Auf Anhieb habe ich 16 Konstellationen von „<strong>Regenbogenfamilien</strong>“ gefunden. Über deren Verbreitungkann ich nur Schätzungen abgeben, die zwischen „häufig“ und „eher selten“ liegen - empirische Sozialforschungsteht dazu noch aus. Ich nenne als Beispiel jeweils den Fall einer lesbischen Mutter odereines schwulen Vaters, und zwar so, wie sie m.E. in der Praxis am häufigsten sind - was aber nichtheißt, dass es die jeweils andersgeschlechtliche Variante nicht gibt. Es ist mir nicht leicht gefallen, dieKonstellationen verschiedenen Kategorien zuzuordnen. Hier mein Versuch:I. In einigen Konstellationen unterscheidet sich die rechtliche und finanzielle Situation nicht von der(anderer) verheirateter, nicht-verheirateter oder getrenntlebender gemischtgeschlechtlicher Paareoder Alleinerziehender. Wohl aber haben diese Familien mit Vorurteilen und Diskriminierung zukämpfen.1. Lesbische Mutter, alleinsorgeberechtigt, keine festePartnerin, vom Kindesvatergeschieden bzw. getrennt2. Schwuler Vater, geschieden,ohne festen Partner,Sorgerecht bei der Kindesmutter,Umgangsrecht3. Schwuler Vater, verheiratet,kein fester Partner, gemeinsamesSorgerecht mitKindesmutter(Zeichenerklärung siehe am Ende des Artikels)II.Als Kern der zweiten Kategorie habe ich die Konstellationen gewählt, in denen lesbische Mütteroder schwule Väter ein einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und kein zweiter(Herkunfts-)elternteil da ist. Hier sind einige Rechte für die Co-Elternteile mit dem Lebenspartnerschaftsgesetzgeschaffen worden, diese reichen jedoch nicht aus, um die Kinder rechtlichund finanziell so abzusichern wie Kinder mit zwei gesetzlichen Elternteilen.4. Schwuler Vater mit adoptiertemKind, verpartnert© Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin,Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, <strong>2002</strong>2
5. Lesbische Mutter, verpartnert,Kind(er) durch Inseminationoder Adoption,kein Vater aktenkundig6. Lesbische Mutter, Kind(er)durch Insemination oderAdoption in eingetragenerLebenspartnerschaft, entpartnert,(Zeichenerklärung siehe am Ende des Artikels)Ähnlich ist die Situation im folgenden Beispiel 7, wo kein Kontakt zum Kindesvater bestehtund dieser sich der Verantwortung entzogen hat.7. Lesbische Mutter, geschieden,verpartnert, kein Kontaktzum KindesvaterDie lesbischen Mütter in Beispiel 8 und 9 können ggf. darauf verwiesen werden, dass sie ihrerechtliche Situation durch eine Verpartnerung verbessern können.8. Lesbische Mutter mit Inseminationskind,Vater nichtaktenkundig, mit festerPartnerin (nicht verpartnert)9. Lesbische Mutter, allein sorgeberechtigt,mit festerPartnerin im selben Haushalt,kein Kontakt zum Kindesvater© Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin,Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, <strong>2002</strong>3