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kommunal - Klagenfurt

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53837 · 30. September 2004AMTLICHgemäß § 6 der VO TB08/236/01 vom1. Juni 2001.§ 7Diese Verordnung tritt mit der Aufstellungder entsprechenden Verkehrszeichengemäß §§ 52, 53, 54, 55der StVO 1960 in Verbindung mit derBodenmarkierungsverordnungBGBl. 848/1995 in Kraft.§ 8Übertretungen dieser Verordnungwerden von der Bundespolizeibehördegemäß § 99 Abs. 3 derStraßenverkehrsordnung, BGBl. Nr.159/1960, in der derzeit geltendenFassung, geahndet.<strong>Klagenfurt</strong>, 19. August 2004Für den Gemeinderat:Der Bürgermeister:Dkfm. Harald S c h e u c h e r***Bürgermeister derLandeshauptstadt <strong>Klagenfurt</strong>VERORDNUNGDer Bürgermeister der Landeshauptstadt<strong>Klagenfurt</strong> ordnet gemäß §§ 43,44 in Verbindung mit § 94b Abs. 1 lit.b der Straßenverkehrsordnung 1960,BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeitgeltenden Fassung, folgende Verkehrsregelungenan:§ 1„Vorrang geben“:a) Für die Gewerbestraße in die FlatschacherStraße (gemäß Plan Nr.596/01/04 vom 10. August 2004).b) Für den Erich-Opitz-Weg in dieFlatschacher Straße (gemäß Plan Nr.938/01/04 vom 10. August 2004).§ 2„Einfahrt verboten“ mit dem Zusatz„ausgenommen Radfahrer (Radfahrerals Symbol)“:Für die Korngasse südlich der Wolfgang-Pauli-Straßein Richtung Süden(gemäß Plan Nr. 392/01/04 vom 10.August 2004).§ 3„Vorgeschriebene Fahrtrichtung“nach „rechts“:Für die Arnoldstraße bei der Einmündungin die Pischeldorfer Straße(gemäß Plan Nr. 617/03/04 vom 10.August 2004).§ 4„Kennzeichnung eines Schutzweges“:Über die Turmgasse an der Südseiteder Mühlgasse (gemäß Plan Nr.939/01/04 vom 10. August 2004).§ 5„Einbahnstraße“ mit dem Zusatz„ausgenommen Radfahrer (Radfahrerals Symbol)“:Für die Korngasse zwischen der VölkermarkterStraße und der Wolfgang-Pauli-Straße in Fahrtrichtung Norden(gemäß Plan Nr. 392/01/04 vom 10.August 2004).§ 6Diese Verordnung tritt mit der Aufstellungder entsprechenden Verkehrszeichengemäß §§ 50, 52, 53,54, 55 der StVO 1960 in Verbindungmit der BodenmarkierungsverordnungBGBl. 848/1995 in Kraft.§ 7Übertretungen dieser Verordnungwerden von der Bundespolizeibehördegemäß § 99 Abs. 3 derStraßenverkehrsordnung, BGBl. Nr.159/1960, in der derzeit geltendenFassung, geahndet.<strong>Klagenfurt</strong>, 19. September 2004Der Bürgermeister:Dkfm. Harald S c h e u c h e r***Magistrat derLandeshauptstadt <strong>Klagenfurt</strong>VERORDNUNGGemäß §§ 43 Abs. 1, 44 und in Verbindungmit § 94d Ziffer 16 derStraßenverkehrsordnung, BGBl. Nr.159/1960, in der derzeit geltendenFassung, werden betreffend derDurchführung von Straßenbausanierungsarbeitenam VölkermarkterRing und am Feldmarschall-Conrad-Platz, zwischen der Salmstraßeund dem St. Veiter Ring in derZeit von 27. September bis 26. November2004 für die Dauer der gemäߧ 90 der zitierten Straßenverkehrsordnungmit Bescheid vom 23. September2004, Zl.: TB 410/329/04, folgendestraßenpolizeiliche Maßnahmenverfügt:§ 1In der Zeit von 27. September bis 26.November 2004 wird für die nachstehendangeführten Straßenzüge ein„Einbiegen nach links verboten“ angeordnet:- vom Völkermarkter Ring in diePriesterhausgasse, FahrtrichtungSüd-Nord- vom Völkermarkter Ring in die PischeldorferStraße, FahrtrichtungNord-SüdIn der Zeit von 27. September bis 6.November 2004 wird für die Parkplätzein der Mariannengasse, Westseite,in einer Länge von ca. 50 m abder Völkermarkter Straße, ein „Haltenund Parken verboten“ mit „Anfang“und „Ende“ mit Symbol, Abschleppzone,angeordnet.In der Zeit von 27. September bis 6.November 2004 wird die Mariannengasse,in Fahrtrichtung Norden, zur„Einbahnstraße“ erklärt.In der Zeit von 27. September bis 26.November 2004 wird die „Einbahnstraße“in der Pischeldorfer Straße,zwischen Völkermarkter Ring und Mariannengasse,und am Brunnplatz, zwischenVölkermarkter Ring und PischeldorferStraße, aufgehoben und zu„Sackgassen“ in Richtung VölkermarkterRing sowie zu einer „30-km/h-Zone erklärt. (Jeweils am Anfang undam Ende der angeführten Straßen istdas Gefahrenzeichen „Achtung Gegenverkehr“aufzustellen.)Aufstellung von weiteren Verkehrszeichen:Im Baustellenbereich werden je nachBedarf nachstehende Verkehrszeichenangeordnet:„30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung“,„Überholen verboten“,„Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsüberschreitungen“,„Vorgeschriebene Fahrtrichtung“,„Fahrbahnverengung“, „Baustelle“,„Halten und Parken verboten“ mit„Anfang“ und „Ende“ mit Symbol,Abschleppzone,§ 2Diese Verordnung ist durch dieStraßenverkehrszeichen gemäß § 50Ziffer 8a b c, 9, § 52 Ziffer 3a, 10a,11, 13b, 15, § 53 Ziffer 10 und 11mitZusatz der StVO kundzumachen. Sietritt mit der Anbringung dieser Beschilderungin Kraft.§ 3Übertretungen dieser Verordnungwerden von der Bundespolizeibehörde<strong>Klagenfurt</strong> gemäß § 99 Abs.3 der Straßenverkehrsordnung,BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeitgeltenden Fassung, geahndet.<strong>Klagenfurt</strong>, 23. September 2004Für den Bürgermeister:Der Sachbearbeiter:Rudolf K ö n i g***Magistrat derLandeshauptstadt <strong>Klagenfurt</strong>VERORDNUNGGemäß §§ 43 Abs. 1, 44 und in Verbindungmit § 94d Ziffer 16 der Straßenverkehrsordnung,BGBl. Nr. 159/1960,in der derzeit geltenden Fassung, werdenbetreffend der Durchführung vonStraßenbausanierungsarbeiten inder Pernhartgasse, zwischen Stauderplatzund Dr.-Herrmann-Gasse,und in der Dr.-Herrmann-Gasse, Westseite,zwischen Pernhartgasse und Benediktinerplatz,in der Zeit von 5. Septemberbis 31. Oktober 2004, für dieDauer der gemäß § 90 der zitiertenStraßenverkehrsordnung mit Bescheidvom 22. September 2004, Zl.: TB410/328/04, bewilligten Arbeiten, folgendestraßenpolizeiliche Maßnahmenverfügt:§ 1In der Zeit von 5. September bis 31.Oktober 2004 wird für die Pernhartgasse,zwischen Stauderplatz undDr.-Herrmann-Gasse, ein „Fahrverbot“mit dem Zusatz „ausgenommenöffentliche Linienbusse, Baustellenfahrzeuge,Anrainer und Hotelgäste“und eine „30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung“angeordnet.In der Zeit von 5. September bis 31.Oktober 2004 wird für den Stauderplatz8, ab Villacher Straße/Ecke Heiligengeistplatz,ein „Fahrverbot“ mitdem Zusatz „ausgenommen Anrainerverkehr“angeordnet.In der Zeit von 5. September bis 31.Oktober 2004 wird für die gesamtenParkplätze (KPZ) vor dem ObjektStauderplatz 8, beidseitig (je nachBedarf), ein „Halten und Parken verboten“mit „Anfang“ und „Ende“ mitSymbol, Abschleppzone, angeordnet.Eine Woche in der Zeit von 5. Septemberbis 31. Oktober 2004 wird fürdie Dr.-Herrmann-Gasse, ab Benediktinerplatz,Westseite/Ecke 8.-Mai-Straße, in Richtung Norden, ein „Einfahrtverboten“ angeordnet.Blitzschutzbau Zöchling9020 <strong>Klagenfurt</strong>, Villacher Str. 33, Tel. 51 35 93Planung – Aufstellung – ÜberprüfungFachhandel – sämtliche Bauteile,feuerverzinkt und Kupfer, lagernd.- Ableitung des Straßenverkehrs vomBenediktinerplatz, Westseite auskommend in Richtung Osten, in die8.-Mai-Straße (Aufstellung des Verkehrszeichens„VorgeschriebeneFahrtrichtung nach rechts“).In der Zeit von 5. September bis 31.Oktober 2004 wird die Lichtenfelsgassezur „Einbahnstraße“ von Westennach Osten erklärt.Totalsperre: Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten4 Tage, und zwar nur beginnend mitSonntag bis Mittwoch, im Monat Oktober2004 wird für die Pernhartgasse,zwischen Stauderplatz undDr.-Herrmann-Gasse, ein „Fahrverbot“mit dem Zusatz „ausgenommenBaustellenfahrzeuge“ angeordnet.Umleitungsstrecke für den öffentlichenBusverkehr und Anrainerverkehr:Adolf-Kolping-Gasse, Lichtenfelsgasse,Benediktinerplatz.4 Tage, und zwar nur beginnend mitSonntag bis Mittwoch, im Monat Oktober2004 wird für die gesamtenParkplätze (KPZ) vor dem ObjektAdolf-Kolping-Gasse 4 und 6, Westseite,in der Lichtenfelsgasse, Südseite,und am Benediktinerplatz -westlich, Ostseite, ein „Halten undParken verboten“ mit „Anfang“ und„Ende“ mit Symbol, Abschleppzone,angeordnet.In der Zeit von 5. September bis 31.Oktober 2004 wird für die VillacherStraße, stadteinwärts, ab der KreuzungVillacher Ring, ein „Fahrverbot“mit dem Zusatz „ausgenommenAnrainerverkehr“ angeordnet.Vorankündigung der StraßensperrePernhartgasse:A u f s t e l l u n g s s t a n d o r t e derHinweistafeln mit der Aufschrift„Pernhartgasse, ab Stauderplatz/Adolf-Kolping-Gasse bis Oktober2004 gesperrt“Villacher Ring/Westseite - ca. 50 mvor der Kreuzung zur Villacher Straßein Richtung Süden (Aufstellung desVZ - einbiegen nach links verbotenmit dem Zusatz ausgenommen Anrainerverkehr)Villacher Ring/Ostseite - ca. 50 m vorder Kreuzung zur Villacher Straße inRichtung Norden (Aufstellung desVZ - einbiegen nach rechts verbotenmit dem Zusatz ausgenommen Anrainerverkehr)Villacher Straße/stadteinwärts - ca.50 m vor der Kreuzung zum VillacherRing (vorgeschriebene Fahrtrichtungennach links und rechts)Aufstellung von weiteren Verkehrszeichen:Im Baustellenbereich sind nachstehendeVerkehrszeichen aufzustellen:„Umleitung“, „Ende der Geschwin-

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