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Satzung (Abteilungsrichtlinie) der Tennisabteilung im TV 1886 e

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----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Änderungsvorschlag der Abteilungsrichtlinie und Beitragsordnung, Februar 2012Zu ändernde Passagen sind rot markiert.Zu streichende Passagen sind grün.Abteilungsrichtlinie (Satzung) der Tennisabteilung im TV 1886 e.V. Treburin Ergänzung der Satzung des Hauptvereins TV 1886 e.V. Trebur1. Die Satzung des Hauptvereins TV 1886 e.V. Treburgilt auch für die Tennisabteilung und ist in allen Punkten anzuwenden.2. Name der AbteilungDie Abteilung führt den Namen:“ Tennisabteilung im Turnverein 1886 e.V. Trebur “abgekürzt: TV Trebur Tennis3. MitgliederMitglied in der Tennisabteilung kann nur werden, wer auch Mitglied des Hauptvereins ist undauch dessen Vereinssatzung unterliegt.Die Abteilung führt als Mitglieder:a. ordentliche Mitgliederb. Kinder und jugendliche Mitglieder bis 18 Jahrec. passive Mitgliederd. Ehrenmitglieder4. Sonderbeitrag (Beitragsordnung)a. Die Höhe des Sonderbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und wird in einergesonderten Beitragsordnung festgehalten.Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Abteilungsrichtlinien.Änderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.5. Beendigung der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft endet:a. durch Todb. durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Kalenderhalbjahres zulässig und spätestens6 Wochen zuvor schriftlich zu erklären ist (Stichtage sind 15.Mai und 15.November).c. durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn nach schriftlicher Mahnung oder nach 6Monaten keine Entrichtung des Mitglieds-/Sonder-/ Trainingsbeitrages erfolgt ist.6. Organe der AbteilungDie Organe der Abteilung sind:a. Die Mitgliederversammlungb. Die Abteilungsleitungc. Die Fachwarte7. Die Abteilungsleitunga. Die Abteilungsleitung wird von der Mitgliederversammlung gewähltb. Die Abteilungsleitung besteht aus dem:- Abteilungsleiter- stellvertr. Abteilungsleiter- Kassenwart- Schriftführer- Sportwart- Jugendwart- Organisationsvertreter- weitere Fachwarte (Beisitzer)


Die Abteilungsleitung wird auf der Mitgliederversammlung gewählt.Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.Darüber hinaus ist es möglich, für besondere Aufgaben oder ohne festen Geschäftsbereich weitereAbteilungsmitglieder-/ Fachwarte als Beisitzer zusätzlich in die Abteilungsleitung zu wählen.Die Wahlperiode beträgt jeweils 2 Jahre.c. Aufgaben der Abteilungsleitung sind:- Der Abteilungsleiter vertritt die Tennisabteilung im erweiterten Vorstand des Hauptvereins.- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung.- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.- Ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Abteilungsvermögens.- Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben, die ihr durch Satzung, Beitrags-, Platz- und Spielordnungzugewiesen sind.- Anfertigung eines Protokolls von jeder Mitgliederversammlung und Sitzung der Abteilungsleitungd. Die Abteilungsleitung ist berechtigt, den für die Abteilung erforderlichen Arbeitsaufwand auf dieMitglieder zu verteilen und die Ableistung (Arbeitsstunden) zu regeln.Passive Mitglieder / Ehrenmitglieder der Abteilung, Mitglieder der Abteilungsleitung undMitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr mit mindestens 25 Jahren Abteilungsmitgliedschaftsind von Arbeitsstunden befreit.e. Verstößt ein Mitglied gegen die Abteilungsrichtlinie (Satzung/ Beitrags-, Platz- und Spielordnung),behält sich die Abteilungsleitung vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.8. Mitgliederversammlunga. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.b. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.c. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt, in zeitlicher Nähe zurMitgliederversammlung des Hauptvereins.d. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 2 Wochen im Voraus in der örtlichenPresse oder postalisch.e. Die Einladung muss die vorgesehenen Tagesordnungspunkte enthalten.f. Die Mitgliederversammlung ist Beschlussfähig, ohne das es auf die Zahl der erschienenenMitglieder ankommt.g. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.Änderungen der Abteilungsrichtlinien (Satzung ,Beitragsord., Platz-u. Spielord.) bedürfen der2/3 Mehrheit, der anwesenden Mitglieder.Bei Stimmengleichheit entscheidet der Abteilungsleiter bzw. der Versammlungsleiter.h. Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in derMitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 3 Tage vor derVersammlung bei der Abteilungsleitung schriftlich eingegangen sind.Später eingehende Anträge können nicht mehr behandelt werden.i. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf schriftlichen Antrag von der Mitgliederversammlung alssolche ernannt wurden.j. Geheime Abstimmungen erfolgen nur auf Antrag, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden,stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt.9. KassenprüfungIm 1.Quartal jedes Jahres findet eine Kassenprüfung durch 2 Mitglieder der Tennisabteilung statt,die nicht der Abteilungsleitung angehören und von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre, imVersatz, gewählt sein müssen. Direkte Wiederwahl ist nicht möglich.10. Platz- und SpielordnungDie Platz- und Spielordnung ist Bestandteil der Abteilungsrichtlinie.Änderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.


Beitragsordnung der Tennisabteilung Treburim TV 1886 e.V. Trebur1. SonderbeitragDer Sonderbeitrag der Tennisabteilung ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres im Voraus für dasKalenderjahr fällig.a. ordentliche MitgliederEinzelmitglied 76,- EuroEhepaar127,- Eurob. Kinder und jugendliche MitgliederKinder und Jugendliche bis 18 Jahren 42,- EuroKinder und Jugendliche bis 18 Jahren, wenn wenigstensein Elternteil Mitglied der Tennisabteilung ist21,- EuroJugendliche / Auszubildende / Studenten42,- Eurovom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 28. Lebensjahr zahlen den reduzierten Jahresbeitrag,sofern ein Ausbildungsverhältnis besteht oder eine Studienbescheinigung vorgelegt wird.(Bescheinigungen sind unaufgefordert bis zum 1. März, jährlich neu, beim Kassenwartvorzulegen). Berufsbegleitende Studenten (BA) sind hiervon ausgenommenc. Passive Mitglieder 25,- EuroMitglieder der Tennisabteilung können als passive Mitglieder eingestuft werden. Dies istschriftlich bei der Abteilungsleitung zu beantragen (Stichtag: Kalenderjahresende für dasfolgende Kalenderjahr).d. EhrenmitgliederEine Ehrenmitgliedschaft erhalten nur Mitglieder, die auf Antrag von derMitgliederversammlung als solche ernannt werden.Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und müssen keine Arbeitsstunden ableisten.2. Gastgebühr 8,- EuroDie Gaststunden sind auf den Namen des Abteilungsmitglieds in die Gaststundenliste einzutragen undwerden zeitnah abgebucht.3. Arbeitsstunden 15,- Euro pro StundeJedes Abteilungsmitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist verpflichtet, 5 Stunden Arbeitseinsatzfür die Tennisabteilung abzuleisten. Sollten die Arbeitsstunden nicht abgeleistet werden, so wird 15,-Euro pro Stunde für nicht geleistete Arbeitsstunden (max. 75,- €) von dem Konto des Mitgliedes, amJahresende abgebucht. Für Mitglieder unter 18 Jahren wird pro nicht abgeleistete Arbeitsstunde nur 5Euro abgebucht.Von der Arbeitsstundenpflicht ausgenommen sind Mitglieder ab dem 70. Lebensjahr mit einerAbteilungszugehörigkeit von mindestens 25 Jahren.


Eine Ableistung der Arbeitsstunden im Hauptverein ist nicht möglich, da der Hauptverein einengemeinnützigen Zweck verfolgt und dies im Sinne der Gemeinnützigkeit (siehe Satzung desHauptvereins TV Trebur § 3) sonst verliert.4. TrainingsbeitragDer Beitrag für das Training (Sommer- oder Wintertraining) der Tennisjugend wird gesondertbzw. nach der Anmeldung und Vorlage einer Einzugsermächtigung umgehend eingezogen.4. Interessierte Sportfreundedie eventuell Abteilungsmitglieder werden wollen, können bis zu 3 (drei) mal kostenlos an einemSchnuppertraining teilnehmen. Dies ist schriftlich bei der Abteilungsleitung zu melden.5. Abteilungsrichtlinie (Satzung/ Beitrags-, Platz- und Spielordnung)Alle Tennisabteilungsmitglieder, besonders aber die Abteilungsleitung, sind gehalten,die Einhaltung dieser Richtlinie bzw. Ordnung streng zu überwachen.


Platz- und Spielordnung1. AllgemeinesAnlage und Plätze müssen pfleglich behandelt werden. Störungen und Belästigungen anderer Spielersind zu vermeiden. Jeder hat sich sportlich und fair zu verhalten. Der Spielbetrieb ist nur inSportbekleidung gestattet. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Kinder -insbesondere Kleinkinder - sind zu beaufsichtigen und dürfen den Spielbetrieb nicht stören. Hunde sindinnerhalb der Anlage anzuleinen und dürfen keinesfalls auf die Plätze. Die Abteilungsleitung bzw. derPlatzwart sind berechtigt, Plätze für den Spielbetrieb zu sperren, wenn Renovierungsarbeitenerforderlich sind oder Witterungsverhältnisse dies notwendig machen.2. Spielberechtigung und PlatzreservierungSpielberechtigt sind Abteilungsmitglieder, wenn die Spielzeit durch das Anbringen des/derpersönlichen Namensschildes/r auf der Magnettafel gekennzeichnet ist. Eine Platzbelegung ist nurgültig, wenn mindestens einer der Spielpartner vom Zeitpunkt der Belegung bis zum Spielbeginn aufder Anlage anwesend ist. Eine weitere Reservierung ist erst nach Spielende wieder zulässig. HabenSpieler bis 5 Minuten nach dem Beginn der reservierten Spielzeit das Spiel noch nicht begonnen,verfällt das Spielrecht und andere Spieler können sich eintragen. Platzreservierungen für nichtanwesende Spieler sind nicht zulässig. Ebenso ist eine Vorreservierung bei Abwesenheit nicht möglich.Wer ohne Eintrag spielt, kann von anderen Spielern zum Verlassen des Platzes aufgefordert werden.Das Verwenden anderer Namensschilder ist nicht zulässig und wird von der Abteilungsleitungentsprechend geahndet.Das Spielen mit Gästen ist grundsätzlich erlaubt, doch muss dies vor Spielbeginn im Belegungsplan(Magnetschild “Gastmarke“) und auf der aushängenden Gästeliste (Name des Abteilungsmitgliedes)eingetragen sein.Die Gastgebühr beträgt pro Gast und Spielstunde 8,-- Euro und wird am Ende der Spielsaison vomKonto des Abteilungsmitgliedes abgebucht.Nichtabteilungsmitgliedern ist es nicht gestattet mit anderen Nichtabteilungsmitgliedern auf denPlätzen zu spielen, da kein Versicherungsschutz durch den LSB besteht. Über eine Ausnahmeentscheidet die Abteilungsleitung. Wird dies ausnahmsweise (z.B. im Rahmen von Firmenturnierenoder regelmäßigen Platzvermietungen) zugesagt, dann ist pro Platz und Spielstunde eine Gastgebühr zuentrichten.3. SpielzeitDie Spielzeit beträgt 55 Minuten. Vor Beginn des Spiels ist der Platz bei Bedarf zu wässern. 5 Minutenvor Spielende ist der Platz abzuziehen. Erst nach erfolgter Platzpflege darf eine weitere Spielzeit belegtwerden.Beim Doppel ist es gestattet, 2 Stunden hintereinander zu belegen, wobei sich mindestens eine/r der 4beteiligten Spieler/innen bei der Platzbelegung auf der Anlage befinden muss. Nach der erstenSpielstunde ist der Platz abzuziehen und gegebenenfalls zu bewässern.


4. PlatzpflegeFür die Bespielbarkeit des Platzes ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Die Plätze dürfen nur mitTennisschuhen betreten werden.a. Vor Spielbeginn - Wenn der Platz trocken und staubig ist, muss vor Spielbeginn gewässert werden.Bei großer Hitze und Staubbildung (z.B. Wind) ist dies auch während der Spielzeit notwendig.Beim Spiel entstandene Löcher im Platzbelag sind sofort wieder mit Belegsand zu schließen.Wenn der Platz nach Regenfällen zu nass und weich ist, darf nicht gespielt werden.b. Nach dem Spiel - Unebenheiten mit dem Dreikantholz ausgleichen, Steine, Blätter oder sonstigerUnrat ist in den Abfalleimer zu werfen. Der gesamte Platz ist abzuziehen und gleichmäßig zuwässern.c. Den Anweisungen der Abteilungsleitung und des Platzwartes ist Folge zu leisten ( z.B. Platzsperre).5. Sonderregelung für AbteilungsmitgliederDer Platz 6 ist Jugendlichen vorbehalten.Dieser Platz darf von Erwachsenen nicht reserviert werden. Hat sich zu Beginn der Spielzeit keinJugendlicher auf diesem Platz eingetragen, kann er auch von Erwachsenen belegt werden.Der Platz 3 ist Erwachsenen vorbehalten.Dieser Platz darf von Jugendlichen nicht reserviert werden. Hat sich zu Beginn der Spielzeit keinErwachsener auf diesem Platz eingetragen, kann er auch von Jugendlichen belegt werden.Auf den anderen Plätzen sind Jugendliche von Montag bis Freitag bis 17:00 Uhr spielberechtigt. Nach17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen hier nur Jugendliche spielen, wenn beiSpielbeginn kein Erwachsener eingetragen ist. Spielen Jugendliche mit Erwachsenen, so haben sievolles Spielrecht.6. Trainerplatz/TrainingDer Platz 8 ist der Trainerplatz.Dieser Platz darf nur außerhalb der vom Vereinstrainer reservierten Trainingszeiten belegt werden.Jugendtraining (gegebenenfalls auch Platz 7) und Training laut Belegungsplan haben Vorrang.Nur die von der Abteilungsleitung autorisierten Personen dürfen Training geben.7. MannschaftstrainingDie offiziell zugelassenen Trainingszeiten für Mannschaften werden von der Abteilungsleitungfestgelegt und per Aushang bekannt gegeben. Mannschaftstraining (mit und ohne Trainer) hat Vorrangvor normalem Spielbetrieb.Nach Beendigung der Teamrunde erlischt für die Mannschaften das Recht des Mannschaftstrainings.Über Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung.8. Team- und ForderungsspieleTeam- und Forderungsspiele haben Vorrang vor Privatspielen. Diese müssen im Belegungsplaneingetragen und entsprechend gekennzeichnet werden. Sie unterliegen keiner Zeitbegrenzung. Esdürfen hierfür aber nur die tatsächlich benötigten Plätze reserviert werden.


9. Verstöße gegen die Platz- und SpielordnungBei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung kann die Abteilungsleitung Maßnahmen ergreifen,die bis hin zu einem Spielverbot reichen können.10. DiebstahlFür Diebstähle innerhalb der Tennisanlage haftet weder die Tennisabteilung noch der Hauptverein!Beschluss der Mitglieder-/ Jahreshauptversammlungder Tennisabteilung vom 10. März 2009Abgeändert an der Jahreshauptversammlung der Tennisabteilungvom 19. Februar 2010Die Abteilungsleitung der Tennisabteilungin Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführenden Vorstand des TV 1886 e.V. TreburGeschäftsstelle TV 1886 e.V. TreburAstheimer Straße (Tennisanlage)65468 TreburoderPostfach 465463 TreburTel. 06147 / 50198 - 22 oder - 23Fax 06147 / 50198 - 25E-Mail: geschaeftsstelle@tv-trebur.deInternet: www.tv1886-trebur.deÖffnungszeiten:Mo. 17.30 - 19.30Mi. 9.15 - 12.15Bankverbindung des TV 1886 e.V TreburTennisabteilungGroß-Gerauer VolksbankKontonr. 140 140 04Blz: 508 925 00

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