Steuern | Recht | Finanzen
Im Blickpunkt
RECht: was sich Vermieter nicht nur hinter die
Ohren schreiben sollten � Seite 46
kontakt
Steuern | Recht | Finanzen
�
StEuERN: Die Übernahme des Beitrags für den
Golfclub führt zu arbeitslohn � Seite 48
FINaNzEN: Gespräch zur Krise mit dem Chef
der Sparkasse Leverkusen � Seite 50
FinanZEn
Wenn Geld
für Kinder
bestimmt ist
COOLER SERVICE: Die Kreissparkasse Köln bietet neuerdings Börsen-Informationen über das handy an � Seite 49
GL&Lev special 03/09
© shutterstock
46
Das sollten sich Vermieter nicht
nur hinter die Ohren schreiben
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Recht
GL&Lev kontakt 05/10
Von CARSTEN KRUG
Schließen Heilungsklauseln
in Gewerberaummietverträgen
eine Kündigung unter Berufung
auf Schriftformmängel
grundsätzlich aus?
Der Hintergrund:
Ein Mietvertrag über Wohn- oder
Geschäftsräume, der für eine längere
Zeit als 1 Jahr geschlossen wird, bedarf
gemäß den §§ 550, 578 BGB der
Schriftform. Wird die Schriftform nicht eingehalten,
gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen und kann von
jeder Partei frühestens zum Ablauf eines
Jahres nach Überlassung des Mietobjektes
unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen
(spätestens am 3. Werktag
eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des
nächsten Kalendervierteljahres) gekündigt
werden.
So einfach und klar die gesetzliche Regelung
an sich auch ist, führt sie doch in
der Praxis zu einer Vielzahl von Problemen.
Der Gesetzgeber hat den Mietvertragsparteien
keine klaren Anleitungen zur Wahrung
der Schriftform an die Hand gegeben.
Die Rechtsprechung hat zur Schriftform von
langfristigen Mietverträgen eine Vielzahl
von Entscheidungen getroffen, die die Wahrung
der Schriftform zunehmend verkompliziert
haben.
Mögen die Parteien bei Abschluss des
Mietvertrages noch peinlichst genau auf die
Wahrung der Schriftform geachtet haben,
so werden sie beim Abschluss von zeitlich
folgenden Nachträgen oftmals nachlässig.
Hier gilt jedoch der Grundsatz, dass auch
Nachträge zum Mietvertrag der Schriftform
entsprechen müssen, wenn das Mietverhältnis
weiterhin als für eine feste Laufzeit
abgeschlossen gelten soll.
Aufgrund der beschriebenen Risiken und
Unsicherheiten sind insbesondere Vermieter
seit Längerem dazu übergegangen, beim
Abschluss langjähriger Mietverträge auf die
Vereinbarung von Klauseln zur Heilung etwaiger
Schriftformmängel zu drängen.
Eine übliche Nachholungsklausel hat
Carsten Krug
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
in der Kanzlei Winter,
Jansen, Lamsfuß
beispielsweise folgenden Wortlaut: „Die
Mietparteien verpflichten sich hiermit, auf
jederzeitiges Verlangen einer Partei, alle
Handlungen vorzunehmen und Erklärungen
abzugeben, die erforderlich sind, um den
gesetzlichen Schriftformerfordernissen Genüge
zu tun.“
Das Oberlandesgericht Rostock hat nunmehr
jedoch durch Urteil vom 10. Juli 2008
eine Kündigung unter Berufung auf die fehlende
Schriftform trotz Nachholungsklausel
für wirksam erachtet.
Es hat sich damit explizit gegen die
Rechtsprechung des OLG Köln ausgesprochen;
dem OLG Köln genügte die Vereinbarung
einer Nachholungsklausel, um eine
vorzeitige Kündigung eines langfristigen
Mietvertrages unter Berufung auf einen
Schriftformmangel als treuwidrig bzw. unzulässige
Rechtsausübung anzusehen. Das
OLG Rostock hat seine Rechtsauffassung
damit begründet, dass die Regelung in
§ 550 BGB zur Einhaltung der Schriftform
zwingendes Recht darstelle, welches nicht
zur Disposition der Parteien steht.
Da sich das OLG Rostock damit in Widerspruch
zur Rechtsprechung des OLG Köln
gesetzt hat, wurde durch das OLG Rostock
die Revision zum Bundesgerichtshof
zugelassen. Die Revision ist jedoch nicht
eingelegt worden: nach Auskunft des Richters
Both am OLG Rostock haben sich die
Parteien außergerichtlich verglichen, sodass
auf die Durchführung des Revisionsverfahrens
verzichtet werden konnte.
Das Fazit:
Solange der Bundesgerichtshof nicht abschließend
die hier vorgestellte Rechtsproblematik
entschieden hat, wird es für die
jeweiligen Mietvertragsparteien darauf ankommen,
in welchem Oberlandesgerichtsbezirk
sich das Mietobjekt befindet.
Für den hiesigen Gerichtsbezirk ist zunächst
weiterhin die Rechtsprechung des
Oberlandesgerichts Köln maßgeblich, wonach
eine Nachholungsklausel die vorzeitige
Kündigung eines Mietvertrages wegen
Nichtbeachtung der Schriftform verhindert.
In der Praxis ist den Parteien zu raten, eine
Nachholungsklausel zwingend im Mietvertrag
zu verwenden und dies mit einer sogenannten
Vorsorgeklausel zu verbinden.
Der entsprechende Vertragspassus sollte
dann lauten: „Die Mietparteien verpflichten
sich hiermit, auf jederzeitiges Verlangen einer
Partei, alle Handlungen vorzunehmen
und Erklärungen abzugeben, die erforderlich
sind, um den gesetzlichen Schriftformerfordernissen
Genüge zu tun und den
Mietvertrag nicht unter Berufung auf die
Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform
vorzeitig zu kündigen.“
Wird die Schriftform nicht eingehalten,
gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen.
Unter 4 % - Selten war die Zeit
für Baudarlehen so günstig
Mehr als jeder Zweite (rund 58
Prozent) lebt in Deutschland zur
Miete. Nur in der Schweiz gibt es
im europäischen Vergleich ähnlich
wenig Wohneigentümer.
Dabei ist der Wunsch nach den eigenen
vier Wänden riesig: 96 Prozent
der deutschen Mieter träumen davon.
Das ergab die aktuelle, bevölkerungsrepräsentative
Umfrage von Interhyp, dem
größten Vermittler für private Baufinanzierungen
in Deutschland.
Die Top-3 Traumimmobilien der Mieter
sind das Landhaus (24 Prozent), das klassische
Einfamilienhaus (22 Prozent) und die
Villa im Grünen (17 Prozent).
Dafür würden sich die Deutschen entscheiden,
wenn Geld keine Rolle spielen
würde. Vor dem Hintergrund der eigenen
finanziellen Möglichkeiten erscheint jedoch
für gut jeden Vierten (28 Prozent) der
D+H Beraterhaus
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Kauf einer Eigentumswohnung am realistischsten.
Beim Einfamilienhaus decken sich
aber Traum und Wirklichkeit der Deutschen:
20 Prozent kommen zu dem Schluss, dass
sie sich diesen Immobilientyp zukünftig am
ehesten leisten könnten. Für ein Leben im
eigenen Reihenhaus (drei Prozent) oder im
eigenen Energiesparhaus (sieben Prozent)
würden sich die deutschen Mieter am seltensten
entscheiden, wenn sie frei wählen
könnten.
Wer im übrigen jetzt bauen oder eine
Immobilie kaufen will, hat einen guten Zeitpunkt
abgepasst. Denn so günstig wie in
diesem Jahr waren Baudarlehen noch nie
in Deutschland. Hypothekendarlehen mit
10-jähriger Zinsfestschreibung sind aktuell
zu Effektivzinsen von durchschnittlich
etwa 3,6 % zu haben. Vor 10 Jahren lagen
die Zinsen für Hypothekarkredite noch bei
deutlich über 6 %.
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GL&Lev kontakt Finanzen
top-Renditen mit Gold
Aktien und Gold waren im vergangenen
Jahr besonders rentabel. Wer am ersten
Handelstag 2009 deutsche Standardaktien
(DAX-Werte) kaufte, konnte sein Geld bis
Anfang 2010 im Schnitt um 22 % vermehren:
Aus 10.000 Euro wurden nach einem
Jahr etwa 12.200 Euro. Goldliebhaber können
sich sogar über einen Wertzuwachs
von gut 23 % freuen. Sicherheitsorientierte
Anleger mussten sich dagegen mit deutlich
geringeren Erträgen begnügen. Verzinsliche
Anlagen boten durchweg weniger als 4 %
(siehe Grafik).
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*Durchschnittswerte; Zinssätze variieren von Bank zu Bank
GL&Lev kontakt 05/10
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Im Blickpunkt
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GL&Lev kontakt Steuern
Die Übernahme des Beitrags für
den Golfclub führt zu Arbeitslohn
Im Blickpunkt Wenn es beim Sport um die anwerbung von Kunden geht
GL&Lev kontakt 05/10
Von LOTHAR HeISTeR
Ersetzt der Arbeitgeber
seinem Geschäftsführer den
Beitrag für einen Golfklub,
fließen ihm lohnsteuerpflichtige
geldwerte Vorteile aus dem
Dienstverhältnis zu.
Die Mitgliedschaft im Golfklub betrifft
auch dann die Privatsphäre
eines Angestellten, wenn dies seinem
Beruf förderlich ist, weil sich hierüber
Kontakte mit Kunden anbahnen oder Geschäftsbeziehungen
intensivieren lassen.
Ein solcher beruflicher Bezug lässt sich
vom privaten Bereich nämlich nicht trennen,
da er oftmals eine Folgewirkung von privaten
Kontakten, sportlicher Betätigungen
im Verein ist oder weil sich über die geschäftlichen
Beziehungen hinaus private
Freundschaften durch eine gemeinsame
Mitgliedschaft entwickeln können.
Dementsprechend können grundsätzlich
auch Gewerbetreibende Mitgliedsbeiträge
in privaten Vereinen selbst dann nicht als
Betriebsausgaben absetzen, wenn diese
den betrieblichen Interessen dienlich sein
könnten. Ersetzt daher der Arbeitgeber
einem leitenden Mitarbeiter solche Beiträge,
so wendet er ihm Vorteile im Hinblick
auf das Arbeitsverhältnis zu.
Anders könnte die Rechtslage allenfalls
dann sein, wenn eine aufgedrängte Bereicherung
vorliegen würde, der Arbeitnehmer
sich dem Eintritt in den Verein also
nicht hätte entziehen können, ohne Nachteile
in Kauf zu nehmen. Solche Umstände
sind aber regelmäßig nicht gegeben.
In dem zu Grunde liegenden Urteilsfall
erhielt der Geschäftsführer zusätzlich noch
die Möglichkeit, für das Anwerben von
Kunden eine Erfolgsprämie zu generieren.
Damit lag die Mitgliedschaft im Golfklub
nach Meinung der Richter erst recht in
seinem Interesse. Es ist unerheblich, ob er
tatsächlich Golf gespielt hat und eine Platzreife
hatte. Zumindest hatte er durch die
Mitgliedschaft die Möglichkeit, den Sport
aktiv auszuüben.
Lothar heister
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater in der
D+H Dedy+Heister
Steuerberatungs GmbH
im D+H Beraterhaus
Wann ist Liebhaberei bei einer
Ferienwohnung möglich?
In einem aktuellen Urteil haben sich die
Richter damit auseinandergesetzt, wann bei
einer Ferienimmobilie die Überschusserzielungsabsicht
zu überprüfen ist.
Grundsätzlich ist auch hier bei einer auf
Dauer angelegten Vermietungstätigkeit davon
auszugehen, dass selbst bei Werbungskostenüberschüssen
über längere Zeiträume
keine Liebhaberei vorliegt, sofern die Wohnungen
ausschließlich an wechselnde Feriengäste
vermietet und in der übrigen Zeit
hierfür bereitgehalten werden. Dabei ist es
unerheblich, ob die Vermietung in Eigenregie
oder durch Vermittlung über Dritte erfolgt.
Haben sich die Eigentümer hingegen die
Selbstnutzung vorbehalten, muss die Einkunftserzielungsabsicht
unabhängig davon
überprüft werden, ob das Domizil in der zur
Selbstnutzung vorbehaltenen Zeit tatsächlich
zur privaten Erholung genutzt wurde
oder leer stand. Kurzfristiger Aufenthalt in
der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels
zur Beseitigung von Schäden
und zum Durchführen von Schönheitsreparaturen
sind hingegen keine Selbstnutzung.
Insoweit tragen die Vermieter die Feststellungslast.
Sofern eine Überschussprognose erstellt
werden muss, ist bei der Ermittlung von den
Ergebnissen auszugehen, die sich nach den
einkommensteuerrechtlichen Vorschriften
voraussichtlich ergeben werden. Deshalb
sind als Werbungskosten nur die Aufwendungen
einzubeziehen, die auf Zeiträume
entfallen, in denen die Ferienwohnung an
Gäste tatsächlich vermietet oder zur Vermietung
angeboten und bereitgehalten
worden ist. Bei den übrigen Aufwendungen
wie Schuldzinsen, Haus- und Grundbesitzabgaben,
Gebäude-AfA und Versicherungsbeiträgen
erfolgt eine Aufteilung auf die
Zeit der Vermietung und der Selbstnutzung.
Dabei ist von einem Prognosezeitraum von
30 Jahren auszugehen, wenn sich nicht aus
konkreten Umständen eine Befristung der
Nutzung etwa durch einen beabsichtigten
späteren Verkauf ergibt.
Haftungsvergütung an
die Komplementär-GmbH ist
umsatzsteuerpflichtig
Die Übernahme der Haftung gegen Vergütung
stellt nach Ansicht eines Finanzgerichts
eine sonstige Leistung der Komplementär-GmbH
dar, die umsatzsteuerbar und
-pflichtig ist. Nach der Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs ist bei Leistungen von
Gesellschaftern an ihre Gesellschaft danach
zu differenzieren, ob diese als Gesellschafterbeitrag
durch die Beteiligung am Gewinn
und Verlust abgegolten werden oder
gegen Sonderentgelt ausgeführt werden
und damit auf einen Leistungsaustausch
gerichtet sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt,
wenn der Leistung eine Gegenleistung
gegenübersteht. Dann ist die gleichzeitige
Ausübung von Mitgliedschaftsrechten in
umsatzsteuerlicher Hinsicht unerheblich.
Die Haftungsübernahme erfolgt nach
Handelsgesetzbuch aus der Gesellschafterstellung,
was umsatzsteuerlich aber nicht
der Annahme eines Leistungsaustauschs
entgegensteht, wenn eine Komplementär-
GmbH für die Haftung eine Sondervergütung
erhält, die kein Bestandteil der Gewinnverteilungsabrede
darstellt. Sie ist auch
nicht steuerfrei, was teilweise in der Literatur
vertreten wird. Die Haftung stellt keine
Übernahme anderer Sicherheiten dar.
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen,
da die umsatzsteuerliche Behandlung
der Haftungsvergütung eines Komplementärs
höchstrichterlich noch nicht
entschieden ist. Hierbei geht es insbesondere
um die Beurteilung von Haftung und
Geschäftsführung für eine Personengesellschaft,
entweder als wirtschaftlich unterschiedliche
Vorgänge oder untrennbare Einheit,
was die Annahme einer einheitlichen
Leistung rechtfertigen würde.
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GL&Lev kontakt Finanzen
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BMW Group erhöht
die Absatz- und
Ergebnisprognose
für das laufende Jahr
Die verbesserten Rahmenbedingungen
auf den internationalen
Automobilmärkten führen dazu,
dass die BMW Group gegenüber
den bisherigen Planungen im
zweiten Quartal sowie im Gesamtjahr
2010 eine deutlich bessere
Geschäftsentwicklung erwartet.
im ersten Halbjahr hat die BMW Group
den Absatz von Automobilen um 13,1%
gegenüber dem Vorjahr gesteigert.
Das Unternehmen geht davon aus, den Absatz
im Gesamtjahr um rund 10% auf über
1,4 Millionen Fahrzeuge zu steigern. Neben
der Erholung der weltweiten Automobilmärkte
wirkt sich hier auch die hohe Nachfrage
nach dem BMW 5er und dem BMW X1 aus.
Angesichts der deutlich verbesserten Situation
auf den Automobilmärkten rechnet
das Unternehmen im Geschäftsjahr 2010
nun mit einer EBIT-Marge im Segment
Automobile von über 5 %. Aufgrund der
attraktiven Umfeldbedingungen und einer
Entspannung der Risikosituation wird
im Segment Finanzdienstleistungen eine
deutliche Verbesserung des Ergebnisses
vor Steuern sowie ein Return on Equity von
über 18 % angestrebt.
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GL&Lev kontakt 05/10
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Im Blickpunkt
50
GL&Lev kontakt Finanzen
Im BlickpunktIst ein Ende der Krise in Sicht?
GL&Lev kontakt 05/10
Die Wirtschafts- und
Finanzkrise hat in den
vergangenen zwei
Jahren deutliche
Spuren hinterlassen.
Insolvenzen, Arbeitslosigkeit
und Kurzarbeit
waren die Folge.
Wie sieht die Lage
heute aus?
GL & Lev kontakt sprach mit Manfred
Herpolsheimer, Vorstandsvorsitzender
der Sparkasse Leverkusen.
Herr Herpolsheimer, ist die Krise
vorbei?
Die Krise haben wir sicherlich noch nicht
ganz hinter uns gelassen. Aber es mehren
sich die Anzeichen, dass Deutschland auf
dem Weg aus der Talsohle ist. Die Unternehmen
verzeichnen wieder steigende
Auftragseingänge und die 30 Dax-Unternehmen
melden deutlich zurückgehende
Zahlen an Kurzarbeitern. Wenn auch noch
nicht alle Branchen gleichermaßen von der
Erholung profitieren, wächst die Zuversicht
bei vielen Firmen. Sie blicken wieder optimistischer
in die Zukunft. Sie planen vermehrt
Investitionen und in einzelnen Branchen
auch Neueinstellungen. Führende Volkswirte
und Ökonomen setzen ihre Wachstumsprognosen
für das Jahr 2010 bereits
deutlich herauf. Sicherlich muss man die
weitere Entwicklung im Jahresverlauf beobachten.
Und schließlich steht die weitere
Erholung auch unter dem Vorbehalt, dass
sich die Situation an den Finanzmärkten
aufgrund der Euro-Schuldenkrise nicht erneut
zuspitzt. Nach dem verabschiedeten
Euro-Stabilitätsprogramm und dem aufgelegten
straffen Sparprogramm von Ländern,
wie zum Beispiel Griechenland und Spanien,
haben sich die Märkte zunächst wieder
beruhigt. Aber noch stecken hier weiterhin
Risiken drin.
Wie beurteilen Sie die Lage in Leverkusen?
Blickt man auf die Ergebnisse der Konjunkturumfrage
der IHK Köln im Frühsom-
manfred herpolsheimer
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Leverkusen
mer für den Bereich Leverkusen/Rheinisch
Bergischer Kreis, ist zu erkennen, dass sich
auch hier die Stimmung weiter aufgehellt
hat und Optimismus zurückkehrt. Die befragten
Unternehmen äußerten sich unter
anderem zur Einschätzung ihrer Lage und
zu ihren Investitions- und Beschäftigungsplänen.
Hier zeichnet sich durchweg ein positiver
Trend ab. Die Bereitschaft zu investieren
steigt und erfreulicherweise planen
wieder mehr Unternehmen, neue Mitarbeiter
einzustellen. Dass es konjunkturell in Leverkusen
und der Region wieder aufwärts
geht, erkennen wir als Sparkasse an der
verbesserten Auftragslage unserer mittelständischen
Kunden. Die Umsätze nehmen
tendenziell zu und die Kapazitätsauslastung
steigt. In einigen Firmen, insbesondere im
Maschinenbau, ist Kurzarbeit nahezu kein
Thema mehr und es werden wieder Facharbeiter
gesucht. Aber auch in Leverkusen ist
der Aufwärtstrend noch nicht in allen Branchen
gleichermaßen zu spüren.
Macht sich die Konjunkturerholung
im Kreditgeschäft der Sparkasse
Leverkusen bemerkbar?
Wir blicken auf ein starkes Kreditgeschäft
in den vergangenen Jahren - trotz Krise.
Auf diesem hohen Niveau verzeichnen wir
© Fork Fotografie, Köln
weiterhin Wachstumsraten. Das zeigt uns,
dass Unternehmer, aber auch Privatkunden,
in der anziehenden Konjunktur wieder verstärkt
investieren.
Wie können die Banken den Aufwärtstrend
im Sinne der Unternehmen
unterstützen?
Wichtig ist, dass den Unternehmen von
den Banken und Sparkassen ausreichend
Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt
werden, damit sie in der Phase der anziehenden
Konjunktur investieren können. Die
Sparkasse Leverkusen hat während der Krise
unverändert jede wirtschaftlich sinnvolle
Investition finanziert und wird weiterhin ein
zuverlässiger Finanzpartner für den Mittelstand
sein. Es bleibt allerdings abzuwarten,
inwieweit die geplante Bankenabgabe und
strengere Eigenkapitalvorschriften den Finanzierungsspielraum
der Kreditinstitute
einschränken wird.
Inwiefern ist der Unternehmer gefragt?
Natürlich muss auch der Unternehmer
seinen Betrieb „im Griff haben“. Die Anforderungen
an das betriebliche Knowhow
eines Unternehmers sind in den
vergangenen Jahren ständig gestiegen.
Betriebswirtschaftliches Verständnis ist in
diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten
wichtiger denn je. Eine vorausschauende
Liquiditätsplanung und ein Kostenmanagement
sind elementar. Wir bieten unseren
Firmenkunden in diesem Jahr ein exklusives
Weiterbildungsangebot an und leisten
so praktisch eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Mit unseren praxisorientierten Sparkassen-
Unternehmer-Seminaren können sie ihr betriebswirtschaftliches
Know-how rund um
die Steuerung, Kontrolle und Führung ihres
Unternehmens vertiefen.
Wie sehen Sie die weitere Entwicklung?
Sofern die Finanzkrise sich nicht erneut zuspitzt,
bin ich zuversichtlich, dass sich der
Aufwärtstrend nachhaltig fortsetzt und an
Dynamik gewinnt. Davon werden dann aufgrund
vermehrter Nachfrage nach Arbeitskräften
und wieder ansteigendem Lohnniveau
auch die Arbeitnehmer profitieren.
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GL&Lev kontakt 05/10
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Wo liegen die Grenzen des
Zumutbaren?
GL&Lev kontakt 05/10
Von ANKe TILLMANNS
Immer mehr Arbeitnehmer
üben, aus Angst vor dem
Verlust des Arbeitsplatzes
ihre Tätigkeit weiter aus,
auch wenn sie gesundheitlich
eigentlich nicht dazu in der
Lage sind. Der Grund:
Auch während einer
Erkrankung ist der Ausspruch
einer Kündigung zulässig.
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Recht
andererseits besteht auch oftmals
der begründete Verdacht, dass die
Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht
wird. Hier ist der Arbeitgeber gefragt.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem
Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und
deren voraussichtliche Dauer unverzüglich
anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit
länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer
eine ärztliche Bescheinigung über
das Bestehen sowie deren voraussichtliche
Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag
vorzulegen. Der Arbeitgeber ist jedoch
berechtigt, die Vorlage der ärztlichen
Bescheinigung auch früher zu verlangen,
wenn dies wirksam im Arbeitsvertrag festgeschrieben
ist.
Hierbei kommt dem ärztlichen Attest ein
hoher Beweiswert zu, wobei die Vermutung
der Richtigkeit dieser Urkunde durch
den Arbeitgeber bei ernsthaften, nachweisbaren
Zweifeln erschüttert werden kann.
Gesetzgeber bietet
mehr Schutz
für ehrenamtliche
Vereinsvorstände
Der Gesetzgeber hat kürzlich
die Haftung für ehrenamtlich tätige
Vereinsvorstände beschränkt.
Darauf verweist neuerdings die
Rheinische Notar-Kammer.
anke tillmanns
Fachanwältin für
Strafrecht, Familienrecht,
Arbeitsrecht
in der Kanzlei
Stock Tillmanns Junker
Freizeitaktivitäten oder Nebenbeschäftigung
während der Arbeitsunfähigkeit
?
Oftmals stellt sich sowohl für den Arbeitgeber
als auch für den Arbeitnehmer die
Frage, ob der Arbeitnehmer während der
Zeit der Arbeitsunfähigkeit Freizeitaktivitäten
nachgehen oder sogar eine Nebentätigkeit
ausüben darf. Grundsätzlich dürfen
Arbeitnehmer auch dann Freizeitaktivitäten
nachgehen, wenn sie sich bei ihrem Arbeitgeber
krank gemeldet haben. Entscheidend
ist jedoch, dass ein Arbeitnehmer alles unterlässt,
was seine Genesung hinauszögert.
So können Spaziergänge an der frischen
Luft bei einer Grippeerkrankung durchaus
gesundheitsfördernd sein, wohingegen ein
Besuch im Fitnessstudio als kontraproduktiv
zu werten ist. Bei Bandscheibenbeschwerden
kann beispielsweise Schwimmen auch
durchaus hilfreich sein. Es ist sicherlich auch
nichts gegen einen Theaterbesuch einzuwenden,
wenn man sich den Arm gebro-
Nach dem neuen Gesetz haften Mitglieder
des Vorstands, die unentgeltlich
tätig sind oder für ihre Tätigkeit eine
Vergütung von jährlich höchstens 500,- EUR
erhalten, dem Verein und seinen Mitgliedern
nun nur noch bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Die neue Haftungsbeschränkung gilt
aber nach wie vor nur gegenüber Vereinsmitgliedern
und dem Verein selbst. Gegenüber
Personen, die nicht Mitglieder des
chen hat, von Fahrradtouren sollte man in
diesem Fall jedoch absehen.
Was im einzelnen erlaubt ist, hängt immer
von der Art und Schwere der Erkrankung
ab. Eine allgemeine Richtlinie gibt es hierfür
nicht. Als Faustregel kann man sich jedoch
folgendes merken:
Alles ist verboten, was die Genesung
beeinträchtigt.
Als Anhaltspunkt sind stets die
Weisungen des Arztes zu nehmen.
Entsprechendes gilt auch für die
Ausübung von Nebentätigkeiten.
Überprüfungsmöglichkeiten des
Arbeitgebers
Sollte der Arbeitgeber berechtigte Zweifel
an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit haben,
so steht ihm das Recht zu, beispielsweise
durch einen Detektiv überprüfen zu
lassen, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich
erkrankt ist, um so den Beweis führen zu
können, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich
vorgetäuscht worden ist oder nicht. So
kommt es in der Praxis oft genug vor, dass
ein Arbeitnehmer etwa erwischt wird, wie
er Renovierungs- oder Bauarbeiten durchführt,
obwohl er krank geschrieben ist. Für
den Arbeitnehmer besteht jedoch keinerlei
Verpflichtung, den eingesetzten Kontrollpersonen
Rede und Antwort zu stehen.
Mit welchen Konsequenzen muss ein
Arbeitnehmer rechnen ?
Gelingt es dem Arbeitgeber nachzuweisen,
dass der Arbeitnehmer gegen ärztliche
Verordnungen verstoßen hat oder im
schlimmsten Fall die Arbeitsunfähigkeit lediglich
vorgetäuscht hat, kann dies eine Abmahnung
bis hin zur fristlosen Kündigung
zur Folge haben.
Vereins sind, haften Vorstandsmitglieder
weiterhin unbeschränkt.
Unverändert geblieben sind auch die
Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
und die steuerrechtlichen
Mitwirkungspflichten mit der daraus jeweils
resultierenden persönlichen Haftung.
In Deutschland gibt es über 550.000
eingetragene Vereine mit zumeist ehrenamtlichen
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Steuersparmodell: Vermögensübertragung
auf Kinder – Steuervorteile mit Tücken
Von SUSANNE KOMMESSIEN-SEIBERT
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Steuern
GL&Lev kontakt 05/10
Die Übertragung von
Vermögen auf Kinder kann
steuerlich sehr attraktiv sein.
Allerdings achtet der Fiskus
scharf darauf, dass auch
tatsächlich das Vermögen
übertragen wird; Scheingeschäften
erteilt er
eine Absage.
Deshalb sollten die Voraussetzungen
dafür genau im Auge behalten
werden, ebenso wie damit verbundene
Nachteile, etwa beim Kindergeld.
Durch Vermögensübertragung
den dem Kind zustehenden Grundfreibetrag
nutzen
Die Vermögensübertragung ist attraktiv,
weil das Kind so seinen Grundfreibetrag
von derzeit 8.004 Euro nutzen kann. Insbesondere
bei Minderjährigen, die selten über
Einkommen verfügen, läuft der Freibetrag
meist ins Leere. Hinzu kommt der Sparerfreibetrag
von 801 Euro, wenn dem Kind z. B.
Zinsen gutgeschrieben werden und Vorteile
bei der Steuerprogression. Wie viel in Ihrem
Fall eingespart werden kann, sollten Sie sich
von Ihrem Steuerberater berechnen lassen.
Tipp 1: Erzielt Ihr Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen
und ist es Mitglied einer Kirche,
sollten Sie dem Bankinstitut auch die
Konfession Ihres Kindes mitteilen. Andernfalls
müsste ggf. nur zur Ermittlung der Kirchensteuer
jedes Jahr eine Steuererklärung
abgegeben werden.
Tipp 2: Hat Ihr Kind – auch nach der Vermögensübertragung
– keinerlei Einkommensteuern
zu zahlen, sollten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung
beim Finanzamt
beantragen. Dann ist Ihr Kind drei Jahre lang
von der Steuererklärungspflicht befreit.
Voraussetzungen für „Steuergeschenke“
werden streng kontrolliert
Bei der steuerlichen Anerkennung einer
Vermögensübertragung auf ein Kind tut
sich die Finanzverwaltung häufig schwer.
Susanne
Kommessien-Seibert
Dipl.-Kauffrau/
Steuerberaterin
Gesellschafterin
der Steuerkanzlei
Kommessien-Seibert
und Grosser
Das Vermögen wird nur dann beim Kind
steuerlich erfasst, wenn
die Übertragung des Vermögens wirksam
erfolgte und
die Eltern das Vermögen endgültig aus
der Hand gegeben haben.
Voraussetzung: Wirksame Übertragung
des Vermögens auf das Kind
Das Vermögen wird durch einen Vertrag
zwischen Eltern und Kind übertragen.
Minderjährige werden grundsätzlich von
den Eltern vertreten. Das führt dazu, dass
die Eltern gleichzeitig für sich und als Vertreter
des Kindes auftreten. Solche In-sich
-Geschäfte sind in der Regel nur wirksam,
wenn Familien- oder Vormundschaftsgerichte
bzw. Ergänzungspfleger mitwirken.
Voraussetzung: Endgültige Übertragung
und Trennung der Vermögen Eltern/Kind
Das Vermögen muss endgültig auf das Kind
übertragen werden. Hintertürchen, z. B.
eine Rückübertragungsverpflichtung sind
grundsätzlich nicht zulässig. Aufgrund des
umfassenden Zugriffs der Finanzämter auf
Bankdaten erlangen diese oftmals auch
Kenntnis über Vorgänge, die scheinbar
nichts miteinander zu tun haben.
Achtung! Das Vermögen von Minderjährigen
wird in der Regel von den Eltern ver-
waltet. Hier ist sicherzustellen, dass Eltern
ihr eigenes Vermögen von dem des Kindes
trennen. Vermischen die Eltern beide Vermögensmassen
oder verwenden davon
einen Teil des Kindsvermögen für laufende
Aufwendungen der Familie, wird dies als
Zeichen gewertet, dass eine Übertragung
des Vermögens auf das Kind nicht gewollt
ist. Und das wird teuer: Denn in solchen
Fällen wird das Vermögen weiterhin den
Eltern zugerechnet!
Ganz wichtig! Wechselwirkungen zu
anderen Leistungen, vor allem Kindergeld
und Bafög, beachten
Die Übertragung von Vermögen kann sich
nachteilig auf Kindergeld und andere staatlichen
Leistungen auswirken. So wird Kindergeld
gekürzt bzw. entfällt ganz, wenn das
Kind im Jahr Einkünfte und Bezüge von derzeit
mehr als 8.004 Euro erzielt. Beim Bafög gelten
noch niedrigere Einkommensgrenzen.
Fiskus bei Schenkungsteuer großzügig
Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer,
jedoch erst bei Zuwendungen von
Eltern an Kinder von mehr 400.000 Euro.
Mehrere Übertragungen innerhalb von zehn
Jahren werden zusammengerechnet, nach
zehn Jahren lebt der Freibetrag wieder auf.
Praxishinweis: Erfreulicherweise gilt der
Freibetrag sowohl für Schenkungen der
Mutter an das Kind wie auch für Schenkungen
des Vaters an das Kind. D. h., beide
Eltern können innerhalb zehn Jahren dem
Kind jeweils bis zu 400.000 Euro zuwenden,
ohne dass Schenkungsteuer zu zahlen ist.
Achtung! Gestaltungen in diesem Bereich
haben oft weitreichende und nicht mehr
rückgängig zu machende Folgen, die auch
mal richtig teuer werden können. Treffen
Sie deshalb bitte keine Entscheidungen
ohne Ihren Berater.
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