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pocket politik

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jJudikative Im Sinne der i Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt(= Gerichte).1. LEXIKONJugendgericht Jugendgerichte sind Abteilungen der Strafgerichte ( A Gerichtsbarkeit).Sie verhandeln gegen i Jugendliche, die wegen einer i Straftatangeklagt sind. Jugendgerichte wenden das Jugendstrafrecht an, das –abweichend vom Erwachsenenstrafrecht – Erziehungsmaßregeln, Verwarnungen,spezielle Auflagen oder Jugendstrafe vorsieht.Jugendlicher2 Das Jugendgerichtsgesetz bezeichnet als JugendlicheMinderjährige zwischen 14 und 18 Jahren. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist,wird als Kind bezeichnet. Ab 18 ist man volljährig und zählt zu den Erwachsenen.i Heranwachsender24.2.3.Jugendverband Zusammenschluss von Jugendlichen, wobei freie (z.B.Pfadfinder), religiös gebundene (z.B. Evangelische/ Katholische Jugend,Christlicher Verein junger Menschen [CVJM]) und politischen Parteien oderVerbänden nahestehende Vereinigungen (z.B. Sozialistische JugendDeutschlands, Die Falken, Jugendrotkreuz, Gewerkschaftsjugend) unterschiedenwerden. Auf Bundesebene arbeiten Jugendverbände im i Bundesjugendring,in Ländern, Städten und Kreisen in Landes-, Stadt- undKreisjugendringen zusammen (siehe auch Adressenteil).Junge Liberale Nachwuchsorganisation der i FDPJunge Union Nachwuchsorganisation der i CDU/CSUJungsozialisten Nachwuchsorganisation der i SPD024Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung

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