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TAB 2007 - N-ERGIE Aktiengesellschaft

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Hinweise zu denTechnischen Anschlussbedingungen Strom- <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> -Ausgabe 11.2008Herausgegeben vom Verband derBayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEWLenkungsausschuss „Energienetze und Regulierung“


Hinweise zu denTechnischen Anschlussbedingungen Strom - <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> -Inhaltsverzeichniszu 1Geltungsbereich.......................................................................................................4zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte ......................................................4zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage....................................................... 4zu 4 Plombenverschlüsse ...................................................................................... 5zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss)..................................................................... 5zu 6 Hauptstromversorgung ........................................................................................... 7zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze ................................................ 8zu 9 Steuerung und Datenübertragung ................................................................ 10zu 10 Elektrische Verbrauchsgeräte.... ................................................................ ..10zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen.................................................... 10zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen ................................................................. 11zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb....................................... 11Seite 2


Herausgegeben vomVerband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEWSeite 3


zu 1GeltungsbereichDiese Hinweise stehen im Zusammenhang mit der <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> (in der Form des vomVerband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN) herausgegebenen Musterwortlautes).Die Umsetzung der Anforderungen in der <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> wird in dieser Unterlagenäher beschrieben.zu 2Anmeldung elektrischer Anlagen und GeräteDie Vordrucke des Netzbetreibers (NB) zur Anmeldung zum Netzanschluss sowie zurzusätzlichen Datenerfassung stehen im Internetauftritt zum Download zur Verfügungoder können beim NB direkt angefordert werden.Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstellung des Netzanschlussesentsprechend § 6 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu berücksichtigenund um den Anschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zukönnen, ist ein Lageplan (Maßstab 1:1000, z. B. Kopie aus dem Bauantrag), einGrundrissplan (Maßstab 1:100, z. B. Kellergeschoss) mit eingezeichnetem gewünschtenAnbringungsort für Netzanschluss und Zählerplatz dem NB vorzulegen.Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagennach Abschnitt 13 der <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> sind der Anmeldung beizufügen.Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbilddes Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitteund Sicherungsbemessungsströme beizufügen.zu 3Inbetriebsetzung der elektrischen AnlageDie Vordrucke des NB zur Fertigstellung/Inbetriebsetzung (gemäß § 14 NAV „Inbetriebsetzungder elektrischen Anlage“) stehen im Internetauftritt zum Download zurVerfügung oder können beim NB direkt angefordert werden.Die Inbetriebsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem NB.Die Anwesenheit des Errichters ist nur in besonderen Fällen (z. B. bei halbindirekterMessung, bei Erzeugungsanlagen oder bei Geräten zu Heizung und Klimatisierung)notwendig.Zur Vermeidung vor unbefugter Inbetriebsetzung wird an der Trennvorrichtung nachAbschnitt 7.4 ein Hinweis angebracht.Seite 4


zu 4PlombenverschlüssePlombierungen durch Elektro-Installateure werden von den NBs grundsätzlich untereinanderanerkannt. Das Plombierverfahren ist mit dem jeweiligen NB vorab zu klären.Dabei werden die Plombenzange und die Plomben des NB verwendet, bei dem derElektro-Installateur in das Installateurverzeichnis eingetragen ist.zu 5Netzanschluss (Hausanschluss)Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind dieVorraussetzungen nach DIN VDE 0100-732 zu erfüllen:Auf brennbaren Wänden, z. B. Holzwänden, blechbekleideten Holzwänden, Gipskartonwändenmüssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einerlichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden.Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darfnicht durch brennbare Wände geführt werden.Ist die Montage innerhalb des Gebäudes nicht möglich, ist Abschnitt 5.3 der <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong>anzuwenden.Für den Schutzpotentialausgleich ist der Anschluss des Fundamenterders nach DIN18014 an die Haupterdungsschiene in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskastenanzuordnen.Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes,der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudesbestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfallsBetriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraummuss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumesmit Anschluss- und Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breitemindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m.Er ist vorzusehen in Gebäuden mit mehr als fünf Anschlussnutzern.Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungensowie Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie ist vorgesehenfür Gebäude mit bis zu fünf Anschlussnutzern.Eine Hausanschlussnische (z. B. in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) ist einebauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowieder Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungendient.Seite 5


Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude:RaumartenzulässigHA-RaumHA-WandKellerraum ja X X -HA-NischeFlur, Treppenraum nicht über Treppenstufen ja 1) - X XZählerraum ja X X XFeuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser ≥ IP X4 ja - X XFeuchter bzw. nasser Raum Strahlwasser nein - - -Lagerraum für Heizöl bis max. 5.000 l Gesamtinhalt ja 2) 3) 4) - X XLagerraum für Holzpellets nein 4) - - -Raum mit Feuerstätten flüssige Brennstoffe gasförmige Brennstoffebis 100 kW Nennleistung ja 4) - X X feste Brennstoffe bis 50 kW Nennleistung ja 4) - X XRäume mit Wärmepumpen bis 50 kW Antriebsleistung ja 4) - X XRäume mit BHKW bis 35 kW Gesamtleistung ja 4) - X XRaum mit erhöhterUmgebungstemperaturdauernd > 30 °C nein - - -Garagen bis 100 m 2 ≥ IP X4 ja 5) 6) - X XGaragen über 100 m 2 nein 6) - - -Feuergefährdete Betriebsstätte nein - - -Explosionsgefährdeter Bereich nein - - -Aufzugsraum nein - - -1)2)3)4)5)6)jedoch Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachtenauch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem RaumHausanschlusskasten und -kabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GfK-Tanks bzw. Außenkante derAuffangwanne einhaltenBayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachtenmechanischer Schutz (Rammschutz) notwendiggilt auch für TiefgaragenTabelle: Beispiele für den Einbau von HausanschlüssenSeite 6


Hausanschluss in hochwassergefährdeten GebietenIn hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjährigesHochwasser) dem NB mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessendes Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskastenund Zählerschrank gewählt werden kann.Hausanschluss in ZähleranschlusssäulenEinzelheiten sind dem VBEW-Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) zu entnehmen.Kabelhausanschluss – VerlegetiefeBei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberflächevon 0,6 m einzuhalten, geringere Tiefen sind mit dem NB abzustimmen.Neben der Einzeleinführung kann auch die Mehrspartenhauseinführung eingesetztwerden. Die Verlegetiefe richtet sich hier nach der Sparte mit der größten Tiefe.zu 6HauptstromversorgungDimensionierung der Hauptstromversorgung (Hauptleitung) nach DIN 18015-1Anzahl der WohnungenZulässige Belastbarkeit des Kabelsbzw. der Leitung (A)1 - 5 636 - 10 8011 - 17 10018 - 37 12538 - 100 160Tabelle: Anlagen ohne elektrische WarmwasserbereitungSeite 7


Anzahl der WohnungenZulässige Belastbarkeit des Kabelsbzw. der Leitung (A)1 632 803 1004 - 6 1257 - 11 16012 - 22 200Tabelle: Anlagen mit elektrischer WarmwasserbereitungHauptleitungsverlängerungDer Spannungsfall gemäß Abschnitt 6.2.5 der <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> ist einzuhalten. Die Verlängerungvorhandener Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen.Verwendung von EinaderleitungenBei Verwendung von Einaderleitungen bzw. -kabeln ist im Besonderen wegen der Einführungin den Hausanschlusskasten Rücksprache mit dem NB notwendig.zu 7Mess- und Steuereinrichtungen, ZählerplätzeDie <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> Abschnitt 7 regelt die Ausführung der Zählerplätze und nicht dieEinsatzmöglichkeiten der Zählertypen selbst.Einzelheiten über die Ausstattung der Zählerschränke sind dem VBEW-Merkblatt fürZählerschränke (direkte Messung) sowie dem VBEW-Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke(halbindirekte Messung, Leistungsteil bis 250 A) zu entnehmen.Werden in Neuanlagen steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschalten, ist ein Feldfür das TSG (Tarifsteuergerät) einschl. Überstrom-Schutzeinrichtung für das TSGgrundsätzlich vorzusehen.Für die Anbringung im Freien sind Zähleranschlusssäulen und ortsfeste Schalt- undSteuerschränke geeignet.Seite 8


Einbaumöglichkeiten von Zählerschränken im GebäudeRaumartenZählerraumzulässigjaHausanschlussraum ja 1)Hausanschlusswand ja 2)HausanschlussnischeKellerraumjajaFlur, Treppenraum jedoch nicht über Treppenstufen ja 3)Feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser ≥ IP X4 jaFeuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser neinLagerraum für Heizöl (Zählerschrankaußerhalb der Auffangwanne)4) 5)bis 5.000 l jaLagerraum für Holzpellets nein 5)Raum mit Feuerstätten für flüssige Brennstoffe gasförmige Brennstoffebis 100 kW Nennleistung ja 5) feste Brennstoffe bis 50 kW Nennleistung ja 5)Räume mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 °CneinRäume mit Wärmepumpen bis 50 kW Antriebsleistung ja 5)Räume mit BHKW bis 35 kW Gesamtleistung ja 5)Garagen bis 100 m 2 6) 7) 8)≥ IP X4 jaFeuergefährdete BetriebsstätteExplosionsgefährdeter BereichAufzugsraumneinneinnein1)2)3)4)5)6)7)8)ab mehr als 5 Anschlussnutzer vorgeschriebenbis zu 5 Anschlussnutzer möglichjedoch Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachtenauch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem RaumBayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachtengilt auch für Tiefgaragenmechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig> 100 m 2 in Abstimmung mit dem NetzbetreiberTabelle: Beispiele für den Einbau von ZählerschränkenSeite 9


Selektivität der TrennvorrichtungSelektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik „E“ erfüllendie in der <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> Abschnitt 7.4 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dassdafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. AndereCharakteristiken sind nach Absprache mit dem NB möglich.Stromkreisverteiler im ZählerschrankEin Stromkreisverteiler ist im Zählerschrank nur bei einem Anschlussnutzer (z. B. Einfamilienhaus)oder für den Allgemeinverbrauch zulässig, dann aus Erwärmungsgründennur neben der Messeinrichtung.Zählerverdrahtung > 63 ABei Nennströmen für direkt gemessene Anlagen > 63 A ist die Zählerverdrahtung in 16mm 2 (< 63 A in 10 mm 2 ) auszuführen.zu 9Steuerung und DatenübertragungDie Einrichtungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen sind entsprechend denSchaltbildern des NB anzuschließen.zu 10Elektrische VerbrauchsgeräteDie Festlegung in Abschnitt 10.2.4 (3), wonach der NB den Betrieb von Geräten zurHeizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regelungseinrichtungabhängig machen kann, bezieht sich ausschließlich auf fest angeschlosseneVerbrauchseinrichtungen.zu 11Vorübergehend angeschlossene AnlagenEinzelheiten können dem VBEW-Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagenentnommen werden.Seite 10


zu 12Auswahl von SchutzmaßnahmenDer NB erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem. In Abhängigkeit davon istder Anschluss am Hausanschlusskasten wie unten dargestellt auszuführen.Schutzpotentialausgleich im TN-System:Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen erfolgt abweichendvon oben dargestellten Bildern die Verbindung zur Haupterdungsschiene an der erstenPEN-Klemme im Gebäude.zu 13Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne ParallelbetriebDie in den <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> genannten Richtlinien, Formulare zur Anmeldung, Datenerfassungund Inbetriebsetzung sowie weitere Informationen stehen im Internet des NBzum Download zur Verfügung oder können beim NB direkt angefordert werden.Seite 11

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