Statistische DatenTabelle 35. Geschlecht unserer KlientInnenUnser Klientel ist mit 80% überwiegend weiblich. In überwiegendemMaß sind Mädchen von sexualisierter Gewalt betroffen. Essind auch überwiegend die Mütter, die mit den Kindern dieBeratung aufsuchen. Auch im professionellen Bereich überwiegendie Helferinnen.Tabelle 6Die Helferkontakte beinhalten telefonische Beratung und Information,aber auch eingehende Fallbesprechungen bis zu Helfersupervisionen.Hierbei steht oftmals die Abklärung von Verdachtsmomentenüber sexuellen Missbrauch im Mittelpunkt.Auch präventive Angebote, Informationsveranstaltungen, Weiterbildungsangebotegehören zu den Beratungsinhalten. Zudembegleiten Helferkontakte in vielen Fällen die laufenden Familienberatungsgespräche.Tabelle 46. Altersstruktur der Kinder und JugendlichenDer Anteil der 11- bis 14-Jährigen und der Jugendlichen ist relativhoch. Dies erklärt sich möglicherweise durch den hohenAnteil von Jugendlichen im Bereich der Prozessbegleitung.Tabelle 716KlientInnen, die das <strong>Kinderschutz</strong>-<strong>Zentrum</strong> aufsuchen, stammenhauptsächlich aus <strong>Linz</strong> sowie den Bezirken <strong>Linz</strong>-Land, UrfahrUmgebung, Rohrbach, Freistadt und Perg.Tabelle 5Bettina Schramm, Guido Bonifer
Guido BoniferBettina SchrammProzessbegleitungStatistische Daten1. EinleitungDas <strong>Kinderschutz</strong>-<strong>Zentrum</strong> <strong>Linz</strong> führt seit Anfang des Jahres 2002die psychosoziale Begleitung von Kindern und Jugendlichen alsOpfer/Zeugen zu Strafgerichtsprozessen im Landesgerichtssprengel<strong>Linz</strong> durch. Die Prozessbegleitung ist die Fortführung desModellprojektes „Psychosoziale und juristische Prozessbegleitungbei sexuellem Missbrauch an Mädchen, Buben und Jugendlichen“,das in den Jahren 1998 bis 2000 in Wien durchgeführtwurde, sowie des Modell-Projektes der Kinder- und JugendanwaltschaftOberösterreich aus dem Jahr 2000 bis 2004.Die Prozessbegleitung wird zum Teil durch das Bundesministeriumfür Justiz finanziert, zum Teil aus den Mitteln des <strong>Kinderschutz</strong>-<strong>Zentrum</strong>s.2. Teiljahresstatistik der Prozessbegleitung 2004 in einerGesamtübersichtFür die statistische Betrachtung der Daten aus dem Jahr 2004 istes notwendig darauf hinzuweisen, dass sich fast alle Begleitungenauf einem längeren Weg durch die strafbehördlichenInstanzen befinden. So wurden 2004 Fälle aus dem Jahr 2002ebenso wie Fälle aus 2003 und 2004 abgeschlossen. Dennochlässt sich feststellen, dass bei vollem Ausschöpfen der Instanzenbis zu drei Jahre vergehen können. Für die betroffenen Kinder,Jugendlichen und Familien bedeutet dies eine oftmals sehr langeZeit der Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens.Tabelle 11Aufgabe des <strong>Kinderschutz</strong>-<strong>Zentrum</strong>s <strong>Linz</strong> ist es, die Kinder undihre Eltern bzw. das Bezugssystem umfassend auf den Strafprozessvorzubereiten (siehe §§ 161, 162a StGB). Diese spezielleBegleitung der Opfer durch geschulte Vertrauenspersonen mitprofessionellem Handlungswissen soll helfen, Retraumatisierungenzu vermindern. Eine weitere Aufgabe ist es, eine/n kostenlose/nAnwältIn als PrivatbeteiligtenvertreterIn zum Verfahrenmit hinzuzuziehen, um z.B. die rechtlichen Ansprüche auf Schadensersatzzu verwirklichen (siehe § 47 StPO).Bis zum Abschluss des gesamten Strafprozesses, der sich unterUmständen über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren erstrekkenkann, stehen MitarbeiterInnen des <strong>Kinderschutz</strong>-<strong>Zentrum</strong>sebenso wie die AnwältInnen als Vertrauens- und Ansprechpersonenzur Verfügung.1.1 Vernetzung und KooperationIm Sinne der Vernetzung fanden verschiedene Treffen und Arbeitstagungenstatt, an denen das <strong>Kinderschutz</strong>-<strong>Zentrum</strong> beteiligtwar: ein runder Tisch am Landesgericht <strong>Linz</strong> interministerieller Arbeitskreis von BMSG, BMI und BMJin Wien Plattform Prozessbegleitung in Wien regionale Kooperationsforen in <strong>Linz</strong>2004 wurden insgesamt 49 Fälle begleitet, wobei ca. 84 Familienmitgliederbzw. Bezugspersonen betreut wurden (sieheTabellen 1 & 2).Der Beginn der Betreuung liegt entweder vor oder nach derAnzeige bei den Sicherheitsbehörden. Da die Fallführung in derRegel beim Jugendamt liegt, wird vom KiSZ <strong>Linz</strong> der Kontakt zumAmt bzw. von dort zu uns hergestellt. So wurde in 42 Fällen dasJugendamt eingeschaltet bzw. informiert. Die Fälle wurden nachAbschluss der Prozessbegleitung wieder an das Jugendamtübergeben.Alle Fälle wurden, bis auf einen, bei der Polizei, bzw. der GendarmerieOberösterreich angezeigt (97%). In seltenen Fällen wirdeine Sachverhaltsdarstellung durch die juristische Prozessbegleitungdirekt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. PolizeilicheEinvernahmen wurden bei 83 Prozent der Fälle durchgeführt.Diese leichte Diskrepanz zum Prozentsatz der Anzeigen lässt171 Vgl. Brodil/Reiter & Rupp/Wohlatz/Löw Wien 2002 2 ATA bedeutet eine Strafe zur Wiedergutmachung im Sinne des Opfers, aber kein Urteil und keine Vorstrafe.