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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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Schließlich hob Papst Martin V. am 13. Januar 1423 in vier Bullen die Inkorporation <strong>des</strong><br />

Kapitels in den <strong>Deutschen</strong> Orden auf und wandelte es damit faktisch in ein Säkularkapitel 190 .<br />

Auf die Bitte <strong>des</strong> Erzbischofs erläuterte Papst Martin V. im November 1426 seine Bulle<br />

dahingehend, dass das Kapitel nun wieder der Regel <strong>des</strong> heiligen Augustinus folge und auch<br />

das <strong>Ordens</strong>kleid der Augustinerchorherren trage. 1428 legten der Erzbischof und die<br />

Domherren das Gewand <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> ab und nahmen erneut das <strong>Ordens</strong>kleid der<br />

Augustinerchorherren 191 . Weiterhin versuchte der Deutsche Orden die entstandenen<br />

Gegebenheiten wieder zu seinen Gunsten zu verändern, wobei schließlich verschiedene<br />

Truppenbewegungen an der Grenze <strong>des</strong> Erzstifts dafür sorgten, dass der Erzbischof im<br />

Oktober 1430 auf dem Ständetag zu Wolmar bekannt gab, dass das Domkapitel wieder das<br />

<strong>Ordens</strong>kleid <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> nehmen werde. Doch schon bald widerrief der Erzbischof<br />

seine Zusage, da sie unter Zwang gegeben wurde, und auch das Kapitel, welches nicht mit<br />

einbezogen worden war, machte keine Anstalten zu einer Umsetzung. Weitere Verhandlungen<br />

führten schließlich im Februar 1431 dazu, dass für die derzeitigen Domherren der Status quo<br />

erhalten blieb, während neue Domherren Priesterbrüder <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> sein sollten.<br />

Die Visitation sollte zukünftig jedoch nicht mehr vom Orden, sondern vom Erzbischof<br />

vorgenommen werden. Neue Domherren sollten zukünftig dem Orden präsentiert und von<br />

diesem eingekleidet werden. Nach der Einkleidung sollte das Kapitel noch einmal den<br />

Kandidaten als neuen Domherren benennen und dem Erzbischof präsentieren, vor dem er den<br />

Eid auf die Statuten ablegen sollte. Doch das Hin und Her ging weiter. Bereits 1434 reichte<br />

das Kapitel beim Konzil in Basel eine Klage ein, in welcher sie den <strong>Deutschen</strong> Orden wieder<br />

verlassen wollten 192 , was dem Kapitel dann 1436 im Vertrag von Walk gelang 193 . Ein<br />

endgültiges Ende fand dieses Spiel, als der Erzbischof dem Kapitel eindeutig die militärische<br />

Drohung <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> vor Augen hielt. In einem Vertrag vom 6. Juli 1451 trat das<br />

Kapitel wieder dem <strong>Deutschen</strong> Orden bei. Hierbei wurden dem Erzbischof, war er kein<br />

<strong>Ordens</strong>bruder, dann der Dompropst, die Einkleidung <strong>des</strong> Kandidaten auf ein Domkanonikat<br />

zugesprochen. Anschließend sollten sie diesen dem Landmeister vorstellen. Auch sollten<br />

Propst und Dekan zukünftig zu den Räten <strong>des</strong> Landmeisters gehören. Das Kapitel, dem 1456<br />

190 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 292-296<br />

191 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 298-299<br />

192 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 301-304<br />

193 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 306<br />

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