Steuern | Recht | Finanzen - GL VERLAGS Gmbh
Im Blickpunkt
RECht: Wenn jemand eine Stiftung gründen
will, sollte er Rat einholen � Seite 46
kontakt
Steuern | Recht | Finanzen
�
StEuERN: abzinsungsgebot gilt auch bei Verbindlichkeiten
einer Kapitalgesellschaft � Seite 48
FINaNzEN: Bergische Banken zeigen Stärke –
erfolgreich durch die Krise � Seite 50
FiNaNZEN
Bayer AG
will 1,40 Euro
Dividende
zahlen
SENIOREN BERatEN: auch bei familiären Problemen dürfen Liquiditätsplanung nicht vernachlässigt werden GL&Lev special 03/09 � Seite 50
© shutterstock
46
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Recht
GL&Lev kontakt 02/10
Verbindung mit Entgeltsystemen
Zielvereinbarungen
unterliegen AGB-Kontrolle
In den vergangenen Jahren ist
immer mehr die Tendenz festzustellen,
dass ab bestimmten Positionen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich
darüber verständigen, welche Ziele
ein Arbeitnehmer in einem bestimmten
Zeitraum erreichen soll.
Für bestimmte beschäftigte Gruppen
(z. B. Vertrieb, Service, Einkauf, Entwicklung)
sind die Zielvereinbarungen darüber
hinaus in vielfältiger Weise mit Entgeltsystemen
verbunden. Es kommt vor, dass die
Zielvereinbarungen allein den Zweck haben,
Grundlage für die Zahlung eines Leistungsentgelts
zu sein, wobei sich die Höhe des
Leistungsentgelts nach dem Grad der Zielerreichung
richten kann. Es kommt aber auch
vor, dass Zielvereinbarungen Teil eines jährlichen
Beurteilungssystems sind, das Grundlage
für Maßnahmen der Personalförderung
und Personalauswahl ist, und sich nur mittel-
Familien- und unternehmensverbundene stiftungen
Die Stiftung erwacht aus
ihrem Dornröschenschlaf
Bei der Familienstiftung stehen
im Stiftungszweck die Interessen
einer oder mehrerer Familien im
Vordergrund. Steuerrechtlich gelten
für Familienstiftungen Sonderregelungen
im Hinblick auf die Erbersatzsteuer.
Liegt der Schwerpunkt
auf der unternehmensverbundenen
Stiftung, so handelt es sich entweder
um eine sogenannte Unternehmensträgerstiftung
oder um eine
Beteiligungsträgerstiftung. Denkbar
ist auch die Rechtsform einer
Stiftung und Co. KG.
Wer sich mit dem Gedanken an die
Gründung einer Stiftung trägt,
sollte auf jeden Fall fachkundigen
Rat in Anspruch nehmen, auch wenn nur
Frank Neumann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
in der Kanzlei Winter,
Jansen, Lamsfuß
bar auf ein Leistungsentgelt auswirken.
Zielvereinbarungen unterliegen nunmehr
nahezu durchgehend der AGB-Kontrolle. Es
gelten deshalb auch die durch das Bundesarbeitsgericht
bereits ausgeurteilten Grundsätze:
Soweit ein Bonus unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt
steht, ist dieser unwirksam,
wenn zugleich der Eindruck erweckt wird,
dass ein Anspruch auf den Bonus besteht
(Unklarheitenregel). Dies führt nicht zur Unwirksamkeit
der verbleibenden Bonusregelung.
Eine Regelung, nach der die Bonuszahlung
entfällt, wenn der Arbeitnehmer nicht
zum 31.03. des Folgejahres in dem Arbeits-
horst hermann Jansen
Fachanwalt für Steuerrecht
und vereidigter Buchprüfer
in der Kanzlei Winter,
Jansen, Lamsfuß
wenige Paragraphen des BGB für die Stiftung
einschlägig sind (§§ 80 bis 88 BGB).
Die Stiftung ist keine Gesellschaftsform als
Zusammenschluss von Personen, sondern
letztlich die Verselbstständigung eines sogenannten
Sondervermögens. Die Stiftung erlangt
Rechtsfähigkeit mit der Genehmigung
durch den Regierungspräsidenten. Eine
Untergrenze für den Wert des gestifteten
Vermögens ist gesetzlich nicht vorgeschrie-
verhältnis steht, benachteiligt den Arbeitnehmer
unangemessen in seiner Berufsfreiheit,
wenn nicht feststeht, dass und in welcher
Höhe der Arbeitnehmer einen Bonus erhält.
Bei einem Bonus, der mehr als 25 %
der Gesamtvergütung ausmacht, ist es kaum
interessengerecht, dem Arbeitnehmer einen
solchen wesentlichen Teil seiner Vergütung
aufgrund einer Stichtagsregelung vorzuenthalten.
Eine in allen Punkten wirksame und ggf. widerrufbare
Zielvereinbarung umfasst stets
folgende Punkte, wobei die Zielvereinbarung
ausdrücklich nur für ein Kalenderjahr
zu schließen ist. Zudem muss eine Besprechungspflicht
für das kommende Jahr niedergeschrieben
werden:
Die Ziele müssen glasklar definiert und
auch für einen außenstehenden Dritten
ohne Weiteres verständlich sein.
Die Ziele müssen realistisch und machbar
sein.
Die Berechnungsmodalitäten müssen klar
verständlich und zuverlässig sein.
Die Bezugsgrößen müssen klar definiert
sein.
Die Zielvereinbarung sollte nicht mehr als
25 % des Grundlohnes ausmachen.
ben. Er sollte aber nicht unter 50.000,00 €
liegen. Es gibt eine Reihe von Argumenten
für eine frühzeitige lebzeitige Errichtung
der Stiftung, auch wenn man eine Stiftung
ohne Weiteres per letztwilliger Verfügung
von Todes wegen gründen kann. Für die
lebzeitige Stiftung spricht die Möglichkeit
für den Stifter, auf Aufbau und Zusammensetzung
der für die Stiftung maßgeblichen
Organe Einfluss nehmen zu können. Hinzu
kommen steuerliche Vorteile. Wichtig ist im
Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes
die Überlegung, dass ein
vom Erblasser nicht ausgeschöpfter Sonderausgabenabzugsbetrag
nicht auf seine
Erben übergeht. Es empfiehlt sich also eine
rechtzeitige Errichtung der Stiftung, damit
man noch die entsprechenden steuerlichen
Vorteile selbst nutzen kann. Da der Stifter
üblicherweise das Ergebnis seiner Aktivitäten
sehen und vor allem gestalten und
beeinflussen möchte, sollte er sich darüber
beraten lassen, wie er Stiftungszweck, Stiftungsvermögen
und Stiftungsorganisation
strukturieren will.
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48
Im Blickpunkt
GL&Lev kontakt Steuern
GL&Lev kontakt 02/10
hier geht es um die wirtschaftliche Zuordnung
Eigenkapitalersetzende
Darlehen sind abzuzinsen
Von LoTHAR HEiSTER
Unverzinste Gesellschafterdarlehen
sind abzuzinsen, sofern deren
Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als
zwölf Monate beträgt. Das gilt nach
einer aktuellen Entscheidung des
Bundesfinanzhofs auch dann,
wenn sie eigenkapitalersetzenden
Charakter haben und für unbestimmte
Zeit gewährt werden.
Zwar muss bei einem Kredit ohne feste
Laufzeit stets mit der fristgerechten
Kündigung gerechnet werden. Doch
das Gebot der Abzinsung beruht auf der
typisierenden Vorstellung, dass eine erst in
der Zukunft zu erfüllende Verpflichtung den
Schuldner weniger belastet als eine sofortige
Leistungspflicht. Bei unbefristeten Verbindlichkeiten
ist ungeachtet einer formalen
Kündigungsmöglichkeit darauf abzustellen,
welche Laufzeit sich nach den Umständen
des Einzelfalles ergibt.
Der Bundesfinanzhof machte deutlich, dass
das Abzinsungsgebot auch bei Verbindlichkeiten
einer Kapitalgesellschaft gegenüber
ihrem Gesellschafter gilt. Der Aufschub der
Rückzahlungspflicht mindert die Belastung
des Darlehensnehmers nämlich nicht anders
als beim Kredit von einem Dritten. Irrelevant
ist, ob das Gesellschafterdarlehen
eigenkapitalersetzend ist, weil es für die
Kapitalgesellschaft Fremdkapital darstellt.
Obwohl unentgeltliche Leistungen des Gesellschafters
in der Regel nicht unmittelbar
gewinnwirksam werden, darf der Gesetzgeber
zunächst eine Erhöhung des GmbH-
Gewinns vornehmen. Die Abzinsung dient
vielmehr der Verteilung des Zinsaufwands
nach Maßgabe einer wirtschaftlichen Zuordnung.
Regelmäßige Arbeitsstätten bei
Zuständigkeit für mehrere Niederlassungen
Erstreckt sich die Zuständigkeit eines Gebietsmanagers
auf mehrere Niederlassungen
des Arbeitgebers, sind die einzelnen
Lothar heister
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater in der
D+H Dedy+Heister
Steuerberatungs GmbH
im D+H Beraterhaus
Filialen regelmäßige Arbeitsstätten. Das gilt
nach einem Finanzgerichtsurteil auch dann,
wenn die Orte in unregelmäßigen Zeitabständen,
aber mit einer gewissen Nachhaltigkeit
aufgesucht werden.
Für das Merkmal der Nachhaltigkeit ist es
unerheblich, dass die Arbeitsstätten nicht
immer in demselben zeitlichen Umfang aufgesucht
werden. Entscheidend ist vielmehr,
dass der Arbeitnehmer bei jeder ihm zugeordneten
Filiale fortdauernd immer wieder
vor Ort sein muss. Eine Einsatzwechseltätigkeit
liegt insoweit nicht vor.
Somit kommt für die Fahrt von der Wohnung
zur ersten am Arbeitstag aufgesuchten
Filiale und für die Heimfahrt von
der zuletzt aufgesuchten Niederlassung
lediglich die Entfernungspauschale zum
Ansatz. Zwar muss der Arbeitnehmer aufgrund
des räumlich ausgedehnten Tätigkeitsbereichs
ähnlich beweglich sein wie
bei einer Einsatzwechseltätigkeit. Dennoch
hat der Gesetzgeber keine entsprechende
Differenzierung vorgenommen, sondern
den Werbungskostenabzug bei einer vorhandenen
regelmäßigen Arbeitsstätte pauschaliert
geregelt.
Hinweis:
Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstätten
und Fahrten zu anderen Tätigkeitsorten
können nach Dienstreisegrundsätzen
geltend gemacht werden.
Umsatzsteuerpflicht bei Fahrzeugüberlassung
an Handelsvertreter
Nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung,
sondern auch tauschähnliche Vorgänge unterliegen
der Umsatzsteuer. Daher unterliegt
die unentgeltliche Fahrzeugüberlassung
an den Handelsvertreter der Steuerpflicht,
wenn dieser das Kfz für Zwecke seiner
Vertretertätigkeit und für private Fahrten
verwenden darf. Es kommt zu einem tauschähnlichen
Umsatz bei der Pkw-Verwendung
für den nichtunternehmerischen
Bereich. Dies ist vergleichbar mit einer Pkw-
Überlassung des Arbeitgebers an seinen
Mitarbeiter zur privaten Nutzung. Diese
Nutzungsüberlassung stellt Entgelt für die
Arbeitsleistung dar.
Nur wenn ein Verbot der Nutzung für private
Zwecke hinreichend überwacht wird,
handelt es sich um eine nicht steuerbare
Beistellung zu den vom Handelsvertreter an
den Unternehmer erbrachten Leistungen.
Eine solche Beistellung liegt vor, wenn
einem anderen Unternehmer ein Gegenstand
ausschließlich zu dem Zweck überlassen
wird, damit der Berechtigte ihn zur
Ausführung der Leistung nutzt und eine anderweitige
Verwendung aufgrund von Vereinbarung
und tatsächlicher Handhabung
ausgeschlossen ist.
Bei einer privaten Nutzungsmöglichkeit
liegt folglich immer ein steuerbarer und
steuerpflichtiger Umsatz vor. Als Wert ist
von den entstandenen Pkw-Kosten auszugehen.
Der Unternehmer hat in diesem Fall
einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen
Umsatz und einen in gleicher
Höhe entstandenen Vorsteuerabzug. Der
Handelsvertreter hat zwar den Umsatz zu
versteuern, die Vorsteuer aus den Pkw-
Kosten kann er jedoch steuerlich nicht geltend
machen, da es sich um Privataufwand
handelt.
Schuldübernahme ist keine
außergewöhnliche Belastung
Die Übernahme der Schulden eines erwachsenen
Kindes sind keine außergewöhnlichen
Belastungen für die zahlenden Eltern.
Es fehlt die rechtliche Verpflichtung, für diese
Schulden aufzu-kommen. Eltern haben
ihren Kindern gegenüber zwar angemessenen
Unter-halt zu zahlen. Die Unterhaltspflicht
entfällt aber dann, wenn ein volljähriges
Kind eine selbständige Lebensstellung
erreicht hat. Die Allgemeinheit erwartet
nicht, dass Eltern derartige Schulden für ihr
über einen eigenen Hausstand verfügendes
volljähriges Kind begleichen würden.
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sagt:“Unsere Philosophie heißt: Umfassende
Beratung in viele Richtun-gen.“
Wobei er die Mandanten des D+H Beraterhauses
klar umschreibt: Inhaber geführte
Unternehmen und Personen mit Kapitalvermögen
und/oder Vermietungsobjekten.
Ihnen will das Beraterhaus fachlich, kompetent
und kreativ zur Seite stehen in einer
„Wohlfühl-Atmosphäre“ (Heister), die Ruhe,
Sicherheit und Vertrauen ausstrahlt. „Unsere
Mandanten sollen sich hier einfach gut aufgehoben
fühlen, nicht nur steuerlich.“ Mit
Blick ins Grüne ...Für die Innengestaltung
wurde fachmännischer Rat eingeholt. Die
Farbe Gelb ist da kein Zufall.
Noch ist nicht alles perfekt. Doch wer das
Gebäude heute betritt, spürt schon, dass
hier ein besonderer Spirit zu Hause ist.
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49
Im Blickpunkt
50
Bergische Banken
erfolgreich
durch die Krise
Mit einem höchst zufriedenstellenden
Ergebnis für 2009 sind
die Volksbanken und Raiffeisenbanken
des Rheinisch-Bergischen
Kreises jüngst vor die Presse getreten.
Ihre Überzeugung: Trotz Krise
weiter auf Erfolgskurs.
die Bensberger Bank, die Raiffeisenbank
Kürten-Odenthal und
die VR-Bank Bergisch Gladbach-
Overath-Rösrath konnten aufgrund ihres
traditionellen Geschäftsmodells erfolgreich
punkten und Marktanteile hinzugewinnen.
Das insgesamt betreute Kundenvolumen
stieg überdurchschnittlich um 6,36 % auf
3.638 Millionen Euro. Die Vorstände der
drei Banken stellten übereinstimmend fest:
„Wir sind ein Stabilitätsfaktor im Kreis.“
Nicht zuletzt überwiesen sie an die Stadt-
und Gemeindekämmerer insgesamt 6,5 Mio.
Euro Steuergeld. Von Kreditklemme könne
grundsätzlich keine Rede sein. Im Gegenteil:
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Finanzen
Familiäre Probleme können selbst
ein gesundes Unternehmen in die
Krise bringen, wie folgendes
Beispiel zeigt.
handwerksmeister Hans B. leitet einen
Betrieb mit 5 Mitarbeitern, ist
100%ig ausgelastet, verheiratet und
wird steuerlich beraten. Plötzlich gerät die Partnerschaft
ins Schlingern, was dazu führt, dass
die Scheidung betrieben wird. Und jetzt?
Um die sich daraus ergebenden zeitlichen
und pekuniären Belastungen abzufedern,
wird mit dem die Trennung betreibenden
Partner eine Vereinbarung getroffen, über
einen Zeitraum von 18 Monaten einen
festen monatlichen Betrag zu zahlen.
Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick
ausgewogen und tragbar zu sein, was sich
aber in der Folgezeit als schwerwiegende
Fehlbetrachtung herausstellt. Das Beharren
auf monatlicher Zahlung, verbunden mit der
Drohung, bei Nichtleistung die gerichtliche
Klärung zu betreiben und die sich dadurch
evtl. zusätzlich ergebenden Liquiditätsprobleme
führen zu einer Lage, die den Betrieb
GL&Lev kontakt 02/10
Zufrieden (v.l.): Johannes Berens (Kürten-Odenthal), Franz Hardy
(Bergisch Gladbach-Overath-Rösrath), Manfred Habrunner (Bensberg).
„Wir sind ein Kreditmotor für unsere Mitglieder
und Kunden.“ Das Kreditvolumen stieg im
Krisenjahr um 4,9 % auf 1.460 Mio. Euro.
Bemerkenswert: Während das Baugeschäft
im vergangenen Jahr bundesweit
eher rückläufi g war, erreichten die Genossenschaftsbanken
im Bergischen entgegen
dem Bundestrend eine Steigerung von 10
Prozent. Und auch im Wertpapiergeschäft
registrierten die Banker eine Steigerung.
Das Anlagevolumen erhöhte sich um 91
Mio. Euro auf 492 Mio. Euro. Das entspricht
einer Steigerung von 22,75 Prozent!
Und wie entwickelt sich das neue Jahr?
Von Helmut Hering
Wenn Privatprobleme
ein Unternehmen
plötzlich gefährden
zu zerstören droht. Der beratende SENIOR
erkennt schnell, dass betriebswirtschaftliche
Aspekte und damit die Erhaltung des Betriebes
samt aller Arbeitsplätze unbeachtet
geblieben waren.
Der Berater verschaffte sich daraufhin auf
der Basis vorliegender betriebswirtschaftlicher
Auswertungen und ergänzender
Informationen einen Überblick der wirtschaftlichen
Situation der Firma. Im nächsten
Schritt wurden die zu erwartenden
Einnahmen und Ausgaben erfasst. Hierzu
gehörten auch die zur privaten Lebens-
Franz Hardy über Kreditausfälle:
„Rhein-Berg ist eine strukturstarke
Region. Wir rechnen
zwar mit einem leichten Anstieg
der Kreditrisikovorsorge,
erwarten aber keine dramatische
Veränderung.“
Manfred Habrunner zur Zinsprognose:
„Wir rechnen mit einer
weiterhin sehr moderaten
Infl ationsrate von ca. 1,5 Prozent.
Mit einer geringen Leitzinsanhebung
wird erst im letzten
Quartal 2010 gerechnet.“
Und Johannes Berens ganz allgemein:
„Vielerorts werden auch in den Kreditinstituten
Arbeitsplätze abgebaut. Jede fünfte
Bank plant Streichungen. Die Genossenschaftsbanken
steuern auch hier gegen
den Trend. Wir haben die Arbeitsplätze um
immerhin zwölf auf 475 erhöht. Davon sind
43 Auszubildende.“
Alle drei Banker zusammen sind im
übrigen zu Recht stolz auf ihr Sozialengagement.
Mit Spendenmitteln in Höhe
von 373.000 Euro unterstützten sie 2009
Kunst, Kultur, Sport und caritative Einrichtungen
im Kreisgebiet. e.g.
führung benötigten Mittel. Ein gut durchdachter
Businessplan, verbunden mit einer
Liquiditätsplanung für die kommenden
zwölf Monate waren weitere Maßnahmen
auf dem Weg aus der Krise.
Innerhalb von sechs Monaten wurden
durch planmäßiges Vorgehen die vorhandenen
Engpässe beseitigt. Die Zahlungen
an den ehemaligen Partner konnten pünktlich
geleistet werden. Der Geschäftsbetrieb
wurde nicht länger durch die privat ausgelöste
Krise gestört.
Für den Berater wurde damit einmal mehr
sichtbar, wie die unzureichende Kenntnis
eigener, betriebswirtschaftlicher Daten und
Fakten ein Unternehmen gefährden kann.
Allerdings, ein Manko aus der steuerlichen
Beratung wurde auch im vorliegenden
Fall sichtbar: Zur Unternehmenssteuerung
benötigte Daten gehen um Monate verspätet
ein, aktive betriebswirtschaftliche Unterweisungen
unterbleiben und auf Existenz
bedrohende Ereignisse wird oft genug nicht
rechtzeitig hingewiesen. Hier genau ist ein
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GL&Lev kontakt 02/10
51
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Familien- Strafrecht tin Stock hat daher den Fachanwalts-
d recht, Immobilienrecht, Fachanwältin für Strafrecht, allg. Zivilrecht lehrgang im Bank- und Kapitalanle-
nlegerrecht
Familienrecht
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eines anspruchsvollen Mandanten- erfolgreich zur Erlangung von Spezialstamms,
der sich vor allem in der Bekenntnissen den Fachanwaltslehrgang
ratung und Vertretung von mittelstän- für Arbeitsrecht abgeschlossen. Die
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Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen,
wobei die Schwerpunkte
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der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung
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Mandanten gemeinsames Wissen
in ausgewählten Fachbereichen zur
Verfügung. Die übergreifende, hohe
Spezialisierung und das gemeinsame
Know-How gewährleisten jedem
Mandanten eine qualitative Rechtsberatung.
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GL&Lev kontakt 02/10
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Im Blickpunkt
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Vorstandschef Wenning präsentierte die bilanz und seinen Nachfolger
Für die Bayer AG war 2009
eines der stärksten Jahre
Für den Bayer-Konzern war 2009
operativ eines der stärksten Jahre.
„Wir waren in einem schwierigen
Umfeld erfolgreich, und wir sind
optimistisch für die Zukunft“, sagte
Vorstandsvorsitzender Werner
Wenning auf der Bilanz-Pressekonferenz
in Leverkusen.
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Finanzen
Mit einem um Sondereinflüsse
bereinigten Ergebnis vor Zinsen,
Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) von 6,472 Milliarden Euro erzielte
Bayer den dritthöchsten Wert der Unternehmensgeschichte.
Der Netto-Cashflow stieg
um 49 Prozent auf das Rekordniveau von
5,375 Milliarden Euro, so dass die Nettofinanzverschuldung
stärker als erwartet um
4,5 Milliarden auf 9,7 Milliarden Euro gesenkt
werden konnte.
Der Konzernumsatz sank um 5,3 Prozent
auf 31,168 (Vorjahr: 32,918) Milliarden Euro.
Währungs- und portfoliobereinigt (wpb.)
entsprach das einem Rückgang um 5,7 Prozent.
Während die Umsätze von HealthCare
und CropScience wpb. um 3,8 bzw. 2,5
Prozent stiegen und neue Rekordhöhen
erreichten, verzeichnete MaterialScience
konjunkturbedingt wpb. ein Minus von 24,7
Prozent. Für das laufende Jahr stellte Wenning
einen Anstieg von Umsatz und Ergebnis
in Aussicht.
„Unser ambitioniertes Ziel, den Ergebnisrückgang
gegenüber dem Rekordjahr 2008
auf 5 Prozent zu begrenzen, haben wir an-
GL&Lev kontakt 02/10
Stellten auf der Bilanz-Pressekonferenz (Bild unten) den
Geschäftsbericht des Jahres 2009 vor: Vorstandsvorsitzender
Werner Wenning (rechts) und sein designierter Nachfolger
Dr. Marijn Dekkers.
nähernd erreicht“, sagte Wenning weiter.
Im Segment Pharma stieg der Umsatz
um 4,4 (wpb. 4,8) Prozent auf 10,467 Milliarden
Euro. Dabei entwickelte sich das
Geschäft in den Regionen Asien/Pazifik und
Lateinamerika/Afrika/Nahost erfreulich, so
dass ein leichter Rückgang in Nordamerika
mehr als ausgeglichen werden konnte.
Das Geschäft mit hochwertigen Materialien
war im vergangenen Jahr erwartungsgemäß
durch die Auswirkungen der globalen
Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt.
Der Umsatz von MaterialScience reduzierte
sich um 22,8 (wpb. 24,7) Prozent auf 7,520
(9,738) Milliarden Euro. Das Geschäft mit
Rohstoffen für Schaumstoffe (Polyurethanes)
verzeichnete im Gesamtjahr ein Umsatzminus
von wpb. 27,4 Prozent. Bei den
hochwertigen Kunststoffen (Polycarbonates)
gingen die Erlöse um wb. 22,8 Prozent
zurück. Der Umsatz mit Rohstoffen für Lacke,
Klebstoffe und Spezialitäten (Coatings,
Adhesives, Specialties) lag wpb. um 19,5
Prozent unter Vorjahr.
An der robusten Geschäftsentwicklung
des vergangenen Jahres sollen sowohl die
Aktionäre als auch die Mitarbeiter beteiligt
werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
der Hauptversammlung im April vor,
für 2009 eine unveränderte Dividende von
1,40 Euro je Aktie zu zahlen.
Für die weltweit 108.400 Mitarbeiter sind
allein im Rahmen des konzernweiten Short-
Term-Incentive-Programms über 460 Millionen
Euro an variablen Einmalzahlungen vorgesehen
– ein Betrag in der Größenordnung
der Vorjahre. „Darüber hinaus legen wir auch
weiterhin großes Gewicht auf die Sicherung
der Beschäftigung“, fügte Wenning hinzu. So
habe sich das Unternehmen im Dezember
2009 mit den Arbeitnehmervertretern auf einen
umfangreichen Pakt zur Beschäftigungssicherung
bis zum Jahr 2012 verständigt.
Die Vereinbarungen beinhalten trotz des
unsicheren wirtschaftlichen Umfelds unter
anderem eine Verlängerung des seit 1997
bestehenden Verzichts auf betriebsbedingte
Kündigungen um weitere drei Jahre.
Dies gilt für rund 23.000 Beschäftigte
in den Teilkonzernen und Servicegesellschaften
in Deutschland. „Wir nehmen unsere
Verantwortung gegenüber unseren
Mitarbeitern auch in schwierigeren Zeiten
sehr ernst“, sagte Wenning.
Der Vorstandsvorsitzende betonte, dass
das starke Jahr 2009 nicht ohne die Anstrengungen
der vergangenen Jahre möglich
gewesen wäre, in denen Bayer auf Innovation
und Wachstum ausgerichtet und
wettbewerbsfähig aufgestellt worden sei.
„Wir haben 2009 erfolgreich beendet
– und wollen künftig an die positiven Entwicklungen
der vorherigen Jahre anknüpfen“,
sagte Wenning. Für das Wachstum
haben wir Investitionen von 1,4 Milliarden
Euro in Sachanlagen vorgesehen. Für die
Forschung und Entwicklung steht wiederum
ein Budget von 2,9 Milliarden Euro zur
Verfügung“, sagte Wenning, der Bayer auf
einem erfolgreichen Weg sieht.
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