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Artikel 24 der BRK - Carsten Zinn

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Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.Korrigierte Fassung <strong>der</strong> zwischen Deutschland,Liechtenstein, Österreich und <strong>der</strong> Schweiz abgestimmtenÜbersetzungÜbereinkommen über die Rechte vonMenschen mit Behin<strong>der</strong>ungenPräambelDie Vertragsstaaten dieses Übereinkommens -a) unter Hinweis auf die in <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> VereintenNationen verkündeten Grundsätze, denen zufolge dieAnerkennung <strong>der</strong> Würde und des Wertes, die allenMitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> menschlichen Gesellschaft innewohnen,sowie ihrer gleichen und unveräußerlichenRechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit undFrieden in <strong>der</strong> Welt bildet,b) in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass die Vereinten Nationen in<strong>der</strong> Allgemeinen Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte undin den Internationalen Menschenrechtspakten verkündethaben und übereingekommen sind, dass je<strong>der</strong>Mensch ohne jeglichen Unterschied Anspruch aufalle darin aufgeführten Rechte und Freiheiten hat,c) bekräftigend, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheitenallgemein gültig und unteilbar sind, einan<strong>der</strong>bedingen und miteinan<strong>der</strong> verknüpft sind unddass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> volle Genussdieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierunggarantiert werden muss,d) unter Hinweis auf den Internationalen Pakt überwirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denInternationalen Pakt über bürgerliche und politischeRechte, das Internatio-nale Übereinkommen zurBeseitigung je<strong>der</strong> Form von Rassendiskriminierung,das Übereinkommen zur Beseitigung je<strong>der</strong> Form vonDiskriminierung <strong>der</strong> Frau, das Übereinkommen gegenFolter und an<strong>der</strong>e grausame, unmenschliche o<strong>der</strong>erniedrigende Behandlung o<strong>der</strong> Strafe, das Übereinkommenüber die Rechte des Kindes und das InternationaleÜbereinkommen zum Schutz <strong>der</strong> Rechte allerWan<strong>der</strong>arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen,e) in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass das Verständnis von Behin<strong>der</strong>ungsich ständig weiterentwickelt und dass Behin<strong>der</strong>ungaus <strong>der</strong> Wechselwirkung zwischen Menschenmit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingtenBarrieren entsteht, die sie an <strong>der</strong> vollenund wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe auf<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gleichberechtigung mit an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Gesellschaft hin<strong>der</strong>n,f) in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass die in dem Weltaktionsprogrammfür Behin<strong>der</strong>te und den Rahmenbestimmungenfür die Herstellung <strong>der</strong> Chancengleichheit fürBehin<strong>der</strong>te enthaltenen Grundsätze und politischeLeitlinien einen wichtigen Einfluss auf die För<strong>der</strong>ung,Ausarbeitung und Bewertung von politischen Konzepten,Plänen, Programmen und Maßnahmen auf einzelstaatlicher,regionaler und internationaler Ebene zurVerbesserung <strong>der</strong> Chancengleichheit für Menschenmit Behin<strong>der</strong>ungen haben,g) nachdrücklich darauf hinweisend, wie wichtig esist, die Behin<strong>der</strong>ungsthematik disability mainstreamingzu einem festen Bestandteil <strong>der</strong> einschlägigenStrategien <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung zu machen,h) ebenso in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass jede Diskriminierungaufgrund von Behin<strong>der</strong>ung eine Verletzung <strong>der</strong>Würde und des Wertes darstellt, die jedem Menscheninnewohnen,i) ferner in <strong>der</strong> Erkenntnis <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Menschenmit Behin<strong>der</strong>ungen,j) in Anerkennung <strong>der</strong> Notwendigkeit, die Menschenrechtealler Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen, einschließlich<strong>der</strong>jenigen, die intensivere Unterstützung benötigen,zu för<strong>der</strong>n und zu schützen,k) besorgt darüber, dass sich Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungentrotz dieser verschiedenen Dokumente undVerpflichtungen in allen Teilen <strong>der</strong> Welt nach wie vorHin<strong>der</strong>nissen für ihre Teilhabe als gleichberechtigteMitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft sowie Verletzungen ihrerMenschenrechte gegenübersehen,l) in Anerkennung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> internationalenZusammenarbeit für die Verbesserung <strong>der</strong> Lebensbedingungen<strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen in allenLän<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e den Entwicklungslän<strong>der</strong>n,m) in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschenmit Behin<strong>der</strong>ungen zum allgemeinen Wohl und zurVielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können,und in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass die För<strong>der</strong>ung des vollen Genusses<strong>der</strong> Menschenrechte und Grundfreiheiten durchMenschen mit Behin<strong>der</strong>ungen sowie ihrer uneingeschränktenTeilhabe ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärkenund zu erheblichen Fortschritten in <strong>der</strong> menschlichen,sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung <strong>der</strong> Gesellschaftund bei <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Armut führen wird,n) in <strong>der</strong> Erkenntnis, wie wichtig die individuelle Autonomieund Unabhängigkeit Selbstbestimmung fürMenschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ist, einschließlich <strong>der</strong>Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen,o) in <strong>der</strong> Erwägung, dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungendie Möglichkeit haben sollen, aktiv an Entscheidungsprozessenüber politische Konzepte und überProgramme mitzuwirken, insbeson<strong>der</strong>e wenn dieseeinschließlich solcher, die sie unmittelbar betreffen,6

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