Gl&Lev kontakt - GL VERLAGS Gmbh
Im Blickpunkt
RECht: hier geht’s um die allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Internet � Seite 48
StEuERN: aufwendungen bei dauerhaft
angemieteter zweitwohnung � Seite 50
�
GL&Lev kontakt
FINaNzEN: Volks- und Raiffeisenbanken
steigerten die Kreditvergabe � Seite 51
STEUERN
Fachkräfte
clever
bezahlen
DatENSChutz: unternehmen unterschätzen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten � Seite 53
� Seite 52
GL&Lev special 03/09
© shutterstock
48
Von DR. THoMAS ENGELäNDER
Betreiber von Homepages und
online-Shops werden mit einer
Fülle von gesetzlichen Vorschriften
konfrontiert, deren Nichtein-
haltung zum Teil drastische
Folgen für sie haben kann.
Mittlerweile bekannt sind den meisten
Shop-Betreibern dabei die
Probleme des fehlenden oder
lückenhaften Impressums sowie der unvollständigen
oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung
gegenüber Nutzern und Besuchern
der Homepage. Besondere Gefahren lauern
aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Sie sind auf der einen Seite
für die Gestaltung des Rechtsverhältnisses
zwischen Betreiber und Kunde zwar durchaus
ratsam und hilfreich, enthalten auf der
anderen Seite aber oftmals unwirksame
und damit, z. B. für die Wettbewerber, abmahnfähige
Regelungen.
Wichtig für jeden Betreiber eines Online-Shops
ist in diesem Zusammenhang
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Recht
GL&Lev kontakt 01/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet
Haftungsfalle online-Shop
Bauhandwerkersicherung:
Des einen Freud,
des andern Leid
Von MARIo JoRBERG
Mit dem Forderungssicherungsgesetz
hat ein Handwerker gegenüber
einem Auftraggeber einen
Anspruch auf Stellung einer Bürgschaft
oder einer anderen Sicherheit.
Ein Auftragnehmer könnte die
„Karte“ Bauhandwerkersicherung
nur im Konfliktfall ausspielen.
Die Höhe der einklagbaren Sicherheit
bemisst sich nach der vereinbarten
Vergütung aus dem Werkvertrag
plus Nachträge plus 10% für Nebenforderungen
(Zinsen etc.) abzüglich geleisteter
Zahlungen, die Sicherheit wird auf Verlangen
des Bestellers sofort fällig. Avalzinsen
bis zu 2% muss der Auftraggeber übernehmen.
Einwendungen wegen noch ausste-
Dr. thomas Engeländer
Rechtsanwalt
in der Kanzlei
Winter, Jansen, Lamsfuß
zunächst, dass die AGB anderer Shop-
Betreiber nicht einfach kopiert und für den
eigenen Bedarf übernommen werden dürfen.
AGB können unter Umständen einem
Urheberrechtsschutz unterliegen, so dass
die Verwendung fremder AGB auf der eigenen
Internetseite – selbstverständlich auch
bei Austausch des Namens des Verwenders
und geringfügiger Veränderung des Inhalts
– einen Verstoß gegen das Urheberrecht
des eigentlichen AGB-Verwenders und damit
im schlimmsten Fall auch einen gerichtlich
durchsetzbaren Unterlassungsanspruch
des Urhebers begründen kann.
Inhaltlich sind bei der Gestaltung eigener
AGB die verschiedensten Fallstricke denkbar,
die Liste denkbarer Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften ist lang. Problematisch sind
mario Jorberg
Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht
in der Kanzlei Winter,
Jansen, Lamsfuß
hender Erfüllung, Mängeln etc. können dem
Anspruch – anders als bei der Zahlungsklage!
– nicht entgegen gehalten werden.
Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
möglich. Leistet der Auftraggeber die
Sicherheit nicht fristgemäß, kann der Auftragnehmer
nach seiner Wahl die Leistung
verweigern oder den Vertrag kündigen.
Mit dieser umfassend neuen Konzeption
der Bauhandwerkersicherung hat der Gesetzgeber
dem Unternehmer ein Instrument
in die Hand gegeben, das dessen Risiken
erheblich abmildert. Macht der Auftragnehmer
Gebrauch von seinem Recht, bringt er
den auf diese Situation nicht vorbereiteten
Auftraggeber möglicherweise in erhebliche
Kalamitäten. Dieser wird gezwungen, sich
oft Klauseln zur Gewährleistung oder Haftung
des AGB-Verwenders. Meist geht es um
eine unzulässige Beschränkung oder gar den
Ausschluss von Gewährleistung oder Haftung.
Verwendet der Betreiber etwa eine Formulierung
wie „gegenüber dem Verbraucher
beträgt die Gewährleistung sechs Monate“,
ist dies in jedem Fall unwirksam. Die Kosten
für darauf erfolgende Abmahnungen gehen
stets zu Lasten des AGB-Verwenders. Eine
ebenfalls typischerweise unwirksame Regelung
ist die Wahl des falschen Erfüllungsorts
oder Gerichtsstands. So ist es beispielsweise
unzulässig, als Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen
Ansprüche im Verhältnis zwischen
Verbraucher und Unternehmer den Sitz des
Unternehmers zu bestimmen.
Die obigen Ausführungen zeigen, dass
bei der Gestaltung von AGB äußerste Sorgfalt
und Vorsicht geboten ist. Von der Übernahme
fremder AGB für eigene Zwecke ist
unbedingt abzuraten. Denn sie sind in den
seltensten Fällen exakt auf den eigenen Online-Shop
anwendbar, verstoßen möglicherweise
selbst gegen gesetzliche Vorschriften
und können darüber hinaus Gegenstand urheberrechtlicher
Ansprüche des eigentlichen
Verwenders sein. Mit eigenen AGB sind die
Betreiber – sicher! – besser bedient.
eine Sicherheit zu besorgen, die er wiederum
selbst zumeist ganz oder teilweise abzusichern
hat. Liquiditätsprobleme können
die Folge sein.
Zu der Möglichkeit, neben oder zunächst
statt einer Zahlungsklage die Klage
auf Stellung einer Sicherheit gerichtsanhängig
zu machen, gibt es knapp zwei Jahre
nach Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes
nur wenige Urteile, das erste
erging im Frühjahr 2010 durch das Landgericht
Nürnberg-Fürth. Höherinstanzliche
Entscheidungen liegen noch nicht vor.
Ob und wann die Sicherheit eingefordert
wird bzw. wie der Auftraggeber darauf angemessen
reagieren kann, sollte mit Blick auf
die interessengerechte Abwicklung des Vertragsverhältnisses
sorgfältig erwogen werden.
Wenn ein Auftragnehmer die „Karte“
Bauhandwerkersicherung nur im Konfliktfall
ausspielt, kann sich dies rasch als kontraproduktiv
erweisen. Deshalb: Für die Entscheidungsfindung
wie für die baubegleitende
Rechtsberatung überhaupt ist es ratsam,
eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.
D+H Beraterhaus
Wir beraten ganzheitlich:
STEuERBERATunG
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unsere Beratung bezieht die steuerlichen Aspekte, die Risikovorsorge,
die Altersvorsorge, den Vermögensaufbau und die persönlichen Gege-
benheiten mit ein. Gerade die persönlichen umstände verändern sich
im Laufe der Zeit immer wieder und dann ist es wichtig die richtigen
Berater an seiner Seite zu wissen.
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GL&Lev kontakt Finanzen
Sparkasse Leverkusen bildet Unternehmer aus
Mittelständische Kunden
der Sparkasse Leverkusen
haben sich in einer betriebswirtschaftlichen
Seminarreihe
erfolgreich weitergebildet.
Um Steuerung und Kontrolle eines
Unternehmens, Marketingmaßnahmen
und zentrale Führungsaufgaben
ging es jüngst an insgesamt zwölf Seminartagen.
Noch vor dem Jahreswechsel
erhielten die neun Seminarteilnehmer ihre
Zertifikate von Sparkassen-Vorstand Stefan
Grunwald (Bild rechts).
„Wir sind als Sparkasse daran interessiert,
dass unsere Kunden finanziell erfolgreich
sind. Unser Ziel ist es immer, Fachwissen
und Kompetenz weiterzugeben,“ erläutert
Sparkassen-Vorstand Stefan Grunwald das
Weiterbildungsangebot der Sparkasse Leverkusen,
„denn wir sehen uns als Partner
unserer Kunden und möchten uns auf Augenhöhe
mit ihnen unterhalten.“
Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“
hatte die Sparkasse Leverkusen ihren mittelständischen
Kunden in diesem Jahr ein
betriebswirtschaftliches Weiterbildungsprogramm
angeboten. Und die nahmen die
Chance wahr.
In speziell für den Mittelstand konzipierten
UnternehmerSeminaren haben sie
ihre Kenntnisse rund um die Steuerung und
Kontrolle eines Unternehmens vertieft.
Aber auch Marketingmaßnahmen zur
Vertriebsstärkung und Führungsinstru-
mente standen auf dem Programm. „Wir
bieten unseren Firmenkunden mit diesen
Seminaren ein attraktives und praxisorientiertes
Weiterbildungsangebot“, so Grunwald,
„mit dem sie ihre Unternehmerqualifikation
stärken können.“
Die Sparkasse bietet ihre Unternehmer-
Seminare in Zusammenarbeit mit der Rheinischen
Mittelstandsakademie GmbH an.
Referenten mit jahrelanger Berufserfahrung,
die oft selbst Unternehmer sind, vermitteln
betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die individuell
auf den Mittelstand zugeschnitten sind.
Die Sparkasse Leverkusen plant, diese
erfolgreiche Seminarreihe in diesem Jahr
fortzusetzen.
Übrigens: Seit dem 1. Januar müssen
neue oder zu ändernde Freistellungsaufträge
mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer
versehen werden. Bereits
bestehende Freistellungsaufträge behalten
vorerst ihre Gültigkeit. Die Sparkasse Leverkusen
bietet ihre Hilfe bei Rückfragen an.
Beraterhaus
Dipl. Kfm. Lothar Heister*
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
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GL&Lev kontakt 01/11
49
Im Blickpunkt
50
GL&Lev kontakt Steuern
- Gesellschafter-Darlehen
- Zuschüsse ein Sachbezug?
Im Blickpunkt- Mietkosten für Zweitwohnung
GL&Lev kontakt 01/11
Von LotHAR HEIStER
Liegt eine angemietete möblierte
Wohnung nicht am ort der eigentlichen
Betriebsstätte, wird diese
aber aufgrund betrieblicher Veranlassung
in einem Teil des Jahres
aufgesucht und steht ansonsten
leer, kann die Miete nur anteilig
für die Tage als Betriebsausgaben
geltend gemacht werden,
an denen diese Wohnung tatsächlich
beruflich genutzt wird.
In einem entschiedenen Fall hatte ein
Selbständiger sein Büro in der Wohnung
und zusätzlich ein möbliertes Dachzimmer
in einem anderen Ort angemietet, weil
er dort an rund 100 Tagen im Jahr Aufträge
erledigte und die Anmietung günstiger als
die Übernachtung im Hotel war.
Zwar liegen in diesem Fall die Voraussetzungen
zur Anerkennung von Aufwendungen
für eine doppelte Haushaltsführung
nicht vor. Nach der Rechtsprechung
der Finanzgerichte ist aber auch die gelegentliche
Hotelübernachtung am Beschäftigungsort
ohne doppelte Haushaltsführung
absetzbar, sofern die Kosten für den Auswärtsaufenthalt
beruflich veranlasst sind.
Das betrifft aber nicht die Tage, an denen
die Wohnung zwar zur Nutzung zur Verfügung
stand, jedoch tatsächlich leer stand.
Hier ist auslösendes Moment für die Miete
kein betrieblicher Veranlassungszusammenhang.
Hotelkosten wären in einer ähnlichen
Situation ebenfalls nicht abzugsfähig.
Unerheblich ist, dass die dauerhafte Wohnungsanmietung
wesentlich kostengünstiger
als die Buchungen von Hotelübernachtungen
ist, weil kein hypothetischer,
sondern nur der tatsächlich verwirklichte
Lebenssachverhalt beurteilt wird.
Die Mietaufwendungen des Gesamtjahres
lassen sich nämlich einfach auf die Tage
Lothar heister
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater in der
D+H Dedy+Heister
Steuerberatungs GmbH
im D+H Beraterhaus
verteilen, an denen der Berufstätige die
Wohnung zur Erledigung seiner betrieblichen
Aufträge benötigte.
Vorsicht bei zinslosen
Gesellschafterdarlehen
Ist für ein Darlehen keine bestimmte Laufzeit
vereinbart, kann dieses unter Einhaltung
einer Frist von drei Monaten jederzeit
gekündigt werden.
Dennoch ist für Zwecke des Steuerrechts
von einer mehr als 12-monatigen Laufzeit
auszugehen. Nach einem neueren Urteil
kommt es nämlich nicht auf die lediglich
rechtliche Möglichkeit zur kurzfristigen
Kündigung des Darlehens an, sondern darauf,
für welche Zeitdauer der Schuldner
nach den tatsächlichen Verhältnissen mit
der Kapitalüberlassung rechnen kann.
Dabei ist ein unverzinsliches Darlehen mit
unbestimmter Laufzeit mit dem 9,3-fachen
des Jahreswertes zu bewerten. Unter Zugrundelegung
des Zinssatzes von 5,5 %
entspricht dies einer Laufzeit von knapp 13
Jahren und einem Vervielfältiger von 0,503.
Da sich der Ansatz in der Steuerbilanz im
Wege der Abzinsung des Rückzahlungsbetrags
ergibt und dieser den Vorteil der
eingeräumten Möglichkeit zur zinslosen
Nutzung des überlassenen Kapitals bilanziell
abbilden soll, ist die Heranziehung der
typisierenden Regelung im Ertragssteuerrecht
gerechtfertigt.
Praxishinweis: Die zinslose Darlehensgewährung
über 100.000 Euro von Gesellschaftern
oder diesen nahestehenden
Personen gegenüber einer Körperschaft
würde beispielsweise nur mit 50.300 Euro
(100.000 Euro x 0,503) in der Steuerbilanz
passiviert, was zu einem außerordentlichen
Ertrag von 49.700 Euro führt. Insoweit ist es
ratsam, entweder eine geringfügige Verzinsung
oder zumindest konkrete Tilgungskonditionen
zu vereinbaren.
Restaurantschecks können bei
Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers
Barlohn sein
Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form
von Restaurantschecks können einen Sachbezug
darstellen, wenn die Gutscheine auf
eine nach Art und Menge konkret bezeichnete
Sache lauten, sodass der Arbeitnehmer
nur diese Mahlzeiten beziehen kann.
Diese Voraussetzung liegt nach einem
rechtskräftigen Urteil eines Finanzgerichtes
nicht mehr vor, wenn die Schecks zwar
zum sofortigen Verbrauch von bestimmten
Lebensmitteln verwendet werden dürfen,
diese aber nicht in der Art eines Warengutscheines
konkret vorgegeben sind.
Gemäß einer Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung
kommt es nur zu einem
Sachbezug, wenn der Arbeitgeber durch
Barzuschüsse in Form von Restaurantschecks
zur Verbilligung der Mahlzeiten
seiner Belegschaft beiträgt. Dazu muss er
aber aufgrund der getroffenen Vereinbarungen
sicherstellen, dass die Schecks ausschließlich
zur Arbeitstäglichen Verpflegung
verwendet werden und die Beschäftigten
die Gutscheine bei den Akzeptanzpartnern
nicht alternativ zum Erwerb bestimmter Waren
einsetzen können.
Praxishinweis: Beim Bundesfinanzhof sind
mehrere Revisionsverfahren zu der Frage anhängig,
inwieweit an Arbeitnehmer ausgegebene
Waren- und Tankgutscheine Sachzuwendung
darstellen, die bis zur Freigrenze
von 44 EUR im Monat steuerfrei bleiben
können. Solche Sachverhalte sollten offengehalten
werden, da die lohnsteuerrechtliche
Behandlung bislang nicht geklärt ist.
„Der breit getragene Aufschwung in Deutschland setzt sich fort ...“
Volks- und Raiffeisenbanken
steigerten die Kreditvergabe
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Die Kreditnachfrage
bei den Volksbanken
und Raiffeisenbanken
liegt deutlich über
dem Markttrend.
Schon seit Jahres-
beginn 2010
befindet sich das
Kreditwachstum
oberhalb der Marke
von 5 Prozent.
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Über alle Kundengruppen hinweg
lagen die Ausleihungen im Herbst
des vergangenen Jahres um 5,4
Prozent höher als ein Jahr zuvor.
„Unternehmen investieren zunehmend,
Privatleute setzen wieder auf den Wohnungsbau“,
erklärt der Präsident des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken (BVR) Uwe Fröhlich.
„Die Genossenschaftsbanken unterstützen
dies mit einer kräftigen Kreditvergabe.“
Anders als bei den Volksbanken und
Raiffeisenbanken lag das Wachstum der
Recht schaffend beraten.
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GL&Lev kontakt Finanzen
Winter Jansen Lamsfuß Rechtsanwälte
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Kundenkredite im Durchschnitt aller Bankengruppen
in Deutschland mit -0,6 Prozent
noch im negativen Bereich. Fröhlich:
„Wir freuen uns über das Vertrauen, das uns
die Kundinnen und Kunden bei der Finanzierung
ihrer Projekte entgegenbringen.“
Zu dem Kreditwachstum der Volksbanken
und Raiffeisenbanken trugen Buchkredite
an Firmenkunden und Privatkunden
1,9 beziehungsweise 1,6 Prozentpunkte
bei. Ein positives Wachstum wiesen aber
auch Kredite an Auslandskunden mit einem
Beitrag von 0,3 Prozentpunkten, an die öffentliche
Hand mit 0,7 Prozentpunkten sowie
die sonstigen Kredite mit 1,0 Prozentpunkt
auf, die unter anderem Ausleihungen
an Organisationen beinhalten.
Der breit getragene Aufschwung in
Deutschland setzt sich fort. Der BVR rechnet
im dritten Quartal 2011 preis-, saison- und
kalenderbereinigt mit einem Zuwachs des
Bruttoinlandsprodukts um 0,7 Prozent gegenüber
dem zweiten Quartal. Im Jahresdurchschnitt
werde die preisbereinigte Wirtschaftsleistung
damit um 3,7 Prozent höher
liegen als in 2009. Das Wirtschaftswachstum
im Inland, aber auch weltweit verbessere
die Absatzmöglichkeiten der Unternehmen,
heißt es. Dies rege die Unternehmen zu verstärkten
Anlageinvestitionen an; nicht nur
zum Ersatz ausgedienter Anlagen, sondern
zunehmend auch zur Erweiterung der Kapazitäten.
Auch belebt sich die Wohnungsbautätigkeit
der privaten Haushalte infolge der
robusten Arbeitsmarktlage.
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GL&Lev kontakt 01/11
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Im Blickpunkt
52
Im Blickpunkt
GL&Lev kontakt Steuern
GL&Lev kontakt 01/11
Beugen Sie Facharbeitermangel vor und umwerben Sie Ihre Fachkräfte mit attraktiven Leistungen
Die clevere Gehaltserhöhung
Von KRISTINA GRoSSER
Angesichts des bestehenden
Facharbeitermangels fragen sich
viele Unternehmen, wie sie Fachkräfte
dauerhaft an sich binden
können. Allerdings können sich die
wenigsten Unternehmen großzügige
Gehaltserhöhungen wirklich
leisten. Zudem kommt beim Mitarbeiter
selbst von üppigen Lohnerhöhungen
wegen der hohen Steuer-
und Sozialabgaben wenig an.
Anders ist es bei Leistungen, die von
der Lohnsteuer und der Sozialversicherung
befreit sind: Hier profitiert
der Arbeitnehmer eins zu eins von der
Leistung seines Arbeitgebers. Die Liste der
Möglichkeiten ist lang, nachfolgend einige
Beispiele.
Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter ein betriebliches
Handy, Telefon oder einen PC
und übernehmen Sie sämtliche Kosten
Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter
ein Handy, Telefon oder auch PC zur betrieblichen
Nutzung zur Verfügung, braucht
eine private Nutzung dieser Geräte nicht
versteuert werden. D.h. die privat über das
Handy geführten Telefonate sind steuer-
und sozialversicherungsfrei, ebenso die
private Nutzung eines betrieblichen PC. Das
gilt auch dann, wenn sich der PC in der Privatwohnung
des Mitarbeiters befindet. Diese
Befreiung gilt für alle Vorteile, die durch
die Nutzung entstehen. Dazu zählen nicht
nur die Anschaffungskosten für das Telefon
oder den PC, sondern auch die Gebühren.
Statt einer klassischen Gehaltserhöhung
kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter
anbieten, ihm ein Handy zu stellen, für das
er sämtliche oder einen Teil der Gebühren
übernimmt. Zulässig ist das auch für einen
betrieblichen Festnetzanschluss in der Privatwohnung
des Mitarbeiters, wenn der
Mitarbeiter hin und wieder auch von zu
Hause beruflich telefonieren muss.
Achtung! Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber
die Anschlussgebühren eines dem Arbeit-
Kristina Grosser
Steuerberaterin
Gesellschafterin
der Steuerkanzlei
Kommessien-Seibert
und Grosser
nehmer gehörenden Telefons übernimmt.
Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn es sich um
Betriebsvermögen des Arbeitgebers handelt.
Leiten Sie die Vorteile von Jobtickets
an Ihre Mitarbeiter weiter
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter
ein sog. Jobticket, handelt es sich bei
dem dadurch erzielten Preisvorteil nicht um
einen geldwerten Vorteil. Lohnsteuer ist
darauf nicht zu zahlen. Jobtickets sind Angebote
von öffentlichen Verkehrsbetrieben,
die Arbeitgebern preisreduzierte Monatsfahrkarten
für öffentliche Verkehrsmittel
anbieten. Lässt sich der Arbeitgeber die
Kosten für ein Jobticket in vollem Umfang
von seinem Mitarbeiter erstatten, entsteht
durch das (verbilligte) Jobticket keine Lohnsteuer-
und Sozialversicherungspflicht.
Lässt sich der Arbeitgeber die Kosten für
das Jobticket nicht oder nur teilweise von
seinem Mitarbeiter erstatten, handelt es sich
um steuer- und sozialversicherungspflichtigem
Sachbezug. Allerdings sind Sachbezüge
bis 44 Euro monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei,
so dass für Beträge bis
44 Euro die Lohnsteuerpflicht entfällt.
Achtung! Diese Befreiung gilt nur, wenn
sämtliche dem Mitarbeiter in dem jeweiligen
Monat gewährten Sachbezüge 44
Euro nicht übersteigen. Wird diese Freigrenze
auch nur um einen Cent überschritten,
wird der gesamte Sachbezug des jeweiligen
Monats steuerpflichtig.
Kindergartenzuschuss:
Zeigen Sie sich kinderfreundlich
Übernehmen Sie zusätzlich zum Arbeitslohn
die Kosten für Unterbringung und Betreuung
noch nicht schulpflichtiger Kinder Ihrer
Mitarbeiter, braucht auf diesen Zuschuss
keine Lohnsteuer und Sozialversicherung
gezahlt werden. Dafür in Betracht kommen
Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten,
Kinderkrippen oder Tagesmütter.
Betriebsausflug, Weihnachtsfeier & Co
– Lassen Sie es mal richtig „krachen“
Gelebte Unternehmenskultur kann dazu
beitragen, dass sich Mitarbeiter als Teil des
Ganzen fühlen. Und wer will schon nicht
gerne „dazu gehören“?! Gemeinsame
Aktivitäten außerhalb des betrieblichen
Alltags fördern zudem Teamgeist und damit
meist auch die Produktivität. Und wer
rechnen kann, erkennt schnell: Der Nutzen
eines Firmenevents, bei dem Sie es sich zusammen
mit Ihren Mitarbeitern mal richtig
gut gehen lassen, übersteigt die einmalig
anfallenden Kosten. Arbeitgeber dürfen
hier tiefer in die Tasche greifen, ohne dass
Lohnsteuer entsteht: Aufwendungen für
zwei Events im Jahr sind jeweils bis zu 110
Euro je Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungsfrei.
Es ist sogar zulässig, Familienangehörige
teilnehmen zu lassen; allerdings
gilt die 110 Euro-Grenze dann für
den Familienangehörigen und Mitarbeiter
zusammen.
Neben den hier genannten lohnsteuerbefreiten
Leistungen kommen noch zahlreiche
andere lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie
Leistungen in Betracht, etwa
die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen,
die Übernahme von Reisekosten, Hilfen
zur Gesundheitsförderung, die Gewährung
von Warengutscheinen oder Arbeitgeberdarlehen
und die Auszahlung von Werkzeuggeld.
Besonders wichtig: Tue Gutes und rede
darüber! Lassen Sie Ihren Mitarbeitern etwaige
Vorteile nicht unkommentiert zukommen.
Teilen Sie ihnen mit, dass Sie sich
den jeweiligen Vorschlag individuell für ihn/
sie überlegt haben. Vermitteln Sie ihnen
damit, dass Sie nicht nur auf Ihren eigenen
Gewinn, sondern auch auf das finanzielle
Wohl Ihrer Mitarbeiter bedacht sind.
Datenschutz in Unternehmen
Von uLRIcH BRAuNBAcH
Datenschutz ist heute wichtiger
denn je, denn in fast jeder
Lebenslage werden personen-
bezogene Daten erhoben.
Etwa bei Anfragen von Interessenten,
Kaufverträgen, Dienstleistungen wie
z. B. Telekommunikation, Banken,
Versicherungen, (Zahn-)Ärzten, Kundenkarten,
Gewinnspielen, Mitarbeitern usw.
Computer und deren Vernetzung eröffnen
ein riesiges Missbrauchspotenzial, so dass
das BDSG dem Schutz der personenbezogenen
Daten große Bedeutung zumisst –
mit Folgen für alle, die solche Daten (z. B.
auch Personaldaten) vor unbefugtem Zugriff
sichern müssen.
Gleichzeitig ist ein gut organisierter
Datenschutz für Unternehmen ein unschätzbarer
Vorteil, denn Missbrauch von
personenbezogenen Daten zieht nicht nur
operativen Schaden nach sich, mindestens
ebenso katastrophal sind Imageverluste in
der Folge von publik gewordenem Datenmissbrauch,
ganz abgesehen von zivil- und
strafrechtlichen Folgen.
Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten
Was die meisten Unternehmen falsch einschätzen,
ist die Notwendigkeit der Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten. Sehr
viele Firmen, die aufgrund ihrer Unternehmensstruktur
oder ihres Geschäftszwecks
einen Datenschutzbeauftragten benötigen
würden, wissen dies gar nicht. Allerdings
schützt Unwissenheit auch beim Datenschutz
nicht vor Strafe.
Viele Unternehmen wissen zwar um die
Notwendigkeit, scheuen sich aber vor der
Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten,
da dieser weitreichende Kenntnis
über Betriebs-Interna erlangt. Außerdem
ist der interne Datenschutzbeauftragte
praktisch unkündbar. Auch davor scheuen
viele Unternehmer zurück. Aber auch der
zeitliche Aufwand für (gesetzlich vorgeschriebene)
permanente Weiterbildungsmaßnahmen
und ähnliches drücken die
„produktive Arbeitsleistung“ des internen
Datenschutzbeauftragten.
ulrich Braunbach
Geschäftsführer
ZB | Datenschutz
und -sicherheit
GmbH & Co. KG
Wenig bekannt ist die Tatsache, dass der
Datenschutzbeauftragte auch ein Externer
sein kann. Neben einigen Rechtsanwälten,
die solche Dienstleistungen erbringen, gibt
es auch in zunehmenden Maße Einzelunternehmen
oder größere Dienstleistungsbetriebe,
die externe Datenschutzbeauftragte
stellen. Die Vorteile liegen auf der
Hand, denn Sie behalten Mitarbeiter für
die eigentlichen Aufgaben und sichern sich
eine Überschaubarkeit der Kosten.
Auf diese Dienstleistung spezialisierte
Firmen bieten jederzeit aktuell informierte
und geschulte Fachkräfte mit Expertenwissen,
die mit Blick von außen und ohne
Betriebsblindheit partnerschaftlich für jedes
GL&Lev kontakt Finanzen
Unternehmen individuelle Analysen erstellen,
ein individuelles, abgestuftes Konzept
erarbeiten und die Umsetzung unterstützen,
Mitarbeiter schulen, dokumentieren
und an die Geschäftsleitung berichten. In
der Regel beraten diese Unternehmen auch
in Sachen IT-Sicherheit.
Und was passiert, wenn zwar ein
Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben,
aber keiner bestellt ist?
Es sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro vorgesehen,
wenn der Beauftragte für den
Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen
Weise oder nicht rechtzeitig bestellt
wird. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die
Meldepflicht und/oder die Pflicht zur Vorabkontrolle.
Außerdem winken Geldbußen bis zu
300.000 Euro bei Verstößen gegen die
Vorschriften zur Einrichtung automatisierter
Abrufverfahren oder bei Verstößen gegen
die Vorschriften zur Auftrags-Datenverarbeitung.
Schon für fahrlässige unbefugte
Erhebung personenbezogener Daten ist
diese Strafe vorgesehen.
Wer oben genannte Ordnungswidrigkeiten
vorsätzlich begeht, gegen Entgelt
oder in der Absicht, sich oder einen anderen
zu bereichern oder einen anderen zu
schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(§44 BDSG).
Was kann man dagegen tun?
So Sie sich in diesem wichtigen Punkt für
die Zusammenarbeit mit einem externen
Unternehmen entscheiden, wird man Ihnen
in der Regel die Wahl lassen, ob Sie
mit einer Analyse einsteigen möchten oder
Beratung benötigen bei der Neuanschaffung
datenschutzrelevanter Komponenten,
oder den Schritt weiter bis zu einem Datenschutz-Maßnahmenkatalog
gehen wollen.
Es besteht auch immer die Möglichkeit,
Ihr Unternehmen einmalig auf „Datenschutz-Vordermann“
zu bringen, oder das
gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzmanagement
out zu sourcen, bzw. im Abo
umfassende Betreuung in Sachen Datenschutz-
und -sicherheit für Ihr Unternehmen
in Anspruch zu nehmen.
Auf der Webseite www.zb-datenschutz.de
können Sie z. B. in wenigen Schritten herausfinden,
ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten
benötigt, oder nicht.
GL&Lev kontakt 01/11
53
Im Blickpunkt
54
Im Blickpunkt GL&Lev kontakt Finanzen
GL&Lev kontakt 01/11
Der aktuelle Durchschnittspreis beträgt angeblich nur 180.000 Euro
Nie war das Häusle bauen
so preisgünstig wie heute
In Deutschland finden
die Menschen derzeit
beste Bedingungen für
den Erwerb eigener
vier Wände vor.
Nach den Berechnungen
von LBS Research
war hierzulande eine
Finanzierung noch nie
so günstig, und der
Wiederanstieg sei
nur eine Frage
der Zeit.
Junge Menschen träumen nicht
nur von den eigenen vier Wänden,
sie tun auch etwas dafür. Mehr als
die Hälfte der 14- bis 24-Jährigen
in NRW spart bereits heute für die
Finanzierung ihres späteren Eigenheims
vor. Sagt jedenfalls die LBS.
Nach Informationen der Bausparkasse
mussten Familien mit einem
Kind für eine typische Finanzierung
im Herbst 2010 nur noch 13 Prozent ihrer
durchschnittlichen Einkommen aufwenden -
nach 38 Prozent im Jahre 1994 und immerhin
21 Prozent vor acht Jahren.
Bei ihrer Analyse der maßgeblichen Faktoren
stützen sich die LBS-Experten zum
einen auf die Wohneigentumsstudien von
Infratest, die regelmäßig Informationen über
die durchschnittlichen Kaufpreise für Wohneigentum
liefern. Zugrunde gelegt wird hier
der bundesweite Mittelwert für Eigenheime
und Eigentumswohnungen, sowohl in Neubauten
als auch in Bestandsimmobilien. Der
aktualisierte Durchschnittspreis betrug für
2010 (bei einer Größe von gut 130 Quadratmetern)
180.000 Euro. Vor allem wegen
des teils höheren Neubauanteils lagen die
Preise in den letzten anderthalb Jahrzehnten
um bis zu sieben Prozent höher. Aufgrund
regionaler Preisunterschiede schwankt laut
LBS Research auch die Finanzierungslast um
die genannten Durchschnittswerte. Da der
Preistrend der letzten Jahre überall ähnlich
gewesen sei, gelte jedoch die Kernaussage
über die deutlich verbesserte Bezahlbarkeit
im Kern bundesweit.
Die niedrigeren Belastungsquoten gehen
nach Auskunft der Immobilienexperten
in erster Linie auf das Konto der deutlich
günstigeren Darlehenskonditionen. Hypo-
Was Häuser im Ausland kosten
In Deutschland sind Eigenheime so günstig
zu erwerben wie nie zuvor. Anders sieht es
im benachbarten Ausland aus. Dort liegen
die Preise zum Teil 40 bis 60 Prozent
höher als hierzulande. Dabei ragte Luxemburg
im Sommer 2010 mit einem Durchschnittspreis
von über einer halben Million
Euro klar heraus. Aber auch in Belgien,
den Niederlanden, Großbritannien und
Frankreich liegen die Preise für Eigenheime
zwischen 277.000 und mehr als 300.000
Euro.
theken mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung
kosteten 1994 über acht Prozent Zinsen,
im dritten Quartal des Jahres 2010 nach der
Bundesbank-Statistik dagegen nur noch
3,75 Prozent, also weniger als die Hälfte.
Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass viele
Angebote noch niedriger lagen.
Für Vergleichszwecke in den Rechnungen
wurde ein einheitliches Finanzierungsmodell
unterstellt: 30 Prozent des Kaufpreises
werden danach durch Eigenkapital bestritten,
70 Prozent über eine Hypothek mit 1
Prozent Anfangstilgung. Im Ergebnis kostete
demnach die Finanzierung eigener vier
Wände für den typischen Käufer des Jahres
2010 eine monatliche Finanzierungsrate von
504 Euro - also nur die Hälfte, verglichen mit
den über 1.000 Euro im Jahre 1994; im Jahre
2002 waren es immerhin noch 734 Euro.
Selbst wenn man, so die Experten, eine auf
zwei Prozent verdoppelte Anfangstilgung
unterstellt (was zur Zeit ratsam ist, um rechtzeitig
schuldenfrei zu werden), erhöht dies
die Rate lediglich um gut 100 Euro im Monat.
Gleichzeitig sind die verfügbaren Nettoeinkommen
von Haushalten mit einem Kind
nach den Einkommens- und Verbrauchsstichproben
des Statistischen Bundesamtes
(EVS) bis in die jüngste Zeit hinein zumindest
moderat gestiegen. Bei einem Langfristvergleich
darf nach allerdings nicht übersehen
werden, dass die Finanzierungslasten
für Wohneigentumserwerber in der Vergangenheit
durch steuerliche Förderungsmaßnahmen
spürbar abgemildert wurden.
Alles in allem machen die Zahlen - so die
LBS-Experten - deutlich, dass der Erwerb
von Wohneigentum zur Zeit ungewöhnlich
günstig ist.
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