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Fallpauschalensystem 2009<br />
2. Fallpauschalensystem 2009<br />
Diagnosebezogene Fallpauschalen (Diagnosis Related<br />
Groups) sind ein System zur ökonomischen Bewertung<br />
stationärer Behandlungsfälle. Jede Fallpauschale<br />
ist nach dem durchschnittlichen Ressourcenverbrauch<br />
bewertet und bildet so den Preis für eine stationäre Behandlung.<br />
Es sollen alle Krankenhausleistungen vergütet werden,<br />
die nach der Vorgabe des Sozialgesetzbuches für die<br />
Behandlung eines Patienten „ausreichend, zweckmäßig<br />
und wirtschaftlich“ sind (§39 SGB V). Dabei handelt es<br />
sich insbesondere um ärztliche Behandlung, Krankenpfl<br />
ege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln<br />
sowie die Unterkunft und Verpfl egung. Zu den allgemeinen<br />
Krankenhausleistungen gehören auch die vom<br />
Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter (z.B. die<br />
eines externen Pathologen).<br />
Jeder Behandlungsfall wird über eine DRG-Fallpauschale<br />
und, falls zutreffend, über additive Vergütungskomponenten<br />
(z.B. Zusatzentgelte oder Neue Untersuchungs-<br />
und Behandlungsverfahren für verschiedene<br />
onkologische Medikamente) vergütet.<br />
2.1 Das G-DRG-System 2009<br />
Zuständig für das G-DRG-System ist das DRG-Institut<br />
InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />
gGmbH). Die Klassifi kationen für Diagnosen und Prozeduren<br />
werden durch das Deutsche Institut für Dokumentation<br />
und Medizinische Information (DIMDI) weiterentwickelt.<br />
Das G-DRG-System 2009 besteht aus:<br />
Fallpauschalenveinbarung (FPV) 2009 mit den Abrechnungsbestimmungen<br />
und den Anlagen ( Fallpauschalenkataloge<br />
für Haupt- und Belegabteilungen; teilstatio-<br />
14<br />
Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation