimatischen Änderungen, die mitzahlreichen negativen Erscheinungen zusammenhängen.In vielen Städten herrschen imSommer stark belastende Bedingungen, diedie Gesundheit und das Leben der Menschenin hohem Maß beeinträchtigen. Allein in Parisstarben im Sommer 2003 in Folge der Hitzeperiodeeinige tausend Einwohner...Aus diesen Gründen ist es notwendig,Maßnahmen zu ergreifen, welche eine angemesseneLebensqualität der Stadtbewohnergewährleisten können. Für eine weitere Stadtentwicklung,die die klimatischen Erfordernisseberücksichtigt und diesen nachhaltig und langfristigentgegenwirkt, ist zu sorgen. Das NaturgutKlima ist in allen raumbezogenen Planungensowie in der slowakischen Gesetzgebung zuberücksichtigen. Die Aufstellung der klimatischenEntwicklungskonzeptionen sollte ein Teilder landschaftsplanerischen Konzepte und Landschaftspläne1 sein, die in enger Zusammenarbeitmit Meteorologen und Klimatologen erstelltwerden.5.7 Klimaschutz in der deutschenGesetzgebungDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordertin § 2 Abs. 6:„Beeinträchtigungen des Klimas sind zuvermeiden; [...] Auf den Schutz und die Verbesserungdes Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas,ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzesund der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald undsonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkungsowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zuentwickeln und wiederherzustellen.“Der Zweck des Waldgesetzes für den FreistaatSachsen (SächsWaldG) ist nach § 1 Abs. 1: „den Waldin der Einheit seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion)und seiner Bedeutung für die Umwelt,insbesondere für die dauernde Funktionsfähigkeitdes Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt,die Reinhaltung der Luft, die Agrar- undInfrastruktur und die Erholung der Bevölkerung1 In den Landschaftsplänen werden Konzeptionen zurBegrünung der Städte sowie der Landschaft aufgestellt,die eng mit dem klimatischen Entwicklungsmaßnahmenzusammenhängen.36 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Klima(Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfallszu mehren und seine ordnungsgemäßeBewirtschaftung nachhaltig zu sichern.“Bauwerke“ bereits auch „Hygiene und Schutz vonGesundheit und Umwelt“.Baugesetzbuch (BauGB)Nach § 1 Abs. 6 des BauGB sind bei der Aufstellungder Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen:7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlichdes Naturschutzes und der Landschaftspflege,insbesonderea) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaft und diebiologische Vielfalt, […]5.8 Klimaschutz in der slowakischenGesetzgebungIm Naturschutzrecht findet Klima lediglich alsUmweltbestandteil ohne Aussagen zum Schutz undzur Entwicklung Berücksichtigung.Im Waldgesetz wurden Aussagen zum Klimaschutzindirekt in Bezug zu Wäldern getroffen:§1 Abs. 2 Zweck diese Gesetzes ista) „Erhaltung, Entwicklung und Schutz von Wäldernals ein Bestandteil der Umwelt und des Naturreichtumsdes Landes und für die Erfüllung ihrerunersetzbaren Funktionen, […] “§ 2) f ) „Nichtproduktionsfunktionen der Wälder sinddie ökologischen Funktionen, wie die Bodenschutz-,Wasserwirtschaft- und klimatische Funktion, […] “Aussagen zum Klimaschutz im § 41 Abs. 3 desBaugesetzes beziehen sich auf die Hygiene undGesundheit des Menschen: „Aus hygienischer Sichtund Sicht des Gesundheitsschutzes und Umweltschutzesmuss das Bauwerk so entworfen undausgefertigt sein, dass es die Hygiene und Gesundheitder Nutzer, Besucher und Nachbarn vor allemdurch Auslass von Schadstoffen, Konzentration derSchad-/Schmutzstoffe in der Luft, Emission vonschädlicher Strahlung, [...] nicht beeinträchtigt.“Laut § 43d zählen zu „Grundanforderungen an<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 37


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools6 Boden6.1 Bedeutung von Böden im NaturhaushaltBöden sind komplizierte Systeme mit eineraußergewöhnlich langen Entwicklungs- undRegenerationszeit. Sie nehmen im Natur- undLandschaftshaushalt eine zentrale Stellung ein.Die Böden sind die Grundlage für die Existenz vonMenschen und Tieren, und dienen als Standortefür natürliche Vegetation, Kulturpflanzen undBodenorganismen (LS03, S. 38).Als ein Medium des Naturhaushalts beteiligtsich der Boden zum größten Teil an den Stoffkreisläufenund dem Stofftransport in der Natur.In Stoffkreisläufen spielt er vor allem in Hinsichtauf die Speicherung von Nährstoffen und Energieund die Transformation von Schadstoffen eineRolle.Die Reinigungsfunktion des Bodens ist eng mitseinen regelnden und ausgleichenden Fähigkeitenverknüpft. Er erfüllt aufgrund seinerbiologischen und chemischen EigenschaftenFilter-, Puffer- und Transformationsfunktionenfür organische und anorganische Stoffe wieAbfall, Abwasser, Schad- und Nährstoffe. DieseFunktionen des Bodens beruhen auf dem Abbauder eindringenden Stoffe durch Bakterien undPilze sowie der chemischen Bindung einzelnerKomponenten an z.B. Tonminerale.Im Bodensubstrat leben Bodentiere, die durchGraben, Fressen und Zersetzen eine Lockerungund Durchmischung des Bodens herbeiführen.Dies führt zu einer Verbesserung der Belüftung,zu einer Verminderung der Erosionsneigung undzur Verdünnung von Schadstoffen.Dabei ist die ausgleichende und regulierendeFunktion des Bodens für den Wasserkreislaufund den gesamten Wasserhaushalt einer Landschaftvon erheblicher Bedeutung, denn er kannbeispielsweise gespeichertes Wasser verzögertan die Umwelt abgeben. Diese Fähigkeitist bedeutsam für die Grundwasserneubildung,deren Quantität und Qualität von der Bodenpassageund –filterung des Niederschlags- undSickerwassers abhängt. So schützt der Bodendie Grundwasserkörper vor Verunreinigungen.Die Retentionsfunktion von Böden erweist sichin Zonen mit erhöhter Hochwassergefahr vonhoher Bedeutung. Naturnahe Böden könnenHochwasser sehr gut aufnehmen, womit sie dieHochwassergefahr verhindern oder zumindestmindern.Die an Rohböden gebundenen Standorte tragenim gewissen Maße zur Kaltluftentstehung (vgl.Kap. Klima) bei. Auch die Bodenfeuchte ist alsFaktor von klimatischen Vorgängen anzusehen.Ein „gesunder“ Boden ist also nicht nurLebensraum für Pflanzen und Tiere, sondernsorgt gleichzeitig auch für den klimatischenAusgleich, weißt eine hohe Retentionsfunktionauf und dient somit der Grundwasserneubildungmit unverzichtbarer Filterfunktion (Ka05, S. 14).6.2 Böden in der StadtDie Funktionen des Bodens in der Stadt sinddagegen stark eingeschränkt. Er dient hauptsächlichals Grundlage für Bauwerke, Industrie undVerkehrstrassen. Bei den baulichen Maßnahmenwird der Boden abgetragen, verdichtet, zugeschüttetoder versiegelt. Unter Bodenversiegelungversteht man die Isolierung des Bodens vonder Atmo-, Hydro- und Biosphäre durch Überbauung,Verdichtung oder Flächenbefestigung.38 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


BodenDadurch verliert er seine Lebensfähigkeit sowieviele seiner Funktionen. Der aus diesen Ursachenresultierende Sauerstoffmangel im Boden ist einverbreitetes Problem bei Stadtböden. Er führtzum Absterben von Pflanzen und Bodentieren.Die Versiegelung des Bodens hängt dazu eng mitder eingeschränkten Sickerfähigkeit des Bodenszusammen. Dieses führt zur Störung der standortgemäßenGrundwasserneubildung, einemerhöhten Oberflächenabfluss des Regen- undSchmelzwassers und resultiert damit in einererhöhten Hochwassergefahr.Abb. 4 Natürliche Leistungs- und Funktionsfähigkeitder Böden in der Stadt werden aufgrund menschlicherTätigkeit erheblich beeinträchtigt.Gleichzeitig werden Böden zu Deponierung,Abfallverwertung und deren Entsorgung genutztoder werden aufgrund von Rohstoffgewinnungbeseitigt. In Verbindung mit den Schadstoffeinträgenaus der Luft oder direkt von der Quelle(Verkehr 1 , Industrie) wird die Verunreinigung desBodens als eine der Hauptbeeinträchtigungenangesehen. Aufgrund der vielfältigen Funktionendes Bodens betreffen die anthropogenenEingriffe jedoch nicht nur den Boden selbst,sondern auch die Wechselprozesse im Bezug aufWasserhaushalt, Klima, Flora und Fauna.1 s. Kap. Wasserhaushalt S. 46Die Reste von naturnahen Wäldern und Vegetationsflächenin der Stadt sichern mit ihremBewuchs die ursprünglichen Böden und dienatürlichen Bodenprozesse. Auch aus diesemGrund sind diese zu bewahren und zu schützen.Auf ihre Flächenminderung soll verzichtetwerden.6.3 MethodikIn dieser Arbeit wird auf eine vollständigedetaillierte Konzeption für Umweltgut Bodenaufgrund der Notwendigkeit der komplexenUntersuchungen (z.B. Bodentypenanalyse)verzichtet. Im grafischen Teil (Pläne 5, 6) wird derBodenversiegelungsgrad im Bearbeitungsgebietnäher dargestellt. Dieser gibt wertvolle Aussagenzum ökologischen Zustand und zur eventuellenBeeinträchtigung der Böden sowie zu der sichdaraus ergebenden Handlungsnotwendigkeit.Aus seiner Beurteilung lassen sich einfach undnachvollziehbar weitere Handlungsoptionenableiten. Der Versiegelungsgrad einer Flächeberechnet sich aus dem Verhältnis der versiegeltenFläche zur beobachteten Gesamtfläche.Weiterhin werden allgemeine Aussagen zumBestand, zu anderweitigen bestehendensowie zukünftigen Beeinträchtigungen und zuHandlungsoptionen getroffen.6.4 Böden im BearbeitungsgebietIm bebauten Siedlungsraum von Bratislava spielendie mechanische Beeinflussung, die Modifikationund die Devastierung von Böden eine wesentlicheRolle. Die Stadt wird von vielen Planern undStadtbewohnern nicht umsonst als „Stadt desBetons“ bezeichnet. Grundsätzlich wird ein „Bau-Ansatz“ verfolgt, der vor allem das Stadtzentrum<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 39


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsund in letzten Jahren auch das gesamte Bearbeitungsgebietbetrifft – die bauliche Verdichtungsratesoll erhöht werden. In Bratislava gelten keineRegelungen zum schonenden Bodenverbrauch.Aus diesem Grund wird bei Bauvorhaben oftdie ganze Grundstücksfläche versiegelt, ohnevorab entsprechende Vermeidungsmaßnahmenin Erwägung zu ziehen. Dies betrifft nicht nurHochbauten wie Gebäude, sondern auch Parkplätzeund zum Beispiel Erholungsanlagen. Diemöglichen Lösungen sind vielfältig, z.B. räumlichgesteuerte und beschränkte Versiegelung oderVerwendung von sickerfähigen Materialien.Ein weiteres Merkmal Bratislavas sind vollversiegelte,asphaltierte Plätze und Straßenräume.Die Bereiche mit mehr oder weniger wertvollenaber unversiegelten Böden sind außer Grün-, Freiflächenund Brachen im Stadtzentrum vor allementlang der Donau zu finden. Zu diesen zählenzum Beispiel:Abb. 5 Vollversiegelung der Grundstücke ist ein häufigauftretendes Defizit.Die Brache Pribinova, wo eine Bodenneubildungbereits ein höheres Entwicklungsstadiumerreicht hat,gesamtstädtischen Zentrums auf der nördlichenSeite vom Stadtteil Petržalka undDie südliche Seite des Burgberges. Auf diesemStandort hat sich nur eine dünne Bodenschichtauf felsigem Untergrund entwickelt, diese istaber zum optimalen Standort für thermophileTier- und Pflanzenarten geworden.Diese Zonen sind im Flächennutzungsplan alsBaugebiete ausgewiesen worden. Eine Änderungder Bodeneigenschaften in diesen Gebietenkann zu erheblichen Beeinträchtigungen imNaturhaushalt führen. Zu den Gebieten mit einerzukünftigen baulichen Entwicklung zählen nachFNP auch Kleingärten in der Lokalität Bôrik imWesten der Altstadt. Hier ist eine Erweiterungdes Einfamilienhausgebiets vorgesehen, die sichauch in Form einer Beeinträchtigung der Bödenund ihrer Funktionen im Naturhaushalt auswirkt.Als negativ zu sehen ist auch die Inanspruchnahmevon Böden innerhalb der Stadt, wo eszur Versiegelung von kleinen Flächen kommt z.B.mit der Anlage von Parkplätzen. Dieser Trend haterheblich negative Auswirkungen. I.d.R. gilt, dassalle nicht bebauten Bereiche eine Tendenz zurFlächenumnutzung nicht als Grünraum sondernals Parkplatz haben.Dennoch gibt es einige andere bedeutsameunbebaute Gebiete mit erhaltenen oder imSinne der Lebensfunktionen nicht sehr beeinträchtigtenBöden, die zur Zeit nicht direktbedroht von Bebauung oder Versiegelung sind.Dazu zählen Sad Janka Kráľa, Auenwälder im südwestlichemBereich des Untersuchungsgebietesund der Horský Park.Auenwälder im Gebiet des zukünftigen40 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Boden6.5 Leitbilder und Ziele für Böden imPlanungsgebietBeim Naturgut Boden handelt es sich um eine nurbegrenzt zur Verfügung stehende Ressource. ImZusammenhang mit den besonderen Funktionensind diese außerordentlich schutzwürdig. Einausgewogener Bodenhaushalt wird mit der nachhaltigenSicherung der ökologischen Funktionalitätder Böden im Planungsgebiet erzielt.Das primäre Ziel ist ein dauerhaft nachhaltigerUmgang mit Böden als Hauptvoraussetzung fürihre ökologische Leistungsfähigkeit. Seine natürlichenFunktionen sind erhalten bzw. wiederhergestellt.Schädliche Bodenveränderungen sindvermieden bzw. vermindert. Schadstoffeinträgein den Boden sind vermieden. Bereits geschädigteBöden werden dekontaminiert, so dasspotentielle Gefährdungen auch im Hinblick aufGrundwasserverunreinigungen ausgeschlossenwerden können. Der Landverbrauch durchweitere Flächeninanspruchnahme ist minimiert.Der Versiegelungsgrad ist im allgemeinen sogering wie möglich gehalten. Bei Bodennutzungensollten auftretende mögliche Konflikteunter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhängeund Folgen abgewogen werden. ImRahmen der Baumaßnahmen werden angemesseneökologische Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.6.6 EntwicklungskonzeptionMit der Entwicklungskonzeption soll primär aufden vorsorgenden Bodenschutz und den damitverbundenem Handlungsbedarf eingegangenwerden. Dieser wird in die PlanungskategorienErhaltung, Sanierung und Neuschaffung untergliedert.Die Planungskategorie Erhaltung (die Schutzeinschließt) betrifft im Planungsgebiet Bodenstandorte,die geringen Versiegelungsgrad undeinem hohen Natürlichkeitsgrad und damitverbundene naturnahe Prozesse und Funktionenaufweisen können. Im Entwicklungskonzept fürdas Umweltgut Boden gehören zu dieser KategorieFlächen und Gebiete mit einem Versiegelungsgradbis zu ca. 20 %. Hierzu zählen diedonaunahen Grün- und Retentionsräume, dieStadtparks und Waldparks aber auch Kleingartengebiete.Böden kleinerer Grünflächen sind imPlanungsgebiet oft verwertet und gehören zurKategorie Sanierung. Um die wertvollen Bödenund ihre natürliche Funktionen zu erhalten, sinddie bestehenden Grünräume zu schützen.Die Handlungskategorie Sanierung bezeichnetMaßnahmen, die zur Verbesserung der mechanischenund chemischen Bodeneigenschaftendegradierter Böden führen. Es handelt sich z.B. umBodenauflockerung, Beseitigung von Bauschuttund Abfall, Anpflanzen von Vegetation. Auchviele Grün- und Freiräume sollten saniert werden,da der Boden oft durch Betreten sowie Durchdringenvon Schadstoffen und der sich darausergebenden fehlenden Vegetation kaum Lebensfunktionenaufweist. Diese Kategorie betrifft alleFlächen mit einem Versiegelungsgrad, der höherals ca. 20 % ist.Bei Gebieten mit allgemein sehr hohemVersiegelungsgrad (über ca. 70 %) sowie mitkontaminierten Böden besteht ein besondererHandlungsbedarf im Sinne der Bodenentsiegelungund Dekontaminierung. Diedementsprechende HandlungskategorieNeuschaffung ist vorrangig mit der MaßnahmeBodenentsiegelung und daran anknüpfendensog. Revitalisierungsmaßnahmen verbunden<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 41


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools(Auflockerung, Anpflanzen von Vegetation,Sicherung vor Rückkehr in das unerwünschteStadium). Als geeignete konkrete Maßnahmenlassen sich z.B. Vergrößerung von Baumscheibenoder Austausch von undurchlässigen Materialienauf Parkplätzen mit sickerfähigen und luftdurchlässigenMaterialien nennen (s. auch Kap. Wasserhaushalt).und steuern zu können. Hiermit können die starkzunehmenden anthropogen bedingte Prozessewie vor allem Bodenabtrag und -versiegelungund die anschließende Abwertung der Bodenqualitätenminimiert werden. Im Falle einerunvermeidbaren Beeinträchtigung sollte dieKompensation dieser durch vorher bestimmteMaßnahmen erfolgen. Im Rahmen der verbindlichenBauleitplanung (B-Plan) sind konkreteErhaltungs-, Sanierungs-, Entwicklungs- sowieKompensationsmaßnahmen zum Umgang mitBöden vorzusehen.Die das Umweltgut Boden betreffendenPlanungsansätze sollten einer entsprechendenRegulierung unterliegen, welche im Rahmen derslowakischen Gesetzgebung festgesetzt werdensollte (vgl. Bodenschutz in der slowakischenGesetzgebung).Abb. 6 Baumscheiben entlang der Straße Štefánikova.Im Zentrum Bratislavas ist das Baumscheibenausmaß60 x 60 (!) cm häufig vorzufinden.6.7 Fazit BödenAus der Funktionsvielfalt und Stellung im Naturhaushaltleitet sich als eine zentrale planerischeAufgabe die „Sicherung und Entwicklung desUmweltgutes Boden“ ab, wenn das Ziel einernachhaltigen Nutzungsfähigkeit des Naturhaushaltesund seiner Umweltgüter realisiert werdensoll. Die Bedeutung im Naturhaushalt wird darausklar, dass Eingriffe in die Böden und ihre Schichtungenzu irreversiblen Schäden führen (HH07,Kap. 5).Bodenschutz ist bei dem Gedanken einer nachhaltigenStadtentwicklung unverzichtbar. Er solltebereits in vorbereitenden Raumplanungen (FNP)behandelt werden, um das Ausmaß der zu erwartendenVeränderungen im Voraus einschätzen6.8 Bodenschutz in der deutschenGesetzgebungDer Schutz des Naturgutes Boden ist in Deutschlandgesetzlich geregelt und festgelegt. Sowohlauf Bundes- wie auch auf Landesebene existierenmehrere bodenschutzrelevante Gesetze undVerordnungen. Im folgenden sind die ausgewähltenVorgaben in Auszügen erfasst.Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege(3) „Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionenim Naturhaushalt erfüllen können. Natürlicheoder von Natur aus geschlossene Pflanzendeckensowie die Ufervegetation sind zu sichern. Fürnicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerischgenutzte Böden, deren Pflanzendecke beseitigtworden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklungzu ermöglichen. Bodenerosionen sind42 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Bodenzu vermeiden.“Die Grundsätze werden im Sächsischen Naturschutzgesetz(SächsNatSchG) ergänzt:§ 1 Abs. 5 „Böden sind so zu gestalten, dass sie ihreFunktion im Naturhaushalt erfüllen können. Insbesonderesind schädigende Stoffeinträge und Bodenerosionenzu vermeiden; die natürliche Pflanzendeckeist zu sichern. Bei Böden, deren natürlicheBodendecke beseitigt wurde, ist für eine standortgerechteVegetationsentwicklung zu sorgen.“§ 1 Abs. 11 „Unbebaute Bereiche sind wegen ihrerBedeutung für den Naturhaushalt und für dieErholung insgesamt und auch im Einzelnen in derdafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit zuerhalten. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächensind zu renaturieren oder, soweit eine Entsiegelungnicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichenEntwicklung zu überlassen.“Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionendes Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.Hierzu sind schädliche Bodenveränderungenabzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurchverursachte Gewässerverunreinigungen zusanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungenauf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungenauf den Boden sollen Beeinträchtigungen seinernatürlichen Funktionen sowie seiner Funktion alsArchiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wiemöglich vermieden werden. “(3) Der Freistaat Sachsen, die Landkreise undGemeinden und sonstige juristische Personen desöffentlichen Rechts haben bei Planungen, Baumaßnahmenund sonstigen Vorhaben die Ziele undGrundsätze des Bodenschutzes zu berücksichtigen.“Baugesetzbuch (BauGB)§1 „Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung(5) Die Bauleitpläne sollen [...] dem Wohl der Allgemeinheitentsprechende sozialgerechte Bodennutzunggewährleisten [...]§ 1a Umweltschützerische Belange in der Abwägung(1) „Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangenwerden, dabei sind Bodenversiegelungen auf dasnotwendige Maß zu begrenzen.“Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)§ 1 Zweck des Gesetzes(1) „Zweck dieses Gesetzes ist es [...] den Boden [...]vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützenund dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungenvorzubeugen.“6.9 Bodenschutz in der slowakischenGesetzgebungIm slowakischen Naturschutzrecht finden direkteAussagen zum Boden und dessen Schutzwürdigkeitund Schutzbedürftigkeit nicht statt.Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz(SächsABG)§ 7 Ziele und Grundsätze des Bodenschutzes(1) „Der Boden ist als Naturkörper und Lebensgrundlagefür Menschen, Tiere und Pflanzen in seinenFunktionen zu erhalten und vor Belastungen zuschützen.Gesetze Nr. 83/2000 und Nr. 220/2004 überSchutz und Nutzung der landwirtschaftlichenBödenIn diesen Gesetzen werden lediglich die landwirtschaftlichenBöden, der Schutz ihrer Funktionen unddie gerechte Nutzung dieser behandelt.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 43


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsWaldgesetz 326/2005§1 Abs. 2 Zweck diese Gesetzes ista) „Erhaltung, Entwicklung und Schutz vonWäldern als ein Bestandteil der Umwelt und desNaturreichtums des Landes und für die Erfüllungihrer unersetzbaren Funktionen, […]“§ 2f besagt weiter: „Nichtproduktionsfunktionen derWälder sind die ökologischen Funktionen, wie dieBodenschutz-, Wasserwirtschaft- und klimatischeFunktion und gesellschaftliche Funktionen, die vorallem durch Gesundheits-, kulturelle, Erholungsfunktionund Wasserschutzfunktion vertreten sind, …“Baugesetz§ 41 Abs. 3 „Aus hygienischer Sicht und Sicht desGesundheitsschutzes und Umweltschutzes mussdas Bauwerk so entworfen und ausgefertigt sein,dass es die Hygiene und Gesundheit der Nutzer,Besucher und Nachbarn vor allem durchd) Verschmutzung oder Qualitätsbeeinträchtigungvon Oberflächengewässern und Grundwasser oderBodenvergiftung, … “ nicht beeinträchtigt.Bodenschutz in den raumbezogenenPlanungen (Bratislava)Im Flächennutzungsplan wird lediglich der Schutzder Böden, die zum land- und forstwirtschaftlichenBodenfond zählen, erwähnt. Es wird eine mechanischeund chemische Bodendegradation beurteiltund eine Sicherung der Böden gegen Wind- undWassererosion angestrebt und mit schützenden„linearen“ und „flächigen“ Vegetationselementenvorgesehen (FNPBa04, Teil C, Kap. 12.2).7 WasserhaushaltGewässer tragen nicht nur zu den ökologischenProzessen in der Landschaft 1 bei und versorgenLebewesen mit Trinkwasser bzw. mit Nutzwasser,sondern spielen auch eine wichtige ästhetischeRolle, die zum Wohlfühlen und zur Erholungder Menschen beiträgt. In Städten zählen dieOberflächengewässer meist zu den attraktivstenBestandteilen der Stadt, die ganzjährig aufgesuchtwerden. Oft werden sie und die von ihnengebildeten Szenerien auch zu Stadtsymbolen.In urbanisierten Gebieten ist der Bedarf nachWassernähe umso höher, je geringer der Anteilvon vorhandener Natur ist. Die ästhetische sowieökologische Bedeutung liegt jedoch nicht nurbei größeren oder kleineren Fließ- oder Stillgewässern.Eine wichtige Rolle ist dem Regen- unddem Schmelzwasser zuzuschreiben.Grundsätzlich werden Gewässer nach ihrerGestalt und Position im Naturhaushalt in Oberflächengewässerund Grundwasser unterschieden.Unter oberirdischen Gewässernwerden aus ökologischer Sicht aquatischeLebensräume verstanden, die in Wechselbeziehungzu ihrem Umland und den jeweilsspezifischen abiotischen Bedingungen charakteristischeLebensgemeinschaften aufweisen.Dazu zählen Fließgewässer (Bäche, Flüsse) undstehende Gewässer (Seen, Weiher, Tümpel) diesich jedoch grundsätzlich in ihren ökologischenBedingungen und Besiedlern unterscheiden.Das Grundwasser stellt die Wasservorräte dar,die sich unter der gesamten Oberfläche bilden.Die örtlichen Grundwasserverhältnisse werdenin ihrer Qualität und Quantität von den geologischenSchichtungen, dem Zuströmen aus1 Wasserkreislauf über Luft, Gewässer und Böden44 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Wasserhaushaltanderen Räumen und der Niederschlagstätigkeitsowie auch anthropogen z.B. durch die Art derBodennutzung bestimmt.<strong>Urban</strong>e Gewässer unterliegen – im Gegensatzzu denen in freier Landschaft – den charakteristischenEinflüssen von Siedlungsballungsräumen.Von den vielfältigen Funktionen der Gewässersowie unzähligen Handlungsoptionen 1 bei ihrerEntwicklung werden im folgenden Kapitel dienäher betrachtet, die eine landschaftsplanerischeZuständigkeit erfordern.7.1 Wasser in der StadtWasser weist in der Stadt vielfältige Funktionenauf. Aufgrund von Verdunstung und Absorbierungvon Strahlungsenergie über seine Oberflächeträgt ein Gewässer wesentlich zum klimatischenAusgleich in städtischen Belastungsgebietenbei. Zu den ökologischen Funktionen gehörennicht nur die Lebensraumfunktion für die andas Wasser gebundenen Habitate von Flora undFauna, sondern die ganze ökosystemare Funktionim Wirkungsgefüge mit Böden und Klima (vgl.Kapitel Boden und Klima). In Stadtgebieten sindWasserkörper überwiegend nicht mehr natürlichausgeprägt. Typische Fließgewässer sind hierbegradigt, im Lauf verkürzt, unnatürlich eingetieftoder sogar ganz verrohrt und werden unterder Oberfläche geführt. Der letzte Fall betrifftauch den inneren Stadtraum von Bratislava. Hierbefinden sich außer der Donau nur ein naturnahgeprägtes Oberflächengewässer im WaldparkHorský Park und ein kurzer Abschnitt des BachesVydrica im nordwestlichen Teil des Bearbeitungs-gebietes.Ähnliche Merkmale sind beim Umgang mitRegen- und Schmelzwasser zu beobachten.Diese werden in der Stadt mit Hilfe von Wassersammelsystemenunter die versiegelte Erdoberflächegeführt und in die größeren Gewässerweitergeleitet.In dieser Arbeit wird eine besondere Aufmerksamkeitauf das Grundwasser und das Regenwassergelegt. Ebenso auf die Auswirkungen, diediese wasserunfreundliche Handhabung in derStadt haben kann.Das Grundwasser und seine Funktionen stehenim engen Zusammenhang mit dem Boden undseiner Leistungsfähigkeit. Diese sind wie bereitsdargestellt in städtisch-industriellen Ballungsräumenstark verändert.Beim Eindringen von Regen- und Schmelzwasserin den Boden und durch diesen bis indas Grundwasser spielen Faktoren wie der Gradder Flächenversiegelung, wie auch die Art desBodenbelags, Bodenverdichtungen, Änderungender Bodenschichtungen und des Grundwasserflurabstandeseine wesentliche Rolle. Durch die1 z.B. technischer Umweltschutz – Behandlung von industriellenund häuslichen Abwässern usw.Abb. 7 Bodenversiegelung beeinträchtigt dieGrundwasserneubildung im städtischen Raum<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 45


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsVeränderung werden wichtige Regelungsgrößendes Grund- und Bodenwasserhaushalts beeinflusst.Zu diesen gehören die Evapotranspiration,die Wasserspeicherung, die Grundwasserneubildungsrate1 , der kapillare Aufstieg, der oberirdischeAbfluss und die Stoffverlagerung.10%25%21% 20%21%40%25%38%Versiegelungsgrad 0% Versiegelungsgrad 10-20%Wenn der Boden versiegelt ist, kann kein Wasserdie filternden Bodenschichten passieren und in15%30%10%5%das Grundwasser gelangen. Ein unversiegelter20%Boden weißt die höchste Durchlässigkeit auf(Abb. 8, Tab. 6).35%30%55%Die fortschreitende Versiegelung der landschaftlichensowie der städtischen Räume und diedamit verbundene Ableitung des Wassers indie Kanalisation bewirken einen hohen Oberflächenabfluss.Sie vermindern die Filterung desAbflusswassers, die Rate der Grundwasserneubildungund der Evapotranspiration, verändern denWärmehaushalt und verstärken den Hochwasserabflussin den Fließgewässern. Aufgrund desunnatürlich schnellen Abflusses können kaumnoch Reinigungsprozesse stattfinden, was zueiner zusätzlichen Belastung des Grundwassersund der Oberflächengewässer führt (SW98, S.186-199).Zusätzlich wird heute von einer flächendeckendenVerunreinigung des Grundwassersgesprochen. Dabei sind vor allem die Schadstoffimmissionenaus der Luft 2 sowie NährstoffundPestizideinsatz in der Landwirtschaft zunennen. Sie stellen ständige und örtlich kaum zubegrenzende Belastungen dar. Hinzu kommenAltlasten und Mülldeponien, die eine große1 der Anteil des Niederschlages, der nach Abzug des Oberflächenabflussesund der Verdunstung im Boden versickernund zum Grundwasser gelangen kann2 atmosphärische Stäube und Gase sowie Emissionen ausder anthropogen bedingten TätigkeitVersiegelungsgrad 35-50% Versiegelungsgrad 75-100%Oberflächennahe VersickerungTiefenversickerungVerdunstungAbflussAbb. 8 Verhalten von Regen- und Schmelzwasser beiunterschiedlichem Versiegelungsgrad (aus To03, S. 9).Gefahr sowohl für das Grundwasser als auch fürdie Oberflächengewässer darstellen.Eine Grundwasserverunreinigung entlangvon Hauptverkehrsstraßen ist auch möglich.Hier reichern sich entweder Schadstoffe wieVerbrennungsrückstände, Reifen- oder Bremsenabriebetc., Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittelan, oder es kommt zurFreisetzung von Grundwasser gefährdendenStoffen in größeren Mengen bei z.B. Unfällen.Eine Schadstoffanreichung mit Blei findet bis in220 m Entfernung von Straßen statt. Eine starkeKonzentration von verschiedenen Schadstoffen(polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,Cadmium, Salz, Benzol, Phenol etc.) ist ineinem bis zu 50 m breiten Seitenstreifen nachzuweisen.Die Menge der Stoffeinträge hängtvom durchschnittlichen Verkehrsaufkommenab. Bei über 10.000 Kfz/Tag handelt es sich umeine starke, bei über 35.000 Kfz/Tag um eine sehr46 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


WasserhaushaltTab. 6 Abflussbeiwerte für verschiedene Oberflächen 1,0 = 100% AbflussOberflächeAbflussbeiwertDachflächen ≥ 15˚ Neigung 1,0Betonflächen, Pflaster mit Fugenverguss, Schwarzdecken 0,9Verbundpflaster, Klinker und Plattenbeläge 0,8Kiesdächer 0,8 - 0,6Mittel- und Großpflaster mit offenen Fugen 0,7Mosaik- und Kleinsteinpflaster mit offenen Fugen 0,6Poröser Asphalt, Wassergebundene Decken, Kiesflächen 0,5 - 0,4Grand- und Tennenflächen sowie Betongittersteine 0,5 - 0,4Dachgärten, begrünte Dachflächen 0,3Schotterrasen 0,3 - 0,2Sportplatzrasen 0,25Vegetationsflächen allgemein 0,2 - 0,0Parks und Anlagen an Gewässern 0,0Quelle: (SW98, S. 134, To03 S. 14)starke Belastung. Diese hängt weiterhin von denNiederschlagsverhältnissen und dem Bodentypab (HH97, Kap. 7, S. 8, vgl. LR87).Inwieweit ein Schadstoffeintrag in das Grundwasserstattfindet, hängt jedoch davon ab, ob dieSchadstoffe das über dem Grundwasserkörperliegende Erdreich durchdringen können. Dahersind die Filtereigenschaften der Deckschichten– abhängig von den Grundwasserflurabständenund dem Anteil bindiger Substrate im Boden– zu berücksichtigen.Das Grundwasser kann auch vom Eintrag derSchadstoffe von den Oberflächengewässern verunreinigtwerden, da sie mit den Grundwasserleiternin Verbindung stehen (HH97, Kap. 7, S. 7).Zu Grundwasserkontaminationen kommt esin städtischen Siedlungsgebieten häufig durchAbwasserversickerungen aus defekten Kanalisationen,durch Unfälle mit Wasser gefährdendenStoffen usw. Verstärkend auf die Schadstoffkonzentrationenim Grundwasser wirkt in Ballungsräumen,dass die Grundwasserneubildungsrateinfolge der Flächenversiegelung erheblich herabgesetztwird. Die stark anthropogen verändertenBöden besitzen meistens auch ein nur geringesFiltervermögen gegenüber Schadstoffen.7.2 Gewässer im BearbeitungsgebietDonauDie Wasserdominante Donau ist das prägendeOberflächengewässer im Bearbeitungsgebiet.Bis kurz hinter Wien besitzt der Donaustrom eherGebirgsflusscharakter, erst danach wandelt ersich zu einem Tieflandfluss. Faktoren wie etwa<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 47


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsSchneeschmelzen und starke Niederschlägeim Alpenraum begünstigen dabei das rapideAnschwellen des Flusses und die Entstehung vonHochwassern. Durch die zunehmende Regulierungdes Flusses und die teilweise Zerstörungvon Auen wurde dieser Effekt noch gesteigertund das Ausmaß der Hochwasser nahm im 20.Jahrhundert zu. Die Höchststände der letztenhundert Jahre waren die Hochwasser von 1954,1988 und 2002. Diese haben auch im BearbeitungsgebietSpuren hinterlassen (wVi). Da diePrognosen für mögliche Hochwasserereignissevor weiteren Bedrohungen warnen, solltenvon daher alle naturnahen Retentionsbereichegeschützt entwickelt und flächenmäßig erweitertwerden. Die Wassermenge des abgeleitetenRegenwassers vom gesamten Siedlungsgebietträgt auch beträchtlich zur erhöhten Hochwassergefahrbei.Die Wasserqualität der Donau wird im Bearbeitungsgebietvon Verunreinigungen beeinträchtigt.Die Regenwasserkanalisation führt dasRegenwasser von Dächern, befestigten Flächenund vor allem von Verkehrseinrichtungen, wohäufig Erdöl nachzuweisen ist 1 , in die Donau.Dieses wirkt sich auch auf der Qualität des Grundwassersaus, weil dieses in direkter unterirdischerVerbindung mit der Donau steht.Sonstige GewässerDer Bach Vydrica fließt durch den nordwestlichenTeil des Bearbeitungsgebietes.Im Bearbeitungsgebiet gibt es keinen Parkteichoder ein sonstiges stehendes Gewässer mit1 Ein weites Netz von Regenwasserkanälen bilden dieAbflusseinrichtungen der Autobahnen, städtischenKommunikationen, Parkplätzen, Areale von DPB (ÖPNV inBratislava), SAD (Autobussen), ŽSR (Bahn) (FNPBa05, Kap.13.2.1, S. 15).naturnaher Gewässerrandzone. Nur insgesamt14 künstliche Wasserbecken und Wasserfontänenfinden sich in den Stadtparks oder auf Plätzen.Diese weisen keine Lebensraumfunktion auf.Sie tragen lediglich zur lokalen Erfrischung desStadtklimas bei.Im nordwestlichen Teil von Petržalka gibt es eineWasserentnahmestelle im Pečniansky Wald. EineStelle, die aufgrund ihres Schutzstatus nicht vonzukünftiger Bebauung oder sonstigen Beeinträchtigungenbedroht wird. In den anliegendenAuenwaldresten findet keine Nutzung statt,einzig ein internationaler Radweg führt durchdieses Gebiet.GrundwasserBei der Bearbeitung lagen leider keine umfassendenInformationen über Grundwassersituationweder im Bearbeitungsgebiet nochin gesamt Bratislava vor. Im Textteil zum FNPwerden lediglich Aussagen zur Grundwasserentnahmezur Trinkwassergewinnung getroffen.Das Gebiet von Bratislava verfügt über mehrereGrundwasserquellen, die den Trinkwasserbedarfin genügendem Umfang decken. Zur Zeitliegt der Grundwasserspiegel bei 131 m ü.NN.Das Wasser wird aus kies-sandigen Schichtenin Donaunähe entnommen (FNPBa04). Jedochführt die Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnungohne ausgleichende Neubildungzu Schäden an den grundwasserabhängigenÖkosystemen. Auch kommt es zum Verlust vonPotential der Grundwasserneubildung durch dieEntnahme entsprechender Mengen. Durch diereduzierte Grundwasserneubildungsrate kommtes zum Austrocknen der vielen Quellbäche inden Stadtgebieten.48 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


WasserhaushaltDer Grundwasserstand wird auch zur Errichtungvon Bauten abgesenkt. Das dazu abgepumpteGrundwasser wird fast ausnahmslosin die Vorfluter abgeleitet. Die Mengen sindbeträchtlich. Z.B. für die Stadt Dresden betrugensie im Jahr 1994 12.000 m 3 von insgesamt 95.000m 3 gefördertem Grundwasser (HH97, Kap. 7,S. 7). Bratislava weist einen erheblich höherenbaulichen Entwicklungsboom als Dresden auf.Dies lässt eine ähnliche Statistik erwarten.7.3 MethodikAufgrund unzureichender Grundlagen undfehlender Möglichkeiten, Untersuchungen vorOrt vorzunehmen wird der Wasserhaushalt nichtin einem selbständigen Plan behandelt. DieAussagen zum Bestand sowie anschließendeEntwicklungsvorschläge werden aus diesemGrund nur im Textteil erörtert.In den Plänen 5 und 6 richtet sich die Aufmerksamkeitauf die derzeitige Bodenversiegelungsowie Entwicklungsvorschläge, welche auch dieAuswirkungen auf den Wasserhaushalt berücksichtigen.Es werden vor allem die Möglichkeitender Regenwasserbewirtschaftung dargestellt.Die erforderlichen Handlungen werden im Textbeschrieben.7.4 Leitbild WasserhaushaltEin ausgewogener Wasserhaushalt wird mit dernachhaltigen Sicherung und Verbesserung derökologischen Funktionalität der Gewässer imPlanungsgebiet erzielt. Zur Wiederherstellungdes ursprünglichen Wasserkreislaufes trägtflächendeckend die Anlage von Wasserkörpern,das Offenlegen von verrohrten Wasserläufen undeine schonenden Regenwasserbehandlung und-bewirtschaftung sowie eine Bodenentsiegelungund eine anschließende Revitalisierung desBodens bei. Oberflächengewässer und Grundwassersind geschützt und werden entwickeltund deren biologische sowie chemische Qualitätwird aufgewertet. Sie tragen so zur Verbesserungder (bio-)klimatischen Verhältnisse und derUmweltqualität in der Stadt als Grundlage für dasMenschenleben sowie zum Ausbau des Biotopsystemsbei. Die Bereiche der bestehenden Fließgewässersind zur Bewahrung der hohen Retentionsfunktionsowie der ebenfalls wichtigenFunktion als Lebensraum und für den Biotopverbundbelassen und naturnah entwickelt.7.5 EntwicklungskonzeptionDie Notwendigkeit der Verbesserung der Bedingungenfür die urbanen Gewässer betrifft vorallem die folgenden Ebenen:die Reduktion von Schadstoffeinträgen bzw.ihre Neutralisierung,den Schutz von bestehenden Gewässern undihren Funktionen,die Wiederherstellung des ursprünglichenWasserregimes (Wasserkreislauf ),die Anlage von klimatisch wirksamen Wasserflächen,die Anlage von standortgerechten Habitaten.Die erste Ebene stellt einen politisch-gesellschaftlichenAuftrag dar, welcher bei der heutigenEntwicklungstendenz und Dynamik der Produktionund des Menschenlebens nur über Anforderungender Legislative und der dieser untergeordnetenFachplanungen geregelt werdenkann. Die letztgenannten vier Ebenen könnenund sollten allgemein gefordert werden.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 49


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsDie Wiederherstellung des ursprünglichenWasserregimes ist eine der wichtigstenAufgaben, die zu weitreichenden positivenEffekten im Naturhaushalt führt. Hierzu gehörenMaßnahmen wie Bodenentsiegelung mit demZiel einer höheren Regenwasserversickerung,Freilegen von verrohrten Bachläufen, Regenwasserbewirtschaftungaber auch die Anlage vonVegetationsflächen, die zum Wasserkreislauf z. B.durch Verdunstung beitragen.Den Möglichkeiten einer Vermeidung desOberflächenabflusses aus den urbanen Grundstückenund der Regenwassernutzung wirdeine besondere Aufmerksamkeit gewidmet.Denn das Thema Regenwassermanagement istin der Slowakei noch unbekannt, es spielt abereine sehr wichtige Rolle. Eine lokale Behandlungdes Regenwassers ist auch in hoch verdichtetenStädten möglich – im Gegensatz z.B. zur Anlagevon Grünflächen – und führt zu weitreichendpositiven Auswirkungen auf:das Stadtklima (bei kleinen Regenwasseranlagenspeziell für das städtische Mikro- undMesoklima),die Wiederherstellung eines naturähnlichenWasserkreislaufes (hierbei können aber spürbareErgebnisse nur erreicht werden, wenndie Maßnahmen nicht nur punktuell sondernweiträumig ansetzen):- die Regen- und Schmelzwasserverdunstungvon Boden und Vegetation,- die Regen- und Schmelzwasserversickerungin den Boden, die Wasserfilterungim Boden und durch diesen zum Grundwasserspiegel,- die Grundwasserneubildung,die Belebung des Bodens und Erneuerungseiner Lebensfunktionen, da eine Regenwasserbewirtschaftungeng mit der Bodenentsiegelungund danach folgenden Revitalisierungsmaßnahmenzusammenhängt,das Leben von Flora und Fauna, das an dieentstandenen Kleinbiotope gebunden ist.Als geeignete Maßnahmen sind hier vorgesehen:Freilegen von versiegelten Flächen, bzw. Ersatzder undurchlässigen Materialien mit porösen,wasserdurchlässigen oder -absorbierendenBelagsarten (ohne Verlust an mechanischerBelastbarkeit),Herstellung von Flächen oder Anlagen fürRegenwasserversickerung (Beispiele imAnhang),Anlage von (kleinen) Wasserbiotopen.Die Wiederherstellung des Wasserkreislaufesist eine komplexe Aufgabe, die nicht lokalausführbar und nicht nur an bestimmte Ortebeschränkbar ist. Deswegen sollten auch diedazu geeigneten Maßnahmen zur allgemeinenRegel und möglichst an vielen Orten realisiertwerden. Dieses betrifft vor allem die Sanierungvon hoch verdichteten und versiegelten Stadtgebieten,sowie bauliche Neuplanung.Vorrangige Handlungskategorien beimUmweltgut Wasser sind Schutz und Entwicklung.Alle bestehenden Flächen mit günstigenFunktionen für den Wasserhaushalt sind zuerhalten und zu schützen. Die donaunahenAuenwaldreste sowie auch andere Grünräumesind auch aufgrund ihrer Retentionsmöglichkeitzu schützen. Aus Sicht des Wasserhaushaltsstellen sie beispielhafte Versickerungs- und50 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


WasserhaushaltVerdunstungszonen dar. Jede Beeinträchtigunginfolge einer Flächeninanspruchnahme führtzum Verlust dieser Qualitäten.Die Entwicklung betrifft alle Räume mit eingeschränktenWasserhaushaltsfunktionen. Diesbetrifft den überwiegenden Teil der bestehendenbebauten Gebiete, Verkehrsflächen und anderenversiegelten Flächen. Hier sind, soweit und an sovielen Orten wie möglich, die o.g. Maßnahmen zurealisieren. Betroffen sind vor allem das Gebiet derNeuplanung und baulichen Entwicklung, wo dasHerstellen von Anlagen zur Regenwassernutzungund –bewirtschaftung sowie der Wasserkörperals Biotop mit klimatischer Ausgleichsfunktionals ein verbindlicher Teil der Planungsprozesseverankert werden.7.6 Fazit WasserhaushaltDer Umgang mit Oberflächengewässern undmit Grundwasser ist in der nachhaltigen Stadtentwicklungals eine Aufgabe von hoher Prioritätzu betrachten. Wasser ist eine Lebensgrundlagefür den Menschen und lässt sichaus der Stadt nicht ausschließen. Nicht nur dieErhaltung von bestehenden Gewässern solltein der Raumplanung berücksichtigt werden,sondern es sollten Konzeptionen zur Aufwertungder Gewässersituation sowie zur Einbeziehungdes Umweltgutes Wasser in die Siedlungsentwicklungsplanungerarbeitet werden. Wasserin seinen verschiedenen Erscheinungsformen 1als Bestandteil der Siedlungen und Wohngebietewertet die Qualität des Wohn- und Arbeitsumfeldessowie der Stadtökologie auf. Aus diesemGrund sollte die Planung wasserfreundliche1 Oberflächengewässer sowie Versickerungsanlagen fürdie Leitung des Niederschlags- und Abflusswassers zumGrundwasserBehandlung beinhalten, wofür der landschaftsplanerischeBeitrag zum Naturgut Wasser einewichtige Planungsstufe darstellt. Die Gewässerkonzeptionist demzufolge in die kommunaleLandschaftsplanung und anschließend in dievorbereitende und verbindliche Bauleitplanungeinzubeziehen.7.7 Wasserschutz in der deutschenGesetzgebungAussagen des Bundesnaturschutzgesetzes(BNatSchG) über den Wasserhaushalt:§2 (1) 4 „Natürliche oder naturnahe Gewässersowie deren Uferzonen und natürliche Rückhalteflächensind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.Änderungen des Grundwasserspiegels,die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigungschutzwürdiger Biotope führen können,sind zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungensind auszugleichen. Ein Ausbau von Gewässernsoll so naturnah wie möglich erfolgen.“§ 31 „Die Länder stellen sicher, dass die oberirdischenGewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifenund Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräumefür heimische Tier- und Pflanzenarten erhaltenbleiben und so weiterentwickelt werden, dass sieihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauererfüllen können.“Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)§1 Abs. 3. „Fließende Gewässer sollen, soweit einAusbau erforderlich ist, in naturnaher Weise ausgebautund ausgestaltet werden. Der Uferbewuchs istbei Maßnahmen des Ausbaues und der Unterhaltungin größtmöglichem Umfang zu erhalten undzu verbessern. Unterhaltungsmaßnahmen sind aufdas Notwendigste zu beschränken; dabei sind dieBelange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Nichtnaturnah ausgebaute Fließgewässer sollen in einennaturgerechten Zustand zurückgeführt werden.“§1 Abs. 4. „Feuchtgebiete, insbesondere sumpfigeund moorige Flächen, Verlandungszonen, Altarme<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 51


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsvon Gewässern, Teiche und Tümpel sind zu erhaltenund vor Beeinträchtigung nachhaltig zu schützen.“Im Wasserschutzgesetz des Bundes (WHG)werden folgende Aussagen getroffen:§ 31 Abs. 1 „Gewässer, die sich im natürlichen odernaturnahen Zustand befinden, sollen in diesemZustand erhalten bleiben, und nicht naturnahausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wiemöglich wieder in einen naturnahen Zustand rückgeführtwerden, wenn überwiegende Gründe desWohles der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.Solche Gründe können zum Beispiel bei einerVorhandenen Wasserkraftnutzung vorliegen.“Sächsisches Wasserschutzgesetz (SächsWG)§3 Abs. 1 „Im Interesse der Allgemeinheit und zumWohle des Einzelnen ist die Lebensgrundlage Wassernach dem Grundsatz der Vorsorge zu schützen,insbesondere in seinen natürlichen Eigenschaftenzu erhalten und zu sichern. Die Erhaltung und dieWiederherstellung der ökologischen Funktionen derGewässer sind vorrangig zu berücksichtigen.“ Diegesetzliche Definition des Begriffes Wasser umfasstdie Oberflächengewässer und das Grundwasser (§1Abs. 1 SächsWG).§3 Abs. 2 „Das Wohl der Allgemeinheit verlangtinsbesondere, dass4. das Selbstreinigungsvermögen [...] gesichert unddas Wasserrückhaltevermögen [...] wieder hergestelltund verbessert wird [...],6. die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereicheals Lebensstätte für Pflanzen und Tiere undihrer Bedeutung für das Bild der Landschaft berücksichtigtwerden, ...“§ 43 (1) „Die Grundwasserneubildung darf durchVersiegelung des Bodens und anderer Beeinträchtigungender Versickerung nicht über das notwendigeMaß hinaus behindert werden.“Für den Gewässerschutz sind weiterhin die Bestimmungenzu Uferschutzstreifen im § 50 sowie derRenaturierung im § 78 des SächsWG von Bedeutung.Baugesetzbuch (BauGB)Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung derBauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen:7. „die Belange des Umweltschutzes, einschließlichdes Naturschutzes und der Landschaftspflege,insbesonderea) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologischeVielfalt, …“7.8 Wasserschutz in der slowakischenGesetzgebungDie Grundsätze im Wassergesetz 364/2004 sindim Vergleich zur gesetzlichen Behandlung andererUmweltgüter als sehr positiv zu betrachten.§ 1 (1) „Dieses Gesetz bildet die Bedingungen füra) den allgemeinen Schutz von Gewässern,einschließlich den Wasserökosystemen und den vonGewässern direkt abhängigen Ökosystemen,b) die Erhaltung oder Verbesserung des Gewässerzustandes,c) eine zweckbestimmte, wirtschaftliche und nachhaltigeGewässernutzung,d) ein Management der Einzugsgebiete und dieVerbesserung der Umweltqualität und Umweltbestandteile,…“§ 5 Abs. 2 „Umweltziele für die Oberflächengewässersinda) einen guten Zustand der Oberflächengewässer zuerreichen durch Maßnahmen, die ihren Schutz, ihreVerbesserung und Regenerierung gewährleistenund eine Zustandsverschlechterung verhindern,b) ein gutes ökologisches Potential und einenguten chemischen Zustand der künstlichenund markant veränderten Gewässer zu erreichendurch Maßnahmen, die ihren Schutz undeine Zustandsverbesserung gewährleisten, …“52 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raum§ 5 Abs. 3 „Umweltziele für das Grundwasser sinda) einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichendurch Maßnahmen, die seinen Schutz, seineVerbesserung, Regenerierung und ein Gleichgewichtzwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildunggewährleisten,b) ein Eindringen von Schmutzstoffen in dasGrundwasser zu verhindern oder dieses soeinzuschränken, dass die Bestandsverschlechterungdes Grundwassers verhindert wird,c) eine fortschreitende Senkung der Grundwasserverunreinigungzu erreichen durch Maßnahmen,die den dauerhaft ansteigenden Trend der Schmutzstoffkonzentrationenim Grundwasser als Auswirkungder menschlichen Tätigkeit verhindern.“§ 12 (1) „Planung in Einzugsgebieten ist eine systematischekonzeptionelle Tätigkeit vor allem zu Zweckena) des allgemeinen Wasserschutzes undzum Erreichen der ökologischen Ziele,b) Aufstellen von Bedingungen für eine nachhaltigeNutzung der Wasserressourcen, …“Baugesetz§ 41 (3) „Aus hygienischer Sicht und Sicht desGesundheitsschutzes und Umweltschutzes mussdas Bauwerk so entworfen und gefertigt sein, dasses die Hygiene und Gesundheit der Nutzer, Besucherund Nachbarn vor allem durchd) Verschmutzung oder Qualitätsbeeinträchtigungvon Oberflächengewässern und Grundwasseroder Bodenvergiftung,e) nicht genügende Reinigung oder Klärung desAbwassers oder nicht genügende Reinigung vonRauch, festen oder flüssigen Abfall,nicht beeinträchtigt. “8 Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräumeim städtischen RaumPflanzen und Tiere sind die biotischen Bestandteiledes Naturhaushalts. In der Stadt ist nichtnur ihre ökosystemare Funktion von sehr hoherBedeutung, sie stellen zudem für die Stadtbewohnerdie Reste an Natur in urbanisiertenGebieten dar, was in erheblichem Maße zummenschlichen Wohlbefinden beiträgt. Vor allemder Vegetation wird zu Recht im urbanen Raumeine besondere Rolle zugeschrieben. Das Grün inForm von mehr oder weniger intensiv gepflegtenVegetationsbeständen wird in die Städte weltweitund oft mit hohem finanziellen Aufwand eingebracht.Aus dieser Tatsache darf man folgern, dassein großes Bedürfnis nach einer „grünen“ Stadtbesteht. Neben dessen Befriedigung erfüllen diePflanzen und Tiere wichtige ökosystemare undbioindikatorische Funktionen (SW98, S. 219).Die städtische Fauna weist signifikante Besonderheitenauf. Besonders artenreich sind die nischenreichenBebauungsrandbereiche. Gebäudebieten Lebensraum für die Fels-, Höhlen- undKellerbewohner unter den Tieren. Viele Tiereprofitieren vom günstigen Nahrungsangebot derStadt.Ein Stadtgebiet weist in engräumigem Wechseleine große Lebensraum- und damit auch hoheArtenvielfalt auf. Ursache für den Artenreichtumder Städte ist die starke Heterogenität desLebensraumes Stadt, die aus verschiedenenSiedlungs- und Bauformen und einer Vielzahlvon Flächennutzungen und Kleinstandortenresultiert. Erhöhte Lufttemperatur und geringereLuftfeuchte fördern die Verbreitung vonthermophilen Pflanzen- und Tierarten, diehäufig aus mediterranen und submediterranen<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 53


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsGegenden stammen. Demgegenüber erreichendie genannten Umwelteffekte auf den besondersstark versiegelten Flächen der innenstädtischenBereiche in Verbindung mit der Luft-, BodenundGrundwasserbelastung extreme Ausmaße.Daraus resultieren regelrecht lebensfeindlicheStandortbedingungen (LL01, S. 21).8.1 Länderübergreifende BetrachtungDie Betrachtung und Untersuchung vonBiotopen (= Lebensräume von Pflanzen undTieren) ist in beiden Ländern, in Deutschlandund in der Slowakei, ähnlich. In der Slowakeiwird ihnen ein sehr hoher Rang gegenüber denanderen Naturgütern zugeschrieben. Das bedeutendsteInstrument zum Verfolgen der Ziele desNaturschutzes auf lokaler bis regionaler Ebeneist das Konzept für das räumliche System derökologischen Stabilität (RSÖS) (§ 54 Abs. 2cGschNatLa, s. Anhang 4 RSÖS der Stadt Bratislava,1994). Der Inhalt dieses Konzeptes verfolgtden Schutz und den Aufbau eines gesamträumlichenSystems von einander verbundenenÖkosystemen, welches eine raumspezifischeVielfalt der Lebensformen und -bedingungenin der Landschaft gewährleistet und die Voraussetzungenfür eine nachhaltige Entwicklungbildet 1 . Die Kernelemente dieses Systems bildensog. „Biozentren“ (Kernpunkte),„Biokorridore“ und„Interaktionselemente“ von überregionaler, regionaleroder lokaler Bedeutung. Näher werden diepflanzliche sowie tierische Welt untersucht undKonzepte zur Realisierung der oben genanntenZiele im RSÖS-Dokument dargestellt. Daher istdieses Dokument vom Prinzip her ähnlich wiedie Betrachtung des Naturgutes Lebensräumein der deutschen Landschaftsplanung. Für Bratis-1 § 2 Abs. 2 GschNatLa, (EP03)lava wird dieses Konzept nur auf der Ebene derGesamtstadt 2 aufgestellt.Als methodische Vorgehensweise bei der Beurteilungder (städtischen) Lebensräume bietetsich jedoch der konsequente landschaftsplanerischeAnsatz an, der dieses Themengebiet auchmit anderen Gegenständen der Landschaftsplanungverknüpft. Zum Erfassen der Lebensraumpotentialeist es außerdem notwendig, eineflächendeckende Biotopkartierung anzulegenund Handlungsvorschläge für jede Fläche zumachen. Im Falle des RSÖS-Dokumentes erfolgtdies lediglich nur für die Flächen, die von erheblicherBedeutung für das RSÖS sind.8.2 Lebensräume im BearbeitungsgebietAls stadtraumtypische Lebensräume besitzt dasuntersuchte Bratislava-Gebiet mehrere Parks,historische Gärten und alte Friedhöfe, Villen- undEinfamilienhausgebiete mit Haus- und Vorgärten.Diese Räume sind bei gut ausgeprägtem Gehölzbestandmit gewissem Totholzanteil als Biotopvor allem für Kleinsäuger, Insekten und Vögelvon Bedeutung. Ihr Wert ist als besonders hochzu bezeichnen, allerdings schrumpft er aufgrundhäufiger Isolierung z.B. für geschützte Artenwiederum.Naturnahe Waldparks im nord-westlichen Teilder Altstadt stellen wichtige Lebensräume fürwildlebende Tiere und Pflanzen und damitwesentliche Elemente des Biotopsystems dar. Siesind bereits unter Schutz gestellt und momentannicht von direkten Beeinträchtigungen 3bedroht.Die an die Donau gebundenen Lebensräume2 im Maßstab 1:25.0003 außer Immissionen54 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raumgeht gegen null, doch die Wälder sind auf dasperiodische Ansteigen des Grundwasserspiegelsangewiesen. In dieser Konsequenz verschiebensich auch die Lebensraumanteile.Abb. 9 Waldpark Horský Park stellt ein Refugium fürOrganismen im Nordwesten des Planungsgebietsdar.sind trotz zahlreicher, teils schwerer, menschlicherEingriffe in vielen Abschnitten noch immeraußerordentlich artenreich. Dazu hat vor allembeigetragen, dass einige besonders sensibleLebensräume unter Schutz gestellt wurden. DerLauf der Donau wird in Bratislava von <strong>Urban</strong>itätgeprägt. Entlang der zentralen Stadtzone ist erausgebaut, längs des südlichen Ufers sind aberbis heute Auenwaldreste erhalten geblieben. Dieursprüngliche Ausprägung der Lebensräume istallerdings unter menschlichem Einfluss bereitsverändert. Mit dem Ausbau der Donau wurde derAbfluss beschleunigt. Die ÜberflutungshäufigkeitDie zurzeit naturnah geprägten, donaunahenBereiche werden mittlerweile auch durch direktemenschliche Tätigkeit beeinträchtigt (Verkehrstrassenausbau,Bebauung bis an die Ränder);einem wesentlichen Teil im Westen droht sogardie unmittelbare Vernichtung, da er als Baugebietausgewiesen worden ist.Zu den stadtraumtypischen Lebensräumengehören die Brachen auf Restgrundstücken. DieVegetationsbestände dieser Flächen durchlaufenje nach Vornutzung, Bodenzusammensetzung,Abb. 11 Brachen sind im städtischen Biotopsystemmarkante, anthropogen geprägte Biotoptypen.Abb. 10 Naturnahe Zonen am südlichen Donauuferbieten vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraumund sind von erheblicher Bedeutung für den Biotopverbund.Isolation, Zeitpunkt des Brachfallens, Wasserhaushalt,klimatischen Bedingungen und begleitendenStörungen eine Folge charakteristischerZustände (Sukzession). Im Bearbeitungsgebietsind zwei Brachflächenzustände von Bedeutung,das erst kurz entwickelte Staudenstadium unddas bereits gut ausgeprägte Gehölzstadium. Beibeiden überwiegen Ruderalarten, obwohl dasGehölzstadium eine besser ausgeprägte Staudenartenzusammensetzungbesitzt.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 55


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsAuch Kleingartenanlagen zählen zu den Lebensräumen.Nach der räumlichen Einschätzung desUntersuchungsgebietes stellen die Kleingärtenflächenmäßig einen wesentlichen Biotoptyp dar.Trotz eines überwiegend nur mäßigen Wertesfür wildlebende Tier- und Pflanzenarten sind dieKleingärten in jedem Falle als Lebensraumpotentialzu betrachten.Die Lebensraumbedingungen in den bebautenZonen Bratislavas unterscheiden sich kaum vondenen in anderen Städten in den mittleren BreitenEuropas. Doch in Bratislava rückt der Isolierungsaspektsignifikant in den Vordergrund.Grünräume, als die günstigsten 1 Biotope für dasVorkommen der Tiere in der Stadt, werden durchdie starke Versiegelung, die Barrierewirkungender Straßen und die hohe Bebauungsdichte derSiedlungsgebiete, welche arm an vernetztenGrünräumen sind, isoliert. Lebensraumisolierungbedingt genetische Degeneration und mittelfristigesZurückweichen vieler Arten. Aus diesemGrund sind Tiergruppen wie Reptilien, Amphibienund Schmetterlinge in vielen dieser Milieusnicht mehr anzutreffen. Die Isolation ist als einesder größten Lebensraumprobleme in der Stadtzu betrachten. Sie geht auch mit der Flächenminderungder Biotope einher. Daher wird derIsolierungsaspekt im Rahmen der vorliegendenArbeit näher untersucht und eine Entwicklungskonzeptionfür dessen Bewältigung erarbeitet.8.3 Bewältigung der planerischen FragenDer Mensch bewirkt mit seinen vielfältigen Tätigkeitenund Nutzungen in der Stadt eine Lebensraumvielfalt,die keine ursprünglichen oder wildlebendenArten mehr aufweist. Zur Bewältigungder Aufgabe „Sicherung von wildlebenden Tierenund Pflanzen und ihren Lebensräumen in einemStadtgebiet“ sind folgende Fragen zu beantworten:Welche Bestände örtlicher und überörtlicherBedeutung sind vorhanden?Welche Bestände sind natürlich/naturnah/stadtraumgeprägt?Welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen?Welchen Beeinträchtigungen sind aktuelle undpotenzielle Lebensräume ausgesetzt?Welche Bestände sind Bearbeitungsgebiet -(Bratislava -) spezifisch?Sind die Bestände schutzwürdig und schutzbedürftig?Abb. 12 Nicht nur Straßen sind im inneren StadtraumBarrieren für migrierende Organismen, sondern auchMauern um die historischen Gartenanlagen habeneinen Isolierungseffekt.1 was die Artenzahl der wildlebenden Arten betrifftDie Situation ist mit Hilfe einer flächendeckendenBiotopkartierung zu beschreiben und zu beurteilen.Bei dieser Kartierung sollen außer denBeständen von allgemein hoher Bedeutung fürPflanzen und Tiere (z.B. Parks, Waldparks, Wälderund Gewässerzonen) alle Flächen bzw. Ortevon Bedeutung als Lebensraum aufgenommen56 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raumwerden (z.B. Kleingartengebiete aber auchKirchentürme und Altbauten als Nistplatz vonVögeln).Es sollen unter anderem ermittelt werden:Biotoptyp, Biotopgröße und ArtenvorkommenLage und Funktion im Biotopsystem (welcheRolle spielt der Lebensraum in räumlichfunktionalemZusammenhang mit anderenBiotopen)Gefährdung, Vorkommen geschützter ArtenEmpfindlichkeit gegenüber Belastungen/RegenerationsfähigkeitEntwicklungspotentialAus der Auswertung dieser Kriterien (Ist-Zustand),dem Soll-Zustand gegenübergestellt, ist derHandlungsbedarf zu entwickeln. Im Rahmendieser Arbeit ist es nicht möglich, eine tiefgründigeflächendeckende Biotopkartierung alsAusgangsbasis für weitere Handlungen durchzuführen.Es werden nur die Vernetzung bzw.der Isolierungsgrad der städtischen Biotopebetrachtet und Vorschläge für die Entwicklungdes städtischen Biotopsystems gemacht (s. 8.6Methodik).8.4 RSÖS – „Biotopschutz“ in der SlowakeiEs folgt eine Liste der bedeutsamen, geschütztenElemente des räumlichen Systems der ökologischenStabilität, die im Bearbeitungsgebietvorkommen. Diese Liste ist auch mit demKommentar aus dem Flächennutzungsplan übernommenworden. Damit wird gezeigt, dass imPlanungsprozess der Stadt Bratislava Grünräume,die keinem Schutz unterstehen 1 – z.B. Kleingartenanlagen– nicht als Vernetzungselemente inBetracht gezogen werden.Bei den Anmerkungen wird unter Vernetzungsfunktionder räumliche Bezug zu anderen Grünräumenverstanden, so dass Migration der Tiergruppenwie Insekten, Vögel und Kleinsäugerermöglicht wird. Migration der Amphibien sowieGroßsäuger ist nur beschränkt, vor allem in dendonaunahen Zonen des Stadtteiles Petržalka,ermöglicht.Die erste fettgedruckte Nummer entspricht derNummerierung im Plan 7; die Nummern in denKlammern stellen die Bezeichnung im Flächennutzungsplanfür die Stadt Bratislava dar.Im Dokument des RSÖS werden zwar die Schutzgegenständedefiniert, es werden aber keineUnterhaltungsmaßnahmen vorgeschlagenund im Falle beeinträchtigender benachbarterNutzungen werden keine Schutzmaßnahmenangeordnet. Aus diesem Grund haben die unverträglicheFlächennutzung oder die angrenzendenNutzungen den Schutzwert der Areale Nr. 18a– 22a bereits verringert. Genannten Arealen istauch zukünftig kein Schutzstatus erteilt worden.Somit können hier andere Interessen realisiertwerden. Im Falle des Biozentrums Nr. 1a wurdediesem der Schutzstatus im neu aufgestelltenFNP 2 nicht mehr erteilt, da es hier in der nahenZukunft zur Realisierung des Bauvorhabens„Gesamtstädtisches Zentrum“ kommt.Biokorridore1 (XIV) überregionaler Biokorridor Rajka – Čunovo1 d.h. die nicht in die Kategorien „Biozentrum“, „Biokorridor“und „Interaktionselement“ fallen2 Jahr 2004<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 57


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools– Rusovce – Jarovce – Bažantnice – Pečenský les.Entwurf. „Von besonderer Bedeutung für migrierendeSäugetiere (Hirsch, Wildschwein, Reh,Dachs, Wildkatze, Fuchs, Marder).“2 (XIII) provinzieller Biokorridor Donau – „insgesamt20.000 ha Wasser- und Ufergesellschaften,Besteht aus zwei Abschnitten. Verbindet Biozentrenvon Devín und gegenüberliegenden österreichischenAuenzonen bis zum Stadtosten, darinauch Pečenský les, Sad Janka Kráľa und Soví lesund Biokorridore Marchaue und Kleine Donau.“Biozentren3 (17) regionales Biozentrum Machnáč – 13 ha.„Waldgesellschaften, Kleingärten und Obstwiesen,vor allem die Wälder weisen hoheökostabilisierende Funktion auf. Vorkommeneiniger bedeutender und geschützter/bedrohterArten, leider aber isoliertes Biozentrum ohnedirekte Anbindung an weitere Vegetationsbestände.“(Östlich liegende Kleingärten werdenals Vernetzungselement nicht in Betrachtgenommen, es folgt also nur eine Feststellungdes hohen Isolierungsgrads, ohne Hinweis aufdie Schutzwürdigkeit und sich daraus eventuellergebender Schutzbedürftigkeit der großräumigenKleingartenanlagen).4 (18) regionales Biozentrum Waldpark HorskýPark – 21,8 ha. „Waldgesellschaften mit hoherökostabilisierenden Funktion. Vorkommeneiniger bedrohter und geschützter Arten. EinBestandteil davon ist geschütztes Areal Horskýpark. Dominierende Gehölze sind Eiche und Hainbuche.Waldpark hat einen isolierten Charakter,da er nicht in direkter Anbindung an Biokorridorsteht. Horský Park gehört auch zu der KategorieDenkmalgeschütztes Grün.“ (Anmerkung wieNr. 3, Vernetzungselemente stellen waldartigeGehölzbestände in Privateigentum sowie Kleingartenanlagendar).5 (19) lokales Biozentrum Kalvária – 5 ha. „Fragmentevon Waldgesellschaften, Vorkommenmehrerer bedrohter Arten. DenkmalgeschütztesGrün. Ohne Anbindung an weitere bedeutsameBiotope – isoliert.“ (Anmerkung wie Nr. 3,Verbindungselemente stellen Hausgärten dar.Der Isolierungsgrad ist jedoch höher als bei denvorhergehenden Biozentren.)6 (21) regionales Biozentrum Burgberg – 14ha. „Fels- und thermophile Gesellschaften, einBestandteil davon ist geschütztes Areal Berggrün.Gebiet mit denkmalgeschützter Vegetation.Isolierter Charakter – ohne Anbindung anBiokorridor.“ (Anmerkung wie Nr. 3, Vernetzungselementebilden ein historischer Friedhof, eineBrache, Hausgärten und Felsbiotope.)Abb.13 Regionales Biozentrum Burgberg7 (34) regionales Biozentrum Pečenský les – 302ha. „Auenwälder, Bestandteil von Vogelschutzgebietund beinhaltet Gebiet von europäischerBedeutung.“8 (37) regionales Biozentrum Sad Janka Kráľa.28 ha. „Historischer Park mit Fragmenten derWaldgesellschaften. Noch in Anbindung an58 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen RaumBiokorridor Donau.“ Zu Verlust der Schutzzonenist es beim Stadtpark bereits mit dem Bau desEinkaufszentrums „Aupark“ gekommen. Nachder Realisierung der Bauvorhaben im Osten sindweitere Form- und Funktionsverluste der Anlagezu erwarten.9 (38) Regionales Biozentrum Soví les (Uhu-Wald) – „Fragmente von Wald- und Sumpfgesellschaften.Bestandteil des Vogelschutzgebietesund beinhaltet Gebiet von europäischer Bedeutung.Das Gebiet liegt im Interesse des staatlichenNaturschutzes.“ Nach der Realisierung desBauvorhabens „Gesamtstädtisches Zentrum”verliert dieses Biozentrum an Anbindungen andie umgebenden Lebensräume und Korridoreund somit erheblich an Bedeutung als „Biozentrum“.Der Kern des Biozentrums soll auf einekünstliche Insel ausgewiesen werden 1 , womit diefunktionalen und räumlichen Zusammenhängeverloren gehen.Biozentrum (ohne neu erteilten Schutzstatus)1a Regionales Biozentrum Lužná zeleň pri Lide(Auenwald bei Lido). 13,9 ha. Schutzgegenstand:Auenwald. Im neuen FNP kein Schutzstatus mehr,da als Baugebiet ausgewiesen.Geschützte Areale (GA)10 (8) Horský Park (Waldpark) – 22,96 ha. „ÄltererTyp von Waldpark, Grundgerüst bildet Eichen-Hainbuchen Baumbestand. Eines der bedeutendstenhinterlassenen historischen Erholungswaldobjekte.“11 (9) Hloboká cesta (Tiefer Weg) – 0,6 ha. „Schutzvon Lindenallee und geologischer Lokalität.“12 (10) Bôrik – 1,43 ha. „Schutzgegenstand:Gehölzbestand von Schwarzkiefer (Pinus nigra).Ökologische Bedeutung als Element des Stadtgrüns.“13 (12) Borovicový lesík (Kiefernwäldchen) – 0,8ha. „Schutzgegenstand: Eichen-Hainbuchendwaldals Fortsetzung von geschütztem ArealHorský les und des restlichen Waldes.“14 (13) Zeleň pri vodárni/Pamätník u štyrochlevov. (Grün beim Wasserwerk/Denkmal vierLöwen) – 0,24 ha. „Schutz vom Gehölzbestand(Linde, Schwarzkiefer, Eiche, Esskastanie).“15 (14) Kochova záhrada (Koch Garten) – 0,49ha. „Dendrologisch bedeutender Garten (um 120Arten von immergrünen Gehölzen). Bedeutsamauch von der architektonischen Seite.“ KatastrophalerErhaltungszustand.16 (18) Park beim Avion – 0,22 ha. „Schutzgegenstand:Immergrüne Gehölze.“Abb. 14 Auenwald bei Lido wird zum Baugebietumgewandelt.1 zum gewährelisten des Schutzes vor Erholungssuchenden(P GZ05)17 (20) Jakubovský Park – 0,29 ha. „Schutzgegenstand:Bestand von Spitzahorn.“18a (11) Kastaniengarten – 1,65 ha. „Schutz vonEsskastanienbestand.“19a (15) Berggrün – 0,92 ha. „Schutzgegenstand:<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 59


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsBestand von Celtis occidentalis im Burgareal.“20a (16) Červený rak (Roter Krebs) – 0,08 ha.„Schutzgegenstand: Dendrologischer Reichtumund Komposition des Raumes innerhalb vomdichten Altstadtzentrum.“21a (17) Nemocničný park (Krankenhaus-Park)– 0,34 ha. „Schutzgegenstand: Gehölzbestand.“22a (19) Wesselenyi Garten – 0,64 ha. „Schutzgegenstand:Gehölzbestand.“Denkmalgeschütztes Grün (DG)23 Arcibiskupská záhrada (Erzbischofsgarten)– ca. 2,2 ha24 Grassalkovičova záhrada (GrassalkovichGarten) – ca. 3,2 ha25 Garten Medická záhrada – ca. 4,05 ha26 Sad Janka Kráľa – ca. 28 ha27 Waldpark Horský park – ca. 22,96 ha28 Kochova záhrada (Koch-Garten) – ca.0,49 haAußer dieser geschützten Bestandteile desGrünsystems sollten durchaus weitere bereitserwähnte Biotope im städtischen Raum näheruntersucht werden 1 – mittels der sog. flächendeckendenBiotopkartierung. Für diese sollteauch ein Pflege- und Entwicklungskonzeptaufgestellt werden. Dabei käme es zur Änderungin der Raumbetrachtung als Biotopsystem unddie Schutz- und Handlungskategorien bekämeneine größere Gewichtung.1 nicht unter Schutz stehende Grünräume, Kleingärten, usw.8.5 EntwicklungspotentialDas Biotopentwicklungspotential der naturnahenRäume wird am besten mit der heutigenpotentiellen natürlichen Vegetation (hpnV) zumAusdruck gebracht. Die Vielzahl von Umweltfaktoren,die an einem Standort wirken, führtzur Ausbildung eines spezifischen Standortpotentials.Die hpnV verkörpert die höchstentwickelteVegetation eines Biotops, die demaktuellen Standortspotential entspricht, wenndie direkte menschliche Wirkung auf den Lebensraum– schlagartig gedacht – aufhören würde.Die Zugehörigkeit einzelner Lebensraumtypenim Bearbeitungsgebiet zu den hpnV-Kategorienwird im Anhang dargestellt. Mit den Kartender hpnV ist die Feingliederung des Naturraumesbesser erkennbar. Diese ist deshalb fürbestimmte Fragen der Leitbildentwicklung undzur Veranschaulichung von Zusammenhängenvon Bedeutung. Auch für großflächige Betrachtungenzum Natürlichkeitsgrad der realenVegetation (Hemerobie) ist sie eine unverzichtbareGrundlage (Hä99, S. 30).Die Ableitung des Entwicklungspotentials vonder hpnV ist z.B. für naturnahe Waldflächen,Brachen, aber auch z.B. für Haus- und Kleingärtensinnvoll, die nicht irreversibel durch anthropogeneTätigkeit beeinflusst sind. Bei kulturbedingtenVegetationsflächen wie historischeGärten, Stadtplätze aber auch die stark anthropogengeprägte Brachen können die Potentialeauch aus anderen Kriterien abgeleitet werden(entspricht die Ausprägung des Lebensraumesdem ihm entsprechenden Leitbild? Wenn nicht,erfüllt der Lebensraum die Voraussetzungen, sichin den gewünschten Soll-Zustand, auch unterder Bedingung der menschlichen Pflege, zuentwickeln?).60 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raum8.6 MethodikIn der Arbeit wird die Aufmerksamkeit derAufgabe der Biotopvernetzung gewidmet (Plan7). Die bereits geschützten Biotope und Areale(vgl. 7.3) sollten mit anderen städtischen Lebensräumenfunktional und räumlich verbundenwerden (s. Kap. 7.7). Mit der Sicherung undEntwicklung von Trittsteinbiotopen, die mit denbereits geschützten Biotopen vernetzt wären,würde zum Ausbau eines bratislavaer Biotopsystemsbeigetragen werden und damit wären dieLebensmöglichkeiten vieler Tier- und Pflanzenartengeschaffen.8.7 Leitbild Lebensräume imBearbeitungsgebietDas städtische Biotopsystem soll in seinerLebensraumvielfalt und –vernetzung aufDauer gesichert sein. Im dichten Stadtzentrumerfüllen diese Aufgabe kleine Biotope (stehendeGewässer, Fassaden- und Dachbegrünung) undz.B. Nistmöglichkeiten. Gut erhaltene, fachgerechtsanierte Bausubstanz bietet Ersatzlebensräumefür Tiere.Die naturnahen Zonen, innerstädtische Grünräumeund Fließgewässer sind gegenüber Beeinträchtigungenund Vernichtung gesichert underfüllen weiter die Funktion von Kernpunktenim Biotopsystem. Die Resistenz der Auenwaldreste,Stadtparks und Waldparks gegenüberBeeinträchtigungen verstärken Pufferzonen.Die Vernetzungselemente in Form von straßenbegleitendenAlleen oder Vegetationsstreifenzwischen der dicht bebauten Stadt und demnaturnahen Umland sind ausgebaut. Siereichen vom Umland bis in das Stadtzentrumund ermöglichen damit den Austausch vonlebenden Organismen. Die räumlichen Beziehungenzwischen naturnahen und menschlichangelegten Gebieten, die ein hohes Biotoppotentialaufweisen (wie z.B. zwischen Waldund Hausgarten- oder Kleingartengebieten),bleiben somit ungestört und werden gefördert,da der ungehinderte Austausch und Migrationvon Organismen möglich ist. Naturnahe Gärtenmit extensiver Pflege bzw. Nutzung erhöhen dieVielfalt der Arten innerhalb der Siedlung. Allenaturnahen Bereiche sind einer ungestörtenSukzession überlassen. Neue Grünräume mitLebensraumfunktion und Bedeutung für denBiotopverbund werden angelegt. Dabei wird dieArtenzusammensetzung entsprechend der hpnVgefördert.Die Vernichtung von bestehenden Lebensräumenwird in der Stadt sowie in naturnahenGebieten unterbunden. Wo dies aufgrund vonüberwiegenden öffentlichen Interessen nichtmöglich ist, untersteht das verursachendeVorhaben einem Kompensationsgebot.Der Idee des Leitbildes folgend, kommt es nachder Bestandsaufnahme zur Auswertung undBewertung des Zustandes.8.8 EntwicklungskonzeptionDie geeigneten Handlungskategorien beiLebensräumen sind:Erhaltung, Schutz und Pflege bzw. Sukzession.Z.B. bei Lebensräumen mit hohemEntwicklungspotential; im Bearbeitungsgebietdie Auenwälder, Sad Janka Kráľa, der Burgberg,der Waldpark Horský Park. Schutzkategoriebetrifft auch die Totholzbestände als unverzichtbareNistbiotope von Vögeln. Alle Waldgebietesollten aufgrund ihres Beitrags für dieStadt statt der geplanten Flächenminderung<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 61


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsals Schutzgebiete ausgewiesen werden undzusammen mit ihren besonderen Funktionenweiter entwickelt werden.Entwicklung und Pflege bzw. Sukzession.Kategorie betrifft die überwiegende Mehrheitder innerstädtischen Grünräume, welchesich durch z.B. hohen Nutzerdruck (Betreten,Vandalismus), überalterte und lückige Pflanzungenauszeichnen. Zu dieser Kategoriegehören auch Kleingärten. Hier lassen sich mitgeeigneten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmenz.B. mittels Erhaltung und Förderungvielgestaltiger, extensiv gepflegter Kleingärten,wesentliche Verbesserungen in der Biotopausstattungerreichen. Die Empfehlungen für einenaturschutzgerechte Bewirtschaftung sind inKleingartenkonzeptionen und –ordnungendarzustellen und den Gründstücksinhabernsowie Pächtern bekannt zu machen.)Veränderung und Pflege bzw. Sukzession.Bei den Stadt- und Gewerbebrachen.Z.B. Brache Pribinova weist ein Entwicklungspotentialzum Wald bzw. bei regelmäßigerMahd zum artenreichen Dauergrünland auf,die grundsätzlichen Standortbedingungenbedürften jedoch einiger Verbesserungen, wieBauschuttbeseitigung, Beseitigung von invasivenArten, usw.mit den bereits geschützten verbunden werdensollten, sind folgende (erfasst wurden bestehendeGrünräume mit einer Größe von mehr als0,15 ha):n1 Vegetationsfläche beim Amphitheater– Fläche ca. 4,76 ha.n2 Waldreste und Grünland im Gelände desUniversitätswohnheims – ca. 1,4 ha.n3 Kleingartenanlage – ca. 4,6 ha.n4 Kleingartenanlage – ca. 11,64 ha.n5 Kleingartenanlage – ca. 2,9 ha.n6 Kleingartenanlage – ca. 2,6 ha.n7 Waldreste und naturnahe Gehölzbestände– ca. 1,8 ha.n8 Denkmal Slavín und umliegendeVegetationsflächen – ca. 3,7 ha.n9 Kleingartenanlage – ca. 0,5 ha.n10 Kleingartenanlage – ca. 7,1 ha.n11 historischer Friedhof Kozia brána(Ziegentor) – ca. 2,13.n12 naturnaher Gehölzbestand – ca. 1,7 ha.n13 historischer Friedhof Mikulášsky cintorín(Nikolaus-Friedhof ) – ca. 5,5 ha.Neuanlage der Lebensräume sowie derPufferzonen. Zum Aufbau und zur Sicherungvon bestehenden Bestandteilen des Biotopsystems,vor allem Grünzüge und Grünverbindungen,aber auch z.B. Baumgruppen, Alleen,Vegetationsflächen, stehende Gewässer undAltarme.Die Trittsteinbiotope, die unter Schutz gestelltwerden sollten und räumlich sowie funktionaln14 Siedlungsbrache (ehem. Park) zwischenNábrežie arm. gen. Ludvíka Svobudu undDvořákovo nábr. – ca. 2,28 ha.n15 Gehölzbestand bei dem Hauptbahnhof– ca. 0,9 ha.n16 Grünraum Banskobystrická Str. – ca.0,55 ha. Historische Zugehörigkeit zumErzbischofsgarten.62 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raumn17Park Belopotockého, der letztverbliebenen28Vegetationsfläche Staromestská Str. – ca.Rest des historischen Esterhazyi Gartens0,25 ha.– ca. 0,53 ha.n29Grünraum entlang der FußgängerzonePoštová – ca. 0,22 ha.n30Stadtplatz Námestie SNP – ca. 0,39 ha,davon ca. 30 % versiegelt.n31 Stadtplatz Kamenné námestie – ca. 0,38ha, davon ca. 70 % versiegelt.Abb. 15 Park Belopotockéhon32n33Stadtplatz Hviezdoslavovo námestie – ca.0,6 ha, davon ca. 50 % versiegelt.Grünraum bei der bratislavaer „NotreDame” – Kirche – ca. 0,25 ha.n18 Platanenhain Štefanovičova Str. – ca. 0,31ha.n19 Stadtplatz Námestie slobody (Platz derFreiheit) – ca. 3,7 ha (davon ca. 35 %versiegelt).n20 Quartierspark Kmeťovo námestie – ca. 0,4ha.n21 öffentlicher Grünraum Legionárska/Radlinského Straße – ca. 0,45 ha.n22 öffentlicher Grünraum zwischen StraßenZáhradnícka und Krížna – ca. 0,4 ha.n23 Innenhof der Technischen Universität – ca.0,8 ha.n24 Quartierspark Kollárovo námestie – ca. 0,55ha.n25 Vegetationsfläche entlang der Str.Karadžičova – ca. 1,95 ha.n26 historischer Friedhof Ondrejský cintorín–ca. 6,37 ha.n27 Grünraum Staromestská Str. – ca. 0,17 ha.n34 Stadtplatz und –park Šafárikovo námestie– ca. 0,8 ha.n35 Grün an der Uferpromenade – ca. 0,22 ha.n36 Industriebrache Landererova – ca. 2,11 ha.n37 Gewerbebrache Pribinova – ca. 10 ha.n38 Auenwaldreste bei Lido – ca. 7,6 ha.n39 Kleingartenanlage – ca. 15,5 ha.n40 Donauarm Chorvátske rameno (Kroat-Arm) – im Bearbeitungsgebiet ca. 3,7 ha,setzt Richtung Süden fort.n41 naturnahe Grünzone zwischen StraßenŠustekova und Dolnozemská cesta.n42 naturnahe Grünzone zw. der StraßeDolnozemská cesta und dem AuenwaldSoví les (Uhu-Wald).Die aufgelisteten Trittsteinbiotope (1 – 28, n1 –n42) sind so zu schützen und zu pflegen, dass ihreBiotopfunktion auf Dauer gesichert wird. EntsprechendeGrünzüge und Grünverbindungen in<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 63


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsForm von Grünstreifen oder linearen Pflanzungen(Alleen, Strauch- oder Staudenstreifen) zwischendiesen sorgen für den anzustrebenden Austauschvon Organismen und ihrer Populationen. AlsMaßnahme bei den Trittsteinbiotopen kann z.B.die Durchgangsermöglichung für Klein- bzw.Großsäuger betrachtet werden. Hierzu gehörenKleingartengebiete sowie mit Mauern versehenehistorische Gartenanlagen, wo durch Anpassungvon Randzonen und Einfriedungsart Migrationvon Tieren ermöglicht wird. Bei der Fläche Nr.n38 sollte es zur Offenlegung des Kroat-Armeskommen. Dieses Biotop würde damit erheblicham Wert gewinnen.Außer der aufgelisteten Biotope sind auch diebestehenden Freiflächen in den dicht bebauteninnerstädtischen Quartieren 1 zu sichern, alswohnungsnahe bzw. quartiersbezogene Grünräumeweiter zu entwickeln und an das vorhandeneGrünsystem in benachbarten Quartierenanzubinden. Dies fördert nicht nur Existenz vonLebensräumen von Pflanzen und Tieren, sondernauch von erholungsrelevanten Räumen.Die vorrangige Aufgabe dieser Arbeit bei derBearbeitung des Themas Pflanzen, Tiere und ihrerLebensräume besteht somit im Aufbau und derErgänzung des Biotopsystems im Bearbeitungsgebiet.Es soll aber darauf aufmerksam gemacht werden,dass die Vernetzungsplanung nur einen Beitragzur Sicherung der biotischen Gegebenheiten undPotentiale darstellt, und nicht eine endgültigeLösung darstellen kann (vgl. Hä99, S. 88). Einetiefgründige Entwicklungskonzeption für dasNaturgut Lebensräume müsste an die flächendeckendeBiotopkartierung und die Bewertung1 Innenhöfe innerhalb der Blockrandbebauungdes Zustandes gelehnt werden und sie müsstediesem Detaillierungsgrad der Bearbeitungentsprechen.8.9 Fazit Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräumeim städtischen RaumAlle Pflanzen- und Tierarten spielen im Landschaftshaushalteine wesentliche Rolle. Sie sindBioindikatoren der stadtökologischen Prozesse.Schon daher ist ihre Funktion für die Beurteilungdes Zustandes von Natur und Landschaft in denurbanen Räumen unverzichtbar.Nicht nur aus diesem Grund, sollten Pflanzen,Tiere und ihre Lebensräume als eine Gesamtheitflächendeckend betrachtet werden. Handlungsvorschlägesollten für die Erhaltung, den Schutzund die Entwicklung der gesamträumlichen,stadtraumtypischen Lebensraumvielfalt undeines gesamtstädtischen Biotopsystemsgemacht werden. Laut der slowakischen Gesetzgebungund den relevanten Planungen werdennur die Lebensräume gesichert, die in dem angestrebtenBiotopverbund eine wichtige Positioneinnehmen. Diese Betrachtung ist grundsätzlichfalsch, da sie für die stadtraumtypischen Lebensräumewie Brachen und Kleingärten, die vonBedeutung für das städtische Biotopsystem sind,keinen Schutz gewährleisten; für sie wird auchkeine Entwicklungskonzeption aufgestellt. Mitdieser Arbeit soll konzeptionell auf die Notwendigkeiteiner flächendeckenden Betrachtung derLebensraumsituation in Bratislava sowie einerErarbeitung der Entwicklungskonzeptionen zumAufbau eines gesamten Biotopsystems hingewiesenwerden. Diese Betrachtung sollte in derLandschaftsplanung sowie in entsprechendenraumbezogenen Planungen berücksichtigt undvertieft ausgeführt werden.64 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume im städtischen Raum8.10 Pflanzen, Tiere und Lebensräume in derdeutschen GesetzgebungLaut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1sind Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege:„Natur und Landschaft sind […] im besiedelten undunbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen,zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen,dass3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrerLebensstätten und Lebensräume […]auf Dauer gesichert sind. “§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege(1) 4. „Natürliche oder naturnahe Gewässer sowiederen Uferzonen und natürliche Rückhalteflächensind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.Änderungen des Grundwasserspiegels, diezu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigungschutzwürdiger Biotope führen können, sindzu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungensind auszugleichen. Ein Ausbau von Gewässern sollso naturnah wie möglich erfolgen.ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen zu erhaltenund zu entwickeln.11. Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutungfür den Naturhaushalt und für die Erholunginsgesamt und auch im Einzelnen in der dafür erforderlichenGröße und Beschaffenheit zu erhalten.Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zurenaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nichtmöglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichenEntwicklung zu überlassen.“8.11 Pflanzen, Tiere und Lebensräume in derslowakischen Gesetzgebungwerden im GSchNatLa behandelt, s. Naturschutzund Landschaftspflege in der slowakischenGesetzgebung in Kap. 2.68. Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts ist die biologische Vielfalt zuerhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfaltan Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, anArten sowie die genetische Vielfalt innerhalb derArten.9. Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihreLebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltsin ihrer natürlichen und historisch gewachsenenArtenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihresonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zupflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen.“Im § 2 Abs. 10 BNatSchG wird besondere Aufmerksamkeitdem besiedelten Bereich gewidmet:10. „Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandeneNaturbestände, wie Wald, Hecken, Wegraine,Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 65


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsHistorische Kulturlandschaft, Landschaftsbildund Erholungsvorsorge9 Historische KulturlandschaftKulturlandschaft ist das Ergebnis menschlicherEinflussnahme auf die natürlichen Gegebenheiten.Auf den Vorgaben der natürlichen Ausstattungist unter der Einwirkung des Menschen undnach den Zufälligkeiten gesellschaftlicher undpolitischer Prozesse in jeder Region eine spezifischeKulturlandschaft entstanden (LL01, S. 28).Die Kulturlandschaft ist Zeugnis der historischenLandnutzungsformen und der historischenMensch – Natur – Verknüpfung. Demnach istsie für den Naturschutz und für die Landschaftspflegevon Bedeutung und sollte näher untersuchtwerden.Abb. 16 Fotomontage zu typischen BesonderheitenBratislavasDie Kulturlandschaft sowie das Landschafts- undStadtbild lassen Aussagen über den kulturellen,natürlichen und ästhetischen Wert einer Landschaftoder einer Stadt zu. Diese Umweltgütertragen nicht zu den ökologischen Prozessenbei, sondern sind im Bezug auf die menschlicheWahrnehmung und das Wohlgefühl zu untersuchen.Sie dienen der Informationsfunktion (Identitätsbildung)und haben einen wesentlichenEinfluss auf die Erholung des Menschen. DiesesWirkungsgefüge führt dazu, die eigenständigen,aber zwischeneinander eng verbundenenThemen Kulturlandschaft, Landschaftsbild undErholungsvorsorge als einen menschenbezogenenzusammenhängenden Teil der Umweltgüterzu behandeln.9.1 Historische Entwicklung derKulturlandschaft Bratislavas 1Im Raum von Bratislava herrschten aufgrundnatürlicher Gegebenheiten seit je her sehr guteBedingungen für die landwirtschaftliche undgärtnerische Produktion, vor allem in den Tiefländernund Flussauen, sowie für Weinbau am Fußder kleinen Karpaten. Der zweitgrößte europäischeFluss, die Donau, diente als Transportweg,was Handel und Gewerbeansiedlung unterstützte.Die besonders günstige Lage im ZentrumEuropas bestimmte Bratislava als eine überregionalbedeutsame Stadt mit hohem politischen,industriellen und kommerziellen Potential.Vom Ursprung bis zum 10. JahrhundertDank ihrer geografischen Lage am Fuß derKleinen Karpaten und direkt an der Donau warendie Besiedlungsbedingungen auf dem Gebietvom heutigen Bratislava ideal. Die erste Besiedlungauf dem Gebiet von Bratislava wird auf das1 (wBi), (wBa)66 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Historische KulturlandschaftJahr 5000 v.Ch. datiert. Im ersten Jahrhundertv.Ch. bauten die Kelten ihre Festungen in Devínund Bratislava. Danach errichteten hier RömerMilitärlager, die strategisch wichtige Orte fürden Handel waren. Von den römischen Legionenwurden auch die ersten Weinberge angelegt.Die slawischen Stämme kamen in diesesGebiet in der Zeitspanne vom fünften bis zumsechsten Jahrhundert nach Chr. Die ruhmvolleGeschichte der Slawen begann im 9. Jahrhundert,als das Großmährische Reich entstand. DerBeginn seines Untergangs wird mit dem Jahr907 verbunden, als sich an der Burg von Bratislavaeine Schlacht zwischen Baÿuwaren undaltungarischen Stämmen zutrug. Die Altungarenbesetzten nach dem Sieg den Ostteil des GroßmährischenReiches.Die Sachzeugnisse dieser Epoche sind im archäologischenMuseum unter der Burg zu sehen.Bratislava als bedeutsamer Ort Ungarns, 10.bis 18. JahrhundertIm 10. – 11. Jh. nach Chr. wurde die BratislavaerBurg zur bedeutsamen Grenzfestung Ungarns,Sitz des Gespanns und der Domkapitel. Aus dem12. Jh. entstammt die Besiedlung der östlichenSeite des Burgberges. Ab 1291 genoss Bratislavaweitreichende Stadtprivilegien, die von KönigAndreas II. erteilt wurden. Danach kam es inBratislava zur rasanten Entwicklung der Handwerke,des Weinbaus und des Handels. Im Jahre1536 wurde Bratislava zur Hauptstadt vonUngarn, zur Senatstadt und zum Sitz der Zentralämter.In diesem Jahr wurde es ebenfalls zurKrönungsstadt der ungarischen Könige.Im 18. Jahrhundert war Bratislava die größteund bedeutendste Stadt in ganz Ungarn. Indiesem Jahrhundert baute man zahlreicheKirchen, Klöster und weitere sakrale Bauten sowiedie meisten prunkvollen Paläste mit großenGartenanlagen für ungarische Aristokraten (unteranderem Grassalkovich Palais mit Garten undAspremont Palais mit Garten Medická záhrada). Esentstanden neue Strassen, die Burg wurde erweitertund die Bevölkerungszahl verdreifachte sich.Regelmäßig fanden hier Sitzungen des Landtagesstatt, es wurden sogar mehrere Könige undKöniginnen gekrönt. In Bratislava herrschte einreges kulturelles und gesellschaftliches Leben.Die Blütezeit erreichte die Stadt unter derRegierung von Maria Theresia (1740 – 1780). ImJahr 1775 befahl sie, die Stadtmauer zu zerstören,wonach es zu einer ungehinderten baulichenStadtentwicklung kommen konnte.In historischen Plänen (ASB, im Anhang) undschriftlichen Quellen (TS97, S. 3) sind Angabenzu zwei grünen Ringen aufzufinden: Anstelleder Stadtmauer entstand ein grüner Ring, derbis zum Ende des 19. Jh. im Einklang mit dergesellschaftlichen Entwicklung zu Plätzen undzu öffentlichem Grün umgewandelt worden war.Zu diesen zählten die Stadtplätze Župné, Hurbanovonámestie; Vodná priekopa (Wassergraben),der Garten Červený rak (Roter Krebs), der GartenUršulínska; die Plätze Námestie SNP, Kamenné,Hviezdoslavovo námestie; der Pálffy Garten beimPálffy Palais und der Domplatz des St. MartinDoms (heute leider nicht mehr im Zusammenhangzu betrachten).Die „Verschönerungsverbände“ haben sogardas Grün auf der Fläche der damaligen mittelalterlichenStadt durchgesetzt.Der zweite, äußere grüne Ring von Gärten undParks wurde von einem System aus Grünanlagengebildet: auf der Petržalka-Seite Sad Janka Kráľa,<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 67


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsauf der Altstadtseite Burggrün, Propstgarten,Villengärten im Viertel Palisaden (u.a. BratislavaerTivoli-Garten), Grassalkovich und Erzbischofsgarten,Fürstenalle, Aspremontgarten bei Aspremontpalais(heutiger Garten Medická), OndrejskýFriedhof, Wesselenyi Garten, Bathanyi undGrossling Garten. Dieser Ring war noch bis zumersten Weltkrieg zusammenhängend.Die historischen Grünringsysteme sind ersichtlichin der historischen Karte aus dem Jahr 1820,Anhang 7.Einen starken Prestigeverlust erlitt Bratislavaunter der Regierung von Josef II. nach 1780. DerRegierungssitz wurde nach Budapest verlegt undBratislava wurde zu einer einfachen Provinzstadt.Abb. 18 Blick auf die Altstadt, Anfang des 20. Jh.Räumliche und politische Entwicklung nachdem 1. WeltkriegAm 1. Januar 1919 wurde die Stadt Teilder Tschechoslowakischen Republik.In der Kriegszwischenzeit geschah eine eherharmonische Entwicklung – urbanistisch, architektonischund industriell.Am 14. März 1939 wurde Bratislava Hauptstadtdes nationalsozialistischen Slowakischen Staatesbis sie am 4. April 1945 von der SowjetischenArmee befreit wurde.Abb. 17 Altstadt Bratislavas im 18. Jahrhundert ausRichtung des südlichen Donauufers. Quelle: (wBaG)Entwicklungsphase Anfang 19. Jh. - 1918Die dreißiger Jahre des 19. Jahrhundertsbrachten eine starke Entwicklung der Industriemit einer Einführung von modernen Verkehrsmittelnmit sich. Die Dampfschiffe, die auch in derLage waren gegen den Strom zu fahren, ermöglichteneine schnelle Beförderung von größeremFrachtvolumen. 1848 erschienen dann auch dieersten Dampfzüge. Im Jahre 1891 wurde die ersteBrücke über die Donau eröffnet.Abb. 19 Beseitigung der Kriegeszerstörungen68 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Historische KulturlandschaftNach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Lagein Bratislava radikal verändert. Der größte Teil derjüdischen Bevölkerung kam aus den KZ-Lagernnicht mehr zurück. Nach der Befreiung wurdeauch der größte Anteil der Einwohner deutscherund ungarischer Nationalität abgeschoben.Bratislava verlor damit seine eigenartige Multikultur.1946 wurden Dörfer wie Devín, Dúbravka, Lamač,Petržalka, Prievoz, Rača a Vajnory zu Bratislavaeingemeindet. Damit entstand das sog. GroßeBratislava.Der kommunistische Umsturz am 25. Februar1948 bedeutete eine radikale Wende für dieEntwicklung von Bratislava, sowie für die gesamteSlowakei. Europa wurde vom Eisernen Vorhanggeteilt. In der Stadt Bratislava, die eine direkteStraßenbahnverbindung mit Wien hatte, wurdedie Grenze zum Westen geschlossen. In dieGrenzzone, mit Stacheldraht abgeteilt, gerietenmehrere Stadtteile. Ihre Einwohner wurdenausgesiedelt.Die Zeit Ende der vierziger und Anfang der fünfzigerJahre war gekennzeichnet von dem Umbauund dem Wiederaufbau der im Krieg zerstörtenStadtteile und vor allem industrieller Unternehmen.In der Aufbauphase bemühte sich derStaat, neue Prinzipien im Städtebau, insbesondereim überlebensnotwendigen Wohnungsbau,mit einem eigenen sozialistischen Baustil zuentwickeln. Bevorzugt wurde eine offeneBauweise mit hohem Grünflächenanteil.Dies trifft neben anderen Stadtteilen vor allemauf das größte Plattenbaugebiet der Slowakei zu– Petržalka, welches bereits während der sozialistischenZeit mit knapp 130.000 Einwohnern dieAbb. 20 Slavín – Denkmal für die sowjetischenSoldatendrittgrößte Stadt der Slowakei hätte darstellenkönnen.Im kriegeszerstörten Zentrum sind während desKommunismus mehrere wesentliche architektonischeMerkmale, Denkmäler, sowie für dieseZeit charakteristische Freiräume entstanden. DiesAbb. 21 Platz Námestie Slobody (Platz der Freiheit,ehem. Gottwald Platz)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 69


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolshat zu einer besonderen Nachkriegsidentität derStadt beigetragen.Im Jahre 1971 wurden weitere Dörfer wieČunovo, Devínska Nová Ves, Jarovce, PodunajskéBiskupice, Rusovce, Vrakuňa und ZáhorskáBystrica eingemeindet. Damit erreichte die Stadtihr heutiges Ausmaß.Mit den Novemberereignisse in Prag im Jahr1989 begann der Zusammenbruch des kommunistischenRegimes. Nach dem Zerfall der Tschechoslowakeiwurde am 01.01.1993 Bratislava zumzweiten Mal Hauptstadt der selbständigen SlowakischenRepublik.Seitdem kam es in Bratislava zu einem enormenwirtschaftlichen Wachstum, vor allem imgewerblichen und im Dienstleistungssektor. Seitder Grenzöffnung und dem Erwerb des Status„Hauptstadt“ kommt es zu einem bedeutsameninternationalen Austausch von Gütern, Wissenund Finanzmitteln. Das Land und vor allemdie Hauptstadt mit ihrem bis jetzt nicht ausgenutztenenormen wirtschaftlichen Potential sindzu einem sehr großen Anziehungspunkt (nichtnur) für ausländische Investoren geworden.Um die Aufgaben der Hauptstadt und der neuentdeckten Metropole zu erfüllen, wird die Stadträumlich und baulich angepasst. Dies führt zurUmwandlung der sozialistisch bewirtschaftetenAgrarlandschaft und der letzten naturbelassenenTeile der Landschaft in Baugebiete.Man kann feststellen, dass Bratislava, eine derjüngsten Metropolen Europas, gleichzeitig eineder sich am schnellsten entwickelnden RegionenEuropas ist.9.2 BebauungstypenDie Besiedlung Bratislavas passte sich an die Topographiean. Zuerst kam es zur Besiedlung der Aueöstlich der Burg (historische Altstadt). ab dem 19.– 20. Jh. erstreckte sich die Blockrandbebauunglangsam nach Osten und in die oberen Lagen derAue. Zuletzt (überwiegend in der zweiten Hälftedes 20. Jahrhunderts) wurden die Hügel mit Villenund Einfamilienhäusern bebaut. Aus diesemGrund ist in den höheren Lagen noch relativ vielNatur und Grün erhalten geblieben. In der Gegenwartwerden die gebietsprägenden Bebauungstypenan bisher freien, unbebauten Stellen mitNeuen ergänzt. Diese passen sich nicht immerden ursprünglichen Bebauungsformen an. Somitentsteht in der Stadt ein neues Erscheinungsbild,welches aufgrund seiner Heterogenität oftmalsein negatives Empfinden hervorruft. Dies wirdsich in der Zukunft verfestigen, da die Denkmalschutzzonein Bratislava im Oktober 2005 um ca.55 % verkleinert wurde (BP05, S. 3). Aus diesemDenkmalschutzzone altDenkmalschutzzone neu(seit Oktober 2005)Abb. 22 Denkmalschutzzone (BP05, S. 3). Grau dargestelltist das Planungsgebiet.70 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Historische KulturlandschaftGrund ist ein intensiver baulicher Aufschwungin den Zonen zu erwarten, welche bis jetzt unterDenkmalschutz standen, wobei z.B. der Bau vonHochhäusern nicht genehmigt war.9.3 Handlungsrahmen KulturlandschaftDie Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflegebeschäftigen sich im deutschensowie auch im slowakischen Naturschutz- sowieim Baurecht mit dem Erhalt der Vielfalt undEigenart der historischen Kulturlandschaft. DerErmittlung der geschichtlichen Entwicklungund des gegenwärtigen Zustandes der „Zeugender Vergangenheit“ folgt in einer landschaftsplanerischenKonzeption eine Formulierungkonkreter Ziele und Maßnahmen zu derenErhalt, Schutz und Pflege. Diese, sowie dieentsprechenden gesetzlichen Vorgaben, werdenzusammen mit dem Landschaftsbild im Kapitel10.3 aufgezeigt.Anmerkung: Die räumliche Entwicklung sollteanhand historischer Karten näher untersuchtwerden. Da bei der Bearbeitung das entsprechendeKartenmaterial nicht zur Verfügung stand,wurde eine Einschränkung auf das Beschreibender Entwicklung notwendig. Zur genauen historischenUntersuchung der Entwicklung der Landnutzungsformenist eine Auswertung historischerPläne unverzichtbar.10 LandschaftsbildUnter Landschaftsbild werden alle Erscheinungsformennatürlicher und vom Menschenbeeinflusster oder gesteuerter Entwicklungenverstanden, einschließlich aller Sachverhalte,die der Erklärung dieser Erscheinungsformendienen, und der wertenden Aufnahme durchdie Sinne und der Verarbeitung im Kopf. Gegenstandder Betrachtung ist nicht nur das optischeAbbild, sondern die Qualität der Landschaft undder urbanen Landschaft als Erlebnisraum (HH98,S. 31). Dem Landschaftsbild wird aufgrund seinerAussagekraft über die Ausprägung und Entwicklungeiner Landschaft sowie einer Stadt eineInformationsfunktion zugewiesen. Solche Informationendienen zunächst der Orientierung imRaum, der Identifizierung mit dem Ort, zur Wahleines bestimmten Verhaltens in der Umwelt undzur Regelung der Bedürfnisbefriedigung (HH97,Kap. 10, S. 4).Das Landschaftsbild wird von tatsächlichvorhandenen und zusätzlich auch von individuellempfundenen Erscheinungen beeinflusst.Man kann ebenso von einem Wahrnehmungsprozesssprechen. Als sinnlich wahrnehmbareErscheinungsform der Landschaft prägt es dieMenschen individuell und löst unterschiedlicheReize, aufgrund von unterschiedlichen Werthaltungen,Erwartungen und Bedürfnissen derMenschen aus. So stellt das Landschaftsbild zwarkeine Existenzgrundlage für den Menschen dar,trägt jedoch zu seinem Wohlbefinden bedeutendbei. Daher steht dieses Umweltgut nichtnur mit der Kulturlandschaft in unmittelbaremZusammenhang sondern auch mit der Erholung.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 71


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsBratislavaAbb. 23 Die subjektive Wahrnehmung des Landschaftsbildes. Was ist als positiv und was als negativ zu betrachten?Die Harmonie eines Landschaftsbildes wird vomZusammenspiel von Landschaft und Bebauungbestimmt. Beeinträchtigungen der Gestalt, inForm z.B. einer Autobahn, von Gewerbeflächen,aber auch einzelner, unpassender Baukörperinnerhalb des dicht bebauten Siedlungsraumssind zu vermeiden.Das Landschaftsbild wird im deutschen Bundesnaturschutzgesetzmit den Begriffen Vielfalt,Eigenart und Schönheit beschrieben.Vielfalt stellt ein abwechslungsreiches Erscheinungsbilddurch vielfältige Nutzungsformen dar.Sie können sowohl natürlicher als auch kulturellerEntstehung sein. Es ist zu beachten, dass einebeliebige Vielfalterhöhung innerhalb einer Landschaftnicht gleichzeitig eine Wertsteigerung derLandschaft nach sich zieht.Die Eigenart einer Landschaft wird vom Zusammenwirkennatürlicher und kultureller Elementegebildet, die in einem ablesbaren „Entwicklungszusammenhang“stehen und eine relativezeitliche und räumliche Konstanz/Kontinuitätaufweisen (Heimatgefühl). Beeinflusst wirddie Eigenart von der aktuellen Nutzung, derkulturhistorischen Entwicklung sowie von dennaturräumlichen Gegebenheiten. Die Eigenartbeschreibt die Andersartigkeit eines Raumes,also das „Typische“.Die Schönheit einer Landschaft ist die Summemenschlicher Wahrnehmungen. Sie ist als eigenständigeGröße nicht zu erfassen und in Verbindungmit dem Vorhandensein und der Wirkungvon Eigenart und Vielfalt zu sehen. Der Erlebniswertund das Heimatgefühl, also die Kenntnis unddie Vertrautheit einer Landschaft, beeinflussendas Schönheitsempfinden ebenfalls (BLU). 1Das daraus resultierende Landschaftserlebengeschieht nicht nur über das Auge, sondern mitallen Sinnen. Das heißt, Geruch und Geschmack,Gehör und Tastsinn sind im Einsatz. Wind, Wellenschlag,Vogelgesang, Lärm, Blütenduft, Gerüche,Kühle oder Wärme prägen und modifizierenden Eindruck, den ein Ort hervorruft. JahreszeitlicheWechsel können erhebliche Variationen indemselben Raum bedingen. Als visueller Stresswird dementsprechend bezeichnet, was dasLandschaftserleben beeinträchtigt und letztendlichAversion ein beim Betrachter hervorruft(HH97, Kap. 10, S. 6).Das Landschaftsbild wird im Wesentlichen von1 Aufgrund unterschiedlicher Erziehung, Bildung, persönlicherErfahrungen, Erinnerungen, Assoziationen werdendieselben Landschaftsbilder von verschiedenen Personenunterschiedlich wahrgenommen. Deshalb darf Schönheitals Bewertungskriterium und Mittel zur Konzeptaufstellungnicht verwendet werden (LS03, S. 222).72 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Landschaftsbildfolgenden Elementen geprägt:der Morphologie (Relief, Oberflächenformenund Gewässer),der Vegetation (natürlicher, anthropogenbeeinflusster sowie vom Menschen geschaffener),in zwei- sowie dreidimensionaler Ausprägung(„Betonwüste Bratislava“),Bebauungsformen und ihre räumliche Anordnung,Anteil der historischen, ortsprägenden Bausubstanz,den baulichen Strukturen (Siedlungsformen,Entstehungszeit.Einzelbauwerke, Verkehrs- und Sonderflächen),den Nutzungen.Bei der Landschaftsbildanalyse sind zudemweitere Informationen zu erheben, wie Flächenorganisation,wichtige Sichtbeziehungen undFernwirkungen, Störungen und jahreszeitlicheVeränderlichkeit (HH97, Kap. 10, S. 7-8).Als Qualitäten werden erfasst:Erlebbarkeit der Morphologie,Orientierungsmöglichkeit im Raum,Freiraumqualitäten,Aussichten/Blickbeziehungen.10.1 Das urbane LandschaftsbildBei der Analyse der Stadtgestalt muss berücksichtigtwerden, dass sie aus der Wechselwirkung vonnaturräumlichen Gegebenheiten mit baulichenElementen und Anordnungen entsteht. DieLandschaft als Träger der Siedlung prägt derenCharakter und die Identität des Gesamtraumes.Markante Landschaftsbestandteile wie dieDonau, die Hügel der Karpaten oder das Tieflandbleiben trotz der Siedlungsentwicklung erhalten.Die Ablesbarkeit der naturräumlichen und landschaftlichenGrundlagen ist ein bestimmenderFaktor für das Erscheinungsbild der Stadt.Als Beeinträchtigungen werden erfasst:Unmaßstäbliche Bebauung,Verkehr/Verlärmung, Gerüche und Vibrationen,Deponie,Flächeninanspruchnahme und Verzicht aufPflege bei den Grünräumen.Folgende Merkmale spielen in der Stadtgestalt(urbanes Landschaftsbild und Landschaftserleben)eine wesentliche Rolle:Anteil und Gestaltungsqualität der Freiräume(darunter werden Grünräume sowie öffentlicheFreiräume verstanden),Anteil der versiegelten und bebauten Fläche<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 73


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools10.2 Charakteristik der urbanenLandschaftsgestalt im BearbeitungsgebietDie bereits durchgeführten Untersuchungen zurAufstellung einer Konzeption zur Landschaftsgestaltim Rahmen der Flächennutzungsplanungin Bratislava können als Ausgangspunkt für eineweitere Gebietscharakteristik und weiterführendeHandlungen dienen. Es sind folgende Kategorienvon sog. bedeutsamen landschaftsbildendenElementen untersucht worden:„die bedeutendsten Grünanlagen (Parks;bedeutsame, gestaltete Grünflächen; Alleen;Friedhöfe; Fragmente der natürlichenBestände),denkmalgeschütztes Grün 1 (6 Objekte in derAltstadt, Sad Janka Kráľa in Petržalka),lineare Naturdominante Donau,Grenzscheiden des Wahrnehmens derNaturmassive (Fuß der Kleinen Karpaten,Machnáč).“Die Schutzbedürftigkeit ergibt sich aus demslowakischen Naturschutzgesetz (§2 Abs. 2c).Diese Angaben des FNP können jedoch nichtdie Funktion einer Landschaftsgestaltkonzeptionübernehmen, da sie nur eine Auflistung vonden o.g. zu schützenden „Elementen“ darstellen.Es werden weder Aussagen zur Entwicklungder Landschaftsgestalt noch zur Sicherung undAufwertung anderer landschafsbildprägendenNatur- und Umweltbestandteile getroffen.Entgegen der Betrachtung im FNP beteiligen sicham Landschaftsbild und am Landschaftserlebnisnicht nur die „positiv“ wirkenden Elemente, dasGesamtbild setzt sich aus mehreren verschie-denen Erscheinungstypen zusammen 2 :das bebaute Stadtgebiet mit Untergliederungin Baugebietstypen: historische Altstadt, Blockrandbebauungdes 19. und 20. Jahrhunderts,Villen- und Einfamilienhausgebiete aus dem20. Jh. auf den Hügeln der Karpaten im Nord-Westen des Planungsgebietes, Plattenbausiedlungim Süden – Petržalka sowie prägendeMerkmale der sozialistischen Epoche in derInnenstadt,bedeutende Grün- und Freiräume innerhalbdes im Zusammenhang bebauten Gebietes,bewaldete Flächen und Waldparks als „grüneLunge“ der Stadt,Flusslandschaft.Von positivem Erlebniswert im urbanen Landschaftsbildsind:1.historische Baudominanten und Bauwerkemit Identifikationswirkung (Burg, St. MartinsDom und andere Kirchen im Stadtzentrum,Michalská Turm, Nationaltheater, Grassalkovichund Primatial Palais, usw.) sowie diesenzugehörige Freiräume,Abb. 24 Ortstypische Bebauung des historischenStadtkerns um den St. Martins Dom1 vgl. Kap. 8.42 in Anlehnung an (LL01, S. 36)74 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Landschaftsbild2. ortstypische Bebauung des historischenZentrums („Dreieck“ zwischen Burg undPlätzen Hurbanovo und Kamenné námestie),3.4.Donau,visuelle Kontrastwirkung der Panoramen amlinken und am rechten Donauufer,5. Panorama der Kleinen Karpaten,6. gepflegte historische Parkanlagen (u.a.Grassalkovich und Medická Garten, Sad JankaKráľa),7. Gestaltung und in der Slowakei sog.„Revitalisierung“ der historischen Innenstadt(Ausbau von Plätzen und Fußgängerzonen,neulich revitalisierte Plätze Hviezdoslavovo,Hlavné, SNP námestie usw.),8. Erlebbare Höhenunterschiede (Burgberg,Aussichtspunkte an Denkmalen Vier Löwen,Slavín).Von subjektiv diversem Erlebniswert(Betrachterabhängig, kann von sehr positiv bishin zu sehr negativ reichen) im urbanen Landschaftsbildsind:1.2.Denkmal Slavín,in den 50-er bis 80-er Jahren des 20. Jahrhundertsangelegte Platz- und Parkanlagen (Platzder Freiheit, M. M. Hodža-Platz, Kollár-Platz),3. Hochbauten im Stadtzentrum (Hotel Kyjev,Bankgebäude NBS),4. Donaubrücken.Von negativem Erlebniswert im urbanen Landschaftsbildsind:1. ungeordnete Stadt- und Bebauungsstruktur(aufgrund ungesteuertem Aufbau und„Nachbau“ im Stadtzentrum Verlust an historischerIdentität, Abb. 25, 27);2.3.4.Abb. 25 Blick auf die Altstadt vom Denkmal Slavín.Rechts Gebäude der Slowakischen Nationalbank(NBS), links davon Funkgebäude.Flächeninanspruchnahme und Verzicht aufPflege bei den Grünräumen, vor allem beiden Flächen des äußeren Grünen Ringes– von diesem ist heute lediglich noch dieHälfte vorzufinden. Die Gärten Wesselenyiund Pálffy sind sehr stark reduziert worden;den Tivoli-, Bathanyi- und Grössling-Gartengibt es nicht mehr. Der Koch-Garten, mittenin der Stadt gelegen und berühmt für seineeinzigartige Sammlung von immergrünenGehölzen, ist „vergessen” und somit in einemsehr schlechten Pflegezustand vorzufinden.Beim inneren Grünen Ring sind viele GartenundPlatzobjekte in Vergessenheit geraten(vgl. Abbildungen im Plan 8);fehlendes zusammenhängendes Systemvon Frei- und Grünräumen (mindestens mitGrünzügen oder straßenbegleitenden Alleenverbunden). Aufgrund dessen Isolierung undschlechte Erreichbarkeit 1 der einzelnen Erlebnisorteaußerhalb vom engeren Stadtzentrum(Donauufer in der Zone Pribinova);Donauufergestaltung und Ausprägung, vor1 Parkplatznot, Mangel an Radwegen, nicht alle Objekteerreichbar mit ÖPNV, Entfernung zu weit für die Fußgängeroder fehlende Ausschilderung, fehlende richtunggebendeGrünzüge<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 75


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools5.6.allem das linke (nördliche) Ufer auf seinergesamten Länge im Bearbeitungsgebiet;fehlende oder sehr seltene Straßenbaumbegleitung;irreversibel überbaute Höhenlagen und sichdaraus ergebende Isolierung von einzelnenhochgelegenen Erlebnisorten (Schwierigkeitbeim Auffinden);7. Parlamentgebäude auf dem Burgberg;8. ausgedehnte bauliche Anlagen mit hohemStörungsgrad (Zone Pribinova bis zum Winterhafen);9. „Verkehrswüsten“ in Petržalka: Autobahn D1Einsteinova und ihre Kreuzungen mit denBrücken Apollo, Neue Brücke, Hafenbrückeund andere Anlagen mit starker Barrierenwirkung;10. Bauwerke, die das Wahrnehmen von architektonischenDenkmälern oder vom typischenHügelpanorama verhindern.10.3 Leitbilder für die historischeKulturlandschaft und das LandschaftsbildAbb. 26 Situation am ehemaligen Stadtende SuchéMýto vor dem Suchomýtna Tor, wo sich alle in dieStadt führenden Wege kreuzten (19. Jh.)In der Innenstadt Bratislavas sind die Spuren derhistorischen Entwicklung gut ablesbar. Die historischeBausubstanz (Kulturdenkmale) und Siedlungsformensind erhalten und gesichert. Bei derVerdichtung des Stadtzentrums werden vorhandeneBebauungsformen und -typen berücksichtigtund hervorgehoben. Dabei (und ebenso beider Ausweisung neuer Baugebiete in zentrumsnaherLage) wird auf die Erhaltung und die Sicherungder historischen Grün- und Freiräume sowieauf die Sicherung und Entwicklung von Grünräumen,die von erheblicher Bedeutung für dasurbane Landschaftsbild sind, geachtet.Ein Leitbild aus landschaftsplanerischer Sichtist eine historisch geprägte Innenstadt, in dervor allem die Spuren ehemaliger Grünanlagenin einem zusammenhängendem System vonGärten, Parks und öffentlichen Freiräumen 1 , sowiedie Pracht des ehemals berühmten Ringes deröffentlichen Plätze 2 in direkter Anbindung an dieAbb. 27 Kreuzung und Bauausprägung am Suchémýto (2005)1 Palaisgärten und andere Freiräume als Bestandteil desäußeren Grünen Ringes2 der innere Grüne Ring76 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Landschaftsbildhistorische sowie die moderne Bebauung aufzufindensind. Diesen Grünsystemen ist besondereAufmerksamkeit gewidmet. Sie sind nach historischenVorbildern rekonstruiert bzw. um neueGrünringsegmente ergänzt. Die räumlichenZusammenhänge zwischen den historischenGrünsystemen sind zusätzlich um Grünzüge alsVerbindungselemente angereichert. Diese Grünanlagenbilden ein System, das zur Orientierungim Raum und zur Identifizierung mit dem Raumdient.Die gestärkten und gerichteten Blickbeziehungenermöglichen es, die gesamte Stadt Bratislavaals eine harmonische Einheit mit starker Identitätund als Metropole an der Donau wahrzunehmen.10.4 Entwicklung10.4.1 Hauptziel - Ausbau des Radial-Ring-Grünsystemszáhrada, die Plätze Námestie SNP, Kamennéund Hviezdoslavovo námestie, den Pálffy-Garten bei dem Pálffy-Palais und den Domplatzbei dem St. Martins Dom.Ausbau des äußeren Grünen Ringes – inPetržalka Sad Janka Kráľa und Kai Tyršovonábrežie mit dem Schutzgebot bei vorhandenenAuenwaldresten; auf der AltstadtseiteBurggrün, der Koch Garten auf Palisaden, derPropstgarten, der Grassalkovich und Erzbischofsgarten,die Fürstenallee (heutiger „Platzder Freiheit“ – Námestie Slobody), der Aspremontgartenbei Aspremontpalais (heutigerGarten Medická), der Ondrejský Friedhof, derWesselenyi Garten. Anstelle von Gärten, dienicht mehr zu rekonstruieren sind (BratislavaerTivoli Garten, Bathanyi und Grösslinggarten),sind neue Grünelemente zu diesem Systemhinzuzufügen und dementsprechend zugestalten und zu pflegen:- Innenhöfe der Technischen Universität,Bratislava ist eine der wenigen europäischenStädte, in der die historischen Grünen Ringe sostark vernachlässigt wurden. In Städten, wieBrno, Wien, Köln u.a., sind sie bis heute geschützt,gepflegt und dort, wo Bedarf besteht, nach historischenVorbildern ausgebaut. Dies ist in Bratislavanicht der Fall. Der historische innere GrüneRing (ehemalige Wallanlage) sowie der äußereGrüne Ring sollen als Tragsysteme (übergeordneteGrünsysteme) verstärkt und wo möglichwieder aufgebaut werden.Betonung des inneren Grünen Ringes – diebestehenden Stadtplätze Župné, Hurbanovonámestie, das historische Objekt Vodná priekopa(Wassergraben), den Garten Červený rak(Roter Krebs), den Klostergarten Uršulínska- Stadtplatz Kollárovo námestie,- ehemals geschütztes Areal Krankenhauspark,- Jakubovský Park,- Stadtplatz Šafárikovo námestie.Als erweiterte Variante des äußeren Ringesbieten sich Räume in der südöstlichen Altstadtan, wie z.B. nach der Umnutzung des IndustriegebietesKablo 1 , der Brache entlang derStraße Karadžičova und der IndustriebrachePribinova. Vorteil dieser Variante ist, dass siezusammenhängende Grünräume bietet, dieals hochwertiges Segment des Grünen Ringes1 der Betrieb wird künftig in den Stadtteil Záhorská Bystricaumgesiedelt<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 77


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsanzuerkennen sind und dementsprechend zugestalten wären. Es handelt sich um zentralgelegene Zonen, welche aber noch immerüber hohe Freiraumpotentiale verfügen.Der Pflegezustand und die Gestaltqualitätder bestehenden Grünringsegmente sind zuprüfen. Maßnahmen zur Aufwertung und zurRevitalisierung sind auszuführen. Eine Sanierungwird für bestehende Grün- und Freiräumevorgeschlagen, deren gestalterische Substanzerhaltenswert ist, die jedoch akute Problemeaufweisen, wie z.B. durchgewachsene undveralterte Vegetationsbestände, Schäden amWegenetz und an Ausstattungselementen.Zur besseren Raumorientierung sollen auchradiale Grünsysteme gestärkt und ausgebautwerden, z.B. mit der Anlage von Alleen imdicht bebauten Stadtzentrum (Mýtna, Špitálskaund Krížna Straße) oder von breiteren, erholungsrelevantenGrünräumen (Petržalka-Seite).Grünzüge in der Stadt vernetzen Grünräumezwischen dem inneren Grünen Ring in derAltstadt und der Peripherie. Sie tragen zurVerbindung der Erholungsräume und zurguten Raumorientierung bei. Sie sorgen für denklimatischen Austausch von Kalt- und Frischluftzwischen den Entlastungsgebieten und dendicht bebauten Siedlungszonen. Aus diesenGründen sind die bestehenden Grünzüge zusichern, die in Segmenten vorhandenen zuergänzen und die neuen aufzubauen.(Ersichtlich im Plan 8 Bratislavaer Radial-Ring-Grünsystem)historischen Gärten sowie die sozialistischenDenkmale) sind zum höchstmöglichen Ausdruckzu bringen und örtlich so zu begrenzen, dass siedie spezifische Identität des Ortes, ungestört vomEinfluss anderer Formen, zeigen können 1 .Blickbeziehungen in der Metropole sind zuerhalten und zu ermöglichen. Es soll der „Blickvon oben“ betont werden, da Bratislava eine derStädte mit einer einzigartigen Topographie undeiner so geprägten Besiedlung ist, die die Wahrnehmungder Stadt im Ganzen von oben ermöglicht.Auch deswegen sollten Bauvorhaben undGroßprojekte auf die ästhetische Wirkung in derStadtlandschaft von Bratislava gründlich geprüftwerden. Negative Erscheinungsformen in derStadtgestalt sollen vermieden werden. Auf dieEinbindung der bestehenden, nicht zu beseitigendenBeeinträchtigungen ist ein besondershoher Wert zu legen.Die Vielfalt der Nutzungen soll sich den „Bratislavatypischen“Nutzungen und Formen unterordnen.Die historischen, erhaltenswerten Formen sollenbesonders zum Ausdruck kommen und nichtdurch punktuelle oder flächige neue „Baupflaster“unterdrückt werden. Es soll eine starke Betonungauf strengere Kriterien zur Auswahl vonBebauungsform und –ausmaß gelegt werden.Eine räumliche Harmonie und eine sich darausergebende Harmonie in den Nutzungen sollerreicht werden. 2 Der bereits erworbene visuelle„Intensivaspekt“ des Zusammenspiels verschiedenerBebauungstypen und -formen sollte mitausgleichenden Grün- und Naturräumen abgemildertwerden.10.4.2 Zusätzliche PlanungshinweiseDie charakteristischen historischen Formen(typische Bebauung der Altstadt, Paläste mit1 Betonung der Eigenart2 Erzielen der „Schönheit”78 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Historische Kulturlandschaft und Landschaftsbild10.5 Fazit historische Kulturlandschaft undLandschaftsbildBratislava könnte als „Stadt der Wandel“ charakterisiertwerden. Die historische Zugehörigkeitzu mehreren Staaten und die politische Stellung,die zwischen einer unbedeutenden Provinzstadtund der Hauptstadt der Slowakischen Republikschwankt sowie die nicht sehr weit zurückliegendeUnterordnung unter ein sozialistischesRegime, hatten wesentlichen Einfluss auf diebisherige Entwicklung und Ausprägung. Derzeitigestädtebauliche Entwicklung der pulsierendenMetropole Bratislava ist ein Zeichen derAufschwungsphase, die aus der momentanenpolitisch-gesellschaftlichen Situation in derSlowakei sowie in Europa resultiert. Sie ist nichtzu hindern, aber unter Berücksichtigung derNachhaltigkeitsprinzipien so zu steuern und zuregeln, dass die erforderlichen Qualitäten derHauptstadt erhalten und aufgebaut werdenkönnen. Dazu gehören im wesentlichen Maßedie Aussagen und Qualitäten der Kulturlandschaftals Erlebnisraum, die nicht unterbundenwerden dürfen. Die historisch bedeutsamenBauwerke und Räume sind innerhalb der wachsendenStadt zu bewerten und zu sichern. Zu denhistorisch bedeutendsten Frei- und Grünraumsystemengehören die Grünen Ringe, an derenWiederherstellung ein besonders hoher Maßstabin der Raumplanung angelegt werden sollte.Zusätzlich müssten auch die radialen Grünzügerealisiert werden. Die Idee der Radial-Ring-Grünsystemeist nicht nur in der historischen Altstadtzum Ausdruck zu bringen, sondern auch bei dergesamtstädtischen städtebaulichen Planung zuberücksichtigen. Die Realisierung dieser Aufgabewürde eine systematisch durchgrünte Stadtgewährleisten, die auch bei hoher baulichenDichte 1 genügend Grünraumqualitäten bietetund damit einen hohen Wert als Wohn-, ArbeitsundInvestitionsumfeld besitzt.10.6 Kulturlandschaft und Landschaftsbild inder deutschen GesetzgebungDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenenWertes und als Lebensgrundlagen des Menschenauch in Verantwortung für die künftigen Generationenim besiedelten und unbesiedelten Bereich sozu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweiterforderlich, wiederherzustellen, dass [...]4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie derErholungswert von Natur und Landschaft auf Dauergesichert sind.“§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege(1) 1. „Der Naturhaushalt ist in seinen räumlichabgrenzbaren Teilen so zu sichern, dass die [...] landschaftlichenStrukturen erhalten, entwickelt oderwiederhergestellt werden.12. Bei der Planung von ortsfesten baulichenAnlagen, Verkehrswegen, Energieleitungen undähnlichen Vorhaben sind die natürlichen Landschaftsstrukturenzu berücksichtigen. Verkehrswege,Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen sozusammengefasst werden, dass die Zerschneidungund der Verbrauch von Landschaft so gering wiemöglich gehalten werden.14. Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteilevon besonderer Eigenart, einschließlichsolcher von besonderer Bedeutung für die Eigenartoder Schönheit geschützter oder schützenswerterKultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten.“1 Entwicklungstrend und -prognosen (z.B. FNPBa04)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 79


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsSächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)§ 1 Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und derLandschaftspflege(1) „Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheitvon Natur und Landschaft sind schutzwürdigeund schutzbedürftige Teile und Bestandteile zuschützen, zu pflegen und zu entwickeln.(6) Die Bebauung soll sich der Natur und Landschaftanpassen. [...]“§ 22 Geschützte Landschaftsbestandteile(1) „Als geschützte Landschaftsbestandteile könnendurch Satzung Teile von Natur und Landschaft festgesetztwerden, deren besonderer Schutz erforderlichist1. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit desNaturhaushaltes2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des OrtsundLandschaftsbildes [...]“Baugesetzbuch (BauGB)Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung derBauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen:5. „die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzesund der Denkmalpflege, die erhaltenswerte Ortsteile,Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischeroder städtebaulicher Bedeutung und dieGestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, [...]“Erde, zur Rettung des Naturerbes, der charakteristischenLandschaftsgestalt[...] beizutragen.“§ 2 Grundbegriffe(1) „Unter Schutz von Natur und Landschaft werdendie Einschränkungen von Eingriffen verstanden,die [...] Naturerbe, Landschaftsgestalt [...] bedrohen,beeinträchtigen oder vernichten können, sowieBeseitigungen von Nachwirkungen solcher Eingriffeverstanden.(2) Zu Zwecken dieses Gesetzes werden betrachtetc) bedeutsame Landschaftselemente: ein Teildes Gebietes, welcher das charakteristische Landschaftsbildbildet oder zur ökologischen Stabilitätder Landschaft beiträgt, vor allem Wald, Torfgebiet,Uferbewuchs, See, Sumpf, Fluss, offene Felsbildung,Talenge, Steinmeer, Sanddüne, Park, Allee, Hecke,o) als besonders geschützte Natur- und Landschaftsbestandteile:die Teile von Natur und Landschaft:geschützte Arten (§ 33) und Landschaftsbestandteile,vor allem Schutzgebiete (§ 17), Gebietevon europäischer Bedeutung (§ 27), private Schutzgebiete(§ 31), geschützte Objekte (§ 49), Schutzzonen(§ 17, 49), [...]“Baugesetz§ 11 Abs. 5d) „Im FNP sollen Grundsätze und Regulativendes Schutzes [...] der kultur-historischen Werteund bedeutsamer Landschaftselemente dargestelltwerden, ….“10.7 Kulturlandschaft und Landschaftsbild inder slowakischen GesetzgebungGesetz über den Schutz von Natur und Landschaft(GSchNatLa)§ 1 Gegenstand des Gesetzes(1) „Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit der Organeder Staatsverwaltung und der Kommunen, sowieRechte und Verpflichtungen der juristischen undphysischen Personen beim Schutz von Natur undLandschaft mit dem Ziel, zur Erhaltung der Vielfaltvon Bedingungen und Lebensformen auf der80 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Erholung11 ErholungDie Funktion städtischer Grün- und Freiräumefür Freizeit und Erholungsnutzung beruht aufihrer Fähigkeit, einen Ausgleich zu der alltäglichenArbeits-, Wohn- und Umweltsituationdes Menschen zu ermöglichen. Erholung dientder Wiederherstellung der durch Belastungenverbrauchten Kräfte. Sie erfolgt weitgehendselbstbestimmt durch den für die Gesundheitnotwendigen Ausgleich zwischen Tätigkeitund Ruhe, durch Wechsel der Umwelt und Reizeinwirkungensowie durch andere Beanspruchungen(HW03, S. 91).Mit zunehmender Verstädterung hat sich einesteigende Erholungsnachfrage entwickelt. ImVergleich zur Vergangenheit 1 besteht heutzutageein erhöhter Bedarf an physischer Aktivitätund an Bewegung im Freien, d. h. es besteht einBedarf an Erholungstätigkeit. Dieser ist mit einerumfassenden Erholungskonzeption planerischzu bewältigen.Der Untersuchungsrahmen wird auf die naturorientierteund freiraumbezogene Erholungeingegrenzt, d.h. es werden solche Erholungsaktivitätenbetrachtet, die auf Natur, Landschaftund auf gestaltete Grünräume als Grundlage derErholung angewiesen sind (z.B. Spazieren gehen,Radfahren, Naturbeobachtung). Nicht einbezogenwerden anlagengebundene Erholungsaktivitäten,wie sie z.B. nur in Sporthallen und Freizeitparksstattfinden können. Bezweckt wird, dassfür Erholungssuchende die Möglichkeit besteht,Ruhe und Entspannung in wohnungsnahen,leicht erreichbaren und geeigneten Natur- und1 Menschen waren in der Vergangenheit allgemein physischaktiver und benötigten in der Freizeit somit einen geringerenphysischen AusgleichFreiräumen finden zu können und sich in diesenRäumen einer ungezwungenen aktiven Bewegungoder der Naturbeobachtung widmen zukönnen.11.1 Erholungsbedürfnisse in der Stadt 2Die Erholungsansprüche unterscheiden sichnach:1. Nutzergruppena.b.c.d.e.f.g.KleinkinderSchulkinder/JugendlicheErwachseneSeniorenBehinderteFahrradfahrerHundebesitzer2. der verfügbaren Freizeita.b.c.d.e.Tagesfreizeit (Pausen-, Feierabend- undsonstige Kurzzeiterholung)Wochenfreizeit (arbeitsfreie Tage, SonnundFeiertage)Jahresfreizeit (Urlaub, Ferien)Altersfreizeit (Ruhestand)„Zwangsfreizeit“ (Krankheit, Invalidität,Arbeitslosigkeit)3. den verfügbaren Freiräumena.b.c.im direkten Wohnumfeld sowie innerhalbdes Wohnquartiers/-blocksinnerhalb des Stadtteils oder Stadtbezirkesim Stadtgebiet und Stadtumland (Naherholung)Die Nachfrage nach erholungsrelevanten Freiräumenlässt sich anhand von städtebaulichen2 (HW03, S. 91)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 81


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsOrientierungs- und Richtwerten einschätzen.Allgemein anerkannte Methoden berücksichtigendie Mindestversorgung pro Einwohnersowie die Mindestgröße und die Einzugsbereicheder Freiräume. Richtwerte bieten einegrobe Orientierung zur Beurteilung der Situationder Freiraumversorgung für das gesamte Stadtgebiet1 (vgl. Kap. 3.1). Auf der Ebene einzelnerStadtteile oder Wohnquartiere erscheint einean Flächengrößen/Einwohnerzahlen orientierteEinschätzung der Frei- und Grünraumversorgungjedoch nicht präzise genug, da verschiedenequalitative Einflussgrößen nicht allein mit Zahlenerfasst werden können:bauliche Dichte, räumliche Verteilung der Freiräumeund prozentuale Vertretung der erholungsrelevantenFreiräume im Rahmen desSiedlungsgebietes,Zugänglichkeit und Erreichbarkeit (Lage derFrei- und Grünräume, Einzugsbereich, vorhandeneBarrieren für Fußgänger/Radfahrer/Behinderte),Die Erholungseignung von Freiräumen wirdbestimmt vonder Flächengröße,der Gestalt- und Nutzungsqualität,der Erreichbarkeit,der Zugänglichkeit.Weitere beeinflussende Faktoren sindfunktionale Bezüge (Wege, Grünzüge, Grünverbindungen),das Orts- und das Landschaftsbild,Nutzungskonflikte zwischen Erholung undanderen Raumansprüchen,evtl. Beeinträchtigung von Störfaktoren in derUmgebung (z. B. durch Verkehr verursachteImmissionen und Lärm, visuelle Störungen,Bedrohungsgefühl – Kriminalitätsfaktor in„verlassenen“ Gebieten).Nutzbarkeit (funktionale und zeitlicheEinschränkungen bzw. Nutzungskonflikte).11.2 Methodik zur Ermittlungdes Erholungspotentials und desErholungsbedarfs im Bearbeitungsgebiet 2Zu einer umfassenden Einschätzung der Erholungsbedürfnisseder Bevölkerung sind daherneben der quantitativ messbaren Erfüllung derFreiraumversorgung vor allem qualitative, aufnachvollziehbaren Wertstufenskalen beruhendeBewertungskriterien zugrunde zu legen.11.2.1 Anlagenbezogene BewertungAls erholungsrelevante Grün- oder Freiräumewerden in der vorliegenden Arbeit öffentlicheFreianlagen betrachtet 3 , die über ausreichendenatürliche sowie bauliche Ausstattungenverfügen. Ihre Fläche sollte dabei mindestens 11 für die Slowakei in (MZP02). Bei den Richtwerten handeltsich um die Ebene der Gesamtstadt, nicht die einzelnerStadtteile. Aus diesem Grund ist eine Vermittlung derFlächenangaben für das Planungsgebiet und die Beurteilung,ob der Grünanteil ausreichend ist oder nicht, aus denvorhandenen Richtlinien nicht abzuleiten.2 in Anlehnung an die Konsultation mit Frau Dr. Benz-Rababah und Prof. G. Hahn-Herse3 halbprivate und halböffentliche Grünanlagen der Wohnblöckeund Plattenbaugebiete werden nicht näher untersucht82 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Erholungha betragen 1 . Bei solchen Anlagen werden dieKriterien Gestalt- und Nutzungsqualität, Erreichbarkeit,Zugänglichkeit und eventuelle Störfaktorenuntersucht. Eine Ausnahme in der Betrachtungmachen einige Grün- oder Freiräume,die kleiner als 1 ha sind. Um aufgenommen zuwerden, müssen sie eine besondere Bedeutungals Erholungsraum für das Wohnquartieraufweisen sowie auch weitere positiv bewerteteKriterien (z.B. Lage in verkehrsfreier Gegend undhohe Gestalt- und Nutzungsqualität).Gestalt- und NutzungsqualitätBei diesem Kriterium kommt es zur Beurteilungder Anlage, ob sie anhand ihrer Gestalt- undNutzungsqualität den Erholungsanforderungenentspricht. Es werden die drei Stufen hoch,mittel, und gering unterschieden. Allgemeinwird hier die natürliche und die bauliche Ausstattungund der Unterhaltungszustand bewertet.Die entsprechende Beurteilung erfolgt gemäßdem Anlagetypus (jeweils unterschiedlich z.B.bei Waldparks oder historischen Gärten).ErreichbarkeitAnlagen sind als gut erreichbar zu bezeichnen,wenn sie ohne Überwindung von größeren Barrierenfür alle Nutzergruppen zu erreichen sind,bzw. eine gute Anbindung an die ÖPNV besteht.Auf der anderen Seite, wenn Barrieren wie großeVerkehrstrassen das Erreichen der Anlagenerschweren, bzw. diese schwierig für einige Nutzergruppen(Rentner, Invaliden) zu erreichen sindoder keine Anbindung an ÖPNV besteht, sinddiese nur als bedingt erreichbar einzustufen.1 Andernfalls kommen die störenden Faktoren der Umgebungzum Ausdruck. Diese werden zum limitierendenFaktor der Erholungsnutzung und bestimmen die Flächeals erholungsungeeignet.ZugänglichkeitUneingeschränkt – Anlagen sind rund um dieUhr sowie für alle Nutzergruppen zugänglich.Teilweise eingeschränkt – feste Öffnungszeitenoder Ausschließen einiger Nutzergruppen(Radfahrer, Hundebesitzer).Eingeschränkt – feste Öffnungszeiten undAusschließen einiger Nutzergruppen (Radfahrer,Hundebesitzer).limitierende/wertmindernde FaktorenVerkehrslärm und -emissionenKriminalitätsfaktorArealgröße (bei zu kleinen Flächen)Die Entscheidung bei der Beurteilung desRaumes als erholungsgeeignet bzw. -ungeeignetwird anhand eines Zusammenspiels vonallen Faktoren getroffen. Der unverträglichsteFaktor kann ein „Limit“ für die Erholungseignungdarstellen. Beispielsweise kann eine sehr schlechteErreichbarkeit nicht durch eine uneingeschränkteZugänglichkeit ausgeglichen werden. Es müssenzuerst Maßnahmen zum Verbessern der Erreichbarkeitergriffen werden bevor andere Qualitätenzum Ausdruck kommen.Hierfür wird eine verbal-argumentative Methodeverwendet, die von der Sicht des Planers ausgehtund nicht grundsätzlich auf einer Auswertungstatistischer Werte und Angaben basiert. Diehierfür benötigten quantitativen sowie qualitativenFaktoren wurden in Bratislava innerhalbeiner raumplanerischen Untersuchung nochnicht erfasst. Es kann aber angenommen werden,dass die Potentiale und Defizite anhand einerBeschreibung der wesentlichen Sachverhalterelativ treffsicher ausgearbeitet werden können.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 83


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsTab. 7 Unterscheidung der Erholungsräume nach BezugsebenenBezugsebenewohnungsnahe/quartiersbezogeneFrei- undGrünräumeEinzugsbereich* ca. 500 m ca. 1000 mErreichbarkeitmax. ca. 10 minFußwegstadtteil-/stadtbezirksbezogeneFreiundGrünräumemax. ca. 20 min FußwegGesamtstädtischrelevante Frei- undGrünräumeNachbar-Stadtgebiet,gemeindenmax. ca. 60 min mitÖPNV, Pkw, FahrradöffentlicheFreiräumeUneingeschränktnutzbareingeschränktnutzbarGrünverbindungen,Parkanlagen bis ca.10 ha und kleinerePlätze, SpielplätzeSpielplätze, Innenhöfe,GärtenGrünzüge, Stadtteilparks(bis ca. 25 ha, mit Kinderspielplätzen,Ruhezonenund mit Bereichen fürBehinderte), PlätzeNaherholungsgebiete,Badeseen, Erholungswälder,…Sportanlagen (Schul- undFreizeitsport), größereSpielplätze, KleingartenanlagenFreibäder, Campingplätze,zoologischeund botanische Gärten,historische Gartenanlagenund Areale, Kleingartenanlagenbesondere NutzergruppenAnwohner, wenigmobile Nutzergruppen(Kleinkinder,Senioren,Behinderte)Bewohner eines Stadtteilsbzw. einer größerenWohnsiedlungBewohner desgesamten Stadtgebietsbzw. der UmlandgemeindenKurzzeit-, Feierabend-,Halbtageserholungzugehörige ErholungsformenPausen-, Kurzzeit-,FeierabenderholungNaherholung (Halbtages-,Tages-, Wochenenderholung,Quellen: (HW03, S. 92), (BR04, Folie 3)* Einzugsbereich und Erreichbarkeit stellen Werte dar, die die höchstmögliche Entfernung des gewünschten Freiraumes vondem Ausgangspunkt (Wohnen, Arbeitsplatz) darstellen. In diesem Bereich ist die Freiraumkategorie vorzufinden (z.B. Spielplatz),im negativen Fall ist die Versorgung mit der Kategorie als unzureichend zu definieren.Aus den genannten Kriterien ergibt sich eineBeurteilung der Erholungseignung von GrünundFreiräumen nach Stufen (ersichtlich im Plan9):hohe Eignung als Erholungsraum,mittlere Eignung als Erholungsraum,geringe Eignung als Erholungsraum.11.2.2 Unterscheidung der Erholungsräumenach BezugsebenenAnhand der Ergebnisse wird die räumlicheVersorgung des Bearbeitungsgebietes miterholungsgeeigneten Grün- und Freiräumenuntersucht. Für die unterschiedlichen Bezugsebenen(Quartier – Stadtteil – Gesamtstadt) wirdeventuell ein Fehlbedarf ermittelt.84 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


ErholungDie Übersicht in Tab. 7 zeigt, dass die Qualitätder Freiraumversorgung durch das ausgewogeneVerhältnis der unterschiedlichen Freiraumkategorienbestimmt wird. Beispielsweise kannein im Quartiersbereich fehlender Kleinkinderspielplatznicht durch eine großflächige Erholungswaldanlagein der Umgebung ersetztwerden. Zur Ermittlung des Flächenbedarfskönnen Richtwerte der Stadt München alsVergleichsangaben dienen: 1Quartiersbezogene Grünräume 6m 2 /EWStadtteilbezogene Grünräume 7m 2 /EW(für gesamtstädtisch relevante Erholungsgebietewurde kein Wert festgestellt)Bei der auf 45.000 EW abgerundeten Einwohnerzahlim Bearbeitungsgebiet ergeben sich dieBedarfsangaben von 27 ha bei quartiersbezogenenGrün- und Freiräumen und 31,5 ha beistadtteilbezogenen Grün- und Freiräumen.allem die Waldparks Horský Park und Kalvária,das Grünareal Burgberg und bedingt die histo-Abb. 28 Erholungsraum Waldpark Horský Parkrischen Gärten Medická, Grassalkovich Garten 2und die historischen Friedhöfe geeignet. Beiden drei letzgenannten spielt die beschränkteZugänglichkeit 3 eine sehr große Rolle. Der Kriminalitätsfaktorsowie erschwerte Erreichbarkeitspielen vor allem bei den Erholungswäldern einewesentliche Rolle. Zusätzlich besteht in allendiesen Grünräumen ein Mangel an sanitären und11.3 Erholungsangebot im BearbeitungsgebietAus der Sicht der Erholungseignung bestehenim Bearbeitungsgebiet zwei räumlich-funktionaleGegenpole – am linken Donauufer das dichtbebaute Zentrum mit zahlreichen Kulturdenkmalen,historischen Bauten und ihren zugehörigenFreiräumen, Vergnügungs- sowie Einkaufsmöglichkeitenund die für eine naturgebundeneErholung besonders geeignete Zone am rechten(südlichen) Donauufer.In der Altstadt sind zur Kurzzeit- und Feierabenderholungund zum Naturerleben vor1 wurden in den 90er Jahren für die Stadt München entwikkeltund werden bis heute in der Praxis genutzt; Materialienvon Fr. Dr. Benz-RababahAbb. 29 Der Garten Medická záhrada zählt zu einemder schönsten und meist gepflegten historischenGärten im Raum Bratislava.2 Dieser Garten wurde nach historischem Vorbild wesentlichumgestaltet und zum offiziellen Teil des Präsidenten-Palastes; seit dem wird er von Bewohnern für Erholungszweckeweniger aufgesucht3 feste Öffnungszeiten, Zugang mit dem Fahrrad verboten<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 85


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolssozialen Einrichtungen, was den Erholungswertdieser Anlagen mindertAbb. 30 Historischer Friedhof Ondrejský cintorín isteine beliebte Erholungsstätte.Andere Frei- und Grünräume erfüllen zwareine gewisse Erholungsfunktion, sind aber z.B.aufgrund ihrer geringen Größe zum längerenAufenthalt im Freien oder eventuell auch zumSporttreiben nicht geeignet. Zusätzlich sind sieoft den Einflüssen umgebender Zentrums-Hektikoder Belastungen wie Verkehrslärm und Emissionenausgesetzt.Der größte Mangel und der sich daraus ergebendeBedarf an erholungsrelevanten Grünräumenbestehen in der Altstadt-Ost; hier wirddie Situation durch die geplante Bebauungsverdichtungin Zukunft noch verschärft.Radfahren sowie das Fahrrad als Verkehrsmittelsind im Stadtzentrum so gut wie ausgeschlossen.Hier ist bisher kein Fahrradweg entlang einerStraße entsprechend gestaltet worden. Negativfür die Fahrradfahrer ist weiterhin, dass derZugang mit dem Fahrrad in der Mehrheit derGrünareale verboten ist.Im Gegensatz dazu ist das rechte Donauuferbesonders geeignet für eine naturorientierteAbb. 31 Historicher Park Sad Janka KráľaErholung. Hierfür wird es auch häufig von denStadtbewohnern aufgesucht. Der zwischen derKleingartenanlage und den bis jetzt natürlichgeprägten Auenwäldern entlang führende internationaleRadweg (Österreich-Slowakei-Ungarn)und der bedeutendste Stadtpark Bratislavas SadJanka Kráľa mit Fuß- und Radwegen bieten eineErholungsmöglichkeit in naturnaher Gegend undgleichzeitig mitten in der Stadt. Dieses gehölzreicheGebiet trägt zur Dämpfung des sommerlichenTemperaturanstieges bei und besitzt alsbedeutsamer Frischluftproduzent eine guteklimatische Erholungseignung.Abb. 32 Das rechte Donauufer weist aufgrund seinerzusammenhängenden Grünräume Potentiale eineskomplexen Erholungsgebiets auf.86 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


ErholungLeider besteht für dieses Gebiet mit seinenderzeitigen Funktionen die Gefahr einer weitreichendenVernichtung. Für den westlichen Teilist bereits ein B-Plan in Bearbeitung (vgl. Plan11) und rund um den historischen Park wird mithochgeschossigen Bauten gerechnet, die dieSchutzzonen dieser Anlage schädigen.11.3.1 Versorgung mit Erholungsanlagenauf den Bezugsebenen Quartier – Stadtteil– Gesamtstadt: Auswertung der AnalyseQuartiersbezogene Grün- und Freiräume(Größe bis 10 ha)Im Bearbeitungsgebiet gehören dieser Kategorieals besonders erholungsgeeignete Anlagenvertreten an (ersichtlich im Plan 9):Burgareal, historische Gärten Grassalkovich undMedická, Friedhöfe Kozia brána (Ziegentor) undOndrejský cintorín, Stadtplatz Námestie slobody(Platz der Freiheit), Gebetsstätte Hlboká cesta(Tiefer Weg), Jakubovský Park, Stadtplatz Hviezdoslavovonámestie und auf der Petržalka-Seiteder Donauarm Chorvátske rameno (Kroat-Arm).Der Flächenbedarf von ca. 27 ha 1 wird bei dieserKategorie rein statistisch eingehalten. Es spieltaber die starke Streuung der Anlagen im Bearbeitungsgebieteine wichtige Rolle. Demzufolgebleiben einige Gebiete jedoch mit quartiersbezogenenGrün- und Freiräumen unterversorgt(s. Plan 9). Der nord-östliche und östliche Bereichdes Untersuchungsgebietes ist mit quartiersbezogenenErholungsanlagen deutlich unterversorgt.Stadtteilbezogene Grün- und Freiräume(Größenkategorie ca. 10 – 25 ha)Bei Stadtteilparks ist ein sehr hoher Fehlbedarf zuerkennen. Im Planungsgebiet decken die historischenGartenanlagen und Erholungswälder(Waldparks) teilweise den Erholungsbedarf. Somitkönnen aber Anlagen mit gemeinschaftlicherFunktion (die über Privatzonen, Kinderspielplätzeund Bereiche für alte und behinderte Menschenverfügen) nicht ersetzt werden.Als einziger, der Größenkategorie entsprechender,Stadtteilpark im gesamten Untersuchungsgebietwäre der Waldpark Horský Parkeinzuordnen. Dieser verfügt aber keineswegsüber eine Ausstattung für Familien, Kinder undBehinderte und ist eher als Erholungswald anzusehen.Laut verwendeter Methodik bedarf es im Bearbeitungsgebiet31,5 ha an stadtteilbezogenenGrün- und Freiräumen. Diese wären mit Hilfe deraufgestellten Erholungszonen-Konzeption (s.Plan 10) zu gewinnen.Die Kategorie gesamtstädtisch relevante GrünundFreiräume wird im Bearbeitungsgebietdurch die nachfolgenden Anlagen vertreten:In der Altstadt Waldpark Horský Park mit umliegendenWaldanlagen, auf der Seite Petržalkasder Auenwaldband Pečniansky les bis zum Sovíles (Uhu-Wald). Innerhalb dieses Bandes befindetsich der historische Park Sad Janka Kráľa.1 in Anlehnung an Richtwerte Münchens<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 87


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools11.3.2 Wesentliche Defizite desErholungssystems im BearbeitungsgebietUnausgewogene GrünverteilungDie Stadt Bratislava weist auf gesamtstädtischerEbene grundsätzlich eine angemessene Versorgungmit öffentlichen Grünflächen, Stadtwäldernund Naherholungsgebieten auf. Jedoch sindeinige Zonen, im Rahmen des Untersuchungsgebietesvor allem die westliche und östlicheAltstadt, mit erholungsrelevanten Grünräumenunterversorgt.Mangelnde Vernetzung der erholungsrelevantenFreiräume untereinanderInfolge des hohen Siedlungsdruckes aufinnerstädtische Freiräume sind verschiedeneBrüche im Grünsystem feststellbar. Die Defizitebetreffen hauptsächlich die Ringsysteme,Grünverbindungen im Straßenraum (im ganzenPlanungsgebiet) und in gewissen Segmentendie Grünzüge (bauliche Barrieren).Einschränkungen der Erreichbarkeit und derZugänglichkeitDer Hauptgrund für die eingeschränkte Erreichbarkeitvieler Grünräume im Bearbeitungsgebietist die Isolierung von Flächen und deren Eingliederungin andere, barrierenwirkende Nutzungen(Hochbauten, Privatgrundstücke sowie Verkehrstrassen,aber auch die Topographie stellt füreinige Nutzergruppen eine unüberwindbareBarriere dar) sowie die Nichtanbindung an dasÖPNV-Netz. Die Zugänglichkeit wird oft durch diefesten Öffnungszeiten sowie durch Ausschlusseiniger Nutzergruppen beschränkt.11.4 Leitbild Erholung (s. auch Plan 10)Angestrebt ist eine mit zusammenhängenden,erholungsrelevanten Grün- und Freiräumen vonhoher Gestalt- und Nutzungsqualität versorgteStadt. In der historischen Innenstadt übernehmendie historischen Grünanlagen, Stadtplätzeund Friedhöfe die Funktion der Räume füreine naturorientierte Erholung. Zur Deckung derErholungsbedürfnisse kommen (vor allem in denunterversorgten Gebieten) neu angelegte bzw.bestehende, jedoch aufgewertete Grün- und Freiräumehinzu, welche die Ansprüche aller Nutzergruppenberücksichtigen und dementsprechendgestaltet und ausgestattet sind. Eine besondereAufmerksamkeit ist dabei einer ausreichendenVersorgung mit erholungsrelevanten Anlagennach Bezugsebenen gewidmet. Ein hoher Wertwird auf die Anlagen für Kinder, jugendliche, alteund behinderte Menschen gelegt.Die vorhandenen verstreuten Erholungsflächensind in ein großräumiges System von Erholungsanlageneingebunden. Angestrebt ist einebarrieren- und störungsfreie Erreichbarkeit zu Fußund mit Fahrrad. Dazu sind Grünverbindungenund Fahrradwege angelegt.In den Zonen mit sehr hohem aktuellem oderzukünftigem Erholungspotential ist diesesaufgegriffen. Sie sind entsprechend den Anforderungenan erholungsrelevante Grün- undFreiräume entwickelt und weitreichende Aktivitätsmöglichkeitenfür alle Nutzergruppenohne Störungen sind gewährleistet. Mit demaufgebauten System der Erholungsräume ist derErlebniswert der Stadt und der in diese hineinreichendenLandschaft erhöht.88 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Erholung11.5 EntwicklungskonzeptionZur Entwicklung ist besonders in Betracht zuziehen, dass es sich – vor allem in den mit erholungsrelevantenRäumen unterversorgten Zonen– um ein sehr stark urbanisiertes Gebiet handelt,wo zunächst grundsätzlich auf die Neuanlagevon großräumigen Parkanlagen verzichtetwerden muss. Umso höher ist der Bedarf nacheiner Sicherung bestehender Freiräume undderen dementsprechender Aufwertung.Eine ausreichende Versorgung der Stadt mitentsprechenden Grünraumkategorien hängteng von der Versorgung mit quartiersbezogenen,stadteilbezogenen und gesamtstädtischrelevanten Erholungsanlagen zusammen (s.Tabelle 7). Sie sollte als Konzept auch in der dichtbebauten Stadt verfolgt werden, auch wenn dermögliche Realisierungszeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeiterst bei einer eventuellen Stadtschrumpfungsphasezur Disposition stände.Die im graphischen Teil dargestellte Entwicklungskonzeptionerfolgt auf zwei Ebenen.Auf der einen Ebene wird auf die Aufwertungder vorhandenen Räume (Verbesserung ihrerErholungseignung) gezielt (s. Plan 9), die zweiteEbene stellt eine langfristige Konzeption dar undbehandelt großräumige Einheiten als Beitragzum gesamtstädtischen System von erholungsrelevantenAnlagen. Es werden sieben Zonen mitbesonders hohem Erholungspotential ausgewiesenund für diese Entwicklungsziele und -optionen aufgestellt (s. Plan 10).Ein in einem absehbaren Zeitraum zu verfolgendesZiel bei der anzustrebenden Versorgungmit öffentlichen, erholungsrelevanten, den Stadtbezugsebenenentsprechenden Grünräumenist die Erreichbarkeit der Erholungsanlagenmöglichst ohne Überwindung von Barrieren.Dazu dient auch das:11.5.1 Radial-Ring-GrünsystemDas bereits im Kapitel Landschaftsbild behandelteRadial-Ring-Grünsystem gewinnt bei demUntersuchungsgegenstand Erholungsvorsorgenoch mehr an Bedeutung. Es sorgt für dieVernetzung der Erholungsräume und es weisteine Verbindungsfunktion zwischen einzelnenWohngebieten sowie zwischen Innenstadt undPeripherie auf. Eines der gemeinsamen, in dieserArbeit anzustrebenden Ziele für die Kulturlandschaft,das Landschaftsbild und die Erholungsvorsorgeist gerade die Wiederherstellung desSystems der historischen Grünen Ringe sowieder Aufbau radialen Grünzügen.11.5.2 Weitere planerische Ansätze zurSteuerung der ErholungsflächenentwicklungGrünflächenverbund. Sofern die gewachseneSiedlungsstruktur die Entwicklung breitererGrünzüge und -achsen nicht erlaubt, sind diebestehenden Straßenräume als Grünverbindungenhinsichtlich ihrer Aufenthaltsqualitätfür Fußgänger und Radfahrer weiter zu entwickeln.Möglichkeiten ergeben sich durch grüngestalterischeMaßnahmen im Straßenraum(Alleen, Baumtore, Baumgruppen).Kein Flächenentzug durch andere Nutzungenbzw. Vorhaben bei den bestehenden Parks,Stadtplätzen, Kleingärten, Sportplätzen,Wäldern und Naherholungsgebieten.In den dicht bebauten innerstädtischen Quartierensind die bestehenden Freiflächen zusichern und gestalterisch sowie nutzungsbezogenals wohnungsnahe bzw. quartiersbe-<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 89


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolszogene Grünräume weiter zu entwickeln undan vorhandene Grünsysteme in benachbartenQuartieren anzubinden. Besonderer Wert istauf die Versorgung mit Freiräumen für Kinder,alte und behinderte Menschen zu legen, dadiese Nutzergruppen weitgehend vernachlässigtwerden.Entkernung und Begrünung im unmittelbarenWohnumfeld (z.B. versiegelte und oft kaumnutzbare Innenhöfe; am besten erscheint hierdie Möglichkeit, geförderte Programme zurVerbesserung des Wohnumfeldes zu starten).zur Verminderung des Grünflächendefizitsgeleistet werden.Eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität invorhandenen Parkanlagen, Stadtplätzen undSpielplätzen mittels Gestaltung und Rekonstruktionsowie die Anlage von Schutzzonenund Schutzpflanzungen gegen Lärm undEmissionen des Verkehrs, als auch durch dasErrichten von sanitären und sozialen Einrichtungenin vorhandenen Erholungsanlagen(betrifft alle Grün- und Freiräume im Bearbeitungsgebiet).Verbesserung der Grün- und Erholungsflächenbilanzmit Umwidmung von Industrie-,Gewerbe- und Verkehrsbrachen zu Grünräumenim gesamten Bearbeitungsgebiet,vor allem aber im stark unterversorgtenGebiet Altstadt-Südosten (z.B. IndustriegebietKablo wird aus dem Stadtzentrum verlegt– auf dessen Fläche könnte viel Grünraumentstehen). Diese Handlungsoption beträfedie Brachen Pribinova und Landererova.) undAltstadt – Nordosten (Revitalisierung undNutzbarmachung von nicht gepflegten Vegetationsflächen).Sukzessionsbestände aufBrachen gehören mit den Parks und Gärtenzu denjenigen naturgeprägten Stadträumen,die den Bewohnern für das Naturerleben unddas Umweltbewusstsein zur Verfügung stehensollen. Vor allem Kinder und Jugendliche, fürderen täglichen Aufenthalt der Freiraum bevorzugtwird, profitieren von einem derartigenAngebot. In der Stadt geht es vor allem darum,Naturschutz in urbane Flächennutzungen zuintegrieren. Zweck muss die Bereitstellungnutzbarer Flächen für die Stadtbewohner sein.Mit der (vorübergehenden) Erhaltung vonBrachflächen kann ein beträchtlicher BeitragAusschöpfen von Reserven im Grünflächenbestandmit dem Ziel intensivierter Erholungsnutzung(Zugänglichmachen von geschlossenenprivaten Grundstücken, Ermöglichendes Zugangs mit dem Fahrrad).Der Entwicklung des innenstädtischenRadwegenetzes sollte besondere Bedeutungbeigemessen werden. Die Neuanlagevon Radwegen 1 ist bei jeder Bauleitplanungsebenebis zur Objektplanung zu berücksichtigen.Wenn es die räumliche Situation erlaubt,könnten die Fahrradspuren auf den bestehendenFahrbahnen ausgewiesen werden.Verbesserung der Erschließung sowie dertechnischen Ausstattung des Auenwaldes, derWaldparks und anderer Erholungszonen mitdem Ziel, das Kriminalitätsrisiko zu senkenProgramme, Veröffentlichungen vonBroschüren und Hinweisen zum „gesundenLebensstil“Die erwähnten zu verfolgenden Ziele sind nurein kleiner Teil des Spektrums Erholungsvor-1 zu notwendigen Maßnahmen gehört Gestaltung derOberflächen sowie abgesenkte Bordsteine90 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Erholungsorge. Zur konsequenten Planung sind weitreichendeDatenerhebungen und -auswertungen(z.B. prozentuale Versorgung der Population miterholungsrelevanten Grün- und Freiräumen)und Umfragen zur Ermittlung des Bedarfs nötig.Der Versorgungsgrad mit erholungsrelevantenFrei- und Grünräumen 1 innerhalb des Siedlungsgebieteslässt sich nur bei Vorhandenseinvon tiefgründigen Vor-Ort-Untersuchungen undunter Einsatz der EDV-Technik (GIS-Systeme mitentsprechenden Informationsdatabasen) ausreichendermitteln. 211.6 Fazit ErholungDie Erlebbarkeit der Stadt als Erholungsraum istein wichtiger Bestandteil der Wohnqualität. Einintaktes Grünsystem trägt daher zur Bindung derEinwohner an „ihre“ Stadt bei. Eine nachhaltigeStadtentwicklung hat die Aufgabe, Angebotean lebenswerten städtischen Wohnstandortenzu ermöglichen (HW03, S. 97). Daher solltendie Ergebnisse der Erholungskonzeption mitdirektem Bezug auf das Umweltgut Landschaftsbildin die aufzustellende landschafts- und freiraumplanerischeKonzeption für die Gesamtstadteinfließen und in den anschließenden Raumplanungen3 dementsprechend berücksichtigtwerden. Der Erholungskonzeption kommt dieAufgabe zu, die Erholungsbelange angemessenin die Bauleitplanung einzubringen. Das setzteine entsprechende gesetzliche Verankerung in1 sowie z.B. mit Lehrpfaden und Radwegen2 Als Beispiel kann die Abbildung des Datenbankeintragesfür den Gutspark Grozschocher in Leipzig dienen (imAnhang). Somit werden die Qualitäten der Frei- und Grünräumeausreichend erfasst und ermittelt.3 Stufe der vorbereitenden sowie der verbindlichen Bauleitplanungder slowakischen Gesetzgebung voraus. 4In der Arbeit wird im gewählten Ausschnitt vonBratislava nur ein Beispiel für die Betrachtungund Behandlung der Erholungsvorsorge aus derlandschaftsplanerischen Sicht aufgezeigt. DieErholungskonzeption ist jedoch für die Ebene derGesamtstadt aufzustellen, damit die funktionalenund räumlichen Bezüge beim Bewältigen dieserplanerischen Aufgabe zum Ausdruck gebrachtwerden. Mit der Aufstellung sollen vor allemnutzungsbezogene und gestalterische Aspekteder städtischen Frei-, Grün- und Landschaftsräumeaufgearbeitet werden.11.7 Erholung in der deutschenGesetzgebungDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)§ 1 Ziele des Naturschutzes und der LandschaftspflegeNatur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenenWertes und als Lebensgrundlagen des Menschenauch in Verantwortung für die künftigen Generationenim besiedelten und unbesiedelten Bereich sozu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweiterforderlich, wiederherzustellen, dass [...]4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie derErholungswert von Natur und Landschaftauf Dauer gesichert sind.§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege(1) 11. Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutungfür [...] die Erholung insgesamt und auch imEinzelnen in der dafür erforderlichen Größe undBeschaffenheit zu erhalten.13. Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und4 Als Beispiel für diese könnten § 1 Abs. 4 und §2 Abs. 11und 13 des BNatSchG dienen.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 91


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsSchönheit auch wegen ihrer Bedeutung als ErlebnisundErholungsraum des Menschen zu sichern. [...]Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswertsder Landschaft sind zu vermeiden. ZumZweck der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheitund Lage geeignete Flächen zu schützen und, wonotwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglichzu erhalten oder zugänglich zu machen. Vorallem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichendeFlächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholungim Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- undlandschaftsverträgliche sportliche Betätigungen inder freien Natur.Baugesetzbuch (BauGB)Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung derBauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen:3. „die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung,insbesondere die Bedürfnisse […], Freizeitund Erholung, [...].“11.8 Erholung in der slowakischenGesetzgebungIn der slowakischen Gesetzgebung wird Erholungnicht direkt erwähnt.92 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Integrierte Entwicklungskonzeption12 Integrierte EntwicklungskonzeptionFür die Integration der bisher gewonnenen Teilergebnissein die räumliche Planung sind zweiVoraussetzungen zu erfüllen:Die Entwicklungskonzepte für die einzelnenUmweltgüter müssen in einer integriertenEntwicklungskonzeption aufeinander abgestimmtwerden.Ziele und Maßnahmen sind räumlich zukonkretisieren.Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt jedoch nichtin der Erarbeitung der komplexen landschaftsplanerischenKonzeption und aus diesem Grundwird auf diesen Schritt verzichtet. Im folgendenwerden jedoch Potentiale und Defizite zusammengefasstund daraus allgemeine Handlungsvorschlägefür die Entwicklung von Natur undLandschaft im Bearbeitungsgebiet abgeleitet.entwickelt werden.Auf der anderen Seite haben Defizite eineMinderung der Umwelt- und Lebensqualität zurFolge. Bei einer Entwicklungskonzeption ist esnotwendig, auf die planerische Bewältigung undBehebung der Defizite zu achten.12.1.1 PotentialeKlimatisch wirksame RäumeRäume mit Frisch- und Kaltluftentstehungsfunktionsowie die Ventilationsbahnen sind für dieStadt unverzichtbar. Sie sorgen für einen Temperaturausgleichin den Belastungsgebieten, eineAnreicherung mit frischer, emissionsunbelasteterLuft sowie für eine Filterung von belasteter Luftbzw. das Ableiten dieser aus den Siedlungsgebieten.Solchen Räumen sind alle Vegetationsbestände(Gehölz- sowie Offenlandbereiche)und Wasserflächen im Bearbeitungsgebiet zuzuschreiben.12.1 Ermittlung der Potentiale undDefizite von Natur und Landschaft imBearbeitungsgebietDie differenzierte, umweltgutbezogene Planungbietet eine ausreichende Grundlage für dieErmittlung der Potentiale und Defizite hinsichtlicheinzelner Umweltgüter und kann somit alsAusgangsbasis für den anschließenden Teil derArbeit dienen, nämlich für die praktische Anwendungdes Kompensationsmechanismus im Bearbeitungsgebiet.Unter Potentialen sind alle die Aspekte zusammenzufassen,die zu einer Aufwertung derUmwelt- und Lebensqualität im BearbeitungsgebietBratislavas beitragen. Die Potentiale solltenweitreichend aufgegriffen, bewahrt und weiter-Leistungs- und funktionsfähige BödenDie Fähigkeit der Böden, Stoffe aufzunehmenund zu transformieren ist im besiedelten Gebietbesonders wichtig. Dazu gehört die Filterfunktion,die von Bedeutung für die Schadstoffreduzierungist. Ebenso spricht die Retentionsfunktionvon Böden nicht nur für eine Aufnahmedes Wassers bei Hochwasserereignissen sondernauch für eine Aufnahme des Regenwassersund der damit verbundenen Verdunstung undgedrosselter Abgabe an das Grundwasser. Somittragen die leistungs- und funktionsfähigen Bödensowohl zur Verbesserung des lokalen Klimas alsauch zur Speisung der Grundwasservorräte unddamit zu einem ausgewogenen Wasserhaushaltbei. Naturnahe Böden bzw. Böden mit den Funk-<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 93


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolstionen, die für einen ausgewogenen Naturhaushaltnotwendig sind, treten im Bearbeitungsgebietin vegetationsbedeckten Zonen auf.Lebensräume von Pflanzen und TierenIm Bearbeitungsgebiet werden den wildlebendenPflanzen und Tieren aufgrund deshohen Naturanteils vor allem im nord-westlichenund südlichen Bereich viele Lebensraummöglichkeitendargeboten. Der Grünzug Auenwald– Grünland – historischer Garten im NordenPetržalkas bildet ein zusammenhängendes Bandin der Donauaue, das von erheblicher Bedeutungfür den Biotopverbund ist. Die Auenwaldrestebieten allen Tiergruppen, sogar auch Großsäugernwie Rehen, was hier einmalig ist, Lebensraum.Historische Grünsysteme BratislavasDie historische Altstadt wurde in der Vergangenheitvon zusammenhängenden Grünsystemengeprägt, die bis dato nicht mehr in ursprünglicherForm und räumlicher Ausprägung vorzufindensind. Das aktuelle Potential ist somit momentanunterdrückt, jedoch aufgreifbar und weiter zuentwickeln.Erholungsrelevante RäumeIm hoch urbanisierten Stadtzentrum sind naturnaheErholungsräume für das psychische sowiephysische Wohlbefinden der Einwohner vonbesonderer Bedeutung. Je größer und zusammenhängenderdie Erholungsräume sind, destobesser kann ihre Erreichbarkeit aus allen Siedlungszonengewährleistet sein und desto vielfältigerkann das Angebot an Erholungsaktivitätensein. Das hohe Erholungspotential, welches dieZonen am linken sowie am rechten Donauuferdarbieten, wird, aufgrund des unzureichendenAngebots an Aktivitäten und des schlechtenUnterhaltungszustandes bzw. mangelnderErschließung und Anbindung an die ÖPNV, nurteilweise ausgenutzt.12.1.2 DefiziteKlimatische BelastungDas Verhältnis zwischen klimatischen Belastungsgebietenund Entlastungsgebieten wird in derStadt immer ungünstiger. Es werden Stäube undEmissionen, die an vielen Stellen nicht mit Hilfevon Vegetationsbeständen reduziert werdenkönnen, freigesetzt. Es ist ein hoher Fehlbedarfan straßenbegleitenden Alleen oder Vegetationsstreifenerkennbar, klimatisch wirksamesGrün wird in der Stadt geht verloren. Dichte Siedlungsbereichesind aufgrund Mangel an Grünund „Offenland“ von Temperaturerhöhung undgeringer Luftzirkulation geprägt. Daraus resultierenverschlechterte Lebensbedingungen fürden Menschen.BodenversiegelungVersiegelung wirkt sich erheblich negativ auf dengesamten Naturhaushalt aus, nämlich auf:die klimatischen Bedingungen in der Stadt, z.B.Anstieg der Lufttemperaturen, fehlende Emissionsfilterungdurch natürliche Pflanzdeckedas Aussterben von Bodenorganismen, die füreinen funktionsfähigen Bodenhaushalt sorgendie Wasserhaushaltsbilanz, vor allembeschränkte Grundwasserneubildung undVerdunstungdie Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume;aufgrund fehlender Durchlüftung kaum94 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Integrierte EntwicklungskonzeptionBodenleben, Verlust an geeigneten Standortenfür VegetationDemzufolge sind alle Bereiche mit hohem Versiegelungsgradals negativ für den Naturhaushalteinzuordnen.Kleine und isolierte Lebensräume derPflanzen und TiereWie im Kapitel 8 geschildert wurde, erfüllenPflanzen und Tiere im Landschaftshaushalt wichtigeökosystemare und bioindikatorische Funktionenund in Zusammenwirkung mit anderenUmweltgütern wirken sie sich positiv auf denMenschen aus. Die Maßnahmen zur Sicherungund Aufwertung von Lebensräumen inneu ausgewiesenen Baugebieten werden abernicht zum Bestandteil der Bauleitplanung, somitgehen der Stadt bestehende sowie potentielleGrünräume verloren. Es kommt zur Zerschneidungoder zur totalen Vernichtung von Biotopsystemen.Nur verstreute und kleinflächige Lebensräumebleiben übrig. Diese können ihre Funktionim Biotopsystem Bratislavas nicht mehr erfüllen(Isolierungseffekt).Unterversorgung mit erholungsrelevantenGrün- und FreiräumenVernachlässigung der historischen grünenStrukturenDie historischen Grünräume im AltstadttypischenGrünringsystem stellen eine Dokumentationder Stadtentwicklung und der historischenKulturlandschaft Bratislavas dar. Die Bedeutungdieser Systeme wird unterschätzt und aufgrunddessen wird auch ihre Pflege und Instandhaltungvernachlässigt. Der Nutzungswandel invielen der historischen Grünräume hat zur Folge,dass das Grünringsystem die historische Aussagekraftverloren hat, wobei auch in der Gegenwartweitere historische Grünräume unterdrücktwerden.12.2 Allgemeines LeitbildAufgabe ist, die Potentiale aufzugreifen undweiter zu entwickeln und Defizite zu beheben.Zur Bewältigung dieser planerischen Fragekönnen als Leitbild einer durchgrünten StadtMerkmale dienen:ausreichende Versorgung mit klimatischenEntlastungsräumen sowie mit Ventilationsbahnen,welche günstige (bio)klimatischeBedingungen in dem inneren Stadtgebietgewährleisten,Orte für naturgebundene Erholung werden inBratislava immer weniger, wobei auch die GestaltundNutzungsqualität der bestehenden Räumeund Zonen oft nicht den Anforderungen an Erholungsanlagenentspricht. In den letzten Jahrenwird die sog. Indoor-Erholung propagiert, derenAnlagen anstelle der Grünräume entstehen. DenStadtbewohnern geht oft unbewusst der letzteKontakt mit Natur verloren.auf das notwendige Maß beschränkte Bodenversiegelungund, soweit möglich, gewährleisteteLeistungs- und Funktionsfähigkeit derBöden,System von entsprechend großen und miteinandervernetzten, gegenüber Beeinträchtigungenund anthropischen Tätigkeitengeschützten Grünräume, die den wildlebendenPflanzen und Tieren Lebensraummöglichkeitenbieten,<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 95


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsausreichend vorhandene Räume für landschafts-und freiraumorientierte Erholung desMenschen und das Naturerlebnis in einemSystem von Erholungsanlagen, welches einegute Erreichbarkeit und ein hohes Angebot anAktivitätsmöglichkeiten gewährleistet,ein Bratislavaraum-typisches Ringsystem vonhistorischen Grün- und Freiräumen. Dieses wirdum die das urbane Landschaftsbild prägendenund zur Orientierung in dem Raum dienendengrünen Radialen angereichert.12.3 EntwicklungskonzeptionEntwicklungskonzeption KlimaDie klimatischen Entlastungsgebiete solltenunbedingt erhalten, gesichert und aufgebautwerden. In den Belastungsgebieten ist für eineentsprechende Versorgung mit frischluftbildendenund filtrierenden Vegetationsbeständensowie Temperaturausgleichsflächen zu sorgen,wobei eine hohe Betonung auf die Ventilationsbahnen,die Frisch- und Kaltluft in die Belastungsgebietetransportieren, gelegt werden soll.Entwicklungskonzeption BodenUm eine nachhaltige Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Bodens sowie des Wasserhaushalteszu gewährleisten, ist bei der Stadtplanungauf eine schonende Bodennutzung zu achten.Zusätzlich sind großräumige Bodenentsiegelungs-und Renaturierungsmaßnahmen zuergreifen.Entwicklungskonzeption LebensräumeBei allen bestehenden Grünräumen soll aufgrundder Notwendigkeit zur Lebensraumsicherung einstrenges Erhaltgebot gelten. Bei dem Aufbaueines Biotopsystems ist auf eine funktionalesowie räumliche Vernetzung der Lebensräumezu achten.Es bestehen selbst im dicht bebauten Stadtraumvielfältige Möglichkeiten, die Lebensraumsituationzu verbessern, ohne das den StadtbewohnernQualität und Komfort verlorengehen. Die Anlage von kleinen Biotopen,begrünten Dächern, Fassaden und Grünzügenzur Verbindung von Biotopen führt nicht nur zurVerbesserung der Lebensraumsituation, sondernauch zu einer erhöhten Qualität des Wohn- undArbeitsumfeldes.Entwicklungskonzeption historischeKulturlandschaft und LandschaftsbildEine besonders wichtige Position in der integriertenEntwicklungskonzeption nimmt dieWiederherstellung der historischen Grün- undFreiräume in dem ursprünglichen Ringmusterein. Das spricht für eine Wahrung der historischenIdentität der bratislavaer Altstadt und Hervorhebungdes zurzeit vernachlässigten historischenGrünsystems.Entwicklungskonzeption ErholungAufgabe der Erholungsvorsorgekonzeption istes, eine ausreichende Versorgung mit Erholungsräumenfür alle Nutzergruppen zu gewährleisten.Außer Sicherung und Aufwertung der bestehendenGrün- und Freiräume sollten im Rahmender Bauleitplanung großräumige, stadtteilbezogeneErholungszonen ausgewiesen, gesichertund dementsprechend gestaltet und ausgestattetwerden.96 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Integrierte Entwicklungskonzeption12.3.1 Radial-Ring-GrünsystemDie Sicherung und Fortentwicklung des Radial-Ring-Grünsystems ist ein wichtiges strategischesZiel, welches Berücksichtigung in der Gesamtplanung(Flächennutzungsplanung) finden sollte.Das System wird aus den Elementen bestehen:der innere Grüne Ring (Platzring)der äußere Grüne Ringin der Stadt verbinden Grünräume des innerenGrünen Ringes in der Altstadt mit denen der Peripherie.Das angestrebte Radial-Ring-Grünsystem kannweiterführend auch außerhalb des zentralenGebietes fortgesetzt werden. Hierfür sollte es inWechselwirkung mit der künftigen Siedlungsentwicklungstehen. Bei der Ausweisung von Bauflächensind Frei- und Grünräume des Grünsystemsals „Tabu-Flächen“ zu sichern.die sog. grünen RadialenMit dem Ausbau des Grünflächensystems imRing- und Radialmuster wird das Erreichenmehrerer Ziele angestrebt:positive klimatische sowie bioklimatischeAuswirkungen, Ventilationsfunktion der grünenRadialenAnlage von Grün mit einem Beitrag zur Verbesserungdes Boden- und des WasserhaushaltsAufgreifen der historischen StadtentwicklungVernetzung und Ausbau der städtischen Freiräumefür die Erholung des Menschen sowieals LebensräumeErreichbarkeit der Erholungsräume mit zumutbaremAufwandDie radialen Grünsysteme sollen zur besserenRaumorientierung gestärkt und ausgebautwerden, z.B. mit der Anlage von Alleen im dichtbebauten Stadtzentrum (Mýtna, Špitálska undKrížna Straße) oder von breiteren, erholungsrelevantenGrünräumen (Petržalka-Seite). Grünzüge<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 97


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools13 Fazit Teil 1 – Konzept Landschaftund FreiraumUm die Ziele der Landschaftsplanung und desNaturschutzes auch im urbanen Raum aufstellenund realisieren zu können, wird eine hoheKomplexität der Beiträge verlangt. Dazu erweistsich eine Betrachtung nur aus der ökologischenSicht als unzureichend und selbst diese erfolgtin den raumbezogenen Planungen Bratislavasbisher nur ungenügend (Fall des DokumentesRSÖS). In der Planung ist auch die Bedeutung derUmweltqualität 1 für die Stadtbewohner und füreine nachhaltige Stadtentwicklung zu berücksichtigen.Im ersten Teil der Arbeit wurde ein Überblicküber die in einer landschaftsplanerischenKonzeption zu behandelnden Umweltgüter undihre Bedeutung im Landschaftshaushalt und fürden Menschen ermittelt.Zunächst wurden die Bestände erfasst, analysiertund bewertet. Es wurde festgestellt, über welchePotentiale das Gebiet verfügt und zwar bezogenauf die einzelnen Umweltgüter und welche Defiziteexistieren und ob eine Beeinträchtigung derLeistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltsinfolge von einer geplanten Nutzungsänderungabsehbar ist. Mit Hilfe von Analysenwurden die Schutzwürdigkeit und die Schutzbzw.Entwicklungsbedürftigkeit der Natur- undLandschaftsteile und -bestandteile bestimmt.Anschließend wurden Entwicklungsziele aufgestelltund Entwicklungskonzeptionen zur Sicherungund Weiterentwicklung der natürlichenPotentiale im Bearbeitungsgebiet sowie zurBehebung von Defiziten erarbeitet.Um die Sicherung und Weiterentwicklungvon Natur- und Landschaft in der Stadt unddie Verwirklichung der angestrebten Ziele derGrünplanung gewährleisten zu können, wäre eszunächst wichtig, die aufgestellten Konzeptionenin die Bauleitplanung Bratislavas zu übernehmen.Es scheint nötig zu sein, die Bedeutung unddie Schutzbedürftigkeit einzelner Umweltgütersowie die Erholungsvorsorge im NaturschutzundRaumordnungsrecht hervorzuheben. Somitwären die umweltgutbezogenen Konzeptionenin übergeordnete bis lokale Planungen verbindlicheinbezogen.Selbst wenn aber die Konzepte bestünden undihre Übernahme in die Bauleitplanung gewährleistetwerden könnte, wäre auch weiterhin mitFragen und Problemen zu rechnen, die die Realisierungder Konzepte verhindern oder wesentlichverzögern. Diese werden in Bratislava vorallem von einer nicht gewährleisteten Finanzierungund mit Konflikten in Nutzungsansprüchenbedingt. Die Bereitschaft, Planungsverantwortlichkeitzu tragen und z.B. Flächen für grünordnerischeMaßnahmen zur Verfügung zu stellen, istgering. Aufgrund dessen kann die Grünplanungmit anderen, stärkeren Planungen nur bedingtSchritt halten.Zuerst müssten die Konflikte, die auf mehrerenPlanungsebenen auftreten, bewältigt werden.Deshalb ist zunächst eine Antwort auf die Frage– „Warum werden Grünräume immer weniger?“– zu finden.1 sowie der Gestalt- und Nutzungsqualität der naturgeprägtenKomponenten98 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Einleitung zum Teil 2/Ausgangssituation in der Slowakei14 Einleitung zum Teil 215 Ausgangssituation in der SlowakeiBei der Stadtentwicklung kommt es oft zu Interessenkonfliktenund zum Druck aus wirtschaftlichenPrioritäten. Der bauliche Boom in Bratislavabringt eine Minderung der städtischenGrünräume und somit eine Verschlechterungder Lebens- und Umweltqualität in der Stadt mitsich, da deren Schutz vor der baulichen Investitionstätigkeitnicht oder nur im geringem Maßegewährleistet wird. Aufgrund fehlender Regelungenist im Prinzip jedes Bauvorhaben ohnezusätzliche Auflagen realisierbar (s. Pläne 11, 12).Aus Gründen der Schutzbedürftigkeit bestehenderGrünräume dürften die Bauvorhabennicht ohne problemorientierte Diskussion mitbetroffenen Stadtplanungsinstitutionen und ggf.Naturschutzorganen, folgender Abwägung undausreichender Begründung des Abwägungsergebnissesdurchgesetzt werden. Wenn schoneine Inanspruchnahme oder eine Vernichtungvon Grünräumen zu erwarten ist, sollten nachde Prinzip der Nachhaltigkeit alle erheblichenNachteile für Natur- und Landschaft mit Hilfe vonKompensation beseitigt werden.Einen Beitrag zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsprinzipienkönnte das Instrument Eingriffsregelungliefern, da sie projektbezogen nachhaltigeLösungen bei den Eingriffen zu entwickeln hilft.Die Ausgangsgrundlagen und Möglichkeiteneiner zukunftsorientierten Planung mit Hilfe derEingriffsregelung werden zunächst vorgestellt.15.1 Gesetzliche VorgabenAufgrund unzureichender gesetzlichen Vorgabenund fehlendem Willen bei der Steuerung vonEingriffen in Natur und Landschaft ist in derSlowakei eher ein Trend des „Landschaftsverbrauchs“als einer der „Landschaftsentwicklung“zu beobachten. Das trifft auch die Stadt undihre Grünräume. Welche Gesetzesregelungenzu Eingriffen in Natur und Landschaft sindvorhanden und wie können sie genutzt werden?Laut § 6 GSchNatLa bezieht sich bei Zerstörungder Kompensationsbedarf auf die Biotope vonnationaler und europäischer Bedeutung 1 undnach § 47 Abs. 4 GSchNatLa auf die Bäume 2mit Stammumfang größer als 40 cm oderSträucher von einer Fläche größer als 10m 2 .Im slowakischen Naturschutzrecht fehlt eineBeleuchtung für die Kompensationsbedürftigkeitbei allen Flächen, die eine Bedeutungfür Natur aufweisen. (Im GSchNatLa wird nichtzwischen Innenbereich und Außenbereichunterschieden.)„Biozentren“, „Biokorridore“ und „Interaktionselementen“bilden gemäß § 2 Abs. 2aGSchNatLa den Kern des Räumlichen Systemder ökologischen Stabilität (RSÖS) und sinddemzufolge zu schützen und weiter zu entwickeln.(Zur Erinnerung: Dokumente des RSÖShaben den verbindlichsten Planungsstatus aufder kommunalen bis regionalen Ebene.) DasGesetz regelt nicht die Kompensation oder1 Verzeichnis und Biotopwerte in Bekanntmachung zumGSchNatLa Nr. 24, Anlage 12 näher betrachtet im § 95 GSchNatLa und in der Bekanntmachung24/2003 zum GSchNatLa, Anlage 33 - GesellschaftlicherWert der Gehölze.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 99


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsdie Geldabgabe bei Beeinträchtigung oder beiihrer Vernichtung oder Störung 1 .Die Gemeinde ist gemäß § 48 Abs. 3 GSchNatLaverpflichtet, Aufsicht über die Grundstückefür Gehölzersatzpflanzungen zu führen. DieEingliederung der Grundstücke in die Evidenzist mit deren Eigentümer vorab zu klären. EineGehölzersatzpflanzung ist somit nicht nur andie gemeindlichen Grundstücke gebunden.Wenn keine Flächen für Gehölzersatzpflanzungenzur Verfügung stehen, ist eineAusgleichsabgabe zu leisten. § 48 Abs. 4GSchNatLa: „Die finanzielle Ausgleichsabgabestellt ein Einkommen der Gemeinde dar. Sieist verpflichtet, dieses Einkommen ausschließlichfür die Gehölzpflege in ihrem Gebiet zubenutzen.” Unter Gehölzpflege wird außerPflege zwar auch Neupflanzung verstanden,die Gemeinde ist somit aber nicht zugleichverpflichtet, das Geld für Kompensation imSinne einer Neupflanzung zu verwenden (!).In Bratislava werden Eingriffe in das öffentlicheGrün in der Allgemein verbindlichen VerordnungAVV 8/93 geregelt. Bei der Beurteilungvon Eingriffstatbeständen (§ 7 Abs. 3 AVV 8/93)erfolgt die Auflistung von möglichen „Beschädigungen“:b) „Diebstahl und Entnehmen von Prachtblumen,c) Brechen und unfachlicher Schnitt vonGehölzen,d) Umpflanzung von Gehölzen oder andereBeschädigung von Gehölzen und von1 solange diese nicht zugleich Biotope von nationaler odereuropäischer Bedeutung sindanderem Grün 2 sowie der Bodendeckung,f ) Beschädigung des Wurzelsystems undder oberirdischen Teile von Bäumen.In Punkten a) und e) wird Anlage von Grün außerim Rahmen eines Grünkonzeptes ohne Zustimmungder Verwaltungsbehörde als Beschädigungangesehen.Laut § 8 Abs. 1 AVV 8/93 ist auch das Grün 3 aufdementsprechend großer Fläche zu ersetzen:„Wenn es bei der Investitionstätigkeit zurBeseitigung vom Grün kommt, ist der Investorverpflichtet, in einer vom zugehörigenOrtsamt (Stadtteil) vorgesehenen Lokalitätneues Grün herzurichten, das von der Flächeher mindestens dem Ausmaß der vernichtetenFläche entspricht.“ Wenn es zur Verwirklichungdieser Anforderungen aus Gründenmangelnder Flächenbereitstellung (Seite derStadt) oder mangelnder Kooperation von derSeite des Investoren nicht kommt, sind in derVerordnung keine Regelungen vorgesehen.Zum Vollzug s. Vollzugsprobleme in Bratislava.Zur Komplettierung: im Falle der UVP-pflichtigenVorhaben werden diese zwar der Prüfungnach dem UVPGsk unterzogen, Kompensationenfinden aber nicht statt oder reichen nichtaus, da eine Kompensation bzw. die Ausgleichsabgabenur bei Beseitigung von Gehölzenbzw. bei der Inanspruchnahme von Biotopenvon nationaler oder europäischer Bedeutung 4erforderlich ist. Die Beurteilung von UVP-pflichtigenVorhaben erfolgt im UVPGsk anhand2 s. Definition „öffentliches Grün” im Anhang – Begriffsdefinitionen,wo unter Grün Vegetation, Boden, Wasser undRelief verstanden wird3 vgl. vorangehende Fußnote4 richtet sich nach §§ 6 und 47 GSchNatLa100 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Ausgangssituation in der Slowakeieiner Liste ähnlich wie in Deutschland. UVPund UVP-pflichtige Vorhaben werden in dieserArbeit nicht in Betracht gezogen.In der Praxis gilt nur eine Beurteilung desEingriffes nach GSchNatLa 1 . Die AAV 8/93 hat einegeringere Rechtskraft und wird oft umgangen 2(s. Kap. 15.2). Dies hängt damit zusammen, dassin AAV 8/93 nur definiert wird, wie die Beschädigungfinanziell bestraft werden kann; eventuellerKompensationswert des beeinträchtigten Grünswird nicht erwähnt.15.2 Vollzugsprobleme in Bratislavaa. Fehlende konzeptionelle GrünplanungWie bereits im Kap. 2.2 erwähnt: Die Anlage vonGrün muss sich den verabschiedeten konzeptionellenGrünplanungen unterordnen (§ 5 Abs. 3AVV 8/93), was auch die Flächen für Kompensationenbeträfe. Da aber die Planungen in Bratislavain entsprechendem Maße nicht bestehen,werden Flächen weder für grünordnerischeMaßnahmen (Neupflanzungen) noch für eventuelleKompensationen ausgewiesen und vorbehalten.b. Fehlende Verankerung in derBauleitplanungIm Baugesetz werden zur Kompensation in derBauleitplanung keine Aussagen getroffen. Ausdiesem Grund stellt die Stadt keine Anforderungenan die Investoren im Sinne eines umweltschonendenPlanens bzw. der Kompensation. Als1 Eingriff = Beseitigung von Bäumen mit Stammumfanggrößer als 40 cm oder von Sträuchern von einer Flächemehr als 10m 2 , sowie Vernichten von Biotopen von nationalerund internationaler Bedeutung2 Gespräche (GRa05), (GSi05), BauinvestorenEingriff wird in der Praxis nur Gehölzbeseitigungangesehen (Beeinträchtigung von Biotopen vonnationaler oder europäischen Bedeutung kommtin den meisten Fällen im städtischen Raum nichtvor), für welche in den meisten Fällen Ausgleichszahlungenerfolgen.Die Aufstellung von Objekt- bzw. B-Plänen wirdhäufig den Investoren überlassen, wobei lediglichdie Festsetzungen des FNP eingehaltenwerden müssen 3 . Den Vorhabenträgern steht dieMöglichkeit frei, z.B. Gründächer oder Anlagenzur Regenwasserbewirtschaftung mit in dieRealisierung einzubeziehen. Diese werden nichtals Kompensationsmaßnahmen angerechnet.Ein fiktives Beispiel: Ein „Wert“ der zehn beimBauvorhaben gefallenen Bäume wird nicht dem„Wert” des 500 m 2 großen Gründach auf dem neuzu entstehenden Gebäude gegenübergestellt- die Zahlung (als Einkommen der Stadt für dieGehölzpflege) bei keiner oder unzureichenderBaumersatzpflanzung muss trotzdem erfolgen.Andere Situation: Ist bei der selben Objektplanungkein Gründach vorgesehen aber auchkeine Baumneupflanzung möglich, dann erfolgtsofort die Ersatzzahlung. Es wird kein Gründachoder eine Fassadenbegrünung für das neu zuentstehende Objekt oder andere Form vonKompensation angeordnet, die die Beeinträchtigungendes Naturhaushaltes durch die Beseitigungder Bäume mindern oder ausgleichenkönnten.Ähnlich sind der schonende Bodenverbrauchund die Beschränkung der Bodenversiegelungauf das Minimum in der Bauleit- sowie Objektplanungunbekannte Begriffe.3 z.B. bei öffentlichen Einrichtungen 30% Grünanteil<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 101


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsc. Angebliche FlächenknappheitDie Stadt bzw. der Stadtteil sollte gemäß § 8 Abs.1 AVV 8/93 die Kompensationsflächen für Beeinträchtigungen,zu den es während der Investitionstätigkeitkommt, bereit halten.Aufgrund der Sicherung der „teuren“ Flächen alsInvestitionsvorrat stehen aber keine Flächen fürKompensationen zur Verfügung (GPe05, GLu05).„Die Stadt“ wird für die Nichtbereitstellung nichtbelangt – wenn keine Kompensationsflächenzur Verfügung stehen, erfolgt eine Zahlung, abernur in Höhe vom gesellschaftlichen Wert derGehölze 1 , 2 . Sie steht laut § 48 Abs. 4 GSchNatLafür die Gehölzpflege im betroffenen Gemeindegebiet,nicht für Kompensationen im Sinneeiner Neupflanzung. Das Abgabegeld stelltdemzufolge ein wesentliches Einkommen für dieGehölzpflege dar und aus diesem Grund wirddiese Form der „Kompensation“ bevorzugt. Daserklärt den geminderten Willen zur Bereitstellungvon Kompensationsflächen.Zu vermuten ist, dass die Grünflächenverwaltung3 versucht, die Verantwortlichkeit für dieFlächen und die künftige Pflege der bei Kompensationenentstehenden Grünflächen zu umgehen(GRa05).d. Komplizierte Eigentumsverhältnissebei bestehenden aufzuwertenden Freiflächen,die eventuell für Kompensationsmaßnahmenauszuweisen wären. In Bratislava kommt die1 nicht mehr in AAV 8/93 geregelt, Abgabe richtet sich nachGSchNatLa2 Dieses Geld stellt das Einkommen der Stadt (ca. 35 %) unddes Stadtteiles, in dem zum Eingriff in die Vegetationsflächekommt (ca. 65 %), dar (GPe05).3 vor allem die Stadtteile, aber auch z. B. die Straßenverwaltungim Falle eventueller Anlage von RasenschienenMöglichkeit, Flächen für Kompensation, aberauch die für grünordnerische Maßnahmen, vonPrivateigentümern abzukaufen, in gegenwärtigerPraxis nicht in Frage (GPe05, GLu05, GTo05).Der hohe Wert vieler Flächen wird durch dieAusweisung im FNP als Bauflächen bestimmt.Im slowakischen Baugesetz werden die Flächentauschmöglichkeitenin der Kategorie „Enteignung”zusammengefasst.Die Enteignungsmöglichkeiten werden in §§ 108ff des slowakischen Baugesetzes festgestellt. Zumöglichen Enteignungszwecken gehören z.B.öffentliche Bauten, unter den nach § 43a Abs.3p) des Baugesetzes auch Vergnügung- undErholungsparks, Zoos und botanische Gärtengemeint sind. Anlage eines kleineren Grünraumsaus ökologischen oder anderen Gründen zähltdemzufolge nicht zu den möglichen Zweckender Enteignung. Zur Zeit wäre es also mit Hilfe derslowakischen Gesetzgebung nicht möglich, z.B.1000 m 2 Fläche für Kompensationsmaßnahmenzu enteignen.Die Enteignung kann jedoch für das Erreichender Ziele und Feststellungen des Flächennutzungsplanserfolgen (§ 110 Abs. 2 slow. Baugesetz).Voraussetzung dafür ist, die landschaftsplanerischenZiele und ortskonkrete Aufgabenfinden als Festestellungen auf der Ebene derFlächennutzungsplanung statt, was leider im neuaufgestellten FNP nicht der Fall ist. Wie bereits imEinleitungskapitel geschildert wurde, kommenim neuen Flächennutzungsplan keine neuenGrünräume im Bearbeitungsgebiet hinzu.Obwohl das Naturschutzgesetz die Möglichkeitvorsieht, den Ersatz nach Absprache mit Privateigentümernauf deren Grundstücken vorzunehmen(§ 48 Abs. 3 GSchNatLa), wird dies in derPraxis abgelehnt. Dies betrifft z.B. die Kompensa-102 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Ausgangssituation in der Slowakeitionsmöglichkeit auf kirchlichen Grundstücken, inInnenhöfen oder auf Grundstücken im Eigentumvon Wohnungsgenossenschaften, auch wenn siesich in direkter Nähe zum Eingriffsort befinden 1 .Auch hier wird stattdessen eine Abgabezahlungbevorzugt.e. Zu niedrige Strafen bei Verstößengegenüber der AVV 8/93 2verleiten nicht nur zu „genehmigten“ Eingriffen,sondern sogar zu Verstößen. So erfolgen die„Genehmigungsprozesse“ schneller und einfacherund für die Stadt wird somit Einkommen gesichert,das weder als Kompensationsgeld noch alsMittel für die Gehölzpflege 3 eingesetzt werdenmuss.Die Strafe bei einer genehmigungslosen Beseitigungvon Gehölzen wird jedoch nach § 95GSchNatLa (Gesellschaftlicher Wert der Gehölze)beurteilt. Sie steigt aber nach § 48 Abs. 4GSchNatLa nur bis in die Höhe des gesellschaftlichenWertes der Gehölze an, d.h. Anstoß gegenGesetz erfolgt ohne weitere Auflagen.1 (G IPR), Angebote des Investoren zur Realisierung derKompensation auf genannten Privatgrundstückstypensind von der Stadt abgelehnt worden.2 § 9 AVV 8/93: Sanktionen. Strafe im Wert von bis 200.000Kronen (ca. 5.000 €) bei juristischen Personen und bis zu1000 Kronen (ca. 25 €) bei natürlichen Personen, die nachder „Beschädigung” nach/laut § 7 Abs. 3 AVV folgt, ist füralle Seiten günstiger, als sich bereits vor dem Bauvorhabenum die Flächenbereitstellung und um die Kompensationzu kümmern.3 im § 9 AVV 8/93 „Sanktionen” wird nicht festgesetzt, dassdas Geld für Gehölzpflege benutzt werden soll. Aus diesemGrund ist daraus nachzuvollziehen, dass es um Ebenedes Strafrechts handelt, womit das Geld Einkommen desStaats bzw. der Stadt ohne weiterer Zwecksbestimmungdarstellt15.3 Aus der Sicht der InvestorenUnzureichende gesetzliche Vorgaben undVollzugsprobleme scheinen Probleme auch fürdie Bauinvestoren mit sich zu bringen. Aus demGesetz ergibt sich für sie die Pflicht zu Ersatzpflanzungenoder zur Zahlungsabgabe, wobeiin Bratislava für Ersatzpflanzungen keine Flächenvorgehalten werden bzw. zur Verfügung stehen.Bei einer Ersatzzahlung wird das Geld nicht fürNeupflanzung sondern für die Pflege der Gehölzbeständeim betroffenen Stadtteil oder auf derGesamtstadtebene verwendet, es wird also keinKompensationsergebnis sichtbar. Die Bauinvestorenwerden somit vor eine konfliktvolle Situationgestellt – auf einer Seite ist es ihr Ziel, positivauf künftige „Nutzer“, also die Stadtbewohner, zuwirken und mit ihrem Vorhaben weitreichendeVorteile für die sich entwickelnde Metropole zubringen. Auf der anderen Seite werden sie vonNaturschutzverbänden und Stadtbewohnernstark kritisiert, da bei der Bauausführung Bäumegefällt aber keine Ersatzpflanzungen vorgenommenwerden. Der Hauptgrund für diesenTeufelskreis ist, dass es ihnen in der Praxis nichtermöglicht wird, Kompensationen in angemessenerArt und in angemessenem Ausmaß zurealisieren.Um eine komplexe Untersuchung zur gegenwärtigenSituation vorzunehmen, wurde eineMeinungsumfrage zu Kompensationen (Gegenwartund Vision) auch auf der Seite der Investorenunternommen. Fünf der zur Zeit aufdem Stadtentwicklungsfeld Bratislavas bedeutendstenaktiven Bauinvestoren wurden nachihrer Meinung gefragt:zum derzeitigen Verlauf der Kompensationen,bzw. zu ihrer Zufriedenheit mit dieser Vorgehensweise<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 103


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsBefragte Investoren:zu (Ersatz)Vollzugsdefiziten, welche sowohl fürdie Landschaft als auch für die Vorhabenträgerselber Negatives mit sich bringenzu ihrem Willen, mit der Kompensation zurRealisierung eines Grünkonzeptes beizutragen.Generalprojektant Respect fürInvestitionsgesellschaft BallymoreProperties,Bratislavské Podhradie a.s.,I.P.R Slovakia,J&T Finance Group,STRABAG-ZIPP s.r.o.Kompensationen sollten von der Stadt mitHilfe von gesetzlichen Instrumenten oderVerträgen angefordert und der Vollzug überwachtwerden. Sonst wird nicht gesichert,dass eine für den Baugenehmigungsprozessaufgestellte Planung in dem Ausmaß auchrealisiert wird. (Ballymore, ZIPP) „Gründach istdas erste, worauf beim Finanzmangel währenddes Bauprozesses verzichtet wird. Es wird nichtgeprüft, ob Gründächer realisiert werden, dadiese eine freiwillige Entscheidung des Bauinvestorenzum Erzielen eines ästhetischenEffektes sind.“ (Hr. Kaliský - Respect für Ballymore)Für Großinvestoren stellen zusätzliche Kostenfür Pflanzmaßnahmen keine Umstände dar,hier ist freiwillige Mitarbeit zu erwarten; einegesetzliche Verankerung ist jedoch für denKompensationsvollzug bei „kleinen“ Investorennötig (Hr. Kaliský).Als Umfrageergebnisse lassen sich zusammenfassen:Es müssten Grünkonzepte aufgestellt werdensowie Flächen für Kompensationen und fürgrünordnerische Maßnahmen zur Verfügunggestellt werden, dann kann ein freiwilligerBeitrag zum Aufbau des Grünsystemsmit Verfolgung des Imagegewinns geleistetwerden (I.P.R., J&T, Bratislavské podhradie a.s.)Es sollte die Möglichkeit bestehen, ganze Grünraum-aufwertendeProjekte zu finanzieren,nicht nur die sich aus dem Gesetz ergebendeGehölzpflanzung. (I.P.R., J&T).Ein Flächentausch und -ankauf, bzw. eine Realisierungder Kompensation auf privaten Grundstückensollten ermöglicht werden. (I.P.R., J&T)Investoren sind der Meinung, sie würden ihrAusgleichsgeld lieber in bestimmten Grünraum-aufwertendenProjekten sehen und nichtals bloße Abgabe an die Stadt, die es nicht fürNeupflanzung benutzt. (Ballymore, I.P.R., J&T,Bratislavské podhradie a.s.)Bevorzugt wären Kompensationsflächen in„guter Lage“, wo das Ergebnis den Investorenbeitragfür die Stadt darstellen und repräsentierenkönnte oder einen Beitrag zu wichtigenNaturschutzprojekten von hoher Priorität undvon gutem Ruf darstellen (J&T). Dies setzt einekonzeptionelle Planung voraus.Investoren sind der Meinung, sie würden lieberein eigenes Projekt erarbeiten und finanzieren,als nur eine einzelne ökologische Maßnahmerefinanzieren. (J&T, Bratislavské podhradie a.s.)104 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Ausgangssituation in der Slowakei/LösungsansatzAlle befragten Investoren sind offen für:16 Lösungsansatz- Kompensationen, die sich aus derderzeitigen Gesetzgebung ergeben(sprich Gehölzersatzpflanzung),- zusätzliche Projekte, die zur Aufwertungihres Image beitragen würden und zurBeruhigung der angespannten Situationzwischen Investor – Naturschutzverbändenund Stadtbewohnern, diesich gegen Grünraumverlust wehren,beitragen würden.Zum vorgestellten Konzept für den Ausbau desRadial-Ring-Grünsystems haben alle Investoreneine positive Stellung eingenommen und habenden Willen zu seiner Realisierung geäußert.Die beschriebene Situation stellt die notwendigenHandlungsfelder dar, auf denen ein effektiverVollzug der Kompensation stattfindenwerden könnte.Als ein geeignetes Mittel zur Bewältigung desProblems der Grünrauminanspruchnahme undihrer Umnutzung zu Baugebieten ohne ausreichendeKompensation erweist sich eine fachlichunterlegte und gesetzlich verankerte Regulation,die helfen würde, die Eingriffe in Natur und Landschaftzu steuern.Um eine Einführung der „Eingriffsregelung“zu gewährleisten, müsste die beschriebeneAusgangssituation in der Slowakei und in Bratislavaauf allen Ebenen angepasst und verbessertwerden. Das betrifft zunächst die Gesetzesebene,da alle Planungen auf den gesetzlichen Vorgabenaufbauen. Wie sieht das Instrument der Eingriffsregelungin Deutschland aus? Welche Ausgangsbasisbietet sich für eine methodische Herangehensweise?<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 105


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools17 Überblick über die Prinzipien derdeutschen EingriffsregelungDie Eingriffsregelung, als ein Instrument zurSteuerung der Eingriffe in Natur und Landschaft,wurde bereits im Jahre 1976 im deutschen Naturschutzrechtverankert (§ 8 des alten BNatSchG).Zuerst war sie ein Bestandteil der landschaftspflegerischenBegleitpläne zu Fachplanungenund ab den 90er Jahren wurde sie zum festenBestandteil der Bauleitplanung und somit Teilaller genehmigungspflichtigen Raumplanungen.Sie bezieht sich auch auf die Vorhaben, die nichtder UVP unterliegen, womit ein Netz gebildetist, in dem nahezu jedes Vorhaben auf seineAuswirkungen auf Natur und Landschaft geprüftwerden kann (HH98, S. 41).Das Prinzip der Eingriffsregelung lautet: WelcheFunktion an einer Stelle von Natur und Landschaftinfolge eines Vorhabens verloren geht, soll,soweit die Beeinträchtigung nicht vermiedenoder gemindert werden kann, möglichstgleichartig und in räumlicher Nähe wiederhergestelltwerden (KFSS98, S.11 in Kn05, S. 9). DieEingriffsregelung hilft, so zu planen, dass sichdie Qualität von Natur und Landschaft nichtverschlechtert. Damit sich auch spätere Generationennoch mit ihr und in ihr entwickeln können(MfUF98). Sie hat sich als Mittel zur langfristigenSicherung und Entwicklung von Natur undLandschaft bewährt, da mit ihr die vielen, denLandschaftshaushalt belastenden Maßnahmenso gestaltet werden, dass der Verursacher einerMaßnahme aus eigenem Interesse Beeinträchtigungenvermeidet oder zumindest minimiert.17.1 EingriffstatbestandDie eindeutige Definition des Eingriffes imSinne des BNatSchG spielt bei der Beurteilungdes Beeinträchtigungsausmaßes sowie für diefolgende Aufstellung der Konzeption zu Kompensationenim Bearbeitungsgebiet 1 eine sehr wichtigeRolle, da in der slowakischen Gesetzgebungwird eine Eingriffstatsache, die der Kompensationsermittlungvorgeht, zu diesen Zwecken nichtausreichend definiert.Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne desdeutschen Naturschutzrechts sind„Veränderungen der Gestalt oder Nutzung vonGrundflächen oderVeränderungen des mit der belebten Bodenschichtin Verbindung stehenden Grundwasserspiegelsdie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit desNaturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich2 beeinträchtigen können (§§ 18 BNatSchG).“Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere bildendas dynamische System Naturhaushalt. DerBegriff Landschaftsbild fasst das alles zusammen,was der Mensch mit seinen Sinnen als Umgebungerlebt. Das Landschaftsbild vermittelt demMenschen Heimat, Erlebnis und Erholung.Demzufolge zählen zu Eingriffen Beeinträchtigungenvon:Klima (Bauvorhaben tragen zur Erweiterungvon klimatischen Belastungsgebieten bei)Boden und Wasserhaushalt (Bodenversiege-1 bzw. als Ausgangsgrundlage für die Planungszukunft inder gesamten Slowakei2 unter erheblich wird eine dauerhafte Beeinträchtigunggemeint, die nach dem Beenden des Bauvorhabensverbleibt106 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Überblick über die Prinzipien der deutschen Eingriffsregelunglung hindert den natürlichen Austausch vonorganischen und anorganischen Stoffen sowievon Organismen; der Wasserkreislauf und dieGrundwasserneubildung werden somit auchnegativ beeinflusst)Lebensräumen von Pflanzen und Tieren(Flächeninanspruchnahme von bestehendenBiotopen im urbanen Raum isoliert diese undbeschränkt sie auf Minimum)historischer Kulturlandschaft und vom Landschaftsbild(visuelle räumliche Wirkung vonBauten und ihre Anpassung an die vorhandeneLandschaft und Bausubstanz wird in derBauleit- sowie Objektplanung oft unterschätzt)schaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, denAusgleich und den Ersatz nach den Vorschriftendes Baugesetzbuchs zu entscheiden“ (§ 21BNatSchG).Für die länderspezifische Ermittlung desAusmaßes der Beeinträchtigungen sowie desKompensationsumfangs werden verschiedeneVerfahren verwendet, die vorwiegend Rechtscharaktereiner Verordnung haben (vgl. Kap. 20).17.3 Ablauf der Eingriffsregelung nachBNatSchG 1Die Eingriffsregelung beschäftigt sich bereits beider Planung von Vorhaben für die möglichenFolgen. Sie geht von zwei Prinzipien aus:Zu Beeinträchtigungen von Naturhaushalt undLandschaftsbild kommt es vor allem bei:dem Bau von Straßen, Eisenbahnlinien,Gebäuden (= Flächeninanspruchnahme zuBauzwecken),dem Ausbau von Gewässern,der Beseitigung von Bäumen, Waldbeständenund anderen Biotopenden Abgrabungen oder Aufschüttungen sowiebei dem Abbau von Naturressourcen17.2 Gesetzliche GrundlagenIn Deutschland entspricht der Ablauf derEingriffsregelung nach §§ 18 - 19 BNatSchG derAbbildung Nr. 33. Eingriffsregelung unterliegt ingewissen Fällen den Vorschriften des Baurechts:„Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung,Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänenoder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3des Baugesetzbuchs Eingriffe in Natur und Land-1. dem Prinzip der nachsorgenden Vorsorge:Vermeiden ist besser als heilen.2. dem Verursacherprinzip: Wer den Schadenverursacht, ist auch für die Reparatur verantwortlich.Die Einhaltung dieser Grundsätze gewährleisteteinen effektiven Vollzug der Eingriffsregelung unddamit auch einer „naturfreundlichen“ Planung,weil mit verbleibenden erheblichen BeeinträchtigungenAuflagen für den Vorhabenträgerentstehen. Das heißt, für die Zukunft planen. Wereinen Eingriff in Natur und Landschaft unternimmt,sollte dies so schonend wie möglich (sog.Vermeidungsmaßnahmen) vornehmen. AlsVermeidungsmaßnahme kann z.B. ein Systemvon Regenwasserversickerungsanlagen, dasdurch das Sammeln von anfallendem Regenwasserden Regenwasserabfluss vom gesamtenGrundstück verhindert und dabei auch Lebensräumefür Tiere und Pflanzen schafft.1 (MfUF98)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 107


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsFür noch verbleibende Beeinträchtigungenbleiben dem Vorhabenträger Ausgleichsmaßnahmen,damit in naher Zukunft wiedervergleichbare Qualitäten erreicht werden. EinAusgleich im Sinne einer gleichartigen undgleichwertigen Kompensation im funktionalenZusammenhang zum Eingriffsort wird erzielt,„wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionendes Naturhaushalts wiederhergestellt sindund das Landschaftsbild landschaftsgerechtwiederhergestellt oder neu gestaltet ist“ (§ 19Abs. 2 BNatSchG). Bei Ausgleichsmaßnahmenspielt auch die zeitliche Frist eine Rolle. BeeinträchtigteFunktionen können als ausgleichbargelten, wenn sie sich innerhalb von 25 Jahrenwirksam zur „Vor-Eingriffs-Qualität“ entwickelnkönnen (KFSS98, S. 168 in Kn05, S. 15). Demzufolgegelten Funktionen, die für eine Wiederherstellungeinen längeren Zeitraum als 25 Jahrebenötigen, als nicht ausgleichbar (Ga95, S. 153in Kn05, S. 15). Beispiel für einen Ausgleich wäreeine Neupflanzung einer Baumreihe anstelle derbeseitigten Alleengehölze oder Flächenentsiegelungan anderer Stelle, möglichst im funktionalenBezug zum Eingriffsort, wenn beim BauvorhabenFlächen versiegelt werden.Sind nicht alle Auswirkungen eines Projektesvermeidbar oder auszugleichen, wird Ersatzgeschaffen. Im Gegensatz zu Ausgleichsmaßnahmenwerden die Beeinträchtigungen mit denErsatzmaßnahmen nicht beseitigt. Sie werdennur durch verbessernde Maßnahmen auf andereWeise oder an anderer Stelle kompensiert (LE97,S. 175 in Kn05, S. 17). Nach § 19 Abs. 2 BNatSchGgelten die bei einem Vorhaben beeinträchtigtenFunktionen als ersetzt, „wenn und sobalddie beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltsin gleichwertiger Weise ersetzt sind und dasLandschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltetist.“ Ersatz spricht demzufolge für eine gleichwertige,nicht unbedingt gleichartige Form vonKompensation, wobei der zeitliche und räumlicheBezug zum Bauvorhaben gelockert seinkann. Beispiele für Ersatzmaßnahmen stellen z.B.die Anlage eines Feuchtbiotops bei Inanspruchnahmevon Grünland oder Dekontaminierungund Revitalisierung der zerstörten Böden amvorher bestimmten Ort bei Flächenversiegelungdar. Im dicht bebautem Gebiet könnte es eineKompensation von Gehölzflächenverlust miteiner intensive, gehölzreiche Dachbegrünungsein. Flächen für die Ersatzmaßnahmen sindbereits in den Bauleitplänen auszuweisen und alsVorrat zu halten (sog. Kompensationsflächenpool,d.h. Reservoir oder Vorrat von Kompensationsflächen).Nur wenn auch Ersatzmaßnahmen nicht möglichsind und öffentliche Interessen trotzdem für dasBauvorhaben sprechen, erfolgt eine zweckgebundeneAusgleichszahlung an die Organe desNaturschutzes und der Landschaftspflege, umdamit Maßnahmen zu ergreifen, die an andererStelle Naturhaushalt oder Landschaftsbildaufwerten.Art und Umfang der entsprechendenKompensationsmaßnahmen ergeben sichaus Art und Umfang des Verlustes, den die Funktionenvon Naturhaushalt und Landschaftsbilderleiden. Der Verursacher eines Eingriffs mussdaher für sein Vorhaben Nachweise erbringen,dass die Lebensqualität nach dem Eingriff genauso hoch ist wie vorher (MfUF98). Zur Ermittlungdes notwendigen Kompensationsumfangswerden verschiedene Verfahren benutzt. Die amhäufigsten benutzten werden im Kap. 19 vorgestellt.108 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Überblick über die Prinzipien der deutschen EingriffsregelungProjektbeeinträchtigt erheblich oder nachhaltig denNaturhaushalt und/oder das Landschaftsbild.(= Eingriff )Zulassungmit AuflagenjaSind Beeinträchtigungen durch den Eingriffvermeidbar?neinoder nur teilweiseZulassungmit AuflagenjaIst die Beeinträchtigung ausgleichbar?neinoder nur teilweiseZulassungmit AuflagenjaSind beeinträchtigte Funktionen ersetzbar?neinoder nur teilweiseIst das Projekt so wichtig, dass es trotzdemrealisiert werden muss?neinAblehnungjaZulassung mit Auflagenund AusgleichszahlungAbb. 33 „Eingriffsregelungskaskade“. Verlauf der Eingriffsregelung nach BNatSchG. Quelle: (MfUF98)17.4 Eingriffsregelung und BauleitplanungIn Deutschland findet die Kompensationsverpflichtungseit den 90er Jahren eine Berücksichtigungauch im Baurecht. Damit wird diePosition der Eingriffsregelung bereits bei derFlächennutzungs- und Bebauungsplanunggestärkt, was sie nicht mehr als reines Naturschutzinstrument,sondern als Mittel zur Verwirklichungder Nachhaltigkeitszielen in der Bauleitplanungvorsieht. Flächen für Kompensationensollten bereits in den Bauleitplänen vorgesehenwerden. 1Grundsätze der Eingriffsregelung nach BauGBwerden im § 1a Abs. 3 des BauGB formuliert: „Die1 § 5 Abs. 2a BauGB Flächen oder Maßnahmen zumAusgleich im Rahmen der Flächennutzungsplanung und §9 Abs. 1a BauGB Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleichim Rahmen der Bebauungsplanung<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 109


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsVermeidung und der Ausgleich 1 voraussichtlicherheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildessowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts […] sind in der Abwägung[…] zu berücksichtigen. Der Ausgleich nachBauGB erfolgt durch geeignete Darstellungenund Festsetzungen im FNP und im B-Plan alsFlächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweitdies mit einer nachhaltigen städtebaulichenEntwicklung und den Zielen der Raumordnungsowie des Naturschutzes und der Landschaftspflegevereinbar ist, können die Darstellungenund Festsetzungen auch an anderer Stelle alsam Ort des Eingriffs erfolgen 2 .“ Jedoch wird derAusgleich innerhalb vom Gültigkeitsbereich desB-Plans angestrebt. Dies gewährleistet den räumlichenZusammenhang zwischen Eingriff undKompensation und vermeidet Vollzugsprobleme,die bei räumlicher und zeitlicher Verlagerung vonKompensationen häufiger auftreten.Ein schonender Bodenverbrauch wird im deutschenBauGB bereits im § 1a Abs. 2 angeordnet(Vermeidungsprinzip).Baugebieten oder Bauvorhaben verrechnet. Dasermöglicht vorsorgende und flexible Lösungenund hilft der Natur, sich zu stabilisieren, bevor sieweitere Schaden nimmt (MfUF98). Die Gemeindekann somit die Grünplanungsziele effektiververfolgen.Dazu entsprechende Regelung im BauGB: §135a Abs. 2 „Durchführung durch die Gemeinde:Soweit Maßnahmen zum Ausgleich an andererStelle den Grundstücken nach § 9 Abs.1a zugeordnetsind, soll die Gemeinde diese an Stelle undauf Kosten der Vorhabenträger oder der Eigentümerder Grundstücke durchführen und auchdie hierfür erforderlichen Flächen bereitstellen,sofern dies nicht auf andere Weise gesichert ist.Die Maßnahmen zum Ausgleich können bereitsvor den Baumaßnahmen und der Zuordnungdurchgeführt werden.“Das Ökokonto ermöglicht somit eine zeitlicheEntkoppelung von Eingriff und Kompensation,wobei Kompensationen bereits im Vorfeld realisiertwerden – Verfolgung vom „Vorsorge stattNachsorge - Prinzip“ (MfUF98).17.5 Bauleitplanung und ÖkokontoBei der Planung von Baugebieten entscheidendie Gemeinden über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.Aufbauend auf den Grün- oderLandschaftsplanungskonzepten können dieMaßnahmen bereits vor Aufstellung des Bebauungsplansoder vor dem Eingriff verwirklichtwerden. Die ökologische Aufwertung der aufeinem Ökokonto eingebuchten Flächen wirdspäter mit Beeinträchtigungen aus neuen1 im BauGB zusammenfassende Definition für Kompensationen;Ausgleich umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen2 Rechtliche Vorbereitung des Kompensationsflächenpools17.6 KompensationsflächenpoolDer Erfolg von Kompensationsmaßnahmenhängt wesentlich von einer frühzeitig gesichertenVerfügbarkeit von Flächen für Kompensationenab. Hier setzt die Intention des Flächenpools(Flächenreservoirs, Flächenvorrats) an. Mit demKompensationsflächenpool wird die vorzeitigeBevorratung von Flächen für Kompensationszweckebezeichnet. Es geht darum, eine fachlichsinnvolle Koordination der Einzelverpflichtungenauf Grundlage eines übergeordneten Raum- undZielkonzeptes zu schaffen (wBn in Kn05, S. 21).Eine qualifizierte Landschafts- oder Grünpla-110 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Überblick über die Prinzipien der deutschen Eingriffsregelungnung geht von der Beurteilung des derzeitigenZustandes und der angestrebten Entwicklungvon Natur und Landschaft aus und gibt Hinweisefür eine dem Vermeidungsprinzip der Eingriffsregelungentsprechende Standortwahl bzw.Flächennutzungsverteilung (BfN99). Somit bietetder Flächenpool die Möglichkeit, z.B. großräumigeund funktionale Zusammenhänge im Biotopverbundsystemwiederherzustellen oder gesamtstädtischeGrünkonzepte zu verfolgen. Damitsollen bereits zum Zeitpunkt der Planung ausreichendqualifizierte Flächen für die Kompensationnachgewiesen werden (wBn in Kn05, S. 21).Als Poolträger, der die Verwaltung einesKompensationsflächenpools in eigene Verantwortungübernimmt, tritt oft die Gemeinde auf.Als mögliche Poolträger sind aber auch andereInstitutionen denkbar, z.B. Planungs- und Zweckverbände,Stiftungen, Vereine oder Flächenagenturen.Diese suchen verfügbare Flächen, führenVerhandlungen mit Eigentümern, Vorhabensträgernund betroffenen, stellen Maßnahmenkatalogeauf und kontrollieren die Umsetzungvon Maßnahmen. Die Gemeinde kann somit vondiesen Aufgaben wesentlich entlastet werden.Zur Flächenpoolanlage ist es notwendig, dierechtliche Verfügbarkeit der Flächen zu gewährleisten.Dieser Aspekt spielt vor allem in Gebieteneine Rolle, die von Flächenknappheit geprägtsind und wo viele konkurrierende Interessenaufeinander treffen (Br01, S. 11). Bei rechtzeitigerPrüfung der Flächenverfügbarkeit bzw. mitdem frühen Flächenerwerb kann das Genehmigungsverfahrenvon Vorhaben vereinfacht undbeschleunigt werden (BMVBW, S. 54 in Kn05,S.25), wonach auch eine effizientere und schnelleRealisierung von Kompensationsmaßnahmenablaufen kann (Do02 in Kn05 S.25).Mit einem Flächenpool kann das bisherigeProblem des Maßnahmenwegfallens und derZahlungsabgabe wesentlich verringert werden.Bei einer Umfrage des deutschen Instituts für<strong>Urban</strong>istik im Jahr 2000 1 wurde festgestellt, dassder Anteil der B-Pläne mit Vollkompensationgegenüber der Praxis vor der Einführung desFlächenpools enorm gesteigert wurde (BB02 S.516 in Kn05 S. 26, s. Abb. 35).Ermittlung des Zustandes von Natur undLandschaftSuche nach geeigneten Flächen(Verfolgen eines Grünkonzeptes)Ermittlung der Eigentümer bzw. PächterFestlegung von KompensationsflächenVorbereitung von MaßnahmenAbb. 34 Schematischer Ablauf einer Flächenpoolentwicklung17.6.1 Finanzierung des FlächenpoolsFinanzierung von Vorleistungen zum Poolaufbau(z.B. Erarbeitung eines Kompensationskonzeptes)sowie der Erwerb künftiger Kompensationsflächenist jedoch Aufgabe der Gemeinde oder desPoolträgers. Diese können später jedoch vomVorhabenträger refinanziert werden.1 Bundesweit durchgeführte Umfrage zu Flächenpools,(BB02 S. 507 ff in Kn32, S. 32)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 111


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools50 %40 %30 %20 %Abb. 35 Vollkompensation beiBebauungsplänen. Vergleichvor und nach Einrichtung einesFlächenpools. Quelle: (BB02 S.516 in Kn05 S. 26)10 %0 %Immer In der Regel Häufig Selten NieVorherNachher17.6.2 Umsetzungsbeispiel F-Pool - Der APKder Stadt Cottbus 1Der „Ausgleichspotentialflächenkatalog (APK)“der Stadt Cottbus wurde auf der Grundlage desLandschaftsplans erstellt und enthält für dieeinzelnen Flächen sowohl Maßnahmen als auchEigentumsverhältnisse. Der APK Cottbus ist einder am weitesten fortgeschrittenen kommunalenPool-Projekte in Brandenburg und wurdeals Modellvorhaben vom NaturschutzfondsBrandenburg gefördert.Von Anfang an wird großer Wert auf die Einbeziehungaller wichtigen Entscheidungsträgergelegt. Eine detaillierte Einschätzung, welcheMaßnahmen auf welchen Flächen sinnvoll sindund welche Umweltgüter aufgewertet werdenkönnen, soll ermöglichen, Kompensationsmaßnahmenzu finden, die einen funktionalen Bezugzu den von den Vorhaben verursachten Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft haben.Darüber hinaus wird auch das Ausmaß derAufwertbarkeit der einzelnen Flächen ermittelt.Dies erleichtert die bilanzierende Gegenüberstellungvon Eingriff und Ausgleich in den einzelnenBebauungsplänen.17.7 Gegenüberstellung Ökokonto undFlächenpoolBeide aufgeführten Möglichkeiten stellen einewesentliche Erleichterung des Vollzugs derEingriffsregelung dar. Beim Ökokonto wird jedochzusätzliche Vorfinanzierung der Maßnahmennötig.Mit einem Flächenpool mit vorher bestimmtenKompensationsmaßnahmen können die Zieledes Grünkonzeptes wie beim Ökokonto verfolgtwerden, wobei die Maßnahmenvorfinanzierungdurch die Gemeinde entfällt. Mit der Maßnahmenrealisierungwird beim Pool erst parallel mitdem Bauprozess begonnen, was die ökologischeWirksamkeit der Kompensation gegenüber derbeim Ökokonto zeitlich verzögert.17.8 Kompensationsflächenkataster 2stellt eine den Vollzug der Eingriffsregelungerleichternde Database dar, wo alle zur Kompensationgeeigneten Flächen bzw. Maßnahmengesammelt werden. Das Potential an möglichenAusgleichflächen sollte hiermit möglichstgesamtstädtisch ermittelt werden. Mit Hilfevon dieser Database wird z.B. Inanspruchnahmevon Kompensationsflächen durch neue1 (wLP00)2 (EK05)112 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Überblick über die Prinzipien der deutschen EingriffsregelungEingriffsvorhaben vermieden aber auch dieKontrolle wesentlich erleichtert. Das Kompensationsflächenkatasterermöglicht eine bessereAbstimmung der Kompensationsmaßnahmenaufeinander und Prognostizierung der Erfolgsaussichtenfür künftige Flächen und Maßnahmen.Es beinhaltet Informationen über die festgesetztenFlächen für die Kompensationsmaßnahmen,die Maßnahmenziele, den Ausführungszeitraumund anschließende Funktionskontrollenbzw. bei konkreten Vorhaben über zusätzlichfestgesetzte Ausgleichsabgaben. Es enthältÜbersichtskarten, in denen die Lage der Flächengenau dargestellt ist.17.9 Auswertung der MeinungsumfrageDie bei der Meinungsumfrage gewonnenenErgebnisse wurden auf die vorgestellten Anwendungsbereicheappliziert und daraus wurden dieUmsetzungsmöglichkeiten der Eingriffsregelungund ihrer Mittel in der Slowakei eingeschätzt.Aufgrund der mangelnden Kenntnisse vonMöglichkeiten der Beeinträchtigungsvermeidung,–minderung bzw. des Ausgleichs mitlandschaftsbaulichen Maßnahmen auf demeigenen Grundstück ist in der gegenwärtigenPraxis in Bratislava ein Aspekt der Bemühungenum diese weder von der Seite der Investorennoch von der Seite der Stadt merkbar. Vermeidungund Ausgleich bedeuten für die Investorenvor allem gewisse Baueinschränkungen auf denvon ihnen erworbenen Grundstücken, und dasie von der Stadt nicht verlangt werden, werdensie auch nicht berücksichtigt. Bei Investoren,die Begrünungsmaßnahmen den Ausgleichs-,Minderungsmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmenähnlich auf eigenem Grundstück vornehmen,spricht nicht der Kompensationsaspekt, sondernder Effekt der Attraktivitätssteigerung für diekünftigen Nutzer des Objektes (z.B. Ballymore inder Zone Pribinova, I.P.R. beim Hauptbahnhof ).In den meisten Fällen erfolgt eine Geldabgabean die Stadt, ohne dass sie für entsprechendeKompensationsmaßnahmen verwendet würde.Die befragten Investoren würden jedoch anstelleder Zahlung einen Grünraum-aufwertendenEntwicklung mitwirken wollen.Der Kompensationsflächenpool scheintdemzufolge bei den Bauinvestoren eine geeigneteMöglichkeit für die Realisierung derKompensationsmaßnahmen zu sein. Sie würdengerne die Planung und Form der Kompensationsmaßnahmenselbst steuern und überwachen,weil das Ergebnis ihren „ökologischen“Beitrag für die Stadt darstellen und repräsentierensoll. Diese Gründe sprechen gegen das Ökokonto,wo Maßnahmen nur nachträglich, ohne entsprechendes”Hallo“, refinanziert werden.Gegen das Ökokonto sprechen noch weitereGründe:Ein Ökokonto erfordert außer einer Flächensicherungbzw. eines Flächenankaufs zusätzlicheFinanzmittel, da es auf dem Prinzip derVor-Eingriff-Durchführung von Kompensationsmaßnahmenvon Seite der Stadt oderdes Ökokontoträgers aufgebaut ist. Für dieseKompensationsmaßnahmen müsste erst malGeld zur Verfügung gestellt werden, dieses Interessebesteht aber in Bratislava nicht.Die Anlage eines Ökokontos (sowie auch einesFlächenpools) müsste sich für die Stadt jedochnicht als so kompliziert erweisen. Es wäremöglich, für ein Beispiels- und gleichzeitig Initiierungsprojekteine Dotation von EU zu bean-<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 113


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolstragen. Kompetenz der Antragstellung obliegtin ähnlichen Fällen der „Sektion der Auslandsaushilfeund der EU-Angelegenheiten“ des Umweltministeriums,nämlich der Abteilung der Projektvorbereitung.18 Einige wichtige Anmerkungen zurEingriffsregelung – Hinweise für diePlanungspraxisDie Eingriffsregelung ist kein Verhinderungsinstrument,sie hilft vor allem dabei, unnötigeBeeinträchtigungen der Natur bereits bei derPlanungsphase zu vermeiden. Deshalb sollte siedie Planungen bei allen Vorhaben begleiten, dieunmittelbare negative Auswirkungen auf Naturund Landschaft haben können.Im Planungsprozess wird Kooperation verlangt.Nur so gibt es eine tragfähige Lösung für dasProjekt. In der Praxis bedeutet dies, dass sichdie jeweilige Genehmigungsbehörde mit demVorhabenträger, dem Planer und den Naturschutzorganenzusammensetzen. Dieser unkomplizierteund konstruktive Weg hilft, bestehendeoder potentielle Konflikte zu vermeiden undschnell zu gemeinsamen, umweltverträglichenLösungen zu kommen (MfUF98).18.1 Effektivität der EingriffsregelungEin effektiverer Vollzug der Eingriffsregelung istlaut mehrerer deutschen Autoren gewährleistet,wenn sie bereits auf der Ebene der in engerVerbindung zum Landschafsplan oder Grünkonzeptenstehenden Flächennutzungsplanungstärker berücksichtigt wird (z. B. BfN99).„Diese Planungsebene ist von besondererBedeutung, da im Rahmen der hier zu treffendengrundsätzlichen Raumnutzungsentscheidungendie wesentlichen Weichenstellungen für dieEingriffsvermeidung und damit zugleich für denUmfang erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenerfolgen. So bietet eine die Naturschutzbelangeberücksichtigende Standort-114 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Überblick über die Prinzipien der deutschen Eingriffsregelungwahl die beste Voraussetzung für den Erhalt derLeistungsfähigkeit des Naturhaushalts und desLandschaftsbildes und kann zur Minderung desPlanungs- und Abstimmungsaufwandes in derverbindlichen Bauleitplanung beitragen.Zudem ist es Aufgabe des Flächennutzungsplans,den Rahmen für den Ausgleich der durchihn vorbereiteten Eingriffe abzustecken. Einengroßen Vorteil bringt dabei die Möglichkeit,Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einengroßräumig-funktionalen Zusammenhangeinzubinden. Hierbei ist darüber zu entscheiden,inwieweit es sinnvoller ist, die Ausgleichs- undErsatzmaßnahmen im Nahbereich einzelner,verstreut liegender Bauflächen umzusetzen, oderaber im weiteren vom Eingriff betroffenen Raumfunktional (beispielsweise zur Unterstützung derBiotopvernetzung) zu bündeln. Zudem ist dieEntwicklung einer Konzeption für AusgleichsundErsatzmaßnahmen und deren Integrationin den Flächennutzungsplan der Ansatzpunktfür eine vorausschauende Flächenvorratspolitik(Flächenpoolbildung), mit der auf mangelnderFlächenverfügbarkeit beruhende Vollzugshemmnissein der verbindlichen Bauleitplanung abgebautwerden können.” (BfN99)Anlässe, Kompensationen bereits im Rahmen derBauleitplanung mit einzubinden, finden auch imdeutschen Naturschutzrecht Rücksicht. Z.B. dasSächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)besagt im § 1 Abs. 7: „Bei der Aufstellung vonFlächennutzungsplänen und Bebauungsplänenist auf die Ausweisung ausreichender, vonBebauung freizuhaltender Teile von Natur undLandschaft und begrünter Fläche im besiedeltenBereich zu achten. Im besiedelten Bereich sollensolche Gebiete und Einzelgebilde [...] bei Verlustwiederhergestellt werden.“18.2 Ermittlung des Kompensationsumfangs- Bilanzierung in der EingriffsregelungEine transparente Ermittlung des Kompensationsumfangeserweist sich als eine der wichtigstenVoraussetzungen zum erfolgreichen Vollzug derEingriffsregelung in der Praxis. Dem Thema Bilanzierungin der Eingriffsregelung wird im Kap. 19Aufmerksamkeit gewidmet.18.3 Anforderungen an Kompensationsflächenund -maßnahmenAls geeignete Grundlage für die Auswahl derKompensationsflächen und die Herleitung vonMaßnahmen kann der Landschaftsplan bzw.sonstige Grünkonzepte dienen. Soweit sich aberandere Planungen mit den Umweltgütern (Klima,Boden, Wasser, Lebensräume sowie Landschaftsbildund Erholung) und deren Entwicklungbefassen, könnten sie auch als Ausgangsgrundlageverwendet werden. Beispielsweise kanneine Biotopverbundplanung wichtige Informationenfür eine geeignete Lage einer Kompensationsmaßnahmeenthalten (Kn05, S. 18).Einige zu beachtenden Regeln (HVE, St03):Die Flächen für Kompensationen müssenaufwertungsbedürftig und aufwertfähig sein.Die Kompensationsmaßnahmen, die auf ihnenauszuführen sind, müssen zu einer Aufwertungvon Natur und Landschaft führen. Es darf sichnicht um bloße Pflege- oder Sicherungsmaßnahmenhandeln.Eine dauerhafte Sicherung der Kompensationsflächegegenüber Beeinträchtigungenmuss gewährleistet sein.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 115


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools19 Methoden zur Bilanzierung in derEingriffsregelung 1Die Eingriffsregelung trägt dazu bei, die Funktionsfähigkeitvon Naturhaushalt und Landschaftsbilddauerhaft zu stabilisieren. Das istkeine einfache Aufgabe, da Naturhaushalt undLandschaftsbild kaum oder nur bedingt quantifizierbarekomplexe Systeme sind. Bei der Eingriffsbeurteilungwird trotz allem ihre „Berechnung”oder „Werteinschätzung” verlangt. Zur genauenund transparenten Ermittlung des Kompensationsbedarfswird verlangt, mit anerkanntenMethoden zur Ermittlung des Kompensationsumfangeszu arbeiten. Dazu werden Grundsätzeeiniger in Deutschland verwendeter Methodenund der auf diesen aufbauenden Beispielsmodellein Kürze dargestellt. Ausführliche Informationenzu jeweiligen Verfahren sind der Arbeit(Kn04) zu entnehmen, welche zum Aufstellenfolgender Übersicht als die grundlegende Quellediente. Zur besseren Nachvollziehbarkeit undmöglicher Applizierbarkeit im Raum Bratislavaswurden die Beispielsmodelle bevorzugt, derenAnwendungsbereich den städtischen Raumeinschließt oder die speziell für ihn aufgestelltwurden. Zu diesem Zweck wird bei einzelnenVerfahrenstypen die Möglichkeit der Anwendungin der Slowakei, unter Berücksichtigung derderzeitigen Planungssituation, eingeschätzt.Vorgestellt werden Methoden und Modellbeispiele:1.Biotopwertverfahren (Modell Ausgleichsabgabeverordnungvon Hessen)1 Quellen: (TUB01, RL01) in/und (Kn04), Anwendungsbeispielewurden aus der Arbeit (Kn04) entnommen. DieKosten werden bei Beispielen, wo noch Geldangaben inDM stehen, auf Angaben in Euro umgerechnet. (Gu05)(Kn05, S. 66 - 68)2.3.4.KompensationsfaktorenmodelleGeldleistungsverordnung in Berlin)(ModellHerstellungskostenansatz (Modell Ökokontoder Stadt Rottenburg am Neckar)Verbal-argumentative Kompensationsermittlung(Modell Hinweise zum Vollzug derEingriffsregelung des Landes BrandenburgKeine dieser Methoden stellt eine unanfechtbarzuverlässige Lösung bei der Ermittlung desBeeinträchtigungsausmaßes und des Kompensationsumfangsdar. Aus diesem Grund werdenin der Praxis häufig Mischverfahren verwendet.Meistens wird eine Methode mit dem verbalargumentativenAnsatz kombiniert. Dies erfolgtvor allem aus dem Grund, da sich die Eingriffsregelungnicht pauschalisierend mathematisierenlässt, sondern es kommt vielmehr auf eine fachlichausgerichtete, gut nachvollziehbare Bewertungder Umstände des Einzelfalls an (ÖR01 inKn04, S. 19).Fachliche Anforderungenan BewertungsverfahrenUm alle erheblichen Beeinträchtigungen einesEingriffs kompensieren zu können, muss eineBilanzierung getrennt nach Umweltgütern unterBerücksichtigung der Wechselwirkungen untereinandererfolgen. Ebenso wichtig ist die Möglichkeitder Anpassung des Bewertungsvorgangesan lokale Gegebenheiten.19.1 BiotopwertverfahrenDie Bestimmung des Kompensationsumfangesbaut auf der Bewertung von Biotoptypen, teilweiseaber auch von einzelnen Umweltgüternauf.Klassifizierung und ordinale Einstufung von116 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Methoden zur Bilanzierung in der EingriffsregelungBiotopen mittels BiotopwertpunktenErforderlicher Kompensationsumfang = Differenzder Biotopwertpunkte vor und nach demEingriff (zur Ermittlung werden Wertpunkte mitder Flächengröße multipliziert)19.1.1 Beispiel für Biotopwertverfahren –Ausgleichsabgabeverordnung in HessenDie Hessische Ausgleichsabgabeverordnung(AAV) ist sowohl im besiedelten auch im unbesiedeltenBereich anzuwenden, bei Eingriffen, dienicht anders kompensierbar sind. Sie ist anzuwendenbei Vorhaben, bei denen in bebautenOrtslagen mehr als 50 m 2 überbaut werden,bezieht sich jedoch nicht auf die Errichtung oderVeränderung von unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen.Zur Ermittlung der Ausgleichsabgabe werdenBiotoptypen (oder „Nutzungstypen”) Wertpunktevon 3 bis 80 je Quadratmeter zugeordnet.Dabei werden in AAV nahezu 150 verschiedeneNutzungstypen aufgeschlüsselt. Von den ermitteltenWertpunkten vor dem Eingriff sind dieWertpunkte der Fläche nach dem Eingriff abzuziehen.Für jeden verbleibenden Wertpunkt isteine Ausgleichsabgabe von 0,31 € veranschlagt.Dieser Betrag wurde aus der Nachkalkulationtatsächlich ausgeführter Biotopentwicklungsmaßnahmenermittelt. 1 Bei der Ausgleichsplanungist der Zustand zu bewerten, der 3 Jahrenach Beendigung der Maßnahme zu erwartenist. Die Differenz der Punktestände (vor und nachdem Eingriff ) ist mit der Ausgleichsabgabe 0,31€/Pkt. zu multiplizieren.Eine Zusatzbewertung von bis zu ± 10 Pkt./m 2kann bei Beeinträchtigungen der Landschaftsgestalt,Zerschneidung von Vernetzungsbeziehungen(oder Neuschaffung dieser), beiBeeinträchtigungen (oder Verbesserungen)des horizontalen Luftaustausches oder beiüberdurchschnittlichen Bedeutungen einesNutzungstyps auf Grund der örtlichen Situationerfolgen.19.1.2 Biotopwertverfahren – BilanzVorteileWeitgehende RechtssicherheitKomplexitätsreduzierung und damit guteNachvollziehbarkeitBreite Akzeptanz (trotz fachinhaltlicher undformal-methodischer Kritik)NachteileUnzulässige Reduzierung des Naturhaushaltsauf den Biotopwert.Verrechnung von ordinalen Stufen mit Flächengrößen(kardinale Werte) wird als grobermethodischer Fehler angesehen, da OrdinaleStufen nicht mathematisch verrechnet werdendürfen. Beispielsweise ist Biotop X mit doppeltso vielen Wertpunkten wie Biotop Y nichtgleichzeitig doppelt so viel wert.Mangelnde Berücksichtigung funktionaler undräumlicher Zusammenhänge, oder z.B. altersbedingterAusprägung der Biotope.Die Dimensionen der geplanten Eingriffssituationenmüssen vor der Berechnung hinreichendbekannt sein.1 Eine Tendenz zum Herstellungskostenansatz ist hiermitgegeben.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 117


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools19.1.3 Anwendbarkeit in der slowakischenVerwaltungIn der Slowakei liegt weder eine Biotoptypenkartierungnoch eine Biotoptypenliste vor. Diesemüsste zuerst aufgestellt und einer Methodik,die den Kompensationsumfang ermittelt, unterzogenwerden. Noch ist man planerisch nichtso weit, um Werte (Punkt- oder Geldwerte)einzelnen Biotoptypen zuzuweisen, da die eventuellen„Renaturierungsmaßnahmen“ lediglich alsEinzelbemühungen durchgesetzt werden undnicht von dem Staat bzw. von den Gemeindenrealisiert werden. 1 Die Möglichkeit der Anwendungdes Biotopwertverfahren würde in derSlowakei eine sehr lange Entwicklungszeit inAnspruch nehmen.19.2 KompensationsfaktorenmodelleEine Modifikation der Biotopwertverfahrenstellen Kompensationsfaktorenmodelle dar.Kompensationsumfang wird anhand derKompensationsfaktoren ermittelt.Bestimmten Biotopen werden definierteKompensationsfaktoren zugeordnet, diesewerden mit der in Anspruch genommenenBiotopflächengröße (Baugebietsgröße) multipliziert= Kompensationsflächengröße.Prinzip ähnlich dem Biotopwertverfahren,jedoch wird auf Vorher-Nachher-Betrachtungverzichtet.1 Sogar auch bei der Begleitplanung bei Großprojekten,wie Autobahnbau usw. entstehen keine Biotope im Sinneeines ökologischen Ausgleichs bzw. Ersatzes. Es handeltsich um reine Begleitelemente, die als Eingriffsminderungangesehen werden. Eine Situation, auf die dieser Arbeitnicht eingegangen wird.19.2.1 Beispiel – GeldleistungsverordnungBerlinLaut Geldleistungsverordnung (GeldleistungsVO)„ist zum Ausgleich für eine Beeinträchtigung desNaturhaushaltes und des Landschaftsbildes eineGeldleistung als Sockelbetrag zu entrichten”,wenn eine bisher unbebaute Fläche von einemVorhaben ab 30 m 2 Größe versiegelt wird (vgl.§ 1 GeldleistungsVO). Bemessungsgrundlagefür diesen Sockelbetrag ist die tatsächlichüberdeckte und unterbaute Gesamtfläche desBaugrundstücks. Die Höhe des Sockelbetragsbeträgt 12,78 € je Quadratmeter bei Vorhabenbis 200 m 2 zu versiegelnder Fläche und 25,56 €/m 2 bei Vorhaben mit einer größeren zu versiegelndenFläche.Dieser Sockelbetrag verringert sich um jeweils1/3, wenn auf dem Grundstück vom Träger desVorhabens als folgenden Maßnahmen ausgeführtwerden:1.2.„naturnahe Gestaltung der nicht versiegeltenFläche des Grundstücks wie durch Anlagevon Wiesen sowie durch Anpflanzung vonstandortgerechten und gebietstypischenWildstauden und Gehölzen oder vollständigeEntsiegelung von nicht notwendigerweiseversiegelten Flächen eines Grundstücks,Begrünung von mindestens der Hälfte derWand-, Mauer- und Dachflächen,3. Versickerung von mindestens der Hälfte desauf durch das Vorhaben versiegelten Flächeanfallenden Niederschlagswassers.”Wird eine (Teil-)Fläche in Anspruch genommen,die dem besonderen gesetzlichen Schutz desLandesnaturschutzgesetzes unterliegt, sindzusätzlich zum Sockelbetrag 25,56 €/m 2 zu versiegelndeFläche zu entrichten, auch wenn diesekleiner als 30 m 2 ist. Gleiches gilt für die Zerstö-118 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Methoden zur Bilanzierung in der Eingriffsregelungrung „wertvoller” Biotope, für die ein Zuschlagvon 12,78 € je Quadratmeter zu versiegelndeFläche zu erheben ist. Unter wertvollen Biotopenwerden verstanden:- Stadt-, Garten- und Grünlandbrachen, die eineausgeprägte Vegetationsstruktur aufweisen(versteh gut ausgeprägtes Vegetationsstadium)- Uferbereiche von Pfuhlen, Seen und anderenGewässern, soweit sie nicht nach Landesnaturschutzgesetzgeschützte Biotope sind,- Park- und Grünanlagen, Friedhöfe,- Haus-, Klein- und Nutzgärten mit vielfältigenStrukturen- Waldflächen, soweit sie nicht nach Landesnaturschutzgesetzgeschützte Biotope sind,- Baum- und Gehölzbestände, soweit sie nichtder Baumschutzverordnung unterliegen,einschließlich alter Obstbaumbestände.Zusätzlich müssen Vorschriften der BaumschutzsatzungBerlin angewandt werden.Mit der Erhebung des Sockelbetrages je qmversiegelte Fläche wird der Vorhabenträger dazuanimiert, so wenig, wie möglich zu versiegeln.Dies kommt allen Umweltgütern zu Gute. Mitder Minderung des Sockelbetrages um jeweilsein Drittel bei Dachbegrünungsmaßnahmenund Niederschlagswasserversickerung werdenzudem indirekt die Umweltgüter Wasser, Klimaund boden berücksichtigt. Auch Lebensräumeerfahren eine Berücksichtigung, indem besondersgeschützte oder „wertvolle” Biotope eineErhöhung des Sockelbetrages erfordern.19.2.2 Kompensationsfaktorenmodelle –BilanzVorteileStarker Standardisierungseffekt und Komplexitätsreduzierung.Hohe Planungssicherheit für den Verursacher.NachteileRäumliche und funktionale Zusammenhängekönnen außer Acht gelassen werden.Mit Kompensationsfaktoren nicht alle Eingriffssituationenabgedeckt.Mangelnde fachliche Begründung derKompensationsfaktoren.19.2.3 Anwendbarkeit in der slowakischenVerwaltungKompensationsfaktorenmodell ähnlich derberliner Geldleistungsverordnung könnte auchbei dem derzeitig niedrigen Planungsstand inder Slowakei rasch Berücksichtigung finden.Ermittlung vom Kompensationsumfang mit Hilfedieser Methode ist einfach nachvollziehbar undpraktizierbar unabhängig von fachlichen Arbeitskräften.Bei entsprechender einmaliger Aufstellungder Zahlungsfaktoren wäre der vollzugsbezogenePlanungsaufwand minimiert. DiesesModell weist jedoch einen erheblichen Mangelauf, da die planerischen, fachlich begründetenAussagen von entscheidender Bedeutung fürdie Beurteilung des Beeinträchtigungs- undKompensationsausmaßes sind. Um eine fachlichunterlegte Ermittlung zu gewährleisten, wäreeine planerische Auseinandersetzung mit demEinzelfall und eine Begründung des Bilanzierungsergebnisseserforderlich.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 119


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools19.3 HerstellungskostenansatzBei dieser Methode geht es weniger um denWert des Verlorengehenden, sondern viel mehrum den Wert des Wiederherzustellenden. DieserWert bemisst sich nach den fiktiven Kosten, diedurch die zu realisierende Kompensationsmaßnahmenangefallen wären. Art und Umfang derKompensationsmaßnahmen werden mit Hilfeeines anderen Verfahrens ermittelt. Häufig wirdaber unterstellt, dass das zerstörte Biotop wiederhergestelltwerden soll.Voraussetzung ist eine exakte Einschätzungder eintretenden (fiktiven) Kosten. Dazu sindauch die Kosten für die Bereitstellung derentsprechenden Kompensationsflächen einzubeziehensind. Ebenso zu berücksichtigen sinddie Kosten für die Planung, Pflege und Entwicklung.Die Gesamtkosten können einzelfallbezogenermittelt werden oder als durchschnittlicheKosten bereits vorhandenen Kostentabellenentnommen werden.Wasserbau- und Gewässerpflegeprogrammerstellt, die aufgrund Finanzmangel seitens derStadt nicht umsetzbar sind. Aus diesem Grundbeschloss die Stadt, ein Öko-Konto-Modell zuentwickeln, mit dem die nicht im Geltungsbereichder aufzustellenden Bebauungspläneausgeglichenen Kompensationsmaßnahmen aufdem Konto abgebucht werden können. Somitwird die Refinanzierung der oben genannten, vonder Stadt realisierten Konzepte und Planungengewährleistet.Die Ermittlung von Kompensationsmaßnahmenim Geltungsbereich des B-Plans wird vom Planerunter Verwendung einer beliebigen Methodevorgenommen. Lediglich der Kompensationsumfang,der nicht vor Ort (im B-Plan) zu erledigen ist,wird mit dem Wiederherstellungskostenansatzermittelt.Die Wiederherstellungskosten setzen sich dabeiaus verschiedenen Kostengruppen zusammen:- Grundstückskosten. Es wurde eine Pauschalevon 3 €/m2 festgesetzt.Bemessungsschema: Beeinträchtigte Fläche(m 2 ) x Herstellungskosten (€).19.3.1 Beispiel – Ökokonto der StadtRottenburg am NeckarWie in vielen anderen Städten besteht in Rottenburginfolge des enormen Siedlungsdruckes dieNotwendigkeit, neue Baugebiete zu erschließen.So muss auf der einen Seite infolge von Eingriffendurch Baugebiete Kompensation geschaffenwerden, wofür Mittel des Vorhabensträgers zuVerfügung stehen. Unabhängig davon wurdenfür die Stadt Rottenburg LandschaftsplanungsundBiotopvernetzungskonzepte, sowie ein----Herstellungskosten. Alle (Bau-)Kosten, dieanfallen würden, wenn die Voraussetzungenzur Neuentstehung verlorener Werte undFunktionen geschaffen werden müssten. Diessind Beispielsweise Kosten für Bepflanzung,Ansaat, Ausstattung etc.Pflegekosten. Hierunter sind die Kosten derPflege bis zum Erreichen des gewünschtenZustandes zu verstehen, nicht die Kosten derdauerhaften Unterhaltung.Nebenkosten. Kosten für die Planung undAusführung von Maßnahmen.Zuschläge. Lange Entwicklungszeiten bleibenbei der Orientierung an den theoretischen120 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Methoden zur Bilanzierung in der EingriffsregelungHerstellungskosten unberücksichtigt. Dies sollmittels eine Monetarisierung ausgeglichenwerden.Können bei Versiegelungen keine Entsiegelungenim selben Umfang vorgenommenwerden und ist auch keine andere Kompensationder beeinträchtigten Funktionen möglich,so ist ein pauschaler Zuschlag als hypothetischeEntsiegelungskosten in Höhe von 7 €/m 2 vorzunehmen.Die Einzelbeträge werden addiert und dieSumme als Geldkostenäquivalent bezeichnet.Beispiele für bereits realisierte Kompensationsmaßnahmendes Rottenburger Öko-Kontos sindGewässerrenaturierungen, Biotopvernetzungsmaßnahmenund Entsiegelungen.19.3.2 Herstellungskostenansatz – BilanzVorteileErlaubt hohe Flexibilität bei der Planung undDurchführung von Maßnahmen.Erlaubt Umgehen der problematischenVerknüpfung „Flächengröße x Biotopwert “,Möglichkeit der Umrechnung des Verlustesin rechenbare Größen (Berechnungsschema„Flächengröße x Wiederherstellungskosten“).So eine Kostenkalkulation ist in allen Positionengut nachvollziehbar und überprüfbar.NachteileRechtssicherheit bei der Anwendung zurBemessung naturaler Ersatzmaßnahmen fraglichMethodische Mängel, wenn der Ansatz ohneBewertungsbezug zu den Biotopen verwendetwird.Nicht bei allen Umweltgütern anwendbar, daeine theoretische Wiederherstellung durchbauliche Maßnahmen nicht möglich ist (Z.B.geänderte Belüftungsverhältnisse, Beeinträchtigungender Landschaftsgestalt, Minderungder Erholungsqualität eines Gebietes).19.3.3 Anwendbarkeit in der slowakischenVerwaltungDiese Methode zur Ermittlung der Ausgleichsabgabewürde sich auch in den slowakischenPlanungsbedingungen hervorragend anwendenlassen. Die Applizierbarkeit auf den Innenstadtraumwäre jedoch zu prüfen, da hier mehrereFragen auftreten, die ein spezielles Fachwissenerfordern, um die verschiedenen Facettenerkennen und bearbeiten zu können. Wie wärez.B. eine Gewerbebrache „herzustellen“? WelcheAusgangssituation bei der „Herstellung“ einerin Anspruch genommenen Rasenfläche wäre inBetracht zu ziehen – freier Boden oder versiegeltesGrundstück?19.4 Verbal-argumentative MethodeAufgrund der Schwächen von mathematischenBewertungsmodellen wird von vielen Gutachterneine verbal – argumentative Methode bevorzugt.Eingriffe werden bei dieser Methode hinsichtlichihrer Auswirkungen auf die verschiedenen<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 121


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsUmweltgüter untersucht und Kompensationserfordernisseunter Verwendung von logischenZusammenhängen argumentativ hergeleitet.Auch bei dieser Methode muss versucht werden,die von einem Vorhaben beeinträchtigten Funktionendes Naturhaushaltes und des Landschaftsbildesnachvollziehbar darzustellen und mitgleichartigen Maßnahmen auszugleichen odermit gleichwertigen Maßnahmen zu ersetzen.--entnehmen sind. 1Die Bewertung erfolgt umweltgutbezogen. Fürjedes Umweltgut sind Bewertungsrahmen zuentwickeln, die zu ordinalen Werturteilen (klassifizierendeEinstufung) führen.Bewertungsvorschriften und -maßstäbebenennen, z.B. welches Kriterium geht mitwelchem Gewicht ein19.4.1 Beispiel für die Anwendung derverbal–argumentativen Methode – Hinweisezum Vollzug der Eingriffsregelung des LandesBrandenburgDieser Leitfaden soll dazu beitragen, dass dieAnwendung der Eingriffsregelung sowohleinheitlicher und nachvollziehbarer als aucheffektiv handhabbar ist. Die begründete Abwägungvon einem „Standard” zugunsten derbesseren Erfassung eines konkreten Planungsfallssoll jedoch weiter möglich bleiben.Es werden allgemeine Vorgehensweisen vorgegeben,z.B. dass der Bezugspunkt der Eingriffsregelungdie Dimension der Beeinträchtigungender Umweltgüter Arten und Lebensgemeinschaften,Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsgestalt/landschaftsbezogeneErholungund ihrer Funktionen im Untersuchungsraum ist.Im weiteren wird listenartig aufgeführt, welcheFunktionen der einzelnen Umweltgüter bei derEingriffsbeurteilung zu untersuchen sind.Weiterhin wird auf die untenstehenden Standardsverwiesen (Auszug):- Maßstab für die Bewertung sind die Ziele desNaturschutzes und der Landschaftspflege,die den Landschaftsplänen und speziellenProgrammen und Plänen des Naturschutzes zu- Unterscheidung nach bau-, anlage- undbetriebsbedingten Beeinträchtigungen- Die Kompensierbarkeit ist für jedes in einerFunktion besonderer Ausprägung betroffenesUmweltgut gesondert zu prüfen.- Gegenüberstellung von Wertverlusten durchden Eingriff und Wertsteigerungen durchKompensation erfolgt funktionsbezogen undverbal beschreibend. Numerische Angabenkönnen ergänzend hinzugezogen werden.- Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeitgewährleisten durch tabellarische und ggf.graphische Aufarbeitung der Ergebnisse.Für die Kompensation eines vorwiegendflächigen Eingriffs sind die erheblich beeinträchtigtenFunktionen i.d.R. mindestens auf gleicherFläche durch passende Funktionsverbesserungenzu kompensieren. 2 Beispielsweise kann Renaturierungeines aufgeschütteten Auenbereichs alsKompensation für die Bodenversiegelung vonAuenboden dienen.Orientierungswerte zur Bemessung des Flächenumfangeswerden mit Hilfe einer Tabelle ermittelt,die Anhaltswerte für die Kompensation1 vgl. mit Geldleistungsverordnung Berlin, wo die Methodenicht aus fachlich angestrebten Zielen hervorgeht2 nicht geeignet für den Innenbereich, solange Flächen fürKompensationen nicht im Stadtumland vorgesehen sind.122 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Methoden zur Bilanzierung in der Eingriffsregelungvon 100 % beeinträchtigten Biotopen vorgibt(s. Beispiel). Diese Orientierungswerte stellenKompensationsfaktoren dar. Aufgrund dessen istdieses Modell als ein Mischverfahren mit überwiegendemHang zur verbal-argumentativenKompensationsermittlung, da die Hauptkriteriendieses Vorgehen als verbal-argumentativ beurteilen.Laut der Tabelle mit möglichen Kompensationsmaßnahmenbei bestimmten Eingriffen kann derKompensationsumfang an einem Beispiel vorgestelltwerden:Für Beeinträchtigung von Parks oder von Grünanlagenohne alten Baumbestand wird alsmögliche Kompensationsmaßnahme Neuanlagevon Baumhecken und Waldrändern auf Acker,oder Neuanlage von Laubwald mit heimischenBaumarten auf Acker mit Kompensationsflächenfaktor1:1 (Kompensationsfläche entspricht derGröße von beeinträchtigten Fläche) angesehen.Als Negativum ist hierbei zu betrachten, dasses sich nicht um Kompensation im Sinne desAusgleichs handelt, da der Ersatz in dieser Formden räumlichen und funktionalen Bezug zumEingriffsort vom Prinzip ausschließt.Beim Vernichten von Grünanlagen mit altemBaumbestand wäre die benötigte Kompensationsflächedrei bis fünf mal vergrößert (Kompensationsfaktor1:3 – 1:5), die Anforderungen an dieKompensation wären aber die selben.Bei Bodenversiegelung ist nach HVE grundsätzlichBodenentsiegelung im Verhältnis 1:1 zuschaffen und somit die beeinträchtigten Funktionendes Bodens zu kompensieren.Andere anzuerkennende Flächenverhältnissebei Bodenversiegelung sind der Tabelle zuentnehmen19.4.2 Verbal-argumentative Methode –BilanzVorteileVorteil dieser Methode liegt darin, dass siemehr als die formalisierten Methoden dieweichen Standortfaktoren und spezifischeGegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigenkannAdäquate Berücksichtigung aller relevantenFunktionen des Naturhaushaltes und ihrerräumlichen Zusammenhänge, wie z.B. hoheBedeutung für den Biotopverbund.Keine Vorgabe methodisch fragwürdigerBewertungsschritte.Rechtssicherheit bei plausibler, in sich schlüssigerDarstellung gewährleistet.NachteileEs ist schwierig, anhand von logischen Zusammenhängeneine Quantifizierung vorzunehmen.Dafür fehlen geeignete Kriterien.Letztendlich ist der erforderliche Kompensationsumfangnach Größe und Umfang zubeziffern. Um dieses Problem zu händeln, sindKompensationsfaktoren zur Hilfe zu ziehen.Auch diese sollten in dem Falle argumentativhergeleitet werden.Verantwortung bei der Ermittlung obliegt demAnwender, was in einigen Fällen die Gefahrbringen kann, dass diese Verantwortungzugunsten des Investoren und auf Kosten vonNatur und Landschaft ausgenutzt wird.19.4.3 Anwendbarkeit in der slowakischenVerwaltungVerbal-argumentative Methode verlangt einensehr guten Planungsstand und fachliches Wissen<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 123


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsder beurteilenden Planer. Aufgrund mangelnderfachlichen Vertretung und derzeitigem Stand derslowakischen Landschaftsplanung wäre in derGegenwart und in naher Zukunft nicht möglich,Kompensationserfordernisse und -umfanganhand dieses Verfahrens zu ermitteln.19.5 Zusammenfassung Bilanzierungsverfahren– Anwendbarkeit in der slowakischenVerwaltungBei der Wahl einer geeigneten methodischenVorgehensweise zur Ermittlung des Kompensationsumfangsin der Slowakei bzw. im RaumBratislava sind die derzeitigen planerischen undräumlichen als auch gesellschaftlichen Bedingungenzu berücksichtigen. Zunächst ist dieAusgangssituation (Planungsniveau und -bedingungen,einsetzbare Planungskräfte und -institutionenin der Verwaltungsstruktur und im Dienstleistungssektor)vor Ort gründlich zu prüfen unddavon ausgehend sind Prognosen und Strategienzur Handlung zu entwickeln.den Bedarf an einer Fortentwicklung der Landschaftsplanungmindern und eine angestrebteErhöhung des planerischen Niveaus hinsichtlichKompensationen wäre demzufolge verlangsamtbzw. verhindert.Es wäre zu fordern, ein planungssicheres, auffachlichem Wissen basierendes Verfahren beider Ermittlung des Kompensationsumfanges indie bestehenden Planungen und Verordnungenzu implementieren. Diesem müsste zuerst einlanger Prozess der Positionssicherung der Landschaftsplanung,des Naturschutzes und ihrerZiele vorausgehen. Die fachliche Sicherheit wäreaber somit auf Dauer gewährleistet. Es bedarfgeschulter Planungskräfte, die im Raum Bratislavafür eine qualifizierte Kompensation sowohlim Innen- als auch im Außenbereich sorgen unddiese ebenfalls beaufsichtigen. Angestrebt ist dasErreichen eines solchen Planungsstandes, derdie Anwendung einer verbal-argumentativenMethode in Zusammenwirkung mit einem rechnerischenVerfahren ermöglicht.Unter den aktuellen Bedingungen (ohne Veränderungenim derzeitigen Planungs- und Verwaltungssystem)stellt von den aufgeführtenModellen ein in Bratislava einsetzbares Verfahrendas Modell der Geldleistungsverordnung Berlindar. Der Integrationsprozess dieses nicht auffachlichen Kenntnissen basierenden Verfahrensin die slowakische Planung könnte relativ einfachund schnell erfolgen. Aus der planerischen Sichtsind hier aber die minimalen Anforderungen andie Planungskräfte als unzulässig zu betrachten.Die fachlich unzureichende und nicht einzelfallbezogeneErmittlung des Beeinträchtigungsausmaßeskann zu mangelhafter Feststellung desKompensationsumfanges führen. Eine dauerhafteAnwendung dieses Verfahrens würde124 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anwendung der Prinzipien der Eingriffsregelung im Untersuchungsraum Bratislava20 Anwendung der Prinzipien derEingriffsregelung im UntersuchungsraumBratislavaZu Zwecken der Ermittlung von Potentialen derEingriffsregelung in der Slowakei werden imBearbeitungsgebiet sechs Beispielsvorhaben 1 inihren Auswirkungen auf Natur und Landschaftim Sinne des deutschen Bundesnaturschutzgesetzesbeurteilt. Es werden Prognosen derzu erwartenden Beeinträchtigungen und dessich daraus ergebenden Kompensationsbedarfsermittelt. Anschließend werden Strategien zurFlächenbevorratung und Maßnahmenvorbereitungentwickelt, die im Rahmen eines zu verfolgendenLandschafts- und Freiraumkonzepteszu realisieren sind. Kompensationsmaßnahmenkönnen demzufolge sehr gut als Mittel zur Realisierungdes Grünkonzeptes auf der Ebene desgesamten Bearbeitungsgebietes angesehenwerden.20.1 Wahl der VorgehensweiseDie vorliegende Arbeit geht methodisch vonden Prinzipien der Eingriffsregelung aus, welchezuerst nur vorbereitend in der Slowakei bzw.in Bratislava bekannt gemacht werden sollten.Im Rahmen der Arbeit sind die in Folge derVorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft nicht genau ermittelbar.Aus diesem Grund wird zur Beurteilungeine vereinfachte verbal-argumentative Methodeverwendet, die die Eingriffsregelung nach § 19des deutschen BNatSchG für alle sechs Vorhaben,zur Veranschaulichung im vereinfachten Konzept,1 fünf Vorhaben stellen die bereits erwähnten Bauinvestorenin der Meinungsumfrage dar, ein Vorhaben ist der B-PlanGesamtstädtisches Zentrum, wobei noch keine Investorenbekanntverfolgt.Es werden die geplanten Vorhaben vorgestelltund die sich aus ihnen ergebenden eventuellenBeeinträchtigungen von Natur und Landschaft,nämlich vonKlimaBodenWasserhaushaltLebensräumen der Pflanzen und Tierehistorischer Kulturlandschaft (im historischenAltstadt-Raum von besonderer Bedeutung)Landschaftsbild und mit diesem in Verbindungstehender landschafts- und freiraumorientierterErholungvorausschauend ermittelt.Sodann wird die Möglichkeit der Kompensationam Eingriffsort geprüft (Vermeidungs- oderAusgleichsmaßnahmen). Wenn diese nichtbesteht, wird der verbleibende Kompensationsbedarfden einzelnen Flächen und Maßnahmeninnerhalb des Bearbeitungsgebietes zugeordnet(Ersatzmaßnahmen, die im Rahmeneines Kompensationsflächenpools zu realisierensind). Für die Vorhabenträger würde somit dieMöglichkeit entstehen, für eine ausreichendeKompensation zu sorgen, und damit das fürdie Kompensation bereit gestellte Geld projektbezogeneinzusetzen und auf diese Weise zurRealisierung eines Grünkonzeptes beizutragen.Die Aufwertungspotentiale, die zu behebendenDefizite und daraus abgeleitete Entwicklungszielefür die einzelnen Flächen wurden bereitsbei der Aufstellung dieses Konzeptes 2 bestimmtund sind ihm auch mit den möglichen Entwick-2 Teil 1 Konzept Landschaft und Freiraum, Pläne 3 – 10<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 125


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolslungsmaßnahmen zu entnehmen.20.2 Untersuchte Vorhaben und ihreAuswirkungen auf Natur und LandschaftDie Auseinandersetzung mit den Vorhabenerfolgt in Plänen 11 und 12, eine Gesamtübersichtüber die Auswirkungen auf Natur undLandschaft mit einer vereinfachten Ermittlungdes Kompensationsumfanges wird in der Tabelle8 ermittelt.Erläuterung zur Tabelle 8BBeeinträchtigungV/A Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmenam Eingriffsortwenn Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmenauf dem Eingriffsortmöglich sind, sollten diese bevorzugtwerden. Die verbleibenden Beeinträchtigungensollten im Rahmen desFlächenpools kompensiert werden.E/F-Pool Ersatzmaßnahmen im Rahmen einesFlächenpools zum Verfolgen desKonzeptes Landschaft und Freiraum/ sehr erhebliche Beeinträchtigung,spricht für Unzulässigkeit des Vorhabensim geplanten Ausmaßbestimmte Schutzgut auf teilweise Ausgleich am Eingriffsortmöglich+ zusätzliche Verbesserung der Bedingungenohne Eingriffstatsache imSinne des gegebenen Umweltgutes teilweise Ersatz im Rahmen desFlächenpools erforderlich, um dieverbleibenden Beeinträchtigungen aneinem anderen Ort zu ersetzen voller Ersatz ist notwendig, weil dasVermeiden bzw. Ausgleich am Eingriffsortnicht möglich ist/ bei Verwirklichung des VorhabensErsatz mit umfangreichen AuflagenerforderlichAnmerkungDie Eingriffs- und Kompensationsermittlungerfolgte überschlägig, der Beeinträchtigungsgradund der daraus zu ermittelnde Kompensationsbedarfwäre bei jedem Vorhaben einzelnunter Verwendung einer Bilanzierungsmethodezu ermitteln.mit der Realisierung des Vorhabens sinderhebliche negative Veränderungender Qualitäten des jeweiligen Umweltgutesverbundeneine Beeinträchtigung der Qualitätendes Umweltgutes ist abzusehendas geplante Vorhaben weist keineerhebliche Auswirkungen auf das126 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anwendung der Prinzipien der Eingriffsregelung im Untersuchungsraum BratislavaTab. 8 Untersuchte Vorhaben und ihre Auswirkungen auf Natur und LandschaftVorhaben(Typ, Arealgröße)EuroveaNeues Stadtquartier in der Zone Pribinova,12 ha.Zustand der Anlage(Dezember 2005)Gewerbebrache mitgeschlossener Vegetationsdecke.Klima Boden Wasserhaushalt LebensräumeB V/A E/F-PoolB V/A E/F-PoolBV/AE/F-PoolB V/A E/F-PoolHistorischeLandschaftsbild Erholung VerlustKulturlandschaftBV/AE/F-PoolB V/A E/F-Pool +B V/A E/F-PoolzusätzlicherFunktionenRiverParkMultifunktionszentrum (Wohnen, Büros,Einkaufen, Hotel, Parkplätze), 3,1 ha.Ehemaliger Park als Teil dersozialistischen Einrichtung„Park der Kultur und derErholung“ B-Plan Bratislavské PodhradieNeues Wohnviertel südlich der Burg,7,5 ha.zum Teil historischeBausubstanz (bleibterhalten), Rest Gehölzbracheund Parkplatz +Gehölzbeständesind Pufferzonevom Biozentrum„Burgberg“Reste des historischenMultifunktionsobjekt LehotskéhoStr. Hotel, Wohnen, Büros, 0,6 ha.Esterhazyi Gartens, nichtmehr gepflegt undInstandgehalten seit inPrivateigentum Vorplatz HauptbahnhofMultifunktionsobjekt (Büros, HotelWohnen, Einkaufen), 4,3 ha.Bahnhofsvorplatz, Tennisspielplatz,Kinderspielplatz,Gewerbe B-Plan Gesamtstädtisches ZentrumVerwaltungszentrum Bratislavas. Administrative,Arbeiten und Wohnen, 71 ha. Auenwald, Kleingartenanlage,Gewerbe, ErholungszoneHochwasserretentionsraum,sehrhohe Bedeutungfür Biotopverbund<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 127


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools128 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anwendung der Prinzipien der Eingriffsregelung im Untersuchungsraum Bratislava20.3 Aufstellung eines KompensationsflächenpoolsEin Flächen- und Maßnahmenpool übernimmtdie Aufgabe einer integrierten landschaftsplanerischenEntwicklungskonzeption. Als Grundlagefür die Auswahl der Kompensationsflächenund zur Herleitung von Maßnahmen wurdendie landschaftsplanerischen Teilkonzeptionenverwendet. Sie geben die gegenwärtige Situationder Umwelt im Planungsgebiet wieder und zwarsowohl die Potentiale als auch die Defizite. ImFlächenpool werden aufwertungsbedürftigeund aufwertungsfähige Flächen zusammengefasst,auf denen die Maßnahmen zur Verfolgungder landschaftsplanerischen Ziele realisiertwerden können. Die landschaftsplanerischenKonzepte für die jeweiligen Naturgüter sowiefür die historische Kulturlandschaft, das Landschaftsbildund die Erholung können somit inder Form von Kompensationen von Eingriffen inNatur und Landschaft realisiert werden (aus demGrund Kompensationsflächenpool). Es werdenAufwertungspotentiale genannt sowie möglicheEntwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen. In derTabelle (s. Plan 13) sind die Potentiale aufgeführt,die nach einer Kompensationsmaßnahme aufgegriffenwerden könnten. Eine reale Aufwertung(Ausschöpfung des Potentials) hängt jedoch vonder Art und vom Umfang der Kompensationsmaßnahmeab.Die Maßnahmen haben sowohl einen Neuschaffungs-als auch einen aufwertenden Charakter,d.h. sie können auch auf bereits bestehendenVegetationsflächen oder Freiräumen realisiertwerden.Die einzelnen Potentiale können im folgendenSinne ergriffen werden:KlimaAufwertung im klimatischen Sinne hängt mitBegrünungs- bzw. Bodenentsiegelungsmaßnahmenbzw. Gebäuderückbau zusammen. ZurAufwertung vom lokalen Klima zählt auch Anlagevon Wasserkörpern.BodenEntsiegelung und Revitalisierung der Böden (aufunversiegelten Parkplätzen oder anders kontaminiertenBöden)WasserhaushaltAnlage von Wasserkörpern und von Regenwasserrückhaltungs-und -bewirtschaftungsanlagen,die helfen, den Wasserkreislauf wiederherzustellen.LebensräumeAnlage oder Erweiterung von Biotopenhistorische KulturlandschaftWiederherstellung oder Rekonstruktion der historischenFrei- und Grünräume nach historischenVorbildern oder eine wesentliche Erhöhung derGestalt- und Nutzungsqualität im Sinne einerNeuplanungLandschaftsbildGrünordnerischer Beitrag zur Steigerung derQualität von Innen- und Außenbereich als ErlebnisraumLandschafts- und FreiraumorientierteErholungAnlage bzw. Erhöhung der Gestalt- undNutzungsqualität erholungsrelevanter Grün- undFreiräume<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 129


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools20.3 Finanzierung des FlächenpoolsZur Anlage eines auf genannten Regeln basierendenFlächenpools als Modellvorhaben für dieEinführung der Eingriffsregelung in der Slowakeikönnte Fördergeld von der EU beantragt werden(s. S. 113, 114).20.4 Aufstellung eines MaßnahmenkatalogsEine frühzeitige Planung von Maßnahmen hilft,die Kompensationen zeitlich und räumlich andas Bauvorhaben zu koppeln und vor allem abergezielt als Verwirklichung eines Grünkonzeptesauszuführen. Es folgt eine Liste von Beispielen fürmögliche Maßnahmen, die als Kompensationsmaßnahmenrealisiert werden können. (Positivauswirkungenauf die jeweiligen Schutzgüter inKlammern).Maßnahmen direkt am Gebäude:Entsiegelung und Revitalisierung der Böden(Naturgüter Klima, Boden, Wasser, Flora undFauna)Regenwasserversickerung (Wasserkreislauf,Grundwasserneubildung, Boden)Anlage von Vegetationspassagen (Wasserfilterung,Flora und Fauna)Anlage von Mulden (Regen- und Schmelzwasserversickerung),RegenrückhaltebeckenAnlage von kleinen Biotopen (Klima, Boden,Wasser, Flora und Fauna)Anlage von künstlichen Wasserflächen (Klima,ggf. Regenwasserbewirtschaftung, Erholungsaspekt)Anlage von naturnah gestalteten Wasserkörpern(Klima, Boden, Wasserhaushalt, Lebensräume,Landschaftsbild und Erholung)Dach- und Fassadenbegrünung (Klima, Wasserkreislauf– Regenwasserretention und Verdunstung,Lebensräume von Tieren und Pflanzen)Verwendung von ökologisch geeignetenBaumaterialien und Prinzipien, z.B. farblicheAbstimmung an Gebäuden für eine geringereWärmeabsorption und somit Wärmerückgabean die Umgebung (Klima)Sammelsysteme für das anfallende Regenwasser– Zisternen – mit möglicher Verwendungals Nutzwasser (Wasserhaushalt)Maßnahmen auf eigenem Grundstück:Befestigung von Garagenzufahrten, Parkplätzen,Wegen mit durchlässigen Materialien(Minderungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmemit Effekt für Naturgüter Boden, Wasser, Klima)Maßnahmen am sonstigen Ort im Rahmeneines F-Pools:Bodenentsiegelung (Naturgut Klima, Boden,Wasser, Flora und Fauna)Regenwasserversickerung (Wasserkreislauf,Grundwasserneubildung, Boden)Vegetationspassagen (Regenwasseraufnahmeund -filterung, Klima, Flora und Fauna)Mulden (Regen- und Schmelzwasserversickerung),Regenrückhaltebecken (Klima, Wasser,Flora und Fauna)Anlage von kleinen Biotopen (Klima, Boden,Wasser, Flora und Fauna)Anlage von künstlichen Wasserflächen (Klima)Anlage von naturnah gestalteten Wasserkör-130 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anwendung der Prinzipien der Eingriffsregelung im Untersuchungsraum Bratislavapern (Klima, Boden, Wasserhaushalt, Lebensräume,Landschaftsbild und Erholung)Anlage von Rasenschienen (vor allem Klima,Boden, Wasser, ästhetischer Aspekt)Aufwertungspotential im Sinne von einzelnenNaturgütern, Kulturlandschaft, Landschaftsbildund Erholungmögliche KompensationsmaßnahmenErweiterung von bestehenden Grünflächendurch Flächenankauf und dauerhafte FlächensicherungBegrünung von Mauern bei Verkehrstrassen(Klima, Wasserkreislauf – Regenwasserretentionund Verdunstung, Lebensräume von Tierenund Pflanzen)Als prioritäre Aufgabe im Rahmen des Kompensationsflächenpoolserweist sichAufwertung und Anlage von Grünräumen,die von Bedeutung für das städtische Radial-Ring-Grünsystem sind und somit sowohl dieVerbesserung der Situation aller Umweltgütergewährleisten als auch einen Beitrag zurWiederbelebung der historischen Kulturlandschaft,des Stadtbildes und zur Erholung derStadtbewohner leisten.20.5 KompensationsflächenkatasterZusätzlich zum vorgestellten Flächenpool wärefür die Praxis förderlich, einen Kompensationsflächenkatasterzur Führung einer Database überdie Kompensationsflächen und -maßnahmenanzulegen. Diese Database sollte Informationenenthalten über:Flächentyp und -größeheutigen Zustand (inkl. Bestandskarte, photographischeAbbildung)ev. historischen Zustand (Abbildung, historischerGrundriss bzw. Lageplan)EigentümerverhältnisseIn Bratislava wird zur Zeit an einer einheitlichenÜbersicht (Database) von Grünflächen, orientiertan der Kartierung von Vegetationsbeständen,gearbeitet. Bei der Aufstellung dieser Databasewürde sich anbieten, die Flächen gleichzeitigauf ihre Eignung als Kompensationsflächen zuprüfen. Die Übersicht sollte sich nicht nur mitdem Vegetationsbestand befassen, sondern dieFlächen aus der Sicht aller Naturgüter, der Bedeutungfür historische Kulturlandschaft und Landschaftsbildsowie aus Sicht der Erholungseignungzu betrachten und ihre Bedeutung für dasstädtische Grünsystem beurteilen.20.6 Anmerkung zur Anwendung derPrinzipien der Eingriffsregelung imUntersuchungsraum BratislavaDie Eingriffsregelung im ursprünglichen Sinne istals Mittel zur Wiederherstellung des ursprünglichenZustands von Natur und Landschaftverstanden. Sie ist projektbezogen, d.h. ihreAufgabe ist nicht die vorausschauende Entwicklungvon Natur und Landschaft, sondern dieVerpflichtung zur Wiederherstellung des Statusquo (RL01 in Kn05, S. 9). Aus diesem und ausräumlichen und gesellschaftlichen Gründen istdie Eingriffsregelung an Bedingungen Bratislavasanzupassen, weil bei der Realisierung vonBauvorhaben im Bearbeitungsgebiet sehr wenigSpielraum für eine Status quo wiederherstellendeKompensation bleibt. Die deutsche Eingriffsre-<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 131


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsgelung soll jedoch eine Anleitung vermitteln,wie man auf einer allgemein anerkannten undgesetzlich gesicherter Ebene nachhaltig und„naturfreundlich“ planen und bauen kann. DieEingriffsregelung kann helfen, die Ziele desNaturschutzes und der Landschaftspflege auchim urbanen Raum zu verfolgen. Als ein Überwachungsinstrumentmit Anordnungen zumBauen, welches die Eingriffe vermeidet bzw. diesekompensiert, kann sie auch in dicht bebautenGebieten für eine qualifizierte Mischung vonqualifizierter Bebauung mit qualifiziertem Grünsorgen.21 Fazit Eingriffsregelung21.1 Lösungsansätze zur Einführung und zumVollzug der Eingriffsregelung in der SlowakeiDas Thema Einriffe in Natur und Landschaft unddamit verbundener Kompensationsbedarf solltedie Aufmerksamkeit der Vertreter der Stadtverwaltung,der Stadtplaner und der Vorhabenträgerin Bratislava gewinnen und in der StadtentwicklungBerücksichtigung finden. Um einen erfolgreichenVollzug der Eingriffsregelung auch unterden slowakischen Bedingungen gewährleistenzu können, sind einige Hinweise zu befolgen undÄnderungen vorzunehmen:21.1.1 Gesetzesebene – NaturschutzrechtIm slowakischen Naturschutzrecht sollteBedeutung von allen Flächen von Natur undLandschaft hervorgehoben werden. Eingeführtwerden sollte auch eine Definition desEingriffes, so dass sich der Kompensationsbedarfauf jede Beeinträchtigung von Natur undLandschaft bezieht, nicht nur auf die Gehölzeund Biotope von nationaler und europäischenBedeutung.Als notwendig erweist sich, die Ausgleichszahlungin einen Kompensationsfonds abzugeben.Der abzugebene Betrag soll für aufwertendeMaßnahmen benutzt werden, d.h.ausschließlich für die Kompensationszwecke,die zu einer Verbesserung im Zustand derGrünräume führen, und nicht für bloße Pflegemaßnahmen,für welche es heutzutage gemäߧ 48 Abs. 1 GSchNatLa vorgesehen wird, undwie es dementsprechend in Bratislava verläuft.Diese Schwachstelle im Naturschutzgesetz istzu beheben. Der Begriff der Ausgleichszah-132 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Fazit Eingriffsregelunglung sollte auch in der AAV Berücksichtigungfinden, und zwar in Anknüpfung an die im §8 Abs. definierten Beschädigungen, da hiergegenüber dem Gesetz auch das Vernichtenvon „Grün” (s. Begriffsdefinitionen) als Eingriffbetrachtet wird.Ebenso finanzielle Strafen bei Verstößengegen GSchNatLa und AVV 8/93 im Sinneeiner Flächeninanspruchnahme oder andererBeeinträchtigungen von Grünräumen solltenzur Kompensation eingesetzt werden.Dementsprechend sind auch die gesetzlichenRegelungen anzupassen.21.1.2 Ebene der BauleitplanungIn der Bauleitplanung sollte vor allem diePosition der Landschaftsplanung gestärktwerden, da hiermit die Realisierung der landschaftsplanerischenKonzepte bedingt wird.Über ihre Finanzierung seitens der Stadt bzw.angerechnet als Kompensationen seitens derVorhabenträger (Ausführung der Eingriffsregelung)könnte auch nachträglich entschiedenwerden.Aus deutschen Erfahrungen (Be97, S. 61): „Inder Praxis wird immer wieder deutlich, dass dieAnwendung der ER in der Bauleitplanung nurSinn macht, wenn sie in eine gesamtstädtischeGrün- und Landschaftsplanung inhaltlichwie räumlich integriert ist und über die landschaftsplanerischeMitwirkung zum Bestandteilder Bauleitplanung wird.” Es besteht alsodie Notwendigkeit, die Eingriffsregelung undihr Mittel Flächenpool bereits in den FNPeinzubeziehen.Im Falle, dies ist nicht mit Hilfe der gesetzlichenPlanungsinstrumentarien von Naturschutzund Landschaftspflege bzw. vom Baurechtnicht möglich, sollte die Anwendung derEingriffsregelung die Vertrags- oder Mitarbeitbasiszwischen der Stadt und Vorhabenträgernvorsehen.Bei entsprechender gesetzlichen Definition imslowakischen Baugesetz 1 könnte ermöglichtwerden, Grundstück zu Zwecken von grünordnerischenMaßnahmen zu enteignen oderdort eine Nutzungsbeschränkung anzuordnenund somit die Bereitstellung der Flächen fürKompensationen zu gewährleisten.21.1.3 Vollzug der EingriffsregelungWichtig bei den zu verfolgenden Prinzipien istdas Nachgehen der Abfolge der Eingriffsregelunglaut der „Eingriffsregelungskaskade“. Nur sowird eine Minderung der Beeinträchtigungenauf das notwendige Maß gewährleistet. Wennsich erweist, dass eine oder mehrere Stufen der„Kaskade“ mit Absicht umgangen worden sind,sollten die Zahlungsauflagen für den Vorhabenträgeransteigen. Z.B. bei einer Handlungmit Folge von Beeinträchtigung von Naturund Landschaft vor der Baugenehmigung; beieiner Ausgleichsabgabe ohne Ausschöpfender Möglichkeit, Eingriffe auf eigenem Grundstückzu vermeiden oder auszugleichen, oderanderswo Ersatz zu schaffen.Bei jeder Planung sind die Vor-Ort-Kompensationen(Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen)zu verlangen. Sie stehen im direktenfunktionalen sowie räumlichen Bezug zumEingriff, womit am besten die beeinträchtigtenFunktionen des Naturhaushalts wiederhergestelltund das Landschaftsbild wiederherge-1 eindeutige Ergänzung der Definition der möglichenEnteignungszwecke im § 108 Abs. 2 des Baugesetzes<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 133


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsstellt oder neu gestaltet werden können. Daserweist sich auch bei der ungenügenden und„unfreiwilligen” Bereitstellung der Flächen vonder Stadt als sinnvoll. Den Investoren solltejedoch die Möglichkeit gegeben werden, alsKompensation für verbleibende Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft die „wichtigsten”Grünprojekte in einem Flächenpool zufinanzieren. Hier können sowohl Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft kompensiertwerden als auch zur Verwirklichung dervorher abgestimmten übergeordneten grünordnerischenEntwicklungsziele beigetragenwerden. Mit einem Kompensationsflächenpoolkann das Verleiten zu einer Zahlungsabgabewesentlich verringert werden, was im Bearbeitungsgebietzu einer sichtbaren Aufwertungoder Anlage von Grünräumen und somit zurZustandsverbesserung von „Natur und Landschaft”führen würde.Eine Zahlungsabgabe soll als der letztemögliche Schritt in Betracht gezogen werden,und wenn es dazu bereits kommt, sollenMöglichkeiten gefunden werden, wo Gelderzur Steigerung der Umweltqualitäten eingesetztwerden können (z.B. im FNP geplanteWalderweiterungsmaßnahmen im SüdostBratislavas).Die Eingriffsregelung im Sinne der Wiederherstellungdes Status quo von Natur und Landschaftmuss für die Anwendung im Bearbeitungsgebietmodifiziert werden, da hier derAspekt der Repräsentanz, der historischenPotentiale und der Nutzbarkeit der aufzuwertendenGrünräume gleichwertig mit demökologischen Aspekt wird.Kompensationen auf eigenem Grundstückmüssen von dem laut FNP erforderlichenGrünraumanteil bei einzelnen Bebauungstypenstreng getrennt werden. Somit darfz.B. ein Grünraum auf dem Grundstück deröffentlichen Einrichtung, der bereits im FNPvorgesehen wurde und laut diesem 30 %der Grundstücksfläche einnehmen soll, nichtals Kompensation angesehen werden. Es seidenn, es handelte sich um ein voll versiegeltesGrundstück und die Umwandlung zum Grünraumführte zu einer Aufwertung im Sinne desGewinns von Umweltqualitäten.Als eine geeignete methodische Vorgehensweisefür die Ermittlung des Kompensationsumfangserweist sich ein auf fachlichenKenntnissen basierendes Verfahren (z.B. verbalargumentativeMethode in Zusammenwirkungmit einem rechnerischen Verfahren), das eventuellin Form einer Verordnung festzusetzenist. Der derzeitige Planungsstand ist in einemmöglichst kurzen Zeitraum anzupassen.Solange keine gesetzliche Verpflichtungbesteht, lassen sich hochwertige Kompensationsprojektein Form von Verträgen undVereinbarungen zwischen der Stadt und denBauinvestoren realisieren. Die notwendigeZustimmung seitens der Investoren zum derartigenVerlauf ist in Anlehnung an die unternommeneBefragung zu erwarten.Eine Mitarbeit zwischen der Stadt, den Vorhabenträgernund den Naturschutzorganen beider Planung von Kompensationen erweist sichals eine notwendige Lösung für die Behebungder Vollzugsprobleme.Die Planung der Kompensationsmaßnahmensollte bereits mit dem Baugenehmigungsantragzugestellt werden. Wenn die Kompensationan anderer Stelle erfolgt, soll dies auch134 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Fazit Eingriffsregelungbereits vor der Erteilung der Baugenehmigungvertraglich gesichert werden, wobei dieFlächen für jeweilige Kompensationen bereitgestellt werden sollten.auch Schaffung naturnaher Erholungszonen.Die Notwendigkeit einer schlüssigen Landschaftsplanungwird auch hier vorausgesetzt.Der Vorhabenträger sollte mit der Realisierungder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenspätestens zeitgleich mit der Realisierung desVorhabens beginnen.Für die Initiierung eines Flächenpools (Bereitstellungvon Arbeitskräften, Flächen- undMaßnahmenvorbereitung, Flächenankauf,Katasterführung) bieten sich als Möglichkeitdie Förderungsmöglichkeiten der EU.Den Flächenpool könnte ein anderer Trägerübernehmen, um die Stadt von dem PlanungsundVerwaltungsaufwand zu entlasten.Kompensationsflächen müssten nachAbschluss der Maßnahme auf Dauer gegenüberÄnderung oder Beeinträchtigunggesichert werden bzw. die Pflege der instandzusetzendenhistorischen und anderer innerstädtischenGrünräume sollte auf Dauergewährleistet werden.Kontrollen der Herstellung, Pflege und Sicherungder Maßnahmen sind zu bewerkstelligen.Bei Vorhaben im unbebauten Außenbereichder Gemeinde, wie beim Straßen- und Autobahnbau,Siedlungsgebieterweiterung oderGewerbeansiedlung, sollten die Kompensationsmaßnahmenstärker an der Wiederherstellungdes ursprünglichen Naturzustandesorientiert sein. Hierzu bietet sich die Umnutzungvon landwirtschaftlichen Flächen zuFlächen von hoher Bedeutung für Natur undLandschaft an, z.B. die Bewaldung, Wiedervernässungder ehemaligen Auenbereiche oder<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 135


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools22 SchlusswortIn der rasant verlaufenden StadtentwicklungBratislavas nehmen grünplanerische Interessenkaum Position ein. Ursachen für eine mangelhafteBerücksichtigung der Umweltbelange ergebensich aus dem niedrigen Planungsstand, unzureichenderGesetzgebung und werden zusätzlichvon starken Ansiedlungsinteressen gestärkt.Ein nachhaltig orientierter Planungsprozess solltejedoch eng mit dem einer schlüssigen Grünplanungzusammenhängen – die Landschaftsplanungkönnte somit in der Stadt größere Anwendungfinden. Dabei sollte sie und speziell dieAnwendung der in dieser Arbeit vorgestelltenEingriffsregelung nicht als Verhinderungs-,sondern als Optimierungsinstrument verstandenwerden. Wünschenswert wäre eine Unterstützungdieser beiden Instrumente im Naturschutzrechtsowie im Baurecht.Als Beispiel für eine konsequente Grünplanungwurde für einen Ausschnitt Bratislavas ein Grünkonzepterarbeitet, welches sich an Prinzipiender Landschaftsplanung in Deutschland anlehnt.Diese Prinzipien ermöglichen eine komplexeBetrachtung der Umwelt im Hinblick auf denMenschen und auf eine nachhaltige Stadtentwicklung,so wie sie auch der FNP der Stadt Bratislavafordert. Bei der anschließenden Umsetzungdes Konzeptes in der Praxis war es notwendig,sich mit der Frage der finanziellen Realisierbarkeitauseinander zu setzen, wobei möglicheLösungen dargestellt wurden.Eines der gewonnenen Ergebnisse ist eine Zusageder bedeutendsten Bauinvestoren für die Realisierungdes Grünkonzeptes. Es wurde ihrerseitsein besonderes Interesse an der Verwirklichungdes Radial-Ring-Grünsystems geweckt. Diesewäre für sie eine bevorzugte Form von Kompensationder von ihnen verursachten Eingriffe.Die benötigten Finanzmittel würden von denInvestoren gestellt werden, wobei die Stadtfinanziell entlastet wird. Es bedarf nur noch dieIntegration in die räumliche Planung und Zustimmungder städtischen Verwaltungsorgane.In Deutschland, auch als Ergebnis einer bereitsdreißigjährigen Erfahrung mit Kompensationen,wird kritisiert, dass die Kompensationsmaßnahmenhäufig die Grünordnerischen substituieren.In den gesellschaftlichen und wirtschaftlichenBedingungen Bratislavas könnte dies imGegensatz gefördert werden, um einen PlanungsundRealisierungsaufschwung zu gewährleisten.Das Geld für grünordnerische Maßnahmensteht in der Stadt Bratislava in erforderlichemMaß nicht zur Verfügung. Auf der anderen Seiteerweisen sich die Bauinvestoren als die stärksteFinanzgruppe.Bei der Umsetzung eines konsequentenKompensationsmechanismus könnten vielfältigeMöglichkeiten zu Kompensationen entstehen.Diese müssten nicht auf gesetzlichen Vorgabenbasieren, sondern könnten auch in einer Formvon Verträgen und Vereinbarungen zwischen derStadt und dem Investor realisiert werden.Die befragten Bauinvestoren haben ihr Interessean der Realisierung des Konzeptes geäußert.Fraglich ist nun: Macht die Stadt den entscheidenden„Schritt zum grünen urbanen Raum”?Viele Entscheidungen hängen vom Willen derStadt ab.136 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 137


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools23 QuellenverzeichnisLiteratur(AS81) Andritzky, M., Spitzer K.: Grün in der Stadt. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Hamburg, 1981(BB02)(Be97)(BfN99)(BLU)(BMVBW)Böhme, C., Bunzel, A.: III. Interkommunale Kompensationsflächenpools – Ergebnisse einerUmfrage zur kommunalen Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung vonKompensationsmaßnahmen. In: Natur und Landschaft 77 (12) 2002, S. 507 – 520Becker, C.: Der Essener Ersatzflächenpool. In: Dokumentation zu Dresdner Planergesprächenam 13. und 14. Juni 1997. Hrsg.: Sächsische Akademie für Natur und Umwelt im SächsischenStaatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung, 1997Bundesamt für Naturschutz, Hrsg.: Möglichkeiten der Umsetzung der Eingriffsregelung inder Bauleitplanung. Bearb.: Planungsgruppe Ökologie und Umwelt & Erbguth, W. – AngewandteLandschaftsökologie H. 26, Bonn-Bad Godesberg. Zusammenfassung vom Buchauf: www.bfn.de/03/031304_zsaloe26.pdfMerkblätter zur Landschaftspflege und zum Naturschutz: 3.3, Planungshilfen für die Landschaftsplanung.Landschaftsbild im Landschaftsplan. Bayerisches Landesamt für UmweltschutzBundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Leitfaden zur Handhabungdernaturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Berlin 2001 .(BP05) Bratislavská Pravda. Tageszeitung, 02.11.2005(BR04)Benz-Rababah, E.: Vorlesung Freiraumplanung II. – Thema Parkanlagen, TU Dresden, InstitutLandschaftsarchitektur, Vorlesungsmaterialien, 2004, unveröffentlicht(Br01) Breuer, W.: Ökokonto – Chance oder Gefahr? In: Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (4)2001, S. 113 - 117(BSch94)(Do02)(EHM96)(EK05)Bastian, O., Schreiber, K..-F.: Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Jena Stuttgart,1994Dorda, D.: Eingriffs-Ausgleichs-Konzepte als Instrument der Landschafts- und Flächennutzungsplanung– Konzept und Vorgehensweise am Beispiel der Kreisstadt Homburg (Saar).In: Naturschutz und Landschaftsplanung 34 (9) 2002, S. 270 - 275Ermer, K., Hoff, R., Mohrmann, R.: Landschaftsplanung in der Stadt, Eugen Ulmer Verlag,Stuttgart, 1996Eichler, M., Kaubitzsch, K.: Flächenpool Ökokonto Kompensationsflächenkataster. Wohin mitallen den Kompensationsmaßnahmen? Referat zum Oberseminar Landschaftsplanung –138 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


QuellenverzeichnisBeitrag zur Gesamtplanung, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung,2005, unveröffentlicht(EP03)(FHH01)Fa. Enviroconsulting, Petrakovič, J.: Zhodnotenie a návrh riešenia prvkov tvorby krajiny prenávrh UPN (Bestandteile der Landschaftsgestalt für den Entwurf der bauleitplanerischenDokumentation. Analyse, Bewertung und Entwurf ), Hlavné mesto SR Bratislava 2003Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Bau und Verkehr, Amt für Wasserwirtschaft.Verfasser Atelier Dreiseitl: Regenwasserhandbuch – Planungshinweise zur Regenwasserbewirtschaftungim Baugebiet Hamburg Ohlsdorf – “Kleine Horst“(FNPBa04) Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bratislava, 2004(FNPua03) Untersuchungen und Analysen für den Flächennutzungsplan, 2003(Ga95) Gassner, E.: Das Recht der Landschaft. Neumann Verlag, Radebeul 1995(Hä99)(HH97)(HH98)(HW03)(Hu05)(Ka05)(KFSS98)(Kn04)(Kn05)Hänel, K.: Kritische Betrachtungen zum Umgang mit biotischen Naturgütern in der örtlichenLandschaftsplanung, <strong>Diplomarbeit</strong> TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung,1999, unveröffentlichtHahn-Herse, G. et al., TU Dresden: Erfassung und Bewertung der Kulturlandschaftsqualitätenim Raum Pirna - Riesa, 1997Hahn-Herse, G., TU Dresden: Skript Landschaftsplanung, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung,1998Haß, B., Weimann, W.: Landschaftsästhetik in der Landschafts- und Grünordnungsplanung- das Beispiel Leipzig. Tagungsbericht Dresdner Planergespräche, 7. - 8. November 2003, S.87 – 114. Akademie der sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt in Zusammenarbeitmit dem Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung der TU DresdenHudeková, Z.: Problematika zelene a jej normatívy v mestských sídlach (Problematik desGrüns und ihre Normativen in Siedlungsgebieten), Bratislava 2005Kalkowsky, M.: Ermittlung von Freiraumpotenzialen und Entwicklung eines Systems vonFreiräumen als Beitrag zum Stadtumbau Chemnitz, <strong>Diplomarbeit</strong>, TU Dresden, Lehr- undForschungsgebiet Landschaftsplanung, 2005, unveröffentlichtKöppel J., Feickert, U., Spandau, L., Strasser, H.: Praxis der Eingriffsregelung, Ulmer Verlag,Stuttgart 1998Kanzog, A.: Bestimmung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen in derBauleitplanung. Semesterprojekt TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung,2004, unveröffentlichtKanzog, A.: Entwurf eines Flächenpools für die Gemeinde Arnsdorf. Mit einem Umsetzungs-<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 139


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpoolsbeispiel mit Hilfe eines Ökokontos, <strong>Diplomarbeit</strong>, TU Dresden, Lehr- und ForschungsgebietLandschaftsplanung, 2005, unveröffentlicht(LE97)(LL01)(LR87)(LS03)(MfUF98)(MZP02)(ÖR01)(RL01)(RP03)(SAZP94)(St03)(SW98)Louis, H., Engelke, A. : Landschaftspflegegesetz Rheinland-Pfalz - Kommentar; SchapenEdition, Braunschweig 1997Dietrich, R., Hahn-Herse, G. et al.: Landschaftsplan der Stadt Leipzig, Grünflächenamt Leipzig,2001Lichtenthäler, U., Reuter, O.: Die Seitenstreifenlast. Indirekte Flächeninanspruchnahme desKraftfahrzeugverkehrs durch Schadstoffbelastungen der Böden entlang von Straßen. ILS-Schriften Bd. 7. Institut für Landes- und Stadtentwicklungsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen, Dortmund, 1987Anacker, K.., Götze, A., Hoppe, K., Löffler, A., Milošovičová, J.: Landschaftsplanerische StudieGemeinde Haselbachtal, Semesterprojekt TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung,2003, unveröffentlichtMinisterium für Umwelt und Forsten Rheinland Pfalz: Wie ist das eigentlich mit der Eingriffsregelung?Informationsmaterial des Ministerium, Mainz, 1998Ministerstvo životného prostredia Slovenskej Republliky: Štandardy minimálnej vybavenostiobcí. Metodická príručka pre obstaráveteľov a spracovávateľov územnoplánovacejdokumentácie. (Slowakisches Umweltministerium: Richtwerte der Grundausstattung derKommunen. Metodische Anleitung für die Aufstellung von bauleitplanerischen Dokumentation),Bratislava 2002Beiträge zur Stadtentwicklung Rottenburg am Neckar: Öko-Konto-Modell, Rothenburg amNeckar, 2001Riedel, W., Lange, H.: Landschaftsplanung, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Berlin2001Reháčková, T., Paudištová, E.: Priemet najvýznamnejších plôch zelene na území Bratislavypodklad pre návrh územného plánu (Die bedeutendsten Grünflächen im Gebiet Bratislavas,Grundlage für den Entwurf des Flächennutzungsplanes), Bratislava 2003Slovenská agentúra životného prostredia: Regionálny územný systém ekologickej stabilitymesta Bratislavy (Slowakische Umweltagentur: Regionales Räumliches System der ökologischenStabilität der Stadt Bratislava), Bratislava 1994Starick, A.: Flächenpool, Ökokonto, Kompensationsflächenkataster. Zusammenfassungzum Oberseminar. Präsentation, unveröffentlicht. TU Dresden, Lehr- und ForschungsgebietLandschaftsplanung, 2003Sukopp, H., Wittig, R.: Stadtökologie. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, Jena, Lübeck, Ulm,140 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


1998(TS97)(To03)(TUB01)(UH00)(VN04)Tahy, A., Serbinová, K.: Historická a súčasná zeleň v prostredí historického jadra Bratislavy,1997. Historisches und heutiges Grün im historischen Kern Bratislavas. Methodische Anleitung.TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsbau; MLA. J. Tourbier et al. : Wohin mitall´ dem Regenwasser? Vorlesung zum alternativen Regenwassermanagement 2003, Skriptzur Vorlesung, unveröffentlichtErarbeitung eines Verfahrensvorschlages für die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffenin Natur und Landschaft in Sachsen, Band II: Grundlagen und Erläuterungen. TU Berlin,Institut für Landschafts- und Umweltplanung, 2001, unveröffentlicht.Umweltbehörde Hamburg: Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, Hamburg2000Venn, S. J., Niemelä, J. K.: Ecology in a multidisciplinary study of urban green space: theURGE project. In Boreal Environment Research, Konferenz Helsinky 14. Dezember 2004Gesetze und VerordnungenAAV Hessen Ausgleichsabgabeverordnung Hessen, Fassung vom 9. Februar 1995BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, Fassung vom 25. März 2002BauGB Baugesetzbuch, Fassung vom 27. August 1997BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz, Fassung vom 17. März 1998BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz, Fassung vom 26. September 2002GeldleistungsVOHVEVerordnung über Geldleistungen zum Ausgleich von Bodenversiegelungen undVegetationsverlust bei Bauvorhaben im baulichen Bereich, Stadt Berlin, vom 1.November 1995, außer Kraft seit 1998Vorläufige Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung nach §§ 10 – 18 desbranderburgischen Naturschutzgesetzes. Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutzund Raumordnung des Landes Brandenburg, 2003WHG Wasserschutzgesetz des Bundes, Fassung vom 12. November 1996SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz, Fassung vom 11. Oktober 1994SächsWaldG Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, Fassung vom 10. April 1992<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 141


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsSächsABGSächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz,Fassung vom 31. Mai 1999SächsWG Sächsisches Wasserschutzgesetz, Fassung vom 21.Juli 1998Die deutschen Gesetze sind auf der Webseite www.juris.de aufzufinden.GSchNatLa Gesetz über Schutz von Natur und Landschaft Nr. 543/2002,Fassung vom 16. September 2002BM 24/2003 Bekanntmachung Nr. 24/2003 zum GSchNatLa, Fassung vom 9.Januar 2003Baugesetz Nr. 50/1976, Fassung vom 7. Mai 1976, geändert 1. Juli 2005Waldgesetz Nr. 326/2005, Fassung vom 1. September 2005Wassergesetz Nr. 364/2004, Fassung vom 13. Mai 2004AVV 8/93UVPGskGLaPlaAllgemein verbindliche Verordnung zur Pflege des öffentlichen Grün in BratislavaNr. 8/1993, Fassung vom 9. September 1993slowakisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Nr. 127/1994, Fassung vom29. April 1994Gesetz über Landschaftsplanung, inoffizielle Version (noch nicht verabschiedet)Gesetze Nr. 83/2000, Fassung vom 17. März 2000 und Nr. 220/2004, Fassung vom 28. April 2004 überSchutz und Nutzung der landwirtschaftlichen BödenDie slowakischen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen sind auf der Webseite www.jaspi.justice.gov.sk aufzufinden.Gespräche(GGa05) Ing. Galčíková Anna, Stadtgärtnerin Bratislava, 22. und 23. September 2005(GLu05)RNDr. Lučeničová(GPe05) Ing. Peťková, Ortsamt Bratislava – Altstadt, Umweltreferat, März 2005(GRa05) Ing. Rapoš Marcel, Ortsamt Bratislava – Altstadt, Umweltreferat, 28. September 2005(GRe05)(GSi05)Ing. Reháčková Tamara, Komenius Universität Bratislava, Institut für Ökosozologie und Physiotaktik,3.Oktober 2005Šimončičová Katarína, SZOPK (Slowakischer Verband der Beschützer von Natur und Land-142 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Quellenverzeichnisschaft), 5. Oktober 1005(GTo05)Ing. Tokoš Stanislav, Magistrat Bratislava, Abteilung für Environmantalistik, Abteilungsleiter,mehrmals im September und Oktober 2005Befragte Bauinvestoren(I Ba05) Ballymore Slowakia, Gespräch mit Hr. Kaliský (Planungsbüro Respect, Michalská 5 811 01Bratislava, Hauptplaner von Multifunktionszentrum Eurovea) am 7. Dezember 2005(I BP05) Bratislavské Podhradie a.s., Lamačská cesta 3, 841 04 Bratislava, Gespräch mit Fr. Kollárováam 8. Dezember 2005(I J&T05) J&T Finance Group, Lamačská cesta 3, 841 04 Bratislava, Gespräch mit Hr. Korbačka am 8.Dezember 2005(I IPR05) I.P.R. Slovakia, Železničiarska 13, Bratislava, Gespräch mit Fr. Príhodová, Fr. Korinková am 7.Dezember 2005(I Zi05) STRABAG-ZIPP, Stará Vajnorská 16, Bratislava, Gespräch mit Hr. Hirner am 9. Dezember 2005(P GZ05) B-Plan Gesamtstädtisches Zentrum am rechten Donauufer, Gespräch mit Hr. Hrdý, Abteilungder Regionalentwicklung des Magistrats Bratislava, zuständig für die Aufstellung desB-Planes als Mitarbeiter vom zuständigen Planungsbüro Markrop, am 7. Dezember 2005Karten- und PlangrundlagenDXF-Unterlagen und Luftbilder (Stand 1995) – Magistrat der Hauptstadt BratislavaBratislava - Karten: www.geoportal.skSlovenská agentúra životného prostredia: Regionálny územný systém ekologickej stability mestaBratislavy (Slowakische Umweltagentur: Regionales Räumliches System der ökologischen Stabilitätder Stadt Bratislava), Bratislava 1994(ASB) Archiv der Stadt Bratislava: Bratislava, Plan aus dem Jahre 1820. Slovenská kartografia Bratislava1988<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 143


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsWeb(wAr)(wBa)(wBa5)(wBaG)(wBi)(wBL)(wBn)(wJT)www.archikart.de/030601.htmlwww.bratislava.skwww.bratislava.sk/vismo5/dokumenty2.asp?u=700000&id_org=700000&id=74079&p1=56931www.bratislava.sk/vismo5/galerie2www.bratislava-info.skwww.ballymore.co.ukwww.bfn.dewww.jtfg.sk(wLP) www.lapla-net.de, Artikel von Jordan, R.: Flächenpool-Projekte in Brandenburg, 2000(wVi)www.vikipedia.org144 SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


AbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnisAbb. 1 Wirtschaftswachstum Bratislavas. Aus: Hauptentwurf Städtebau WS 05/06Abb. 2Weinberge nördlich des Bearbeitungsgebietes. Aus: (wBaG)Abb. 3 Wasserlauf der Donau. Aufnahme <strong>Jana</strong> Milošovičová (im folgenden J. M.), Sept 2005Abb. 4Natürliche Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Böden... Aus: www.photocase.deAbb. 5 Vollversiegelung der Grundstücke. Aufnahme J. M., Dez 2005Abb. 6 Baumscheiben entlang der Straße Štefánikova. Aufnahme J. M., Dez 2005Abb. 7 Bodenversiegelung beeinträchtigt Grundwasserneubildung ... . Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 8Verhalten von Regen- und Schmelzwasser bei unterschiedlichem Versiegelungsgrad. Aus:(To03, S. 9).Abb. 9 Waldpark Horský Park als ein Refugium für Organismen. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 10 Naturnahe Zonen am südlichen Donauufer. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 11 Brachen im städtischen Biotopsystem ... . Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 12 Isolierungseffekt der Mauern um die historischen Gartenanlagen. Aufnahme J. M., Dez 2005Abb.13 Regionales Biozentrum Burgberg. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 14 Auenwald bei Lido ... . Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 15 Park Belopotockého. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 16Abb. 18Abb. 19Abb. 17Fotomontage zu typischen Besonderheiten Bratislavas. Aus: Hauptentwurf Städtebau WS05/06Blick auf die Altstadt, Anfang des 20. Jh.. Aus: (wBaG)Beseitigung der Kriegeszerstörungen. Aus: (wBaG)Altstadt Bratislavas im 18. Jahrhundert aus Richtung des südlichen Donauufers. Quelle: (wBaG)Abb. 20 Slavín – Denkmal für die sowjetischen Soldaten. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 21Platz Námestie Slobody (Platz der Freiheit, ehem. Gottwald Platz). Quelle: (wBaG)Abb. 22 Denkmalschutzzone. Aus: (BP05, S. 3)Abb. 23 Die subjektive Wahrnehmung des Landschaftsbildes. Zeichnung J. M., 2005Abb. 24Ortstypische Bebauung des historischen Stadtkerns um den St. Martins Dom. Aufnahme J. M.,Dez 2005<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06 145


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsAbb. 25Abb. 26Abb. 27Blick auf die Altstadt vom Denkmal Slavín. Rechts Gebäude der Slowakischen Nationalbank(NBS), links davon Funkgebäude. Aufnahme J. M., Sept 2005Situation am ehemaligen Stadtende Suché Mýto (19. Jh.). Archiv der Stadt Bratislava.Kreuzung und Bauausprägung am Suché mýto (2005). Aus: (wBaG)Abb. 28 Erholungsraum Waldpark Horský Park. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 29 Der Garten Medická záhrada ... . Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 30 Historischer Friedhof Ondrejský cintorín. Aufnahme J. M., Dez 2005Abb. 31 Historicher Park Sad Janka Kráľa. Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 32 Das rechte Donauufer ... . Aufnahme J. M., Sept 2005Abb. 33 „Eingriffsregelungskaskade“. Verlauf der Eingriffsregelung nach BNatSchG. Aus: (MfUF98)Abb. 34Abb. 35Schematischer Ablauf einer Flächenpoolentwicklung. Aus: (EK05)Vollkompensation bei Bebauungsplänen. Vergleich vor und nach Einrichtung eines Flächenpools.Aus: (BB02 S. 516 in Kn05 S. 26) SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


ANHANG


<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 1BegriffsdefinitionenBiokorridorBiotopBiozentrumBebauungsplanist ein räumlich verbundener Komplex von Ökosystemen, welcher Biozentrenverbindet und Möglichkeit einer Migration und eines Austausches genetischerInformationen lebender Organismen und ihrer Gesellschaften ermöglicht. Andiesen knüpfen Interaktionselemente räumlich an (EP03).Ein abgrenzbarer Lebensraum bzw. eine Lebensstätte einer spezifischenLebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren, die durch einheitlicheLebensbedingungen gekennzeichnet sind (nach BSch94).stellt ein oder mehrere Ökosysteme dar, die dauerhafte Bedingungen fürVermehrung, Rückzug und Ernährung von lebenden Organismen und fürErhaltung und natürliche Entwicklung ihrer Gesellschaften bilden (EP03).wird im § 12 des Baugesetzes definiert(2) Der Bebauungsplan setzt vor allem fest:e) geschützte Landschaftsteile,h) Platzierung von Grün, von bedeutenden Landschaftselementen und anderenBestandteilen des RSÖS auf einzelnen Grundstückendenkmalgeschütztes GrünGrünraum, der in einem bestimmten historischen Zeitraum angelegt wurde undmit konkreten Kompositionsbeziehungen und Elementen gekennzeichnet ist(EP03).Flächennutzungsplan Aus dem slowakischen Baugesetz zu den Inhalten des Flächennutzungsplanes § 11 (5):a) Grundsätze und Regulation der räumlichen Anordnung und Raumnutzung derGemeinde in Anbindung an ihre Umgebung,b) zulässige, eingeschränkte und verbotene Flächennutzungc) Grundsätze und Regulation der Umweltpflege, des RSÖS und derLandschaftsgestaltung zuzüglich der Grünflächen,d) Grundsätze und Regulation des Schutzes und der Nutzung der Naturressourcen,der kulturhistorischen Werte und der bedeutsamen Landschaftselemente,g) Flächen für [...] geschützte Landschaftsteile.FreiraumUnter Freiräumen werden zum Zweck dieser Arbeit alle unbebauten Räumeverstanden, die 1. dem Aufenthalt des Menschen dienen und mit Vegetationbepflanzt sind (z.B. Stadtplätze), 2. Räume von Bedeutung für Natur und<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsLandschaft (offene Böden, Brachen).Frischluftgeschütztes ArealGrünraumkann in der Stadt von bewachsenen Freiräumen produziert werden. Siezeichnet sich im Gegensatz zur Kaltluft durch eine höhere Qualität bzw. Reinheit(Schadstofffreiheit) der Luft aus. Sie kann als eine Teilmenge der Kaltluft verstandenwerden. Alle begrünten Flächen sind neben den nächtlichen Kaltluftproduzentengleichzeitig ganztägige Frischluftproduzenten. Besonders Wald und Gehölz stellenneben geringeren Kaltluftproduzenten hervorragende Frischluftproduzenten dar.Die Ursache für die geringere Kaltluftproduktion gegenüber dem Offenland stelltdie abschirmende und damit wärmeregulierende Wirkung des Kronendachesdar. Diese Regulation führt zu ausgeglichenen Temperaturverhältnissengegenüber dem Umland, so dass sich vor allem größere siedlungsnahe Wälderpositiv auf das Siedlungsklima auswirken. Vorraussetzung für den Luftaustauschder belasteten Siedlungsluft sind begrünte Hänge und das Vorhandensein vonVentilationsbahnen in der Siedlung (Ka05).Lokalität, in der Regel bis 1000 ha, auf welcher sich Biotope von europäischeroder nationaler Bedeutung befinden oder welche ein Biotop einer Art voneuropäischen oder von nationaler Bedeutung darstellt. Der günstige Zustanddieses Biotops hängt von der menschlichen Bewirtschaftung ab. Gebiet mitdauerhaftem Vorkommen von geschützten Tier- und Pflanzenarten, Gesteinenund Fossilien, Flächen, die dem Zweck der Naturforschung, den kulturellen undErziehungszwecken dienen und einige durch menschliche Tätigkeit überformteNaturteile (§ 21 GSchNatLa). Es gilt hier der dritte bis fünfte Schutzgrad nach §§14 bis 16 GSchNatLa.Überwiegend mit Vegetation bewachsener Freiraum (wobei die KriterienVegetationsanteil und Gestaltungsqualität auf wesentlich unterschiedlichemNiveau sein können). Unter Grünräumen werden zum Zweck dieser Arbeit alleNatur- und Landschaftsbestandteile im Bearbeitungsgebiet verstanden.Grünplanung Die sich mit städtischen Grün- und Freiflächenbereichen befassendeLandschaftsplanung.GrünGrün, öffentlichesIn slowakischer Gesetzgebung häufig verwendeter Begriff (vgl. folgendöffentliches Grün)Definition „öffentliches Grün” kommt in der Allgemein verbindlichen Verordnung(AVV 8/1993) vor. In dieser wird die Pflege des öffentlichen Grün in Bratislavageregelt und Eingriffe gesteuert. Unter Grün wird hier der biotische Teil(Vegetation) sowie der abiotische Teil (Bodensubstrat, Wasser, aber auch Reliefund modelliertes Terrain) verstanden. Die Steuerung bei Eingriffen bezieht sich SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 1im Raum Bratislavas demzufolge nur auf öffentliche Flächen. Selbst der Begriffdes öffentlichen Grüns ist aber weder in dieser Verordnung noch in sonstigenRegelungen definiert (ob z.B. Grün der Schulen und Krankenhäuser zu dieserKategorie zählt oder nicht). Dieser Begriff wird in dieser Arbeit nur zu Zweckender Gesetzeserläuterung verwendet.GSchNatLa Slowakisches Gesetz über den Schutz von Natur und Landschaft Nr. 543/2002InteraktionselementKaltluftKaltluftabflussKaltluftstaubildet ein bestimmtes Ökosystem, sein Segment oder eine Gruppe vonÖkosystemen (z. B. dauerhaftes Grünland, Sumpf, Bewuchs, See), das mitBiozentren und Biokorridoren verknüpft ist, und ihre positive Wirkung aufdie umgebenden, vom Menschen beeinflussten oder beeinträchtigtenLandschaftsteile gewährleistet (EP03).entsteht vor allem über größeren Freiflächen wie Ackerland und Grünland. Siezeichnet sich gegenüber der Stadtluft durch erheblich geringere Temperaturenaus. Die Kaltluft kann über Luftleitbahnen die Stadt geleitet werden und dort zurMinderung des Wärmeinseleffektes führen. In wolkenarmen, windschwachenNächten (Strahlungsnächten) kühlt sich aufgrund der langwelligen Abstrahlungdie Luftschicht in Bodennähe stärker ab als in den darüber liegenden Schichtenund es entsteht ein Kaltluftsee. Wiesen, Felder oder Vergleichsflächen mitniedriger Vegetationsdecke und hohem Feuchtigkeitsgehalt weisen die höchsteKaltluftproduktionsrate auf (10 m³/m²h). Brachen produzieren etwas wenigerKaltluft. In Wäldern ist eine Kaltluftproduktion von 1 m³/m²h nachgewiesen.Besiedelte Gebiete verhalten sich sogar kontraproduktiv (LS03, Kap. Klima).An unverbauten und unbewaldeten Hängen entlang der Hohlformen, neben demFrischluftstrom, bildet sich ein Kaltluftabfluss. Für dieses Abfließen reicht bereitseine Neigung von 2 Grad aus. Bei größeren Hangneigungen treten anhaltendeKaltluftflüsse auf, die vor allem im Sommer der nächtlichen Belüftung und somitder Abkühlung thermischer und schadstoffbelasteter Gebiete dienen (LS03).Durch quer zur Strömungsrichtung stehende, sowohl bauliche als auch natürlicheHindernisse (Dämme, Waldränder) stellt sich luvseitig ein Kaltluftstau ein, derniedrigere Temperaturen als in der Umgebung zur Folge hat. Außerdem ist indiesen Gebieten die verstärkte Anreicherung der Luft mit Schadstoffen (Verkehr,Hausbrand) möglich, so dass Kaltluftstaugebiete an sich Belastungsflächendarstellen.Räumliches System der ökologischen Stabilität (RSÖS)stellt eine gesamträumliche Struktur miteinander verbundener Ökosystemedar, derer Bestandteile und Elemente, die eine Vielfalt der Lebensformen und<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools–bedingungen in der Landschaft gewährleistet, und Voraussetzungen füreine nachhaltige Entwicklung bildet. Die Kernpunkte dieses Systems bildenBiozentren, Biokorridore und Interaktionselemente von überregionaler,regionaler oder lokaler Bedeutung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 GSchNatLa).Das RSÖS ist eines der Instrumente für die Lösung des räumlichen Aspektesder ökologischen Stabilisierung und Optimierung der Landschaftsnutzung. DieTragelemente dieses Systems sind Biozentren und Biokorridore. Im Raum vonBratislava wird die RSÖS- Problematik zum Erzielen der Kompatibilität mit demFNP auf regionaler Ebene behandelt (R-RSÖS, Regionales räumliches System derökologischen Stabilität, M 1 : 25.000).VegetationsflächeTrittsteinbiotopNicht oder nur mäßig gepflegter Vegetationsbewuchs (vor allem entlang derStraßen). Nicht als Freiraum zum menschlichen Aufenthalt nutzbar (da zu kleineFläche bzw. sonstige vorhandene Störfaktoren). Überwiegend Gehölzbeständeoder/und extensive Rasenfläche. Häufig negative Bodenbedingungen - Bodenoft verdichtet oder zugeschüttet, kaum Lebensfunktion.Als Trittstein wird ein inselhaftes Biotop bezeichnet, das bei der Ausbreitung vonPopulationen als Zwischenstation weitere Entfernungen überbrücken soll. In derStadt fungieren als Trittsteinbiotope nahezu alle Grünräume. Anmerkung: DieTrittsteinbiotope funktionieren „effektiv” nur, wenn sich die betrachteten Arten imTrittsteinbiotop vermehren und von dort aus in andere, bestehende Populationenausstrahlen können (Hä99, in Anlehnung an BSch94). SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 2Slowakisches Gesetz über den Schutz von Natur und Landschaft (GSchNatLa)Fassung vom 16.9.2002 (Auszug)§ 1 Gegenstand des Gesetzes(1) „Dieses Gesetz regelt die Tätigkeiten der Organe der Staatsverwaltung und der Kommunen, sowie Rechte undVerpflichtungen der juristischen und physischen Personen beim Schutz von Natur und Landschaft mit dem Ziel,zur Erhaltung der Vielfalt von Bedingungen und Lebensformen auf der Erde, zur Regenerierung und zur rationalenNutzung von Naturressourcen, zur Rettung des Naturerbes und der charakteristischen Landschaftsgestalt und zumErreichen und zur Erhaltung einer ökologischen Stabilität beizutragen.“§ 2 Grundbegriffe(1) Unter Schutz von Natur und Landschaft wird die Einschränkung von Eingriffen verstanden, die die Lebensformenund -bedingungen, Naturerbe, Landschaftsgestalt und ökologische Stabilität der Landschaft bedrohen,beeinträchtigen oder vernichten können, sowie die Beseitigung von Nachwirkungen solcher Eingriffe. UnterNaturschutz wird auch die Pflege der Ökosysteme verstanden.(2) Zu Zwecken dieses Gesetzes werden betrachteta) das räumliche System der ökologischen Stabilität als eine gesamträumliche Struktur von miteinanderverbundenen Ökosystemen, ihrer Bestandteile und Elementen, die eine Vielfalt von Lebensformen und –bedingungenin der Landschaft gewährleisten. Die Kernpunkte dieses Systems stellen Biozentren, Biokorridore undInteraktionselemente von überregionaler, regionaler oder lokaler Bedeutung dar.b) als Ökosystembestandteile Gestein, Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere und anthropische Objekte undStoffe; […]c) bedeutsame Landschaftselemente als ein Teil von einem Gebiet, welches das charakteristische Landschaftsbildformt oder zur ökologischen Stabilität der Landschaft beiträgt, vor allem Wald, Torfgebiet, Uferbewuchs,See, Sumpf, Fluss, offene Felsbildung, Talenge, Steinmeer, Sanddüne, Park, Allee, Hecke,d) Biozentrum – stellt ein oder mehrere Ökosysteme dar, die dauerhafte Bedingungen für Vermehrung,Rückzug und Ernährung von lebenden Organismen und für die Erhaltung und natürliche Entwicklung ihrerGesellschaften bilden.e) Biokorridor ist ein räumlich verbundener Komplex von Ökosystemen, welcher Biozentren verbindet undMöglichkeit einer Migration und eines Austauschs genetischer Informationen lebender Organismen und ihrerGesellschaften ermöglicht. An diesen knüpfen Interaktionselemente räumlich an.o) als besonders geschützte Natur- und Landschaftsbestandteile die Teile von Natur und Landschaft:geschützte Arten (§ 33) und Landschaftsbestandteile, vor allem Schutzgebiete (§ 17), Gebiete von europäischerBedeutung (§ 27), private Schutzgebiete (§ 31), geschützte Objekte (§ 49), Schutzzonen (§ 17, 49),s) als Biotop von europäischer Bedeutung ein Biotop, das entweder in Europa vom Aussterben bedroht istoder ein kleines natürliches Areal hat oder typische Beispiele eines oder mehrerer biogeographischer GebieteEuropas darstellt.t) als Biotop von nationaler Bedeutung ein Biotop, welches nicht von europäischer Bedeutung ist, aber inder Slowakei entweder von Vernichtung bedroht ist oder ein kleines natürliches Areal besitzt oder typische<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines KompensationsflächenpoolsVorbilder der biogeographischen Regione der Slowakei darstellt,u) als prioritäres Biotop Biotop von europäischer Bedeutung, wessen Schutz eine besondere Bedeutung imHinblick auf sein natürliches Vorkommen in Europa hat.§ 48 Ersatzpflanzung(1) „Das Organ des Naturschutzes verpflichtet zu einer angemessenen Ersatzpflanzung von Gehölzen, und zwar aneinem vorher bestimmten Ort, auf Kosten des Gesuchstellers; bevorzugt dabei geographisch ursprünglilche undtraditionelle Arten. [...]Wenn es nicht möglich ist, Ersatzpflanzungen aufzuerlegen, bestimmt das Organ des Naturschutzes einen finanziellenErsatz, maximal bis zur Höhe des gesellschaftlichen Wertes der Gehölze. Das Organ des Naturschutzes verpflichtetzur Ersatzzahlung auch denjenigen, der die Gehölze ohne Genehmigung beseitigt hat, jeweils in Höhe des gesellschaftlichenWertes der Gehölze. Der finanzielle Ersatz stellt das Einkommen der Gemeinde dar. Die Gemeinde istverpflichtet, dieses Einkommen ausschließlich zur Gehölzpflege in ihrem Gebiet zu verwenden.(2) Eine Ersatzpflanzung und anschließende Gehölzpflege auf einem Grundstück, das nicht im Eigentum des Gesuchstellersist, kann man nur nach vorherigem Abstimmen mit dem Grundstücksinhaber realisieren.(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Evidenz über Grundstücke für Ersatzpflanzungen in ihrem Gemeindegebietzu führen. Das Eingliedern der Grundstücke in die Evidenz bespricht sie mit den jeweiligen Eigentümern.“§ 54 Dokumentation des Natur- und Landschaftsschutzes(1) Zu Zwecken des Natur- und Landschaftsschutzes besorgen Organe des Natur- und Landschaftsschutzes Dokumentation,welche:a) die strategischen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes und Maßnahmen zum Erreichen dieser bestimmen,b) Schutzgebiete und ihre Schutzzonen, geschützte Biotope, Arten und Gebiete von internationaler Bedeutungaufweisen, die Grundsätze ihrer Entwicklung im Bezug zu Tätigkeiten sonstiger Interessen aufstellt,c) die Auswirkungen der Eingriffe in die Ökosysteme, derer Bestandteile und Elemente, oder in die Biotopebewertet, schlägt ihre optimale Nutzung und Schutzform vor, 1d) Vorschläge zu Sanierungs-, Rekonstruktions-, Regulations- oder anderen Eigriffe in das Gebiet und zu weiterenPreventions- oder Verbesserungmaßnahmen im Gebiets-, Arten- und Gehölzschutz beinhaltete) Programm und Maßnahmen zum Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung und des RSÖS bestimmt,g) die Seltenheit und Bedrohung von geschützten Arten einschließlich von prioritären Arten und Biotope bestimmt(2) Die Dokumentationen des Natur- und Landschaftsschutzes bilden:a) Konzeption des Natur- und Landschaftsschutzes 2 , 3b) Pflegedokumente – Dokumente der Pflege um besonders geschützte Teile der Natur und Landschaft und umGebiete von internationaler Bedeutung,1 zu § 54 Abs. 1c: UVP-bezogen, vgl. mit Dokumentation § 54 Abs. 2, hier keine Aussagen zu einer das Eingriffsausmaß beurteilendenDokumentation.2 Abs. 3 für das Gebiet der gesamten Slowakischen Republik3 Abs. 1a) zur Aufstellung der strategischen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes und Maßnahmen zum Erreichen dieser SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 2c) Dokumente des räumlichen Systems der ökologischen Stabilität (RSÖS),d) Dokumente der besonders geschützten Teile der Natur und Landschaft,e) Dokumente der Gehölzpflege.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 3Gesetz über die Landschaftsplanung – Entwurf(Auszug)§ 2 Unter Landschaftsplanung wird nach diesem Gesetz verstanden:(1a) Planungstätigkeit als Bestandteil integrierten Landschaftsmanagements, ausgehend von landschaftsökologischerund humanökologischer Bewertung der Landschaft, gerichtet auf die ökologische Optimierung der Landschaftsnutzungaus der Sicht des Abstimmens der vorhandenen und zu erwartenden Tätigkeiten mit den Landschaftsbedingungen,Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung und der ökologischen Stabilität der Landschaft,der schonenden Ressourcennutzung und der Erhaltung des Kultur- und Naturerbe und der Landschaftsgestalt,(1b) Durchsetzung und Sicherung der ökologischen Aspekte der Bauleitplanung im System von Planungstätigkeitenund vom integrierten Landschaftsmanagement in der Mitwirkung von Bauleitplanung, regionaler Entwicklungund von den im Bezug stehenden Fachplanungen und Instrumenten.§ 2 Zu Zwecken dieses Gesetztes wird verstanden(2) die Landschaft als ein komplexes System von Raum, Lage, Georelief und den Umweltkomponenten, gebildetvon den natürlichen und vom Menschen geänderten und kreierten, zwischen einander funktional verbundenenElementen, welches die Umwelt des Menschen und der lebenden Organismen bildet, [...]§ 10 Landschaftsplan(2) Inhalte des Landschaftsplans:a) zum Einklang bringen von ökologischen Funkionen in der Landschaftsstruktur im bestimmten Gebiet auf einerbestimmten Ebene des Landschaftsplans, [...]b) Abgrenzung der Elemente des RSÖS,d) Bestimmen von Prioritäten der Landschaftspflege und der Grundsätze des Schutzes und des ökologischenNutzens der natürlichen Landschaftsressourcen,e) Grenzwerte des Schutzes und des ökologischen Landschaftsnutzens, [...](4) Einen verbindlichen Teil des Landschaftsplans stellen Grenzwerte dar, welche sich aus der Landschaftsstrukturergeben und sich als Einschränkungen oder unterstützende Faktoren der angeforderten Tätigkeiten imRahmen des Landschaftsschutzes und des ökologischen Landschaftsnutzens erweisen,(8) Der verbindliche und richtungsgebende Teil des Landschaftsplans ist der Bestandteil der bauleitplanerischenDokumentation.<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 5Anlagen zur Regenwasserversickerung und -bewirtschaftungNachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser mit Hilfe von Regenwasserbewirtschaftung trägt zurVerbesserung der Umwelt- und Lebensqualität bei. Quelle: (FHH01)Regenwasserversickerung über eine belebte Bodenschicht. Ziel ist die Retention bzw. Rückhaltung mitstark verzögerter Oberflächenableitung und die Nachspeisung des Grundwassers.Kombination von Sedimentations- und Filteranlage zur RegenwassersaufbereitungAnlage zur Retention vom NiederschlagswasserSpeicherung und Nutzung des Niederschlagswassers mittels Zisterne<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 8Abbildung des Datenbankeintrages für den Gutspark Grozschocher in LeipzigDie Qualitäten der Frei- und Grünräume werden mit Hilfe einer solchen Database ausreichend erfasstund ermittelt. Quelle: (HW03, S. 108 – 109)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06


Zur Realisierung eines Konzeptes Landschaft und Freiraum für das innere Stadtgebiet von Bratislava mit Hilfe eines Kompensationsflächenpools SCHRITTE zum grünen urbanen Raum


Anhang 9Dateiblatt eines KompensationsflächenkatastersQuelle: (wAr)<strong>Diplomarbeit</strong> <strong>Jana</strong> Milošovičová, TU Dresden, Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, WS 2005/06

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!