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AnzeigeKASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG2 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


IMPRESSUM / INHALTSVERZEICHNISImpressum<strong>dens</strong>Herausgeber:ZÄK Mecklenburg-VorpommernWismarsche Str. 304, 19<strong>05</strong>5 SchwerinTel. (0385)591080, Fax 5910820/59108 20E-Mail: sekretariat@zaekmv.de,Internet: www.zahnaerzte-mv.deKassenzahnärztliche VereinigungWismarsche Str. 304, 19<strong>05</strong>5 SchwerinTelefon (0385) 54920, Telefax (0385) 5492498E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de,Internet: www.zahnaerzte-mv.deRedaktion:Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.),Dr. Manfred Krohn, KZV (verant.),Kerstin Abeln, Konrad CurthInternet: www.<strong>dens</strong>-mv.deGestaltung und Satz:Kassenzahnärztliche VereinigungDruck:cw Obotritendruck GmbH, SchwerinAnzeigenberatung:Satztechnik Meißen GmbH, Sabine SperlingAm Sand 1c, 01665 Diera-Zehren, Tel. (03525)71 86 24, Telefax (03525) 71 86 10mail sperling@satztechnik-meissen.deRedaktionshinweise:Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträgegeben nicht unbedingt die Meinung der Redaktionwieder. Produktinformationen werden ohneGewähr veröffentlicht.Nachdruck und fotomechanische Wiedergabebedürfen der vorherigen Genehmigung derRedaktion. Die Redaktion behält sich bei allenBeiträgen das Recht auf Kürzungen vor.Redaktionsschluss:15. des VormonatsErscheinungsweise:Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.Bezugsbedingungen:Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztl. KörperschaftenM-V kostenlos. Nichtmitglieder erhaltenein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft4 Euro zzgl. Versandkosten.Titelbild:Angelika Lindenbeck, Schwerin15. JahrgangMitteilungsblatt der Zahnärztekammer und derKassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen MitteilungenAus dem Inhalt:Deutschland / M-VKoalition einigt sich auf abstrakte ZielvorgabenArzneimittel-Sparpaket tritt zum 1. Mai in KraftGesundheitsreform – Sieben FragenMehr HIV-Fälle in Mecklenburg-VorpommernBZÄK stellt eigenen Leistungskatalog vorReform 2007 – Möglicher FahrplanKammern sind unverzichtbarBZÄK für Vorbeugung und FrüherkennungNeues Institut für GesundheitsrechtÖKO-TEST verwirrt VerbraucherBGH trifft Urteil zur GÖABeteiligung an „GOZ-Analyse“ wichtigZZQ entwickelte LeitlinienVorsicht für EintragungsoffertenBundesweiter Start der STOPP!-StudieNeue Bücher vorgestelltSportweltspiele der Medizin in ItalienGlückwünsche an die JubilareZahnärztekammerDiplom-Physiker Konrad Curth wird 50Zahnärztlicher Kinderpass in M-V gewürdigt14. Fortbildungstagung am 2. SeptemberAnkündigung – Zahnärztetag <strong>2006</strong>Zahnmedizinische FachangestellteFortbildung im JuniGOZ: Abrechnungsbeispiele für implantatgetragenen ZahnersatzKassenzahnärztliche VereinigungBericht aus der Arbeit des KoordinationsgremiumsPraxisveränderungenFinanzentwicklung der GKVAbrechnungshinweise: Änderung der KFO-Abrechnung nach119/120 bei vorzeitigem BehandlungsabschlussSeminare und PC-Schulungen der KZVImpressionen vom Zahnärzteball <strong>2006</strong>Hochschulen / Wissenschaft / PraxisRecht / Versorgung / SteuernSymposium am 28. Juni in RostockJahrestagung der Gesellschaft für Zahnärztliche ErgonomieWissenschaftliche Gesellschaft – Förderung des NachwuchsesVerbesserte Spülwirkung mit dem Rins-Endo-SystemPraxisgebühr ist steuerlich absetzbarRecht: Haftung eines neuen Partners in einer GemeinschaftspraxisRecht: Novellierung des HeilmittelwerbegesetzesPatentschrift: Heißluftbläser von 1930ImpressumHerstellerinformationen445566778881220/212223292932911141515/1616/1719/201013/141717/182324/259101221/222626/272730/31328<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 3


DEUTSCHLANDEigener Katalogder BZÄKForderung nach Berücksichtigung der wissenschaftlichbegründeten Beschreibung einerpräventionsorientierten Zahn-, Mund- undKieferheilkundeEinen Leistungskatalog, der diewissenschaftlich begründete Beschreibungeiner präventionsorientiertenZahn-, Mund- und Kieferheilkundewiderspiegelt, hat die Bundeszahnärztekammer(BZÄK) für eine geplanteneue Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) im privatzahnärztlichenBereich der Öffentlichkeit vorgestellt.Er ist gemeinsam mit der DeutschenGesellschaft für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde (DGZMK) erarbeitetworden und trägt dem Wandelvon der restaurativen hin zur vorbeugendenZahnmedizin Rechnung. „Dieerfolgreich eingeführte Präventionsorientierungin der Zahn-, Mund- undKieferheilkunde hat das allgemeineBewusstsein für die eigene Mundgesundheitin der Bevölkerung gesteigert“,erklärte BZÄK-Präsident Dr.Dr. Jürgen Weitkamp. „Die bishergeltende Gebührenordnung stammtaus dem Jahre 1988 und berücksichtigtnicht die Vielfalt moderner Therapieformenund die deutlich gestiegenenpräventiven Möglichkeiten. Siemuss dringend abgelöst werden durcheine wissenschaftlich abgesicherte Systematik.Dieses Verzeichnis liegt jetztvor.“Im Gegensatz zu einem Leistungskatalogder Gesetzlichen Krankenversicherungmit ihrem stringentenWirtschaftlichkeitsgebot muss dieGOZ notwendig den Stand derzahnmedizinischen Entwicklunginsgesamt widerspiegeln. Dazu zählenauch die aktuellen Erkenntnisseüber die Wechselbeziehungen vonMundraum-Erkrankungen mit denendes Gesamtorganismus. „Eineseriöse Leistungsbeschreibung ist nurunter Einbeziehung der Erkenntnisseeiner wissenschaftlich gesichertenund präventionsorientierten Zahnheilkundevorstellbar und muss wesentlicheImpulse für die weitere Präventionsorientierungsetzen“, fordertBZÄK-Präsident Weitkamp. Es werdeerwartet, dass das Bundesgesundheitsministerium(BMG) diese Vorschlägezur Grundlage der Beratungen übereine neue GOZ macht.BZÄKReform 2007: Möglicher FahrplanWeiterer Zeitplan ist schon vorhersehbarDass die Kapitaldecke der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV)spätestens im Jahr 2007 „eng“ werdenwürde, war den Verantwortlichen frühzeitigbewusst. Einziges Problem: Überden konkreten Weg aus der Krise warman sich überhaupt nicht einig. Wederunionsintern noch ab September 20<strong>05</strong>innerhalb der Großen Koalition. Jederder Beteiligten versuchte in den letztenMonaten mehr oder minder geschickt,seine Bataillone zu sammeln und inStellung zu bringen.Am besten und geschicktesten gelangdieses wohl dem Bundeskanzleramt.Dr. Angela Merkel bestimmt nicht quaAmt nur die Richtlinien der deutschenPolitik, sondern auch die zeitlichenund strategischen Grundüberlegungenfür die kommende Gesundheitsreform.Ministerin Ulla Schmidt wirdvoraussichtlich zusammen mit ihrenBeamten nur „ausführendes Organ“bei der Reform <strong>2006</strong> sein. Wie könnteder mögliche zeitliche Fahrplan für dieGesundheitsreform aussehen:27. März <strong>2006</strong>Bundesministerin Ulla Schmidt stellteerst ihre „Bausteine“ für eine Reformdem SPD-Parteivorstand vor; präsentiertediese Bundeskanzlerin AngelaMerkel und diskutierte die Alternativenausgiebig mit ihr;29. März <strong>2006</strong>„Elefantenrunde“ – Treffen der siebenEntscheidungsträger.Man kann wohl mit Fug und Rechtbehaupten, dass außer der Bundeskanzlerinund ihrem SPD-Stellvertretersich keiner der anderen Beteiligtenin die Untiefen der Gesundheitspolitikeingearbeitet hat. Es war daher zu vermuten,dass Angela Merkel neben denVorstellungen aus dem Hause Schmidtauch die Überlegungen und Berechnungenaus dem Bundeskanzleramtvorgetragen, eingebracht und vorsichtigzur Diskussion gestellt hat.Immerhin scheint allen Beteiligtenklar gewesen zu sein, dass angesichts der Zukunft einen weiteren Oboluszur Gesundheitsversorgung beitragenmüssen. An diesem Tag war nicht damitzu rechnen, dass sachlich detail-lierte Entscheidungen gefällt werden.Es war eher mit einer „Richtungsentscheidung“zu rechnen.Neben dieser Richtungsentscheidungwurde der ungefähre zeitlicheFahrplan festgelegt und eine Arbeitsgruppeder Koalition eingesetzt, diedie weiteren Details verhandeln soll.Es ist davon auszugehen, dass dieMinisterin wie auch die BMG-Fachebenein die Beratungen einbezogenwar.Ende Mai <strong>2006</strong>Die Koalition wird sich über die weitereninhaltlichen Eckpunkte der Reformeinig. Das muss aus zeitlichenGründen vor dem 22. Mai der Fall sein,da die Kanzlerin an diesem Tag eineOstasienreise antritt. Danach versinktDeutschland für vier Wochen im Fuß-die Arbeitsgruppe mehr Zeit benötigtund diese politikarme Zeit nutzt, umhinter hermetisch verschlossenen Türenzu einer Einigung zu gelangen.20. SeptemberNach den Wahlen zum Berliner Parlament,dem Abgeordnetenhaus, legtdas um „Formulierungshilfe“ gebeteneBundesministerium für Gesundheit(BMG) einen ausformuliertenGesetzentwurf vor. Die Lobbyistenund die Gegner der Reform haben nunausreichend Zeit, die Details wie auchdie Reform insgesamt zu zerreden.28./29. SeptemberErste Lesung des Gesetzentwurfs imParlament, danach folgen fünf Sitzungswochendes Bundestages, in denendie notwendige Anhörung durchden federführenden Gesundheitsausschussdes Hohen Hauses durchgeführtund ausgiebige Beratungen statt-14./15. DezemberVoraussichtlich letzte Möglichkeit, denEntwurf in zweiter und dritter Lesungdurch den Bundestag zu schleusen undggf. die Zustimmung des Bundesrateseinzuholen.1. Januar 2007In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform2007DfG6 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


DEUTSCHLANDKammern sind unverzichtbar für Mitglieder und StaatEntlasten den Staat und nutzen die Fachkompetenz der MitgliederDie Kammern der deutschen Heilberufebieten sowohl ihren Mitgliedernals auch dem Staat und der GesellschaftVorteile.Diese Meinung vertrat Prof. Dr.Winfried Kluth von der Martin-Luther-UniversitätHalle/Wittenbergauf dem 13. Schleswig-HolsteinischenZahnärztetag am 25. März in Neumünster.„Die Heilberufskammern entlastenden Staat und nutzen die Fachkompetenzder Mitglieder“, sagte Kluth.Damit betonte der Professor für öffentlichesRecht und Vorsitzende desInstituts für Kammerrecht in Halleden materiellen und personellen Aufwand,den die Ärzte-, Zahnärzte- undApothekerkammern für die Gesellschaftleisten.Nach Ansicht Kluths sind Kammerngut beraten, sich verstärkt mit Impulsenund Anregungen in gesellschaftlicheDiskussionen mit Bezug zumGesundheitswesen einzumischen: „Eswäre fatal, nur die Order des Gesetzgebersanzuwenden. Zur Selbstverwaltunggehört auch, sich zu positionieren.“ nach seinen Angaben besonders derStaat von den Kammern, da diesezahlreiche Aufgaben wie etwa dieFortbildung ihrer Mitglieder oder beider Ausbildung von Praxispersonalübernehmen - und damit Staat undGesellschaft von Aufgaben und Kostenentlasten.Auch der Vizepräsident der BundeszahnärztekammerProf. Dr. WolfgangSprekels (Hamburg) sieht keine Alternativezu den Kammern.Der Experte für EU-Fragen stellteklar, dass in der Europäischen Unionkein Interesse an einer Abschaffungoder Schwächung der deutschen Heilberufskammernbesteht: „Daran wirdnicht gedacht!“Schleswig-Holsteins KammerpräsidentHans-Peter Küchenmeister begrüßtedas klare Eintreten der beidenExperten für die Heilberufskammern.„Die Gestaltungsspielräume, die derGesetzgeber uns einräumt, sollten wirals Chance begreifen und sie so weitwie möglich nutzen“, sagte Küchenmeister.„Es muss aber bewusst sein, dassunsere Aufgaben durch die Zahnärzteselbst und nicht aus staatlichen MittelnNach einer Pressemitteilung der ZÄK S-HBZÄK für rechtzeitige Vorbeugungund FrüherkennungThemenwoche der ARD: „Leben – was sonst?“Die Bundeszahnärztekammer begrüßteausdrücklich die Aktivitätender ARD hinsichtlich der Aufklärungüber die Krankheit Krebs. Eines derwichtigsten Grundanliegen dieser Aufklärungskampagnewar die rechtzeitigeVorbeugung und Früherkennung.„Jährlich registrieren wir in Deutschlandetwa 10.000 Neuerkrankungenvon bösartigen Tumoren im Mundbereichmit all ihren nachhaltigen Auswirkungenfür Leben und Gesundheitder betroffenen Patienten“, so Dr.Dietmar Oesterreich, Vizepräsidentder Bundeszahnärztekammer. „Beeindruckendist dabei, dass trotz allerFortschritte in der Tumortherapie dieSterblichkeitsrate bei diesen Tumorennach wie vor unverändert bei fast 50Prozent liegt.“Wesentliche Ursachen der Entstehungder Mundhöhlentumore sind dasRauchen und der regelmäßige Genussinsbesondere von hochprozentigemAlkohol. Diese Tumore sind keineErkrankungen des Alters, sondern betreffeninsbesondere männliche Patientenim mittleren Lebensalter.Die Bundeszahnärztekammer weistdarauf hin, dass die Früherkennungentsprechender Veränderungen derMundschleimhaut und des RachenraumesGegenstand jeder zahnärztlichenKontrolluntersuchung seinmuss.Mit Hilfe von neuartigen diagnostischenMöglichkeiten können unklareVeränderungen kurzfristig abgeklärtwerden.Die regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungist somit nicht nurim Hinblick auf die Mund- und Zahngesundheitvon großer Bedeutung,sondern stellt gleichzeitig ein wesentlichesElement der Prävention undFrüherkennung von oralen Tumorendar.BZÄKPKV:Kein Gebot zurWirtschaftlichkeitEinen Teilerfolg konnte die BZÄKbei dem jetzt vom Bundesjustizministerium(BJM) vorgelegten Referentenentwurfeines Gesetzes zur Reformdes Versicherungsvertragsrechtserzielen:Die ursprünglich geplante Verankerungdes „Wirtschaftlichkeitsgebots“in der PKV, wie sie die private Versicherungswirtschaftgefordert hatte,konnte zunächst verhindert werden.Dennoch droht neues Ungemach.Im Entwurf wird der privaten Krankenversicherungin § 192 Abs. 3 dieMöglichkeit eingeräumt, Zahlungen andie Leistungserbringer zu verzögern.Auf die Gefahr solcher Machtmittelfür die Versicherungen will die BZÄKdas BJM noch einmal hinweisen. ImEntwurf selbst wird unverhohlen voneinem Instrument zur Kostensteuerunggesprochen. Es könnte zu Lastenvon Patienten und Zahnärzten eingesetztwerden und wäre dann alles andereals verbraucherfreundlich.BZÄK-Klartext<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 7


DEUTSCHLANDÖKO-TEST verwirrt VerbraucherZweifelhafter Vergleich von KinderzahnpastenIn schöner Regelmäßigkeit „testet“das Magazin ÖKO-TEST Zahnpastenund bewertet in seiner April-Ausgabe23 Kinderzahncremes - und wie in derVergangenheit nur nach Inhaltsstoffenund nicht nach deren Wirksamkeit.Vier der mit „sehr gut“ eingestuftenZahnpasten enthalten keine Fluoride.Der Leser wundert sich dann auchüber den guten Tipp der ÖKO-Tester„Ab dem ersten Milchzahn ist Fluoridein Muss“, wenn gleichzeitig eine von „befriedigend“ bis „mangelhaft“bewertet werden.„Fluorid ist ein wichtiges Fundamentder Erfolgsstory ´Kariesprophylaxe´ inDeutschland“ so Dr. Dietmar Oesterreich,Vizepräsident der Bundeszahn-ärztekammer, angesichts dieser verwirrendenBewertungen. Oesterreichweiter: „Derzeit verwendete Produktedürfen nicht durch solche verunsicherndenAussagen in Frage gestelltwerden - zumal seitens der zahnärztlichenWissenschaften klare Aussagenzu den Grenzwerten der Inhaltsstoffevorhanden sind. Alle in Deutschlandvertriebenen Zahnpasten sind gesundheitlichunbedenklich. Sie müssen aberauch wirksam sein!“Doch gerade die kariesprophylaktischeWirksamkeit von Zahncremeswurde von ÖKO-TEST, wie auch inden Jahren zuvor, nicht bewertet. DemVerbraucher wurde mit diesem Testalso erneut ein Bärendienst erwiesen.BZÄKZivilsenat des Bundesgerichtshofes trifft Urteil zur GOÄGebührenordnung gilt auch bei SchönheitsoperationenBei der privaten Abrechnung nichtmedizinisch indizierter kosmetischerOperationen ist ein Arzt an die Bestimmungender Gebührenordnungfür Ärzte (GOÄ) gebunden. Dies hatder III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofesentschieden. Im konkreten Fallhatte ein Chirurg, der eine privateSchönheitsklinik betreibt, für eineBrustverkleinerung einen Pauschalpreisvon knapp 9.500 Euro vereinbart.Von dieser Summe forderte die Patientineinen erheblichen Teil zurück, weileine Berechnung nach GOÄ zu einemgeringeren Rechnungsbetrag geführthätte. Nach dem Spruch des Bundesgerichtshofesunterliegen Ärzte beiprivaten Abrechnungen zwingend derGOÄ, Abweichungen sind nur in engenGrenzen und auf Basis besondererVereinbarung möglich. Für Krankenhausbehandlungengelten anderegesetzliche Regelungen.BZÄK-Klartext8 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


ZAHNÄRZTEKAMMER / FORTBILDUNGDiplom-Physiker Konrad Curth wird 50 Jahre altAm 14. Mai <strong>2006</strong> wird Dipl.-Phys.Konrad Curth, stellvertretender Geschäftsführerder ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommern, 50 Jahrealt. Konrad Curth wurde in LutherstadtEisleben geboren und legte inseinem Heimatort auch das Abitur ab.Im Jahr 1976 nahm er das Studium derPhysik an der Karl-Marx-UniversitätLeipzig auf, das er im Jahr 1981 erfolgreichals Diplom-Physiker abschließenkonnte. Nach dem Studium der Physikabsolvierte Konrad Curth ein vierjährigesZusatzstudium der Biophysik,das er im Jahr 1987 als „Fachphysikerder Medizin“ ebenfalls erfolgreich beendenkonnte.Von 1981 bis 1990 war KonradCurth am Stomatologischen Fortbildungszentrumder Akademie für ÄrztlicheFortbildung an der BezirkspoliklinikSchwerin tätig. Hier war er vorallem für die Mitbetreuung zahlreicherPromotionsarbeiten auf stomatologischemGebiet sowie wissenschaftlichePublikationen und Vorträge verantwortlich.Seit dem 1. Januar 1992 ist KonradKonrad Curth baute die Verwaltung derZahnärztekammer mit aufCurth als stellvertretender Geschäftsführerder Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommerntätig. KonradCurth hat beginnend mit diesem Datumals stellvertretender Geschäftsführerden Aufbau der Kammergeschäftsstelleentscheidend mitgestaltet,und das unter denkbar ungünstigenStartbedingungen. Die Fülle der Aufgaben,die gerade in der Umbruchphasezu bewältigen waren, meisterte ergemeinsam mit den Mitarbeiterinnender Kammergeschäftsstelle mühelos.Wir wissen, dass dazu ein gerütteltMaß an Kraft, Energie und Schaffensfreudenötig ist. Wer wie der Autor dieserLaudatio den Weg von Anfang anmitgehen konnte, weiß die Leistungenvon Konrad Curth beim Aufbau derVerwaltung sowie die vertrauensvolleZusammenarbeit mit dem Kammervorstandund der Geschäftsführungzu schätzen.Mit seinem freundlichen und unkompliziertenWesen hat er bei Kammervorstand,Geschäftsführung undder Kollegenschaft Anerkennungund Beliebtheit gefunden. Auch seinekompetente und verbindliche Artim täglichen Miteinander wissen alldiejenigen, die ihn kennen lernten, zuschätzen.Wir gratulieren Konrad Curth ganzherzlich zu seinem Geburtstag undwünschen ihm für seine Zukunft Gesundheitund Wohlergehen.Präsident Dr. Dietmar OesterreichSymposium zur Vollkeramik am 28. Juni in Rostock ein Symposium der Mecklenburg-Vorpommerschen Gesellschaft fürZahn-, Mund- und Kieferheilkundean den Universitäten Greifswald undRostock e.V. sowie der Klinik undPolikliniken für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde „Hans Moral“ derUniversität Rostock im Hörsaal I,Strempelstrasse 13, 18<strong>05</strong>7 Rostock,von 15 –18 Uhr, statt.Thematik: „Faszination Vollkeramik:Innovative Systeme in derKronen- und Brückenprothetik“Referent: Prof. Dr. Joachim Tinschert,AachenProgrammablauf:15 Uhr Vortrag mit Power-Point-Präsentation16 Uhr Diskussion und Pause16.30 Uhr Vortrag mit Power-Point-Präsentation17.30 Uhr Diskussion18.00 Uhr Ende der VeranstaltungZum Inhalt:Durch die Einführung von aluminium-und zirkonoxidbasierten Keramikenbieten sich aktuell für vollkeramischeRestaurationen völlig neueIndikationsgebiete bis hin zu weitspannigenVollkeramikbrücken an.Mit den Oxidkeramiken hat aberauch die Formgebung von Werkstoffendurch die Entwicklung neuerCAD/CAM-Technologien einen erheblichenFortschritt erfahren und zueiner fast unüberschaubaren Anzahlvon Systemen geführt. Im Bereich desfestsitzenden Zahnersatzes steht vorallem mit Zirkonoxid ein Werkstoffzur Verfügung, der hervorragendephysikalische und chemische Eigenschaftenaufweist.Angesichts der Vielzahl keramischerSysteme bestehen noch unklare Vorstellungenzum Indikationsbereichund zum Langzeitverhalten der Werkstoffe.Vor allem aber auch praxisnaheFragen, wie die Zahnpräparation, dieWahl der Befestigung der Konstruktionenund deren Bewährung sind in derDiskussion. Ziel der Veranstaltung istes, den Teilnehmern einen Leitfadenfür die heutigen Versorgungsmöglichkeiten,für die Auswahl des „richtigen“keramischen Systems und für diesichere klinische Anwendung keramischerRestaurationen an die Handzu geben.Gebühren:Mitglieder der Mecklenburg-VorpommerschenGesellschaft: 20,00 €,Nichtmitglieder: 35,00 €,Studenten frei.Die Veranstaltung wird von der ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommernmit 3 Fortbildungspunkten bewertet.Prof. Dr. med. habil. H. von SchwanewedeGeschäftsführender DirektorProf. Dr. med. habil. R. GrabowskiVorsitzende der Gesellschaft<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 9


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG / FORTBILDUNGBericht aus der Arbeit des KoordinationsgremiumsGremium diskutierte über Aufgaben und SelbstverständnisZwischen der Herbst-Vertreterversammlungim November 20<strong>05</strong> und derFrühjahrs-Vertreterversammlung am10. und 11. März dieses Jahres fan<strong>dens</strong>ieben Sitzungen des Koordinationsgremiumsstatt. Davon wurden fünfSitzungen gemeinsam mit dem Vorstandder Kassenzahnärztlichen VereinigungMecklenburg-Vorpommerndurchgeführt.Breiten Raum nahm zunächst dieDiskussion um Aufgaben und Selbstverständnisdes Gremiums ein. Zielsollte es im Rahmen seiner Beratungsfunktiongegenüber dem hauptamtlichenVorstand sein, die Vorstellungender niedergelassenen Zahnärzte insoweitzu berücksichtigen, wie es diezulässigen Ermessensspielräume ermöglichen.Wir möchten deshalb den dringendenAppell an alle Kollegen richten,Ihre Probleme aus der täglichenPraxis an uns heranzutragen, damit wirdiese im Interesse der Kollegenschaftmit dem Vorstand beraten können.Den Bericht aus den einzelnen Ressortsmöchte ich mit der Arbeit desFachberaters für Kieferorthopädie beginnen.Dr. Jens-Uwe Kühnert hat denVorstand insbesondere zu Auslegungsfragendes Bema 2004 und zu Fragender Qualitätssicherung in der Kieferorthopädieberaten. In der Abrechnungsabteilungtreten immer wieder Fragenzur korrekten Trennung von Vertrags-und Privatleistungen auf, in denen seinFachwissen gefragt ist. Schließlich gabDr. Kühnert am 1. März in Rostockauf der Gründungsveranstaltung des„Gemeinnützigen Vereins der Kieferorthopädenin Mecklenburg-Vorpommern“einen Bericht zu Themen derKassenzahnärztlichen Vereinigung.Im Ressort Vertragswesen sieht Dr.Karsten Georgi seine nächste Aufgabevor allem in der Unterstützung desVorstands bei der Lösung der „HartzIV“-Problematik. Wie bereits in der„<strong>dens</strong>“ Nr. 4/<strong>2006</strong> von WolfgangAbeln ausführlich dargestellt, belastendie in den Status der familienversichertenabgedrängten Arbeitslosengeld-II-Empfänger massiv die Budgets derÄrzte und Zahnärzte.Im Bereich Qualitätssicherung stehenfür Dr. Holger Garling vor allemFragen der alltäglichen vertragszahnärztlichenBerufsausübung im Mittelpunktder Arbeit. Beispielsweisewurden Stellungnahmen in z. T. sehrschwierigen Fragen des zahnärztlichenHandelns im Zusammenhang mit Vertragsverletzungenabgegeben.Auch hier spielt, wie schon im Bereichder Kieferorthopädie gesagt, dieVermischung von Vertrags- und Privatleistungeneine große Rolle. Da essich hierbei um schwebende Verfahrenhandelt, können dazu noch keine näherenAngaben gemacht werden.Abschließend ein paar Worte zumRessort Wirtschaftlichkeitsprüfung.Neben dem Tagesgeschäft, dasauch mit der neuen unabhängigen Geschäftsstelle,mit den unparteiischenVorsitzenden reibungslos weiterläuft,kostete die Vorbereitung der Schiedsamtsverhandlungviel Zeit und Arbeit.Am 1. März fanden die fast vierjährigenVerhandlungen mit denKrankenkassen um die neue Prüfvereinbarung,mit der Sitzung des Landesschiedsamtesihr Ende.Ein Schiedsspruch kann kein Maximalergebnisfür eine Seite bringen,aber wir haben bis zu dieser letztenOption versucht, unseres Erachtensübertriebene Forderungen der Krankenkassenvon unseren Vertragszahnärztenabzuwenden.Wir werden zunächst die schriftlichenAusführungen des Schiedsamtes,wie auch die Begründung derEntscheidung abwarten und gründlichauswerten müssen, um eine abschließendeBeurteilung des Schiedsspruchestreffen zu können.Nach bisherigen Erkenntnissenhaben wir jedoch nicht schlecht abgeschnittenund wir werden Sie soschnell wie möglich informieren undauch Schulungen zu diesem Themaanbieten.Dr. Hans-Jürgen KochIm Auftrag des KoordinationsgremiumsEuropäische Gesellschaft für Zahnärztliche ErgonomieJahrestagung am 2. und 3. Juni <strong>2006</strong> in Porto/PortugalDie zahnärztliche Ergonomie musses in Zeiten einer angespannten Wirtschafterleiden, dass sie bei Kaufentscheidungenignoriert und in praxi dagegengrob verstoßen wird.Ist das alltägliche Praxisleben schonstressig genug, wird der physischeund früher oder später der psychischeStress zu ernsthaften Gesundheitsschädenüber Burn-out zu Berufsunfähigkeitführen. Schon heute klagtein Großteil der Praktiker über solcheErschwernisse bei der Ausübung ihresBerufs.Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich,dass systematisch eine optimaleArbeitsweise eingeübt wird undauch die Industrie zur besseren Produktherstellunganimiert wird.Dafür müssen bereits vorhandenewissenschaftliche Erkenntnisse propagiertund offene Fragen wissenschaftlichprofessionell beantwortet werden.Nach der erfolgreichen Jahresta-gung 20<strong>05</strong> in Bensheim wird in diesemJahr in Portugal die Verstärkung deseingeleiteten ergonomischen Revivalserwartet.Nähere Informationen:Prof. Dr. Jerome Rotgans,c/o UKA, Klinik für ZPP,52<strong>05</strong>7 Aachen,Fax: 0241 8082-468Email: jrotgans@ukaachen.de10 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


ZAHNÄRZTEKAMMER / KZVZahnärztlicher Kinderpass in M-V gewürdigtErfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Präventionspreis278 Maßnahmen der Gesundheitsförderungbewarben sich zum Thema„Stärkung der Elternkompetenz inder Schwangerschaft und der frühenKindheit“ um den Deutschen Präventionspreis<strong>2006</strong>, der am 29. Mai inBerlin vergeben wird. Darunter auchaus Mecklenburg-Vorpommern dieInitiative von Zahnärztekammer undKZV zur Herausgabe und Verteilungder auf Bundesebene koordiniertenZahnärztlichen Kinderpässe.Einmalig für Deutschland war undist die gute interdisziplinäre Zusammenarbeitmit den Kinder- und Frauenärztenin unserem Bundesland. DieVerteilung der Pässe auch über dieKinderarztpraxen, die Gynäkologenund Geburtskliniken sowie einigeKrankenkassen, wie DAK und Draeger/Hanse,in unserem Bundeslandwar und ist ein Novum in Deutschland.Hier ist insbesondere das Engagementdes Referenten für Prophylaxe, Alterszahnheilkundeund Behindertenbehandlungim Vorstand der ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommern,Dr. Holger Kraatz, zu würdigen.Jetzt wurde die Maßnahme für dieerfolgreiche Teilnahme ausgezeichnet.Sie gehört zu den 252 Bewerbungen,die die hohen Wettbewerbshürden genommenhaben. Die Träger des Wett-Dr. Holger Kraatz (links) und Sozialministerin Dr. Marianne Linke (Mitte) während einerVeranstaltung zur Kariesprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen. Foto: Konrad Curthbewerbs, die Bertelsmann Stiftung unddas Bundesministerium für Gesundheit- vertreten durch die Bundeszentralefür gesundheitliche Aufklärung -,würdigen insbesondere das große Engagementder Teilnehmer.(Weitere Informationen über denDeutschen Präventionspreis, die Bewerbungskriterien,die Nominierten,Preisträger etc. bietet die Websitewww.deutscher-praeventionspreis.de)Derzeit wird der Zahnärztliche Kinderpassneu aufgelegt, um eine weiterekontinuierliche Versorgung des Nachwuchsesin Mecklenburg-Vorpommernzu gewährleisten.ZÄKKonditionenänderungen der KfWZinssätze für Neuzusagen ab April erhöhtAufgrund der aktuellen Entwicklungam Kapitalmarkt wurden die Zinssätzeder Förderprogramme der Kreditanstaltfür Wiederaufbau (KfW)- Mittelstandsbanksowie der KfW Förderbankfür alle Neuzusagen ab dem 4.April erhöht.Die Zinssätze in den ERP-Programmenwurden ebenfalls ab dem 4. April<strong>2006</strong> erhöht. Von der Zinserhöhungnicht betroffen sind die Beteiligungsvariantedes ERP-Innovationsprogrammsund das ERP-Beteiligungsprogramm.Ferner bleibt die Zinsstaffel in denersten vier Jahren der Darlehensgewährungim ERP-Kapital für Gründungunverändert.Im Rahmen der Förderinitiative Woh-nen, Umwelt, Wachstum erfolgt nunmehrebenfalls eine Anpassung an dieKapitalmarktentwicklung. Aufgrunddes „Nachholeffektes“ fallen die Zinserhöhungenin den ProgrammenWohnraum Modernisieren, ÖkologischBauen sowie dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm höheraus als in den übrigen Programmen.Die aktuellen Konditionen aller Kreditprodukteder KfW Bankengruppebotder KfW Mittelstandsbank(www.kfw-mittelstandsbank.de),der KfW Förderbank(www.kfw-foerderbank.de),und im Beraterforum(www.kfw-beraterforum.de).Basiszins erhöhtGeraten Patienten mit der Begleichungder zahnärztlichen Privatliquidationin Verzug, können niedergelasseneZahnärzte auf den eigentlichenRechnungsbetrag einen Verzugszinsaufschlagen.Für die Berechnung der Verzugszinsenist seit dem 1. Januar 2002 derso genannte Basiszinssatz nach § 247Bürgerliches Gesetzbuch anzuwenden.Dieser Basiszins wurde zum 1. Januarvon 1,17 auf 1,37 Prozent erhöht. Damiterhöhen sich die Verzugszinsen fürPatienten auf 6,37 Prozent (= Basiszinssatz+ 5 Prozent) und im Übrigenunternehmerischen Geschäftsverkehrauf 9,37 Prozent (= Basiszinssatz + 8Prozent). Beträgt der Verzug zum Beispiel30 Tage, so kann der Zahnarzt einenVerzugszins von 0,52 Prozent zusätzlichberechnen (= [30 : 365 Tage] x6,37 Prozent).KZV<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 11


ZÄK M-V / WISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFTFörderung des wissenschaftlichen NachwuchsesDer Vorstand der Mecklenburg-VorpommerschenGesellschaft für Zahn-,Mund- und Kieferheilkunde an denUniversitäten Greifswald und Rostockhat in seiner Sitzung am 31. März erstmaligüber fünf Anträge auf Förderungvon Forschungsprojekten jungerWissenschaftler beraten. Das warenvier Anträge auf Reisekostenzuschüssesowie ein Antrag auf Gewährungeines Zuschusses für ein Forschungsvorhaben.Dieser soll hier vorgestelltwerden.Dr. Franka Stahl ist 31 Jahre alt. Siehat an der Universität Rostock Zahnmedizinstudiert und 1999 die Approbationerhalten. Ihre Lei<strong>dens</strong>chaft, sichwissenschaftlichen Fragen im Fach zuwidmen, hatte sie bereits als Studentinzu einem einjährigen Forschungsaufenthaltals Research Fellow an das Departmentof Oral and Dental Science,Dental Materials Science and BiomaterialsGroup an die Universität Bristolnach England geführt.Von 2000 bis 2001 erhielt sie einPromotionsstipendium durch die LandesgraduiertenförderungMecklenburg-Vorpommern.2002 konnte siedie umfangreiche Arbeit über Zusammenhängevon Gebissanomalien undZahngesundheit mit dem Prädikat magnacum laude beenden. Bereits währenddes allgemeinärztlichen Jahresund der Weiterbildung im Fach Kieferorthopädieführten wissenschaftlicheArbeiten sie zu Vortrags- und Studienreisenins Ausland, z. Z. absolviert sieeinen einjährigen Forschungsaufenthaltin den USA. An der Universität inMichigan bei Prof. McNamara setzt sieDr. Franka Stahl erläuterte neue Studienergebnissemit Hilfe eines gemeinschaftlichentwickelten Softwareprogramms.in Rostock begonnene Studien zur Bewertungwachstums- und therapiebedingterVeränderungen in Bereich desGesichtsschädels fort. Da die derzeitgebräuchlichen kephalometrischenAnalysen auf Referenzstrukturen Bezugnehmen, die ihrerseits veränderlichsind, hat Dr. Stahl in Zusammenarbeitmit Prof. Schumann, Lehrstuhl Com-an der Universität Rostock, das SoftwareprogrammROTA II (RostockerTensoranalyse) entwickelt, das dieseNachteile umgeht. Die umfangreichenLangzeitdokumentationen von Kindernohne Gebissanomalie (Prof. UrsulaKlink-Heckmann) und Kindernmit gestörter Gebissentwicklung undmit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten erlaubendurch diese auf der Geometrieder Ebene beruhenden Analysemethodeneue Aussagen über das Wachstumdes Gesichtsschädels sowohl unter tischerInterventionen.Um die Ergebnisse der TensoranalyseROTA II mit den Ergebnissenkonventioneller Analysemethodenvergleichen zu können, wurden einkonventioneller Analyseteil und einVisualisierungstool erarbeitet.Die Forschungsvorhaben wurdenbisher durch den Wissenschaftsfondsder Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie,durch die UniversitätRostock und die amerikanische MaxKade Foundation gefördert. Der Antragauf Förderung durch die Mecklenburg-VorpommerscheGesellschaftfür Zahn-, Mund- und Kieferheilkundean den Universitäten Greifswaldund Rostock e.V. beinhaltet abschließendeArbeiten am kephalometrischenProgrammteil und am Visualisierungsteil.Das schließt die Testphase sowiedie Verknüpfung beider Programmteilemit der Basissoftware ROTA IIund die Kombination mit einem Statistikprogrammein. Letzteres ist füreigene wissenschaftliche Studien vonFrau Stahl an behandelten und unbehandeltenProbanden von besondererBedeutung.Der Vorstand der Gesellschaft freutsich, eine junge engagierte Nachwuchswissenschaftlerinmit der Förderungzu unterstützen und wünschteine erfolgreiche Arbeit.DS Gerald FlemmingBeauftragter für Öffentlichkeitsarbeit imVorstand der Mecklenburg-VorpommerschenGesellschaft für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde an den UniversitätenGreifswald und Rostock e.V.Das Projekt „GOZ-Analyse“ – Aufruf zur BeteiligungGOZ-Abrechnungsdaten sind von größter standespolitischer BedeutungDie „GOZ-Analyse“ bringt es aufden Punkt: Die deutschen Zahnärztesubventionieren über den seit achtzehnJahren unveränderten GOZ-Punktwertdie Beihilfe von Bund, Ländernund Kommunen und leisten über diesestille Form der Enteignung schon jetzteinen schmerzhaften Sonderbeitragzur Sanierung der öffentlichen Kassen.Und weiter: Die von den privatenKrankenversicherungen stets gegeneine Punktwertanpassung ins Feld ge-führte angebliche Leistungsausweitungkann die deutlichen Honorarverlustebei weitem nicht ausgleichen.Im Jahre 1997 wurde das Projekt„GOZ-Analyse“ als Gemeinschaftsvorhabender Bundeszahnärztekammer(BZÄK), der KassenzahnärztlichenBundesvereinigung (KZBV)und des Instituts der Deutschen Zahnärzte(IDZ) ins Leben gerufen. Mitder Analyse werden Daten zum privatzahnärztlichenLiquidationsverhaltenerhoben und ausgewertet.Seit 1998 werden bundesweit beimittlerweile fünfhundert teilnehmendenZahnärzten - streng anonymisiert- sämtliche GOZ/ GOÄ-Positi-Betrag sowie die Material- und Laborkosten,getrennt nach Praxislabor undgewerblichem Labor, erfasst.Ergänzt wird dieses Datenmaterialum soziodemographische Daten, zumBeispiel Alter, Geschlecht, Praxisorganisation,Kammerbereich, Anteil der12 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


KZV M-V / ZAHNÄRZTEKAMMERPraxisveränderungMit Wirkung vom 1. Mai <strong>2006</strong> verlegtFrau Dr. Franka Engel ihren Vertragszahnarztsitzvon Schwerin nach Seehof.14. Fortbildungstagungfür Zahnarzthelferinnenund Zahnmedizinische Fachangestellte2. September <strong>2006</strong> im Kurhaus WarnemündePraxisübernahmenDie von Herrn Dr. Joachim Zahlseit dem 2. April 1991 geführteZahnarztpraxis in Bentwischwird ab dem 1. April <strong>2006</strong> vonHerrn Jens Palluch weitergeführt.Die von Herrn MR Günter Raboldseit dem 28. Dezember 1990 geführteZahnarztpraxis in Hagenow wird abdem 1. April <strong>2006</strong> von Frau Dr. MarianneKlimek-Hennemann weitergeführt.PraxisaufgabenDr. Petra ErtelStraße der Jugend 1118546 SassnitzZulassungHiermit wird bekannt gegeben, dassdie nächsten Sitzungen des Zulassungsausschussesfür Zahnärzte fürden 31. Mai und 06. September anberaumtsind.Die Antragsunterlagen müssen dreiWochen vor Sitzungstermin in derGeschäftsstelle des Zulassungsausschussesvollständig vorliegen.Über später eingehende Anträge wirdin der darauf folgenden Sitzung verhandelt.Nachstehend aufgeführte Anträge erforderndie Beschlussfassung des Zulassungsausschusses:Anträge auf• Zulassung, Ermächtigung• Führung einer Gemeinschaftspraxis• Beschäftigung eines angestelltenZahnarztes• Verlegung des VertragszahnarztsitzesTagungsleitung: Dr. Klaus-Dieter Knüppel, RostockMargrit Bolsmann, Schwerin9.00 Uhr Begrüßung, Einführungsvortrag, Dr. Dietmar Oesterreich,Präsident der Zahnärztekammer M-V, Stavenhagen9.20 Uhr Zahnfarbene plastische Füllungsmaterialienund ihre AdhäsivsystemeOA Dr. Uwe Blunck, Berlin10.00 Uhr Die Rekonstruktion des endodontischbehandelten ZahnesPD Dr. Dieter Pahncke, Rostock10.30 Uhr Diskussion / Pause11.15 Uhr Was sollte die Zahnarzthelferin/ZahnmedizinischeFachangestellte über Suprakonstruktionen wissen?Prof. Dr. Reiner Biffar, Greifswald11.45 Uhr Mundhygieneinstruktionen für Implantatpatienten –Mitarbeit der Zahnarzthelferin/ZahnmedizinischenFachangestelltenDH Jutta Plötz, Greifswald12.15 Uhr Diskussion / Schlusswort14.30 Uhr Seminare im Hotel Neptun und im KurhausSeminar 1Seminar 2Seminar 3Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis kennen, erkennenund verhindern – Hygiene für die ZahnarztpraxisProf. Dr. Dr. Andreas Podbielski, RostockWie können Fehler bei der Anwendung derAdhäsivsysteme vermieden werden?OA Dr. Uwe Blunck, BerlinAußergerichtliches und Gerichtliches Mahnverfahrenin der Zahnarztpraxis, RA Peter Ihle, SchwerinDer Versand des Flyers mit der Anmeldekarte erfolgt im Mai <strong>2006</strong>.14 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


ZAHNÄRZTEKAMMERFortbildung imJuni <strong>2006</strong> (1)9./10. Juni13 PunkteOptimierung der vorhandenenTotalprotheseZahnarzt E.-O. Mahnke9. Juni 14-18 Uhr,10. Juni 9-17.30 UhrIBU, Ludwigsluster Straße 3,19306 Neustadt-GleweSeminar Nr. 51Seminargebühr: 310 €Terminänderung17. Juni6 PunkteMedikamentöse Therapie in derParodontologieProf. Dr. H. Jentsch9 – 13 Uhr, Klinik und Polikliniken fürZMK, Strempelstraße 13,18<strong>05</strong>7 RostockSeminar Nr. 44Seminargebühr: 110 €17. Juni8 PunkteKieferorthopädische BehandlungErwachsener „Mit Spange insBüro“Prof. Dr. T. Gedrange, Dr. S. Schütze9-17 Uhr, Hörsaal des Pathologischen 17475 GreifswaldSeminar Nr. 53Seminargebühr: 255 €tentin“ geändert.Gleiches trifft für die ZMF zu.ZAH/ZFA aus Mecklenburg-Vorpommern,die ZMF werden wollen,können diese Fortbildung über dasNorddeutsche Fortbildungsinstitutfür Praxismitarbeiterinnen in Hamburgbeginnen. Die ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommern als Gesellschafterdieses Institutes beteiligt sichdirekt und indirekt an dieser Fortbildungsform.Konnte diese Fortbildungbis vor kurzem nur als vollverschulteMaßnahme über mehre Monate inHamburg mit einem Stundenvolumenvon 700 Stunden durchlaufen werden,so wird sie nunmehr auch berufsbegleitendin Modulen angeboten.Die vor dem abschließenden ZMF-Modul in Hamburg notwendigenModule 1-4 können in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend absolviertwerden, wobei die nach 1998abgeschlossenen Kurse „FortgebildeteZAH/ZFA“ im Bereich Prophylaxeund Praxisverwaltung als Module 1 Module 2 und 3 werden im Fortbildungsheftgesondert angeboten. DieBerufsbezeichnung für die ZMF lautetnicht mehr „Zahnmedizinische Fachhelferin“,sondern nunmehr „ZahnmedizinischeFachassistentin“.Die Bezeichnung „Fachschwester“ist in jedem Falle unzulässig, da dies zuVerwechslungen mit der „Fachschwesterfür Zahn- und Mundhygiene“ derehemaligen DDR führen könnte. UmMissverständnissen vorzubeugen, seiabschließend noch bemerkt, dass diein „<strong>dens</strong>“ 3/<strong>2006</strong> auf Seite 21 angebotenenModule 1 und 2 nicht den Modulen1 und 2 der ZMF-Fortbildunggleichzusetzen sind. Sie kennzeichnennur die beiden Fortbildungsteile des13. Greifswalder Kurses.Bei allen neuen Berufsbezeichnungengilt immer noch das Prinzipder Besitzstandswahrung. Wer „Zahnarzthelferin“ist, bleibt dies auch, undgenau so verhält es sich bei den „ZahnmedizinischenProphylaxe-, Verwaltungs-oder Fachhelferinnen“.Dass man in Deutschland durchFortbildung auch DH (Dentalhygienikerin)werden kann, ist sicherlichbekannt. U. a. war dies schon in Hamburgin zwei Kursen möglich. DieTeilnehmerinnen, auch aus Mecklenburg-Vorpommern,konnten sich vonder Qualität dieser Fortbildung überzeugen.Die BZÄK hat vor kurzemdie DH-Musterfortbildungsordnungverabschiedet, um gegenüber Drittendeutlich zu machen, dass der zahnärztlicheBerufsstand gewillt und inder Lage ist, eine rasche Fortbildungzur DH auf den Weg zu bringen. ImErgebnis entsprechen fortgebildetedeutsche DH dem internationalenStandard. Kenntnisse und Fertigkeiteneiner ausgebildeten ausländischen DHsind unbestritten und bei weitererFortbildung von bereits fortgebildetemProphylaxepersonal daher mitSicherheit auch von Nutzen.Dies, nicht mehr, aber auch nichtweniger, soll zum Schluss meiner Darlegungenfestgestellt sein.24. Juniim Praxisteam und im ganzen Leben(für ZAH/ZFA)Dipl.-Päd. H. Prange9-16 Uhr, Trihotel am Schweizer Wald,Tessiner Straße 103, 18<strong>05</strong>5 RostockSeminar Nr. 65Seminargebühr: 140 €ZAH / ZFAFortgebildeteZAH / ZFAim BereichProphylaxeFortgebildeteZAH / ZFAim BereichVerwaltung* Bezeichnung ab 2004FortgebildeteZAH / ZFAim BereichKieferorthopädie28. JuniForderungseinzug/Beitreibungvon Honoraren (für Zahnärzte undZAH/ZFA)Rechtsanwalt Peter Ihle15 - 18 Uhr, Hotel am Ring(geänderter Veranstaltungsort)Große Krauthöfer Straße 1,17033 NeubrandenburgSeminar Nr. 55Seminargebühr: 80 € für Zahnärzte40 € für ZAH/ZFAZMFZahnmedizinischeFachhelferinoderZahnmedizinischeFachassistentin*DHDentalhygienikerinZMPZahnmedizinischeProphylaxehelferinoderZahnmedizinischeProphylaxeassistentin*ZMVZahnmedizinischeVerwaltungshelferinoderZahnmedizinischeVerwaltungsassistentin*Dr. Klaus-Dieter KnüppelKammervorstand für ZAH/ZFA16 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


ZAHNÄRZTEKAMMERAbrechnungsbeispiele für implantatgetragenen ZahnersatzNachfolgende Abrechnungsbeispiele zeigenwir als reine außervertragliche Leistungenauf. Ob es sich bei der Versorgung eines gesetzlichVersicherten mit implantatgetragenemZahnersatz unter Umständen um einen Ausnahmefallder Zahnersatzrichtlinie 36 a undb handelt, wonach die implantatgetrageneEinzelkrone oder die totale Prothese überImplantaten nach dem BEMA abgerechnetwird, muss zuständigkeitshalber von derKassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommernabgegrenzt werden.Alle Fertigteile, die unverändert eingesetztwerden, dürfen nur nach denZiffern 220 oder 500 GOZ berechnetwerden. Nur wenn ein Implantat/Implantatkorpustatsächlich mit einererkennbaren Hohlkehle oder Stufepräpariert wird, können die Ziffern221 oder 501 GOZ berechnet werden.Dies stellt allerdings eine absoluteAusnahme dar.Beispiel: Einzelzahnkrone 11 aufImplantat (konfektionierte Implantatteile)1x 220 GOZ Krone (auch Implantat)Beispiel: Implantatgetragene Brücke45 bis 47 (konfektionierte Implantatteile)2x 500 GOZ - Brückenanker(auch Implantat)1x 507 GOZ - BrückenspanneBeispiel: Zahnloser UK, implantatgetragenerSteg von 33-43 (konfektionierteImplantatteile), Cover-Denture-Prothese2x 500 GOZ – Brückenanker(auch Implantat)1x 507 GOZ - für den Steg508 GOZ - je Stegreiter in derProthese1x 523 GOZ – UK totale Prothese!(Cover-Denture-Prothese)Die Deckprothese (Cover-Denture)über Implantaten ist von keiner Leistungsbeschreibungin der GOZ erfasst.Der Leistungsinhalt der Kunststoff-Teilprothese(520 GOZ) und derModellgussprothese (521 GOZ) wirdnicht erfüllt, da es sich nicht um eine„Teilprothese“ mit unterbrochenenProthesensätteln handelt und wedergebogene Halteelemente/gegossenenHalte- und Stützelemente noch ein Deshalb kann zur Berechnung nurdie am besten passende Leistungsbeschreibungherangezogen werden. Indiesem Fall wäre das die totale Prothesenach 522/523 GOZ. Der Aufwandmuss in der Wahl des Steigerungs- Berechnung von Prothesenspannennach 507 GOZ ist neben den Ziffern522/523 GOZ nicht zusätzlich möglich,sondern auf die Gebührennummernder Teilprothesen nach 520/521GOZ beschränkt.Beispiel: Zahnloser UK, 33 und 43implantatgetragene Wurzelstiftkappenmit Knopfankern (konfektionierteImplantatteile), Cover-Denture-Prothese2x 500 GOZ – prothetische Krone(auch Implantat)2x 508 GOZ – Verbindungselement(Knopfanker)1x 523 GOZ – Totale Prothese! (Cover-Denture-Prothese)Individuell gefertigte Sekundärteilebzw. individualisierte Implantatfertigteile,die als Wurzelstiftkappen mit entsprechendenVerbindungselementen(z.B. Knopfanker) gestaltet sind, könnennach der Gebührennummer 503GOZ (Wurzelkappe mit Stift) berechnetwerden.Wird jedoch ein Fertigteil dagegenunverändert eingesetzt, kann die Berechnungnur nach der Ziffer 500 GOZerfolgen. Für das Verbindungselement(z.B. Knopfanker) kann zusätzlich dieGebührennummer 508 GOZ berechnetwerden. Diese Gebührennummerdarf insgesamt nur einmal je Einheit(Patrize und Matrize zusammen) zumAnsatz gebracht werden.Beispiel: Zahnloser UK, implantatgetrageneWurzelstiftkappen auf33 und 43 (konfektionierte Implantatteile),Befestigung des Zahnersatzesmit einem Magnetsystem,Cover-Denture-Prothese2x 500 GOZ – Brückenanker(auch Implantat)2x 508 GOZ – Verbindungselement(Magnete)1x 523 GOZ – Totale Prothese! (Cover-denture-Prothese)Beispiel: Zahnloser OK; 16, 13, 23,26 implantatgetragene Teleskopkronen(konfektionierte Implantatteile),Cover-Denture-Prothesemit Metallbasis4x 500 GOZ – Brückenanker(auch Implantat)4x 508 GOZ – Verbindungselement1x 522 GOZ – Totale Prothese! (Cover-Denture-Prothese)Für die Metallbasis gibt es in derGÜSTROWER FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT FÜR ZAHNÄRZTEAnzeigeGFZ • Pfahlweg 1 • 18273 Güstrow • Tel. (0 38 43) 84 34 95 • E-Mail: per.fischer@dzn.de • Internet: www.gfza.de„Praxiserprobte Prävention – das neue 3-Stufen-Konzeptfür die prophylaxeorientierte Zahnarztpraxis“Ein Seminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Kieferorthopädinnen, Kieferorthopäden undProphylaxemitarbeiterinnen/ZMF/DH – hervorragend als Teamkurs geeignetReferent: Dr. K. D. Hellwege (Lauterecken)Freitag, den 17. November <strong>2006</strong>, 15.00 bis 19.00 Uhr undSamstag, den 18. November <strong>2006</strong> von 9.00 bis 17.00 Uhr in GüstrowKursgebühr: 420,00 Euro zzgl. MwSt. für Ärzt/Ärztinnen – für bis zu zwei Prophylaxemitarbeiterinnenje Praxis 150,00 Euro zzgl. MwSt./Person; Punkte ZÄK: 14<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 19


ZAHNÄRZTEKAMMERGOZ im Zusammenhang mit dertotalen Prothese keine gesonderteGebührenposition, sie ist mit denGebührennummern 522/523 GOZabgegolten. Im Leistungstext heißt eshierzu: ... Verwendung einer Kunststoffoder Metallbasis ....Bei implantatgetragenen Teleskopkronenist die 504 GOZ (Teleskopkrone)nur dann zulässig, wenn auf einImplantatfertigteil (in Konusform) einindividuell gefertigtes Innenteleskopgeschraubt oder geklebt wird. Wird einkonfektioniertes Innenteleskop unverändertauf dem Implantatstumpfbefestigt, kann auch hier nur die Gebührennummer500 GOZ angesetztwerden.Bei Teleskopen mit Präzisionspassungoder speziellen Verbindungselementen(z.B. Riegel, Geschiebe)ist die Berechnung des Verbindungselementesnach 508 GOZ zusätzlichmöglich, Stütz- und Resilienzteleskoperechtfertigen dagegen keine 508 GOZ.Wir empfehlen, auf dem Laborauftrag„zusätzliche Friktionsfräsung“ zu notieren,um bei eventuellen Regressen/Gutachten einen Nachweis zu haben,ob eine Konus-/Teleskopkrone mitoder ohne Friktion gefertigt wurde.Bei verschraubten Kronen ist dieZiffer 508 GOZ (Verbindungselement)nicht berechnungsfähig, da dieBefestigung der Krone im Zusammenhangmit deren Eingliederung mit derGebühr für die Krone abgegolten ist.Für die Ummantelung der kleinenBefestigungsschraube zwischen Kroneund Implantatstumpf mit KunststoffFüllung) nicht berechnungsfähig, auchkeine andere Gebührenpositionen.Muss jedoch bei einem „Fremdpatienten“im Notdienst die Abdeckungder Implantatschraube erneuert werden,sehen wir die Berechnung derZiffer 2<strong>05</strong> GOZ als zulässig an, da keineandere vergleichbare Position zurVerfügung steht.Für das spätere Abnehmen undWiederbefestigen bedingt abnehmbarerSuprakonstruktionen können dieGebührennummern 229, 231 und 511GOZ anfallen. Müssen zusätzlich amImplantatkörper Sekundärteile ausgewechseltwerden, so ist die 9<strong>05</strong> GOZzusätzlich berechenbar.Für das alleinige Festziehen einerBefestigungsschraube zwischen Kroneund Implantatstumpf bei einer späterenImplantatkontrolle kann in derRegel keine Position berechnet werden(Service). Die Ziffer 9<strong>05</strong> GOZist dafür nicht anzusetzen. Voraussetzungfür die 9<strong>05</strong> ist, dass das Implantatauseinandergenommen und wiederzusammengesetzt wird. Hierbei kannauch das vorhandene Sekundärteilwiederverwendet werden.9<strong>05</strong> GOZ während der prothetischenVersorgungDie 9<strong>05</strong> (Auswechseln eines Sekundärteilsbei zusammengesetzten Implantaten)ist pro Implantatpfeiler undje Sitzung beim Wechselvorgang oderAustausch einmal berechenbar.Diese Geb.-Nr. ist nicht nur aufdas Auswechseln eines Sekundärteilsnach abgeschlossener prothetischerVersorgung begrenzt, sondern kannauch während der prothetischen Versorgungmit der Suprakonstruktionzur Anwendung kommen. Die Ziffer9<strong>05</strong> GOZ ist auch in der Eingliederungssitzungder implantatgetragenenSuprakonstruktion berechnungsfähig,wenn ein Auswechseln der Implantat-Mess- und BohrschablonenDie Diagnostikschablone (z.B. Röntgenpositionierungsschablone)zur Bestimmungdes Knochenangebotesist Bestandteil der Ziffer 900 GOZ(Analyse/Vermessen der Kiefer). Derzahntechnische Aufwand kann gemäߧ 9 GOZ neben der Ziffer 900 GOZin Rechnung gestellt werden. Eine zusätzlichezahnärztliche Gebühr für dieAnfertigung der Schablone ist dagegennicht möglich.Wird im Zusammenhang mit derchirurgischen Implantatposition 902GOZ (Überprüfung der Knochenkavitätmit Schablone) neben den vomHersteller mitgelieferten konfektioniertenSchablonen oder Sonden, vomzahntechnischen Labor eine zusätzlicheindividuelle Implantatbohrschabloneoder eine dazu umgearbeitetRöntgenpositionierungsschablonegefertigt, so ist diese neben den Material-und Laborkosten zusätzlich fürden Zahnarzt berechnungsfähig. DieBerechnung der Bohrschablone erfolgtanalog § 6 Abs. 2 GOZ. Als Analognummernbieten sich beispielsweisedie Nr. 700 GOZ (Aufbissbehelf ohneAdjustierung) an.Dipl.-Stom. Andreas WegenerBirgit LabornGOZ-ReferatZZQ entwickelteLeitlinienFissurenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmenund Operative Entfernung vonWeisheitszähnenDie Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung(ZZQ) hat Leitlinien zuden Themen „Fissurenversiegelung“,„Fluoridierungsmaßnahmen“ und„Operative Entfernung von Weisheitszähnen“sowie die dazugehörendenentsprechenden Patienteninformationenentwickelt.Ziel der Erarbeitung dieser drei Pilotleitlinienwar es, für die Zahnmedizinerstmals Leitlinien der höchstenQualitätsstufe zu entwickeln, die systematischevidenzbasiert und in strukturiertenKonsensusprozessen abgestimmtsind. Unter Leitlinien wer<strong>dens</strong>ystematisch entwickelte Aussagen,die den gegenwärtigen Kenntnisstandwiedergeben und den Zahnärzten undihren Patienten die Entscheidungs- - sundheitlichenSituationen erleichtert,verstanden. Leitlinien sind ferner dadurchgekennzeichnet, dass es Leitlinienversionenfür Experten, Anwenderund Patienten gibt.Die Leitlinien wurden in engerZusammenarbeit mit Autorengruppender Deutschen Gesellschaft fürZahnerhaltung und der DeutschenGesellschaft für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde entwickelt und vonder ZZQ koordiniert. Aufgrund um-20 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


PATIENTENINFORMATION / WISSENSCHAFTfangreicher Literaturrecherchen wurdein den Leitlinien der aktuelle Stand derWissenschaft zu den Leitlinienthemenaufgearbeitet und bewertet. In mehrerenformalen Konsensusprozessenwurden dann die Kernaussagen derLeitlinien unter allen beteiligten undinteressierten Fachgesellschaften sowieBerufsorganisationen abgestimmt. Patientenvertreterwaren zur Diskussioneingeladen, haben sich aber wegen derspeziellen Thematik wahrscheinlichnicht beteiligt. Die Leitlinien werdenin wenigen Jahren auf ihre Aktualitätgeprüft und ggf. überarbeitet.Die Langfassung der drei Leitliniensowie Kurzversionen für Zahnärzte inBroschürenform und für Patienten alsFaltblätter sind über das Internet unterwww.zzq-koeln.de abrufbar.Nachbestellmöglichkeiten für Patienteninformationenkönnen zunächst(max. 20 Stück pro Zahnarztpraxis)über die ZZQ vorgenommen werden(unter: zzq@zzq-koeln.de oder Fax0221 - 4001 214).Ein Satz der Leitlinien und der Patienteninformationenwird außerdemim Mai über die ZahnärztekammerMecklenburg-Vorpommern verteilt.zzq/ZÄKVerbesserte Spülwirkung mit dem Rins-Endo-SystemEin Anwenderbericht – Von F. le Coutre und D. Pahncke, Universität RostockBei der Wurzelkanalaufbereitunghat die wiederholte Spülung nach demEinsatz der Aufbereitungsinstrumenteeine wesentliche Bedeutung für denAbtransport des Detritus. Aus wissenschaftlicherSicht besteht heute Konsensdarüber, dass der Reinigungseffektmit der Menge der Spüllösungkorreliert.Aufgrund der im Wurzelkanal vorliegendenStrömungsverhältnisse istein tieferes Eindringen der Spüllösungüber die Nadelspitze hinaus nur beisehr weitem Lumen in geringem Umfangzu erwarten. Deshalb versuchtman, spezielle Endokanülen möglichsttief in den Wurzelkanal vorzuschieben.Deren geringer Durchmesser begrenzt Spüllösung je Zeitintervall.Die Firma Dürr hat mit dem Rins-Endo-System eine neue Variante derSpülung des Wurzelkanals technischumgesetzt. Hierbei wird durch alternierendePump-Saug-Vorgänge die Spüllösungin den Wurzelkanal gepumptund anschließend wieder abgesaugt.Die technische Realisierung erfolgtüber ein spezielles Turbinen-Handstückmit beweglichem Kolben.sich das Gerät in unserer Poliklinikim Einsatz. Vor der Anwendung amPatienten haben wir an EndoblöckenAbb.1: Gegenüberstellung der Reinigungswirkung am Wurzelkanalmodell bei manueller Spü-anschließendem Einsatz des Rins-Endo- Systems (rechts), bei dessen Anwendung die Kanüleüberprüft, inwieweit sich eine Verbesserungder konventionellen Spülungnachweisen lässt.Die bisherigen Beobachtungen zeigenein tieferes Eindringen der Spüllö- und einen besseren Abtransport derSpäne, wie der in Abb. 1 dargestellteVergleich mit der herkömmlichen Methodezeigt.Am Patienten erforderte die einfacheHandhabung des Gerätes keinegroße Umstellung des gewohnten Behandlungsablaufs(Abb. 2).Als eindeutiger Vorteil dieses Systemskann das tiefere Vordringen der onendes Zahnes angesehen werden.Wie schon an den Endoblöcken beobachtet,wurde auch in der klinischenPraxis ein tieferes Vordringen derLösung festgestellt, was mit den herkömmlichenSpritzen-Kanülensystemennicht zu erreichen gewesen war.<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 21


WISSENSCHAFT / ZÄK M-VEintrag kostetviel GeldVorsicht bei dubiosenAnzeigenZur Zeit sind wieder Angebote diverserFirmen über die Eintragung inso genannten Online-Verzeichnissenbzw. Branchenanzeigern im Umlauf.Die Angebote sind z. B. mit „Korrekturabzug“überschrieben. Name undAnschrift des Zahnarztes werden aufgeführtund sodann darum gebeten,die Angaben zu prüfen und Korrekturenan den Verlag zurückzusenden.Zudem enthalten die Angebote häu-gungkostenlos sei. Trotzdem werdenUnterschrift, Praxisstempel und Datumgefordert. Bei genauerer Betrachtungfällt auf, dass mit Unterzeichnungdes Korrekturabzuges ein Auftrag zurSchaltung eines hervorgehobenen Eintrageszustande kommt, der mehrere100,00 Euro im Jahr kostet. In jedem Kleingedruckte zu lesen. Die „Korrekturabzüge“sollten nicht unterzeichnetwerden, sofern nicht ausdrücklich diebesondere Hervorhebung im Onlineverzeichnisgewünscht wird.Andere Offerten sind vom äußerenErscheinungsbild wie Rechnungen gestaltet.Bei diesen Angeboten solltestets genauestens geprüft werden, obüberhaupt ein entsprechender Eintragungsauftragerteilt wurde.Von seriösen Angeboten kann hierwohl kaum gesprochen werden.ZÄKzm-onlineAbb.2: Das Rins-Endo-System in der klinischen AnwendungAls Flüssigkeitsreservoir dienenKolbenspritzen mit Luer-Ansatz,aus denen sich das Gerät die Lösungselbst ansaugt. Für die problemfreieBenutzung war es unabdingbar, denKolbenzylinder der Spritze vor demAufsetzen auf das Rins-Endo-Gerätvollständig zu entlüften.Die Applikation der Spüllösung inden Wurzelkanal erfolgt mit Einmalspülkanüleneiner speziellen Geometrie.Vor dem stumpf gestalteten Endeder Kanüle ist diese auf einer Längevon 9 mm in Längsrichtung halbiertund erlaubt so den seitlichen Austrittder Flüssigkeit. Ihren höheren Preisim Vergleich mit marktüblichen Endo-führungund der besondere Schliff,der ein Vordringen in die tieferen Regionendes Wurzelkanals ermöglichtund den Aufbau einer Flüssigkeitssäuleim apikalen Bereich stört. Durch dasfeine Spülstrahlintervall wird der Wurzelkanalfast vollständig gereinigt. Dieskonnte von uns auch am Patientenfestgestellt werden. Nach Applikationder gewohnten Menge an Lösung (<strong>ca</strong>.3 ml) je Spülung konnten wir keine Flüssigkeit mehr beobachten.In der klinischen Anwendung haben- licheDüsensystem verkleben könnten,wie kommerziell hergestellte Chlorhexidinlösungenmit Zusatz von Sorbitol,haben wir zunächst verzichtet, umder Gefahr eines Ausfalls des Gerätesdurch aufwändige Reinigungsprozessevorzubeugen. Auch lagen uns Erfahrungenanderer Anwender zu dieserProblematik bisher nicht vor.Die Wartung bzw. Reinigung istunkompliziert und lässt sich ohne erhöhtenAufwand in den Praxisablaufintegrieren. Das Gerät kann bis zu einerTemperatur von 134° C sterilisiertwerden.Durch das Rins-Endo-System kannAbb.3: Unter Druck aus dem Zahn(mo-bei richtiger Anwendung eine guteReinigung des Wurzelkanals erreicht Schmierschicht sind weitere Untersuchungennotwendig, so dass hier nochkeine Aussage getroffen werden kann.Dennoch scheint es eine gute Ergänzungauf dem Wege zur erfolgreichenWurzelkanalbehandlung zu sein, da esdem herkömmlichen Spülen mit Einwegspritzendeutlich überlegen ist.22 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


KZV M-VPC-SchulungenReferent: Andreas Holz (KZV M-V)Ort: KZV M-V, Wismarsche Str. 304, 19<strong>05</strong>5 SchwerinGebühren:60 € für ZÄ, 30 € für Vorb.-assis. und ZAHPunkte: 3 FortbildungspunkteFür jeden Teilnehmer steht ein PC zur Verfügung. Eswerden drei Fortbildungspunkte vergeben.E-Mail echt einfach mit Outlook ExpressInhalt:Elektronische Post - was ist das?• E-Mail Programme kennen lernen,• Outlook Express benutzen,• E-Mail Konto einrichten, Meine erste Mail• Outlook Express anpassen,Wann:• Ordner anlegen• Regeln für E-Mails aufstellen• Virenschutz Outlook Express14.06.<strong>2006</strong>, 16.00 – 19.00 UhrKassenzahnärztliche Vereinigung M-Vz.H. Frau PlückhahnWismarsche Straße 30419<strong>05</strong>5 SchwerinFax-Nr.: 0385 / 54 92 498E-Mail: mitgliederwesen@kzvmv.deIch melde mich an zum Seminar:O E-Mail - echt einfach mit Outlook Express am 14. Juni, 16-19 Uhr in SchwerinDatum (Seminar) Name, Vorname (Druckschrift) Abr.-Nr. Zahnarzt(ZA), Zahnarzthelferin(ZAH), Vorbereitungsassistent (VA)Unterschrift/DatumStempelBundesweiter Start der STOPP!-Studie begonnenOrale Gesundheit hat Bedeutung für die Lebensqualität des MenschenOrale Gesundheit besitzt eine wichtigeBedeutung für die Lebensqualitäteines Menschen. Diese Tatsache sollnun auch wissenschaftlich nachgewiesenwerden.Die Poliklinik für Zahnerhaltungund Präventive Zahnheilkunde derHeinrich-Heine-Universität Düsseldorfstartet daher die STOPP!-Studie,die den Zusammenhang von Lebensqualitätund Mundhygiene untersuchenwird.Der Studienname steht für Stellenwertder Oralprophylaxe für die Patientenzufriedenheit.Jede Zahnarztpraxis kann an derdeutschlandweiten Studie teilnehmen.Pro Praxis sollen 20 zufällig ausgewähltePatienten den Fragebogen derStudie ausfüllen.Er besteht aus 47 Fragen, von denenzwölf Fragen aus dem internationalstandardisierten SF-12 von Bullingerund Kirchberger zum Thema Lebensqualitätstammen. Weitere 14 Fragensind dem OHIP-G-14 entnommen,einem Fragebogen des IDZ zur mundgesundheitsbezogenenLebensqualität.Daten, Patientenselbsteinschätzungzu Mundhygiene-Verhalten und oralerGesundheit, Zufriedenheit der Patientenmit ihrer Zahnarztpraxis, die Lebensqualitätder Patienten (SF-12), diemundgesundheitsbezogene Lebensqualitätder Patienten (OHIP-G-14)Erste Ergebnisse werden Ende September<strong>2006</strong> erwartet. Zudem erhaltenteilnehmende Zahnärzte auf Wunschein individuelles, anonymisiertes Pra-friedenheitihrer Patienten mit denDurchschnittswerten aller befragtenPraxen ermöglicht.Weitere Informationen erhalten Sieim Internet: www.stopp-studie.de<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 23


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNGZahnärzteballin RostockRostock hatte gerufen und es waren viele,viele Kolleginnen und Kollegen gekommen.Der Saal war gefüllt und nach Essen undgutem Wein heizte „Papermoon“ allen Tanzfreudigenordentlich ein. So hielt sich die guteStimmung bis in die frühen Morgenstunden.Die Unersättlichen wurden noch vom Frühstückskommandobegrüßt.links: Vorstandsvorsitzender Wolfgang Abeln(Mitte) und Stellvertreter Dr. Manfred Krohn(rechts) mit Ehefrau Kathrin begrüßten dieGäste.„Schön, Dich mal wieder zu sehen“! Esgab viele „Hallo´s“ und gute Gespräche,sogar schon einige Verabredungen für dienächste Tanznacht.Dr. Uta Bauch (o.l.) - 10 Jahre lang Vorstandsmitgliedder KZV - freute sich auf dasWiedersehen mit vielen Kollegen und Gleichgesinntenund machte schon Vorschläge fürdie Räumlichkeiten im nächsten Jahr24 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNGNach dem Begrüßungssekt und vielem Händeschütteln freutensich alle auf den Tanzbeginn. Das Hotel „HausSonne“ in Rostock hatte sich mächtigins Zeug gelegt, um alle Wünschezu erfüllen.„Fire & Dance“ zauberten ein paar orientalischeMomente. Papermoon füllte die Tanz-Gut, dass die Bar noch geöffnet hatte. DerAbend war lang und nach so viel Bewegungließen ihn viele Ballgäste ganz entspannt ausklingen.Fotos: Dr. Manfred Krohn, Kerstin Abeln<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 25


RECHTdie bereits bestehenden Verbindlichkeiten.Der Gesetzgeber hat also mitdem PartGG eine spezielle Rechtsformgeschaffen, die gerade den besonderenVerhältnissen und legitimenBedürfnissen der freien Berufe Rechnungtragen soll. Es bestehen daheraus Sicht des Gesetzgebers keine Bedenken,die Angehörigen der freienBerufe grundsätzlich einer Haftung zuunterwerfen, die hinsichtlich der Altverbindlichkeitenderjenigen des Gesellschafterseiner oHG gleicht.Eine Ausnahme bilden hierbei lediglichdie Verbindlichkeiten aus beruflichenHaftungsfällen, da sie, wie dieBestimmung des § 8 Abs. 2 PartGGzeigt, eine Sonderstellung einnehmen.Hier gilt es zu beachten, inwiefernaufkommen kann. Eine genaue Entscheidunghierzu hat der BGH jedochoffen gelassen.Zunächst sollte sich die Haftung fürAltverbindlichkeiten nur auf zukünftigeFälle beschränken, also für diejenigenneuen Gesellschafter, die nachdiesem Urteil (vom 07.04.03) Gesellschafterwurden, da der BGH seineRechtsprechung änderte.Mit Urteil des BGH vom 12.12.20<strong>05</strong>(Az.: II ZR 283/03) wurde jedoch klargestellt,dass das Urteil (vom 07.04.03)grundsätzlich gilt, also auch für Gesellschafter,die vor dem 07. April 2003neu in eine Gesellschaft eingetretensind. Auch sie haften also bereits fürAltverbindlichkeiten mit ihrem Privatvermögen.Somit stellt sich die Frage, ob statt einerBGB-Gesellschaft nicht die Gründungeiner Partnerschaftsgesellschaftsinnvoll ist. Dies kann erst beantwortetwerden, wenn alle Umstände, insbesonderedie wirtschaftliche Lage derbestehenden Gemeinschaftspraxis, geprüftwurden.Der zukünftige Gesellschafter musswissen, dass die Gründung einer Partnerschaftsgesellschafteinen höherenGründungsaufwand erfordert. Zwingendist die Eintragung in ein beimzuständigen Amtsgericht geführtesRegister, in dem auch festgelegt seinmuss, wer die Partnerschaft vertritt.Dies bedeutet einen erhöhten Zeitaufwandund natürlich einen nicht unerheblichenVertrauensvorschuss für dievertretungsberechtigten Partner, derenGeschäfte nach außen hin die Partner-die eingegangenen Geschäfte ohneEinverständnis der übrigen Partnergetätigt wurden.Als Vorteil der Partnerschaft wäredie Beschränkung der Haftung für Behandlungsfehlerauf den tatsächlichbehandelnden Zahnarzt zu sehen. Dajeder Zahnarzt aber über eine Berufs- das nicht so gravierend aus, da entsprechendeBehandlungsfälle im Allgemeinenüber die zahnärztliche Haft- des betreffenden Partners führen.Welchem Modell für die Zusammenarbeitvon Zahnärzten der Vorzuggegeben werden sollte, kann also nurin einer Einzelfallentscheidung nachAbwägung aller Umstände entschiedenwerden.Stefanie Gulbin-Schmitz(Quelle: BGH Urteile vom07.04.03 und 12.12.<strong>05</strong>)Novellierung des HeilmittelwerbegesetzesDie mit der 14. Arzneimittelgesetz-Novelle beschlossenen Änderungendes Heilmittelwerbegesetzes (HWG)sind nunmehr vollständig am 1. Aprilin Kraft getreten. Die Änderungen habenerhebliche Auswirkungen auf dieMöglichkeiten der Werbung für Ärzte.Künftig sind in den Anwendungsbereichdes HWG auch Schönheitsoperationeneinbezogen. Durch das HWGwird eine irreführende und suggestiveWerbung um schönheitschirurgischeEingriffe ohne medizinische Notwendigkeitausdrücklich verboten. Eine irreführendeWerbung nach dem HWGliegt zum Beispiel dann vor, wenn fürVerfahren oder Behandlungen einetherapeutische Wirksamkeit suggeriertwird, die sie nicht haben, oder wennfälschlicherweise der Eindruck erwecktwird, dass ein bestimmter Erfolg mitSicherheit zu erwarten ist. Ferner verbietet§ 11 HWG bestimmte Artenund Formen der Werbung, die erfahrungsgemäßzu einer unsachlichen des Publikums führen können. So sindbeispielsweise „Vorher-Nachher-Werbefotos“künftig explizit ausgeschlossen.Verstöße gegen das HWG stellennach dem Gesetz bei vorsätzlichemHandeln Straftaten dar, die mit Freiheitsstrafebis zu einem Jahr oderGeldstrafe geahndet werden können.Ein fahrlässiger Verstoß kann darüberhinaus mit Geldbußen bis zu 50.000 €geahndet werden.Die Änderungen des HWG stehennicht im Widerspruch zu der am4. Juni 20<strong>05</strong> durch die Kammerversammlungder Zahnärztekammer imRahmen der Verabschiedung der neuenBerufsordnung beschlossenen Liberalisierungder Werbemöglichkeitendes Zahnarztes. Zwar sind nach § 20Abs. 1 der der Berufsordnung vom16. Juni 20<strong>05</strong> dem Zahnarzt sachlicheInformationen über seine Berufstätigkeitgrundsätzlich gestattet. Verbotenist aber nach Abs. 2 dieser Vorschriftauch weiterhin eine berufswidrigeWerbung, d.h. insbesondere eine anpreisende,irreführende, herabsetzendeoder vergleichende Werbung. Durchdie Änderungen zum HWG werdendie Begriffe „anpreisend“ und „irre-wird, dass sowohl berufsrechtlich als kalischenInteressen des Zahnarztes,sondern der Schutz des Patienten vor Vordergrund stehen soll. Der Verstoßgegen das im HWG enthaltene Werbeverbotstellt daher sogleich eine Verletzungdes Berufsrechts dar, der mitden im Heilberufsgesetz aufgeführtenMaßnahmen sanktioniert werdenkann.Rechtsanwalt Peter IhleFachanwalt für ArbeitsrechtFachanwalt für MedizinrechtJustiziar der Zahnärztekammer M-V<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 27


HERSTELLERINFORMATIONENRückenfreundliche ArbeitshaltungDer Bambach Sattelsitz von Hager &Werken, Duisburg, hat sich weltweitvor allem in der Zahnarztpraxis durchgesetzt,weiler als ergotherapeutischerSpezialsitz die arbeitshaltungsbedingtenRückenprobleme des Behandlungsteamswirksam löst.Jetzt hat eine Studie von Gandavadiet al. über die „Auswirkung zweier Sitzpositionenauf die Funktion der Arme“gezeigt, dass sich die Geschicklichkeit,mit der eine manuelle Tätigkeit ausgeübtwird, in der Sitzposition mit nachvorne gekipptem Becken erhöht. Dasspricht für besagten Sattelsitz, der Bestandteildieser Pilotstudie war. DerSitz zeichnet sich durch seine sattelförmigeSitzfläche aus, die im Sitzen dennatürlichen, S-förmigen Verlauf derWirbelsäule unterstützt.Beckenhaltung beim Sitzen auf demBambach SattelsitzDas Ergebnis ist eine ausgeglichene,rückenfreundliche Sitzhaltung. DerSitz erlaubt, die aufrechte Stellung vonBecken und Wirbelsäule, wie sie automatischim Stehen eingenommenwird, auch im Sitzen beizubehalten(Abb. 1). Dadurch wird der Rücken geschontund Rückenbeschwerden vorgebeugt.Nebender Höhe lässt sich derNeigungswinkel der Sitzfläche verstellen.Das kommt der typischen, nachvorne geneigten Arbeitshaltung desPraxisteams am Behandlungsstuhlentgegen.Typische, nach vorne geneigte ArbeitspositionWeitere Informationen:Hager & Werkenwww.hagerwerken.deinfo@hagerwerken.de„Mundgesundheit im Alter – Herausforderungen und Chancen“Die sich verändernde Altersstrukturin Deutschland und anderen westlichenLändern spiegelt sich auch in derzahnärztlichen Praxis wider – dort gewinntdie Gruppe der Patienten ab etwa50 Jahren immer mehr an Bedeutung.Nach den Oral-B-Symposien inden Jahren 2002 zur Kinderprophylaxeund 2004 zum Einfluss der Mundgesundheitauf die systemische Gesundheitmit jeweils mehr als 1.000 Teilnehmernstellt das Unternehmen imdritten Symposium dieser Art dieMundgesundheit im Alter in den Fokus:Unterdem Titel „Mundgesundheitim Alter – Herausforderungen undChancen“ wird das aktuelle Thema am13.Mai <strong>2006</strong> in der Alten Oper in Frankfurt/Mainevidenzbasiert und praxisnahdargestellt.Renommierte Referenten berichtendann in 30-minütigen Vorträgen überneueste wissenschaftliche Erkenntnisseauf ihrem Gebiet. Wiederum wirdsich der Kongress durch seinen praxisnahenCharakter auszeichnen. Prof. Dr.Andrej Kielbassa, Charité Berlin CampusBenjamin Franklin, wird alswissenschaftlicher Vorsitzender von9.30 Uhr bis <strong>ca</strong>. 17.30 Uhr durch das Programmführen. Ein humoristischesHighlight zum Thema „Alter“ wird derbekannte Mediziner-Comedian Dr.Eckhardt von Hirschhausen setzen.Die Veranstaltung, für die 6 Fortbildungspunktegemäß den Richtliniender BZÄK beantragt wurden, richtetsich dabei an Zahnärzte, das Praxisteamsowie Studenten. Jeder Teilnehmererhält zudem gratis die neuesteelektrische Zahnbürste mit oszillierend-rotierenderPutztechnologie.Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils195 Euro für Zahnärztinnen undZahnärzte, 150 Euro für Praxismitarbeiter/innen,Studentinnen und Studentensowie 120 Euro für jede weitere Anmeldungeines Praxismitarbeiters (allePreise gelten zzgl. MwSt.). Anmeldungenkönnen ab sofort per Fax06172/6848160 oder auch telefonischunter 00800/ 87863283 erfolgen.Die Themen des Symposiums in derÜbersicht:• Die gesunde und kranke Mundhöhleim Alter:neue Erkenntnisse• Wechselwirkung von Alter, Ernährungund Zahngesundheit• Zum Umgang mit Senioren in derzahnärztlichen Praxis• Über die Altersentwicklung der Gesellschaftund ihr verändertes Konsumverhalten• Häusliche Prophylaxe für die Älteren• Die Zähne älterer Patienten aus Sichtder prothetischen Zahnheilkunde• Die Zähne älterer Patienten aus Sichtder konservierenden Zahnheilkunde• Gastvortrag: Prophylaxekonzept fürältere Menschen in Krankenhäusernund AltersheimenWeitere Informationen:Oral-B® preciselyGillette Gruppe DeutschlandGmbH & Co.oHGTelefon 06173/3<strong>05</strong>000Fax 06173/3<strong>05</strong><strong>05</strong>028 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


BÜCHERCurriculum Endodontie – Hinweise bei ZwischenfällenCengiz Kochapan,589 Seiten,broschiert mitAbbildungen,48,00 Euro,Quintessenz VerlagBerlin 2003,ISBN 3-87652-248-XDieses sehr kompakte Nachschlagwerkist wohl eher an den Studierendengerichtet, dem heute ein breitgefächertes Grundwissen in diesemspeziellen Gebiet der Zahnerhaltungvermittelt wird.Daher ist es von Vorteil, dass derVerfasser und seine zahlreichen Koautorenüber umfangreiche Erfahrungenin der Lehre verfügen. Aber was fürden Studenten gut ist, muss für denerfahrenen Praktiker nicht unbedingtbillig sein.Seine kompakte und übersichtlicheGliederung in 23 Kapitel lässt denLeser auf weitere Literaturhinweisestoßen, da jedes Kapitel mit einerumfangreichen Bibliographie endet.Schwierigkeiten, die dem Behandler inder Praxis widerfahren, werden in diesemBuch mit nützlichen Lösungsvorschlägenbegleitet.Selbstverständlich gibt es Hinweisefür notwendige Maßnahmen bei endodontischenZwischenfällen.Dipl.-Stom. Gerald FlemmingEndodontie – Moderne Fortbildung mit DVDOliver JohannesPontius, DVD,35:33 Minuten,98,00 Euro,Quintessenz VerlagBerlin, ISBN3-87652-959-XDie etwas neuere (modernere?)Form der Fortbildung, quasi „in of-Tatsächlich ist gerade uns Zahnärztenein Medium in die Hand gegeben,dass für unsere äußerst praktischeHeilbehandlung wertvolle Ergänzungist. Die Hospitation beim fortbildendenKollegen ist wohl kaum zu ersetzen,aber der Blick über die Schulterderbieten wie die DVD. So stellt derAutor Dr. Oliver Pontius, mit endodontischerPrivatpraxis in Bad Homburg,ein modernes, synoptisches Behandlungskonzeptvor, das er von derAnamnese bis zur postendodontischenRestauration an einem praktischen Behandlungsfalldemonstriert.Die Anatomie des Wurzelkanalswird hier zum Teil in beeindruckender3D-Animation visualisiert. Jeder einzelneBehandlungsschritt wird mitrekapituliert. Die Aufbereitung derWurzelkanalsysteme erfolgt hier klassischmit Hand-, aber auch mit rotierendenNickel-Titaninstrumenten.Die Aufzeichnungen gliedern sichwie folgt:• Diagnose• Das endodontische Behandlungskonzept• Läsionen endodontischen Ursprungs• Zugangskavität• Konzepte und Strategien für eineerfolgreiche Aufbereitung und Reinigungvon Wurzelkanalsystemen• Aufbereitung mit Handinstrumenten(Schilder-Technik)• Aufbereitung mit rotierenden Nickel-Titaninstrumenten• 3D-Füllen von Wurzelkanalsystemenmit warmer Guttapercha (Schider-Technik)• Continuous wave con<strong>dens</strong>ation (SystemB)Dipl.-Stom. Gerald FlemmingSportweltspiele der Medizin vom 1.-8. Juli in ItalienSportlicher Wettkampf und „La dolce vita“ in der ToskanaZum 27. Mal treffen sich Angehörigemedizinischer Berufe aus aller Welt,um ihren weißen Kittel gegen Sportkleidungeinzutauschen. Vom 1. bis 8.Juli <strong>2006</strong> stehen bei den Sportweltspielender Medizin in dem italienischenOrt Monte<strong>ca</strong>tini Terme Wettkampfund olympischer Geist im Vordergrund.Bei dem größten Sport-Eventder Berufsgruppe messen sich jährlichMedizinerinnen und Mediziner ausfünf verschiedenen Altersgruppen inrund 25 sportlichen Disziplinen.Im Einzel- und im Teamwettbewerbist jeder teilnahmeberechtigt, der eineabgeschlossene Fachausbildung imGesundheitsbereich vorweisen kann- ganz gleich ob Amateur oder Leistungssportler.Neben dem sportlichen Zusammentreffenbieten die Sportweltspiele derMedizin ein Forum zum internationalenGedanken- und Erfahrungsaus- jedes Jahr im Rahmen des Programmsein Symposium zu aktuellen medizinischenFragen statt.Die Sportveranstaltung hat sich imLaufe ihrer Geschichte etabliert undviele der Teilnehmer sind Jahr für Jahrwieder dabei. Auch Begleitpersonenkönnen an vielen Wettkämpfen teilnehmen,allerdings außer Konkurrenz.„Dabei sein ist alles“, unterstreichendie Organisatoren den olympischenGrundgedanken der Wettkämpfe.Die Teilnahmegebühr wird voraussichtlichab 300 Euro betragen. DieVeranstalter bieten günstige Pauschalenin verschiedenen Hotels an, Ermäßigungengibt es für Partner, Studentenund mitreisende Kinder. Weitere Informationenüber die Teilnahmebedingungen,zur Unterbringung sowiehttp://www.sportweltspiele.de.<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 29


WISSENSWERTES luftbläserfür zahnärztliche und ärztlicheZwecke und besteht darin, dass einer Mundbeleuchtung beweglichund auch verschiebbar angebracht ist,so dass er unabhängig von dem Heißluftbläsernach jeder Richtung sich einstellenlässt. Ferner wird eine Mundbeleuchtungbzw. Wundbeleuchtung voneinem an geeigneter Stelle des Heißluftbläsersbefestigten, halbstarrenRohr derart gehalten, dass sie ohneweitere Hilfsmittel in die gewünschteLage gebracht werden kann. Endlichist eine nach beiden Seiten des Heißluftbläsersherumschwenkbare und injeder gewünschten Lage einstellbareund feststellbare Halte- und Führungsvorrichtungmit einem Gewichtoder einer Zugfeder derart belastet,dass die mit ihrem freischwingendenEnde an dem auswechselbar angeordnetenLippen- oder Wangenhalterbzw. Weichteilhalter, z. B. Schamlippe,einen gleichmäßigen Zug nach obenund seitwärts auszuüben vermag. gegenstandbeispielsweise dargestellt,und zwar zeigt• Abb. 1 eine Gesamtansicht imSchnitt,• Abb. 2 eine Vorderansicht und• Abb. 3 eine bildliche Darstellung.Der Heißluftbläser a wird im Gegensatzzu allen vorhandenen Apparatennicht mit der Hand gehalten, sondernvon einer Schwebevorrichtung,z. B. einem Decken- oder Wandarm,einem verstellbaren Seitenarm b, deram Schwebetisch c befestigt ist odervon einer Tragevorrichtung, die ihmmit dem Operationsstuhl verbindet, ineinstellbarer Höhe gehalten. Der Heißluftbläsera hat eine leicht auswechselbareElektrizitäts- oder Gasbeheizungd, welche durch Rohrwanderungenvon der durch den Mantelbehälter edurchströmenden Luft getrennt ist, sodass die Luft in keiner Weise verunreinigtwerden kann. Die Luft tritt in denMantelbehälter e durch die Druckluftleitungf ein, deren Druck wiederumdurch eine Drosselvorrichtung g reguliertwerden kann. Die Temperatur deraus dem Mundstück h austretendenLuft kann an dem Thermometer i abgelesenwerden, so dass Brandverletzungennicht vorkommen können.Das Mundstück h ist auswechselbarangeordnet, so dass die Richtung desausströmenden Luftstromes durchbesonders geformte Düsenstücke bestimmtwerden kann. In der Wandungdes Mundstückes h ist des Weitereneine regulierbare Eintrittsöffnung vorgesehen,die das Einführen und Mitreißenvon Frischluft in größeren undkleineren Mengen zulässt.Für die Behandlung besondererZahn-, Mund-, Wund- und Körperhöhlen-erkrankungenist an demRohrfortsatz des Mantelbehälters e einBehälter k mit regulierbarer Tropfvorrichtungzur Abgabe und Beimengunghen.Der Behälter k kann auch für besondereZwecke durch einen Injektoroder dergleichen ersetzt werden. Dievielseitige Beschaffenheit des Heißluftbläsersa ergibt ohne Weiteres, dasser auch vom Nasenarzt für Inhalierungszweckesowie vom Spezialisten,z. B. Frauenarzt und Chirurgen, für kann. Oberhalb des Heißluftbläsersa e ähnlich einer Mund- dem Heißluftbläser a durch eine Gleitschienem in seiner Längsrichtungverschiebbar und durch eine Gabel nso in senkrechter und waagerechter lhat den Zweck, den Behandlungsherd,Körperhöhle oder Wunde scheinwerferartigzu beleuchten und zwar so,dass je nach Erfordernis kleine Stel-30 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


WISSENSWERTESlen, z. B. im Munde einzelner Zähne,beleuchtet werden können oder eine l, bestehend aus dem Mantel o, dem p, der Beleuchtung qund den Linsen r und r1, ist zu diesemZweck mit zueinander einstellbarenLinsen ausgerüstet (Abb. 1).l kann mit dem Heißluftbläsera zusammen verwendetwerden (Abb. 3), er kann aber auchunabhängig von dem Heißluftbläser l ersetztsomit die Scheinwerferlampe fürOperationsstühle vollkommen undmacht die Anschaffung einer solchenFür Fälle, wo sich die Inbetriebnah-aus gewissen Gründen nicht zu verwendenist oder nicht ausreicht, ist andem Heißluftbläser a, je wie es diesenbauliche Beschaffenheit zulässt, einekleine Mund- oder Körperhöhlenbeleuchtungmit der Birne s und denHohlspiegel t mittels eines halbstarrenRohres u angebracht, welches sichnach alle Richtungen hin biegen lässtund in der eingestellten Lage verharrt.Entsprechend dem Verwendungszweckwird dies Trägerrohr u für Chirurgen,Frauenärzte usw. mehr oderweniger stark und starr genommen,um durch entsprechende Größe derZusatzbeleuchtung genügend Platz fürUntersuchung und operativen Eingriffzu haben.Ein weiterer wesentlicher Bestandteilder Vorrichtung ist der Wangenhalter,Lippen- und Weichteilhalter. Dieser istzweckmäßig oberhalb des Heißluftbläsersa anzubringen.Seine Einzelteile sind:Der Auslegearm v mit dem feststellbarenKugelgelenk w, der an dessenEnde in seiner Längsrichtung verschiebbareund feststellbare Wiegebalkenx mit dem Schiebegewicht y undferner der an x in allen Richtungeneinstellbare Sperr- und Haltehaken z(Abb. 2 und 3).Da das Kugelgelenk w ein Herumschwenkendes Auslegarmes v um 180o zulässt, kann der Lippenhalter bzw.Weichteilhalter bei Auswechslung desHaltehakens links- und rechtsseitigverwendet werden (Abb. 2).Der pendelnd, aber feststellbareWiegebalken x mit der einstellbarenGewichtsbelastung y erteilt dem Lippen-und Weichteilhalter, Haken z,einen stetigen, aber leichten Zug nachoben bzw. seitwärts (Abb. 3).Der Lippenhaken z, der leicht he- kann auch durch andere Einsatzteile,wie Zungenhalter, Mund- und Vaginasperreroder dergleichen, ersetztwerden, die sonst am Kopf und Körperdes Patienten oder sonst wie befestigtwerden müssen.Ist die geschilderte Vorrichtung alsSchwebeapparat ausgebildet (Abb. 3),so muss die Aufhängestrebe durchVerlegung des Aufhängepunktes etwasschräg gerichtet werden.Das Gewicht der Vorrichtung stelltso den für die Lippen- und Weichteilhaltererforderlichen Zug nach hintenin zweckmäßiger Weise her.Selbstverständlich muss die Aufhängevorrichtungin diesem Falle inseitlicher Richtung so verankert undgesichert sein, dass der Apparat nichtnach links und rechts unbeabsichtigtwegpendeln kann.Patentansprüche:1. Heißluftbläser, insbesondere fürzahnärztliche Zwecke, dadurch gekennzeichnet,dass an dem Heiß-Mundbeleuchtung beweglich undauch verschiebbar angebracht ist, sodass er unabhängig von dem Heißluftbläser(a) nach jeder Richtungsich einstellen lässt.2. Ausführungsform nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, dass eineMundbeleuchtung (s, t) von eineman geeigneter Stelle des Heißluftbläsersbefestigten halbstarren Rohr (u)derart gehalten wird, dass sie sichohne weitere Hilfsmittel in jeder gewünschtenLage einstellen lässt.3. Ausführungsform nach Anspruch1 und 2, gekennzeichnet durch eineHalte- und Führungsvorrichtung(v, w, x), die nach beiden Seiten desHeißluftbläsers herumschwenkbarund in jeder gewünschten Lage einstellbarund feststellbar sowie miteinem Gewicht (y) oder einer Zugfederso belastet ist, dass sie mit ihremfreischwingenden Ende an demauswechselbar angeordneten Lippen-oder Wangenhalter (z) einengleichmäßigen Zug nach oben undseitwärts ausübt.<strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong> 31


GEBURTSTAGE / ANZEIGENWir gratulierenIm Mai und Juni vollendendas 80. LebensjahrSR Dr. Klaus Opitz (Bützow)am 10. Mai,das 75. LebensjahrSR Dr. Norbert Brüggemann(Anklam) am 26. Mai,das 65. LebensjahrDr. Sibylle Schütt (Kühlungsborn)am 16. Mai,Dr. Bärbel Vaupel (Börgerende)am 24. Mai,Dr. Karin Meyerink (Schwerin)am 26. Mai,Dr. Ursula Sell (Banzkow)am 28. Mai,Zahnärztin Edeltraut Edel (Kessin)am 5. Juni,das 60. LebensjahrDr. Barbara Poppe (Neppermin)am 20. Mai,ZÄ Hiltrud Posse (Bergen)am 2. Juni,Dr. Helga Stolte (Ludwigslust)am 7. Juni,das 50. LebensjahrDr. Ute Köppen (Parchim)am 17. Mai,Dr. Jürgen Kotzke (Rostock)am 18. Mai,undDr. Dietmar Oesterreich (Stavenhagen)am 28. Mai.Wir gratulieren herzlich und wünschenGesundheit und Schaffenskraft.Suche für Zahnarztpraxis inGüstrow ab sofort einen Ausbildungsassistenten.Chiffre <strong>05</strong>47Kreis Bad Doberan – ErfolgreicheDoppelpraxis in Kröpelin(15 km Ostseenähe); 3BHZ, Prax.Labor, aus Altersgründenin 2007 abzugeben!Telefon 038292-7334, E-Mail:psteinhoefel@t-online.deModerne gutgehende Zahnarztpraxis(2 BHZ) Insel Usedom(Strand <strong>ca</strong>. 500 m) demnächst,spätestens März 07zu verkaufen.Chiffre <strong>05</strong>48ZÄ (29) sucht Zahnarztpraxisin Schwerin, Wismar undUmgebung (NWM) zwecksÜbernahme in <strong>2006</strong> (od. n.Vereinbarung).Chiffre <strong>05</strong>44Freundl. ZÄ, 33 Ja., deutsch+ russisch, 2 Ja. BE, suchtStelle als Entlastungsassist.in Rostock und Umgebung.Tel. 0174-1768799AnzeigenZuschriften auf Chiffre-Anzeigen senden Sie bitteunter Angabe derChiffre-Nummer anSabine SperlingSatztechnik Meißen GmbH01665 NieschützAm Sand 1cZMP gesucht, für modernePraxis in HST.Chiffre <strong>05</strong>43BeilagenhinweisDieser Ausgabe liegt eine Beilageder Firmen Pharmatechnik undFine Arts Dental bei.Wir bitten um freundliche Beachtung.32 <strong>dens</strong> <strong>05</strong>/<strong>2006</strong>


ZU GUTER LETZTWie verbreitet sind derzeit Schmerzen in Deutschland?Ergebnisse einer GfK-Studie zur Verbreitung und BehandlungKnapp 56 Prozent der Deutschenab 18 Jahren meinten, im vergangenenJahr Schmerzen gehabt zu haben. ZweiDrittel davon waren Frauen. WährendJüngere vor allem an Kopfschmerzenlitten, dominierten bei der Altersgruppeab 50 Jahren Rücken- und Gelenkschmerzen.Von den Betroffenen ließen sichlediglich zwei Drittel behandeln– so die Ergebnisse der von der GfKHealthCare durchgeführten Studie„Schmerzatlas Deutschland“, zu derim November 20<strong>05</strong> über 20.500 Deutschebefragt wurden.31- bis 40-Jährige leiden am häu- dieser Altergruppe gaben an, dass siein den letzten zwölf Monaten Schmerzenhatten. Als besonders resistentgegen Schmerzen erweisen sich dagegendie 18- bis 30-Jährigen, die zunur 47 Prozent angaben, in dieser ZeitSchmerzen gehabt zu haben. Entge-mit zunehmendem Alter die Zahl dergelegentlich von Schmerz Betroffenenkaum: Von den 41- bis 50-Jährigenwaren es knapp 57 Prozent, von den51- bis 60-Jährigen knapp 55 Prozentund von den über 60-Jährigen rund 58Prozent, die dies bejahten.In allen Altersgruppen sind es besondersdie Frauen, die klagen. Darüberhinaus ist im Wesentlichen in denjüngeren Altersklassen der UnterschiedAltersklasse Gesamt Männer Frauen18-30 Jahre 46,6 35,7 59,731-40 Jahre 61,0 55,2 75,541-50 Jahre 56,8 47,6 66,751-60 Jahre 54,9 47,7 56,161-70 Jahre 57,5 55,5 63,871 Jahre und älter 58,0 48,3 51,7Anzahl derjenigen, die angaben, in den letzten 12 Monaten Schmerzen gehabt zu haben(in Prozent); Quelle: GfK Schmerzatlas 20<strong>05</strong>zwischen den beiden Geschlechternbesonders hoch. Mit zunehmendemAlter werden die Unterschiede immerkleiner. Sind es bei den 18- bis30-Jährigen noch über 20 Prozentmehr Frauen als Männer, die angaben,Schmerzen gehabt zu haben, beträgtdie Differenz bei den über 70-Jährigennur noch 3 Prozent.Während die Anzahl derer, die gelegentlichunter Schmerzen litten, bisins hohe Alter relativ konstant bleibt,verändert sich die Art der Schmerzen:Betroffene bis 50 Jahre klagen vornehmlichüber Kopfschmerzen, Ältereberichten von Gelenk- und Rückenschmerzen.Schmerzen durch Muskelverspannungenan Rücken oder Nackengibt es in allen Altersgruppen.Wer Schmerzen hat, unternimmt einem Drittel der Fälle bleiben Schmerzen– vor allem Wund-, Bauch-, Magen-,Muskel- und Regelschmerzen– unbeachtet.Die Mehrheit derer, die etwas unternimmt,greift zu Schmerzmitteln, dievon Arzt oder Apotheker empfohlenoder verschrieben werden. Zu alternativenHeilverfahren greifen die Betroffeneninsbesondere bei Muskelverspannungenund Rückenschmerzen.Weitere Informationen:Holger Paulsen, GfK HealthCareTel. +49 (0)911 395-4540Fax: +49 (0)911 395-4283holger.paulsen@gfk.comAnzeige


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