LOF & SCOPIC 2007 - VHT
LOF & SCOPIC 2007 - VHT
LOF & SCOPIC 2007 - VHT
Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!
Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.
Folie 1<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
by<br />
S. Rose<br />
&<br />
K.E. Bergmann<br />
Seite 1
Im Jahr 1989 verabschiedeten Repräsentanten der Regierungen von 65 Nationen eine neue Bergungskonvention, die ein neues Konzept erschuf: "Special<br />
Compensation" (zu deutsch: besondere Vergütung). Dieses Konzept stattete Berger mit einem "Safety net = Sicherungsnetz" aus, wann immer eine "Gefahr von<br />
Schäden für die Umwelt" auftrat. Die Anwendung des "Safety net" wurde in Artikel 14 der Konvention geregelt, die z.B. in Großbritannien am 1. Januar 1995 in<br />
Kraft trat.<br />
In Deutschland sind die Bestimmungen der Konvention von 1989 in den Paragraphen 740 bis 753 des Handelsgesetzbuchs (HGB) gemäß Gesetz zur<br />
Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschiffhart (Drittes Seerechtsänderungsgesetz) vom 16. Mai 2001 in nationales Recht übernommen<br />
worden.<br />
Diese grundlegende Änderung des langjährigen internationalen Bergungsrechts wurde von allen Seiten der Schifffahrtsindustrie weithin begrüßt. Seitens der<br />
Berger weil diese sie ermutigte, einem Schiff Hilfe zu leisten, welches eine Gefahr für die Umwelt darstellt, mit der Gewissheit zumindest eine Erstattung der<br />
aufgewendeten Kosten zu erhalten; seitens Schiffseignern und Kaskoversicherern, weil es Berger ermutigte, Schiffen in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten; und<br />
seitens Schiffseignern und P&I Clubs, weil es Berger ermutigte, Schadstoffe im Schiff zu sichern bzw. abzupumpen und sowohl potenzielle Umweltschäden als<br />
auch daraus resultierende erhebliche Haftungsrisiken zu vermeiden.<br />
Während die Konvention erst 1995 in Kraft trat, wurde sie sofort von Lloyds übernommen und 1990 als Ergänzung in die Standard Form des Bergungsvertrags<br />
Lloyds Open Form ("<strong>LOF</strong>") eingearbeitet, bekannt als <strong>LOF</strong> 90. Der Vertrag wurde in der Folge zur <strong>LOF</strong> 95 geändert, nachdem die Bergungskonvention in<br />
Großbritannien in Kraft trat. Die "Special Compensation" Bestimmungen haben folglich allen <strong>LOF</strong> Fällen seit 1990 zugrunde gelegen. Infolgedessen wurden<br />
beträchtliche Erfahrungen in der Einschätzung von Artikel 14 Schiedssprüchen gewonnen.<br />
Seite 2
Folie 2<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />
Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />
Seite 3
Obwohl alle Seiten der Industrie das Konzept der Special Compensation begrüssten, zeigte die Erfahrung mit den Fällen, die seit 1990 eingetreten waren, dass<br />
sich die Mechanismen der Festlegung der Special Compensation basierend auf den Bestimmungen von Artikel 14 als zeitraubend, schwerfällig, kostspielig und<br />
unklar erwiesen. Die Probleme können wie folgt zusammengefasst werden:<br />
(1) Während Artikel 21 der Konvention vorsieht, dass nach Abschluss des Einsatzes der Auftragnehmer, sprich Berger, Anspruch auf die Stellung einer zufrieden<br />
stellenden Sicherheit zur Absicherung seiner Ansprüche hat, umgesetzt in Artikel 5(b) der <strong>LOF</strong> 95, stellten sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten für den<br />
Berger heraus, diesen Anspruch durchzusetzen.<br />
Ansprüche auf Special Compensation entstehen am häufigsten, wenn die geretteten Werte nicht ausreichen oder gänzlich verloren gegangen sind. In<br />
solchen Fällen ist es schwierig, die Stellung einer Sicherheit zu erzwingen. Während die meisten Schiffseigner ihre Haftung zur Zahlung von Special<br />
Compensation versichert haben, sind ihre Versicherer, in Ermangelung der Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Garantiestellung, häufig wenig<br />
geneigt, die geforderte Sicherheit zu stellen. Infolgedessen hat es eine Vielzahl von Fällen gegeben, in denen Special Compensation Ansprüche<br />
involviert waren, aber keine Sicherheit gestellt wurde. Während in einigen Fällen diese Ansprüche schließlich gezahlt worden sind, hat es andere<br />
gegeben, in denen in Ermangelung einer Garantie, die Haftpflichtversicherer nicht gewillt waren, einen eigentlich festgesetzten Special Compensation<br />
Anspruch zu begleichen, selbst wenn sie den Schiffseigner zuvor unterstützt hatten, die Ansprüche abzuwehren. In einzelnen Fällen, aufgrund<br />
fehlender Sicherheiten und der Ablehnung der Haftpflichtversicherer zu zahlen, haben die Berger über Vergütungen verhandeln müssen, die<br />
erheblich geringer ausgefallen sind als die, die Ihnen eigentlich als Forderung durch einen a Lloyd’s Form Arbitrator zugesprochen worden war.<br />
Seite 4
Folie 3<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />
Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />
Seite 5
(2) Der Auslöser für Special Compensation unter Artikel 14.1 besteht im Vorhandensein einer "Gefahr von Schäden für die Umwelt". Dieser wird definiert als<br />
"erheblicher körperlicher Schaden für die menschliche Gesundheit oder die Meeresflora/-fauna oder Ressourcen in Küsten- oder Binnengewässern- oder<br />
angrenzenden Bereichen verursacht durch Verschmutzung, Vergiftung, Feuer, Explosion oder ähnlich bedeutenden Ereignissen."<br />
Sowohl der Auslöser als auch die Definition haben eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die von den Schiedsrichtern geklärt werden mussten. Was ist eine<br />
ausreichende "Gefahr/Bedrohung", was ist ein "erheblicher Schaden"; und was sind Küstengewässer oder angrenzenden Bereiche hieran – ist es die territoriale<br />
Begrenzung auf 3, 6 oder 12 Meilen, die Wirtschaftszone von 200 Meilen oder der Kontinentalsockel. Die Schiedsrichter haben die Begriffe "Gefahr/Drohung"<br />
und "erheblicher Schaden" betrachtet und sich bemüht, diese zu definieren, aber es gibt nach wie vor noch einen Mangel an Einheitlichkeit, da jeder Fall vor dem<br />
Hintergrund seiner eigenen bestimmten Umstände/Fakten beurteilt werden muss. Auf jeden Fall kann es hinsichtlich ihrer Bedeutung keine Einheitlichkeit geben<br />
bis eine (höchst) richterliche Interpretation durch die Gerichte vorliegt. Der Begriff Küstengewässer oder angrenzende Bereiche ist nach wie vor noch zu<br />
definieren. In der Zwischenzeit besteht weiter Unklarheit, was die Grundlage für Argumente/Diskussionen (und Ausgaben/Kosten) in fast jedem Fall bildet.<br />
(3) Die Bemessung des unter Artikel 14.2 fälligen Zuschlags erfordert nicht nur einen Nachweis von, sondern auch eine Einschätzung des Umfangs<br />
des Schadens, der eingetreten sein würde, wäre die Bergungsoperation erfolglos gewesen. Häufig sind Aussagen von einer Vielzahl der Experten<br />
notwendig – Schiffbauingenieure hinsichtlich der Gefahren für das Schiff; Strömungsexperten hinsichtlich des Vertreibens von Schadstoffen; und<br />
Umweltexperten hinsichtlich der wahrscheinlichen Schädigung, die sie verursachen würden. Dies ist wiederum zeitraubend und kostspielig.<br />
Seite 6
Folie 4<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />
Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />
Seite 7
(4) Es gibt beträchtliche praktische Probleme, um die in Artikel 14.3 festgelegten Grundsätze zur Bemessung der Special Compensation anzuwenden. Während<br />
die bisherige Rechtsprechung davon ausgeht, dass es sich bei der Bemessung überwiegend um eine Berechnungsaufgabe handelt, geht es tatsächlich um eine<br />
große Aufgabe. Eine Aufgabe, die zeitraubend und kostspielig ist, begleitet von vielen Unwägbarkeiten und ungeklärten Sachverhalten in zahlreichen relevanten<br />
Punkten.<br />
Eine korrekte Bemessung erfordert stets eine Prüfung sämtlicher Rechnungen/Belege des Bergers, nicht nur in Bezug auf das tatsächlich eingesetzte<br />
Bergungsgerät, sondern auch der gesamten übrigen Ausrüstung des Bergers inklusive seiner administrativen Kosten. Um den Bestimmungen der Konvention<br />
genüge zu tun, ist es notwendig die Einsatz- und Stillstandzeiten von sämtlichem schweren Gerät des Bergers zu betrachten und die gesamten direkten und<br />
indirekten (Betriebs-)Kosten des Bergers diesem Gerät zuzuordnen bevor eine Einschätzung über die Höhe der Special Compensation erfolgen soll. Dies wirkt<br />
sich entsprechend aus, falls es sich um eine gemeinsame Bergungsoperation von zwei oder mehr professionellen Firmen handelt.<br />
Die Bemessung der Special Compensation, selbst in Standardfällen, nimmt erhebliche Zeit in Anspruch, bezieht fast immer Rechtsanwälte ein und<br />
häufig Rechnungsprüfer. Im Ergebnis ist dies nicht nur zeitaufwendig und kostspielig, sondern lässt den Berger komplett im Unklaren, wie viel ihm<br />
letztendlich zusteht, bis letztendlich viele Monate, manchmal Jahre, seit Beendigung seiner Tätigkeit vergangen sind.<br />
In zwei großen Bergungsfällen hat es nicht nur 4 bzw. 6 Jahre gedauert, die vorgenannten Probleme zu lösen, vielmehr wurden von beiden Parteien<br />
jeweils Gesamtkosten von weit über £1 Million aufgewandt. Dieses lag nicht an den Parteien oder deren Rechtsanwälten oder am Schiedsrichter,<br />
sondern überwiegend an den Mechanismen zur Bemessung der Special Compensation unter den Bestimmungen der Konvention.<br />
Seite 8
Folie 5<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />
Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />
Seite 9
Für die Berger ist dies hinsichtlich der Festsetzung des endgültig fälligen Hilfslohns basierend auf einer kommerziellen Vereinbarung unakzeptabel und völlig<br />
unbefriedigend. Ein Schiedsgerichtsverfahren sollte nichts weiter als eine Methode zur Bemessung der Höhe der Entlohnung unter dem Vertrag sein. Bisher hat<br />
es keinen Disput über die Vertragsgrundlage gegeben und die rechtlichen Schritte, die notwendig sind, den Bergelohn festzulegen, sind nicht nur völlig<br />
unverhältnismäßig, sondern nur angebracht für Parteien, die eine rechtlich Haftung bestreiten.<br />
Dies waren die Gründe, warum seitens der Bergungsunternehmen eine Änderung angestrebt wurde. Die gleichen Gründe betrafen auch die P&I<br />
Clubs, die das Risiko der Special Compensation gedeckt haben. Allerdings waren die Clubs noch mehr besorgt, von den Folgen einer<br />
Umweltverschmutzung im Falle einer erfolglosen oder unsachgemäß durchgeführten Bergung betroffen zu sein. Hieraus erwuchs die Sorge vor einer<br />
potenziellen Haftung in Folge der mangelhaften Einbindung in den Ablauf einer Bergungsoperation.<br />
Vor diesem Hintergrund begannen die Unterausschüsse der internationalen Vereinigung der P&I Clubs und die ISU (International Salvage Union) im<br />
Herbst 1997 zusammenzutreffen, mit dem Ziel ein System zu entwickeln, das die ursprüngliche Methode zur Bemessung der Special Compensation<br />
ablösen und die vorgefundenen Probleme lösen sollte. Das hinter dem Begriff <strong>SCOPIC</strong> stehende Prinzip war auf diesen vorbereitenden Treffen<br />
geboren und wurde später von den beiden Unterausschüssen und einem weiteren der Londoner Kaskoversicherer weiterentwickelt. Etwa 18 Monate<br />
nachdem diese Idee entwickelt worden war, langen Diskussionen und Beratungen, wurde der Wortlaut der Klausel verabschiedet. Es erforderte ein<br />
"Give and Take" von allen Beteiligten der Schifffahrtindustrie und stellt ein Gleichgewicht der Interessen dar. Umfangreich wie es ist, wurde es<br />
entwickelt um praktisch jedem vorhersehbaren Problem aus dem Weg zu gehen und um eine Prozessflut zu vermeiden.<br />
Seite 10
Folie 6<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />
Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />
Seite 11
Am 01.08.1999 trat die <strong>SCOPIC</strong> Klausel in Verbindung mit <strong>LOF</strong> 95 in Kraft. Der komplette, aktuelle Text der <strong>SCOPIC</strong> Klausel folgt im Anschluss. Er wurde von<br />
den Unterausschüssen an die Verwaltungsorgane zur Annahme vorgelegt. Er wurde von der ISU anerkannt, von der Mehrzahl der Clubs der internationalen<br />
Vereinigung und von den Londoner Kaskoversicherern. Die Hoffnung, dass diese Klausel (sowie deren Anhänge) weltweite Akzeptanz bei allen Beteiligten findet,<br />
hat sich mittlerweile weitgehend erfüllt.<br />
Während zunächst davon ausgegangen wurde, dass <strong>SCOPIC</strong> eine Ergänzung der Lloyd’s Open Form erfordern würde, ist dies nicht länger<br />
erforderlich. Es wurde derart gestaltet, dass es von den Beteiligten (Reederei und Berger) in eine <strong>LOF</strong> 1990, 1995 oder 2000 integriert werden kann,<br />
indem einfach vereinbart wird, dass die <strong>SCOPIC</strong> Klausel Bestandteil des <strong>LOF</strong> Vertrags sein soll. Dies kann mündlich, aber idealerweise schriftlich<br />
geschehen.<br />
Die <strong>SCOPIC</strong> Klausel selbst enthält mittlerweile 15 bzw. 16 Unterklauseln, die die Basis bilden, sowie 3 Anhänge, die ein wesentlicher Bestandteil sind.<br />
Sie regelt die Position zwischen Berger, Schiffs- und Ladungseignern, aber nicht die der P&I Clubs und Kaskoversicherer, die zwar Versicherer der<br />
Schiffs- und Ladungseigner sind, aber keine Vertragsparteien. Die Position der Versicherer ist in zwei separaten Leitfäden geregelt. Einer zwischen<br />
ISU und der internationalen Vereinigung der P&I Clubs, und einer zwischen der internationalen Vereinigung der P&I Clubs und den<br />
Kaskoversicherern.<br />
Seite 12
Folie 7<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Einige Fotos von spektakulären Bergungsfällen, die überwiegend auf<br />
Basis <strong>LOF</strong> mit/ohne <strong>SCOPIC</strong> abgeschlossen wurden<br />
Seite 13
Zu guter letzt sei angemerkt:<br />
Erstens, die Klausel, ihre Anhänge und die Leitfäden sind für den professionellen Berger entwickelt worden und ersetzen den Artikel 14 der<br />
Bergungskonvention nicht gänzlich. Artikel 14 ist in vielen Ländern Bestandteil nationalen Rechts und wird weiter Anwendung auf<br />
allgemeinrechtliche Bergungsfälle sowie vertraglich begründete Bergelohnansprüche finden, in denen <strong>SCOPIC</strong> nicht inkludiert ist.<br />
Zweitens, es wurde vereinbart, das Funktionieren der <strong>SCOPIC</strong> Klausel genau zu beobachten und jährlich deren Bedingungen zu überprüfen, um die<br />
angestrebten Ergebnisse zu erzielen. Ein gewisses "Fine-tuning" hat bzw. kann sich ergeben.<br />
Seite 14
Folie 8<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
Vertragsarten:<br />
<strong>LOF</strong> 2000<br />
Prinzip = No cure – No pay<br />
<strong>SCOPIC</strong> (Special Compensation P and I Club)<br />
Arbitration in London or Germany<br />
alternatively:<br />
Commercial Salvage Contracts<br />
Seite 15
Folie 9<br />
7<br />
<strong>LOF</strong> & <strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
7 Is the Scopic Clause incorporated into this agreement ?<br />
8 State alternative: Yes / No<br />
C Scopic Clause: Unless the word „No“ in Box 7 has been deleted this<br />
agreement shall be demed to have been made on the basis that the<br />
Scopic Clause is not incorporated and forms no part of this agreement.<br />
If the word „No“ is deleted in Box 7 this shall not out of itself be<br />
construed as a notice invoking the Scopic Clause within the meaning of<br />
sub-clause 2 thereof.<br />
Seite 16
Folie 10<br />
<strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
The International Convention on Salvage,<br />
IMO 1989<br />
Seite 17
Es wird auf den Vortrag von Dr. Drumm verwiesen, der die Kriterien zur Festsetzung des Bergelohns gemäß Artikel 13 bereits beschrieben hat.<br />
Seite 18
Folie 11<br />
<strong>SCOPIC</strong> <strong>2007</strong><br />
The International Convention on Salvage,<br />
IMO 1989<br />
Seite 19
Wiederum wird auf den Vortrag von Dr. Drumm verwiesen, der den Inhalt von Artikel 14 bereits beschrieben hat.<br />
Seite 20
Folie 12<br />
enthält die folgenden Unterklauseln:<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Seite 21
Zu 1. General: Als Lloyd's Form Salvage Agreement kann sowohl die <strong>LOF</strong> 1990, 1995 oder 2000 vereinbart werden.<br />
Zu 2. Invoking the <strong>SCOPIC</strong> Clause: <strong>SCOPIC</strong> kann ausgelöst werden, egal ob die Gefahr eines Umweltschadens vorliegt oder<br />
nicht.<br />
Zu 3. Security for <strong>SCOPIC</strong> Remuneration:<br />
(i) Eine für den Berger akzeptable Sicherheit in Höhe von US$ 3 Millionen ist innerhalb von 2 Werktagen in Form einer<br />
Bankgarantie oder eines P&I Club Letters zu stellen. Der Wortlaut basiert üblicherweise auf dem so genannten "ISU 5<br />
Wording", worauf später noch eingegangen wird.<br />
(ii) Sofern sich abzeichnet, dass die <strong>SCOPIC</strong> Vergütung niedriger als die gestellte Sicherheit ist, können die Eigner des<br />
Schiffes eine Reduzierung verlangen.<br />
(iii) Umgekehrt kann der Berger eine Erhöhung der Garantiesumme fordern, falls die zu erwartende <strong>SCOPIC</strong> Vergütung die<br />
gestellte Sicherheit übersteigt.<br />
(iv) Evtl. Streitigkeiten sollen vom Schiedsrichter beigelegt werden.<br />
Seite 22
Folie 13<br />
enthält die folgenden Unterklauseln:<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Seite 23
Folie 14<br />
enthält die folgenden Unterklauseln:<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Seite 24
Zu 8. Payment of <strong>SCOPIC</strong> Remuneration: Erläuterung folgt später. Wichtig hier: Zahlung innerhalb eines Monats nach<br />
Vorlage der Forderung. Zinsen basieren auf der "US prime rate" plus 1 %.<br />
Zu 9. Termination<br />
(ii) Möglicherweise Übergang in eine Wrackbeseitigung.<br />
Seite 25
Folie 15<br />
enthält die folgenden Unterklauseln:<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Seite 26
Folie 16<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix A<br />
Seite 27
Folie 17<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix A<br />
Seite 28
Folie 18<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix A<br />
Seite 29
Folie 19<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix A<br />
Seite 30
Folie 20<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix A<br />
Seite 31
Folie 21<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix A<br />
Seite 32
Folie 22<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix B<br />
Seite 33
Folie 23<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix B<br />
Seite 34
Folie 24<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix B<br />
Seite 35
Folie 25<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix B<br />
Seite 36
Folie 26<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Appendix C<br />
Seite 37
Folie 27<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Code Code of Practice<br />
Practice<br />
Seite 38
Folie 28<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Code Code of Practice<br />
Practice<br />
Seite 39
Folie 29<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Code of Practice<br />
Seite 40
Folie 30<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Code of Practice<br />
Seite 41
Folie 31<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Salvage Guarantee form<br />
(<strong>SCOPIC</strong> REMUNARATION)<br />
Seite 42
Folie 32<br />
<strong>SCOPIC</strong> Clause <strong>2007</strong><br />
Salvage Guarantee form<br />
(<strong>SCOPIC</strong> REMUNARATION)<br />
Seite 43
Folie 33<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Club Clause<br />
Zusammenfassung<br />
� <strong>SCOPIC</strong> existiert nur als ein Teil der Lloyd's Open Form (<strong>LOF</strong>)<br />
� <strong>SCOPIC</strong> ist, sofern nicht anders vereinbart, vom Berger schriftlich<br />
auszulösen<br />
� <strong>SCOPIC</strong> dient zur Motivation des Bergers, auch in aussichtslosen<br />
Bergungsfällen, seine Aktivitäten fortzusetzen (Basis <strong>LOF</strong>: No cure – No<br />
pay)<br />
� <strong>SCOPIC</strong> ersetzt Artikel 14 (außer Unterklauseln 5 und 6)<br />
� Liefert einen "Taxameter" für vom Berger eingesetztes Gerät, Personal, etc.<br />
� Die Gefahr eines Umweltschadens braucht nicht vorzuliegen<br />
� Die <strong>SCOPIC</strong> Erstattung basiert auf folgenden Grundsätzen:<br />
– Tarif Raten + 25%<br />
– Vorbehaltlich einer zügigen Zahlung<br />
– Zu zahlen für Aufwendungen, die einen Artikel 13 Bergelohn übersteigen<br />
� Zeichnet es sich im Verlauf einer Bergungsoperation ab, dass keine oder nur<br />
geringe Aussicht besteht, ausreichend Werte zu retten, hat der Eigner oder<br />
der Berger das Recht, <strong>LOF</strong> und <strong>SCOPIC</strong> zu kündigen, und über einen<br />
Wrackbeseitigungsvertrag zu günstigeren Konditionen zu verhandeln<br />
Seite 44
Folie 34<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Club Clause<br />
<strong>SCOPIC</strong> – Final Sheet<br />
Seite 45
Folie 35<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Club Clause<br />
<strong>SCOPIC</strong> – Final Sheet<br />
Seite 46
Folie 36<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Club Clause<br />
<strong>SCOPIC</strong> – Final Sheet<br />
Seite 47
Folie 37<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Cub Clause<br />
Award<br />
$2.500.000,00<br />
$2.000.000,00<br />
$1.500.000,00<br />
$1.000.000,00<br />
$500.000,00<br />
$0,00<br />
<strong>LOF</strong> Article 13 or <strong>SCOPIC</strong><br />
Who pays ?<br />
<strong>LOF</strong>/Art. 13 <strong>SCOPIC</strong><br />
Szenario 1: Es sind ausreichend gerettete Werte vorhanden und der gemäß<br />
Artikel 13 festgelegte Bergelohn von $ 2.000.000,- übersteigt die <strong>SCOPIC</strong><br />
Aufwendungen:<br />
Der Bergelohn ist in voller Höhe von der HG Gemeinschaft zu tragen<br />
(Schiff, Ladung, Bunker, etc.) – P&I ist nicht betroffen!!<br />
25% der Differenz<br />
werden abgezogen<br />
Der Berger, der <strong>SCOPIC</strong> ausgelöst hat, trägt einen Abzug von 25% auf die<br />
Differenz zwischen Artikel 13 Lohn und <strong>SCOPIC</strong> Aufwendungen.<br />
Seite 48
Folie 38<br />
Award<br />
$2.500.000,00<br />
$2.000.000,00<br />
$1.500.000,00<br />
$1.000.000,00<br />
$500.000,00<br />
$0,00<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Club Clause<br />
<strong>LOF</strong> Artcile 13 or <strong>SCOPIC</strong><br />
Who pays ?<br />
<strong>LOF</strong>/Art. 13 <strong>SCOPIC</strong><br />
Szenario 2: Die geretteten Werte sind relativ gering und der Artikel 13<br />
Bergelohn ist niedriger als die <strong>SCOPIC</strong> Aufwendungen:<br />
Die HG Gemeinschaft trägt lediglich den Artikel 13 Anteil.<br />
P&I trägt die über den Artikel 13 Anteil hinausgehenden <strong>SCOPIC</strong><br />
Aufwendungen.<br />
P&I<br />
Seite 49
Folie 39<br />
<strong>SCOPIC</strong><br />
Special Compensation PandI Club Clause<br />
Award<br />
$2.500.000,00<br />
$2.000.000,00<br />
$1.500.000,00<br />
$1.000.000,00<br />
$500.000,00<br />
$0,00<br />
<strong>LOF</strong> Article 13 or <strong>SCOPIC</strong><br />
Who pays ?<br />
<strong>LOF</strong>/Art. 13 <strong>SCOPIC</strong><br />
Szenario 3: Alles ging verloren, keine geretteten Werte:<br />
P&I trägt die gesamten <strong>SCOPIC</strong> Aufwendungen.<br />
Die HG Gemeinschaft ist nicht betroffen.<br />
Seite 50
Folie 40<br />
THE END<br />
Seite 51