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LOF & SCOPIC 2007 - VHT

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Folie 1<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

by<br />

S. Rose<br />

&<br />

K.E. Bergmann<br />

Seite 1


Im Jahr 1989 verabschiedeten Repräsentanten der Regierungen von 65 Nationen eine neue Bergungskonvention, die ein neues Konzept erschuf: "Special<br />

Compensation" (zu deutsch: besondere Vergütung). Dieses Konzept stattete Berger mit einem "Safety net = Sicherungsnetz" aus, wann immer eine "Gefahr von<br />

Schäden für die Umwelt" auftrat. Die Anwendung des "Safety net" wurde in Artikel 14 der Konvention geregelt, die z.B. in Großbritannien am 1. Januar 1995 in<br />

Kraft trat.<br />

In Deutschland sind die Bestimmungen der Konvention von 1989 in den Paragraphen 740 bis 753 des Handelsgesetzbuchs (HGB) gemäß Gesetz zur<br />

Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschiffhart (Drittes Seerechtsänderungsgesetz) vom 16. Mai 2001 in nationales Recht übernommen<br />

worden.<br />

Diese grundlegende Änderung des langjährigen internationalen Bergungsrechts wurde von allen Seiten der Schifffahrtsindustrie weithin begrüßt. Seitens der<br />

Berger weil diese sie ermutigte, einem Schiff Hilfe zu leisten, welches eine Gefahr für die Umwelt darstellt, mit der Gewissheit zumindest eine Erstattung der<br />

aufgewendeten Kosten zu erhalten; seitens Schiffseignern und Kaskoversicherern, weil es Berger ermutigte, Schiffen in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten; und<br />

seitens Schiffseignern und P&I Clubs, weil es Berger ermutigte, Schadstoffe im Schiff zu sichern bzw. abzupumpen und sowohl potenzielle Umweltschäden als<br />

auch daraus resultierende erhebliche Haftungsrisiken zu vermeiden.<br />

Während die Konvention erst 1995 in Kraft trat, wurde sie sofort von Lloyds übernommen und 1990 als Ergänzung in die Standard Form des Bergungsvertrags<br />

Lloyds Open Form ("<strong>LOF</strong>") eingearbeitet, bekannt als <strong>LOF</strong> 90. Der Vertrag wurde in der Folge zur <strong>LOF</strong> 95 geändert, nachdem die Bergungskonvention in<br />

Großbritannien in Kraft trat. Die "Special Compensation" Bestimmungen haben folglich allen <strong>LOF</strong> Fällen seit 1990 zugrunde gelegen. Infolgedessen wurden<br />

beträchtliche Erfahrungen in der Einschätzung von Artikel 14 Schiedssprüchen gewonnen.<br />

Seite 2


Folie 2<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />

Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />

Seite 3


Obwohl alle Seiten der Industrie das Konzept der Special Compensation begrüssten, zeigte die Erfahrung mit den Fällen, die seit 1990 eingetreten waren, dass<br />

sich die Mechanismen der Festlegung der Special Compensation basierend auf den Bestimmungen von Artikel 14 als zeitraubend, schwerfällig, kostspielig und<br />

unklar erwiesen. Die Probleme können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

(1) Während Artikel 21 der Konvention vorsieht, dass nach Abschluss des Einsatzes der Auftragnehmer, sprich Berger, Anspruch auf die Stellung einer zufrieden<br />

stellenden Sicherheit zur Absicherung seiner Ansprüche hat, umgesetzt in Artikel 5(b) der <strong>LOF</strong> 95, stellten sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten für den<br />

Berger heraus, diesen Anspruch durchzusetzen.<br />

Ansprüche auf Special Compensation entstehen am häufigsten, wenn die geretteten Werte nicht ausreichen oder gänzlich verloren gegangen sind. In<br />

solchen Fällen ist es schwierig, die Stellung einer Sicherheit zu erzwingen. Während die meisten Schiffseigner ihre Haftung zur Zahlung von Special<br />

Compensation versichert haben, sind ihre Versicherer, in Ermangelung der Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Garantiestellung, häufig wenig<br />

geneigt, die geforderte Sicherheit zu stellen. Infolgedessen hat es eine Vielzahl von Fällen gegeben, in denen Special Compensation Ansprüche<br />

involviert waren, aber keine Sicherheit gestellt wurde. Während in einigen Fällen diese Ansprüche schließlich gezahlt worden sind, hat es andere<br />

gegeben, in denen in Ermangelung einer Garantie, die Haftpflichtversicherer nicht gewillt waren, einen eigentlich festgesetzten Special Compensation<br />

Anspruch zu begleichen, selbst wenn sie den Schiffseigner zuvor unterstützt hatten, die Ansprüche abzuwehren. In einzelnen Fällen, aufgrund<br />

fehlender Sicherheiten und der Ablehnung der Haftpflichtversicherer zu zahlen, haben die Berger über Vergütungen verhandeln müssen, die<br />

erheblich geringer ausgefallen sind als die, die Ihnen eigentlich als Forderung durch einen a Lloyd’s Form Arbitrator zugesprochen worden war.<br />

Seite 4


Folie 3<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />

Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />

Seite 5


(2) Der Auslöser für Special Compensation unter Artikel 14.1 besteht im Vorhandensein einer "Gefahr von Schäden für die Umwelt". Dieser wird definiert als<br />

"erheblicher körperlicher Schaden für die menschliche Gesundheit oder die Meeresflora/-fauna oder Ressourcen in Küsten- oder Binnengewässern- oder<br />

angrenzenden Bereichen verursacht durch Verschmutzung, Vergiftung, Feuer, Explosion oder ähnlich bedeutenden Ereignissen."<br />

Sowohl der Auslöser als auch die Definition haben eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die von den Schiedsrichtern geklärt werden mussten. Was ist eine<br />

ausreichende "Gefahr/Bedrohung", was ist ein "erheblicher Schaden"; und was sind Küstengewässer oder angrenzenden Bereiche hieran – ist es die territoriale<br />

Begrenzung auf 3, 6 oder 12 Meilen, die Wirtschaftszone von 200 Meilen oder der Kontinentalsockel. Die Schiedsrichter haben die Begriffe "Gefahr/Drohung"<br />

und "erheblicher Schaden" betrachtet und sich bemüht, diese zu definieren, aber es gibt nach wie vor noch einen Mangel an Einheitlichkeit, da jeder Fall vor dem<br />

Hintergrund seiner eigenen bestimmten Umstände/Fakten beurteilt werden muss. Auf jeden Fall kann es hinsichtlich ihrer Bedeutung keine Einheitlichkeit geben<br />

bis eine (höchst) richterliche Interpretation durch die Gerichte vorliegt. Der Begriff Küstengewässer oder angrenzende Bereiche ist nach wie vor noch zu<br />

definieren. In der Zwischenzeit besteht weiter Unklarheit, was die Grundlage für Argumente/Diskussionen (und Ausgaben/Kosten) in fast jedem Fall bildet.<br />

(3) Die Bemessung des unter Artikel 14.2 fälligen Zuschlags erfordert nicht nur einen Nachweis von, sondern auch eine Einschätzung des Umfangs<br />

des Schadens, der eingetreten sein würde, wäre die Bergungsoperation erfolglos gewesen. Häufig sind Aussagen von einer Vielzahl der Experten<br />

notwendig – Schiffbauingenieure hinsichtlich der Gefahren für das Schiff; Strömungsexperten hinsichtlich des Vertreibens von Schadstoffen; und<br />

Umweltexperten hinsichtlich der wahrscheinlichen Schädigung, die sie verursachen würden. Dies ist wiederum zeitraubend und kostspielig.<br />

Seite 6


Folie 4<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />

Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />

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(4) Es gibt beträchtliche praktische Probleme, um die in Artikel 14.3 festgelegten Grundsätze zur Bemessung der Special Compensation anzuwenden. Während<br />

die bisherige Rechtsprechung davon ausgeht, dass es sich bei der Bemessung überwiegend um eine Berechnungsaufgabe handelt, geht es tatsächlich um eine<br />

große Aufgabe. Eine Aufgabe, die zeitraubend und kostspielig ist, begleitet von vielen Unwägbarkeiten und ungeklärten Sachverhalten in zahlreichen relevanten<br />

Punkten.<br />

Eine korrekte Bemessung erfordert stets eine Prüfung sämtlicher Rechnungen/Belege des Bergers, nicht nur in Bezug auf das tatsächlich eingesetzte<br />

Bergungsgerät, sondern auch der gesamten übrigen Ausrüstung des Bergers inklusive seiner administrativen Kosten. Um den Bestimmungen der Konvention<br />

genüge zu tun, ist es notwendig die Einsatz- und Stillstandzeiten von sämtlichem schweren Gerät des Bergers zu betrachten und die gesamten direkten und<br />

indirekten (Betriebs-)Kosten des Bergers diesem Gerät zuzuordnen bevor eine Einschätzung über die Höhe der Special Compensation erfolgen soll. Dies wirkt<br />

sich entsprechend aus, falls es sich um eine gemeinsame Bergungsoperation von zwei oder mehr professionellen Firmen handelt.<br />

Die Bemessung der Special Compensation, selbst in Standardfällen, nimmt erhebliche Zeit in Anspruch, bezieht fast immer Rechtsanwälte ein und<br />

häufig Rechnungsprüfer. Im Ergebnis ist dies nicht nur zeitaufwendig und kostspielig, sondern lässt den Berger komplett im Unklaren, wie viel ihm<br />

letztendlich zusteht, bis letztendlich viele Monate, manchmal Jahre, seit Beendigung seiner Tätigkeit vergangen sind.<br />

In zwei großen Bergungsfällen hat es nicht nur 4 bzw. 6 Jahre gedauert, die vorgenannten Probleme zu lösen, vielmehr wurden von beiden Parteien<br />

jeweils Gesamtkosten von weit über £1 Million aufgewandt. Dieses lag nicht an den Parteien oder deren Rechtsanwälten oder am Schiedsrichter,<br />

sondern überwiegend an den Mechanismen zur Bemessung der Special Compensation unter den Bestimmungen der Konvention.<br />

Seite 8


Folie 5<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />

Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />

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Für die Berger ist dies hinsichtlich der Festsetzung des endgültig fälligen Hilfslohns basierend auf einer kommerziellen Vereinbarung unakzeptabel und völlig<br />

unbefriedigend. Ein Schiedsgerichtsverfahren sollte nichts weiter als eine Methode zur Bemessung der Höhe der Entlohnung unter dem Vertrag sein. Bisher hat<br />

es keinen Disput über die Vertragsgrundlage gegeben und die rechtlichen Schritte, die notwendig sind, den Bergelohn festzulegen, sind nicht nur völlig<br />

unverhältnismäßig, sondern nur angebracht für Parteien, die eine rechtlich Haftung bestreiten.<br />

Dies waren die Gründe, warum seitens der Bergungsunternehmen eine Änderung angestrebt wurde. Die gleichen Gründe betrafen auch die P&I<br />

Clubs, die das Risiko der Special Compensation gedeckt haben. Allerdings waren die Clubs noch mehr besorgt, von den Folgen einer<br />

Umweltverschmutzung im Falle einer erfolglosen oder unsachgemäß durchgeführten Bergung betroffen zu sein. Hieraus erwuchs die Sorge vor einer<br />

potenziellen Haftung in Folge der mangelhaften Einbindung in den Ablauf einer Bergungsoperation.<br />

Vor diesem Hintergrund begannen die Unterausschüsse der internationalen Vereinigung der P&I Clubs und die ISU (International Salvage Union) im<br />

Herbst 1997 zusammenzutreffen, mit dem Ziel ein System zu entwickeln, das die ursprüngliche Methode zur Bemessung der Special Compensation<br />

ablösen und die vorgefundenen Probleme lösen sollte. Das hinter dem Begriff <strong>SCOPIC</strong> stehende Prinzip war auf diesen vorbereitenden Treffen<br />

geboren und wurde später von den beiden Unterausschüssen und einem weiteren der Londoner Kaskoversicherer weiterentwickelt. Etwa 18 Monate<br />

nachdem diese Idee entwickelt worden war, langen Diskussionen und Beratungen, wurde der Wortlaut der Klausel verabschiedet. Es erforderte ein<br />

"Give and Take" von allen Beteiligten der Schifffahrtindustrie und stellt ein Gleichgewicht der Interessen dar. Umfangreich wie es ist, wurde es<br />

entwickelt um praktisch jedem vorhersehbaren Problem aus dem Weg zu gehen und um eine Prozessflut zu vermeiden.<br />

Seite 10


Folie 6<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />

Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />

Seite 11


Am 01.08.1999 trat die <strong>SCOPIC</strong> Klausel in Verbindung mit <strong>LOF</strong> 95 in Kraft. Der komplette, aktuelle Text der <strong>SCOPIC</strong> Klausel folgt im Anschluss. Er wurde von<br />

den Unterausschüssen an die Verwaltungsorgane zur Annahme vorgelegt. Er wurde von der ISU anerkannt, von der Mehrzahl der Clubs der internationalen<br />

Vereinigung und von den Londoner Kaskoversicherern. Die Hoffnung, dass diese Klausel (sowie deren Anhänge) weltweite Akzeptanz bei allen Beteiligten findet,<br />

hat sich mittlerweile weitgehend erfüllt.<br />

Während zunächst davon ausgegangen wurde, dass <strong>SCOPIC</strong> eine Ergänzung der Lloyd’s Open Form erfordern würde, ist dies nicht länger<br />

erforderlich. Es wurde derart gestaltet, dass es von den Beteiligten (Reederei und Berger) in eine <strong>LOF</strong> 1990, 1995 oder 2000 integriert werden kann,<br />

indem einfach vereinbart wird, dass die <strong>SCOPIC</strong> Klausel Bestandteil des <strong>LOF</strong> Vertrags sein soll. Dies kann mündlich, aber idealerweise schriftlich<br />

geschehen.<br />

Die <strong>SCOPIC</strong> Klausel selbst enthält mittlerweile 15 bzw. 16 Unterklauseln, die die Basis bilden, sowie 3 Anhänge, die ein wesentlicher Bestandteil sind.<br />

Sie regelt die Position zwischen Berger, Schiffs- und Ladungseignern, aber nicht die der P&I Clubs und Kaskoversicherer, die zwar Versicherer der<br />

Schiffs- und Ladungseigner sind, aber keine Vertragsparteien. Die Position der Versicherer ist in zwei separaten Leitfäden geregelt. Einer zwischen<br />

ISU und der internationalen Vereinigung der P&I Clubs, und einer zwischen der internationalen Vereinigung der P&I Clubs und den<br />

Kaskoversicherern.<br />

Seite 12


Folie 7<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />

Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />

Seite 13


Zu guter letzt sei angemerkt:<br />

Erstens, die Klausel, ihre Anhänge und die Leitfäden sind für den professionellen Berger entwickelt worden und ersetzen den Artikel 14 der<br />

Bergungskonvention nicht gänzlich. Artikel 14 ist in vielen Ländern Bestandteil nationalen Rechts und wird weiter Anwendung auf<br />

allgemeinrechtliche Bergungsfälle sowie vertraglich begründete Bergelohnansprüche finden, in denen <strong>SCOPIC</strong> nicht inkludiert ist.<br />

Zweitens, es wurde vereinbart, das Funktionieren der <strong>SCOPIC</strong> Klausel genau zu beobachten und jährlich deren Bedingungen zu überprüfen, um die<br />

angestrebten Ergebnisse zu erzielen. Ein gewisses "Fine-tuning" hat bzw. kann sich ergeben.<br />

Seite 14


Folie 8<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

Vertragsarten:<br />

<strong>LOF</strong> 2000<br />

Prinzip = No cure – No pay<br />

<strong>SCOPIC</strong> (Special Compensation P and I Club)<br />

Arbitration in London or Germany<br />

alternatively:<br />

Commercial Salvage Contracts<br />

Seite 15


Folie 9<br />

7<br />

<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

7 Is the Scopic Clause incorporated into this agreement ?<br />

8 State alternative: Yes / No<br />

C Scopic Clause: Unless the word „No“ in Box 7 has been deleted this<br />

agreement shall be demed to have been made on the basis that the<br />

Scopic Clause is not incorporated and forms no part of this agreement.<br />

If the word „No“ is deleted in Box 7 this shall not out of itself be<br />

construed as a notice invoking the Scopic Clause within the meaning of<br />

sub-clause 2 thereof.<br />

Seite 16


Folie 10<br />

<strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

The International Convention on Salvage,<br />

IMO 1989<br />

Seite 17


Es wird auf den Vortrag von Dr. Drumm verwiesen, der die Kriterien zur Festsetzung des Bergelohns gemäß Artikel 13 bereits beschrieben hat.<br />

Seite 18


Folie 11<br />

<strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />

The International Convention on Salvage,<br />

IMO 1989<br />

Seite 19


Wiederum wird auf den Vortrag von Dr. Drumm verwiesen, der den Inhalt von Artikel 14 bereits beschrieben hat.<br />

Seite 20


Folie 12<br />

enthält die folgenden Unterklauseln:<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Seite 21


Zu 1. General: Als Lloyd's Form Salvage Agreement kann sowohl die <strong>LOF</strong> 1990, 1995 oder 2000 vereinbart werden.<br />

Zu 2. Invoking the <strong>SCOPIC</strong> Clause: <strong>SCOPIC</strong> kann ausgelöst werden, egal ob die Gefahr eines Umweltschadens vorliegt oder<br />

nicht.<br />

Zu 3. Security for <strong>SCOPIC</strong> Remuneration:<br />

(i) Eine für den Berger akzeptable Sicherheit in Höhe von US$ 3 Millionen ist innerhalb von 2 Werktagen in Form einer<br />

Bankgarantie oder eines P&I Club Letters zu stellen. Der Wortlaut basiert üblicherweise auf dem so genannten "ISU 5<br />

Wording", worauf später noch eingegangen wird.<br />

(ii) Sofern sich abzeichnet, dass die <strong>SCOPIC</strong> Vergütung niedriger als die gestellte Sicherheit ist, können die Eigner des<br />

Schiffes eine Reduzierung verlangen.<br />

(iii) Umgekehrt kann der Berger eine Erhöhung der Garantiesumme fordern, falls die zu erwartende <strong>SCOPIC</strong> Vergütung die<br />

gestellte Sicherheit übersteigt.<br />

(iv) Evtl. Streitigkeiten sollen vom Schiedsrichter beigelegt werden.<br />

Seite 22


Folie 13<br />

enthält die folgenden Unterklauseln:<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Seite 23


Folie 14<br />

enthält die folgenden Unterklauseln:<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Seite 24


Zu 8. Payment of <strong>SCOPIC</strong> Remuneration: Erläuterung folgt später. Wichtig hier: Zahlung innerhalb eines Monats nach<br />

Vorlage der Forderung. Zinsen basieren auf der "US prime rate" plus 1 %.<br />

Zu 9. Termination<br />

(ii) Möglicherweise Übergang in eine Wrackbeseitigung.<br />

Seite 25


Folie 15<br />

enthält die folgenden Unterklauseln:<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Seite 26


Folie 16<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix A<br />

Seite 27


Folie 17<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix A<br />

Seite 28


Folie 18<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix A<br />

Seite 29


Folie 19<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix A<br />

Seite 30


Folie 20<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix A<br />

Seite 31


Folie 21<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix A<br />

Seite 32


Folie 22<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix B<br />

Seite 33


Folie 23<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix B<br />

Seite 34


Folie 24<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix B<br />

Seite 35


Folie 25<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix B<br />

Seite 36


Folie 26<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Appendix C<br />

Seite 37


Folie 27<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Code Code of Practice<br />

Practice<br />

Seite 38


Folie 28<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Code Code of Practice<br />

Practice<br />

Seite 39


Folie 29<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Code of Practice<br />

Seite 40


Folie 30<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Code of Practice<br />

Seite 41


Folie 31<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Salvage Guarantee form<br />

(<strong>SCOPIC</strong> REMUNARATION)<br />

Seite 42


Folie 32<br />

<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />

Salvage Guarantee form<br />

(<strong>SCOPIC</strong> REMUNARATION)<br />

Seite 43


Folie 33<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Club Clause<br />

Zusammenfassung<br />

� <strong>SCOPIC</strong> existiert nur als ein Teil der Lloyd's Open Form (<strong>LOF</strong>)<br />

� <strong>SCOPIC</strong> ist, sofern nicht anders vereinbart, vom Berger schriftlich<br />

auszulösen<br />

� <strong>SCOPIC</strong> dient zur Motivation des Bergers, auch in aussichtslosen<br />

Bergungsfällen, seine Aktivitäten fortzusetzen (Basis <strong>LOF</strong>: No cure – No<br />

pay)<br />

� <strong>SCOPIC</strong> ersetzt Artikel 14 (außer Unterklauseln 5 und 6)<br />

� Liefert einen "Taxameter" für vom Berger eingesetztes Gerät, Personal, etc.<br />

� Die Gefahr eines Umweltschadens braucht nicht vorzuliegen<br />

� Die <strong>SCOPIC</strong> Erstattung basiert auf folgenden Grundsätzen:<br />

– Tarif Raten + 25%<br />

– Vorbehaltlich einer zügigen Zahlung<br />

– Zu zahlen für Aufwendungen, die einen Artikel 13 Bergelohn übersteigen<br />

� Zeichnet es sich im Verlauf einer Bergungsoperation ab, dass keine oder nur<br />

geringe Aussicht besteht, ausreichend Werte zu retten, hat der Eigner oder<br />

der Berger das Recht, <strong>LOF</strong> und <strong>SCOPIC</strong> zu kündigen, und über einen<br />

Wrackbeseitigungsvertrag zu günstigeren Konditionen zu verhandeln<br />

Seite 44


Folie 34<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Club Clause<br />

<strong>SCOPIC</strong> – Final Sheet<br />

Seite 45


Folie 35<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Club Clause<br />

<strong>SCOPIC</strong> – Final Sheet<br />

Seite 46


Folie 36<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Club Clause<br />

<strong>SCOPIC</strong> – Final Sheet<br />

Seite 47


Folie 37<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Cub Clause<br />

Award<br />

$2.500.000,00<br />

$2.000.000,00<br />

$1.500.000,00<br />

$1.000.000,00<br />

$500.000,00<br />

$0,00<br />

<strong>LOF</strong> Article 13 or <strong>SCOPIC</strong><br />

Who pays ?<br />

<strong>LOF</strong>/Art. 13 <strong>SCOPIC</strong><br />

Szenario 1: Es sind ausreichend gerettete Werte vorhanden und der gemäß<br />

Artikel 13 festgelegte Bergelohn von $ 2.000.000,- übersteigt die <strong>SCOPIC</strong><br />

Aufwendungen:<br />

Der Bergelohn ist in voller Höhe von der HG Gemeinschaft zu tragen<br />

(Schiff, Ladung, Bunker, etc.) – P&I ist nicht betroffen!!<br />

25% der Differenz<br />

werden abgezogen<br />

Der Berger, der <strong>SCOPIC</strong> ausgelöst hat, trägt einen Abzug von 25% auf die<br />

Differenz zwischen Artikel 13 Lohn und <strong>SCOPIC</strong> Aufwendungen.<br />

Seite 48


Folie 38<br />

Award<br />

$2.500.000,00<br />

$2.000.000,00<br />

$1.500.000,00<br />

$1.000.000,00<br />

$500.000,00<br />

$0,00<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Club Clause<br />

<strong>LOF</strong> Artcile 13 or <strong>SCOPIC</strong><br />

Who pays ?<br />

<strong>LOF</strong>/Art. 13 <strong>SCOPIC</strong><br />

Szenario 2: Die geretteten Werte sind relativ gering und der Artikel 13<br />

Bergelohn ist niedriger als die <strong>SCOPIC</strong> Aufwendungen:<br />

Die HG Gemeinschaft trägt lediglich den Artikel 13 Anteil.<br />

P&I trägt die über den Artikel 13 Anteil hinausgehenden <strong>SCOPIC</strong><br />

Aufwendungen.<br />

P&I<br />

Seite 49


Folie 39<br />

<strong>SCOPIC</strong><br />

Special Compensation PandI Club Clause<br />

Award<br />

$2.500.000,00<br />

$2.000.000,00<br />

$1.500.000,00<br />

$1.000.000,00<br />

$500.000,00<br />

$0,00<br />

<strong>LOF</strong> Article 13 or <strong>SCOPIC</strong><br />

Who pays ?<br />

<strong>LOF</strong>/Art. 13 <strong>SCOPIC</strong><br />

Szenario 3: Alles ging verloren, keine geretteten Werte:<br />

P&I trägt die gesamten <strong>SCOPIC</strong> Aufwendungen.<br />

Die HG Gemeinschaft ist nicht betroffen.<br />

Seite 50


Folie 40<br />

THE END<br />

Seite 51

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