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I n h a l t - Geinberg

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STELLENAUSSCHREIBUNG KINDERGÉRTNERINDie Gemeinde <strong>Geinberg</strong> schreibt gemÅÉ ã 9 OÇ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 die Stelleeiner/einesgruppenfÄhrenden KindergÅrtnerin/KindergÅrtners(Karenzvertretung)des Entlohnungsschemas VB I, Entlohnungsgruppe l2b1, Çffentlich aus.Die Einstellung erfolgt zum 1. April 2009 mit einem StundenausmaÉ von 39 Wochenstunden und ist befristetfÄr die Dauer eines Karenzurlaubes.Anstellungserfordernisse:- abgeschlossene Ausbildung zur/zum KindergÅrtnerin/KindergÅrtner(diese Voraussetzung wird auch durch die StaatsangehÇrigkeit eines Landes erfÄllt, dessen AngehÇrigenästerreich auf Grund des Abkommens Äber den EWR/die EU die selben Rechte fÄr den Berufszugang zugewÅhren hat wie InlÅndern)- einwandfreies Vorleben- persÇnliche und gesundheitliche Eignung- abgeleisteter PrÅsenz- oder Zivildienst bei mÅnnlichen BewerbernSchriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien,Dienstzeugnisse etc.) bis spÅtestens Freitag, den 30. JÅnner 2009, beim Gemeindeamt <strong>Geinberg</strong> abzugeben.HEIZKOSTENZUSCHUSS-AKTION 2008/2009Die oÇ. Landesregierung hat auch fÄr die Heizperiode 2008/2009 die GewÅhrung eines Heizkostenzuschussesan sozial bedÄrftige Personen bei Vorliegen folgender Voraussetzungen beschlossen:a) Hauptwohnsitz in der Gemeindeb) Eigener Haushalt (KÄche, Wohn-/Schlafraum, SanitÅreinheit)c) Soziale BedÄrftigkeit:Das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen darf folgende Einkommensgrenzennicht Äbersteigen: € 772,40 fÄr Alleinstehende, € 1.158,08 fÄr Ehepaare/Lebensgemeinschaften,Anrechnung je Kind € 110,02d) GewÅhrung nur an Personen, die tatsÅchlich fÄr die Heizkosten aufzukommen habene) Antragstellung ist unter Vorlage der Einkommensnachweise bis zum 15. April 2009 mÇglichf) HÇhe des Heizkostenzuschusses:€ 350,00 bei Unterschreiten der angefÄhrten Einkommensgrenzen, € 175,00 bei åberschreiten derEinkommensgrenzen bis maximal € 50,00.g) BezieherInnen des „Zuschusses zu den Energiekosten“ des Bundes erhalten, sofern sie dieVoraussetzungen erfÄllen, den Differenzbetrag in der sich jeweils ergebenden HÇhe zwischen diesemEnergiekostenzuschuss des Bundes und dem Heizkostenzuschuss des Landes ausbezahlt.GESUCHT: ZIMMER FÇR THERMENMITARBEITER/INNENFÄr MitarbeiterInnen der Therme <strong>Geinberg</strong> werden laufend åbernachtungsmÇglichkeiten (Zimmer) gesucht.Hausbesitzer, die an einer Zimmervermietung interessiert sind, mÇgen sich bei Frau Sabine Kuba, Therme<strong>Geinberg</strong>, Tel. Nr. 0676/831274726, oder unter der E-Mail-Adresse sabine.kuba@therme-geinberg.at melden.Zur Aktualisierung des Zimmerangebotes sollen auch bereits bekannte Vermieter nochmals ihre Bereitschaftzur Zimmervermietung bei Frau Kuba deponieren.

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