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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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SITZUNGSPROTOKOLLüber die 05. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Statutarstadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>,abgehalten im Gemeinderatssitzungssaal.Tag: 25.09.2013 Beginn: 13.00 Uhr Ende: 16.34 UhrPause: 15.10 Uhr – 15.28 UhrVorsitzender: Bürgermeister Müller Bernhard, BA, MPAMitglieder des Gemeinderates:Erster Vizebürgermeister Trofer WolfgangZweiter Vizebürgermeister Stocker Dr. ChristianStadträtinnen und Stadträte:Dinhobl DI FranzKaras HorstLandbauer UdoMayerhofer Wolfgang, MScPiribauer Franz, MScSiedl Mag. IsabellaSitz Margarete, MScWeber Martin, MScGemeinderätinnen und Gemeinderäte:Buchinger GerlindeFaber Mag. AntonFilipp Mag. ChristianFröch ThomasGruber Mag. PhilippGrüner MarieHaberler WolfgangHatvan FranzKaras SusannaKatzettl Mag. FritzKissler SilviaKrenauer AndreasKurri Mag. PeterMachowetz JohannMarik MichaelMichalitsch GerhardPalkovits Mag. Dr. RolandPammer HorstPötscher AnnelieseRosecker Mag. Dr. MichaelScharmitzer Mag. WolfgangSchnedlitz MarkusSchnedlitz MichaelSluka-Grabner Dr. EvamariaSodomka MarcoWindbüchler-Souschill Tanja, Abg.z.NRZarski KommR in ReginaZierhofer BrigitteZwickl Mag. Annegret


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 2Sonstige Anwesende:Magistratsdirektor Stickler HR DDr. GerhardMagistratsdirektor-Stv. Izmenyi Mag. ThomasMagistratsdirektor-Stv. Hailzl Mag. DorisGeschäftsführer Sinabell KommR Ing. Mag. (FH) GeraldBezirksvorsteherin der Heideansiedlung Holzer MichaelaDer Gemeinderat ist ordnungsgemäß einberufen worden und ist gemäß § 12 der GOGbeschlussfähig.Protokollunterfertiger gemäß § 27 GOG:Gemeinderätin Kissler SilviaGemeinderat Machowetz JohannGemeinderat Schnedlitz MichaelGemeinderätin Sluka-Grabner Dr. EvamariaGemeinderätin Windbüchler-Souschill Tanja, Abg.z.NRGemeinderat Haberler WolfgangSchriftführer:Linzer ChristianRaudner Silvia--------------------Mitteilungen:Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA führt aus:„Termin der nächsten Gemeinderatssitzung ist Dienstag, der 29.10.2013, 13.00 Uhr.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 3„Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2012, betreffend „Sicherheitsbericht“, istdem Gemeinderat ein solcher vorzulegen. Für den Zeitraum April 2013 – August 2013 wurdeein Bericht zusammengefasst und liegt Ihnen vor.“--------------------Verhandlung wird zu den Punkten 6, 8, 9, 13, 14, 16, 22, 25/14, 26, 27 und 29 gewünscht.--------------------Zusatzantrag zu Punkt 22) von Herrn GR Marik (Siehe Seite 32).Abänderungsantrag zu Punkt a) von Herrn Bgm. Müller, BA, MPA (Siehe Seite 34).Abänderungsantrag zu Punkt b) von Frau GR in Dr. Sluka-Grabner (Siehe Seite 36).Abänderungsantrag zu Punkt b) von Herrn StR Weber, MSc (Siehe Seite 36).--------------------Bekanntgabe der Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen (Anträge gemäß § 6 derGeschäftsordnung für den Gemeinderat):a) Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion, betreffend Innenstadtoffensive.Zur Dringlichkeit spricht Herr StR DI Dinhobl (Tonband).Dringlichkeit einstimmig zuerkannt.b) Dringlichkeitsantrag von Fr. StR in Sitz, MSc, betreffend InterkulturelleMitarbeiterInnen.Zur Dringlichkeit spricht Frau Stadträtin Sitz, MSc (Tonband).Dringlichkeit einstimmig zuerkannt.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 4c) Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion, betreffend Unkostenbeitrag für dieEssensausgabe in den Kindergärten und Pflichtschulen.Zur Dringlichkeit spricht Herr Gemeinderat Mag. Scharmitzer (Tonband).Dringlichkeit einstimmig zuerkannt.--------------------Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPAführt aus:„Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls über die zuletztabgehaltene öffentliche Sitzung des Gemeinderates:Es wurden keine Einwände gegen das Protokoll über die nichtöffentliche Sitzung erhoben undich darf daher um Abstimmung über die Genehmigung ersuchen.Einstimmig angenommen.Wir kommen nun zu Punkt 2, Bestimmung der Anzahl der Gemeinderatsausschüsse, ihresWirkungskreises, der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie Aufteilung derVorsitzenden und deren Stellvertreter auf die Wahlparteien:Gemäß § 33 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes kann der Gemeinderat, außer demzwingend vorgeschriebenen Kontrollausschuss, für einzelne Zweige oder besondereAufgaben des eigenen Wirkungsbereiches Ausschüsse bilden. Die Zahl der Mitglieder kannfür verschiedene Ausschüsse unterschiedlich hoch festgesetzt werden und muss mindestens 7betragen. Es wurden unter anderem folgende Ausschüsse gebildet:• Ausschuss für Soziales und Gesundheit• Kultur-, Frauen-, Archiv- und Museumsausschuss


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 5Die soeben genannten Ausschüsse sollen wie folgt umbenannt bzw. in ihren Agendengeändert werden:• Ausschuss für Soziales und Gesundheit in Ausschuss für Soziales, Gesundheit undFrauen• Kultur-, Frauen-, Archiv- und Museumsausschuss in Kultur-, Archiv- undMuseumsauschussDie übrigen Gemeinderatsauschüsse bleiben unberührt.Ich darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten.Einstimmig angenommen.Die Zahl der Mitglieder soll analog zu den bestehenden Gemeinderatsausschüssen mit 8festgesetzt werden, weiters sollen ebensoviele Ersatzmitglieder gewählt werden.Einstimmig angenommen.Weiters soll der SPÖ-Fraktion, gemäß § 88 Abs. 3 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, für dievon den Änderungen betroffenen Ausschüsse, das Vorschlagsrecht für folgende Ausschuss-Vorsitzende und -Stellvertreter gemäß dem Verhältnis der Parteisummen zukommen:Vorsitzende:• Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen• Kultur-, Archiv- und MuseumsauschussStellvertreter:• Ausschuss für Soziales, Gesundheit und FrauenIch darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten.Einstimmig angenommen.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 6Der ÖVP-Fraktion soll, gemäß § 88 Abs. 3 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, für die vonden Änderungen betroffenen Ausschüsse, das Vorschlagsrecht für folgenden Ausschuss-Vorsitzenden-Stellvertreter gemäß dem Verhältnis der Parteisummen zukommen:Stellvertreter:Kultur-, Archiv- und MuseumsauschussIch darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten.Einstimmig angenommen.Wir kommen nun zu Punkt 3, Wahl in verschiedene Gemeinderatsausschüsse:Ich weise kurz auf die Bestimmungen der §§ 79, 84 und 88 des NÖStadtrechtsorganisationsgesetzes über die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Wahl hin:Demnach ist zur Gültigkeit der Wahl die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitgliedererforderlich. Die Wahl ist mittels Stimmzettel vorzunehmen. Über die Gültigkeit derStimmzettel entscheidet der Vorsitzende jeweils unter Beiziehung von zwei Mitgliedern desGemeinderates, die unter Berücksichtigung der Parteiensummen auszuwählen sind.Es können nur Vorgeschlagene gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, die• auf nichtwählbare Personen lauten oder• unbeschrieben sind (leere Kuverts gelten als unbeschriebene Stimmzettel)Ich ersuche die Herrn Gemeinderäte Pammer und Hatvan für diese und die kommendenWahlen diese Funktion zu übernehmen.Weiters ist die Zahl der Ausschussmitglieder auf die einzelnen im Gemeinderat vertretenenWahlparteien nach dem Verhältnis der Parteisummen aufzuteilen. Auf Grund dessen kommender SPÖ 5 und der ÖVP 2 Ausschussmitglieder sowie der FPÖ 1 Ausschussmitglied zu. Denanderen Fraktionen kommen keine Ausschussmitglieder zu.Die eingelangten Parteienvorschläge der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion und der FPÖ-Fraktion sind hinsichtlich der Unterschriften und der zeitgerechten Einbringung in Ordnungund jeweils in einem Stimmzettel, der Ihnen vor der Wahl überreicht werden wird,zusammengefasst.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 7Ich bitte, die Wahl vorzunehmen und mit den Vorschlägen der SPÖ-Fraktion zu beginnen.abgegeben wurden: 40 Stimmzetteldavon gültig: 40ungültig: 0Es sind somit die auf den Stimmzettel angeführten SPÖ-Gemeinderatsmitglieder in diebezeichneten Ausschüsse gewählt.Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt?Das ist nicht der Fall.Nun bitte ich Sie, die Wahl der Vorgeschlagenen der ÖVP-Fraktion vorzunehmen.abgegeben wurden: 40 Stimmzetteldavon gültig: 40ungültig: 0Es sind somit die auf den Stimmzettel angeführten ÖVP-Gemeinderatsmitglieder in diebezeichneten Ausschüsse gewählt.Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt?Das ist nicht der Fall.Abschließend bitte ich Sie, die Wahl der Vorgeschlagenen der FPÖ-Fraktion vorzunehmen.abgegeben wurden: 40 Stimmzetteldavon gültig: 40ungültig: 0Es sind somit die auf den Stimmzettel angeführten FPÖ-Gemeinderatsmitglieder in diebezeichneten Ausschüsse gewählt.Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt?Das ist nicht der Fall.Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer neuen Tätigkeit.Ich danke den Herrn Gemeinderäten Pammer und Hatvan für ihre Unterstützung.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 8Betr.: Aufhebung der 90 %-Sperrebei VoranschlagsstellenPunkt4Der Gemeinderat beschließe:Die Aufhebung der 90 %-Sperre bei nachstehend angeführten Voranschlagsstellen imFinanzjahr 2013:VA-Betrag 2013 (ohne 90 % Sperre)1/0150/4030 Handelswaren der Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Werbeartikel EUR 2.000,--1/0150/4570 Druck von Plakaten, Flyer, etc. EUR 3.000,--1/0150/7100 Öffentliche Abgaben EUR 1.100,--1/0150/7230 Repräsentationsausgaben EUR 4.000,--1/0150/7280 Kosten für „Allzeit Online“, Insertionen, APA-Pressespiegel, etc. EUR 59.600,--1/0150/7283 Kosten für extern angekaufte Bilder und diverses Kleinmaterial EUR 2.500,--1/0151/4570 Druckkosten für das Amtsblatt EUR 37.000,--1/0151/7100 Öffentliche Abgaben EUR 3.000,--(keine Berichterstattung gewünscht)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion, derFraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion DieGrünen bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion und derFraktion Liste Haberler – WN-Aktiv angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 9Betr.: Aufhebung der 90 %-Sperrebei VoranschlagsstellenPunkt5Der Gemeinderat beschließe:Die Aufhebung der 90 %-Sperre bei nachstehend angeführten Voranschlagsstellen imFinanzjahr 2013:1/0000/6170: Instandhaltung von Fahrzeugen, EUR 2.900,--1/0190/4030: Repräsentationen, Handelswaren, EUR 2.000,--1/0190/7230: Repräsentationen, Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben, EUR 5.000,--1/0190/7280: Repräsentationen, Entgelte für sonstige Leistungen, EUR 1.800,--1/0620/7230: Ehrungen und Auszeichnungen, Amtspauschalien undRepräsentationsausgaben, EUR 3.000,--1/0630/4030: Städtekontakte und Partnerschaften, Handelswaren, EUR 1.500,--1/0630/4570: Städtekontakte und Partnerschaften, Druckwerke, EUR 1.000,--1/0630/6200: Städtekontakte und Partnerschaften, Personen- und Gütertransporte, EUR 2.000,--1/0630/7230: Städtekontakte und Partnerschaften, Amtspauschalien undRepräsentationsausgaben, EUR 4.000,--1/0631/7280: Städtekontakte und Partnerschaften, Entgelte für sonstige Leistungen, EUR 1.500,--1/0700/7290: Verfügungsmittel, EUR 40.700,--(Tonband: GR Fröch, GR Haberler, StR Weber, MSc,GR Haberler, Bgm.)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion, derFPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und derFraktion Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion ListeHaberler – WN-Aktiv angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 10Betr.: Verordnung über die Änderung des ÖrtlichenRaumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan)- Neudarstellung 2013/1Punkt6Der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> beschließt folgendeV e r o r d n u n g§ 1Auf Grund des § 22 NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. wird das ÖrtlicheRaumordnungsprogramm abgeändert.§ 2Die Plandarstellung des Magistrats der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Abteilung 4, welche gem. § 12der NÖ Planzeichenverordnung LGBl. 8000/2 i.d.g.F. als Neudarstellung der Planblätter B, C,D und E mit der Bezeichnung „Neudarstellung 4SR/FLW-2013/1“ und Plandatum 03.06.2013ausgeführt ist, weicht von der bisherigen Fassung ab. Sie ist gemäß § 21 Abs. 11 NÖRaumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. mit einem Hinweis auf diese Verordnungversehen und liegt beim Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Neuklosterplatz 1, 3. Stock,Abteilung 4, Bauamt, Tür 315, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.§ 3Die im Flächenwidmungsplan mit der Signatur –F1 kenntlich gemachte Frist läuft 5 Jahrenach dem letzten Tag der Kundmachung der Änderung „Neudarstellung 4SR/FLW-2013/1“ab.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 11- 2 -§ 4Als Voraussetzung für die Freigabe der Aufschließungszone BW-A20 bzw. BK-A20 wird dieStreichung der Verdachtsfläche aus dem Verdachtsflächenkataster oder die Sanierung derUntergrundverhältnisse festgelegt.Als Freigabe für die Aufschließungszone BK-A6 werden die Ausarbeitung einesBebauungsplanes nach Vorliegen eines konkreten Realisierungsprojekts sowie dieSicherstellung einer Fußgängerquerung (zwischen Neunkirchner Straße und ZugangAkademiepark/MilAk) festgelegt.§ 5Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nachihrer darauf folgenden Kundmachung gemäß § 50 Abs. 1 des NÖStadtrechtsorganisationsgesetzes 1999, LGBl. 1026 i.d.g.F., mit dem dem Ablauf derzweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.(Tonband: GR Mag. Faber)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion undder FPÖ-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion ListeSoziales <strong>Neustadt</strong>, der Fraktion Die Grünen und der FraktionListe Haberler – WN-Aktiv angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 12Betr.: Freigabe der Aufschließungszone BW-A5im Bereich der MartinsgassePunkt7Der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> beschließt folgendeV e r o r d n u n g§ 1Auf Grund des § 75 Absatz 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.g.F. wird dieAufschließungszone BW-A5 zur Bebauung freigegeben.§ 2Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung gemäß § 50 Abs. 1 des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes1999, LGBl. 1026 i.d.g.F. mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigenKundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 13Betr.: Abschluss von Lieferübereinkommen mit derEVN Wärme GmbH über die Lieferungvon Wärme für diverse gemeindeeigene ObjektePunkt8Der Gemeinderat beschließe:Der Abschluss eines Lieferübereinkommens mit der EVN Wärme GmbH (FN 307421 s),EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, über die Lieferung von Wärme für:a) Volksschule und Kindergarten Pestalozzi Schneeberggasse 41gemäß dem Lieferübereinkommensentwurf FW-2013-E-206 vom 17.06.2013Durch die Beteiligung an den Herstellungskosten, wird seitens der EVNWärme GmbH die einmalige Entrichtung eines pauschalen Anschlusskostenbeitragesin der Höhe von EUR 21.430,00 netto zur Vorschreibung gelangen.b) Herzog Leopoldstraße 17-21gemäß dem Lieferübereinkommensentwurf FW-2013-E-203 vom17.06.2013Durch die Beteiligung an den Herstellungskosten, wird seitens der EVNWärme GmbH die einmalige Entrichtung eines pauschalen Anschlusskostenbeitragesin der Höhe von EUR 47.900,00 netto zur Vorschreibung gelangen.c) Schlachthofareal Neunkirchner Straße 65gemäß dem Lieferübereinkommensentwurf FW-2013-E-202 vom 17.06.2013Die anteiligen Herstellungskosten, in Form eines pauschalen Anschlusskostenbeitragesgelangen an die Phönix <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> als Kunden zur Vorschreibung.wird genehmigt.Bedeckung VA 2014: VAST 1/0290/7282 EUR 1.600,00VAST 1/2110/7282 EUR 43.600,00VAST 1/2400/7282 EUR 5.100,00VAST 1/3200/7282 EUR 13.200,00VAST 1/8531/7282 EUR 16.400,00Vorbehaltlich der Genehmigung im Budgetgemeinderat(Tonband: GR Mag. Faber, GR in Abg. z. NR Windbüchler-Souschill, StR Mayerhofer, MSc)Einstimmig angenommen.(bei Abwesenheit der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv)Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 14Betr.: Errichtung einer selbstreinigenden Fertigteil-WC-Anlageam Hauptplatz Vergabe der Lieferung, Montage undInbetriebnahme inklusive ServiceleistungenPunkt9Der Gemeinderat beschließe:1. Die Errichtung einer selbstreinigenden Fertigteil-WC-Anlage am Hauptplatz <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>2. Die Vergabe zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer selbstreinigenden Fertigteil-WC-Anlage inklusive Serviceleistungen für die Dauer von 2 Jahren an die Firma BIOLINEHandels GesmbH, Angererweg 20, 6057 Tulfes, aufgrund des am 10.08.2013 eingereichtenAngebotes zu einem Gesamtpreis von EUR 137.689,42 (exkl. USt)3. Die Erbringung der erforderlichen Vorleistungen (Fundamente, Anschluss an Ver- undEntsorgungsleitungen) zu der Fertigteil-WC-Anlage seitens der Magistratsabteilung 13 und derWNSKS aufgrund der Kostenschätzungen vom 13.5.2013 in der Höhe vonEUR 29.000,00 (exkl. USt)wird genehmigt.Bedeckung: VAST 5/8120/0500 (Erhöhung im NVA 2013 von 120.000,00 auf 150.000,00)VAST 1/8120/7282 (wird im Voranschlag 2014 und 2015 budgetiert)Vorbehaltlich der Genehmigung im BudgetgemeinderatTonband und Abstimmung siehe Seite 15.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 15(Tonband: Erster Vizebgm. Trofer, StR Piribauer, MSc, GR in Dr.Sluka-Grabner, Zw. Vizebgm. Dr. Stocker, GR MichaelSchnedlitz, GR Haberler, Bgm., StR DI Dinhobl, GRMichael Schnedlitz)Pause 15.10 Uhr – 15.28 Uhr(Tonband: GR in Abg. z. NR Windbüchler-Souschill, GR Haberler,StR Piribauer, MSc, Erster Vizebgm. Trofer)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion gegen die Stimmen derÖVP-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> und derFraktion Liste Haberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltungder FPÖ-Fraktion und der Fraktion Die Grünenangenommen.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 16Betr.: Revitalisierungsprojekt Allerheiligengasse/-platz,Vergabe der StraßenbauarbeitenPunkt10Der Gemeinderat beschließe:Die Vergabe der Straßenbauarbeiten für das Revitalisierungsprojekt Allerheiligengasse/-platzan die Firma F. Lang & K. Menhofer Bauges.m.b.H. & Co KG,Tritolstraße, 2492 Eggendorf,gemäß Angebot vom 23.08.2013,zum Betrage von (inklusive Umsatzsteuer) ................................................. EUR 423.585,56wird genehmigt.Bedeckung: Straßenbauten (Straßenbauprogramm) VAST 5/6120/0020 EUR 423.585,56(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 17Betr.: Übernahme des Grundstückes Nr. 5258, EZ 7821 –(Entwässerungsgraben), in das öffentliche GutPunkt11Der Gemeinderat beschließe:Die Übernahme des Grundstückes Nr. 5258, EZ 7821, Eigentum der Republik Österreich,Land- und Forstwirtschaftsverwaltung - Wasserbau, im Ausmaß von 119 m², zwischenHammerbachgasse und Am Fischa-Ufer, wird gegen Kostenersatz in das öffentliche Gutgenehmigt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 18Betr.: Aufhebung der 90% Sperre - Magistratsabteilung 6Punkt12Der Gemeinderat beschließe:Die Aufhebung der 90 % Sperre der nachstehend angeführten Voranschlagstellen imFinanzjahr 2013 wird genehmigt.VA-Betrag 2013 ( ohne 90 % Sperre)VAST 1/5000/7280 EUR 25.000,00 (Sozial Begräbnisse, sanitätspol. Obduktionen)VAST 1/5120/4580 EUR 30.000,00 (Ankauf von Impfstoffen)VAST 1/5000/4010 EUR 8.000,00 (Ankauf von Harntests)VAST 1/5000/4580 EUR 700,00 (Ankauf von Spritzen, Pflaster)(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 19Betr.: Änderung der Gebühren und Entgelte (Tarife) der Magistratsabteilung 6Punkt13Der Gemeinderat beschließe:Die Änderung der Gebühren und Entgelte (Tarife) der Magistratsabteilung 6 gem. § 32STROG, Z.23 mit der Gültigkeit 01. Oktober 2013 wird beschlossen.Influenzaimpfung (inklusive Impfstoff) Euro 17,00Impftarif für eine Impfordination (Impfstoff mitgebracht) Euro 14,00Impfordination für Aktionsimpfungen (Impfstoff mitgebracht) Euro 9,00Drogentest Euro 14,00Damit tritt der Gemeinderatsbeschluss vom 26. September 2012 außer Kraft.VAST 2/5120/8171VAST 2/5120/8170VAST 2/5000/8150(Tonband: GR Sodomka)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion undder FPÖ-Fraktion gegen die Stimme der Fraktion ListeHaberler – WN-Aktiv bei Stimmenthaltung der FraktionListe Soziales <strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Die Grünenangenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 20Betr.: Aufhebung der 90%-SperrenPunkt14Der Gemeinderat beschließe:Bei folgenden unten angeführten Voranschlagsstellen der Magistratsabteilung 7 –Gesellschaft und Soziales, wird die 90%-Sperre aufgehoben:1/4000/4570 Druckwerke EUR 25.000,--1/4290/7281 Entgelte für sonstige Leistungen EUR 400.000,--1/4290/7283 Entgelte für sonstige Leistungen EUR 10.000,--1/4230/4010 Materialien EUR 8.000,--1/8590/0430 Betriebsausstattung EUR 80.000,--1/8590/4000 Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens EUR 60.000,--1/8590/4010 Materialien EUR 5.000,--1/8590/4030 Handelswaren EUR 4.000,--1/8590/4031 Handelswaren EUR 2.500,--1/8590/4550 Chem. u. sonst. Artverwandte Mittel EUR 7.000,--1/8590/4560 Büromittel EUR 10.000,--1/8590/4580 Mittel z. ärztl. Betreuung u. Gesundheitsvorsorge EUR 50.000,--1/8590/4590 Sonstige Verbrauchsgüter EUR 32.000,--1/8590/6140 Instandhaltung von Gebäuden EUR 120.000,--1/8590/6160 Instandhaltung von Maschinen EUR 40.000,--1/8590/6170 Instandhaltung von Fahrzeugen EUR 5.000,--1/8590/6180 Instandhaltung von sonstigen Anlagen EUR 20.000,--1/8590/6200 Personen- und Gütertransporte EUR 3.000,--


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 211/8590/7280 Entgelte für sonstige Leistungen EUR 86.000,--1/8590/7282 Entgelte für sonstige Leistungen EUR 19.000,--1/4690/4000 Geringwertige Wirtschaftsgüter EUR 500,--1/4690/4010 Materialien EUR 1.000,--1/4690/4570 Druckwerke EUR 3.500,--1/4690/6000 Strom EUR 4.500,--1/4690/6030 Wärme EUR 1.500,--1/4690/6200 Personen- und Gütertransporte EUR 2.000,--1/4690/7000 Mietzinse EUR 19.500,--1/4690/7230 Amtspauschalien und Repräsentation EUR 4.000,--1/4690/7280 Entgelte für sonstige Leistungen EUR 85.000,--1/4690/7570 lfd. Transferzahlungen an priv. Org. EUR 15.000,--(Tonband: StR in Sitz, MSc)Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der ÖVP-Fraktion, derFPÖ-Fraktion und der Fraktion Die Grünen beiStimmenthaltung der Fraktion Liste Soziales <strong>Neustadt</strong> undder Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 22Betr.: Übertragung des Vertrages betreffendEnergie-Einspar-Contracting Aqua NovaPunkt15Der Gemeinderat beschließe:Die Übertragung des am 1. Juli 2013 auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom April 2013unterfertigten Vertrages betreffend Energie-Einspar-Contracting Aqua Nova zwischen derStadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> und der GWT Gesellschaft für Wasser- und Wärmetechnik GmbH,Gewerbestraße 9a, 2601 Sollenau, auf die GWT Contracting GmbH, FN 393274 w,Hirtenbergerstraße 1, 2544 Leobersdorf, wird gemäß Punkt IV § 13 Abs 2. des genanntenVertrages genehmigt.Die Genehmigung erfolgt unter Zugrundelegung der von der GWT Gesellschaft für Wasser-und Wärmetechnik am 24. Juli 2013 schriftlich ausgestellten Patronatserklärung für dieübernehmende Gesellschaft.Alle anderen Vertragsbestimmungen bleiben unberührt.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 23Betr.: Grundsatzbeschluss – Ausbau ganztägigerSchulformen gemäß Art. 15 a B-VGPunkt16Der Gemeinderat beschließe:Die Zwischenfinanzierung für die Erweiterung und Adaptierung der Nachmittagsbetreuungin den Tagesheimen der Pflichtschulen nach den Bestimmungen der Vereinbarunggemäß Art.15 a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen zum Gesamtbetrag vonEUR 2.365.000,-- (43 Tagesheimgruppen) wird genehmigt.VAST 5/2119/6140 EUR 1.210.000,-- (für 22 Tagesheimgruppen in den Volksschulen)5/2129/6140 EUR 880.000,-- (für 16 Tagesheimgruppen in den NNöMS)5/2139/6140 EUR 275.000,-- (für 5 Tagesheimgruppen in den Sonderschulen)(Tonband: Zw. Vizebgm. Dr. Stocker)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 24Betr.: Grundsatzbeschluss Volksschule Otto Glöckel, Pottendorfer Straße 100,2700 <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Brandschutz und SanierungPunkt17Der Gemeinderat beschließe:Die Umsetzung der vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und die Sanierung(sicherheitstechnische Adaptierungen im gesamten Schulgebäude inkl. Turnsaal, diverseInstandhaltungsarbeiten) der Volksschule Otto Glöckel, Pottendorfer Straße 100, 2700 <strong>Wiener</strong><strong>Neustadt</strong>, werden genehmigt.Das Projekt soll in den Sommerferien der Jahre 2014-2016 durchgeführt werden und wird inder mittelfristigen Finanzplanung 2014-2017 mit Gesamtkosten von EUR 1.000.000 inkl.USt. berücksichtigt.VAST 5/2114/6140 EUR 900.000,--5/2114/0430 EUR 100.000,--(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 25Betr.: Aufhebung der 90%-SperrePunkt18Die Aufhebung der 90% Sperre für nachstehend angeführte Voranschlagstellen im Finanzjahr 2013wird genehmigt.VA-Betrag 2013VAST 1/0000/4011 Gewählte Gemeindeorgane – Materialien EUR 6.000,--VAST 1/0100/4001 Zentralamt – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 500,--VAST 1/0100/4011 Zentralamt – Geringw. Materialien EUR 6.400,--VAST 1/0100/0421 Zentralamt – Amtsaustattung EUR 600,--VAST 1/0100/7281 Zentralamt – Entgelt für sonstige Leistungen EUR 100,--VAST 1/0102/4001 Zentralamt – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. (PD-Besch.) EUR 200,--VAST 1/0102/4011 Zentralamt – Materialien – PD-Besch EUR 3.400,--VAST 1/0102/0421 Zentralamt – Amtsausstattung PD-Besch. EUR 2.400,--VAST 1/0101/4001 Zentralamt – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 700,--VAST 1/0101/4011 Zentralamt – Materialien EUR 1.700,--VAST 1/0110/4011 Personalamt – Materialien EUR 8.500,--VAST 1/0110/7281 Personalamt – Entgelt für sonstige Leistungen EUR 6.000,--VAST 1/0110/4001 Personalamt - Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 300,--VAST 1/0190/4031 Repräsentationen - Handelswaren EUR 2.000,--VAST 1/0190/7231 Repräsentationen - Repräsentationsausgaben EUR 7.500,--VAST 1/0190/4011 Repräsentation – Materialien EUR 2.900,--VAST 1/0120/4001 Hilfsamt - Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 1.900,--VAST 1/0120/4011 Hilfsamt – Materialien EUR 2.500,--VAST 1/0120/6201 Hilfsamt – Sonstige Ausgaben EUR 56.000,--VAST 1/0120/6170 Hilfsamt – Instandhaltung von Fahrzeugen EUR 2.500,--VAST 1/0131/4011 Kanzleiökonomat (Druckerei) – Materialien EUR 11.000,--VAST 1/0131/4001 Kanzleiökonomat (Druckerei) – Geringw. Wirtchaftsgüterdes Anlagevermögens EUR 400,--VAST 1/0200/4011 Rechtsamt – Materialien EUR 7.500,--VAST 1/0220/4011 Standesamt - Materialien EUR 5.000,--VAST 1/0220/7251 Standesamt – Bibliothekserfordernisse EUR 1.800,--VAST 1/0220/0421 Standesamt – Amtsausstattung EUR 4.000,--VAST 1/0240/4001 Wahlamt - Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 3.500,--VAST 1/0240/4011 Wahlamt – Materialien EUR 10.500,--VAST 1/0290/0421 Amtsgebäude – Amtsausstattung EUR 3.500,--VAST 1/0290/4001 Amtsgebäude – Geringwertige Wirtschaftsgüter d. Anlageverm. EUR 4.400,--VAST 1/0290/7281 Amtsgebäude – Entgelt für sonstige Leistungen EUR 16.000,--VAST 1/0290/4011 Amtsgebäude – Materialien EUR 1.500,--VAST 1/0500/4011 Bezirksverwaltung - Materialien EUR 9.000,--VAST 1/0500/4001 Bezirksverwaltung – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 1.200,--VAST 1/0990/0421 Sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen (Personalbetreuung)Amtsausstattung EUR 3.000,--VAST 1/1300/4001 Gewerbe-, Markt- und Lebensmittelpolizei –Geringwertige Wirtschaftsgüter d. Anlagevermögens EUR 1.400,--


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 26- 2 -VAST 1/1300/4011 Gewerbe-, Markt- und Lebensmittelpolizei – Materialien EUR 2.000,--VAST 1/1300/7281 Gewerbe-, Markt und LebensmittelpolizeiEntgelt für sonstige Leistungen EUR 300,--VAST 1/2000/6181 Schulamt - Instandhaltung v. sonst. Anlagen EUR 400,--VAST 1/2000/4001 Schulamt – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 500,--VAST 1/2000/4011 Schulamt – Materialien EUR 4.500,--VAST 1/2050/4011 Schulaufsicht – Materialien EUR 3.500,--VAST 1/2050/7281 Schulaufsicht – Entgelt f. sonstige Leistungen EUR 800,--VAST 1/2110/0421 Volksschulen – Amtsausstattung EUR 7.000,--VAST 1/2110/4001 Volksschulen - Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 5.500,--VAST 1/2110/4011 Volksschulen - Materialien EUR 46.000,--VAST 1/2110/6181 Volksschulen – Instandhaltung v. sonst. Anlagen EUR 2.000,--VAST 1/2110/7281 Volksschulen – Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 11.000,--VAST 1/2120/4011 Hauptschulen - Materialien EUR 16.000,--VAST 1/2120/4001 Hauptschulen – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 4.800,--VAST 1/2120/7281 Hauptschulen - Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 4.500,--VAST 1/2120/0421 Hauptschulen – Amtsausstattung EUR 1.800,--VAST 1/2130/4011 Sonderschulen – Materialien EUR 800,--VAST 1/2130/6181 Sonderschulen – Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 500,--VAST 1/2130/7281 Sonderschulen – Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 500,--VAST 1/2130/4011 Sonderschulen – Materialien EUR 800,--VAST 1/2220/7281 Berufsbildende höhere Schule (HLA) – Entgelte f. sonst. Leistungen EUR 6.000,--VAST 1/2220/4001 Berufsbildende höhere Schule (HLA)Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 500,--VAST 1/2400/4011 Kindergärten – Materialien EUR 8.000,--VAST 1/2400/6181 Kindergärten – Instandhaltung v. sonst. Anlagen EUR 3.000,--VAST 1/2400/7281 Kindergärten – Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 16.000,--VAST 1/2400/0431 Kindergärten – Betriebsausstattung EUR 4.000,--VAST 1/2400/4001 Kindergärten – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 9.000,--VAST 1/2500/4001 Schülerhorte - Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 1.000,--VAST 1/2500/4011 Schülerhorte – Materialien EUR 1.000,--VAST 1/2500/6181 Schülerhorte – Instandhaltung v. sonst. Anlagen EUR 400,--VAST 1/2500/7281 Schülerhorte - Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 1.300,--VAST 1/2630/7281 Turn- Sporthalle (HTBL) – Entgelte für sonstige Leistungen EUR 900,--VAST 1/2631/7281 Turn- Sporthalle (Milak-Halle) – Entgelte für sonstige Leistungen EUR 300,--VAST 1/2691/7281 Sonstige Einrichtungen d. Sportes – Entgelte für sonstige Leistungen EUR 500,--VAST 1/2700/4011 Volkshochschulen - Materialien EUR 4.500,--VAST 1/2700/6181 Volkshochschulen – Instandhaltung v. sonst. Anlagen EUR 400,--VAST 1/2700/7281 Volkshochschulen – Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 1.600,--VAST 1/3200/7281 Ausbildung in Musik und darstellender Kunst (Musikschule)Entgelte f. sonstige Leistungen EUR 3.500,--VAST 1/3200/4001 Ausbildung in Musik und darstellender Kunst (Musikschule)Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 1.500,--VAST 1/3600/0431 Heimatmuseum (Stadtmuseum) – Betriebsaustattung EUR 2.500,--VAST 1/4000/4011 Sozialamt - Materialien EUR 10.000,--VAST 1/4000/6181 Sozialamt – Instandhaltung v. sonst. Anlagen EUR 300,--VAST 1/4000/0421 Sozialamt – Amtsausstattung EUR 7.000,--VAST 1/4391/0421 Sonst. Einricht. u. Maßnahmen d. Jugendwohlfahrt (Ungarviertelzentr.)Amtsausstattung EUR 7.500,--VAST 1/4010/4011 Jugendamt - Materialien EUR 4.000,--VAST 1/4310/7281 Kinderheime – Entgelte für sonstige Leistungen EUR 2.000,--VAST 1/6120/4011 Gemeindestraßen – Materialien EUR 2.000,--VAST 1/6120/4001 Gemeindestraßen – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 4.000,--VAST 1/6400/4001 Einrichtung u. Maßnahmen nach der StraßenverkehrsordnungGeringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 2.000,--


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 27- 3 -VAST 1/8000/4001 Hochbauverwaltung (Gebäudeverwaltung) –Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 600,--VAST 1/8000/4011 Hochbauverwaltung – Materialien EUR 38.000,--VAST 1/8000/0431 Hochbauverwaltung (Immobilienservice) – Betriebsausstattung EUR 500,--VAST 1/8140/4011 Straßenreinigung – Materialien EUR 500,--VAST 1/8140/4001 Straßenreinigung – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 3.000,--VAST 1/8200/4011 Wirtschaftshöfe (Bauhof) - Materialien EUR 2.000,--VAST 1/8200/4001 Wirtschaftshöfe Bauhof –Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens EUR 2.500,--VAST 1/8210/4001 Fuhrpark – Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 3.000,--VAST 1/8395/0431 Sonstige Betriebe und betriebsähnll. Einrichtungen(Informations-Techn..) – Betriebsausstattung EUR 1.000,--VAST 1/9000/4011 Gesonderte Finanzverwaltung (Rechnungsamt)Materialien EUR 13.000,--VAST 1/9000/0421 Gesonderte Finanzverwaltung (Rechnungsamt) – Amtsausstattung EUR 1.500,--VAST 1/9001/4001 Gesonderte Finanzverwaltung (Abgabenamt- u. Controlling) –Geringw. Wirtschaftsgüter des Anlageverm. EUR 700,--VAST 1/9001/0421 Gesonderte Finanzverwaltung (Abgabenamt u. Controlling)Amtsausstattung EUR 500,--(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 28Betr.: Tiefbau und Bauhof,Aufhebung der 90 % SperrePunkt19Der Gemeinderat beschließe:Für folgende Voranschlagstellen, welche im Wesentlichen diverse Instandhaltungenabdecken, wird die 90 % Sperre aufgehoben:1/6120/0020 Straßenbauten EUR 30.000,001/6120/6110 Instandh. v. Straßenbauten EUR 70.000,001/6120/6200 Personen- und Gütertransporte EUR 250.000,001/6120/6170 Instandh. v. Fahrzeugen EUR 25.000,001/6120/7280 Entg.f.sonst.Leistungen EUR 30.000,001/6400/6110 Instandh. v. Straßenbauten EUR 50.000,001/6400/6170 Instandh. v. Fahrzeugen EUR 12.000,001/6400/6190 Instandh. v. Sonderanlagen EUR 150.000,001/8140/0400 Fahrzeuge EUR 236.000,001/8140/4090 Gw. Ersatzteile EUR 40.000,001/8140/4590 Sonst. Verbrauchsg. EUR 10.000,001/8140/6160 Instandh.v. Masch. u. maschin. Anlagen EUR 60.000,001/8140/6170 Instandh. v. Fahrzeugen EUR 60.000,001/8140/7280 Entg.f.so.Leist.v.gew.tr.Firmen EUR 230.000,001/8160/6170 Instandh. v. Fahrzeugen EUR 15.000,001/8200/4012 Wg. d. Umlaufverm. EUR 360.000,001/8200/7280 Entg.f.so.Leist.v.gew.tr.Firmen EUR 30.000,001/8210/0400 Fahrzeuge EUR 170.000,001/8210/4090 Gw. Ersatzteile EUR 30.000,001/8210/6170 Instandh. v. Fahrzeugen EUR 80.000,00(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig angenommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 29Betr.: Amt der NÖ Landesregierung, <strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- undBürgerspitalstiftung, RA 2012Punkt20Der Gemeinderat nehme zur Kenntnis:Das Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung, AbteilungGemeinden, vom 17.07.2013, Zl IVW3-STF-1040201/020-2013, hinsichtlichRechnungsabschluss 2012, betreffend der „<strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- undBürgerspitalstiftung“, wird zur Kenntnis genommen.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig zur Kenntnis genommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 30Betr.: Amt der NÖ Landesregierung, Josef Kindler – Stiftung,RA 2012Punkt21Der Gemeinderat nehme zur Kenntnis:Das Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung,Abteilung Gemeinden, vom 17.07.2013, Zl IVW3-STF-1040301/016-2013, hinsichtlichRechnungsabschluss 2012 der „Josef Kindler – Stiftung“, wird zur Kenntnis genommen.(keine Berichterstattung gewünscht)Einstimmig zur Kenntnis genommen.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 31Betr.: Bericht über die Prüfung der Aktion „Essen auf Rädern“Punkt22Der Gemeinderat nehme zur Kenntnis:Bericht über die Prüfung der Aktion „Essen auf Rädern“.(Tonband: GR Marik (Zusatzantrag siehe Seite 32), StR in Sitz, MSc,GR in Abg. z. NR Windbüchler-Souschill, GR Marik)Hauptantrag: Einstimmig zur Kenntnis genommen.Zusatzantrag: Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion und der Fraktion Die Grünen gegen dieStimmen der ÖVP-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, der Fraktion Liste Soziales<strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv abgelehnt.Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:i.V.


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 32Anlässlich der Behandlung des Tagesordnungspunktes 22, betreffend Bericht über diePrüfung der Aktion „Essen auf Rädern“ stellt Herr Gemeinderat Michael M a r i kfolgenden Z u s a t z a n t r a g :„…in Form eines Zusatzantrages die Vorschläge des Kontrollamtes zusammen zu führen unddarf den in weiterer Folge zur Abstimmung bringen. Der Gemeinderat möge beschließen:Die zuständige Magistratsabteilung wird ersucht, folgende Maßnahmen auf ihreDurchführbarkeit zu überprüfen und bis zur Dezembersitzung zu berichten.Ziel sollte sein, die Zustellkosten massiv zu reduzieren. Dies könnte über mehrere Variantenbzw. Kombination dieser Varianten erfolgen. Zu denken ist insbesondere an:• Reduzierung um ein Fahrzeug (bei derzeitiger Anzahl an Zustellungen)• Einsatz von Freiwilligen• Einsatz von Zivildienern• Eigenes Personal für Fahrer (geringfügig Beschäftigte)• Reduzierung der Kostenweiterverrechnung MA 13 an MA 7, betreffend Busse, auf dasamtliche KM-Geld• Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge/Touren• Ausschreibung: Vergabe an Dritte ähnlich Klagenfurt und Villach…“


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 33D R I N G L I C H K E I T S A N T R A Gder ÖVP-Fraktiongemäß § 25 Abs. 2 NÖ STROGzur Behandlung in der öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.09.2013Punkt a)(Aufnahme siehe Seite 3)Der Gemeinderat möge beschließen:Zur Förderung von Innenstadt-Attraktivierungsmaßnahmen wird ein Betrag vonEUR 250.000,00 (entspricht der Höhe der Wirtschaftsförderung für das EKZ Fischapark) imBudget 2014 veranschlagt. Mit diesen Mitteln sollen Marketingaktionen, Veranstaltungen etc.unterstützt werden, die zur Belebung der <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> Innenstadt beitragen.Der Antrag wird den zuständigen Gemeinderatsausschüssen zugewiesen.(Tonband: Bgm. (Abänderungsantrag siehe Seite 34)StR DI Dinhobl)Abänderungsantrag: Einstimmig angenommen.G1Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 34Anlässlich der Behandlung des Tagesordnungspunktes a), betreffend Innenstadtoffensivestellt Herr Bürgermeister Bernhard M ü l l e r , BA, MPA folgendenA b ä n d e r u n g s a n t r a g :„…sodass ich den Abänderungsantrag so formulieren möchte, dass die Punkte dem jeweilsgeschäftsordnungsmäßigen Ausschüssen zugewiesen werden…“


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 35D R I N G L I C H K E I T S A N T R A GVon Frau Stadträtin Margarete Sitz, MScgemäß § 25 Abs. 2 NÖ STROGzur Behandlung in der öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.09.2013Punkt b)(Aufnahme siehe Seite 3)Der Gemeinderat möge beschließen:Der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> fordert die zuständigen Bundesstellen sowie dieNÖ Landesregierung bzw. den Landesschulrat für Niederösterreich auf, InterkulturelleMitarbeiterInnen als pädagogische Hilfe für Kinder, LehrerInnen und Eltern an denVolksschulen der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> mit einen Anteil von über 60 % an Kindern mitanderer Muttersprache als Deutsch weiterhin einzusetzen. Dieser Einsatz soll so lange dauern,bis das strukturelle Problem (Klassen mit 25 Kindern, mehrheitlich mit anderenMuttersprachen und mangelnden Sprachkenntnissen in Deutsch in der Schuleingangsphase,derzeit keine Lehrkräfte mit Migrationshintergrund bzw. BegleitlehrerInnen mit zusätzlichenSprachressourcen) gelöst ist.(Tonband: Zw. Vizebgm. Dr. Stocker, GR in Abg. z. NRWindbüchler-Souschill, GR Michael Schnedlitz, GR in Dr.Sluka-Grabner (Abänderungsantrag 1 siehe Seite 36), GRKrenauer, StR Weber, MSc (Abänderungsantrag 2 sieheSeite 36), StR in Sitz, MSc)Abänderungsantrag 1 : Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der FPÖ-Fraktion und derFraktion Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Liste Soziales<strong>Neustadt</strong> und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv beiStimmenthaltung der ÖVP-Fraktion abgelehnt.Abänderungsantrag 2 : Mit den Stimmen der SPÖ-Fraktion, der FPÖ-Fraktion, der FraktionDie Grünen und der Fraktion Liste Haberler – WN-Aktiv beiStimmenthaltung der ÖVP-Fraktion und der Fraktion Liste Soziales<strong>Neustadt</strong> angenommen.G1Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 36Anlässlich der Behandlung des Tagesordnungspunktes b), betreffend InterkulturelleMitarbeiterInnen stellt Frau Gemeinderätin Dr. Eva-Maria S l u k a - G r a b n e rfolgenden A b ä n d e r u n g s a n t r a g 1 :„…das wäre von mir auch ein Abänderungsantrag, dass man vielleicht diese Petition insoferneinschränkt, dass man sagt das mindestens 50 % der IKM´s an den Schulen auch in Zukunftfür eine Übergangszeit von, ich nehme jetzt an wenn man das mit Kindergarten weiterrechnet,von 2 Jahren bewilligt werden…“--------------------Weiters stellt Herr Stadtrat Martin W e b e r , MSc folgendenA b ä n d e r u n g s a n t r a g 2 :„…aus diesem Grunde möchte ich einen Abänderungsantrag stellen, welcher wie folgt lautet:Beschluss einer Petition an die und jetzt neu Einfügung „zuständigen Bundesstellen sowie an“und dann geht es wieder weiter, die NÖ Landesregierung etc. und das gleiche wiederholt sichdann nach Der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> möge beschließen: Der Gemeinderatder Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> fordert „die zuständigen Bundesstellen sowie die NÖLandesregierung“ usw. auf…“


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 37D R I N G L I C H K E I T S A N T R A Gder SPÖ-Fraktiongemäß § 25 Abs. 2 NÖ STROGzur Behandlung in der öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.09.2013Punkt c)(Aufnahme siehe Seite 4)Der Gemeinderat möge beschließen:1. Der Beitrag für die Unkosten der Essenausgabe der Kindergärten wird mit 1. September2013 rückwirkend wie folgt abgeändert:EUR 1,00 pro Mittagessen / pro KindBedeckung: VAST 2/2400/81732. Die Verordnung über die Einhebung des Verpflegungsbeitrages bei ganztägigenPflichtschulen in <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> wird mit 1. September 2013 rückwirkend im § 3 Abs. 1wie folgt abgeändert:Bei Lieferung des Essens der Geschützten Werkstätte beträgt der UnkostenbeitragEUR 1,00 pro Mittagessen.Bedeckung: VAST 2/2110/8173VAST 2/2120/8173(Tonband: GR in Abg. z. NR Windbüchler-Souschill,GR in Dr. Sluka-Grabner)Einstimmig angenommen.G1Verständigung zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlussesübernommen am:von:Vollzug eingeleitet:Der Magistratsdirektor:


Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 38Dem <strong>Sitzungsprotokoll</strong> sind angeschlossen:1. Einberufung zur Gemeinderatssitzung;2. Bestätigung des Erhaltes der Einberufung zur Gemeinderatssitzung;3. Anwesenheitslisten mit den Unterschriften der Anwesenden;4. Sicherheitsbericht;5. Dringlichkeitsantrag a) der ÖVP-Fraktion, betreffend Innenstadtoffensive;6. Dringlichkeitsantrag b) von Fr. StR in Sitz, MSc, betreffend Interkulturelle MitarbeiterInnen;7. Dringlichkeitsantrag c) der SPÖ-Fraktion, betreffend Unkostenbeitrag für die Essensausgabe inden Kindergärten und Pflichtschulen;8. Beilage zu Punkt 3, betreffend Wahl in verschiedene Gemeinderatsausschüsse(Stimmzettel SPÖ);9. Beilage zu Punkt 3, betreffend Wahl in verschiedene Gemeinderatsausschüsse(Stimmzettel ÖVP);10. Beilage zu Punkt 3, betreffend Wahl in verschiedene Gemeinderatsausschüsse(Stimmzettel FPÖ);11. Beilage zu Punkt 20, betreffend Amt der NÖ Landesregierung, <strong>Wiener</strong> Neustädter Armen- undBürgerspitalstiftung, RA 2012;12. Beilage zu Punkt 21, betreffend Amt der NÖ Landesregierung, Josef Kindler – Stiftung, RA 2012;13. Beilage zu Punkt 22, betreffend Bericht über die Prüfung der Aktion „Essen auf Rädern“.-------------------------Der Vorsitzende:Müller Bernhard, BA, MPA eh.Bürgermeisterder Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>Die Schriftführer:Die Protokollunterfertiger:Linzer Christian eh. Kissler Silvia eh. Machowetz Johann eh.Raudner Silvia eh. Schnedlitz Michael eh. Sluka-Grabner Dr. Evamaria eh.Windbüchler-Souschill Haberler Wolfgang eh.Tanja, Abg.z.NR eh.Gemeinderätinnen und Gemeinderäte


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